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kommende Passus des§ 97a der Gewerbe- Ordnung lautet: Den Innungen steht zu. Schiedsgerichte zu errichten, welche berufen stnd, Streitigkeiten der im§ 3 Abs. 1 des Gesetzes betr. die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 bezeichneten Art zwischen den Jnnungsmitgliedern und deren Gesellen an Stelle der sonst zuständigen Behörden zu entscheiden." Der jjimn gebrauchte AusdruckGesellen" hat nun bei den rnteressirten. ungelernten Arbeitern. die einenInnung?. trauter" ihren Brotherrn nennen. zu einander widersprechenden Auffassungen über ihr Aerhältniß zu dem in Betracht kommen- den Schredsgericht geführt. Die Einen glaubten, da sieg e- w ö h n l, ch e A r b e i t e r" und keine Gesellen seien, hätte» sie vor- kommenden Falles beim Gewerbegericht zu klagen, die Anderen, zur Entscheidung etwaiger Differenzen zwischen ihnen und dem Meister" wäre das Jnnungs-Schiedsgericht zuständig, und noch andere hielten sich gar für ganz rechtlos. Und nicht nur die Arbeiter sind in der Sache verschiedener Meinung. Ein Arbeiter, der Grund zu einer Klage gegen den der Innung angehörenden Steinsetzmeister H. zu haben glaubte, wollte das betreffende Schiedsgericht in Anspruch nehmen. Ihm wurde sedoch mit der Molivirung. er sei Arbeiter und nicht Geselle, anheimgegeben, sein Heil beim Gewerbe- gericht zu versuchen. Dem Nathe kam er denn auch nach. Auf dem Gewerbegericht aber erhob der Beklagte den Einwand, daß er Jnnungsmeister sei und daß deshalb das Schiedsgericht seiner Innung und nicht das Gewerbegericht zuständig wäre. Das Gericht erkannte den Ein. wand als berechtigtan und wies den Kläger unter folgender Begründung ab: Auf grund der Thatsache, daß Beklagter Jmiungsmitglied sei, wäre das Gericht zu der Neberzeugung gekommen, daß der Kläger   sein Necht vor dem Jnnungsgericht suchen müsse. Das Ge- setz spreche wohl mit bezug ans die Zuständigkeit der Jnnungsgerichte von Streitigkeiten zwischen JnnungsniNgliedern und deren Gesellen, das Gericht glaube aber nicht, gerade auf diesen Ausdruck besonderes Gewicht legen zu brauchen. Der Gesetzgeber habe augenscheinlich die Arbeiter ebenfalls damit genieint, nicht nur gelernte Gesellen. Dazu komme,'daß der Be- klagte weder zum Gewerbegericht wählbar noch wahlberechtigt fei, schon darum könnten ihm von demselben keine Verpflichtungen auserlegt werden. Selbstmord hat am Donnerstag Abend der am S. Sep­tember 1867 zu Moskau   geborene Kaufmann Wilhelm Purbag begangen. Als Grund werden Verluste im Börseuspiel ange- geben. P. ist seit einem Jahr verhcirathet. s Ein iibcrans trauriger Vorfall hat sich vorgestern in Spandau   zugetragen. Das Jahre alte Kind des Mühlen- besitzers Siepe in der Staakenerstraße daselbst fiel beim Spielen auf dem Hose des elterlichen Grundstücks in eine unbedeckte Dunggrube, worin es in elender Weise umkam, da niemand das Unglück wahrgenommen halte. Eine Stunde später fand man in der Grube die Leiche des in der Jauche erstickten Kindes. Die Sache dürfte für den unglücklichen Vater, der kaum erst von schwerer Krankheit genesen, noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Gleich nach dem Unglücksfall ist die Grube zugedeckt worden. Ucbrigens siel schon vor zwei Jahren ein inzwischen vorstorbenes Kind Siepe's in dieselbe Grube. Polizeibericht. Am 30. v. Mts., Vormittags gerieth ein Knabe in der Pankstraße uuter die Räder eines Arbeitswagens, au den er sich gehängt hatte, und erlitt einen Bruch des Knöchel- geleuks. Auf dem Opernplntze wurde ein Knabe durch eine Kutsche überfahren und schwer verletzt. Nachmittags gerieth ein Knabe