Gewerkschaftsbewegung
Der Kongreß sämtlicher Bekleidungs- und Jaftandsetzungsämter. beschäftigte sich am zweiten Verhandlungstage u. a. mit der Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Bekleidungs- und Instandsegungsämtern.
einrichtet.
Schuhmacher- Berlin, der hierüber referierte, meinte, daß es die Pflicht der Gewerkschaften sei, alle Bemühungen zu unterstüben, die notwendig seien, um die Aemter in Zivilbetriebe umzuwandeln. Ihre Leitung müsse in den Händen kaufmännisch und technisch geschulter Personen liegen, die in Verbindung mit den Arbeiterräten und Gewerkschaften die Aemter zu Musterbetrieben Die Gewerkschaften seien verpflichtet, die Interessen i der Aemter im Sinne der Sozialisierung wahrzunehmen. Ferner nahm der Kongreß eine Resolution gegen 4 Stimmen an, in welcher die Loslösung sämtlicher Aemter vom Kriegsministerium und die Unterstellung unter eine andere Behörde gefordert wird. Die Delegierten treten sofort mit den Kommunen in Berhandlungen zwecks Uebernahme dieser Aemter in Kommunalverwaltung. Weiter verlangen die Versammelten von der Regierung, Zuführung sämtlicher Staatsaufträge, um somit Everbs möglichkeit für diese Aemter zu schaffen. Die Versammelten geloben, wie seither, auf den Aemtern in sozialistischem Sinne tätig zu sein.
fannt wird."
"
Letzten Endes
Serr Siegle regt sich sodann darüber auf, daß ich seinen Brief| treten, die den Abschluß eines Tarifvertrages mit dem Kreisaus. so lange aufbewahrt habe, er selbst hat die meinen doch unter viel schuß zum Ziele hatte. Ein diesbezüglicher Vertragsentwurf wurde größeren Mühen mit im Felde herumgeschleppt. Er weiß aber auch. bereits am 12. März dem Kreisausschuß eingereicht. In mehreren daß ich wegen der Veröffentlichung seines Briefes mit der damaligen Verhandlungen zwischen Vertretern des Kreisausschusses und der „ Vorwärts"-Redaktion einen harten Streit hatte, daß ich ihn schon Krankenhäuser einerseits und solchen der Organisation deswegen aufheben mußte. Siegle hat mir den Brief zu be- und den Arbeiterausschüssen andererseits wurde eine Einis liebiger Verwendung" zur Verfügung gestellt.„ Ich wünsche sogar, gung erzielt. Nur gegen den ungeteilten Achtstundentag daß mein Standpunkt meinen Parteifreunden und Kollegen be- für das gesamte Personal machten die Arbeitgebervertreter Bedenken geltend, die aber von den Arbeitnehmervertretern Herr Siegle meint dann weiter, es sei gleichgültig, ob er im nicht als stichhaltig anerkannt werden konnten. Juni oder September 1915 seine Meinung über die„ Kriegspolitik einigte man sich dahin, daß für die ungeteilte achtstündige Dienstder Regierungssozialisten" geändert habe und daß er draußen ja zeit gemeinsam von Anstaltsleitung und Arbeiterausschuß ein nicht genügend informiert gewesen sei. Auf den Zeitpunkt des Dienstplan aufgestellt und diese zunächst probeweise auf ein ViertelMeinungswechsels tommt es sehr viel an, da Herr Siegle in der jahr eingeführt werden soll. Für die Löhne sind 6 Lohnklassen aufVersammlung der Holzarbeiter behauptet hat, nachdem er im Früh gestellt. wovon 4 für das männliche und 2 für das weibliche Perahr 1915 nach Berlin zurückgekehrt sei, habe er seine Ueber- fonal gelten. Die Lohnsäße sind im allgemeinen den in den zeugung geändert. Es trifft auch