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das habe sich aber ihrer Meinung nach nicht auf fie, Klägerin, Alford mit den Bellagten abgeschlossen. Die erforder: Iftimmte feinen Ausführungen die Versammlung zu. In der und elue ebenfalls schon längere Zeit bei Fräulein G. beschäftigte lichen Arbeitskräfte hätte er sich felbst annehmen Diskussion forderte Görte, nachdem Alegi einen längeren Arbeiterin bezogen, sondern auf die Entlassene. Die erwähnte müssen, bei ihm, nicht bei den Beklagten hätten diefelben in Vortrag über die Ziele des Sozialismus gehalten hatte, die überalte Arbeiterin" wurde als Zeugin gehört. Sie führte aus: Arbeit gestanden. Er habe ihnen beim Engagement auch nichts zeugten Sozialdemokraten zum Austritt aus der Landeskirche Jenes junge Mädchen, welches nach furzer Zeit der Beschäfti- davon gesagt, daß die Arbeit für Berger u. Scheil sei. Die auf. Nach einem Schlußworte des Referenten gab der Kassirer gung von Fräulein Grün entlassen wurde, habe zu ihr gesagt, Invalidenversicherungsmarken habe er geklebt. Auf Verlangen folgenden Kaffenbericht für das zweite Quartal: Die Einnahme fie tönnte eigentlich Kündigung beanspruchen. Dies habe des Vorsitzenden überreichen die Kläger dem Gerichtshof thre betrug sammt einem bei Beginn des Vierteljahres vorhandenen Zeugin der Beklagten im Arbeitszimmer in Gegenwart der Kaffenbücher. Aus denselben läßt sich nicht feststellen, ob sie bei Bestande von 157,23 M. im ganzen 242,73 M., die Ausgabe Silägerin wiedererzählt, Was nun die Beklagte hierauf ge- Hagen oder bei den Beklagten in Stellung waren; man hatte die 43,98 M., so daß ein Bestand von 198,75 m. verblieben ist. äußert, dessen entsinne sie sich nicht mehr; gesagt habe die Kläger überhaupt nicht zur Kasse gemeldet. Ein anderer Zeuge, der Auf Ersuchen eines seit drei Jahren franken und arbeitslosen felbe etwas. mit den Klägern zusammengeschachtet hatte, machte folgende Aussage: Mitgliedes bewilligte die Versammlung demselben 15 M. aus Die Beklagte wurde verurtheilt, die 25 M. zu zahlen. Sagen habe zu ihm gesagt:" Wenn wir mit dem Afford nicht der Vereinskasse. Auf eine Anfrage theilte Görte mit, daß die Gründe: Der§ 122 der Gewerbe- Ordnung sage, daß eine zurecht fommen, dann ist der Meister( Scheil) so anständig, daß Absicht besteht, die Lassallefeier für den ganzen Kreis gemeinsam vierzehntägige Kündigungsfrist gewerblichen Arbeitern zustehe, er für die Stunde 40 Pfennig gebe". Als er Scheil dann ge- am 2. September in Adlershof zu begehen. Die Versammlung wenn nichts anderes verabredet worden sei fragt habe, wie es mit den 40 Pfennig sei, babe ihn derfelbe lehnte daher einen Antrag, fie in Charlottenburg zu feiern, mit Die Behauptung, daß etwas anderes verabredet worden sei, an seinen Polier verwiesen. Giner der Kläger behauptet, Majorität ab. Ueber einen Antrag, den streikenden Weberinnen habe die Beklagte nicht beweisen können. Die