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Gewerkschaftsbewegung

Das Strafrecht des Schlichtungsausschusses. Die Berliner Verwaltungsstelle des Deutschen Metallarbeiter berbandes sendet uns eine Entgegnung auf den unter gleicher Weber­schrift in Rr. 886 des Borivärts" erschienenen Artikel. Darin Darin heißt es:

elner Strafe gab es nicht! Das war ble grundfähliche Auffaffung| Engeflellten unb Arbeiterorganisationen, einen Tarifvertrag zu der Arbeitnehmerbeisiger!" tätigen, find an dem ablehnenden Verhalten der Arbeitgeber ge­scheitert. Der Verhandlungskommission der kaufmännischen Ange­Mitbestimmungsrecht der Angestellten. stellten hat man unannehmbare Angebote gemacht und dem Trans­Der Arbeitsausschuß der Angestellten der Groß- Berliner portarbeiter- Berband Tarifvertragsverhandlungen abgelehnt. In riegsorganisationen schreibt uns zu der Notiz vom der am 81. Juli im Königftadt- Rafino, Solzmarktstraße, stattge fundenen Bersammlung der Arbeiterschaft hat diese zu der ab­lebnenden Saltung des Arbeitgeberberbandes Stellung genommen und erklärt, unter den obwaltenden Verhältnissen sich nicht länger gedulden zu können.

1. b. M.:

Die Verhandlungen über das Mitbestimmungsrecht und den Rollettivvertrag sind nach dem am Sonnabendabend im Reichswirt schaftsministerium stattgehabten Unterhandlung durch besonde res Entgegenkommen des Herrn Ministers Robert Schmidt so weit gediehen, daß in allerfürzester Frist mit einem günstigen Abschluß gerechnet werden fann.

Absicht oder Nachlässigkeit?

Unter Bezugnahme auf die unter dieser Ueberschrift von uns am Freitagabend gebrachte Mitteilung schreibt uns der für den Siemensfongern zuständige Bezirksleiter des Metallarbeiterber banbes, 3 a u! faffenschläger:

Ich habe in allen Fällen, in denen es sich um Berichte handelte, einen Radfahrer mit Mitteilungen gemäß der er einbarung, die ich selber angeregt hatte, an beide Beitungen( Freiheit und Borwärts") gefandt. Auch find zu den ausschlaggebenden Versammlungen Berichterstatter beider Blätter bestellt worden. In Fällen, bei denen es sich um schnelle Berichterstattung handelte, habe ich Kollegen beauftragt, selbst zum Borwärts" zu fahren und Bericht zu geben. Wenn nun der Borwärts" versucht, hier Absichten festzustellen, so glaube ich laum, daß unsere Kollegen seine Ansicht teilen."

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Die Angestellten und Arbeiter werden nunmehr gemeinsam in einer am 4. Auguft, abends 7 Uhr, in den Sophien­fälen, Sophienstraße 17/18, ftattfindenden Verfammlung zu der Angelegenheit Stellung nehmen.

Bereinbarung in der Lederwarenbranche.

Die Tarifverhandlungen, welche die laufmännischen Angestellten ber Lederwarenbranche mit den Arbeitgeberverbänden geführt haben, brachten eine Einigung zustande, welcher in nächster Zeit der Ab­schluß eines Tarifvertrages für Groß- Berlin folgen wird. Nach der Vereinbarung betragen die Monatsgehälter für Lehrlinge 60 bis 100 M., für Gehilfen in den ersten drei Jahren nach der Lehrzeit 200-250 m., für nicht qualifizierte laufmännische Angestellte bon 21-27 Jahren 275-410 M., für qualifizierte Angestellte ein Bu­schlag von 25 Prozent. Weibliche Angestellte erhalten 85 Prozent den Handel. Für die Industrie wird ein noch zu vereinbarender der borstehenden Säße. Die vereinbarten Gehaltssäße gelten für Aufschlag bewilligt. Das während der Kriegszeit gefürate Gehalt foll nachgezahlt werden. Jeber Angestellte erhält eine wirtschafts. beihilfe in Höhe eines Monatsgehalts. Je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses wird ein Urlaub von 6-15 Tagen gewährt. Die Arbeitszeit beträgt im Großhandel wöchentlich 46 Stunden, im Kleinhandel, der Lederwaren- und Echuhindustrie 48 Stunden.