in der Krauseustraße unter die Räder eines Roll- wagens und erlitt bedeutende Verletzungen an den Unterschenkeln. In der Leipzigerstraße wurde ein Knabe durch eine Droschke überfahren und am Kopfe erheblich verletzt. Auf dem Moritz- platze wurde ein Mann bei dem Versuch, ein durchgehendes Pferd ailszuhalten, von diesem zu Boden gerissen und dabei am Kopfe so schwer verletzt, daß er bewußtlos liegen blieb. Er wurde nach dem Kronkenhanse gebracht. In der Nacht zum 31. vor. Mts. erschoß sich ein Kaufmann in seiner Wohnung, in der Lüneburgerstrahe. Im Lause des Tages fanden zwei kleine Brände statt. WitternngSiibcrsicht vom 31. August 1894. Wetter-Prognose für Sonnabend, den 1. September 1894. Warmes, vorwiegend heiteres Welter mit meist nur schwachen südwestlichen Winden; Gewitter nicht ausgeschlossen, sonst trocken. Berliner   Wetterbureau. TheQker. Schiller-Theater. Bei der Rede von den Enterbten hat man im gewöhnlichen Sprachgebrauch die materiellen Güter im Auge, auf die der gutsituirte Bürgersmann faktisch das alleinige Besitzrechr hat oder deren Genuß er dem Proletarier nur wider- willig und in höchst ungenügendem Maße zugesteht. Es ist dies natürlich. Zum geistigen Genießen ist der Mensch erst vor- bereitet unter Lebensverhältnissen, die ihn der Sorge für das ANernothd ürftigste wenigstens für einen geringen Theil des Tages cniheben. In die Arbeitermassen mußte erst der zündende Funle der sozialdemokratischen Lehre geschleudert werden, sie mußten erst zu dem Bewußtsein von dem schreienden Unrecht, das auf ihnen lastet, aufgeweckt und zur gemeinsamen Hebung ihrer sozialen Lage organisirt und gründlich eingeschult werden, bevor sie daran denken konnten, sich auch den Genuß geistiger Güter, die der Bourgeoisie noch viel exklusiver zustehen, als die materiellen, anzueignen. Es ist daher charakteristisch, daß das organisirte Proletariat erst vor kurzer Zeit in seiner Hochburg Berlin   den aus eigener Initiative hervor- gegangenen Gedanken des Genusses dramatischer Werke verwirk- lichen konnte. Die Arbeitermassen Berlins   sahen denn auch sofort, daß sie an der Art, wie die Bourgeoisie sich an der dramatischen Kunst erlabt, sowohl aus ethischen als aus materiellen Gründen nicht theilnehmen konnten, und sie gründeten daher ihre eigene Volksbühne, auf der sie, von ganz ver- »inzelten, die Regel bestätigenden Ausnahmen abgesehen, sich ihrem sittlichen, sozialen und poetischen Werth nach unantastbare Werke vorführen ließen. Es war vorauszusehen, daß der große Erfolg, den eine Or- ganisativn, wie die Freie Volksbühne in kurzer Zeit errungen, auch der privaten Spekulation den Gedanken an eine Nach- ahmung nahe bringen mußte. Und so ist denn nach mancherlei Brimborium, in dem die Reklame auch ihr Theil Rumor gemacht haben mochte, in Berlin  ein Unternehmen entstanden, das den Gedanken, dem Publikum verhällnißmäßig wohlfeil den Besuch des Theater? zu ermög- lichen, verwirklichte. Für den Preis von 1 Mark bis zu 2S Pf. herab kann man in dem unter der Direktion des Herrn Dr. Raphael Löwen- f e l d stehenden Schiller-Theater einer Aufführung bev wohnen. Es ist erklärlich, daß ein derartiges, aus privater Initiative hervorgegangenes Unternehmen kein bestimmtes Gepräge, wie es den Freien Volksbühnen aufgedrückt ist, tragen kann. Nicht dem geistig und materiell entrechteten Proletariat will sich die Schauspielkunst in einem solchen Institut offenbaren und es der Befreiung auch aus geistiger Knechtschaft entgegen führen, sondern es ist das Publikum im allgemeinen, an das sich der Leiter eines solchen Unternehmens wendet. Mit anerkennenswerther Offenheit wird