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Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
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Versammlungen.
Genoffe Schoenlank schreibt nus:
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Am 28. August mar eine Einladung zu einer GewerkschaftsVersammlung, in der ich als Referent genannt war, an den Litfaßsäulen angeschlagen. Mein Name ist ohne mein Wissen auf die Plakate gefekt worden; über die Versammlung war mir nichts mitgetheilt worden. Ich verwahre mich hiermit entschieden gegen folchen groben Namensmißbrauch. Berlin , 28. August 1894.
Dr. Bruno Schoenlant.
Galanteriemaler, die am 25. August tagte, wurden folgende In der Versammlung der Glas, Porzellan- und für die Mitglieder wichtige Beschlüsse gefaßt: Der Arbeitsnachweis soll auch an diejenigen Geschäfte, die die Forderung noch nicht unterschrieben haben, Arbeitskräfte vermitteln, wenn die angemeldeten Arbeitslosen nicht in den anderen Geschäften untergebracht werden können. Nur an die besonders schlechten Werkstätten soll feine Vermittelung eintreten. Sodann wird bes tannt gegeben, daß am 2. September bei Rinfmann, Moabit , Lessingstraße, eine Versammlung stattfindet. Den Schluß der Versammlung bildete eine Besprechung des Bierboykotts, dessen strikte Durchführung allseitig empfohlen wurde.
Lichsten und" grellsten Bilder fenes Romans unfchwer durch er sich aber nicht wieder in der Wertstelle fehen Taffen. Der| Streit der Velourweber bei Feibisch wurde bekanntgegeben, daß Zitate aus der Untersuchungskommission belegt werden Senge widersprach sich öfter. Der Kläger bestreitet, gelegent- fämmtliche Stühle von den dort beschäftigten Musterwebern, fönnten", hatte der Minister des Innern doch die Stirn lich seiner legten Arbeiten für den Beklagten überhaupt etwas darunter fünf organisirten, mit Namen Gustav Lange aus zu erklären, daß der Bericht nur schöne Theorien, aber feine vom Reisegeldverdienen" gesprochen zu haben. Fünf Wochen Friedrichsberg, PaulSchodi aus Weißenfee, Karl Geßner Thatfachen zu Tage gefördert habe und der Finanzminister früher sei es gewesen, als er mal wegen zu Frère Orban hatte eine Beschränkung der Kinder ringer Beschäftigung die Aeußerung gethan habe, wenn er besetzt sind. Die Betreffenden wurden aus dem Verband aus ge- aus Weißensee, Werner Reinart und Franz Weber und Frauenarbeit in den Kohlengruben für Reisegeld hätte, würde er nach Marienbad fahren, gestoßen, und der Streit für beendet erklärt. Unter Verschiedenem eine Form der Knechtschaft und nichts anderes" in Berlin verdiene er zu wenig. Nach erfolgter Berathung verwurde folgender Antrag angenommen: Aufnahmen und Auserklärt. Wenn die Norddeutsche Allgem. Zeitung" es nun tündete der Borsigende, sichtlich erregt, folgendes Urtheil: Die schluß von Mitgliedern finden durch den Vorstand statt, gegen wagt, die belgifchen Bergarbeiter- Verhältnisse in der genügend Mehrheit des Gerichtshofes it trop der glaub- dessen Entscheidung Berufung an die nächste Mitgliederversamm charakterisirten Weise zu beschönigen, wenn sie einen so würdigen Aussage des Zeugen betreffs der behaupteten lung eingelegt werden kann." nüchternen Rapporteur wie Maroille, der nur Thatsachen, nichts bedingsweisen Uebernahme der letzten Arbeit des Klägers als Thatsachen vorgebracht hatte, gehäffige Uebertreibungen vor( Reisegeld angehend) der Ansicht