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Mindest

fechs Maurer( Puter) und ein Träger gegen den Maurermeister| jeder Woche fertiggestellten Arbeiten auf grund des vorher( vor während dieser Zeit an W. gesandter Brief unbeantwortet blieb G. Wiechert und den sogenannten Puzmeister Büttner ausfochten. Beginn der Arbeit) festgestellten Aufmaaßes, welches von Büttner, die Buyer gingen ihn nichts an" und daß Büttner sie, Büttner hatte die sämmtlichen Pubarbeiten auf einem Bau über- ausdrücklich als richtig und maßgebend für die Abrechnung anerfann als die Erlaubniß W.'s da war, nur dann weiter arbeiten nommen, den Wiechert aufführte, und zur Ausführung derselben wird, im Komtoir W.3. Die Restzahlung einschließlich des Haftgeldes lassen wollte, wenn sie mit seinen" Buzern in Kommune eine größere Kolonne zusammenberufen, worunter fich die Kläger ist binnen dreier Tage nach Fertigstellung und richtiger Ab- arbeiteten". Wie schon oben gesagt, wurden durch dieses Ver­befanden. Diese tamen mit ihm überein, den Innenputz für nahme der Arbeit zu zahlen. Büttner hat stets so langen frühere Vereinbarungen ignorirt. 18 Pfennig pro Quadratmeter zunächst und dann zu einem be- viel Leute anzustellen, wie Wiechert wünscht." Der Beklagte Wiechert wurde verurtheilt, anjeden stimmten Preise Außenarbeit zu machen. Der Kläger K. er- Nach der Verlesung dieser in mehr als einer Hinsicht inter - der klagenden Puter 36 Mart- im ganzen 216 M.­hielt ausnahmsweise 19 Pfennig, da er für die Innenarbeit" essanten Vertragsbestimmungen wurden etwa acht Beugen über zu zahlen. Büttner wurde zur Zahlung der die Rüstung lieferte. Am 25. Juli wurden die Kläger mit dem das thatsächliche Verhältniß vernommen, in welchem B. selben Summe verurtheilt. Der Träger wurde ab­Innenputz fertig und wollten nun außen pußen. Auf Veranlassung einerseits zum Mit- und Hauptbeklagten Wiechert und anderer- gewiesen. Wiechert's wurde ihnen dies seitens Büttner's verwehrt; es war feits zu den Klägern stand.& e st gestellt wurde: Büttner Gründe: Aus der Beweisaufnahme entnehme das Gericht, noch nicht so weit" nach den Angaben des Herrn Maurermeisters. arbeitete meistens mit, nur wenn er Besorgungen, die im Interesse daß der Vertrag an sich wohl formell Geltung hätte, Acht Tage später, am 1. Auguft, ertheilt derfelbe gnädigst die der Arbeit lagen, zu machen hatte, puzte er nicht. Er arbeitete mit sechs daß er aber den thatsächlichen Verhältnissen Erlaubniß zum Beginn der Arbeit. Jetzt war es Büttner, der Puzern, mit denen zusammen er gewöhnlich Kolonnenattorde direkt widerspreche. Herrn Wiechert habe bekannt sein den Klägern Spähne machte" und von ihnen verlangte, fie übernahm, auf Theilung". Die Differenz zwischen dem müssen, daß Herr Büttner gewöhnlicher Pußer war, der den sollten die Außenarbeit gegen die früher getroffene Abrede mit Preise, welchen die Kläger für ihre Arbeit erhielten-18 Bf. vertragsgemäßen und sonstigen besonderen Verpflichtungen nicht noch 17 Buzern in Kommune" ausführen. Hierauf gingen die bezw.