kommende Passus des§ 97a der Gewerbe- Ordnung lautet:Den Innungen steht zu. Schiedsgerichte zu errichten, welcheberufen stnd, Streitigkeiten der im§ 3 Abs. 1 desGesetzes betr. die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 bezeichnetenArt zwischen den Jnnungsmitgliedern und deren Gesellenan Stelle der sonst zuständigen Behörden zu entscheiden." Derjjimn gebrauchte Ausdruck„Gesellen" hat nun bei denrnteressirten. ungelernten Arbeitern. die einen„Innung?.trauter" ihren Brotherrn nennen. zu einander widersprechendenAuffassungen über ihr Aerhältniß zu dem in Betracht kommen-den Schredsgericht geführt. Die Einen glaubten, da sie„g e-w ö h n l, ch e A r b e i t e r" und keine Gesellen seien, hätte» sie vor-kommenden Falles beim Gewerbegericht zu klagen, die Anderen, zurEntscheidung etwaiger Differenzen zwischen ihnen und dem„Meister" wäre das Jnnungs-Schiedsgericht zuständig, und nochandere hielten sich gar für ganz rechtlos. Und nicht nurdie Arbeiter sind in der Sache verschiedener Meinung.Ein Arbeiter, der Grund zu einer Klage gegen den der Innungangehörenden Steinsetzmeister H. zu haben glaubte, wollte dasbetreffende Schiedsgericht in Anspruch nehmen. Ihm wurdesedoch mit der Molivirung. er sei Arbeiter und nichtGeselle, anheimgegeben, sein Heil beim Gewerbe-gericht zu versuchen. Dem Nathe kam er denn auchnach. Auf dem Gewerbegericht aber erhob der Beklagteden Einwand, daß er Jnnungsmeister sei und daß deshalbdas Schiedsgericht seiner Innung und nicht das Gewerbegerichtzuständig wäre. Das Gericht erkannte den Ein.wand als berechtigtan und wies den Klägerunter folgender Begründung ab: Auf grund derThatsache, daß Beklagter Jmiungsmitglied sei, wäre das Gerichtzu der Neberzeugung gekommen, daß der Kläger seinNecht vor dem Jnnungsgericht suchen müsse. Das Ge-setz spreche wohl mit bezug ans die Zuständigkeit derJnnungsgerichte von Streitigkeiten zwischen JnnungsniNgliedernund deren Gesellen, das Gericht glaube aber nicht, geradeauf diesen Ausdruck besonderes Gewicht legen zu brauchen. DerGesetzgeber habe augenscheinlich die Arbeiter ebenfalls damitgenieint, nicht nur gelernte Gesellen. Dazu komme,'daß der Be-klagte weder zum Gewerbegericht wählbar noch wahlberechtigtfei, schon darum könnten ihm von demselben keine Verpflichtungenauserlegt werden.Selbstmord hat am Donnerstag Abend der am S. September 1867 zu Moskau geborene Kaufmann Wilhelm Purbagbegangen. Als Grund werden Verluste im Börseuspiel ange-geben. P. ist seit einem Jahr verhcirathet. sEin iibcrans trauriger Vorfall hat sich vorgestern inSpandau zugetragen. Das Jahre alte Kind des Mühlen-besitzers Siepe in der Staakenerstraße daselbst fiel beim Spielenauf dem Hose des elterlichen Grundstücks in eine unbedeckteDunggrube, worin es in elender Weise umkam, da niemand dasUnglück wahrgenommen halte. Eine Stunde später fand man inder Grube die Leiche des in der Jauche erstickten Kindes. DieSache dürfte für den unglücklichen Vater, der kaum erst vonschwerer Krankheit genesen, noch ein gerichtliches Nachspiel haben.Gleich nach dem Unglücksfall ist die Grube zugedeckt worden.Ucbrigens siel schon vor zwei Jahren ein inzwischen vorstorbenesKind Siepe's in dieselbe Grube.Polizeibericht. Am 30. v. Mts., Vormittags gerieth einKnabe in der Pankstraße uuter die Räder eines Arbeitswagens,au den er sich gehängt hatte, und erlitt einen Bruch des Knöchel-geleuks. Auf dem Opernplntze wurde ein Knabe durch eineKutsche überfahren und schwer verletzt.— Nachmittags geriethein Knabe in der Krauseustraße unter die Räder eines Roll-wagens und erlitt bedeutende Verletzungen an den Unterschenkeln.