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Gewerkschaftsbewegung

3. stag der Sattler und Portefeuiller.

2. Verhandlungstag.

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Nürnberg , den 16. September. Die Dicke sung wurde durch die Aussprache über die Ge­schäftsberichte ausgefüllt. Wie auf allen diesjährigen Gemert­fchaftstagungen stand auch hier der Streit der drei Richtungen in der Arbeiterbewegung über die Kriegspolitik der Generalfommission, Den Burgfrieden und die Arbeitsgemeinschaften im Vordergrund. Gin Leipziger Antrag enthielt ein Mißtrauensvotum gegen den Zentralborstand wegen dieser Kriegspolitik. Ein Berliner Antrag ging nicht so weit, sondern verlangte nur, daß der Mehrheitswille der Mitgliedschaft bei allen Entscheidungen der Verbandsleitung be­rücksichtigt werden müsse. Die Distuifion bewegte sich, wie Ver­bandsvorsitzender Blum in seinem Schlußwort feststellte, in durch aus fachlichem Rahmen und auch die Vertreter der Opposition, wie Gehring Düsseldorf und andere, erkannten an, daß der Vor­fland auch bei den von ihnen verurteilten Maknahmen von dem Be­streben geleitet wurde, den Intereffen der Mitglieder zu dienen. Sassenbach erklärte in der Debatte, ihm sei auch von franzö fichen Genossen bestätigt worden, daß nach der ersten Marneschlacht Deutschland sich in der Verteidi­gung gegen den Vernichtungswillen der Eniente regierungen befunden habe. Die Stellungnahme der Delegierten schied sich nicht nach der Parteirichtung. So trat z. B. Anfermann- Offenbach als U. E. P.- Mitglied am schärfiten seinen Berliner Parteigenossen entgegen. Unter Ablehnung aller übrigen Anträge wurde in namentlicher Abstimmung mit 25 gegen 20 Stimmen folgende von Schulze- Berlin eingebrachte Rejo­lution angenommen: Der Verbandstag erkennt an, daß die Zentralleitung nach besten Kräften bestrebt war, die Interessen der Organisation und der Mitgliedschaft wahrzunehmen. Die während der Kriegszeit bon den Gesamtvorständen betriebene Politif basierte auf der Ueberzeugung, daß die Niederlage Deutschlands die schwersten Folgen gerade für die Arbeiterschaft zeitigen würde und daß darum eine solche Niederlage mit allen Mitteln verhindert werden müsse. Nicht alle Maßnahmen sind vorbehaltlos gutzuheißen, sind aber zu verstehen, wenn die Zeitumstände, unter denen sie erfolgten, berücksichtigt werden. Da es nicht im Interesse der deutschen Arbeiterschaft liegen fann, sich wegen zurückliegender Dinge in nuglosem Bruderkampf zu zerfleischen, vielmehr alle Kräfte zum gemeinsamen Kampf für die wirksame Besserstellung der gesamten Arbeiterschaft zusammengefaßt werden müssen, so appelliert der Verbandstag an die Gesamtmitgliedschaft, in der follegialsten Form zusammenzustehen, Streitfragen tolerant nach links und rechts auszutragen, da nur dann der Aufstieg der Ar­beiterflaffe gewährleistet ist."

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Sonderbare Zumutung.

In ihrer gestrigen Morgenausgabe veröffentlichte die Freiheit" einen Brief. den der Berliner Bevollmächtigte Rusch des Deutschen Metallarbeiterverbandes an hen Reichs­arbeitsminister Schlicke gerichtet hat. Das Schreiben, über dessen Inhalt wir in unserer letzten Nummer berichteten, legt die Ansicht der Berliner Ortsverwaltung über die Vor­gänge, die zum Abbruch der Verhandlungen vor dem Schlich­lungsausschuß führten, dar. In der Einleitung wird gegen Schlicke folgender Vorwurf erhoben:

In der Tagespresse vom Mittwoch, den 17. d. M., veröffent lichten Sie, Herr Reichsarbeitsminister , einen an den Deutschen Metallarbeiterverband gerichteten Brief. Es ist bezeichnend. daß die Berliner Tageszeitungen eber in dem Besiz des Briefes waren, wie der Deutsche Metallarbeiterverband.