gewesen, daß die Parteien uiffe der Töpfer und Berufsgenossen hatte am 21. August Der Verein zur Regelung der gewerblichen Verhält wirft, so giebt sie damit umumwunden zu, daß sie sich mit dem durch den Auftrag, welchen der Kläger erhielt, in ein neues eine Wanderversammlung in Charlottenburg einberufen, in der belgischen Ausbeutungsminister auf denselben Standpunkt stellt. Arbeitsverhältniß getreten sei und daß der Beklagte aur Rollege& other einen lehrreichen Vortrag über die menschDas ist zwar für uns nichts neues, aber ist doch gut, wenn das Bahlung der beanspruchten 50 M. zu verurtheilen war, liche Gesellschaft im Gegensage zur Einheit in der Natur" hielt. öfter so rund und nett zugegeben wird, wie in der vorliegenden weil er dem Kläger nicht ausdrücklich bei der Uebergabe Eine Diskussion fand nicht statt. Zum Hilfskassirer wurde der Bekämpfung der Margille'schen Ausführungen. der Arbeit bedeutet habe, daß derselbe nur die Kollege Probst gewählt. beiben fraglichen Stücke zu arbeiten bekomme. MolEin Schneider wurde mit der Begründung abgewiesen, In der öffentlichen Versammlung der Mechaniker ers daß er wohl das Recht habe, wegen grober Beleidigung durch stattete der Gewerbegerichs- Beisigende, Kollege Bugisch, Be den Arbeitgeber fo fort fo fort das Arbeitsverhältniß zu lösen, richt und erfolgte hierauf die Aufstellung eines Kandidaten für daß er dann aber nicht noch obenein, wie geschehen, die Gewerbegerichtswahlen. Ausgelost ist Bugisch, gewählt Rammer L Borfißender: Assessor Techów. Sihung vom eine vierzehntägige Lohnentschägigung beanspruchen fönne. wurde Kollege Köhler. Im Anschluß hieran fand eine Er25. Auguft. Der Kläger hatte selbst Buch und Karte verlangt und die Arbeit örterung von Werkstattverhältnissen statt und war hierzu Pau! Gewerbsmäßige Lehrlingsausbildung. Gegen niedergelegt, weil ihn der Beklagte angeblich grob beschimpft und Möllmann eingeladen, jedoch nicht erschienen. Aufgefordert die Inhaberin einer Nähstube, Frau Lange, Brunnen auch bedroht hatte. Die Kammer 1, hat schon einmal anders wurde ferner zur Wahl von Werkstattmännern. Die Adresse des traße Nr. 144, flagt Fräulein Ahner auf Heraus- in einem ähnlichen Falle entschieden, indem es den betreffenden Vertrauensmannes ist Gabriel, Pallaststr. 4. gabe eines Lehrgeldes von 95 M. Die Klägerin, vertreten durch Beklagten doch zur Entschädigung verurtheilte, obgleich fein Den Schneider Schulz, begründet ihren Anspruch folgendermaßen. Gegner auch nicht erst gewartet hatte, bis er rausgeschmissen" Auf eine Annonce hin set sie zur Beklagten gekommen, um das wurde. Mantelnähen zu erfernen. Diese habe sich 20 M. geben lassen und ihr versprochen, fie innerhalb vierzehn Tagen zu einer tüchtigen Mäntelmäherin auszubilden und ihr die Abänderei und Stepperei gründlich beizubringen. Sie habe jedoch mit einer Ausnahme mir Kindermäntel zu arbeiten bekommen. Nach Ablauf der vierzehn Tage habe die Beklagte sie dazu be= wogen, von ihrem Spargeld fich weitere 75 m. flüssig zu machen, um sich hierfür zur Direttrice ausbilden zu laffen. Beklagte hätte fich gegen sofortige Bahlung der 75 M. verpflichtet, dies große Wert in 6- sechs Wochen zu vollbringen. Dieselbe fei in dem dem Gericht vorliegenden in der Eine öffentliche Versammlung aller Bertrage ausdrücklich die Verpflichtung eingegangen, daß fie, Militärmüyen Branche beschäftigten Arbeiter Klägerin, nach Absolvirung der