nicht zu, daß Herr Siegle draußen Berliner Anstalten geltenden angepakt. Sie schwanken für das männso wenig informiert gewesen sei. In einem seiner Briefe zählt er liche Personal im Anfangslohn zwischen 1,50 und 2,20 M., im auf, was er alles an Parteiliteratur von verschiedenen Seiten zuge- Höchstlohn zwischen 1,80 und 2,50 M., für das weibliche Personal schickt erhält, erbittet sich aber auch von mir Parteiblätter, die im Anfangslohn zwischen 1 und 1,15 M., im Höchstlohn zwischen wichtige Artikel und Notizen" enthalten. Und er fügt bei:" Ich bin 1,25 und 1,40 M. pro Stunde. Der Höchstlohn wird nach 5 Dienstsomit gut informiert über Vorgänge in der Partei, und ich werde jahren erreicht. Bereits zurückgelegte Dienstjahre werden ange= Dir über bestimmte Fragen ausführlicher schreiben, sobald Brief- rechnet. Ueberstunden werden mit 33%, Sonntags- und papier " Aus dem letzten Satz und aus dem Wunsche, seine Nachtarbeit mit 66% Proz. Nachtarbeit an Sonntagen mit 75 Proz Briefe veröffentlicht zu sehen, geht übrigens hervor, daß Herr Siegle zuschlag bezahlt. Eachbezüge werden am Lohn in Abzug gebracht. sehr gern und unaufgefordert seine Meinung zum besten gab, schrift Gs werden berechnet für Soft 100 M., für Wohnung 18 M. und für lich wie mündlich in gleich umständlicher und breiter Aufmachung. Kleidung 12 M. pro Monat; für Wohnungen des verheirateten VerDaß er Kriegsanleihe gezeichnet hat, gibt Herr Siegle zu. Am fonals gelten die jeweils vom Kreisausschuß festgesetten Säße. Bauarbeiter- Verband, Verein Berlin , Gipsbaubranche. Schlusse seiner Ausführungen macht sich Herr Siegle den Scherz Der Sommerurlaub beträgt je nach der Länge der Dienstzeit zu sagen, daß versucht werde, einen Keil in die Reihen 7 bis 21 Tage. Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen erDas Ergebnis der letzten Verhandlungen für das Gipsban- ber Holzarbeiter" hineinzutreiben. Das sei der Zweck der folgt auf die Dauer von 6 bis 26 Wochen nach 3 Dienstjahren, bei gewerbe ist von den Mitgliedern beider Parteien durch Zustimmung ganzen Aktion. Kein Engel ist so rein wie Siegle und feine Helfers Betriebsunfällen auf die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Für die angenommen worden. Die Nachzahlung zu den bisherigen Löhnen helfer, die den alten Vorstand verdrängen, nicht, weil dieser seine Gewährung von Alters- und interbliebenenberforerfolgt von Sonnabend, den 31. Mai, ab. Als Einheitslöhne Pflicht nicht getan hätte, sondern weil er anderer politischer gung gelten die jeweilig vom Kreisausschuß festgefesten Beftimgelten somit für Plattensezer, Kotsasche, Rabib- und Meinung ist wie jene. Das ist das Empörende. Das, was uns 3ementdraht puber vom 26. April bis 16. Mai 2,60 M. früher fapitalistischen Unternehmern gegenüber so häufig zu den mungen; die gegenwärtigen sollen umgehend einer Revision untervom 17. Mai tis 30. Juni 2,95 M., vom 1. Jali 3 M. Für schärfsten Protesten veranlagt hat. Darum meine Stellungnahme Bertrag nicht in Widerspruch stehen. Bei Einstellungen von Bersozogen werden. Dienst- und Hausordnung dürfen mit dem Rabizspanner und Träger vom 26. April bis 16. Mai gegen Herrn Siegle. nal sind zunächst die örtlichen öffentlichen Arbeitsnachweise, alsdann 2,45 M., vom 17. Mai bis 30. Juni 