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Sonnabend, den 16. August 1919.
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Der Krieg im Osten.
Bündnis der russischen Randstaaten. Nach einer Times". Meldung aus Warschau haben die Polen in Wolhynien eine Offensive begonnen.
Das Urteil im Liebknecht- Prozeß.
Das Schicksal der Hilfskräfte.
Der Krieg ist vorbei, wir streben normalen Zeiten zu. Für viele tausende männliche und weibliche Hilfskräfte bei Behörden aller Art entsteht jetzt die Frage: Was wird
aus uns?"
"
Die Freiheit" teilt in ihrer Nr. 384 mit, der Reichspräsident habe in der Frage der Bestätigung des Urteils im Liebknechtprozeß dahin entschieden, daß das Ueber das geplante Verteidigungsbündnis zwischen Finn Bestätigungsrecht nicht ihm, sondern dem preußischen Staatsland, Estland , Lettland , Litauen , Polen und der ministerium zustehe. Sie früpft hieran Angriffe gegen den Ukraine äußerte fich der Vertreter Litauens der finnischen Preise Reichspräsidenten , als ob die Absicht einer Verschleppung gegenüber folgendermaßen: Als Verhandlungsfig ist die Stadt der Entscheidung und einer Ausnahmebehandlung gerade Dorpat borgeichlagen worden. Zweck des Bundes ist der dieses Falles vorliege. Busanimenic luß der einzelnen Staaten zur Verteidigung ihrer Wie wir festgestellt haben, sind die Vorwürfe der Freiheit und Selbständigkeit. Um sich gegen imperialistische Freiheit" unbegründet. Die Frage, ob für die Bestätigung Angriffe schüßen zu tönnen, sind eine gemeinsame des Urteils der Reichspräsident oder das preußische Staats- hunderttausende Menschen sich der Arbeitslosigkeit gegenübermilitärische Frontbildung und ein wirtschaft- minifterium zuständig ist, hat bei den nicht ganz flaren Be- fehen und dem Reich die ungeheure Verpflichtung erwächst, für licher Zusammenschluß von großer Bedeutung. Bolen wird ſtimmungen der Uebergangsgesetzgebung dem Reichsmilitär- fie Arbeit und Verdienst zu beschaffen oder sie aus öffentlichen in dieses Bündnis erst nach der Regelung des Verhältnisses gericht und der Reichsmilitäranwaltschaft zu Zweifeln Anlaß mitteln zu unterhalten.
Es wäre töricht, an dieser Frage einfach mit dem Hinweis darauf vorbeizugehen, daß diese Männer und Frauen bei ihrer Einstellung ja gewußt haben, ihre Tätigkeit finde mit Kriegsende und dem Abbau der Kriegswirtschaft ihren Abschluß. zugegeben wird, daß diese Kenntnis bei allen Beteiligten vorhanden ist. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, daß
zu Litauen aufgenommen werden können. Der Vertreter der gegeben. Der Reichspräsident hat sich diesen Zweifeln an- In Betracht kommen etiva 40000 Angestellte Utraine meinte, die Utiaine werde nach der vollständigen Be- geschlossen und sich daher bewogen gefühlt, die ihm vorge- der Striegsgesellschaften, die bekanntlich so bald fiegung des Bolidewismus im Lande dem Bündnis legten Aften noch dem preußischen Staatsmini- wie möglich abgebaut werden sollen. Ihnen schließen sich die beitreten. Die ehemaligen russischen Randstaaten müßten, ohne sterium zur Stellungnahme zu übersenden. Zu ungezählten Aushilfskräfte bei der Post und Rücksicht auf Rußland zu nehmen, handeln. Ein verstärkter Grenz- dieser Entschließung hat der Reichspräsident aber nicht, wie der Eisenbahn an. Weiter kommen hinzu die Kräfte, die schuß gegen Rußland iei äußerit wichtig. die Freiheit" behauptet, drei Monate, sondern nur wenige bei anderen Behörden wie Reichsbant, Regierung, Gericht Tage gebraucht. Auch hat er in diesem Falle keine von usw. Dienst tun. Und schließlich wird noch ein erheblicher anderen Urteilen abweichende Stellung eingenommen; es Teil der zurückkehrenden Kriegsgefangenen in diesem war dies vielmehr der erste derartige ihm vorgelegte Fall. Zusammenhang mit berücksichtigt werden müssen. Ebenso unzutreffend sind die Darlegungen der Frei- Bei allen Hilfskräften macht sich das Bestreben bemerkbar, Beschränkung des Streikrechts in England? beit über die Rechts I age. Die für die Bestätigung von die fefte Uebernahme durch die Behörde, bei der sie be Feldgerichtsurteilen zuständigen Stellen find in einer auf schäftigt sind, zu erlangen und auch das Beamtenverhältnis Laut Pressebureau Radio erklärte der britische Arbeits. Grund des§ 422 der Militärstrafgerichtsordnung ergange- mit der Möglichkeit auf Ablegung der Prüfungen und minister, der Vorschlag, ein Gerez einzubringen, das Streits nen, noch heute gültigen Verordnung bereits festgelegt. Das Aufrückung in Beförderungsstellen überführt zu werden. Mit und Aus perrungen, die nicht eine Woche im voraus an- Begnadigungsrecht gegenüber feldgerichtlichen Urteilen aber Recht weisen sie darauf hin, daß sie dem Reich oder Staat gelegt wurden, für unge jeglich erklärt, werde sorgfältig in ist dem Präsidenten des Reichsmilitärgerichts durch die Ver- zum Teil volle fünf Jahre treue Dienste geleistet und ihre Erwägung gezogen werden. ordnung der Volksbeauftragten vom 1. Februar 1919 zurzeit Brauchbarkeit hierdurch besser dargetan haben, als durch Beinur insoweit übertragen, als es sich um Angehörige der Wa- bringung eines Schulzeugnisses. Auch muß anerkannt wer Der Konflikt zwischen Rumänien und der rine und des preußischen Kontingentes handelt, während es den, daß viele Aushilfskräfte, Männer wie Frauen, ganz im übrigen den Kontigentsregierungen zusteht. Hervorragendes geleistet haben, so daß es nur im Interesse der Behörden liegen kann, sich ihre Dienste für immer zu sichern. Es ist aber nicht zu verkennen, daß einer solchen a IIgemeinen llebernahme Schwierigkeiten entgegenstehen, die nicht zu überwinden sind.