Die Arbeitnehmerbeifiber haben lediglich erklärt: Wenn durch den Schlichtungsausschuß festgestellt würde, daß.bie Firma Siemens bas Recht habe ,, eigenmächtig Bekanntmachungen und Anschläge zu beröffentlichen," so würde in jedem fünftigen Falle, wo Bekannt machungen entfernt würden, der Echlichtungsausschuß entscheiden müssen: Die Entlassung sei zu Recht erfolgt." Was gab bei der Firma Siemens die Veranlassung zum Streit? Die Arbeiter der Firma Siemens glaubten mit der Firma endgültig vereinbart zu haben, daß Anschläge am schwarzen Brett von seiten der Direktion nur gemacht werden dürfen, wenn die Gegenzeichnung des Arbeiter ausschusses vorhanden war. Daß diese Auffassung bei der Arbeiter­schaft bestehen konnte, wurde in dem vom Schlichtungsausschuß aus­gesprochenen Schiedsspruch anerkannt. Seitens der Arbeitgeber­beifiber wurde nun eine Bestrafung derjenigen Arbeiter verlangt, bie Bekanntmachungen, welche die Gegenzeichnung nicht trugen, ab­geriffen haben. Diefer Auffassung traten die Arbeitnehmerbeifiber energijch entgegen. Wenn schon der Schlichtungsausschuß anerfennt, baß zum mindesten ein Teil der Arbeiter des guten Glaubens sein fonnte, es bestände die obengenannte Vereinbarung, und selbst in der Sigung des Schlichtungsausschusses festgestellt wurde, daß diese Vereinbarung nicht endgültig abgeschlossen sei, fo fonnte man unserer Ansicht nach der Firma das Recht nicht zugestehen, die am Ent­Bemerkung der Redaktion: Wenn Herr Pfaffen fernen der Bekanntmachungen Beteiligten fofort zu entlaffen. ich läger gemäß der Vereinbarung gehandelt hat, bann find seine Brinzipiell haben die Arbeitnehmerbeifiker der Auffaffung wider sprochen, daß der Ausschuß Strafen verhängen könne. Die Berufträge in keinem Falle ausgeführt worden. Niemals ist uns die Abhaltung einer Versammlung mitgeteilt oder ein Berichterstatter ordnung bom 28. Dezember 1918 über die Errich bestellt worden. Niemals ist ein Beauftragter der Streitleitung tung von Schlichtungsausschüssen jagt nichts über oder des Herrn Pfaffenschläger bei uns erschienen. Auch Strafen, die der Schlichtungsausschuß berhängen sonst haben wir weder von der Streifleitung noch von Herrn tänne. Für die angezogene Berordnung und für das Verfahren der Schlichtungsausschüsse tommen im wesentlichen die gleichen Vor- halten. Die einzige Zusendung, die wir von beteiligter Seite( aus ber Echlichtungsausschüsse tommen im wesentlichen die gleichen Vor- faffenschläger irgendeine Mitteilung über den Streit er. schriften, die für die Einigungstätigkeit der Gewerbegerichte maß dem Bureau des Metallarbeiterverbandes, unterzeichnet Rush) gebend find, in Frage. Es find dies bie$$ 66 und 68 bis 73 bes Ge erhielten, war die Resolution der Bertrauensmänner, welche die werbegerichtagefches. Stellt man fich auf diesen Rechtsboden, so wiederaufnahme der Arbeit empfiehlt. In demselben Brief befand muß man ben Streitfall Siemens anders beurteilen als der Vor- fich auch der Schiedsspruch, den wir aber schon von anderer Seite er wärts" bzw. der Einsender des Artikels. Der Schlichtungsausschuh halten und in der Nummer, die vor dem Eintreffen des Briefes er­mußte fich die Frage vorlegen, ob im vorliegenden Falle, wo eine schienen war, beröffentlicht hatten. Verständigung über das Anschlagswesen nicht bestand, die Ent fernung der Bekanntmachungen ein so schweres Bergehen bedeutete, baß die Entlassung gerechtfertigt war. Wurde diese Frage mit Ja" beantwortet, so wäre die Entlassung zu Recht erfolgt! Der Schlich­tungsausschuß nahm diefen Standpunkt jedoch nicht ein; weil das Drohender Streit im chemischen Großhandel.. Anschlagswesen im Betrieb nicht geregelt war, er der Arbeiterschaft den guten Glauben nicht absprechen fonnte, beantwortete er obige Uns wird gefchrieben: Die Angestellten und. Arbeiter diefer Frage mit Rein"! Er hätte also gerechterweise die bedingungslose Branche haben während des Krieges und auch noch jest durchaus Wiedereinstellung berfügen müffen. Ein Drittes, das Verhängen unzulängliche Gehälter und Löhne erhalten. Die Bemühungen der Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin, Lindenſtr. 8.

Berlin C2 Breite Straße

Nach alledem läßt sich die Vermutung, daß hier gewiffe Ab­fichten vorlagen( wohl nicht bei Herrn Pfaffenschläger, aber doch bei seinen Beauftragten) nicht von der Hand weisen.

Der Borfißende des Berbandes der Bureauangestellten schreibt uns: In der Notiz Der Berliner Angestellte"( die uns. vom Zentralverband der Handlungsgehilfen zugegangen war. Ned Verband der Bureauangestellten sich mit dem Zentralverband der b. Worm.") bringen Sie u. a. die Nachricht, daß zum 1. Oftober ber Handlungsgehilfen verschmelzen wird. Diese Nachricht rivedt eine unrichtige Auffassung, 8mar sdeben amiidhen beiden Verbänden Berhandlungen über den Zusammenschluß, um eine allgemeine An­gefteltengewerkschaft zu gründen. Indes befinden sich diese Ver. handlungen noch im Frühstadium. Ginen endgültigen Beschluß werden erft die Beiratsfizungen herbeiführen, die Anfang September stattfinden werden.

Arbeiter, Betriebs- und Augestelltenräte der 2. G. G., Berg­mann und Siemens- Konzerne. Mittwoch, den 6. Auguft, abends 6 Uhr: Konferenz in der Aula des Kölnischen Gymnasiums, Infelitraße. Berantwortlich für Bolitik: Artur Ridler, Charlottenburg , für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Schols, Neutoun; für Anzeigen: Theoder Glode, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b.$., Berlin . Drud: Borwärts. Sieran 2 Bellagen.

Rudolph Herzog

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