— In der Leipzigerstraße wurde ein Knabe durch eine Droschkeüberfahren und am Kopfe erheblich verletzt.— Auf dem Moritz-platze wurde ein Mann bei dem Versuch, ein durchgehendes Pferdailszuhalten, von diesem zu Boden gerissen und dabei am Kopfeso schwer verletzt, daß er bewußtlos liegen blieb. Er wurdenach dem Kronkenhanse gebracht.— In der Nacht zum 31. vor.Mts. erschoß sich ein Kaufmann in seiner Wohnung, in derLüneburgerstrahe.— Im Lause des Tages fanden zwei kleineBrände statt.WitternngSiibcrsicht vom 31. August 1894.Wetter-Prognose für Sonnabend, den 1. September 1894.Warmes, vorwiegend heiteres Welter mit meist nur schwachensüdwestlichen Winden; Gewitter nicht ausgeschlossen, sonst trocken.Berliner Wetterbureau.TheQker.Schiller-Theater. Bei der Rede von den Enterbten hatman im gewöhnlichen Sprachgebrauch die materiellen Güter imAuge, auf die der gutsituirte Bürgersmann faktisch das alleinigeBesitzrechr hat oder deren Genuß er dem Proletarier nur wider-willig und in höchst ungenügendem Maße zugesteht. Es ist diesnatürlich. Zum geistigen Genießen ist der Mensch erst vor-bereitet unter Lebensverhältnissen, die ihn der Sorge für dasANernothd ürftigste wenigstens für einen geringen Theil des Tagescniheben. In die Arbeitermassen mußte erst der zündendeFunle der sozialdemokratischen Lehre geschleudert werden, siemußten erst zu dem Bewußtsein von dem schreienden Unrecht,das auf ihnen lastet, aufgeweckt und zur gemeinsamen Hebungihrer sozialen Lage organisirt und gründlich eingeschult werden,bevor sie daran denken konnten, sich auch den Genuß geistigerGüter, die der Bourgeoisie noch viel exklusiver zustehen,als die materiellen, anzueignen. Es ist daher charakteristisch,daß das organisirte Proletariat erst vor kurzer Zeitin seiner Hochburg Berlin den aus eigener Initiative hervor-gegangenen Gedanken des Genusses dramatischer Werke verwirk-lichen konnte. Die Arbeitermassen Berlins sahen denn auchsofort, daß sie an der Art, wie die Bourgeoisie sich an derdramatischen Kunst erlabt, sowohl aus ethischen als ausmateriellen Gründen nicht theilnehmen konnten, und sie gründetendaher ihre eigene Volksbühne, auf der sie, von ganz ver-»inzelten, die Regel bestätigenden Ausnahmen abgesehen, sichihrem sittlichen, sozialen und poetischen Werth nach unantastbareWerke vorführen ließen.Es war vorauszusehen, daß der große Erfolg, den eine Or-ganisativn, wie die Freie Volksbühne in kurzer Zeit errungen,auch der privaten Spekulation den Gedanken an eine Nach-ahmung nahe bringen mußte.Und so ist denn nach mancherlei Brimborium, in dem dieReklame auch ihr Theil Rumor gemacht haben mochte, in Berlinein Unternehmen entstanden, das den Gedanken, dem Publikumverhällnißmäßig wohlfeil den Besuch des Theater? zu ermög-lichen, verwirklichte.Für den Preis von 1 Mark bis zu 2S Pf. herab kann manin dem unter der Direktion des Herrn Dr. Raphael Löwen-f e l d stehenden Schiller-Theater einer Aufführung bevwohnen.Es ist erklärlich, daß ein derartiges, aus privater Initiativehervorgegangenes Unternehmen kein bestimmtes Gepräge, wiees den Freien Volksbühnen aufgedrückt ist, tragen kann.Nicht dem geistig und materiell entrechteten Proletariat willsich die Schauspielkunst in einem solchen Institut offenbaren undes der Befreiung auch aus geistiger Knechtschaft entgegen führen,sondern es ist das Publikum im allgemeinen, an das sich derLeiter eines solchen Unternehmens wendet.Mit anerkennenswerther Offenheit wird dies auch von derLeitung selber