Zengin daß die Schachtarbeiter von einem Polier der Firma Charlottenburgs 50 M zu bewilligen, wurde der Beschluß aus entfinue sich nicht mehr" und die Klägerin gebe nur zu, daß Berger u. ie Klägerin gebe nur zu, daß Berger u. Scheil beaufsichtigt worden seien und daß gesetzt, da bereits Listen für dieselben ausgegeben waren und in bie Beklagte nicht mehr und bie Die Beklagte die Worte: Bei mir ist keine Kündigung," unter ihn der Polier und nicht Hagen entlassen habe. Der der öffentlichen Versammlung am Freitag ein Bericht über den Umständen aussprach, welche ihre alleinige Beziehung auf das Polier habe ihn zun Verlassen des Baues auf Streit gegeben und Stellung dazu genommen werden soll. Nach entlaffene junge Märchen vermuthen ließen. Dieser Auffassung gefordert. Der zweite Kläger führt an, daß Hagen über seine Erledigung einiger Lofalangelegenheiten schloß die Versammlung. der Klägerin fei wohl Naum zu geben gewesen, wobei besonders Befiglosigkeit gefpottet und dabei geäußert habe, fie( Kläger ) mitzutheilen wäre noch, daß der Gesangverein der Schering'schen in Betracht komme, daß sie am fraglichen Tage schon Monate sollten ihn doch nur ruhig verklagen, und befundete ferner, daß Fabrit in einem boykottirten Lokale tagt. lang bei der Bellagten arbeitete, ohne daß bis dahin über Kün Hagen gewöhnliche Maurerarbeiten ausführte. Obgleich fo digung etwas gesprochen wurde. Wollte die Beklagte mit ihren die Verhandlung absolut noch keine Klarheit über das that: Bildungsvereins, welche für den Stadttheil Wedding nach dem In einer Versammlung des Franen- und Mädchenalten Arbeiterinnen die Kündigung ausschließen, so hätte sie ein fächliche Verhältniß der Parteien zu einander erbracht hatte, die Reichert schen Saal in der Müllerstraße einberufen war, referirte bischen deutlicher sein müssen. Arbeitgeberqualität des Zeugen Hagen jedoch durch sie in ein Reichert'schen fehr zweifelhaftes Licht gerückt war, wurden die Kläger Fr. Wabnih in einem zweistündigen Vortrage über:„ Die abgewiesen, und zwar mit der sehr latonischen vorlänger Idee der Freiheit." Ausgehend von den ersten Studien menschBegründung, daß sie Berger und Scheil uicht verfpielen, in welcher Weise, durch die Jahrhunderte hindurch, sich Entwickelung zeigte die Rednerin an mannigfachen Beiantwortlich machen könnten, weil sie bei Hagen biefer eble Trieb, der Drang zur Freiheit, bethätigt hat." Im in Arbeit gest dnden hätten.
Kammer VII. Vorsitzender: Assessor Alberti. Sizung Dom 16. August 1894, Gegen das Transportkomtoir einer Vereinigung von Speditionsfirmen flagt der Kutscher B. auf Auszahlung einer Kaution von 255 M. Der Vertreter der Beklagten wendet ein, dieselbe habe die Raution mit Recht einbehalten. Dem Kläger feien zwei Ballen Tuch im Werthe von über 2000 M. vom Wagen gestohlen worden und zwar während er und sein Begleiter zugleich
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Derlammlungen.