dies auch von der Leitung selber zugegeben: Nicht ein bestimmtes literarisches Programm durchzuführen ist unsere Absicht, noch weniger denken wir daran, unseren Be- suchern durch die Wahl der dargebotenen Stücke eine politische Meinung aufzudrängen alles was Schönes und Gutes von deutschen nnd fremden Dichtern geschaffen ist, wollen wir ihnen in sauberer, abgerundeter Tarstellung vorführen. Wir schwören weder zur Fahne des Idealismus noch zu der des Realismus. Für uns hat alles eine Berechtigung, was in schöner Form edle Gedanken ausdrückt. Heute Schiller und Calderon, morgen Hebbel und Ibsen  ; heule Sophokles  , morgen Shakespeare; heute Faust, morgen Veilchenfreffer." Heute Faust, morgen Veilchenfresser oder mit anderen Worten: der dramatisirie Lokal-Anzeiger. Denn man gebe sich keiner Täuschung hin. Wir zweisein nicht an den besten Ab- sichten der Direktion und ihrer Beaufsichliger. Sie bieten dem Publikum gewiß viel lieber die Meisterwerke unserer großen Dichter, als den seichten Schund, an dem das honnete Bürger- thum sich bisher ausschließlich goutirt hat. Aber es ist das Publikum im großen Ganzen, an das sich die Leitung wendet und wenden muß, und weil dies Publikum bunt zusammengewürselt ist und kein bestimmtes Ideal in sich auskommen lassen kann, muß sich ihm auch gar bald, nachdem der erste Rausch und die erste Neugierde verschwunden, die platte Mittelmäßigkeit aufdrängen, die für alle sozialen Schichten, welche sich nicht ausdrücklich dem gegen die heutige Gesellschaft kämpfenden Proletariat angeschlossen habe», den geistigen Maßstab bildet. Es waren ihrer manche Bühnenleiter, denen es nicht darauf ankam, sür's selbe Geld Shakespeare   statt Moser zu geben, aber gar bald mußten sie schüchtern den Hamlet bei Seite setzen nnd Platz machen für eine fade Lientenantsfigur. Wird es dem Schillertheater besser gehen? Wir wollen es ihm wünschen, denn nicht Neid oder Miß- guust drängt uns, unsere Befürchtung auszusprechen. Die Billigkeit thut es alleine nicht, das sieht man Herr Löwenfeld wird den Vergleich nicht übel nehmen, an demVolkslheater" unter den Frankfurter   Linden, allwo Susanna im Bave entschieden mehr anspricht, als ein Werk von Grillparzer  . Neber die Erössnungs-Vorstellnng wollen ivir nicht besonders richten. Es war taktisch klug von der Direktion, Schiller's Jugendwerk  , dieRäuber" zu geben. Gar bunt und geräuschvoll drängten sich die Abonnenten Hera  », denen sich, wie es sich an einem solchen Abend einmal ziemt, ein gut Theil der üblichen Preinierenbuniniler nnd sonstigen Gönner hinzngesellt hatte. Der von einem Mitarbeiter desKleinen Journals" gedichtete Prolog ging trotz der be- wegten Stimme, mit der er vorgetragen wurde, im Gewühl des unsicher seinen Platz suchenden Publikuins unier. Es war auch nicht schade um den Prolog des Herr» Sigmar Mehring; ödere Worte haben wir selten zusammengereimt gesehen. An der Vorstellung selber zeichnete sich das Wirken der Regie vortheilhast aus, weniger respektabel war das Zusammen- spiel. Herr Panly gab weit mehr den verschmitzten Bonhomme als den kalten hölzernen Bösewicht und der Karl des Herrn Felix war eher ein. zum Unglück auch noch recht unverständlich drein. paukender, Schwadroneur, als die kraftstrotzende Heldengestalt, die Schiller gezeichnet hat. Auch Amalia(Frl. Pank) hätte etwas weniger steif auftreten können. Ausgezeichnet spielte Herr Patcgg den alten Moor. Der späte Anfang mochte die vielen Kürzungen entschuldbar erscheinen lassen, die leider nicht immer geschickt an- gebracht waren. Ein entscheidendes Urtheil läßt die erste Vor- stellung eines Künstlercnsembles, das