zugegeben:„Nicht ein bestimmtes literarisches Programm durchzuführenist unsere Absicht, noch weniger denken wir daran, unseren Be-suchern durch die Wahl der dargebotenen Stücke eine politischeMeinung aufzudrängen— alles was Schönes und Gutes vondeutschen nnd fremden Dichtern geschaffen ist, wollen wir ihnenin sauberer, abgerundeter Tarstellung vorführen. Wir schwörenweder zur Fahne des Idealismus noch zu der des Realismus.Für uns hat alles eine Berechtigung, was in schöner Form edleGedanken ausdrückt. Heute Schiller und Calderon, morgen Hebbelund Ibsen; heule Sophokles, morgen Shakespeare; heute Faust,morgen Veilchenfreffer."Heute Faust, morgen Veilchenfresser oder mit anderenWorten: der dramatisirie Lokal-Anzeiger. Denn man gebe sichkeiner Täuschung hin. Wir zweisein nicht an den besten Ab-sichten der Direktion und ihrer Beaufsichliger. Sie bieten demPublikum gewiß viel lieber die Meisterwerke unserer großenDichter, als den seichten Schund, an dem das honnete Bürger-thum sich bisher ausschließlich goutirt hat. Aber es istdas Publikum im großen Ganzen, an das sich dieLeitung wendet und wenden muß, und weil diesPublikum bunt zusammengewürselt ist und kein bestimmtes Idealin sich auskommen lassen kann, muß sich ihm auch gar bald,nachdem der erste Rausch und die erste Neugierde verschwunden,die platte Mittelmäßigkeit aufdrängen, die für alle sozialenSchichten, welche sich nicht ausdrücklich dem gegen die heutigeGesellschaft kämpfenden Proletariat angeschlossen habe»,den geistigen Maßstab bildet. Es waren ihrer mancheBühnenleiter, denen es nicht darauf ankam, sür's selbe GeldShakespeare statt Moser zu geben, aber gar bald mußten sieschüchtern den Hamlet bei Seite setzen nnd Platz machen für einefade Lientenantsfigur. Wird es dem Schillertheater besser gehen?Wir wollen es ihm wünschen, denn nicht Neid oder Miß-guust drängt uns, unsere Befürchtung auszusprechen.Die Billigkeit thut es alleine nicht, das sieht man— Herr Löwenfeld wird den Vergleich nicht übel nehmen—, andem„Volkslheater" unter den Frankfurter Linden, allwoSusanna im Bave entschieden mehr anspricht, als ein Werk vonGrillparzer.Neber die Erössnungs-Vorstellnng wollen ivir nicht besondersrichten. Es war taktisch klug von der Direktion, Schiller'sJugendwerk, die„Räuber" zu geben. Gar buntund geräuschvoll drängten sich die Abonnenten Hera»,denen sich, wie es sich an einem solchen Abendeinmal ziemt, ein gut Theil der üblichen Preinierenbuniniler nndsonstigen Gönner hinzngesellt hatte. Der von einem Mitarbeiterdes„Kleinen Journals" gedichtete Prolog ging trotz der be-wegten Stimme, mit der er vorgetragen wurde, im Gewühl desunsicher seinen Platz suchenden Publikuins unier. Es war auchnicht schade um den Prolog des Herr» Sigmar Mehring;ödere Worte haben wir selten zusammengereimt gesehen.An der Vorstellung selber zeichnete sich das Wirken derRegie vortheilhast aus, weniger respektabel war das Zusammen-spiel. Herr Panly gab weit mehr den verschmitzten Bonhommeals den kalten hölzernen Bösewicht und der Karl des Herrn Felixwar eher ein. zum Unglück auch noch recht unverständlich drein.paukender, Schwadroneur, als die kraftstrotzende Heldengestalt,die Schiller gezeichnet hat. Auch Amalia(Frl. Pank) hätte etwasweniger steif auftreten können. Ausgezeichnet spielte Herr Patcggden alten Moor. Der späte Anfang mochte die vielen Kürzungenentschuldbar erscheinen lassen, die leider nicht immer geschickt an-gebracht waren. Ein entscheidendes Urtheil läßt die erste Vor-stellung eines Künstlercnsembles, das sich erst kennen lernen