( Kläger K.) 19 Pf.-, und dem vertragsmäßigen Preise nachkommen konnte. Deshalb sehe das Gericht in dem Vertrage Kläger nicht ein, weshalb B. ihnen bedeutete, dann müßten fie 20 Pf. pro Quadratmeter Innenputz -, den Büttner erhielt, nur einen gewöhnlichen Puyvertrag, dazu gestempelt durch die gehen", d. h. die Weiterarbeit unterlassen. Die Folge war ihre fam der Büttner'schen Theilkolonne zu gute". Dafür hatten Umstände, unter denen er abgeschlossen wurde und in Kraft trat. Klage auf eine vierzehntägige Lohnentschädigung, die bezahlt ver- es diese Leute übernommen, sich mit B. in die Unkosten Büttner sei nur Kolonnenführer in Wirklichkeit, der mit seinen langte Zeit vom 25. Juli ab gerechnet. Auf den Maurermeister zu theilen. Wie einer einer der Zeugen, ein Renner", Kollegen für Wiechert einen größeren Afford auf gemeinschaft­Wiechert ausgedehnt hatten sie die Klage, weil sie in diesem den sich aussprach, würden die, welche so den Unternehmergewinn" liche Rechnung- unter gewissen Abkommen, betreffs der Be­eigentlichen Arbeitgeber und in B. nur den Kolonnenführer sahen. zugleich mit dem Unternehmerrifito" auf sich nahmen, fchließ- fchaffung von Rüstung und Erfüllung anderer im Afford liegenden Der Beklagte W. bestritt natürlich, daß B. Kolonnen führer sei, lich noch was drauf zu legen" haben, überhaupt bei Verpflichtungen ausführte. In der Woche vom 25. Juli bis indem er behauptete, derselbe sei Buzmeister. Als ihm entgegen der Willkürwirthschait des Herrn Wiechert( die auf dem famosen zum 1. August zu arbeiten, habe Wiechert die Kläger ver­den müsse er jedem Puzzer gehalten wurde, B. habe feste mitgearbeitet", suchte er dies Vertrage begründet ist). Wenn zum Schluß alles gerade so auf hindert, damit zu erklären, daß heutzutage viele Arbeitgeber tüchtig gehe", könnten B. und seine Leute" sehr a zufrieden sein.( Bon verdienst von 6 M. pro Tag zahlen. Betreffs der zweiten Woche mitarbeiteten. Zum Beweise dafür, daß B. Arbeitgeber einem Unternehmergewinn des Buh, meisters" B. lägen die Dinge etwas anders. Am 1. August stand den Klägern und Buhunternehmer gewesen, übermittelte der Beklagte ist also keine Rede, konnte bei dem geübten, in diesem seitens des Beklagten Wiechert nichts mehr im Wege, mit seiner W. dem Gerichtshof den Vertrag, welchen er mit B. ge-& alle etwas verzwickten, Theilungsprinzip Bustimmung hätten sie arbeiten können. Jetzt sei es Büttner ge­schlossen hat. Der Vorsitzende verlas die wichtigsten Be- von vornherein teine Rede sein. Die Zeugen kennen wesen, der mit den Klägern wegen der Weiterarbeit in Diffe­stimmungen deffelben. Diese wiederzugeben, verlohnt sich mit B. mir als Putzer, der den Kolonnenführer machte. In einem renzen fam und dieselben mit Unrecht verhinderte, zu arbeiten; Rücksicht auf die Thatsachen, welche im Laufe der Verhandlung früheren Termin hatte Wichert behauptet, Büttner habe seine sie hätten nicht nöthig gehabt, gegen frühere Abmachungen mit festgestellt wurden, sowie auch mit