Gewerkschaftsbewegung
Schiedsspruch im Dachdeckergewerbe.
Wegen der Bezahlung der erhöhten Stundenlöhne im Dachbeckergewerbe von Groß- Berlin waren mit den Arbeitgebern Differenzen entstanden. Zur Schlichtung dieser Differenzen tagte am 5. Juni der Schlichtungsausschuß für das Baugewerbe von GroßBerlin. Nach der Verhandlung dec einzelnen Streitgegenstände wurde folgender Schiedsspruch gefällt:
lungskommission zu beauftragen, sofort den Schlichtungsausschuß anzurufen und dessen Entscheidung in einer öffentlichen Versammlung mitzuteilen, welche über die letzten Schritte unsererseits zu beschließen hat.
Zum Streik der Tapezierer.
Die Berliner Tapezierergehilfen versummelten sich im Gewerkfchaftshause, um den Bericht über den Stand des Streits entgegenzunehmen. Die Gehilfen hatten zum Ablauf des alten Tarifs am 15. Mai Forderungen an die Unternehmer gestellt, die 1. Auf Grund der Vorbesprechungen über das Zustandekommen folgende Hauptpunkte enthielten: Mindestlohn für Gehilfen 3,50 W., eines neuen Tarifvertrages im Dachdeckergewerbe Groß- Berlins für Näherinnen 2,25 M., für Gehilfen bis 2 Jahre nach beendeter find die Arbeitgeber verpflichtet, ab Montag, den 7. April 1919, den Lehrzeit 3 M. Arbeitszeit wöchentlich 45 Stunden, jedoch sollte die Dachdeckergesellen einer Stundenlohn von 2,40 M. zu gewähren Vereinbarung betreffend der 40ftündigen Arbeitszeit vom 20. März und, sofern dies nicht geschehen ist, die Differenz nachzuzahlen. bestehen bleiben. Ueberstunden sind verboten. Anerkennung der 2. Nachdem vereinbart war, daß die Maurergesellenlöhne des Betriebs- und Arbeiterräte seitens der Unternehmer. Die Antwort Hochbaugewerbes ohne weite: es auch für Dachdeckergesellen gelten der Unternehmer ging dahin, auf die bestehenden Röhne nur 30 Pf. follten, muß der Lohn der Dachdeckergesellen vom Sonnabend, den zuzulegen und einen Durchschnittslohn von 2,20 M. anzuerkennen. 17. Mai 1919, ab 2,75 M. betragen. Soweit dieser Lohn bisher Lohn für Ausgelernte soll der freien Bereinbarung unterliegen. nicht gezahlt worden ist, muß die Differenz nachvergütet werden. Arbeitszeit 48 Stunden. Ueberstunden sind zuzulassen, dafür 25 Pf. 3. Der Schlichtungsausschuß gibt den Parteien auf, sofort in pro Stunde Zuschlag. Nichtanerkennung der Betriebs- und ArVerhandlungen über die Festsetzung eines Tarifvertrages einzu beiterräte. Daraufhin hatten die Gehilfen mit überwiegender treten und er gibt ihnen insbesondere auch auf, bei diesen Ver- Mehrheit beschlossen, zur Durchführung ihrer Forderungen in den handlungen die Regelung der Hilfsacbeiterlöhne vorzunehmen. Streit zu treten, der jebt 14 Tage dauert. Die Haltung der GeSollte der Tarifvertrag bis zum 9. Juli 1919 von den Bar- hilfen ist musterhaft. Die Unternehmer haben den Schlichtungsteien noch nicht unterzeichnet fein, fo soll der Schlichtungsausschuß ausschuß des Demobilmachungsamts angerufen, der am Freitag endgültig über die alsdann noch verbleibenden Streitigkeiten wegen bormittag die Parteien zur Sigung eingeladen hit. In einer erdes Tarifvertrages entscheiden. Zu diesen Streitigkeiten soll auch neuten Versammlung der Gehilfen soll der Schiedsspruch des Degehören, wenn eine Verständigung über die Hilfearbeiterfpage nicht mobilmachungsamts bekanntgegeben werden. erfolgt ist.