sechswöchentlichen Ausbildung" und Arbeiterinnen tagte am 25. August unter recht fortan als, Direttrice", perfekte„ Mäntelnäherin" und" Abnehmerin reger Betheiligung der Berufsgenossen. Das Referat hatte der in einem Geschäft" thätig sein tönne. Diese Ausbildung sei ihr aber Die Versammlung der in Holzbearbeitung8- Fabriken Genosse A. Hoffmann übernommen, dessen Vortrag in der nicht zu theil geworden. Sie habe wiederum nur eine ganz be- und auf Holzpläßen beschäftigten Arbeiter ist in Nr. 200 Versammlung allseitige Bustimmung fand. Bei der hierauf zur stimmte Sorte Mäntel zu fertigen bekommen. Obgleich sie noch des Vorwärts" irrthümlich als eine Verbandsversammlung be- Erledigung stehenden Wahl zur Gewerkschaftskommission wurde zwei Wochen länger als vereinbart war bei der Beklagten gezeichnet; die Versammlung war eine öffentliche. der Kollege Michaelis wiedergewählt. Zu Vertrauenss wesen sei, und diese ihr beim Abgange in einem Attest die In unserem Versammlungsbericht aus Pankoto in personen ernannte die Versammlung die Kollegen Fisch öder, Fähigkeit zugesprochen habe, eine Arbeits. Mr. 196 des Vorwärts" sind über die Besprechung des Boykotts eng und Häusler. Ferner wurde, da der vorjährige ftube leiten, als Abnehmerin thätig fein, einige Unrichtigteiten enthalten. Der Restaurateur Borchert hat Lohntarif manche Mängel aufwies, welche von seiten der Arbeits fowie einen Mantel vollständig herstellen zu offen erklärt, daß er Ringbier schänkt. Bei Wiemer und Meyer seber, sowie Arbeitnehmer zu Irrthümern Veranlassung gaben, können, habe ihr ein Geschäftsleiter, an den fie fich um Be- fann von Biermogelei keine Rede sein und ist auch in der Vereine Lohntarif Ueberwachungskommission, bestehend aus den schäftigung wandte, nach einem Versuch bedeutet, erst das fammlung eine solche Behauptung nicht aufgestellt. Die An- Kollegen Driebe, Hofmann, Pilasky, Frick, Freyer, Laue und Mäntelnähen gründlich ชิน lernen und dann wieder gelegenheit mit Köhler bedarf noch der Untersuchung. Weinert gewählt. zukommen. Aus den angeführten Gründen halte sie sich be. Gine öffentliche Parteiversammlung für den 6. Wahlrechtigt, ihr Geld zurückzuverlangen. Der Beistand der Klägerin, Freie tagte am 30. August im Reichert'schen Saale behufs Wahl schäftigte sich in seiner am 26. August abgehaltenen Versammlung Der Fachverein der Müller und Mühlenarbeiter bes Genosse Schulz, führte ergänzend aus: In der Mäntelbranche sei es üblich, daß junge Mädchen und Frauen für das Lernen von Delegirten für die Brandenburger Partei Ron- ausschließlich mit Vereinsangelegenheiten. Beschlossen wurde, 6 M. und noch weniger zahlten; schon der hohe Lehrpreis von ferenz. Gingeleitet wurden die Verhandlungen durch einen Vor- von jetzt ab die Versammlungen regelmäßig alle 4 Wochen, und 20 M. fei deshalb für Betlagte bezeichnend. Bekomme, wie trag des Reichstags- Abgeordneten Albin Gerisch. Gingangs zwar jeden Sonntag nach dem 1. in Röllig's Salon, Neue geschehen, eine Lehrmamsell immer nur eine bestimmte Sorte feines Vortrages erinnerte derselbe an ein vor 20 Jahren an die Friedrichstr. 