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Hochverratsprozeß gegen

Toller verurteilt.

Nach den Verteidigern Anton Gänßler und Kaufmann sprach gestern in später Abendstunde noch der dritte Verteidiger Rehts­anivalt und Abgeordneter Haase. Die Persönlichkeit des Angeklag­ten sei eine ungewöhnliche. Sämtliche Strafrechtslehrer feien sich einig, daß Revolutionen rechtzerstörend wirken. Die Verordnungen der Volksbeauftragten vom November seien von allen Gerichten anerkannt worden. Schon bei Eintritt des Waffenstillstands war man sich im Kabinett einig, daß Belagerungszustand und Kriegs­zustand durch die Revolution ohne weiteres beseitigt seien. Bei zwei Gelegenheiten habe das Kabinett sich mit der Aufhebung des Hochberratsparagraphen beschäftigt. Man wdr entsprechend der Auffassung Landsbergs der Meinung, daß dieser Paragraph de facto beseitigt sei. 3war habe diese Auffassung des Kabinetts für das Gericht keine autoritative Bedeutung, aber es müsse doch verlangt werden, daß das Gericht die Frage ernstlich prüfe. Im Falle Ledebour habe man in Uebereinstimmung mit dem Oberreichsan­walt auch von der Grhebung der Anklage wegen Hochterrats abge­sehen. Das allgemeine Empfinden lehne sich dagegen auf, daß jedermann ins Zuchthaus oder aufs Schafott geschickt werde wegen Hochverrat gegen diejenigen, die

selbst durch Hochverrat

schieße, diese gewaltige Bewegung eindämmen könne, das wäre bruderei befäße und diesen soweit wie möglich entgegenkommt, das Unterschätzung der Massenbewegung und eine Ueberschäzung von mit ein Streit vermieden wird.

Neuköllner Gemeindearbeiterbewegung.

In der Neuköllner Lokalpresse und im Berliner Lokal- Anzeiger" find Artikel gegen die Lohnforderungen der städtischen Arbeiter Neuköllns erschienen, die uns veranlassen, einiges darauf zu er­widern: Die Magistrate Groß- Berlins arbeiten, wenn es sich unt Lohnforderungen der Arbeiter handelt, sehr langsam.

So war

unseren Führern. Das werftätige Volt wird nicht haltmachen, bebor nicht die vollständige Sozialisierung, die allein das Elend beseitigen kann, durchgeführt ist. Diese Bewegung wird nicht halt­machen vor dem Völkerbund von Versailles . Man müsse es ihm überlassen, von seinem Standpunkt aus das Urteil eines Stand­gerichts nicht als Urteil des Rechts, sondern als Urteil der Macht hinzunehmen. Darauf zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nachdem das Gericht einen Antrag des Staatsanwalts auf 3. B. der Lohntarif, welcher am 1. Juli bereits abgelaufen war, an diesem Tage noch nicht einmal überall zur Durchführung ge­Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, da sich bei ihm einige neue Zeugen gemeldet haben, abgelehnt hat, verkündet der Vor- langt. Um nun die Sache nicht wieder io ins Endlose hinaus schieben zu lassen, stellten die Arbeiter Neuköllns den Antrag. mit fißende: der Stadtverwaltung in Sonderverhandlung einzutreten. Das Standgericht hat im Namen des Volksstaats Bahern ein­einer Verhandlung, die eine Kommission der Arbeit­stimmig folgendes Urteil gefällt: Der Angeklagte Ernst Toller In wird wegen eines Verbrechens des Hochverrats zu 5 Jahren nehmer mit der Lohndeputation hatte, wurde ohne Wider­spruch der Deputationsmitglieder vom Verbandsvertreter Festungshaft und zur Tragung der Kosten verurteilt. Prenzlow festgestellt, daß auf Grund der Teuerung der Lebens­In der Begründung führte der Borfißende aus: Der Kriegs- bedürfnisse und anderer Bedürfnisse niemand die Berechtigung der zustand sei in Bayern auf Grund eigener Hoheitsrechte verhängt Lohnforderung bestreitet, nur ein bürgerlicher Herr mit weißen worden und bestehe noch zu recht. Der Aufruf der Volksbeauf- Bart meinte: Ein Fünftel vom Lohn müsse doch wohl für tragten habe auf bayerische Verhältnisse teinen Einfluß gehabt. Wohnungsmiete sein und die Arbeiter sollten sich nicht gegen eine Das Standrechtliche Gericht ſei zuständig. Bei Ausrufung der Erhöhung der Miete wenden, da sie diese Höhe noch nicht er­Räterepublik bestand von vornherein die Absicht, jedem Widerstand reicht hat." gegen die Räterepublik mit Gewalt entgegenzutreten. Der Ange­flagte leitete die Maßnahmen der Roten Armee und gab als erster die Erklärung ab, daß die Truppen bei Dachau entschlossen seien,

