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Mordprozeß Neuring.

B. S. Am Freitag bormittag wird die Beugenbernehmung fort­

über die Frage der Maffenpsychose.

ben ridtete, silterbe ber em infolge des ate agent, Schönfeld sprang min mit ben Worten:

Mensch, Du haft wohl ben Katteri

hinzu und hielt dem Spießgefellen den Arm, damit er sicherer zielen und abschießen fonnte. Dem Toten zog man selbst die Stinge

gefeßt. Zeuge Mühle tritt vor: Ich habe gehört, wie Rechtsanwalt Gr ist der Meinung, daß eine solche damals nicht vorhanden war, vom Finger und die Stiefel ab. Die Leiche wurde unter Gummi­Glafer zum Zeugen Hahn äußerte: Aber Mensch, sagen Sie doch wohl aber fönne man von einer sehr weitgehenden feelischen Gr- reisen versteckt und die Blutsputen nach Möglichkeit beseitigt. Als so aus, daß Gottlöber Neuring zurüdzog. Dann ist der Pro- regung der großen Menge sprechen. Strebs sei erblich belastet ob nichts geschehen wäre, sekten die beiden Kumpane mun die Fahrt zeß für mich gewonnen." und habe verschiedene Zeichen von ysterie gezeigt; er soll auch nach Angabe der Ehefrau Selbstmordversuche gemacht haben. Er fort und sobald eine Staion kam, auf der längere Zeit angehalten ist ein phantastischer Lügner. Geistesgestört ist er nicht, wurde, ging es an den Berkauf der den erbrochenen Stiften ent­aber vermindert zurechnungsfähig. Der Angeklagte nommenen Lebensmittel und Waren. Bald hatten die Mörder fülr Schreiber hat 1917 im Felde eine Gehirnerschütterung ge- 8000. Waren aller Art, losgeschlagen. Schließlich wurde dent habt; er hat ein Bein verloren und ist fünfmal operiert worden. Schönfeld die Fahrt mit der Beiche doch zu unangenehm und die Vielleicht war er bei seiner Erregung einer Massensuggestion stär- beiden machten sich aus dem Staube. Sie trennten sich und wollten fer ausgesetzt als andere Personen. Der Angeklagte Pietsch hat als Soldat einen Schlag gegen den Kopf bekommen und ist dadurch in der Ausübung seines Malerberufes unfähig geworden.. Er hat Gemütswesen. trampfartige Zustände gehabt und ist ein Mensch von wandelbarem

Rechtsanwalt Glaser beantragt:" Ich übertrage hiermit die Verteidigung Gottlöbers Dr. Liebknecht und bitte, mich als Zeugen zu vernehmen und zu bereidigen." Nach kurzer Beratung äußert der Vorsitzende: Herr Dr. Glas fer, ich habe Ihnen schon gestern gesagt, zu welchen Unzuträglich keiten es führt, wenn die Verteidigung im Vorraum irgendwie mit den Zeugen verkehrt. Sieße sich die Sache nicht umgehen?" Dr. Liebknecht:" Ich bestehe aus sachlichen und persönlichen Gründen darauf; wir wissen nicht, welchen Eindruck die Sache in der Oeffentlichkeit macht." Der Vorsitzende verkündet, daß dem Antrag Dr. Glafers ftattger geben wird.

Dr. Glaser als 8euge:" Der Beuge Mühle trat gestern an mich heran und zeigte mir die Photographie, die er vom Tatort gemacht hat. Ich ging, gefolgt von vielen Beugen, mit ihm ins Beugenzimmer. Da fiel mein Blid auf Hahn. Ich sagte:" Kommen Sie doch mal her und zeigen Sie mir die Stelle, wo Gottlöber Neuring angefaßt hatte." Sahn zeigte die Stelle und schilderte den Vorgang mit lebhaften Gesten. Dabei äußerte er: Ob

Gottlöber Neuring stieß oder ihn zurüdziehen wollte, weiß ich nicht." Darauf fagte ich: Aber Mensch, davon hängt ja das Schicksal des Mannes ab. Sie müssen sich noch mal melden." Borfigender: Sie haben also nicht gefagt:" Davon hängt es ab, ob ich den Prozeß gewinne." Beuge Mühle: Dr. Glasers Aussage stimmt. Aber er fagte hinterher auch noch: Dann habe ich den Prozeß gewonnen."

Dr. Glafer: Meine Grinnerung ist nicht scharf genug, als daß ich das auf meinen Eid nehmen könnte." Ein anderer Zeuge stüßt Dr. Glasers Aussage. Zeuge Rohan nimmt auf seinen Eid, daß die Worte dann habe ich den Prozeß gewonnen" gefallen find.

Auch Hahn sagt aus, daß er um seine Aeußerung von Dr. Gla­fer gefragt worden sei.

Dr. Liebknecht stellt fest, daß, wenn eine Frage fiel, fie rein objektiv und keine subjektive gewesen sei.