Uns ist der

Brief erst nach den Beröffentlichungen in der Preffe, ami 17. Sep­tember, nachmittags 3 Uhr 20 Minuten, durch besonderen Boten übermittelt worden."

In den vom Arbeitsminister gemachten Fehler verfällt aber auch der Deutsche Metallarbeiterverband. Nachdem die " Freiheit" den Brief am Donnerstag morgen ab­gedruckt hat, ihn also am Mittwoch abend bereits in Händen hatte, sendet uns am Donnerstag nach mittag( Poststempel 3,40 Uhr) der Deutsche Metallarbeiter verband durch Rohrpost brief einen Durchschlag des an Schlicke gerichteten Briefes mit dem Ersuchen um gefällige Beröffentlichung.

Wenn die Leitung des Metallarbeiterverbandes auch in allen anderen Dingen so tüchtig ist, wie in der im eigenen Interesse der Drganisation liegenden Information der Presse anläßlich von Streitbewegungen, dann werden wir in nächster Zeit noch allerlei erleben tönnen.

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Verordnung bont 3. September 1919 übernommen, sie ist hier auch| meister von ungefähr 45 Firmen vorgelegt werben fonnten, jo mar auf die Arbeiterausschüsse ausgedehnt worden für dieser Einwand hinfällig. Infolge der abgegebenen Erklärung die Fälle der Entlassung von Arbeitern, wofür bisher eine ent- der Arbeitgeber war eine Verhandlung nicht möglich, weshalb die sprechende Vorschrift nicht bestand. Die in der neuen Verordnung Wertmeister ihre Beschwerde mit der Begründung zurüdzogen, daß enthaltenen Bestimmungen, nach denen die Anhörung der Arbeit diese Vereinigung nicht die Mehrzahl der Firmen der Berliner nehmerbertretungen bei Entlassungen infolge dauernder Betriebs- Buguspapierindustrie umfasse einstellungen ausnahmsweise nicht zu erfolgen braucht, stellen nur In einer am 16. d. M. abgehaltenen Versammlung nahmen Auch nach den Verord- die Werfführer hierzu Stellung und verurteilten einstimmig das das schon von jeber geltende Recht klar. nungen vom 24. Januar 1919 baiv. 30. Mai 1919 war eine An- Verhalten der Prinzipale. Es wurde festgestellt, daß im ganzen ein nur bier Firmen auf dem Wege gütlicher Verhandlung Gehaltsauf­Hörung der Angestelltenausschüsse nicht erforderlich, wenn In solchen Fällen fönnte der befferungen zugestanden, welche aber trobem nicht in allen Fällen ganger Betrieb ftillgelegt wurde. Rmed der Mitwirkung, eine gerechte Auswahl unter den zu Ent- den gestellten Mindestforderungen entsprechen. Folgende Ent­laffenden herbeizuführen. auch gar nicht erreicht werden, da eben schließung fand einstimmige Annahme: alle Arbeitnehmer entlassen werden müssen. Diese schon bisher von dem Reichsarbeitsministerium vertretene Auffassung ist in der neuen Verordnung zur ermeidung von Zweifeln ausdrücklich flar­gestellt worden. Bu einer Erörterung darüber, ob durch diese Klar­stellung das beim Reichsarbeitsministerium anhängige Schlichtungs­verfahren in Sachen der früheren Spanbauer Heresbetriebe im Sinne der Arbeitnehmer verschlechternd beeinflußt wird, dürfte die Preise nicht der geeignete Ort sein, solange der Spruch des Schlichtungsausschusses noch aussteht.

Die am 16. September tagende Versammlung der in der Bera liner Luguspapierindustrie tätigen Wertmeister und Direftricen bedauert das geringe Entgegenkommen der Arbeitgeber. Sie ver­spricht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln für die Durch führung des eingereichten Tarifs einzutreten."