bezug auf das Urtheil. Vorerst Leute bei den verschiedenen Versicherungen angemeldet. Das andern Putern in Kommune zu arbeiten. Für die zweite Woche ist hervorzuheben, daß Büttner im Vertrage Pugmeister Gericht fragte bei denselben an und erhielt sehr bemerkenswerthe hätte somit Büttner die Kläger , mit Ausnahme des Trägers zu genannt wird. Nach Festsetzung der Preise enthält der Vertrag Antworten. Die Krankenkasse antwortete, einen Unter- entschädigen. Der Träger wurde deshelb abgewiesen, weil er u. a. folgende Bestimmungen: nehmer Büttner habe sie nicht in ihren Büchern, den Kündigungsausschluß durch seine Unterschrift anerkannt hatte. Sämmtlicher Butz ist in bester, tadelloser Ausführung hin wohl aber habe ein Maurermeister Reimann Der als Zeuge vorgeladene Herr Reimann war nicht zustellen, Büttner hat die ganzen Nebenkosten aller Art zu tragen, eine Anzahl Pußer und unter ihnen auch einen erschienen, wofür ihm eine Strafe von 50 M. ev. 10 Tage Haft fämmtliche Geräthe, Rüstungen, Schablonen, Nägel 2c. auf seine Putzer Büttner angemeldet, jedoch noch keine zudiktirt wurde. Außerdem beschloß das Gericht, die Akken Kosten zu beschaffen; ebenso ist er verpflichtet, für seine sämmt Beiträge entrichtet. Büttner erklärt, fich für die schriftlichen der Staatsanwaltschaft einzureichen. lichen Leute die Unfall, Krankenkassen- und Invaliditätsbeiträge Arbeiten den St., der ihm empfohlen worden sei, angenommen zu tragen und dieselben sofort bei Eintritt in die Arbeit bei der zu haben"; er habe demselben bis jetzt 120 M. gegeben, daß er nordöstlichen Baugewerts- Berufsgenossenschaft für seine Rechnung die Krankenkassen- und Unfallversicherung der Puter regelte 2c. anzumelden."( Pottausend! warum diese Verpflichtungen gegen Zur Ablieferung an die Kasse habe er ihm bereits 83 M. über­über einem angeblich als selbständigen Putzmeister" geben. B. ist ganz bestürzt, daß sein schreibkundiges Faktotum gekannten Manne?!) Nicht ordnungsgemäß hergestellte die 83 M. noch in Händen bezw. sie nicht an den richtigen Ort Arbeiten, über deren Güte Herr Wiechert oder gebracht hat. Die Berufsgenossenschaft hatte auf die Anfrage dessen Vertreter allein zu befinden hat, ver- des Gerichts Büttner persönlich vernommen. Die Ausführungen pflichtet sich Büttner auf seine Kosten ordnungsmäßig herstellen desselben gipfelten nach der dem Gewerbegericht gemachten Mit­zu lassen, wie derselbe auch verpflichtet ist, auf theilung darin, daß er, B., nur Kolonnenführer sei und in Akford Berlangen des Herrn Wiechert renitente und arbeite, und daß er, da er nicht selbstständig wäre, mit dem D. H. Der Polizeibehörde steht ganz und gar kein Recht nicht nüchterne Leute ohne weiteres so: Maurer( aus dem Maurermeister wird ein Maurer!) zu, ein Privatvergnügen, das der Deutsche Holzarbeiter Verband fort zu entlassen bei einer Strafe von Reimann die Uebereinkunft getroffen habe, die für seine Mitglieder nebst Damen veranstaltet, zu untersagen. 10 M. für jeden Fall.