44, stattfinden zu laffen. An fielle des Kollegen Mäntel, und wären es auch verschiedene Größen derselben, ländliche Arbeiterschaft erschienenes Parteimanifest, welches er Brüfer, der sein Amt niederlegte, wurde Kollege Riedel als so tönne fie unmöglich gründlich" das Mäntelnähen fennen läßt, daß sich die ländliche Arbeiterbevölkerung den Revisor gewählt. erlernen. Was nun die Ausbildung der Klägerin zur Direttrice sozialistischen Ideen gegenüber am sprödeften bisher verhielt. Die Lage der Ausgesperrten beleuchtete das Mitglied der angehe, so wäre die Beklagte mit ihrem Zwerg- und fast aus: 3wanzig Jahre sind seitdem verflossen. Wie dieser Zeitabschnitt Boykottkommission Genoffe Mattutat in einem Vortrage, der schließlichem& e hr betriebe zu einer solchen Ausbildung über nicht spurlos an dem ländlichen Proletariat vorübergegangen, am Mittwoch Vormittag im Nieft'schen Saale gehalten wurde haupt nicht fähig. Diese könne nur jemand in einem großen zeigte der Referent im weiteren Verlaufe seines Vortrages in fehr und zu welchem die Brauereiarbeiter aus den einzelnen Branchen Geschäft erlangen, wo alles gemacht werde und die Gelegenheit, Redner beschäftigte sich auch mit neuen zu Tage getretenen sich während der falten Jahreszeit leichter fontrolliren lasse, eingehender Weise, häufig von lebhafter Zustimmung unterbrochen. sich zahlreich eingefunden hatten. Weil der Konsum des Bieres die Leitung einer Arbeitsstube kennen zu lernen, vorhanden sei. Klägerin sei zuweilen ganz allein in der Arbeits- Vorschlägen. So sprach er sich gegen ein tägliches Erscheinen werde auch der unzweifelhafte Erfolg des Boykotts sich mehr ind stube" der Beklagten gewefen, zuweilen mit ein, zwei der drei Parteiblätter. Man solle sich nicht immer mit neuen welche die Saalverweigerer an die Brauereien stellen, würde den der Beklagten gewesen, zuweilen mit ein, zwei der drei Provinzblätter aus, ebenso gegen eine Verschmelzung mehr offenbaren, so äußerte der Redner. Durch die Ansprüche, und mehr Behrmädchen zusammen. Borfizenden an die Beklagte:„ Sie nennen sich in Projekten tragen, die Dinge müßten aus der Entwickelung der letzteren diese Hilfstruppe doch etwas sehr theuer werden. Die dem Vertrage Mäntel- Konfettioneuse", find Sie denn schon Bewegung herauswachsen. Redner konstatirte, daß besonders der Hoffnung des Ringes bestehe nur noch in der Annahme, daß mit mal als Direttrice thätig gewesen?" Betlagte: 6. Wahlkreis die Landagitation sehr rationell und wirksam be dem Moment, wo die Arbeiterschaft nicht mehr in der Borsigender: Wie sind Sie zu Ihren Kenntnissen in trieben habe. Aber gut Ding will Weile haben und man dürfe Lage sei, die Unterstüßung in der bisherigen Höhe an die der Mäntelnäherei gekommen?" nicht gleich Wunder erwarten. Man dürfe trotz aller Reaktions- Ausgesperrten zahlen zu können, diese revoltiren und da Betlagte:„ Ich habe gelernt, noch einige Wochen bei meinem Lehrmeister in der gelüfte getrost der Zukunft entgegensehen, wenn so, wie bisher, mit den ganzen Boykott zu Fall bringen würden. Obwohl Naunynstraße gearbeitet, bin dann zwei Jahre bei Schneider eifrig weiter gearbeitet werde.( Großer Beifall.) Dem Vor- noch fein Grund vorhanden sei, anzunehmen, daß meister R. als Mäntelnäherin thätig gewesen und habe darauf trage folgte eine Diskussion. Rietz Rich war der Meinung, diese Eventualität so bald eintreten könne, so dürfte es doch felbständig gearbeitet, nachdem ich mich verheirathet hatte."- daß die Berliner Parteigenossen der Landagitation feinesfalls schaden, auch hiermit sich vertraut zu machen und da Bors.: Wieviel Näherinnen beschäftigen Sie?" Betlagte: bielt die Märkische Volksstimme" und das„ Boltsblatt" für trotzdem auf Seite ihrer Klaffengenossen bei der Fahne blieben- mehr Aufmerksamkeit zuwenden müßten.