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Gewerkschaftsbewegung

Die zentralen Verhandlungen im Holzgewerbe endgültig gescheitert.

Aus dem Bureau der Berliner   Ortsverivaltung des Holzar­beiterverbandes wird uns geschrieben:

Die schon wiederholt ergebnislos verlaufenen zentralen Ber­handlungen über einen Reichstarif für das deutsche   Holzgewerbe wurden am 9. Juli in Nürnberg   wieder aufgenommen. Schon der Beginn der Verhandlungen zeigte recht deutlich, daß auf Arbeit. geberseite teine Neigung war, diesmal zu einem positiven Abschluß ber mun fchon seit 1. April fich hinziehenden langwierigen Ber­bandlungen zu kommen. Den Verhandlungen in Nürnberg   ging die Generalberfammlung des Arbeitgeberschaubberbandes für das deutsche Holzewerbe in Würzburg   boraus, und von dort famen die Vertreter desselben mit dem Auftrag, nichts zu bewilligen. Nach dieser Instruktion trar es schade für jede minute, die versäumt wurde, weil dadurch die Verhandlungen von vornherein sedlos erscheinen mußten. Das zeigte sich aber leider erst, nachdem man zwei Tage lang in unfruchtbare Beratungen sich mit dem Arbeit geberbertreter eingelassen hatte. Bei den Beratungen über die einzelnen Abschnitte stieß schon der Abschnitt II Tarifflaffen" auf großen Widerstand der Arbeitgeber. Die Forderung, bei Neueinteilung der Tarifklassen neben Berlin   und Hamburg   noch weitere 20 Stätte in die 1. Tarif­tlaffe mit zu übernehmen, lehnten sie rundweg ab. Von einem Mitbestimmungsrecht der Arbeiter bei Einstellungen und Entlassungen wollten die Unter. nehmer überhaupt nichts wissen; nur bei Entlassungen in größerer Zahl, die sich durch Arbeitsmangel notwendig machen, soll der Ar­beiterausschuß mitreben fönnen. Den Standpunkt der grund­fäßlichen Ablehnung der Ferien gaben die Unternehmer später curf. Sie erklärten sich bereit, höchstens bis zu 6 Tagen Ferien ge­währen zu wollen. Der Anspruch soll aber erst beginnen nach drei jähriger Beschäftigung in einem Betriebe. In diesem Jahre könne bon Ferien überhaupt keine Rebe mehr sein.

Einer Verkürzung der Arbeitsapit in ber 1. und 2. Tarifflaffe auf 46, in der 3. un 4. auf 47 Stunben stehen die Arbeitgeber ebenfalls ablehnend gegenüber. Auf die Hinweise, daß in verschiedenen Städten diese und noch eine fürzere Arbeitszeit schon bestehe, wurde bemerkt, daß das nur auf gewaltsame Weise durch spartalistische Umtriebe herbeigeführt wurde.

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beiderfeitig angenommen, und die Verhandlungen fortgesetzt. Diese Verhandlungen mußten, nachdem wiederum faft zwei Tage lang hin und her gerebet wurde, als endgültig gescheitert abgebrochen werben.

brei Lehrlinge mit 25 Wet. Monatsentgelb. Als der Behrling St. gegen einen Diebstahlsverdacht protestierte, fich der Verdacht als unbegründet herausstellte,. aber weiter als verdächtig angesehen wurde, blieb er auf Veranlassung seines Baters der Arbeitsstelle fern. Das betrachtete sein Lehrherr als Kontrattbruch und ber­Neuer Tarifabschluß der Weihglasarbeiter. weigerte das Entgeld. Nun schritt R. zur Klage, die zu seinen Die mit der Unternehmeronganisation abgeschlbffene Tarif Gunsten entschieden wurde mit folgender Begründung: Es sei drei gemeinschaft für die Weißglasindustrie war am 30. Juni abge Menschen unmöglich, in einem Raum zu arbeiten, ber kaum für laufen. Es kam nicht zu einem neuen Abschluß, weil die Arbeiter eine Person Plaz böte. Außerdem sei ein Lehrgeld von 25 M. fchaft die Forderung der Abschaffung der Affordarbeit neben einer den jezigen Verhältnissen überhaupt nicht angemessen. Das Fern­Reihe anderer Forderungen aufgestellt hatte und die Unternehmer bleiben von der Arbeitsstelle fei nicht als Rontrattbruch anzusehen, sich in kategorischer Weise dagegen erklärten. Mit Ablauf der da einem Menschen nicht zugemutet werden könne, bei derartig Tarifgemeinschaft tam es zu einem größeren Ausstand der Weiß- ungefunden Verhältnissen zu arbeiten. glasmacher und Schleifer in der Ober- und Niederlaufik sowie zu Streits in Sachsen  .