( Ein selbständiger Meister als Kolonne( wörtlich: uns), für 120 M. auf seinen( N.'s) Namen hat sie es dennoch gethan, so legen Sie Beschwerde ein, und Büttel seines Auftraggebers? komisch!) Geschieht dies anzumelden. Der Zeuge Wedekind, welcher an Büttner die falls Sie in Abhaltung des Vergnügens gehindert werden sollten, nicht, ist Wiechert berechtigt, ohne weiteres Rüstung für 20 M. die Woche lieh und ihm den Reimann lagen Sie die Unkosten gegen den Polizeiverwalter ein. Aller­Dom Vertrage zurückzutreten und auf Kosten empfohlen hatte, will letzteres deshalb gethan haben, weil Büttner dings nimmt die Regierung zu Potsdam in einem zur Zeit schwe Büttners die Arbeiten anderweitig fertig zu den 9. übertragenen Arbeiten unfähig gewesen sei. benden Verfahren im Gegensatz zu der zweifelsfreien landrechtlichen stellen zu lassen."( Aber B. ist trotzdem felbständig Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt Wiechert( sein Bruder Bestimmung, die genauesteGesezeskenntniß bei jedemBeamten voraus Büttner ist zu einem Haftgeld verpflichtet, um welches vertritt den Beklagten W), B. als Putzmeister gekannt feßt, das einem untergeordneten Polizeidiener einmal vom Kompetenz Wiechert die beiden ersten Abschlagszahlungen fürzt und welches und angenommen zu haben, daß derselbe sein Gewerbe" Kouflifishof zugebilligte Privilegium der Gesezesunkenntniß und er, falls die Herstellung der Arbeit nicht genau nach seinen An- angemeldet hatte. Büttner dagegen ist der Meinung, daß eines Mangels an scharfer Begriffsunterscheidung für gewiffe gaben erfolgt, aur Richtigstellung verwenden kann. Die Wiechert gewußt habe, er sei Puter.( Nebenbei bemerkt: Beamten in Anspruch. Dies Privileg steht gefebfich Reihenfolge der herzustellenden Arbeiten be- Büttner wohnt im Hause des Beklagten W, woselbst er eine greußischen Beamten, insbesondere Polizeiverwaltern, nicht zu. stimmt Herr Wiechert. Berstöße gegen die be Budife" hat.) Auch sei demselben, W., bekannt gewesen, daß er, Wenn Sie wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen den be züglichen Anordnungen berechtigen W. zur Ver B., teine Rüstung hatte.- Heimann hatte, das wurde noch treffenden Polizeiverwalter mit einer Strafanzeige vorgehen tragsaufhebung. Bei der Vertragsaufhebung ist in allen hervorgehoben, insofern den Klägern gegenüber den formellen würden, so würde Aussicht auf Erfolg nach Lage der staats­Fällen das Haftgeld zu gunsten W.'s demselben verfallen." Arbeitgeber hervorzukehren gesucht, daß er sie aufforderte, ihm anwaltlichen Braris nicht vorhanden sein. Die inneren und äußeren Arbeiten sind nach Aufforderung zu bescheinigen, sie tönnten jederzeit gehen und er sie jederzeit durch W. fofort zu beginnen und bei einer Haftstrafe von entlaffen. Mit Ausnahme des Trägers lehnten sie dies aber ab. 30 M. für jeden weiteren Tag innerhalb 5 resp. 4 Wochen zu Die weitere Beweiserhebung ergab, daß thatsächlich die Kläger beendigen." Die Zahlungen erfolgen für die bis Freitag acht Tage auf Anordnung" Wiechert's warten mußten, daß ein