Entente beigelegt.
Ribots Friedensablehnung.
Zunächst einmal kommen die alten Beamten aus dem Kriege und der Kriegsgefangenschaft zurück. Ferner hat das Reich und auch der preußische Staat die rechtliche Verpflichtung, für die Beamten zu sorgen, die in den abzutretenden Gebieten nicht bleiben wollen oder von dort vertrieben werden. Die Anzahl dieser Beamten beziffert sich allein auf einige tausend. Ihr Rechtsanspruch auf Unterbringung ist unanfechtbar.
Notenwechsel zwischen Paris und Budapest . Paris , 15. August. Wie Havas meldet, hat die Antwort Die englischen Blätter fündigen die Veröffentlichung eines der rumänischen Regierung auf die Vertreter der Groß- Weißbuches an. von dessen Inhalt besonders ein Memorandum mächte einen sehr guten Eindrud gemacht. Obwohl der Text von Interesse ist, das der französische Geschäftsträger am nicht ganz veröffentlicht ist, weiß man, daß der rumäni dhe 27. August Lord Cecil überreichte. In ihm wird bon Befehle haber und Obertommijjar Weilungen erbaiten hat, Ribot die Erklärung ausgesprochen, er könne den von dem nach den Wünschen der Entente zu handeln. Da Batikan eingeschlagenen Weg nicht beschreiten. Er erwarte seitens die Ungarn die Rumänen angriffen, befand sich das rumänische der britischen Regierung Instruktionen, um alle weiteren Versuche Kommando in dem guten Glauben, daß der Waffenstilnand vom des Kardinalstaatssekretärs, die auf eine halb 13. November ungültig geworden sei. Der Oberste Hat bat offizielle Intervention zwischen den Kriegführenden hinzielen, zu darauf an die rumänische Regierung eine in micht minder berentmutigen. söhnlichem Tone gehaltene Antwortnote gerichtet, Die Kommentare, die von der nationalistischen Presse an Weiter kommen die Beamten hinzu, die infolge der worin er dieie eriucht, da sie bereit sei, entsprechend den politichen diese Meldung gefnüpft werden, fallen in fich zusammen. Die Auflösung des Heeres und der Marine überGesichtspunkten der Entente zu handeln, mit der interallierten Tatsache, daß auch in anderen Ländern verbrecherische zählig werden. Es wäre vom Reich unverantwortlich, wenn Kommission und den nach Budapest entsandten Generälen in Ber- Subjekte jede auffeimende Friedensmöglichkeit zu ertöten es diesen Beamten die rechtlich erdiente Pension geben wollte, bindung zu treten, um von ihnen die Wünsche der Entente ent- suchten, ist nicht imstande, die deutschen Kriegsver- obne ihre Arbeitskraft weiter auszunußen. Ein Lurus, den gegenzunehmen. längerer in irgend welcher Weise zu entschuldigen. Da sich das Reich übrigens nicht leisten tann. Zu diesen Beamten durch wird die Anklage gegen sie um nichts entfräftet. gehören auch die nicht lebenslänglich angestellten unteren Beamten der Heeres- und Marineverwaltung, die sich nach.
Oesterreichische Besorgnisse.
Es wird verständlich sein, daß das Reich und die Länder auf diese Leute auch eine gewisse Rücksicht, werden nehmen müssen, ohne ihnen allerdings ein besonderes Vorrecht vor anderen Leidensgenossen einzuräunten.