Einer der Beamten erhielt

Der ermittierte Beamte. In einer Versammlung des Beamten Die neuen Verhandlungen betrafen noch einmal die Forde. rates waren von zwei Blößenseer Gefängnisbeamten Beschuldi­rungen der Arbeiterschaft. Neben der Forderung der Abschaffung gungen gegen den Direktor der Strafanstalt, insbesondere über des Affordsystems war auch die Abschaffung des Zwischenmeister Beffen fittliche und dienstliche Führung ethoben, von einer Günft fbfbems gefordert worden, forte Festsetzung von Mindestlohnen und fingswirtschaft gesprochen und behauptet worden, nur diejenigen anderes. Gine Ginigung zwischen den beiden Parteien konnte am feien Freunde des Direktors, bie pünftlich die Betstunde besuchen. ersten Verhandlungstage nicht erzielt werden, vielmehr drohien die Gegen zwei Beamte, welche dieje Beschuldigungen zum Vortrag ge­Verhandlungen wiederum völlig zu scheitern. Es wurde dann mit bracht hatten, ohne fie fich zu eigen zu machen, wurde daraufhin ein Difsiplinarberfahren angestrengt. Beide wurden auf zustimmung beider Parteien der Vorsitzende des Gewerbegericht halbes Gehalt gesetzt und außerdem aufgefordert, fofort bie in Dresden   als Unparteiischer hinzugezogen. Jedoch gestalteten sich halbes Gehalt gesetzt und außerdem aufgefordert, fofort bie die Verhandlungen auch dann noch recht schwierig. Mehrfach wurde Dienstwohnung zu räumen. getrennt beraten. Der Beseitigung der Affordarbeit setzten die zufällig durch einen Verwandten eine Wohnung, während der Ge­Unternehmer den größten und hartnädigsten Widerstand entgegen. fängnisbeamte B. trok nachweislich lebhaftester Bemühungen keine In einer Sonderbesprechung der Delegierten des Glasarbeiterber- Unterkunft fand. Als Vertreter des Fistus ftrengte nunmehr der bandes wurde jobann beschlossen. die Abschaffung der Affordarbeit Oberstaatsanwalt beim Kammergericht die Ermissionstlage für diesmal abzusehen, dafür sollte dann auf andere Weise der gegen B. an und das Amtsgericht Berlin- Wedding gab der Mage, Arbeiterschaft entgegengekommen werden. Nach zweitägiger Ber  - da die Behörde formal im Recht war, auch statt. Eines Tages rüdte nun, obwohl das Disziplinarberfahren noch schwebte und das Ne handlung tamen bann folgende Bugeständnisse zur Annahme: Auf den Wochenschlußberdienst, der sich aus den Grundlöhnen fultat sehr zweifelhaft war, ein Gerichtsvollzieher an, um auf unb Bufchlägen berechnet, die bis zum 1. April 1919 gezahlt wurden, Grund des Urteils die gewaltsame Räumung durchzufeßen. In­awischen war jedoch vom Rechtsanwalt Dr. Jacques Abraham bommen folgende Brogenizufchläge: unter Bezugnahme auf die fürzlich länger befristete Verordnung betr. ben Schuß von Ariegsteilnehmern bei Boll­streckungen der Antrag gestellt worden, die Vollstreckung des Urteils gegen B. aufzuheben, und, da diesem Antrage stattgegeben worden war, mußte der Gerichtsbollzieher unverrichteter Sache wieder ab­ziehen. Gegen das Vorgehen der in Frage kommenden Personen ist bei der zuständigen Regierungsstelle Beschwerde erhoben.

Bei einem Wochenschlußverdienft bis 70 m. 55 Bros., bisher 30 Bros.; über 70 bis 100 m. 45 Broz, bisher 25 Broz.; über 100 bis 120 D. 85 Bros., bisher 20 Bros.; über 120 bis 150. 20 Bros., bisher 10 Prog.  ; über 150 bis 175 m. 15 Pros.; über 175. 10 Bros.

Die Bezahlung der Hilfsarbeiter erfolgt in Buhunft durch bie Firma, die Berechmung des Lohnes erfolgt in alter Weise. Damit ist natürlich das üble Zwischenmeistersystem nicht beseitigt, aber es find ihm die Giftzähne ausgezogen. Die Glasmacher und Schleifer Für die Postabonnenten liegt die illustrierte Wochen­baben in Zukunft die sozialen Baften für die Hilfearbeiter nicht schrift ,, Volk und Zeit" der heutigen Nummer bei. mehr zu zahlen, fie haben ferner mit der Bezahlung der Feiertage und Ausfallschichten nichts mehr zu tun, so daß der häßliche Streit über diese Fragen endlich erlebigt ift. Die Arbeitslofenunterstützung bleibt befteben. Werden dagegen bie Arbeiter in Tagelohn beschäf tigt, so erhalten fie 70 Bros. des durchschnittlichen Verdienftes der lebten vier Wochen. Wo höhere Bezahlung bisher erfolgte, bleibt diese bestehen.