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Briefkaffen der Redaktion. Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 3wei Buchstaben oder eine Zahl anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Abonnent, Meißen . Im Zeitungskatalog von R. Moffe Güstrow. Belgier besorgt.

nicht enthalten.

Reschke, Rigdorf. Es liegt ein Brief für Sie auf unserer Redaktion.

M. B. Km Brieffaften vom 16. August finden Sie unter G. J. H. W. die Skala für die Berliner Miethssteuer. W. F. 11. Schicken Sie den Bescheid uns schleunigst ein, damit der alten Frau eventuell geholfen werden fann.

In den nachfolgenden Orten des Kreises Niederbarnim schätten folgende Wirthe ,, kein Boykottbier", und ersuchen wir die Genossen, in den Vororten streng diese Liste zu beachten. Birkenwerder

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Paradiesgarten, Burgemeister.

Friedrichsberg- Lichtenberg. Boghagenerstr. 21, Heider. Kreuzigerstr. 8, Ziegler. Oranienburg

.

Bahnhofstraße, Sesse, Bahnhof- Restaur. Berlinerstraße, Brederet, Gastwirth.

Langhansst. 106, Hähling's Palmenfaal

und Garten.

42, Hoffmann,

Göthestr. 9, Hende, Gastwirth.

Stralau.

2, Nact, Kaufmann.

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21, Brösky, Grünfram.

Dorfstr. 17, F. Heinze.

50, we. Namlau.

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Schley, Otto,

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20, Sinkelmann, Grünfram.

37, Neudenberger.

3, Röstel, Grünfram.

8, Wwe. Stümer, Flaschen­bierhandlung.

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96/97, Ludwig.

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10, Nehm, Borkost.

Echarnweberstr. 41, Brückner, Material­geschäft.

Kiesow, Kaufmann.

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Bernauerstraße, Gitner,

Friedrich Karlstr. 11, Heinecke.

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12a, Westphal, Kauf­

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mann.

Lehmann, Gastwirth. Senfel, Bornheim , Greinert,

81, Friefice.

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88, 28. Wowinkel, Saal und Ye Garten.

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86, Koopmann, Gastwirth.

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23, Panten.

Cremmenerstraße, Winkel, Gastwirth.

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26, Franke.

Stahl,

8, Tiedemann,

11

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29, Noad.

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Havelstraße, Duve,

Kantstr. 38a, Fiebeler, Kaufmann.

9/10, Polzin, Borkoft.

34, D. Schulze.

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132, Böhme, Bier­

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verleger.

6, Lincke, Grünfram.

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3. Friß Peters, Gastwirth.

44, Viet, Gastwirth.

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86, Liebke,

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Frankfurter Allee 169, Pirschel.

181, Junge.

182, Liebenow.

Blumenthalftr. 1, Pietsch.

5, Rupschat.

10, Wegner.

13, Stiller.

21, Voß.

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80, Wittenberg .

36, Braun.

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44, Fr. Schwarz.

45, Münzner.

Kronprinzenfir. 28, Arndt.

28, Fengler,

Gürtelstr. 34, Neumann.

Jachmann. Weber.

Frankfurter- Chauffee 127, Bückelt.

Burde, Kaufmann. Haertel, Kanalstraße, Süste, Gastwirth.

Kanalstraße, Ziehm,

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Lehmann, Gents, Kaufmann. Lücke,

Kurfürstenstraße, Braun, Gastwirth.

Lehnigstraße, Gänsicke,

Louisen- Play, Eiler's Hotel,

Mühlenstraße, Jden, Kaufmann.

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Herm, Sumann, Gastwirth. Bartels,

Hauptstr. 80, Regli, Nachfolger Koch . Markgrafendamm 16, Jonas, Flaschen­

Lessingstr. 25, Neste, Grünkram.

Neue Pring Albertstr. 70, Müller, Saal

bier- Handlung. Reinickendorf

( Ost.)

Amendestr. 1; Förster. Residenzitr. 1a, Malchin ,

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24, Borstells. 106, Hayimann. Gesellschaftsstr. 12, Hartmann. 2, Beigt. Provinzstr. 49/50, Gabler.

Hohen- Schönhausen. Schloß Hohen- Schönhausen, Steuer. F. Weber.

YO Nieder- Schönhausen.

56, Neumeyer, 8. gemüthl,

Wilhelm.

9, Laue.

110, Kupsch.

Charlottenburgerstr. 150, Abel's Ver

einshaus. 105, Fetlenheuer.

Gäblerstr. 55, Relm, Pistoriusstr. 8, Dammbeck. Rölfeftr. 188, Plaß.

20, Benndorf . d Cuxhavener Play 8, Schüler. Heinersdorfer Weg 88, Ulrich.

Gustav Adolfstr. 15, Menz.

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10, Brenuförder. 23a, Herda.

142, Hannemann, Saal

und Garten.

148, Schuls .

Lindenstr. 25, Thieme, Zum Linden Generalstr. 37, März.

garten", Saal.