Eine ganze Anzahl Neuaufnahmen bestätigte den Willen der uns bisher noch nicht angeschlossenen Kollegen, in Zukunft den Prinzipalen den Einwand zu nehmen, daß ein großer Teil der Werkmeister durch den Buchbinderwerkmeisterverband nicht ver­treten werde.

Im übrigen muß darauf hingewiesen werden, daß die neue Verordnung den Arbeitnehmern erhebliche neue Vorteile bietet. Tarifbewegung der Angestellten in Ministerien. Einmal wird, wie erwähnt, das Mitwirkungsrecht bei Entlassun­Zu dem in unserer Donnerstag- Morgenausgabe veröffentlichten aen auch auf Arbeiter ausgedehnt. Während ferner bisher ein Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitern nur gegenüber solchen Versammlungsbericht erhalten wir aus den Kreisen der Angestellten­gewerblichen Betrieben bestand, die mehr als 20 Arbeiter beschäf- ausschüsse der Reichsministerien eine Zuschrift, die das Abstimmungs­tigen, wird in der neuen Verordnung der Wiedereinstellungsanspruch ergebnis, also die Annahme der Resolution des Referenten, an gegenüber allen Betrieben ohne Beschränkung der Arbeiterzahl zweifelt und dann fortfährt: Selbst wenn die Abstimmung eine und ohne Befchränkung auf gewerbliche Betriebe gegeben. Außer- Mehrheit für die Resolution ergeben hätte, io fönnte sie doch in dem ist nunmehr durch die Bestimmungen der§§ 15 ff. die Möglich- feiner Weise für die Angestelltenschaft der Reichsministerien bindend feit einer Wiedereinstellung von arbeitslosen Kriegsteilnehmern sein. Zu der Versammlung batte jeder ohne Legitimation Zutritt, Eingeladen in größeren Mengen geschaffen, eine Möglichkeit, die bisher bei es fonnten also auch völlig unbeteiligte mitftimmen. weitem nicht in diesem Umfarge bestanden hat. Endlich ist die waren außer den Angestellten der Reichsministerien auch diejenigen Meldefrist für zurückkehrende Kriegsgefangene und Zivilinternierte der gewerblichen Staatsbetriebe, der preußischen Staatsministerien und der direkt angegliederten Behörden, und von diesen waren auch von zwei auf fechs Wochen ausgedehnt worden. viele erschienen. Der Tarif aber, über den entschieden werden sollte, be­trifft lediglich die Angestellten der Reichsministerien. Die Versammlung war daber ihrer Zusammenießung nach nicht berechtigt, irgendwelche Be­fchlüsse über den Tarifvertrag der Angestellten der Reichsministerien zu treffen oder der Arbeitsgemeinschaft derfelben ein Mißtrauens votum auszustellen. Der Versammlungsbeschluß gibt die wahre Meinung der Angestellten der Reichsämter feineswegs wieder. Diese trat vielmehr in den furz vor der Volksveriammlung abgehaltenen Betriebsversammlungen der Angestellten der Reichsministerien flar utage durch die einstimmige Annahme einer Entschließung, die zum Ausdruck bringt, daß die Angestellten an. dem Tarifvertrage feft­halten und dem bestehenden Arbeitsausschuß als der geiegmäßigen Vertretung der Angestellten ihr bolles Vertrauen ent negenbringen. diesem Sinne baben fich entschieben: das Auswärtige Amt, das Reichsfinanzministerium, das Reichss ministerium des Innern, das Reichsichazministerium Abteilungen I und II, das Reichswirtschaftsministerium, das Reichsarbeits­

Daß die Verordnung neben einer Gewährung umfangreicher neuer Rechte an die Arbeitnehmerschaft und neben der Belastung der Arbeitgeberschaft mit neuen Lasten auch den Einfluß derarti ger Bestimmungen auf die ohnehin ungünstige allgemeine Wirt­schaftslage berücksichtigt und es vermeidet, zugunsten der Arbeit nehmer die Volkswirtschaft im allgemeinen zu gefährden, entspricht mur dem ständig vom Reich arbeitsministerium vertretenen Be­streben, unter objektiver Würdigung aller Umstände einen gerech­ten Ausgleich zu schaffen zwischen den Forderungen und Bedürf­niffen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zum Nuben des ge­samten Voltes.