2,80 m., vom 1. Juli 2,85 M. Für Silfsarbeiter vom 26. April bis 16. Mai 2,20 M., vom Zur Lohnbewegung der Hilfskräfte und Reinemache ist der in Berlin für das Krankenpflegepersonal errichtete paritätische Facharbeitsnachweis zu benußen. Dienstentlassung rubelohn17. Mai bis 30. Juni 2,55 M., vom 1. Juli 2,60 M. Für Arbeitsfrauen im Ober- Poftdirektionsbezirk Groß- Berlin. berechtigten Personals fann nur auf Beschluß des Kreisausschusses stätten, welche außerhalb des Geltungsbereichs liegen, erfolgt eine Wiederholte Verhandlungen zwischen der Lohnkommission und nach Anhörung einer Disziplinartommission erfolgen, die aus je tägliche Auslösung von 7 M. Fahr- und Laufzeit bleibt bestehen wie im alten Vertrage. Im übrigen gilt der Vergleichsvorschlag den Vertretern vom Deutschen Transportarbeiter- Verband mit den 2 Vertretern der Arbeitgeber und des Arbeiterausschusses und einem für das Hochbaugewerbe. Gleichzeitig weisen wir unsere Kol- Bertretern der Reichspostverwaltung und der Oberpostdirektion unparteiischen Vorsitzenden besteht. Der Vertrag tritt rückwirkend legen noch auf folgendes hin. Bekanntlich sind die Stuffateure, batten zu keiner Einigung geführt. Die streitenden Parteien hatten ab 1. April d. J. in Kraft und hat bis 31. März 1920 Geltung. Er um die vollständige Anerkennung des Schiedsspruches auch durch zur Schlichtung der Differenzen einen Schlichtungsausschuß beim läuft 1 Jahr weiter, wenn er nicht 6 Wochen vorher gekündigt wird. die Arbeitgeber zu erringen, zur Arbeitsniederlegung geschritten. Reichsarbeitsministerium angerufen. Nach längeren Verhandlungen Der Anschluß an die Organisation hat dem Personal also die tarifVon unseren Kollegen erwarten wir, daß während ihrer Bewegung vor dem Schlichtungsausschußz wurde folgender Schiedsspruch ver- liche Regelung der Lohn- und Dienstverhältnisse mit erheblichen Berbesserungen gebracht. Dasselbe wird daher den Wert einer jeder seine volle Pflicht und Schuldigkeit tut, die übliche Solidarität Die monatlichen Teuerungszulagen für Aushelfer und Aus- guten Organisation auch für die Zukunft zu schäßen wissen und übt und sich nicht im geringsten zur Ausführung von Streifarbeit gebrauchen läßt. In zweifelhaften Fällen gibt der Vorstand Aus- helferinnen werden wie folgt feſtgeſetzt: für Aushilfskräfte bis zu an derselben nicht nur festhalten, sondern sie noch weiter ausbauen. funft. Der Sektionsvorstand. J. A.: Paul Hähne. 18 Jahren 80 M., für Aushilfskräfte über 18 Jahre 120 M., für berheiratete Frauen, soweit sie nicht unter die Gruppe d fallen, 135 Mark für verheiratete Männer, Witwen und Personen, die infolge Der Streif der Stuffateure ist allgemein. rechtlicher oder fittlicher Verpflichtung anderen Personen in ihrem In der Versammlung am Mittwochvormittag wurde mitgeteilt, Saushalt ganz oder überwiegend Unterhalt gewähren 180 M., und daß den Kollegen der Rabizbranche von ihren Arbeitgebern ab für jedes Kind 30 M. mehr. 17. Mai 2,95 M., ab 1. Juli 3 M. Stundenlohn und Auslösung bei Die Abendaushelfer erhalten einen Stundenlohn im Alter bis auswärtiger Arbeit 7 M. ohne Stampf zugebilligt worden sind, also zu 18 Jahren 1,20 M., im Alter von über 18 Jahren 1,50 M., Ausmehr als die Stuffateure erst nach langem Verhandeln und schließ- helferinrten erhalten einen um 10 Bf. geringeren Stundenlohn. lich nur durch. Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses erreichen Die Reinemachefrauen erhalten einen Stundenlohn von 1,10 M. fonnten. Daß dieser Schiedsspruch noch von den Arbeitgebern der Bis zu einer allgemeinen Regelung der Urlaubszeiten im BeStudbranche abgelehnt wurde, ist hinsichtlich der nahen Verwandt- reiche der Reichsverwaltung ist den Aushelfern und Aushelferinnen schaft beider Berufe um so mehr zu verurteilen und wirft ein be- ein Urlaub von 7 Tagen nach 1jähriger Beschäftigung, 8 Tagen zeichnendes Licht auf die soziale Einsicht derselben. Bon mehreren nach 2 Dienstjahren, 10 Tagen nach 3 Dienstjahren, 12 Tagen nach Ausständigen wurden Beispiele angeführt, welche die Forderung von 4 Dienstiahren, 14 Tagen nach 5 Dienstjahren unter Fortzahlung 7 M. Auslösung pro Tag mehr als gerechtfertigt dofumentierten; des Tagelohnes und der Teuerungszulagen zu gewähren. Diese Der Urlaub ist möglichst in es waren sich alle Anwesenden darin einig, daß von einem Nach- Regelung gilt nur für dieses Jahr. lassen wiervon teine Rede sein könne. Die tägliche Kontrolle der der Zeit vora 15. April bis 16. Oftober zu gewähren. Wird in der Streifenden erfolgt vormittags von 9-1 Uhr im Gewert- Urlaubsperiade eine Verlängerung des Urlaubs zur Folge habende Die Versammlung beschloß einstimmig, ab 1. Juni d. J. die bisschaftshaus, 3 immer 46. Alle auf Baustellen beschäftigten Ar- Dienstzeit vollendet, ist der verlängerte Urlaub schon für das be- herigen Vorstandsmitglieder: Vorsitzender Schwiegt, Staffenführer beitsgenossen anderer Berufe werden aufgefordert, eventuell noch treffende Jahr zu gewähren. Die Entlassung der Hilfskräfte ge- Strehle und 1. Schriftführer Gallas, als befoldete Beamte bis vorarbeitende Stuttateure auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen oder schicht nach den vom Demobilmachungsamt gegebenen Richtlinien. läufig 1. April 1920 anzustellen. Ferner wurde Aufklärung berderartige Fälle dem Deutschen Bauarbeiterverband, Sierbei wird auf Personen mit versorgungsberechtigter Familie, langt, wie sich die Reichsregierung zu der eingereichten Forderung Gewerkschaftshaus, Fernsprecher Amt Moribplak 4093 und 8792, zu also auch auf derartige Witwen und Frauen, denen der Ernährer der Musiker stellt, fie für den Schaden zu entschädigen, die der Mufehlt, befondere Rücksicht genommen. Bei Neueinstellungen von fiterschaft durch die befohlene Landestrauer entstanden ist. Eine Arbeitskräften verden die hiesigen Postdienststellen, soweit der Be- Resolution, die den Boykott der in den Freiwilligenverbänden be= darf nicht aus den bei ihnen vorgemerkten stellenlosen Kriegsbeschäftigten Musiker verlangt, wird bis zur nächsten Sizung am schädigten gedeckt werden kann, den Arbeitsnachweis der Stadt Dienstag, den 10. Juni, vormittags 10 Uhr, vertagt. Berlin , Fachabteilung für das Handels-, Transport- und Verkehrsgewerbe Berlin C, Rüderstr. 9, benutzen. wird aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, daß die ergangenen Weifungen auch von den äußeren Dienststellen befolgt werden. Die getroffenen Vereinbarungen gelten vom 1. April ab.
melden.
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Herr Siegle bestätigt.
