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10. Verbandstag des

Deutschen Transportarbeiter- Verbandes

Stuttgart, 24. Juni.

Gerichtszeitung.

ist, so muß biefe überaus dürftige Beteiligung der städtischen Ber- Isten der Erfaßtassen abgeändert werden sollent. Da die politische brauchrkreise an dem richtiggehenden Organ um so verhängnis- Rage es nicht gestattet, diesen Gefeßentwurf noch vor dem Ablauf boller wirken, als an der Verwaltung der Shuditate die Ver- der Geltungsdauer der nach§ 518 der Reichsversicherungsordnung braucher überhaupt nicht beteiligt sind. Dabei überläßt das Ge- erlassenen Anordnungen des Bundesrats, also vor dem 29. Juni sez die Entscheidung in zahlreichen für die Verbraucher lebens- 1919, zu beabschieden, will die Reichsregierung nunmehr darauf wichtigen Fragen den fünftigen Organen der Brennstoffwirtschaft, hinwirken, daß die Vorschriften des Gefeßenttourfs im Wege der Nach Wahl von 39 Delegierten zum Gewerkschaftsfongreß in ohne auch nur Richtlinien für die Entscheidung zu geben. So soll Verordnung auf Grund des Gesekes über eine vereinfachte Nürnberg   jezte die große Debatte zum Vorstandsbericht die Festsehung der Brennstoffverfaufspreife in die Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom ein, die durch eine sehr lange Geschäftsordnungsdebatte sehr un- Hand des wesentlich aus Interessenten bestehenden Reichstohlen- 17. April 1919 in Avaft gejezt werden. Zu diesem Zwed hat sie glücklich eingeleitet wurde. Die von Berlin   beantragte unbeschränkte verbandes gelegt werden, ohne daß eine ständige und eingehende dem Staatenausschuß eine entsprechende Vorlage zugehen laſſen. Redezeit wurde abgelehnt und auf 20 Minuten festgesetzt, worauf Beaufsichtigung der Preisgebarung sichergestellt wird. Der Vor­die Berliner   Delegation unter großer Erregung den Saal verließ. stand des Deutschen Städtetages erhebt gegen diese dem Geiste des Aloje Berlin wurde als erster Redner der Opposition unbe- Sozialisierungsgefeges zuwiderlaufende Ausgestaltung entschiede­schränkte Redezeit zugestanden. Seine Rede füllte dann die Vor- nen Einspruch und fordert die zur Mitwirkung an dem Gesetz be­mittagssigung aus. Die Kritik erstredte sich, soweit sie politischer rufenen Stellen auf, eine Verbesserung des Entwurfs herbeizu­und wirtschaftlicher Natur war, auf all die Fragen, die bei allen führen. zurzeit tagenden Verbandstagen im Vordergrund der General­debatte stehen: Kriegspolitik der Gewerkschaften, die der Politik der Sozialdemokratischen Partei ihren Stempel aufgedrückt habe, Hilfs­dienstgesetz, Belagerungszustand, Standgerichtsurteile, angebliche Denunziation, Haltung des Verbandsorgans usw. Mit besonderer Schärfe wurde gegen Paul Müller vom Vorstand wegen seines Annegionsartifels im Courier" vorgegangen. Von den Rednern in der Nachmittagssigung machte besonders der alte Gewerkschafts­tampe Stuhr   aus Hamburg   einen tiefen Eindruck, der das einigende Moment in den Vordergrund stellte und mit seinen von hohem jittlichem Pathos getragenen Worten auf allen Seiten des Hauses frenetischen Beifall erntete, ein Beweis, wie groß der heilige Wille zur Einigkeit in der Arbeiterschaft ist.

Eine Grhöhung der Vertreterzahl für die städtischen Kohlen verbraucher ist in den Vorberatungen des Gesezentwurfs abge lehnt worden. Bei richtiger Wertung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Reichstohlenamtes ist es auch nicht so erheblich, ob die Vertretung des Verbrauchers zahlenmäßig größer ist oder nicht, da sich die Interessen der städtischen Verbraucher in vielen Punkten mit denen anderer Verbraucher und der Händler decken.

Soziales.

Die Stellung der Ersatzkrankenkassen.