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gaben vor dem Schlichtungsausschuk die Erklärung ab, daß sie den Spruch des Schlichtungsausschusses als rechtsverbindlich anerkennen wollen. Nach dieser Er flärung haben alle Arbeitgeber von Groß- Berlin die erhöhten Stundenlöhne vom 7. April resp. vom 17. Mai ab nachzuzahlen. Von den Arbeitnehmern hat niemand weitergehende Forderungen zu stellen. Gtwaige Beschwerden wegen der Nichterfüllung des Schiedsspruchs sind an den Vorsitzenden des Zentralausschusses der Dachdecker, Karl Görniz, Berlin C. 54, Sophienstr. 6, zu richten. Telephon: Amt Norden, Nr. 2583.
200 000 organisierte Landarbeiter.
" Der Landarbeiter", das Organ des Deutschen Landarbeiterberbandes, teilt in seiner soeben erschienenen Juni- Nummer mit, daß die Organisation auf 200000 Mitglieder angewachsen ist.
Die Lohnbewegung der Portiers.
In der starkbesuchten Mitgliederversammlung des Deutschen Portier- Verbandes im Königstadt- Kasino" wurde zur Lohnbewegung eingehend Stellung genommen. Der Obmann der Verhandfungstommission gab einen ausführlichen Bericht über die bisher gehabten Besprechungen mit dem Bund der Haus- und Grundbefibervereine; es war daraus zu entnehmen, daß genannter Bund versucht, die Verhandlungen möglichst in die Länge zu ziehen. In der darauffolgenden Diskussion, an welcher sich ein großer Teil der Mitglieder beteiligte, wurden all die Uebelstände im Portierberuf geschildert; namentlich die erbärmlichen Löhne, Wohnungsverhält nisse und Mietsverträge. Von letteren wurden einige verlesen, sie spotten, was Fassung anbelangt, jeder Beschreibung. Den zuständi gen Behörden wird hier Gelegenheit gegeben, einzugreifen. Es gelangte folgende Entschließung zur Annahme:
Neue Vereinbarungen in der Metallindustrie.
bänden mit dem Verband Berliner Metallindustrieller getroffene In unserer Veröffentlichung über die von den AngestelltenverUrlaubsregelung ist ein Sab ausgefallen. Zu den dort angegebenen Urlaubssäßen fommt noch hinzu, daß Angestellte in angestelltenverendet haben, einen Urlaub von 21 Tagen erhalten. sicherungspflichtiger Tätigkeit, wenn sie das 30. Lebensjahr voll
"
Reichstarif für Versicherungsangestellte. Zu der in Nr. 284 erfolgten Veröffentlichung sendet uns die Filialdirektion Berlin des Allgemeinen Deutschen Versicherungs- Vereins A.-G. Stuttgart eine Zuschrift, in der sie betont, daß die hiesige Bezirksdirektion" des Stuttgarter Vereins seit jeber, auch nach ihrer Neubesehung am 1. April 1918, organisatorisch und verwaltungstechnisch eine gegen Provision für verschiedene Gesellschaften arbeitende Generalbertretung war. Auch sind die Dienstverträge des Personals nicht mit der Direktion des Vereins, sondern mit dem Bezirksdirettor geschlossen. Der Angestelltenausschuß der Bezirksdirektion hit selbst den Charakter der Bezirksdirektion als Provisionsgeneralvertretung anerkannt und zugegeben, daß die Vereinbarungen, die der Arbeitgeberverband mit den Angestelltenverbänden über die Arbeitsbedin= gungen der Direktionsangestellten getroffen hat, auf die Angestellten der Bezirksdirektion nicht anwendbar sind. Neu geregelt wurde jezt lediglich das rein persönliche Vertragsverhältnis des Bezirksdirektors zum Verein.