In einem längeren Schreiben an uns sucht Herr Siegle die Wirkung unserer Veröffentlichungen abzuschwächen; er bestätigt aber durchweg die Angaben unseres Gewährsmannes, weshalb wir auf den Abdruck des Wortlautes verzichten können. Aus der Beantwortung des Eiegleschen Schreibens durch unseren Gewährsmann geht zugleich hervor, was Siegle zu seiner Rechtfertigung anführt. Unser Gewährsmann schreibt uns hierzu:
Herr Siegle macht mir einen Vorwurf daraus, daß ich ihm reichliche Zuwendungen an Liebesgaben" gemacht habe. Das ist zwar nicht sehr hübsch von Herrn Siegle, aber daß er sich dadurch zu der gewünschten Meinung" hat befehren lassen, wie er in seinem Schreiben andeutet, ist doch etwas sehr reichlich blamabel für einen so großen Politiker. Liebesgaben habe ich damals( als wir daheim selbst noch etwas hatten) allerdings nicht bloß an Siegle, fondern an eine ganze Anzahl von Parteigenossen und Freunden geschickt, wie wohl andere Leute auch. Dieses Geständnis meines versteckten mehrheitssozialistischen Herzens fällt mir nicht schwer.
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Der Postverwaltung
In der Mitgliederversammlung der Zivilmusiker erstattete der Vorfißende Schwiegt Bericht über den 6. Verbanstag und über die Verhandlungen der von den beiden Musiferorganisationen, dem Zentralverband der Zivilmusiker und dem Allgemeinen Deutschen Musikerverband, eingesetzten Achtzehnerkommission. Die Verschmelzung beider Organisationen ist ab 1. Juli d. J. beschlossen. Der neue Verband führt den Namen:" Deutscher Musikerberband" mit dem Sib in Berlin . Zu Borsibenden find Fauth und Cords gewählt. Der Verband hat jest eine Mitgliederzahl von rund 35000 Mitgliedern. Orchester- und Ensemblemusiker sind ihm als Sektionen angeschlossen. Die Sabung ist einstimmig angenommen. Streif- und Gemaßregeltenunterstübung sowie die Säße der Krankenunterstüßung find, der jebigen Zeit entsprechend, bedeutend erhöht worden. Bezüglich der Nachwuchsausbildung ist eine Entschließung angenommen, die die Forderung enthält, das gefamte Musikausbildungswesen in Zukunft dem Kultusministerium zu unterstellen.
Deutscher Transportarbeiter. Berband. Poftaushelfer, ausbelferinnen und Reinmachefrauen von allen Bost ämtern Groß- Berlins! Heute, Donnerstag, nachmittags 1%, Uhr, im Gewertschaftshaus, Engelufer 15, Scal 4, Versammlung. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Berhandlungen vor dem Schlichtungsausschus des Reichsarbeitsministeriums. 2. Diskussion. 3. Beschlußfassung.
Die Verbandsgeitung", das Organ des Verbandes der Brauerei- und Mühlenarbeiter, hat eine Auflage von 65000 Grem- abends 7%, Uhr im Sportpalaft, Potsdamer Str. 72/ 72a, große öffentlice plaren erreicht.
Tarifbewegung in den Krankenhäusern des Kreises
Die unzulänglichen Lohn- und Dienstverhältnisse in den genannten Krankenhäusern veranlaßte das Personal, sich zu Anfang des Jahres dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter anzuschließen. Bald darauf wurde in eine Lohnbewegung einge
Zentralverband der Handlungsgehilfen. Freitag, den 30. Mai, Beriammlung aller in den Stauf- und Barenhäusern sowie im Einzelhandel beschäftigten Angestellten. Tagesordnung: 1. Der 6 Uhr- Ladenschluß. Referent: Stollege Bublik. 2. Erläuterungen zum Tarif. Es ist Pflicht aller Kollegen, für Maffenbesuch Sorge zu tragen.
Verantwortlich für Politik Artur Saternus, Bin.- Friebenau, für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin . Berlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buchdruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. in Berlin , Lindenstr. 3. Hierzu 2 Bellagen.
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