-

Die Wirkung der Amnestie auf strafgerichtlich verurteilte Beamte wird in einem Bescheide des Reichspostministeriums einer grundlegenden Erörterung unterzogen. Der Oberbriefträger 2. war wegen Amtsunterschlagung zu Gefängnisstrafe verurteilt wor= den. Gleichzeitig hatte das Gericht die Aberkennung der Fähigkeit aur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von 3 Jahren ausgesprochen. Unter Hinweis über die Gewährung von Straf­freiheit und Strafmilderung vom 3. Dezember 1918, nach welchen die von den bürgerlichen Gerichten bis zum 5. Dezember rechts­fräftig erkannten Strafen nebst den Nebenstrafen zu er­lassen sind, war von Rechtsanwalt Bahn die Niederschlagung der gegen 2. erkannten Strafe beantragt worden. Das Gericht gab auch diesem Antrage statt. Auf eine Eingabe an die Oberpost­Die für Erfahfaffen bedeutsame Vorschrift des§ 518 der direktion Potsdam, in der die Wiedereinseßung des 2. in sein Amt Reichsversicherungsordnung, wonach die Pflichtfassen an die Ersatz- beantragt wurde, ist vom Reichspostministerium mit dem Hinweise, fassen der dort bezeichneten Art die bei ihnen für die Mitglieder daß dies auch die Auffassung des Reichsjuftigministeriums sei, dieser Ersazkasse nach§ 517 Abjat 2 der Reichsversicherungsord- folgender Bescheid ergangen: Durch die Amnestie hat der Beamte. nung eingehenden Beitragsteile der Arbeitgeber auf Anordnung lediglich die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes des Bundesrats zu vier Fünfteln abzuführen haben, ist durch§ 13 wiedergewonnen. Dagegen wird der mit der Rechts­Reichskohlenwirtschaft und Verbraucherinteresse. der Verordnung über Krankenversicherung   vom 3. Februar 1919 fraft des Urteils eingetretene mtsverlust durch Der Vorstand des Deutschen Städtetages führt beseitigt worden. Zugleich schrieb diese Verordnung vor, daß die den Erlaß der Nebenstrafe nicht berührt. Hiernach in einer Eingabe an die zuständigen Reichsstellen darüber Be- auf Grund des§ 518 erlaffenen Anordnungen des Bundesrats mit hat der frühere Oberbriefträger 2. zwar die Fähigkeit zur Beklei­schwerde, daß die geplante Regelung der Reichsfohlenwirtschaft die dem 29. August 1919 ihre Wirkung verlieren. In Berfolg von Be- dung öffentlicher Aemter wiedererlangt, fein Amt aber durch die Interessen der städtischen Verbraucherbevölkerung start bernach schlüssen, die der Ausschuß der Nationalversammlung   für soziale rechtskräftige Verurteilung verloren. Er kann eventuell wieder in Tässige. Es heißt da: Wenn in dem 50 köpfigen Reichskohlenrat, Anlegenheiten bei Besprechung dieser Verordnung gefaßt hat, hat Postdienst irgendwie eingestellt werden, er hat aber kein Anrecht dem die Zeitung der Brennstoffwirtschaft obliegt, mur ein einziger die Reichsregierung der Nationalversammlung   einen Gefeßentwurf darauf, in fein altes Amt ohne weiteres wieder eingesetzt au Bertreter der vielen Millionen städtischer Verbraucher vorgesehn vorgelegt, wonach die Vorschriften des§ 13 der Verordnung zugun- werden.

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zu erscheinen.

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Die Stelle des ftarter Entwickelung befindlichen Industriestadt Buer i. W., Sonnabend, den 28. Juni, abends 7 Uhr, findet in den Stadtkreis, zurzeit rund 98 000 Einwohner zählend, soll wegen anderweiter Wahl des jezigen Stelleninhabers baldmöglichst Blücher  - Feftfälen, Blücherftr. 61, ein wieder befegt werden.

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statt, wozu wir die Mitglieder freundlichst einladen. Die Abteilungsleitung.

Morgen Sonnabend, 28. Juni, abds. 7 Uhr, im Sigungssaale des Herrenhauses:

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Demokratie und Sozialismus. Ref.: Heinrich Pens( Dessau  ). Zutritt nur gegen Borzeigung der Mitgliedsbücher und fütr Breffevertreter. 212/15 Julius Kalisti. Wally Jepler.

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