soll,natürlich nicht zu und es könnte daher ungerecht erscheinen, weiteram Ganzen zu mäkeln, das sich gewiß mit der Zeil zum Bessernentwickeln wird.Gerirsiks-IZeikung.Der frühere Wlrthschafts-Jnspcktor deS Restanrants„Zum Knrfiirstcn-Park" in Hnlensee, Ernst Wilhelm,halte sich heute wegen Erregung öffentlichen Aergerrnsses vordem Schöffengericht am Amtsgericht II zu verantworten. Beiseinen Rundgängen in dem Garten des Lokals begegnete erhäufig kleinen Mädchen beim Spiel. Er befreundete sich mitdenselben und suchte sie alsdann zu skandalösen Manipulationenzu bestimmen. Die Kinder erzählten jedoch ihre Erlebniffe denEltern und diese erstatteten Anzeige. In vier Fällen gab derAngeklagte die inkriminirte Handlung zu, woraus er zu sechsMonaten Gefängniß vernrtheilt wurde.Die Rolle deS VerthcidigerS übernahm der königlicheStaatsanwalt in einer Verhandlung, welche gestern vor derFerienkammer des Landgerichts II ihren Abschluß fand. An-geklagt wegen Gefährdung eines Eisenbahntransportes warender Lokomotivführer Karl Grundmann und der WeichenstellerJohann Porske. Beide sind im Dienst erfahrene Beamte, Gr.ist seit 1874 Lokomotivführer und besährt die Strecke Charlotten-bürg— Grunewald seit 1836. P. ist seit 1332 ununterbrochen alsWeichensteller auf der Station Grunewald thätig. Am 19. Januargegen 6�/4 Uhr Morgens lief der vom Angeklagten Gr. geführteZug 649, von Charlottenburg kommend, in Station Grüne-wald ein und stieß dabei mit einem Rangirzuge zu-sammen. Menschenleben waren bei dem Unfall nicht zu be-klagen, dagegen wurden einige Wagen leicht beschädigt.Der Zusammenstoß der beiden Züge war übrigens, da derZug 649 sehr langsam einfuhr, ein so gelinder, daß nicht ein-mal der Heizer und der Zugführer etwas davon merkten. DemG. wird nun zur Last gelegt, das Signal„Halt" nicht beachtetzu haben, der P. wird beschuldigt, zunächst das Signal„Ein-fahrt" gegeben, dann aber, als es schon zu spät war, dasselbein das Signal„Halt" geändert zu haben. In der Gerichts-Verhandlung standen sich nun zwei entgegengesetzte Aussagengegenüber. P. behauptete, und seine Bekundung wurde vomSlations-Assislenten Jahn bestätigt, daß er von Anfang andas richtige Signal gezogen und dasselbe auch nicht ver-ändert habe. Gr. sagte aus, und auch sein Heizer Böttcher be-stätigte dies, daß am Vorsignal das weiße Licht, also dasSignal„Einfahrt" zu sehen gewesen sei. Alle Zeugen stimmenaber darüber überein,-daß an dem Tage des Unfalls eine unge-wöhnlich starke Kälte, die Angaben schwanken zwischen 2S und27 Grad, gewesen sei. Um nun bei den sich widersprechendenZeugenbekundungen zu einiger Klarheit zu gelangen, wurde derals Sachverständiger zugezogene Regierungsbeamle befragt, obdie Kälte auf das richtige Funktioniren des Signalapparates vonEinfluß sei. Der Sachverständige mußt« diese Frage bejahenund gab sein Urtheil dahin ab, daß sowohl bei großer Kältewie auch bei großer Hitze die farbigen Scheiben der Signalstangesich derart verschieben könnten, daß auch bei richtiger Signal-stellung nur das weiße Licht, also das Signal„Einfahrt" er-scheine. Mit Rücksicht auf dieses Gutachten beantragte derStaatsanwalt selbst die Freisprechung, auf welche der Gerichts-Hof auch erkannte.Das Opfer einer Personeuverwechselung war der Ar»bester August Schröder geworden, welcher derzeit vomSchöffengerichte trotz der Belheuerungen seiner Unschuld derZechprellerei für schuldig befunden und zu vierzehn TagenGefängniß vernrtheilt worden war. Am Vormittage des4. Juni v. I. gesellte sich zu mehreren Gästen, welche im Rasch-schen Lokale in