bis zum letzten Blutstropfen

zu kämpfen. Die Regierung Hoffmann hatte wohl die Herrschaft in München damals, aber nicht über Bayern verloren. Als Vor­sfizender des Zentralrats und Führer der Roten Armee suchte der Angeklagte die Ziele der Räterepublik in Bayern zu verwirklichen. Er ist für seine Handlungen voll verantwortlich. Es konnte nicht festgestellt werden, daß seine Handlungen ehrloser Gesinnung ent­sprungen sind, daher hat das Gericht ihm mildernde Umstände zu­gebilligt. Als straferschwerend erschienen die unheilvollen Folgen feiner Tätigkeit und die Leichtfertigkeit, mit der der Angeklagte trop mangelnder Lebenserfahrung sich an die Spite stellte.

Gewerkschaftsbewegung

Groß- Berlins!

In einer fofort darauf abgehaltenen Arbeiterausschußßigung, an welcher der Magistrat und Mitglieder beider sozialdemokratischen Richtungen teilnahmen( die Bürgerlichen glänzten durch Abweien­heit), wurde beschlossen, bis zur tariflichen Regelung und Feitfegung höherer Lohnfäge in Groß- Berlin den Arbeitern Neuköllns als Borschuß 25 M. pro Woche zu zahlen. Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter."

Teuerungszulagen für Handelsarbeiter.

Der im März d. Js. zwischen dem Deutschen Transportarbeiter Verband, Bezirksverwaltung Groß- Berlin, und dem Arbeitgeber­Verband im Einzelhandel abgeschlossene Kollektivvertrag sieht für die im Vertrag festgelegten Lohnjäße eine sechswöchige Kündi gungsfrist vor.

Eine Vertrauensmännerfonferenz bat sich mit der Kündigung des Lohnvertrages beschäftigt und kam nach eingehender Erörterung der Frage zu dem Beschluß, dem Arbeitgeberverband mit­auteilen, daß neben den im Vertrag vorgesehenen Lohn­sägen eine Teuerungszulage für erwachsene Männliche von 20 M. währt werden möge. Die Löhne der Arbeiterinnen sollen 20 bezw. 25 Broz. weniger betragen.

In einer Verbandlung mit dem Arbeitgeberberband hat sich derselbe bereit erklärt, nachstehende monatliche Teuerungszulagen, rückwirkend ab 15. Juni, zu gewähren:

an die Regierung gekommen sind. Es sei ein Widerspruch in sich selbst, daß die Revolutionäre von heute einen Hochberrat nicht gegen bie Revolutionäre von gestern einleiten können. Folsch sei es, die Revolution als einmaligen Aft zu betrachten. Revolutionen seien Prozesse, die sich fortentwickeln. Es müsse abgewartet werden, welchen Fortgang die Entwicklung nehme, deshalb müsse man ab­warten, bis sich die Verhältnisse konsolidiert haben, ehe man ein neues Recht zum Schuße des neuen Staatsbildes schaffe. Der An­geflagte Toller habe sich an den Vorbereitungen der Räterepublik nicht beteiligt, er habe dasselbe getan, was die höchsten Staats­träger im November baten, Hindenburg , Hinze, Groener, indem sie sich auf den Boden der Tatsachen stellten. Aus eigener Erfahrung fönne er sagen, daß sich Toller auf dem Sozialistentongreß in Bern als ein durchaus reifer Politifer erwiesen habe. Er habe sich eben seit 1917 entwickelt. Prof. Weber sei im Wahlkampfe derselbe Vorwurf, den er jetzt gegen Toller erhebe, gemacht worden, daß Gott ihn aus Strafe zum Politiker gemacht habe". Wenn irgend ein Zweifel bestehe, ob der Angeklagte innerlich durch­drungen war, gegen gie rechtmäßige Regierung vorgeganen zu Aufruf an die gewerkschaftlich organisierte Arbeiterschaft pro Woche und für jugendliche Arbeiter von 15 M. pro Woche ge­sein, dann müsse auch schon aus objektiven Gründen Freisprechung erfolgen. Der Verteidiger führt dann an, daß außer namhaften Anläßlich der vom internationalen Proletariat am Montag, den deutschen Dichtern und Schriftstellern sich auch Romain Rolland und ein Kongreß französischer Studenten für Toller ausgesprochen 21. Juli, zu veranstaltenden Demonstration gegen den kapitalistisch­haben. Es sei eine engherzige Auffassung, von einem Landfremden imperialistischen Gewaltfrieden rufen wir das Proletariat Groß­zu sprechen, wenn Toller aus einem anderen Gliedstaate gekom- Berlins auf, fich an den von den sozialistischen Parteien zu veranstaltenden men sei. Toller hat sich sogar als Kriegsfreiwilliger in Bayern Demonftrationen zu beteiligen und sie zu einer machtvollen Kund­gestellt und bei bayerischen Truppen gefämpft. Der Angeklagte gebung zu gestalten. würde eine solche Strafe, wie sie der Staatsanwalt beantragt habe, Gegen den Gewaltfrieden! nicht verbüßen. Andere politische Zustände werden für Beseitigung Für Völkerfreiheit und Sozialismus! derartiger Urteile forgen. Es wurde darauf in später Abend­Ausschuß der Berliner Gewerkschaftskommission. stunde die Verhandlung auf Mittwoch früh vertagt. Nach kurzen Grividerungen des Staatsanwalts und der Verteidiger erhielt der Drohender Streit in der Reichsdruckerei. Angeklagte Toller heute vormittag das lepte Wort. Er hebt zunächst hertor, daß der Staatsanwalt mit Recht Eine von sämtlichen Angehörigen der Reichsbruckerei gestellte entsprochen werden. Die Auszahlung muß in jedem Betriebe ein­betont habe, daß er es von sich weise, für sich irgendwelche psycholo-| Forderung an die Regierung, die ihrem Arbeiterrat volles Mit- heitlich erfolgen. Die Teuerungszulagen haben Geltung bis zum 30. September 1919. gische Momente zu seinen Gunsten gelten zu lassen. Nach der Be- bestimmungsrecht in Personalangelegenheiten und Verfügungen ein- In allen Geschäften, in denen der tarifmäßige Lohn fowie fundung des Sachverständigen Dr. Marcuse, der ihn 5 Monate in räumt sowie die Forderung einer einmaligen Entschuldungssumme seinem Sanatorium in Ebenhausen zu beobachten Gelegenheit ge- bon 600 M., steigend bis 900 m., ist trop wiederholter Vorstellungen Teuerungszulage noch nicht gezahlt wird, wenden sich die Kollegen habt habe, stehe fest, daß er weder eine psychopatische noch hysterische bei der zuständigen Regierungsstelle erfolglos geblieben und auf an den Branchenleiter Kollegen F. Pollmeier, Transportarbeiter­verband, Gewerkschaftshaus, Zimmer 33. Ferner erhalten die Persönlichkeit sei, die milder behandelt zu werden verdiente. Er be unabsehbare Zeit verschoben worden. Aus diesem Grunde ist am anspruche, daß das Gericht ihn für alle feine Handlungen voll ver- Dienstag nach Abstimmung in allen Betriebsräumen der Reichs- Kollegen in der am Freitag, abends 7 Uhr, in den Zentral- Fest­antwortlich mache, da er sie mit aller Ueberlegung begangen habe. bruderei der Regierung ein Ultimatum gestellt worden, wonach bis jälen, Alte Jakobftr. 32, stattfindenden Branchenversammlung genaue Auskunft über die vereinbarten Lohnsäze. Er würde sich nicht Revolutionär nennen, wenn er sagen wollte, zum Freitag ein endgültiger zusagender Bescheid erwartet wird, daß er niemals Gewalt anzuwenden gedenke. Wenn die Zustände andernfalls am Sonnabend in den Streit getreten wird. nicht mehr zu ertragen seien, dann hätten die Revolutionäre das Recht, sie umzustoßen.

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Arbeiter: Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr 40 M., Un­verheiratete 55 M., Berheiratete ohne Kinder unter 18 Jahren 65 M., Verheiratete mit Kindern unter 18 Jahren 80 M.

Arbeiterinnen: Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr 30 M., bom 21. Jahre an 45 M., alleinstehende Frauen mit Kindern unter 18 Jahre 65 M.