Mit Mißständen in den Gemeindebetrieben Schönebergs beschäftigte sich eine Versammlung aller dort beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen. Der Stadtverwaltung wurde von den Versammel nider Hof" wurde scharfer Protest gegen die beabsichtigte Form der bater Regie beläßt. Auf Grund dieser Tatsache sind die mißlichen In einer starkbesuchten Eisenbahner- Bersammlung im„ Cöpe- ten der Vorwurf gemacht, daß sie diese Küchen noch immer in priWahl zu den Orts- und Bezirksausschüssen eingelegt. Alle Redner Verhältnisse zurückzuführen. Ein anivesender Stadtverordneter berwaren sich darin einig, daß nur durch eine Wahl nuf demokratischer sprach für Reformen einzutreten. Einer sehr scharfen Kritik wurde Grundlage die geeigneten Vertreter in die Ausschüsse gelangen von den Versammelten ein Utas unterzogen, den die Stadtverordkönnen. Aus der Mitte der Versammlung fam immer wieder der Ruf netenversammlung erlassen hatte und dem auch der Magistrat zu nach der unbedingten Einigung zwischen Beamten- und Arbeiter- stimmte. In dem Uhas ersucht die Stadtverordnetenversammlung schaft. Besonders wurde auch gegen das noch immer herrschende den Magistrat, gegen die Uebergriffe des Arbeiterausschusses, die bureaukratische System in der Eisenbahnverwaltung von der Ver- ins politische Selbstbestimmungsrecht der städtischen Arbeiter mit sammlung schärfster Protest erhoben. Füßen tritt, mit allem Nachdruck einzuschreiten und durch Anschlag in den städtischen Betrieben den Arbeitern zur Kenntnis zu brin gen, daß ein derartiger Terrorismus in Schöneberger Betrieben nicht geduldet wird. Der Grund zu diesem Beschluß der Stadtverordneten war die Tatsache, weil der Arbeiterausschuß der Straßenreinigungsbetriebe an einige nichtorganisierte resp. im H.-D. Gewerkverein organisierte Arbeiter die Forderung stellte, sich der zu= ständigen Organisation, dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter anzuschließen. Die Versammelten erklärten, bei nicht sofortiger Entfernung der Plakate aus den Betrieben, auch vor dem äußersten nicht zurückzuschrecken.
Christlich organisiert, aber Streikbrecher. Vom Verband der Fleischer wird uns geschrieben: Die organisierten Fleischergesellen waren fürzlich überrascht, daß die gelben Fleischergesellenvereine dem Ortefartell der christlichen Gewerkschaften angeschlossen seien. Gelegentlich einer Verhandlung bei der Erwerbslosenfürsorge erschien auch der christliche Gewerkschaftssekretär Riedel in Gemeinschaft dieser Gelben an der Spize des berüchtigten Brednow, der bisher von den Unternehmern als Führer der Gelben ausgehalten wurde. Herr Riedel beamspruchte volle Gleichberechtigung dieser Gelben, die sich seit 15 Jahren lediglich am Streifbruch und in der Bekämpfung der freigewerkschaftlichen Organisation betätigten, weil sie jetzt den Christlichen angeschlossen seien.
Einige Tage später zeigten diese Gelben, daß sie trotz der christlichen Firma, die sie sich nur zulegten, um von den Behörden anertannt zu werden, im Grunde dieselben geblieben sind. Am 27. Mari erboten sie sich, der Firma Otto Haafe u. Faupel, Konservenfabrik in Briz, bei welcher die Beschäftigten wegen Ablehnung der Lohnforderung im Streif standen, jede Anzahl Streifbrecher zur Verfügung zu stellen. Herr Brednow selbst begab sich persönlich ins Kontor der Firma, um den Streifbruch zu organisieren. Es wurden auch tatsächlich ein Teil Leute dorthin entsandt, die aber ihr schänd„ Die Mitgliederversammlung des Deutschen Portier- Berbandes fiches Sandwerf nicht ausüben konnten, weil indessen eine Einigung nimmt Kenntnis von dem Briefe des Bundes der Haus- und mit dem Zentralverband der Fleischer, dem Berbind der MaschiGrundbesitzervereine vom 2. Mai. Die Versammlung erblidt in nisten und Heizer und der Firma erzielt wurde. Das kommt daden Ausführungen des Bundes eine Verschleppungstaktit, die sie von, wenn die christlichen Gewerkschaften nur in der Sucht einige sich keineswegs gefallen lassen kann. Die drüdende wirtschaftliche Mitglieder zu bekommen, ausgesprochene Gelbe in corpore überNotlage zwingt die Versammlung, den Vorstand und die Verhand- nehmen.
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Telefunken Arbeiter. Die Arbeitszeit beginnt am dritten Feiertag Tempelhofer Ufer 7 Uhr, Beuthstraße 28 Uhr, Friedrichstraße und Belle- Alliance- Straße wie üblich.
Verband inattiver Unteroffiziere, Ortsgruppe Berlin . Die auf Freitag abend festgesezie Sizung der Vertrauensleute der Formationen findet am Dienstag, den 10. d. Mts., abends 6½ Uhr in Rolands Diele, Elsasser Straße 26, statt
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