sich erst kennen lernen soll, natürlich nicht zu und es könnte daher ungerecht erscheinen, weiter am Ganzen zu mäkeln, das sich gewiß mit der Zeil zum Bessern entwickeln wird. Gerirsiks-IZeikung. Der frühere Wlrthschafts-Jnspcktor deS Restanrants Zum Knrfiirstcn-Park" in Hnlensee, Ernst Wilhelm, halte sich heute wegen Erregung öffentlichen Aergerrnsses vor dem Schöffengericht am Amtsgericht II   zu verantworten. Bei seinen Rundgängen in dem Garten des Lokals begegnete er häufig kleinen Mädchen beim Spiel. Er befreundete sich mit denselben und suchte sie alsdann zu skandalösen Manipulationen zu bestimmen. Die Kinder erzählten jedoch ihre Erlebniffe den Eltern und diese erstatteten Anzeige. In vier Fällen gab der Angeklagte die inkriminirte Handlung zu, woraus er zu sechs Monaten Gefängniß vernrtheilt wurde. Die Rolle deS VerthcidigerS übernahm der königliche Staatsanwalt in einer Verhandlung, welche gestern vor der Ferienkammer des Landgerichts II ihren Abschluß fand. An- geklagt wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes waren der Lokomotivführer Karl Grundmann und der Weichensteller Johann Porske. Beide sind im Dienst erfahrene Beamte, Gr. ist seit 1874 Lokomotivführer und besährt die Strecke Charlotten- bürg Grunewald seit 1836. P. ist seit 1332 ununterbrochen als Weichensteller auf der Station Grunewald   thätig. Am 19. Januar gegen 6�/4 Uhr Morgens lief der vom Angeklagten Gr. geführte Zug 649, von Charlottenburg   kommend, in Station Grüne- wald ein und stieß dabei mit einem Rangirzuge zu- sammen. Menschenleben waren bei dem Unfall nicht zu be- klagen, dagegen wurden einige Wagen leicht beschädigt. Der Zusammenstoß der beiden Züge war übrigens, da der Zug 649 sehr langsam einfuhr, ein so gelinder, daß nicht ein- mal der Heizer und der Zugführer etwas davon merkten. Dem G. wird nun zur Last gelegt, das SignalHalt" nicht beachtet zu haben, der P. wird beschuldigt, zunächst das SignalEin- fahrt" gegeben, dann aber, als es schon zu spät war, dasselbe in das SignalHalt" geändert zu haben. In der Gerichts- Verhandlung standen sich nun zwei entgegengesetzte Aussagen gegenüber. P. behauptete, und seine Bekundung wurde vom Slations-Assislenten Jahn bestätigt, daß er von Anfang an das richtige Signal gezogen und dasselbe auch nicht ver- ändert habe. Gr. sagte aus, und auch sein Heizer Böttcher be- stätigte dies, daß am Vorsignal das weiße Licht, also das SignalEinfahrt" zu sehen gewesen sei. Alle Zeugen stimmen aber darüber überein,-daß an dem Tage des Unfalls eine unge- wöhnlich starke Kälte, die Angaben schwanken zwischen 2S und 27 Grad, gewesen sei. Um nun bei den sich widersprechenden Zeugenbekundungen zu einiger Klarheit zu gelangen, wurde der als Sachverständiger zugezogene Regierungsbeamle befragt, ob die Kälte auf das richtige Funktioniren des Signalapparates von Einfluß sei. Der Sachverständige mußt« diese Frage bejahen und gab sein Urtheil dahin ab, daß sowohl bei großer Kälte wie auch bei großer Hitze die farbigen Scheiben der Signalstange sich derart verschieben könnten, daß auch bei richtiger Signal- stellung nur das weiße Licht, also das SignalEinfahrt" er- scheine. Mit Rücksicht auf dieses Gutachten beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung, auf welche der Gerichts- Hof auch erkannte. Das Opfer einer Personeuverwechselung war der Ar» bester August Schröder geworden, welcher derzeit vom Schöffengerichte trotz der Belheuerungen seiner Unschuld der Zechprellerei für schuldig befunden und zu vierzehn Tagen Gefängniß vernrtheilt worden war. Am Vormittage des 4. Juni v. I. gesellte sich zu mehreren Gästen, welche