Sinne der Referentin sprach zur Diskussion Fr. Ludwig. E3 wurde sodann erörtert, ob es sich empfehle, einer Einladung des Vorstandes folgend, in nächster Zeit die Genossenschaftsbäckerei in der Müllerstraße zu besichtigen. Man afzeptirte den Vorgegen das in der Dienstordnung ausgesprochene Verbot ,, Die Ziele der modernen Arbeiterbewegung" war das schlag. Näheres wird im Vorwärts" bekannt gegeben. Auf den das Fuhrwert verlassen hatten. Die vom Kläger durch Thema, über das der Reichstags- Abg. Richard Fischer am Boykott wurden die Versammelten ebenfalls hingewiesen und Unterschrift anerkannte Dienstordnung enthalte die Be 20. d. M. in einer Versammlung des Arbeiter- Bildungsvereins Frl. 23 a b niz beklagte, daß die Parteigenossen in der Provinz stimmung, daß der Kutscher stets für Diebstahl vom Roll- für Schöneberg sprach. Der Redner gab der Versammlung ein zum Theil noch nicht genügend über den Boykott und seine wagen hafte. Die Dienstordnung wird dem Gericht vorgelegt. Bild Des Klägers Bertreter macht geltend, die Beffagte fei gegen schloß unter dem lebhaften der Lohntämpfe in früherer und jetziger Zeit und große Bedeutung informirt seien. Der Aufforderung der VorBeifall mit der Aufforde- sigenden zum Beitritt in den Verein entsprach eine beträchtliche Diebstahl versichert, worauf der Vertreter derselben die Ver- rung, aus seinem Vortrage die Nuhanwendung zu ziehen, Anzahl der Anwesenden. ficherungspolice dem Gerichtshof übermittelte, um darzuthun, daß und fich politisch und gewerkschaftlich zu organisiren. In Der Schadenersatzanspruch trotzdem berechtigt sei. Der Vorsitzende der hierauf folgenden Diskussion sprachen sämmtliche Redner außerordentlich stark besuchte Generalversammlung ab, in der Der Verein der Zimmerer hielt am 19. Auguft eine stellt fest, daß die Beklagte sich erst nach dem Verlust des ersten im Sinne des Referenten. Gen. Schubert bespricht einen Genosse Wagner über das Thema:„ Volksbildung und KlassenBallens versichert hat und schon deshalb die Versicherung für Artikel des„ Echöneberger Amtsblattes", die Schloßbrauerei be- bewußtsein" referirte. jeuen noch nicht in Frage fomime. Aus der Police geht außerdem treffend, und erklärt, seiner Meinung nach dürfe kein Arbeiter Nach diesem mit großem Beifall aufDie Verpflichtung für den Versicherten( hier die Beklagte) hervor, ein Blatt halten, das derartige Behauptungen aufstellt. In der von einer Diskussion Abstand. Im zweiten Punkt der Tagesgenommenen Vortrag nahm man wegen der vorgerückten Zeit Rautionen der schuldigen Kutscher bis zum Höchstbetrage von Schloßbrauerei möge auch nach Aufhebung des Boykotts die gute ordnung: Abrechnung vom zweiten Quartal 1894, wird der 200 M. der Versicherungs- Gesellschaft bei Inanspruchnahme der Gesellschaft stets unter sich sein und bleiben. Nachdem noch auf Versammlung folgender Raffenbericht unterbreitet: die Einfelben auszuliefern. Betreffs des Klägers und einiger anderer die Ausführung der Boykott- Beschlüsse aufmerksam gemacht nahmen betrugen mit dem Bestand vom ersten Quartal Rutscher ist festgesetzt, daß die Versicherungs Gesellschaft bei worden war, schloß der Vorsitzende die gutbesuchte Versammlung. 1069,06 m., die Ausgaben 251,49 M., mithin ist ein etwaigen Schäden so lange auf ihre Kaution verzichtet, bis die Kutscher ihre Verpflichtungen aus der Zeit vor dem Inkraft. Eine Volksversammlung, ein berufen zu gunsten Bestand von 817,67 m. vorhanden. Ein recht drastischer treten der Versicherung gegenüber der Beklagten erfüllt haben. Der Arbeiter Bildungsschule, tagte am 22. August Fall fam unter Vereins- Angelegenheiten durch Kamerad Dummer Ter Kläger giebt zu, thatsächlich in beiden Fällen zugleich mit seinem Begleiter vom Rollwagen abwesend gewesen zu sein. Er wurde mit der Begründung abgewiesen, er habe unterschrieben und müsse dafür aufkommen