der Köpenickerstraße würfelten, ein fremder Gast,welcher auf sein Ersuchen die Erlaubmß erhielt, sich an demSpiel zu betheiligen. Während des Spiels betrat nochein anderer Gast das Lokal, welcher im Vorbeigehenzu dem vorerwähnten Manne„Guten Tag, Schröder,"sagte, ohne daß aber der so Begrüßte davon Notiz nahm.Nach einem Aufenthalte von mehreren Stunden verschwand derletztere heimlich, ohne seine Zeche in Höhe von 1 M. 39 Pf. be-richtigt zu haben. Ter geschädigte Kellner fragte die Gäste, werihr Mitspieler gewesen sei, keiner konnte ihm Auskunft geben.bis der Mann, der den Zechpreller begrüßt hatte, den Angeklagtenbezeichnete und dessen Namen und Wohnung angab. Schröderwar nicht wenig erstaunt, als er eine Anklage wegen Betrugserhielt. Er behauptete im Termine vor dem Schöffengericht, daßer zu der fraglichen Zeit in einem Schanklokale in derSophienstraße gewesen sei und mehrere Zeugen vermochten diesauch zu bekunden. Diesen standen aber drei Zeugengegenüber, welche mit aller Bestimmtheit behaupteten, daß derAngeklagte mit ihnen gewürfelt habe, beziehungsweise von einemder Zeugen bedient worden sei; ans alle dahingehenden Fragendes Vorsitzenden blieben sie dabei, daß ein Jrrthum ihrerseitsvöllig ausgeschlossen sei. Das Schöffengericht hielt die Aussagender Belastungszeugen für ausschlaggebend und verurtbeilte denAngeklagten. Dieser legte Berufung ein, worauf die Sachegestern die 3. Ferienstrafkammer des Landgerichts I in mehr-stündiger Verhandlung beschäftigte. TerVertheidiger, RechtsanwaltFreudenthal, hatte einen umfangreichen Enllastungsbeweisangetreten. Die Belastungszeugen beschworen wieder, daß derAngeklagte und der Zechpreller eine und dieselbe Person seien.Er sei von 19 bis gegen 1 Uhr im Rasch'schen Lokal gewesen.Der Angeklagte wollte das Lokal gar nicht kennen; allerdingskenne er denjenigen Belastungszeugen, der ihm die Worte:„Guten Tag, Schröder!" zugerufen haben wollte, aber der Um-stand, daß nicht darauf geantwortet worden sei, spreche dochdafür, daß er verkannt worden war. Es traten dann sechs ein-wandsfreie Zeugen auf, welche beschworen, daß der Angeklagteam Vormittage des 4. Juni vor. Jahres von 19 bis 1 Uhr in derWerner'schen Restauration in der Sophienstraße gewesen sei.Mehrere Zeugen wußten Tag und Stunde so genau, weil siemit dem Angeklagten eine Kommission gebildet hatten, die anjenem Tage für eine 14 Tage später stattgehabte Vereinsfestlich-keit das Werner'sche Lokal gemiethet halte. Es standen somitAussagen gegen Aussagen, jede der Parteien blieb unentwegtdabei, daß ein Jrrthum völlig ausgeschlossen sei. StaatsanwaltKanzow regte die Frage an, ob sich die Belastungszeugen nichthinsichtlich des Tages irren könnten. aber auch dies erwies sichals völlig ausgeschlossen. Der Staatsanwalt wies darauf hin.daß auf einer Seite in objektiver Beziehung Meineide geleistetsein müßten. Es scheine aber doch eine Personenverwechselungvorzuliegen, er beantrage Aushebung des ersten Urtheils undFreisprechung des Angeklagten.Tiesem Antrage entsprach der Gerichtshof.HermisickzkestDie Cholera. Brüssel, 39. August. Wie der„Courierde Bruxelles" meldet, ist die choleraähnliche Krankheit in Lüttichfast ganz erloschen; gestern kam ein einziger Fall vor. Dagegenwaren gestern in Tilleur, Jemeppe und Saint-Nicolas 29 Fäll«zu verzeichnen, von denen sechs mit tödtlichem Ausgange ver-liefen. In Neerpelt ist gestern ein Bootsmann an der Choleragestorben.— Marien w erder, 39. August. Die Regierunghat heute beschlossen, die Grenze bei Piffakrug wegen derCholeragefahr bis auf Weiteres zu schließen.