im Rasch- schen Lokale in der Köpenickerstraße würfelten, ein fremder Gast, welcher auf sein Ersuchen die Erlaubmß erhielt, sich an dem Spiel zu betheiligen. Während des Spiels betrat noch ein anderer Gast das Lokal, welcher im Vorbeigehen zu dem vorerwähnten ManneGuten Tag, Schröder," sagte, ohne daß aber der so Begrüßte davon Notiz nahm. Nach einem Aufenthalte von mehreren Stunden verschwand der letztere heimlich, ohne seine Zeche in Höhe von 1 M. 39 Pf. be- richtigt zu haben. Ter geschädigte Kellner fragte die Gäste, wer ihr Mitspieler gewesen sei, keiner konnte ihm Auskunft geben. bis der Mann, der den Zechpreller begrüßt hatte, den Angeklagten bezeichnete und dessen Namen und Wohnung angab. Schröder war nicht wenig erstaunt, als er eine Anklage wegen Betrugs erhielt. Er behauptete im Termine vor dem Schöffengericht, daß er zu der fraglichen Zeit in einem Schanklokale in der Sophienstraße gewesen sei und mehrere Zeugen vermochten dies auch zu bekunden. Diesen standen aber drei Zeugen gegenüber, welche mit aller Bestimmtheit behaupteten, daß der Angeklagte mit ihnen gewürfelt habe, beziehungsweise von einem der Zeugen bedient worden sei; ans alle dahingehenden Fragen des Vorsitzenden blieben sie dabei, daß ein Jrrthum ihrerseits völlig ausgeschlossen sei. Das Schöffengericht hielt die Aussagen der Belastungszeugen für ausschlaggebend und verurtbeilte den Angeklagten. Dieser legte Berufung ein, worauf die Sache gestern die 3. Ferienstrafkammer des Landgerichts I   in mehr- stündiger Verhandlung beschäftigte. TerVertheidiger, Rechtsanwalt Freudenthal, hatte einen umfangreichen Enllastungsbeweis angetreten. Die Belastungszeugen beschworen wieder, daß der Angeklagte und der Zechpreller eine und dieselbe Person seien. Er sei von 19 bis gegen 1 Uhr im Rasch'schen Lokal gewesen. Der Angeklagte wollte das Lokal gar nicht kennen; allerdings kenne er denjenigen Belastungszeugen, der ihm die Worte: Guten Tag, Schröder!" zugerufen haben wollte, aber der Um- stand, daß nicht darauf geantwortet worden sei, spreche doch dafür, daß er verkannt worden war. Es traten dann sechs ein- wandsfreie Zeugen auf, welche beschworen, daß der Angeklagte am Vormittage des 4. Juni vor. Jahres von 19 bis 1 Uhr in der Werner'schen Restauration in der Sophienstraße gewesen sei. Mehrere Zeugen wußten Tag und Stunde so genau, weil sie mit dem Angeklagten eine Kommission gebildet hatten, die an jenem Tage für eine 14 Tage später stattgehabte Vereinsfestlich- keit das Werner'sche Lokal gemiethet halte. Es standen somit Aussagen gegen Aussagen, jede der Parteien blieb unentwegt dabei, daß ein Jrrthum völlig ausgeschlossen sei. Staatsanwalt Kanzow regte die Frage an, ob sich die Belastungszeugen nicht hinsichtlich des Tages irren könnten. aber auch dies erwies sich als völlig ausgeschlossen. Der Staatsanwalt wies darauf hin. daß auf einer Seite in objektiver Beziehung Meineide geleistet sein müßten. Es scheine aber doch eine Personenverwechselung vorzuliegen, er beantrage Aushebung des ersten Urtheils und Freisprechung des Angeklagten. Tiesem Antrage entsprach der Gerichtshof. Hermisickzkest Die Cholera. Brüssel, 39. August. Wie derCourier de Bruxelles" meldet, ist die choleraähnliche Krankheit in Lüttich  fast ganz erloschen; gestern kam ein einziger Fall vor. Dagegen waren gestern in Tilleur, Jemeppe und Saint-Nicolas 29 Fäll« zu verzeichnen, von denen sechs mit tödtlichem Ausgange ver- liefen. In Neerpelt   ist gestern ein Bootsmann an der Cholera gestorben. Marien w erder, 39. August. Die Regierung hat heute beschlossen, die Grenze bei Piffakrug wegen der Choleragefahr bis