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im Lokale Sanssouci "; ihr Besuch war leider nur ein mäßiger. zur Sprache, der wiederum zeigte, daß nur eine starke Organi In einem Technisch- wirthschaftliche Revolution" betitelten Vor- fation gegen solche Maßregelung Abhilfe schaffen kann. Auf trage gab Dr. Lur der Versammlung eine Darstellung des ge- dem Platz des Herrn Raths- Zimmermeister Pieste, hatte ein waltigen Aufschwunges, welchen die Judustrie in den lehten Kamerad für die Sache des Bierboykott agitirt, und suchte ferner Dezeunien infolge verbesserter Maschinen und Nußbarmachung feine Kollegen zu bewegen, der Organisation beizutreten. Der Rammer VI. Vorsitzender: Assessor& eo. Eigung vom der Naturkräfte genommen hat. Er zeigte die Steigerung unserer Betreffende wurde von dem Geschäftsführer wegen dieses schweren 17. August 1894. 20 M. Entschädigung für entgangenen Verdienst beansprucht Transportmittel: Eisenbahnen und Dampfschiffe, und das glieder bei. Produktionsfähigkeit seit den 60er Jahren, die Leistungen der Bergebens sofort entlassen. Dem Verein traten 20 neue MitDer Kellner N. vom Gastwirth Schneider mit der Behauptung, durch sie erst ermöglichte Zusammenwachsen aller Erd er sei rom Beklagten für die Sonnabende und Sonntage engagirt theile Der Fachverein der Holz- und Bretterträger beschloß git einem Wirthschaftsgebiet, verweilte dann gewesen, an einem Sonnabende aber, als er zur Arbeit erschien, längere Beit bei der Landwirthschaft und deren Produktion Feier eines Stiftungsfestes wegen des Bierboykotts Abstand zu in seiner letzten Mitgliederversammlung am 19. August von der nicht beschäftigt worden; man habe ihm vielmehr bedeutet, daß nud tam zuletzt auch auf die Umwälzungen im Handel zu er nicht wiederkommen brauche. Am fraglichen Sonnabend und sprechen. Da Wissenschaft und Technik gewissermaßen noch in des Boykotts zur Pflicht gemacht, und im Anschluß hieran den nehmen. Den Berufsgenossen wurde die strenge Durchführung dem darauf folgenden Sonntag hätte er natürlich keine andere den Kinderschuhen stecken, so gelten die Erfindungen der Gegen ausgesperrten Brauereiarbeitern 20 m. bewilligt. Etellung mehr erhalten können und so zwanzig Mark einge- wart eigentlich nur als Vorstufen zu noch größeren Umwälzungen ausgesperrten Brauereiarbeitern 20 M. bewilligt. büßt, die er sonst Sonnabends und Sonntags verdient habe. Der in der Zukunft. Der Effekt aller Vervollkommnungen der In einer gutbesuchten Volksversammlung, die am Beklagte wendet ein, N. nicht ausdrücklich für alle Sonnabende Technik ist jedoch unter der privatkapitalistischen Produktions- 19. August in dem Klubhause Süd- Ost von der Arbeiter. und Sonntage angenommen zu haben; er hätte denselben nur weise der umgekehrte, als wie ihn der gesunde Menschenverstand Bildungsschule einberufen war, referirte Dr. Lux über das eine Zeit lang immer des Montags nach Beendigung der Putz vorschreibt; der Bortheil erwächst nur den Besißer der Thema:„ Die Voltsschule wie sie ist und wie sie sein soll." Die arbeit zum nächsten Sonnabend in sein Lokal bestellt, Kläger sei Produktionsmittel und der Rohstoffe und obgleich die Hälfte, ja eingehende Kritik, die der Vortragende an der heutigen Volksalso jedesmal besonders engagirt worden. Zum Beweise seiner selbst ein Drittel der jehigen Durchschnitts- Arbeitszeit genügen