Diese Zahlungen find monatliche. Wünscht die Mehrzahl des Arbeiterausschusses halbmonatliche Zahlungen, so soll diesem Wunsche

Verband der Bureauangestellten. Versammlung der jugendlichen Ange ſtellten aller Branchen am Freitag, den 18. Juli, abends 7 Uhr, im " Englischen Hof", Alexanderstr. 27 c: Vortrag, Diskussion, Geschäftliches, gemütliches Beisammensein. Gäste willkommen.

Der Grund für diese starte Neigung zum Streifen bei dem sonst diensteifrigen Personal ist in den schlechten Gehältern und Bon seinem Standpunkt aus fönne man nicht verlangen, daß er 2öhnen zu finden, die während des Krieges gezahlt wurden, und wodurch die meisten in erhebliche Wirtschaftsschulden ge­raten sind. Außerdem auch in dem Uebergehen des Arbeiterrats Berantwortlich für Bolitik: Artur Ridler, Charlottenburg , für den übrigen bei wichtigen Verfügungen der Direktion. Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neukölln ; für Anzeigen: Theodor Glode, Berlin . Verlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts. Es wäre gut und zu wünschen, wenn man an maßgebender Buchbruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. in Berlin , Lindenstr. 3. Stelle Einsicht für die Forderungen der Angehörigen der Reichs. I Hierzu 1 Beilage.

von einem Standgericht

Gnade erbitte.

Man solle nicht glauben, daß man damit, daß man Standgerichte einsetze, daß man einige Führer ins Gefängnis werfe oder er

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öffentliche Versteigerung

von ca. 26 Personenwagen, ca. 13 Lastwagen, ca. 34 Kranken­wagen, 3 Fahrgestellen, 2 Schienenwagen, ca. 38 Lastwagen­anhängern, ca. 24 Motoren, diversen Magneten, Schein­werfern, Entwicklern und Znbehörteilen statt.

Bekanntmachung

betreffend zehnte Fettverteilung vom 21. bis 27. Juli 1919.

Gemäß§ 5 der Verordnung über Lebensmittelfarten vom 10. Ottober 1916 und der§§ 17, 18, 29, 30, 32, 35 und 39 der Bekanntmachung über Speisefette vom 20. Juli 1916( R.G.BI. G. 755) und den Berordnungen der Fettstelle Groß- Berlin vom 20. Dezember 1916 über Abgabe und Entnahme von Speisefetten und über die Anmeldung des Speisefettbezugs wird für den Bezirk der Fettstelle Groß- Berlin bestimmt:

1. Auf den Abschnitt E 10 der Einfuhr- Zusagkarte entfallen 50 Gramm Margarine.

2. Der Kleinhandelspreis für 50 Gramm Margarine beträgt 28 Pfennige.

Verzeichnis der Versteigerungsobjekte nebst Einzel­heiten über die Versteigerungsbestimmungen sind vom 17. Juli ab in der Vaubilfiliale Elbing zu erhalten. Die Zahlung muß sofort erfolgen. Kriegsanleihe wird Hygien. Gummimarenhaus von zum Nennwert in Zahlung genommen( 4% Schatz­Frau Anna Hein, fr. Oberhebanweisungen der IV. und V. Kriegsanleihe zu 96%). je­3. Die Margarine ist in den zum Speisefettverkauf im Be­amme a. b. geburtshilfl. Alinit b. doch muß Nachweis der Selbstzeichnung mitgeliefert werden. zirke der Fettstelle Groß- Berlin zugelassenen Kleinhandels. tgl. Charité Berlin , ältestes Die Objekte können am 23. und 24. Juli, von vormittags gefchäften gegen Abgabe der beiden Abschnitte der Bedarfsartikel, Irrigatoren, Bietekaution von 500 Mark in bar pro Person auf dem Speifefettkarte in der Woche vom Leibbinden, Menftrualbinden. Versteigerungsgelände besichtigt werden. Gummistrümpfe, Gummisauger in bekannter Qualität u. soliden Preisen. Sprechzeit 10-5. Frau Anna Hein, Berlin 100, Pots. Damer Str. 106a. 10972

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5. Zuwiderhandlungen gegen diese Borschriften werden gemäß§ 35 der Bekanntmachung vom 20. Juli 1916( R.G.BI. G. 755), sofern nicht nach anderen Borschriften schwerere Strafen verwirkt sind, bestraft. den

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