Unternehmerpraktiken.

Der Cafétier Braun im Kronencafé verfolgt, wie uns vom Deutschen Musterverband geichrieben wird, eine eigenartige Braris feinen Angestellten gegenüber. Nachdem er einen Teil feiner Ka­barettkräfte entlaffen hat, sollen nunmehr auch drei Musiker auf die Straße gefegt werden, damit der Betrieb- wie Herr Braun fich persönlich ausgedrückt hat unrentabler wird und er des­halb eine geringere Miete zu zahlen braucht. Eine Tattit, die den Protest sämtlicher Angestellten des Cafés hervorrufen muß. Was fant übrigens der Demobilmachungskommissar zu dem Vorgehen des Herrn Braun?

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Reichskonferenz der Einkaffierer, Einnehmer und Kaffenboten Deutschlands .

In

minifterium und das Reichstolonialamt.

Vom Reichsichagministerium legen die Abteilungen I und II Wert darauf, festzustellen, daß der Redner in der Philharmonie, Herr Burliczak, der der Abteilung III dieſes Ministeriums ( Reichsverwertungsamt) angehört, nicht befugt war, im Namen des gefamten Reichsschaßminifteriums zu sprechen. Aber auch von einer größeren Anzahl von Angestellten der Abteilung III steht bereits fest, daß sie mit der Aktion des in dieser Abteilung beschäftigten Funktionärs des Verbandes der Bureauangestellten nicht einver­standen sind.

Am 24. und 25. Oftober 1919 findet in Berlin , Gewerkichafts­In derselben Angelegenheit schreibt uns Herr Horn, Mitglied baus, Engelufer 14/15, eine Konferenz der Einkassierer und Ein­nehmer sowie Kaffenboten aus den Abzahlungs-, Nähmaschinen-, des Angestelltenausschusses im Reichswirtschaftsministerium und Engros- und Bankgeschäften, Versicherungs- und Automatengefell Mitglied des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen, unser Bericht schaften, Subdirektionen und Generalagenturen Deutschlands statt.( der sich auf die in der Versammlung nicht widersprochenen Angaben Tagesordnung: 1. Lohn- und Arbeitsverhältnisse der des Referenten Burficzak stüßt. Red. des Vorw.") sei irreführend, Ginkoffferer und Staffenboten fowie Einnehmer. 2. Disfuffion. denn er verschweige, daß zu den Grundgehältern beträchtliche 3. Kündigen wir den Einnehmertarif? 4. Die Sozialisierung im Teuerungszulagen tommen. So z. B. erhalten Bureauvorsteher, Versicherungsgewerbe. 5. Welche Organisation ist für die Ein- selbständige Buchhalter, Korrespondenten usw. faffierer. Einnehmer und Kaffenboten zuständig? 425,-. 475,-.

im 1. 375,- M.

im 1.

2.

2.

3.