Beuge Lade:" Eine Aufforderung von Dr. Glaser hörte ich nicht." Beuge Jentsch: Jch hörte nicht, daß Dr. Glaser davon sprach, er habe seinen Brozeß gewonnen."

Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurüd. Danach wird berkündet:

,, Das Gericht erachtet Dr. Glafer der wissentlichen Begünsti gung nicht für schuldig und beschließt, ihn zu vereidigen." Dr. Glaser erklärt:" Ich halte diese Aeußerung für zu ge schmacklos, als daß ich sie getan hätte. Hiermit erkläre ich es nicht für möglich, etwas so Geschmackloses gefagt zu haben. Hahn sprach ganz aus sich selbst heraus und ich hätte nach seinen Aeußerungen im Saal auch nicht annehmen können, daß er auf meine Frage einen für meinen Klienten günstigen Ausspruch tun könnte." Dr. Glaser leistet den Zeugeneid.

Dr. Glaser und Dr. Liebknecht beantragen für die Verteidia gung das Recht, mit den Zeugen zu sprechen. Dr. Liebknecht fordert ferner die Entlassung des Beugen Musch.- Musch wird entlassen.

In der weiteren Zeugenbernehmung befundet ein Zeuge, daß der Angeklagte Frise, der immer ein sehr ruhiger Mensch gewesen sei, bersucht habe, die Menge au beruhigen. Er habe sich auch be­müht, sie von Neuring abzudrängen und habe dabei selbst Schläge bekommen.

Zeuge Albert: Das Benehmen Frites und fein Gifer machten einen durchaus feindseligen Einbrud. Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Oppe äußert sich dann noch über den Geisteszustand der verschiedenen Angeklagten. Der Angeklagte Bartsch leide an Kopfschmerzen und habe in seiner Belle einmal einen Erregungsanfall gehabt. Er hält ihn aber für zurechnungsfähig. Der Sachverständige äußert sich dann auch

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Am Dienstag, b. 22. b. m., verstarb unser Turngenosse

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an ben Folgen seiner im Felbe zugezogenen Krant heit. 185/16

Ehre seinem Andenten! Die Beerdigung findet heute Sonnabend, den 26. b. M., auf dem Stadt­friedhof in Beelig, nach­mittags 3/4 Uhr. statt.

Die Mitglieder treffen sich zur Teilnahme an der Bei fegung um 1 Uhr am Bots­damer Bahnhof . Der Vorstand.

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Anläßlich des Hinscheibens meiner lieben Frau, unserer guten Mutter

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Marie Otto fagen wir allen Freunden und dem Bekannten, besonders Rauchklub Portorico", den Mietern des Hauses Kaiser­Friedrich- Straße 82 und Herrn Paftor Zellner für die troft reichen Worte am unseren besten Dant.

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sich in Berlin wiedertreffen, um gemeinsam mit dem Revolver int der Hand auf nächtlichen Raub auszugehen. Das Wiedersehen er folgte bann jedoch auf dem Polizeipräsidium. Durch bas Striegs­gericht waren die beiden Angeschuldigten bereits zum Tode ver­urteilt worden. Hiergegen legten sie Berufung ein und Schönfeld wenn man ihm schrieb an das Berufungsgericht, er werde aur Berhandlung fontmen, fretes Gelett

und Schramm einander gegenübergestellt, die ganz abweichende An­Auf Antrag der Verteidigung werden die Beugen Uhlmann gaben gemacht haben. Uhlmann hat erklärt, daß Bartsch kein Ge­wehr gehabt hat, während Schramm betonte, ich habe genau ge- aufichere. Das Oberfriegsgericht verurteilte Ortmann zum Tode sehen, daß Bartsch ein Gewehr hatte". Die Beugen bleiben und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte beide bei ihren gegenteiligen Ansichten. Ehließ­lich äußert sich noch Medizinalrat Dr. Oppe über die

Todesursache des Ministers Neuring,

-

Es werden dann die Schuldfragen vorgelegt werden und der Staatsanwalt wird sogleich das Wort erhalten.