8, Springer,

Prenzlauer Chaussee 20, Bughold.

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und Garten. 17, Adam, Gast wirth. 16, Köhler, Gaste wirth. Prinz Albertstr. 39/40, Mittenzweig, Gastwirth. 29, Körnchen, Gast wirth. 13/14, Schröpffer, Garten.

Kolonie Schönholz.

Bagand, Garten.

50, Gehrke.

26, Bernau ,

Stolpe a. d. Nordbahn. Bergemann.

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35c, Meyer,

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Poststraße, Dalchow, Gastwirth. Pankow

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Kaiser Friedrichstraße, Krüger, Zum Weg n. d. Röpenicker Haide, Rummel, Garten.

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136, Lindner. 2, Schmidt.

Bürgerheim 52, Tschiche.

Wartenbergstr. 67, B. Lange.

Charton.

Steppin.

Rummelsburgerfir. 70, Kroll.

69, Adam.

Schillerstr. 3, Miller, Gastwirth.

Thürmchen".

Milke. Wicht. Trogisch, Bier­verleger.

10, Schulz, Gastwirth.

14, Lenz, Gastwirth.

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26, Kleiber,

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30, Rosen,

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Wollantstraße, Lehmann, Zum Nord­

Richter, a. d. Nordbahn.

Stern".

Schulzestraße, Buge's Vereinshaus, Saal.

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82, Bieliz, Borkost.

Lorenz, Grünfram.

23, Neumann, Saal. Kommunikationsweg, Würgenthaler.

19, Sooft. Pelätterich.

Pfarrstr. 12, Schubert.

35, Henschke.

Dorfstr. 2, Fuchs.

Asche, Saal, Friedrichsfelde

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Haynstraße, Bennarndt. Breitestraße, Hübner. Mühlenstraße, Störr's Gesellschaftshaus,

Enal. Rummelsburg

. Borhagenerstr. 11, Unterberg, Gaftw. Prinzen- Allee 6, Karl Schulz, Garten. Gürtelstr. 12, Weber, Gastwirth. Göthe und Kantstraßen- Ecke, Greinert. Frankfurter

Chaussee, Velten ,

Moyde. Sandhausen

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29, Rohnert, Raufmann.

7, Richter, Grünfram,

Türrschmidtstr. 1, Leber, Gastwirth.

Wruck, Kaufmann,

Weissensees

König- Chauffee 88, zum Pfeifen- Müller.

41, Freng.

45b, Hürseforn.

25, Bypres,

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33, Schröder,

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37, Burgan.

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38, Stadlich, Mozartstr. 2, Rosband, Gastwirth. 5, Sebelfeld, Die Lokalt ommission von Rummelsburg J. A.: Oehlking, Türrschmidtstr. 20, vorn 3 Tr.

81, Refjel

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40, Rliengner.

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Lehderstr. 2, Noßfleisch Speise- Anstalt.

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3, Leuchtenberger.

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33, Kürschner.

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118, Prog.

Sedanstr. 35, Langheinrich. d

83a, Reglaff.

33, Becker's Bierverlag.

34b, Bum zahmen Wolf.

Elfasstr. 7. Scherzberg.

16, Straßburger.

Lothringerstr. 28, Winkler.

Gürtelstr. 3, Bartels, Juh. Falkenstein. Berlinerstraße, Fürstenberg.

Wilhelmsberg­Hohen- Schönhausen.

An der Landsberger Chauffee, Besper. Asche ( Zum Fürsten Wolfgang). Wilhelmsberg, Wwe, Jebnich. C. Deckert. S. Siebenwirth. Neupert. Trinkhaus, Restaurant Wilhelmsberg.

Diejenigen Schankwirthe, welche sich noch in diese Liste aufnehmen lassen wollen, können sich bei den am Orte befindlichen Lokal­kommissionen oder bei dem Unterzeichneten melden. E. Bilz, Bankow, Schulzestr. 15.