— Stettin,31. August. Ter Polizeipräsident macht bekannt, daß bei einemBootsmann hier gestern asiatische Cholera konstatirt worden ist.Ein Seegefecht. Bei Capo Fezzello(Provinz Cataniajfand Donnerstag aus Brotneid ein heftiger Kampf zwischen32 Fischerbarken aus Augusta und 22 Fischerbarken ans Cataniastatt. Fast olle Fischer wurden verwundet, mehrere sogarschwer. Die Ankunft eines Torpedobootes machte dem Streiteein Ende.Ncber den Einfluß deS Aner'schen GaS-GlühlichtSauf die Zimmerluft gehen zur Zeit einander widersprechendeMlttheilungen durch die Presse.Die„Frankfurter Zeitung" brachte in ihrer Nr. 218 vom3. August er. einen Bericht über die Resultate, die die Unter-suchung eines namhaften französischen Gelehrten, des PhysiologenGröhant bezüglich der Verbrennungsprodukte gewöhnlicherGasbrenner als auch der von einem Auer'schen Glühlicht-Brennererzeugten, ergaben. Während die Verbrennnngsprodukt« des ge-wökfnlichen Gasbrenners ganz frei von Kohlenoxyd waren, solltendie des Auer'schen Gasglühlicht-Brenners eine verhältnißmäßigbedeutende Menge von Kohlenoxyd aufweisen nnd zwar imAerhältniß von i: 4599, begleitet überdies von einer fast gleichgroßen Menge Methan(Grubengas). Dem gegenüber schreibt die„Elektrotechnische Zeitschrift" Nr. 33, daß neuere Untersuchungen.über die derselbe Gelehrte kürzlich an die Akademie berichtete,ergeben haben, daß die Erzeugung von Kohlenoxyd-Gas durchdas Auerffche Gasglühlicht wesentlich geringer ist, als es nachden ersten Unternehmungen den Anschein hatte. Nachtheile fürdie Gesundheit seien durch diese Brenner nicht zu befürchten.Um Klarheit in diese„brennende" Frage zu bringen, scheinenuns bei der Bedeutung, die das Gasglühlicht gegenwärtig hat.gesundheitspolizeiliche Untersuchungen am Platz.DvieskaKen Vev Dedsktion»Wir bitten bei jeder«njrage eine Chiffre(Zwei Buchslaben oder ein« Zahl)auzusteben, unter der die Antwort erthetlt werden fall.I. G. 199. In der Provinz Brandenburg herrscht keineGütergemeinschaft zwischen Eheleuten.33. H. R. Werfen Sie den Kerl, der Sie Ihrer Gesinnungwegen denunziren will, zum Tempel hinaus. Ueben Sie Nach-ficht, so wird der Mensch mit Denunziationsdrohungen undErpressungsversuchen nicht aushören.3l. K. 49. Haben Sie nicht im Miethsvertrage eine ent-gegenstehende Bestimmung unterschrieben, so kann der Wirth Sienicht hindern, den Kinderwagen zu fahren.A. G. 17. Es ist an sich nicht ausgeschlossen, daß eineEhefrau, die einen an ihren Mann gerichteten Vrief unbefugterbricht, wegen Verletzung des Briefgeheimnisses bestraft wird.Der Ehemann, der Bestrafung beantragt, handelt aber jedenfallsverächtlich. �.M. F. SS. Ein in einer Schankwirthschaft beschäftigtesDienstmädchen ist in der Krankenkasse der Gastwirlhe an-zumelden.F. H. 191. Nach§ 52 der Baupolizei- Ordnung für daZplatte Land der Provinz Brandenburg müssen in bebautenStraßen alle Grundstücke, soweit sie nicht mit Gebäuden besetztsind, an der Straße durch Mauern, Gitter oder Zäune nach Be-stimmung der Orts-Polizeibehörde eingefriedigt werden. Die Ver-pflichtung, den Bürgcrsteig pflastern zu lassen, liegt Ihnenals Grundstücksbesitzer ob. Eine unentgeltliche Abtretung IhresEigenthums kann die Polizeibehörde von Ihnen nicht ver-langen. Ersuchen Sie die Behörde um Auskunft, auf grundwelcher Bestimmungen die Verfügung getroffen ist. Nur wennsie sich in Uebereinstimmung mit dem'Straßen-Baufluchtgesetz vom2. Juli 1375 und mit einem dortigen Gemeindestatut befindet,wäre sie berechtigt. Sprechen sie dann zwischen 12 und 1 Uhrmit dem Bescheid vor.