Bum Räuber geworden ist aus vollständigem Mangel an mora­lischem Halt der noch nicht 19 Jahre alte ehemalige Realschüler daß der Tod durch Schuß in den Kopf eingetreten ist. Auf Frage Wilhelm Mittel Er war Striegsfreiwilliger. In einem Café der Verteidigung erklärt der Zeuge, daß die Wahrscheinlichkeit in der Köthenerstraße hatte er einen Mann in Feldgrau, namens eines Todes infolge Herzlähmung und zufälliger Schußberlegung, Bartknecht fennen gelernt, ber ihn nach dem Genuß einiger Rognats während der Kopf schon unter Waffer war, in höchstem Maße ge- überredete, mit ihm irgend einen nächtlichen Wanderer au berauben. ring fei. Bartknecht band sich ein weißes Tuch um den Aermel seines Uni Gin Antrag des Verteidigers Dr. Glafer, ein Bild des Tumults formcodes und beibe gingen nun als Beauftragte der Sicherheits­herzustellen, wird als unerheblich vom Gericht abgelehnt. Festge- mehr durch die Straßen. Als ihnen am Bühower Ufer der Bäder­stellt wird dann noch, daß der Angeklagte Becker vierzehnmal vor- meister Otto entgegentam, wurde er von den beiden angehalten bestraft ist, darunter vorwiegend wegen Diebstahls. und Bartknecht verlangte Auskunft, was er so spät auf der Straße Nach einigen meitenen unwesentlichen Beugenvernehmungen zu tun habe. Auf die Gegenfrage, was ihn dies angehe, erhielt O. wird die Beweisaufnahme geschlossen und die Berhandlung auf die Antwort, daß er die Sicherheitswehr vor sich habe und unter­Sonnabend früh vertagt. fucht werden müsse, denn es handle fich um Spartakus ". Dabet zeigte B. einen Ausweis" vor, revidierte die Taschen des O., nahm aus ihnen eine Brieftasche mit Gelb, eine Bigarrentasche und ein Portemonnaie heraus und übergab sie dem M. Herr O. verlangte sehr energisch Aufschluß über die Bedeutung dieser Maßnahme, wurde aber dahin beschieden:" Das wird sich alles auf der Wache herausstellen!" Als sie an der dunklen Brücke angelangt waren, hielt es der Ueberfallene, der inzwischen Verdacht geschöpft hatte, für geboten, die beiden angeblichen Sicherheitsmänner festzuhalten; fie rissen sich aber los und M. soll ihm noch zugerufen haben: Wenn Sie einen Laut von fich geben, schieße ich Sie nieder!" O. ließ sich aber nicht verblüffen, es fam zu einem Ringen mit Barb tnecht und O. hielt diesen so lange feft, bis Silfe Bam. W, war inzwischen entkommen, wurde aber aus einem Lokal in der Stöthener Straße herausgeholt und die geraubten Gegenstände noch bei ihm vorgefunden. Bartknecht ist schon vor einiger Zeit verurteilt wor den. M. behauptet, jebe Grinnerung an die Vorgänge verloren zu wenn auch die Angabe des Angeklagten richtig sein follte, daß er haben. Der Gefängnisarzt Dr. Hirsch begutachtete aber, daß, Sognat getrunken und furz vorher von einem Sanitäter eine Mor­phium- Ginspritzung in den Arm sich habe geben lassen,§ 51 doch nicht zutreffe. Der Angeklagte sei aber als geistig minderwertig anzusprechen. Under Bubilligung mildernder Umstände erkannte das Gericht gegen den Angeflagten auf 1 Monat Gefängnis, ber als verbüßt auf die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

Gerichtszeitung.

Der Morb im Eisenbahnzuge.

Ein Kapitalverbrechen, das in einem Eisenbahnzuge zwischen der französischen Grenze und Berlin berübt worden ist, fand gestern ein Nachspiel vor dem Oberkriegsgericht. Angeflagt war der Grena­dier Ortmann. As Mittäter kommt der Grenadier Schön feld in Frage, der aus der Untersuchungshaft entflohen ist. Am 21. März v. Js. wurde in einem Transportwagen eines vom Westen eintreffenden Bunes der Leichnam eines Soldaten entdeckt. der Schläfe wies der Lote eine Schußwunde auf. Die Leiche war be Die Täter hatten die Leiche unter Autogummireifen versteckt. An raubt und die Kisten ausgeplündert. Der Tote, Kraftfahrer Füll, hatte eine größere Ladung Gummireifen nach Berlin zu begleiten. In einem Lokal auf dem Gesundbrunnen hatte ein gewiffer Schön­felb von einem Gummitransport gerebet, bei dem er als Begleiter fungiert hätte. Sch. wurde verhaftet; er bezichtigte Ortmann als den Haupttäter. O. war als Deserteur zu seinen Eltern zurüd gelehrt und vom Vater der Kommandantur übergeben. Die

beiden Mörder entflohen aus dem Untersuchungsgefängnis. Während sich O. später wieder ftellte, tonbe Sch. bisher nicht wieder ergriffen werden. Vor Gericht geftand Ortmann folgendes: Auf der Fahrt hatten Ortmann und Schönfeld, beide Deserteure, den Entschluß gefaßt, einen Offizier während der Fahrt zu er­morden und zu berauben. Als sie bei Füll eine gefüllte Geldtasche faben und von ihm hörten, daß er Gummi, Lebensmittel, Seife Leder usw. zu begleiten habe, baten sie den Kameraden, fie doch mit in seinen Wagen zu nehmen. Ahnungslos erfüllte F. bie Bitte. Nachts, als Ortmann den Revolver gegen die Stirn des Schlafen­

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