schule übte, wurde von der Versammlung mit regem Intereffe Behauptungen verweist der Kläger darauf, daß er am Donners- würde, bei dem heutigen Stand der Technik dasjenige Quantum verfolgt, und dem Vortragenden allseitig zugestimmt. tag vor dem fraglichen Sonnabend noch im Lokal des Beklagten an Produkten zu erzeugen, welche die Menschheit benöthigt, so gewesen sei und in seinem Interesse im Auftrage der wehren sich unsere Machthaber dennoch mit aller Entschieden hielt am 19. August Fräulein Wabniß einen recht beifällig Im Zentralverband der Maurer Deutschlands( Filiale 11.) Frau Schneider einige Gänge besorgt habe. Beklagter heit gegen eine vernunftgemäße Berkürzung der Arbeitszeit. bestreitet dies nicht. Derfelbe wurde verurtheilt, Doch alle Anzeichen seien vorhanden, daß aus der jetzt bestehen: sammlung Abstand und erledigte sodann den Punkt Verschiedenes. aufgenommenen Vortrag. Von einer Diskussion nahm die Ver 10 Mark zu zahlen; mit der Mehrforderung wies das Gericht den kapitalistischen Gesellschaft heraus eine neue Gesellschafts- Die Abrechnung vom Stiftungsfest weist einen Ueberschuß von den Kläger ab. Grünbe: Das Gericht sei der Ueberzeugung ordnung, der Sozialismus, ersteht, in der alle Ungleichheiten be. Die Abrechnung vom Stiftungsfest weist einen Ueberschuß von gewesen, die Inanspruchnahme des Klägers seitens der Frau feitigt und jedem Arbeiter der volle Ertrag seiner Arbeit zu 4,80 m. auf. Die Angelegenheit des Kollegen Mazijewsky, zugegen Schneider spreche dafür, daß das Arbeitsverhältniß auf die be- theil werden wird.( Lebhafter Beifall.) Nachdem der Vorsitzende gegen den der Vorwurf erhoben wurde, er hätte die Stimmzettel zahlt verlangten Tage Ausdehnung gefunden hatte, obwohl der Flat au zum Beitritt in die Bildungsschule aufgefordert hatte, wird wegen des schwachen Besuches der Versammlung bis zur zur Generalversammlung der Krankenkasse der Maurer gefälscht, Kläger am Montag vorher nicht bestellt wurde. Andererseits trat eine furze Pause zur Aufnahme von Mitgliedern ein. habe der Kläger bestätigt, seine Beschäftigung an den Sonnnächsten Versammlung vertagt. abenden sei nur vorübergehend gewesen, Kläger wurde nach Der sozialdemokratische Wahlverein für den zweiten Der Verein deutscher Schuhmacher( Filiale II) beschäf eigenen Ausführungen nur von Schneider des Sonnabends be- Berliner Reichstags- Wahlkreis hielt am 22. August eine tigte sich in seiner Versammlung am 20. August mit der Regeschäftigt, wenn deffen Lokal Vereine benutten. Deshalb könne er General- Versammlung ab. Namens der Fünfer- Kommission, die nur diesen Tag bezahlt verlangen. zur Untersuchung der Kaffenführung zusammen mit dem Vor- ung verschiedener Vereinsangelegenheiten. Algemein wurde entEine interessante Entscheidung wurde kürzlich von der stande drei Sigungen abgehalten hat, berichtete Genoffe Woldersti schieden das Fehlen der Annonce im Vorwärts" getadelt, dem Stammer V1 gefällt. Ein Schlächtermeister hatte mit seinem daß nach eingebender Prüfung des vorhandenen Materials die Schuld für den schwachen Besuch der Versammlung beiGefellen ausgemacht, wie das im Echlächtergewerbe üblich ist, 379,90 M. als Defisit bleiben. Ludwig, den man inzwischen gemessen wurde. hill ordin