4. Jahr 525,-.

Wir erfuchen die Einkaffierer, Einnehmer und Kaffenboten allerorts, zu der Konferenz Stellung zu nehmen und Dele- Hierzu für Ledige bei einem Einkommen bis 4800 m. 156. M. aierte durch ihre Organisationen zu derselben zu entienden. Lokale und über 4800 m. 152.-M., für Verheiratete bei einem Ein­Berufsvereine laden wir hiermit ebenfalls zur Teilnahme ein. Des fommen bis 4800 M. 195,- m., über 4800 m. 190,- M. Teuerungs­weiteren erfuchen wir um Angabe von Adressen der zulage. Außerdem für jedes Kind eine Kinderzulage von 50,- M. Kollegen aus den einzelnen Orten Deutschlands ; Angaben über Berfette Stenotypistinnen, weibliche Bureauangestellte, Buch­Lohn- und Arbeitsverhältnisse, Arbeite oder Dienstordnungen, halterinnen usw. erhalten 8. 4. Dienstjahr Mißstände im Berufe find möglichst sofort an den Kollegen Friedrich Budow, Berlin N 13, Carmen Sylva . 225,- M. 250,-. 275,- M. 300,- m. Derselbe erteilt auch weitere Auskunft. Sierzu gleichfalls die oben genannte Teuerungs- bezw. Kinder­Straße 29, zu senden. Die Agitationsfommission aulage. der Einkassierer, Ginnehmer und Kaffenboten im Deutschen ' Das im Bericht erwähnte Figum von 125 M. für Anfängerinnen Transportarbeiterverband. ist gedacht für solche Anfängerinnen, die von der Handelsschule ihre NB. Die Parteipresse wird um Abdrud gebeten. erste Bureautätigkeit aufnehmen. Auch zu diesem Gehalt würde der in Frage tommende Teuerungszuschlag treten.

Sehr wichtig ist ferner, daß für die allermeisten Angestellten die Gehaltsstufe des vierten oder dritten Dienstjahres in Anwen­bung kommt da ja die Kriegsdienstzeit berüdfichtigt werden lann. Sierbei zeigte fich die Wichtigkeit des Mitbestimmungsrechtes des

Die Werkmeister in der Luxuspapier- Industrie Die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts. bemühen sich seit dem 30. Juni d. J. um den Abschluß eines Tarifs. Bon maßgebender Seite wird uns geschrieben: Unter der Auf- Bergeblich wurden seitens des Buchbindereiwertmeisterverbandes schrift Geseb gegen die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts" Verhandlungen mit der Unternehmerorganisation dieser Branche, ift im Vorwärts", Nr. 466 vom 12. September 1919, eine Zuschrift der Chromolithographischen Vereinigung, versucht. Am 11. d. M. Angestelltenausschusses. der Arbeitsgemeinschaft der Angestelltenverbände veröffentlicht wor- fand nun eine Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuß statt, den, die sich mit der Verordnung vom 3. September 1919 über die woselbst der Vertreter der Chromolithographischen Vereinigung Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während Herr Dir. Heymann von der Firma Heymann u. Schmidt die Er­ der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung beschäftigt und zu flärung abgab in eine fachliche Verhandlung nicht eintreten zu irrtümlicher Beurteilung dieser Verordnung Anlaß geben kann. fönnen, da die von ihm vertretene Organisation nur aus zirka In der Verordnung vom 24. Januar 1919 in Verbindung mit der 8 Firmen bestände und nicht in der Lage sei, den Tarif anzu­Abänderungsverordnung vom 30. Mai 1919 mar vorgeschrieben, erkennen. Auch bestritt Herr Hehmann dem Wertmeisterverband Berantw. für den redaktion. Teil: Alfred Schola, Neukölln; für Anzeigen: Theodor daß vor jeder Entlassung von Angestellten die Angestelltenausschüsse das Recht, namens der Wertmeister der gesamten Buguspapierin- Glode, Berlin Berlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts. gehört werden sollen. Diese Bestimmung ist vollständig in die neue dustrie das Mandat auszuüben. Da aber die Vollmachten der Werk- Buchbruckerei und Berlagsanstalt Baul Einaer u. Co. in Berlin , Lindenstr. 3.

Stuck

DEUTSCHER.CO MARKE

GOLDSTÜCK

COGNACBRENNER Jacob Stick Nai

Hanau REINEK WEINBRAN

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Wetterausfichten für das mittlere Norddeutschland bis Sonnabend mittag: Veränderlich, überwiegend bewölft, in den Tages­stunden mäßig warm mit ziemlich zahlreichen, im Binnenland größtenteils geringen, an der Küste etwas itärkeren Regenfällen und langsam zu­nehmenden südwestlichen Winden.

Hierzu 1 Bellage.

Weinbrand Cognac

Marke

Goldstück"

Jacob Stück Nachfolger hanan m

W19

Cognacbrennereien~