Die Regelung des Arbeitslohnes, jo wie fie im Ver. tragsentwurf gefordert wird, fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Arbeitgeber. Für die erste Tarifflafse follte ein Durchschnitts John festgesetzt werden: für Facharbeiter 2,50 M., Facharbeiterinnen 1,60 M., Hilfsarbeiter 2,20 M., Hilfsarbeiterinnen 1,40.; in den anderen 5 Maffen mit entsprechender Abstufung von 15 und 10 f. Als Mindestlohn wurde gefordert für die 1. Klasse: Facharbeiter 2,20 M., Facharbeiterinnen 1,80 M., Hilfsarbeiter 1,90 M., Gilfs­arbeiterinnen 1,10 m., ebenfalls mit Abstufung in ben übrigen Klaffen. Eine Teuerungszulage von 40 Bf. pro Stunde wunde Buchdruckerstreiks in der Schweiz   und in Schweden  . ebenfalls abgelehnt. Auch in der Behrlingsfrage wollten die Arbeitgeber feine Wie der Korr." berichtet, find wegen Richtbetoilligung der Zugeständnisse machen. Um der unerhörten Ausbeutung der Lehr. 45ftündigen Arbeitswoche die Maschinenfeber in der ganzen Schweiz  linge einen Riegel vorzuschieben, wurde gefordert, die Lehrzeit am 14. Juli in den Ausstand getreten. Die Mehrzahl der schweige­von 4 auf 3 Jahre herabzusehen und für das erste Jahr eine Ent- rischen Blätter hat seis Sonntag das Erscheinen einstellen müssen. schädigung von 1, für das zive und für das dritte Jahr die Auch in Schweben haben die Buchdrucker die Arbeit niedergelegt. Hälfte des Durchschnittslohnes eines Facharbeiters zu bezahlen. Nur die sozialdemokratischen und einige andere Arbeiterblätter er­Bei der Regelung der Aufgaben der Arbeiterausschüsse scheinen. Die Verleger haben mit den Papierfabriken ein Ab­erflärten die Arbeitgeber, erst die Verabschiedung des Gesetzes über fommen getroffen, nach dem ben nachgebenden Druckereibefibern die Betriebsräte abwarten zu wollen. bas Papier entzogen toerden soll

Gerichtszeitung.

Nachdent so die Verhandlungen auf einen toten Bunft ange­Yangt waren und ernstlich zu scheitern drohten, murbe feitens bes unparteifschen Borfizenden der Vorschlag gemacht, bie Frage ber Arbeitszeitberkürzung einem Schiedsspruch durch das Reichsarbeits­amt zu unterwerfen, über die übrigen strittigen Bunfte toeiter zu Die Badestube als Lehrwerkstatt. In dem Badezimmer( zu berhandeln. Nach langen Einzelberatungen wurde dieser Vorschlag| gleich Toilette!) seiner Wohnung beschäftigte der Zahntechniker S.

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Jeber für den Brieftaften bestimmten Anfrage füge man einen Buchstaben und eine Nummer bet. Briefliche Auskunft wird nicht erteilt. Cilige An­fragen trage man in der Juristischen   Sprechstunde, Lindenstr. 8, 1. Hof par terre links, vor. Schriftstücke und Berträge sind mitzubringen. 3. S. 18. Fragen Sie bei Herrn Mar Schulze, Charlottenburg  Strummestraße 47 III an. 8. 3. 100. Fragen Sie beim Striegs. Barrelt 3. 5. Ein solches Recht besteht für die Ge­ministerium an. meinbe leider nicht. Ein diesbezüglicher Antrag wäre an den Staatsfom missar für das Wohnungswesen zu richten. 2. Ja, eine diesbezügliche Notiz ift am Anfang des Monats im Borwärts" erschienen. Ihrer Auffassung befinden Ste fich im Irrtum. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten desjenigen Monats, ber dem Monat folgt, in dem der Steuerpflichtige in Arbeit getreten ist. Johannisthal   55. Nein. . R. 10. Rann nur durch loftspieliges Universitätsstudium ertoorben 8. 2. 17. werden; erforderlich Abschlußprüfung eines Gymnafiums. 1. Uns nicht bekannt. 2. Das Landratsamt. 2. S. 50. 1. und 2. Fragen Sie bei der Boft an. 8. Fragen Sie beim Polizeipräsidium an; uns nicht bekannt.

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