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daß er stets des Sonntags bis um 2 Uhr Nachmittags entlaffen getroffen, war aufgefordert worden, an den Sigungen der Kom- Mit den Mistständen im Gewerbe beschäftigte sich werden könne. An einem Sonntage faßte der Meister den Ent- mission Theil zu nehmen, um die Untersuchung zu erleichtern; eine öffentliche Pugerversammlung, die am schluß, davon Gebrauch zu machen. Da er einerseits annahm, er ist aber nicht gekommen. Mit Rücksicht auf die fehlenden 20. Auguft in dem großen Saale der Arminhallen tagte. Der ter Gehilfe tönne ihm großen Schaden zufügen, wenn er Marken schlug die Kommission vor, sämmtliche noch vorhandenen Referent Gräschte ging mit dem Parasitenthum im Baufeine Entlassung schon im Laufe des Bormittags erhalte, Marten zu vernichten und neue zu besorgen. In der äußerst gewerbe, das unter dem Namen Bauunternehmer" sich auf andererseits aber so human" war, demselben ein regen Disfuffion, in der über zwanzig Redner, zum Theil wieder Kosten der Arbeiter gute Tage verschafft, sehr ins Gericht und ruhiges Mittagessen zu gönnen", wartete der holt, das Wort nahmen, erörterte man besonders die Frage, wie behandelte dann im Speziellen einige Fälle aus jüngster Zeit, Entlassung bis nach Tisch. Als er nun mit derselben solche Raffenwirthschaft einreißen konnte. Ein Antrag, Ludwig die für die Verhältnisse im Putfach typisch find: Die Maßherausrücken wollte, war der Geselle aus der Wohnung ihn der Staatsanwaltschaft zu übergeben, fand indeß keine Zu- regelung des Putzers Buchholz, weil er am Boytott fefthielt, und verschwunden. Trotz Nachforschungen in Lokalen, in denen der- ftimmung, die allgemeine Verachtung sei diesem Menschen ja der Fall Büttner", über welchen schon am Sonntag ausjelbe sonst verkehrte, fand man ihn nicht. Um 1/28 Uhr erschien ohnehin gewiß. Algemeine Entrüftung herrschte über die Art, führlich berichtet wurde. Das Borgehen des letteren wurde er wieder, er hatte einen Gang besorgt". Die nunmehr erfolgte wie die Revisoren ihre Pflicht aufgefaßt hatten. Hätten auch von den Diskussionsrednern König, Buchbolz, Die Redner Entlaffung führte zu einer Lohnentschädigungsklage des Gefellen. fie die Bücher richtig revidirt so führte u. A. Genoffe Behrend Schulz und Dietrich scharf getadelt. Dieser stügte sich darauf, daß er erst nach 2 Uhr entlassen wurde. aus dann könnte nicht ein halbes Jahr lang jede Eintragung betonten die Schädlichkeit der Attordarbeit, die die Tendenz habe, Hiergegen machte der Beklagte geltend, Kläger habe sich abficht- unterblieben fein. Ginzelne Redner( Miete, Stolzenberg u. f. w.) die Lage der Kollegen mehr und mehr zu einer höchst unsicheren lich nach dem Essen gedrückt", um die Entlassung vor 2 Uhr äußerten sich noch dahin, an diefen ganzen Vorgängen sei das zu gestalten, sowie die Verwerflichkeit der Ringe"( Buhlolonnen), zu verhindern; daß er entlassen werden sollte, habe derfelbe auf im zweiten Wahlkreise herrschende System Schuld. Es bestehe welche in manchen Fällen Arbeitslosen feine Beschäftigung ges irgend eine Weise erfahren. Leuten gegenüber, welche er, Betlagter, gewiffermaßen ein Ning, den einige Parteigenoffen bildeten, und währt haben, blos um den„ Ring" intatt zu erhalten.( Pfuis als Zeugen bringen fönne, habe Kläger seine List eingestanden.der dafür sorge, daß lein Genoffe, der nicht zu diesem Ringe rufe.) Allgemein wurde anerkannt, daß die Organisation der Beklagter wurde zu einer achttägigen Lohn- gehört, in irgend einen Vertrauensposten hineinkomme. Mit Puzer noch bedeutend gekräftigt werden müsse, ehe erfolgreiche U13 Kans entschädigung verurtheilt, indem das Gericht die diesem Systeme folle man brechen und die Reorganisation ein Schritte hiergegen unternommen werden könnten. gewünschte weitere Beweiserhebung ablehnte. Gründe: Die führen. Den Meisten wollte indeß nicht einleuchten, daß die didaten für das Berliner Gewerbegericht wurden normirt: Entlaffung mußte vor 2 Uhr