auf Weiteres zu schließen. Stettin  , 31. August. Ter Polizeipräsident macht bekannt, daß bei einem Bootsmann hier gestern asiatische Cholera konstatirt worden ist. Ein Seegefecht. Bei Capo Fezzello(Provinz Cataniaj fand Donnerstag aus Brotneid ein heftiger Kampf zwischen 32 Fischerbarken aus Augusta und 22 Fischerbarken ans Catania  statt. Fast olle Fischer wurden verwundet, mehrere sogar schwer. Die Ankunft eines Torpedobootes machte dem Streite ein Ende. Ncber den Einfluß deS Aner'schen GaS-GlühlichtS auf die Zimmerluft gehen zur Zeit einander widersprechende Mlttheilungen durch die Presse. DieFrankfurter Zeitung  " brachte in ihrer Nr. 218 vom 3. August er. einen Bericht über die Resultate, die die Unter- suchung eines namhaften französischen   Gelehrten, des Physiologen Gröhant bezüglich der Verbrennungsprodukte gewöhnlicher Gasbrenner als auch der von einem Auer'schen Glühlicht-Brenner erzeugten, ergaben. Während die Verbrennnngsprodukt« des ge- wökfnlichen Gasbrenners ganz frei von Kohlenoxyd waren, sollten die des Auer'schen Gasglühlicht-Brenners eine verhältnißmäßig bedeutende Menge von Kohlenoxyd aufweisen nnd zwar im Aerhältniß von i: 4599, begleitet überdies von einer fast gleich großen Menge Methan(Grubengas). Dem gegenüber schreibt die Elektrotechnische Zeitschrift" Nr. 33, daß neuere Untersuchungen. über die derselbe Gelehrte kürzlich an die Akademie berichtete, ergeben haben, daß die Erzeugung von Kohlenoxyd-Gas durch das Auerffche Gasglühlicht wesentlich geringer ist, als es nach den ersten Unternehmungen den Anschein hatte. Nachtheile für die Gesundheit seien durch diese Brenner nicht zu befürchten. Um Klarheit in diesebrennende" Frage zu bringen, scheinen uns bei der Bedeutung, die das Gasglühlicht gegenwärtig hat. gesundheitspolizeiliche Untersuchungen am Platz. DvieskaKen Vev Dedsktion» Wir bitten bei jeder«njrage eine Chiffre(Zwei Buchslaben oder ein« Zahl) auzusteben, unter der die Antwort erthetlt werden fall. I. G. 199. In der Provinz Brandenburg   herrscht keine Gütergemeinschaft zwischen Eheleuten. 33. H. R. Werfen Sie den Kerl, der Sie Ihrer Gesinnung wegen denunziren will, zum Tempel hinaus. Ueben Sie Nach- ficht, so wird der Mensch mit Denunziationsdrohungen und Erpressungsversuchen nicht aushören. 3l. K. 49. Haben Sie nicht im Miethsvertrage eine ent- gegenstehende Bestimmung unterschrieben, so kann der Wirth Sie nicht hindern, den Kinderwagen zu fahren. A. G.   17. Es ist an sich nicht ausgeschlossen, daß eine Ehefrau, die einen an ihren Mann gerichteten Vrief unbefugt erbricht, wegen Verletzung des Briefgeheimnisses bestraft wird. Der Ehemann, der Bestrafung beantragt, handelt aber jedenfalls verächtlich.. M. F. SS. Ein in einer Schankwirthschaft beschäftigtes Dienstmädchen ist in der Krankenkasse der Gastwirlhe an- zumelden. F. H. 191. Nach§ 52 der Baupolizei- Ordnung für daZ platte Land der Provinz Brandenburg müssen in bebauten Straßen alle Grundstücke, soweit sie nicht mit Gebäuden besetzt sind, an der Straße durch Mauern, Gitter oder Zäune nach Be- stimmung der Orts-Polizeibehörde eingefriedigt werden. Die Ver- pflichtung, den Bürgcrsteig pflastern zu lassen, liegt Ihnen als Grundstücksbesitzer ob. Eine unentgeltliche Abtretung Ihres Eigenthums kann die Polizeibehörde von Ihnen nicht ver- langen. Ersuchen Sie die Behörde um Auskunft, auf grund welcher Bestimmungen die Verfügung getroffen ist. Nur wenn sie sich in Uebereinstimmung mit dem'Straßen-Baufluchtgesetz vom 2. Juli 1375 und mit einem dortigen Gemeindestatut befindet, wäre sie berechtigt. Sprechen sie dann zwischen 12 und 1 Uhr mit dem Bescheid vor.