Englische Waren für das besetzte Gebiet. einer zum Teil 40jährigen, bei färglichem Gehält zurückgeGefahr einer Beseyung Deutsch - Westungarus. Die„ Times" berichten, daß Montag dem Parlament eine legten Dienstzeit der Kündigung und dem Elend gegenüberSt. Germain en- Laye, 15. August. In einer Note an Minister Beiegesvorlage eingereicht wird, die darauf hinzielt, daß sehen. Ta für sie eine Verpflichtung des Reichs zur Weiterpräsident Clemenceau teilte Staatsfangler Renner mit, er habe England für den Handel in den besepten Gebieten beschäftigung nicht besteht, geht es ihnen ebenso schlecht, wie erfahren, daß der Befehlshaber der etwa 3000 Mann starken un- Europas Kredite gewähren soll, danait die englische Ausfuhr dort den Elsaß- Lothringischen Landesbeamten, die aus ihrer Heimat garischen Streitkräfte in Steinamanger erklärt habe, an Boden gewinnt. Englische Banken und Industriellen fönnen bertrieben sind und auf der Straße liegen. Der Umstand, Deutsch Westungarn solle wieder durch Waffengewalt der nicht auf lange Jahre Kredite gewähren, bis die Gebiete imitande nichts anderes als ihren Dienst erlernt zu haben, macht ihnen ungarischen Herrschaft unterworfen werden. Nachdem Teile wären, Vorschüsse durch eigenen Export zurück das Weiterkommen ungleich schwerer als jedem gelernten dieses Gebieres bereits früher durch die rücksichtslosen Beschlag- zuzahlen. Daber müſſe die englische Regierung weitgehende Kaufmann oder Arbeiter. nahmungen ungarischer bolschewistischer Truppen start gelitten Garantien leisten und etwaige Gefabien selbst auf sich nehmen. hätten, hätten die Deutschen Weitungarns jetzt aus Angst vor einer Nur so werde es möglich sein, ein eriprießliches Zusammenwirken ähnlichen Heimsuchung die Besetzung der bedrohten Gebiete durch zwischen der Regierung und dem Privathandel zu erzielen. Deutschösterreich erbeten. Die Landbevölkerung von Steiermart habe ihren unividerruflichen Entschluß fundgegeben, in gemeinsamer Erhebung den gefährdeten deutschen Brüdern zu helfen, falls Deutschösterreich feine Truppen sende. Ferner feien die Deutschen balts überreichen lassen, daß die Bevölkerung von Danzig über wich Die deutsche Regierung hat in Versailles eine Note des InWestungarns durch eine Meldung der rumänischen Presseagentur tige, in den Bestimmungen des Friedensvertrages nicht flargestellte fige, in den Bestimmungen des Friedensvertrages nicht flargestellte beunruhigt, daß eine Belegung durch rumänische Fragen dringend Auskunft zu erhalten wünsche, vor allem über die Truppen beborstünde, was für die Einwohner neue schwere itaatliche Zugehörigkeit von dem Augenblick des AusLaften bedeuten und mittelbar auch Deutschösterreich in Mitleiden- scheidens von Danzig aus dem Deutschen Reich bis zu ihrer Beschaft ziehen würde. Staatsfanzler Renner ersucht daher den gründung als freie Stadt, sowie eine Entscheidung über den Obersten Rat der Alliierten, durch einen Machtspruch an die Ungarn fünftigen Anteil des Freistaates an öffentlichem Eigentum. Ferner und Rumänen die bedrohten Gebiete vor einem Einmarsch und wünscht die Bevölkerung, daß möglichst bald an die Ausarbeitung damit auch vor Plünderungen zu schügen. Deutschösterreich möge es einer neuen Verfaiiung gegangen werde und das Verhält gestattet werden, durch eine Sicherheitswache aus Gendarmerie is Danzigs zu Bolen eine Alärung erfahre. Da sich aus der augenblidlichen ungewissen Lage erhebliche politische und wirtschafts und Volkswehr für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Weft- liche Unzuträglichkeiten für die Tanziger Bevölkerung ergeben, so ungarn zu forgen. Eine solche würde auch die letzten Reste bittet die deutsche Regierung um baldmöglichste Einleitung von fommunistischer Truppen vertreiben Verhandlungen hierüber.
Grundsatz muß sein, daß sich jeder nach Kräften felbst helfen muß. Niemand hat das Recht, heuzutage bis ihm Hilfe von oben" zuteil wird. Jeder muß zunächſt die Hände in den Schoß zu legen und gelassen abzuwarten, einmal zusehen, ob es ihm nicht möglich ist, sich selbst ein Unterkommen zu verschaffen, auch wenn es nicht ganz seinen Wünschen entsprechen sollte. Wenn dies nicht gelingt, dann müssen allerdings Reich und Länder den notleidenden Voltsgenossen mit Rat und Tat zu Hilfe kommen, und zwar dem einen sowohl wie dem andern.
Zunächst wird dies darin bestehen müssen, daß die Kündigungen der Hilfskräfte nicht planlos crfolgt, sondern daß hierin nach ganz bestimmten Grundsägen vorgegangen wird. Es muß darauf bestanden werden Not der Zeit fordert es gebieterisch, daß fein Angestellter,
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