erfolgen, gemäß dem abgefchloffenen Nothwendigkeit der Reorganisation aus der gemeinen Handlungs- Dietrich, Petrik und Schönfeld; als Ersaymänner: Arbeitsvertrage. Wenn der Beklagte eine Schädigung durch den weise eines Lumpen fich ergeben solle. Nur das fand auf feiner Rämmrich und Manhte. Kläger befürchtete, hätte er ihn nach erfolgter Entlassung ja nicht Seite Widerspruch, daß, um solche Vorgänge zu vermeiden, Der Verband der in Buchbindereien, der Papier. länger im Hause behalten brauchen. Für diesen Fall hätte es die Kaffenrevisionen unverhofft vorgenommen werden müssen und Ledergalanterie waaren Industrie be= ja in seiner Macht gelegen, demselben das vertragsmäßige Mittag- Bu dem nächsten Punkte der Tagesordnung übergehend, beschloß ichäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen hielt die Versammlung, daß jeder, der in den Vorstand gewählt werden am 20. d. Mts. feine Mitgliedschafts- Versammlung ab. Vor essen zu vergüten. Kammer III. Borfigender( in Stellvertretung): Assessor schritt hierauf zur Wahl des Vorstandes und setzte denselben aus denten des verstorbenen Mitgliedes, Kollegen Rudolph soll, seiner Gewerkschaft angehören muß. Die Versammlung Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das AnSellwig. Sigung vom 21. Auguft. Auch ein Arbeitgeber. Gegen die Bauunternehmer folgenden Genossen zusammen: Kihing und Wilknik, erster und Rohrhardt, durch Erheben von den Plägen. Hierauf refeBerger und Echeil flagen die Arbeiter. und 28. auf Zahlung zweiter Kaffirer; Scholtz und Stolzenberg, erster bezio. zweiter Kartells". Ein fester Zusammenschluß der Organisationen des zweiter Worfigender; Neustergerling und Nikolai, erster bezw. rirte Kollege Sailer über Die Anbahnung des graphischen von 42 M. bezw. 24,85 M., welche Summen als rücktändiger Schriftführer und Behrend, Beisitzer. Bu Revisoren ernannte graphischen Gewerbes fonnte bis jest nicht erfolgen, weil die Lohn und Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung verman Witte, Bronzel, Hermann Müller. Die von der Fünfer langt werden. Herr Echeil bestreitet, daß die Beklagten die Kläger Kommission gemachten Borschläge über die Kaffenführung und die einzelnen Branchen noch zu ungleich organisirt sind. Es ſei zuder Firma engagirt und beschäftigt hätten. Der Maurer Hagen habe von Revision derselben nahm die Versammlung an. Godann wurden gleich auf Vereinheitlichung und Stärkung der Berufsorganis fationen hinzuwirken. Inzwischen suchen die Vorstände mit ein Kläger zur Ausführung derselben engagirt. Er, Echeil, habe des die Schantwirthe Brandenburg und Günther, weil sie boy ander Fühlung zu halten durch regelmäßig stattfindende Konfe= tottirtes Bier führen, aus dem Verein ausgeschloffen. Sonnabends die geleistete Ausschachtarbeit aufmeffen laffen und renzen; überhaupt folle eine geistige Gemeinschaft gepflegt Der sozialdemossasche Wahlverein für Teltow werden. Dazu müßten die foon oft abgehaltenen Gruppen- Verdiefelbe gemäß dem verabredeten Preise dem Hagen bezahlt. Wie viel berfelbe den Arbeitern gab, datum habe er sich nicht Beestow- Charlottenburg hielt am 21. Auguft eine öffentliche ſammlungen dienen und vor allem sei die Neue Union" als Beitung Wie Radtke gefümmert, das fei deffen Sache gewesen. Hagen fagte Versammlung ab, in welcher Genosse Hansen aus Berlin über des graphischen Gewerbes in's Auge gefaßt. arbeitet dieselbe jedoch mit Unter Bilana. aus, betreffs der Ausschachtarbeiten habe er einen feften die Stellung der Kirche zur sozialen Frage referirte. Mit Beifall berichtete,
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