( Bravo.) Millarg tönne er( Redner) wohl sagen, daß dann die Gemaßregelten Zur Zeit der Klägerin waren 4 und 5 Lehrmädchen da, ausreichend und ein wöchentlich dreimaliges" Erscheinen für der Boykott aber würde dadurch keinesfalls berührt; derselbe die auslernten." Borsitzender: Und dann wollten Sie die Borsitzender: Und dann wollten Sie die genügend. Auch glaubte er von der Ausgabe von vierwöchigen bleibe bestehen, bis den Arbeitern Genugthuung gewährt sei. Klägerin zur Direttrice ausbilden!?" Die Beklagte hat sich zwei ihrer ehemaligen Lehrlinge mit- gitationsnummern sich Wirkung versprechen zu können. Ferner( Lebhaftes Bravo!) Um den Gegnern diefe Spekulation auf die gebracht. Frau Sch., welche noch bei ihr arbeitet:" Ich kann wünschte er, daß die übrigen Berliner Wahlkreise dem 6. Wahl- Erschlaffung der Opferfähigkeit der Arbeiter aber gänzlich aus. nicht genau angeben, wieviel Mäntelnäherinnen Frau Lange unger glaubte den Parteigenossen des 6. Wahlkreises Moral versuchen andere Arbeit zu erlangen.( Algemeine Zustimmung.) Preise bezüglich der Landagitation mehr nacheifern möchten. fichtslos zu machen, sei es Ehrenpflicht jedes Ausgesperrten, zu während meiner Zeit" ausgelernt hat. alle vierzehn Tage andere da, es tommen Landagitation machen zu sollen. Unger wurde von Gleinert Referenten an, daß selbst bei verkürzten Unterſtüßungen und auch Es sind ja predigen und ihnen den Vorwurf marktschreierischer Klimbim Die Diskussionsredner schlossen sich durchweg der Ansicht des immer drei und vier auf einmal. Die Klägerin hat Mäntel genäht, gesteppt und abgeändert. Die Wahl der Delegirten. Gewählt wurden Millarg, Frei- Ende des Boykotts keine Rede sei. August in theilte der Veru. a. berichtigt. Nach einem Schlußworte des Referenten erfolgte in dem Falle, daß ganz darauf verzichtet werden müsse, von einem Ich habe 20 Mart für meine vierzehn Tage bezahlt. Die Klägerin war bei meiner Annahme schon da, sie zeigte mir öfter, Bierboykott und verschiedene mit diesem im Zusammenhange ranten der Brauerei- Rohstoffe u. f. w. wende, das sei sprechender Be thaler und Brintmann. Zur Sprache tamen sodann der sammlung mit, daß sich der Ring schon hilfefuchend an die Liefe= wie es gemacht wird"." Frau G., 44 Jahre alt, hat im Juli für 15 M. gelernt. Sie behauptet,„ gut gelernt zu haben", stehende Polizeiwachtstuben- Abenteuer. weis, wie schlecht seine Aktien ständen.( Beifall.) Hilpert erinnert benn sie mache jetzt Mannheimische Sachen", und die müßten Die Bau und gewerblichen Hilfearbeiter in Schönes daran, daß die Berliner Arbeiter bis jetzt für die Ausgesperrten bekanntlich gut gemacht werden. Der Vertreter der Klägerin berg und Umgegend hatten am 19. Auguft er. eine Bersammlung ca. 80 000 m. aufgebracht hätten; man werde versuchen, auch hält durch diese Aussagen nichts für bewiesen.- einberufen. Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete der die Genossen außerhalb zu unterstützungen zu veranlassen. Eine Der Gerichtshof war war jedoch jedoch der Meinung, durch die Raffenbericht vom 11. Quartal. Der Bericht des Kassirers hier eingelaufene Resolution, welche die organisirten Hilfsarbeiter zur Beugenaussagen sei bewiesen, daß Frau Lange der Klägerin über schließt mit einem Kassenbestand von 34,82 M. Zur Be Unterstützung der nach dem 16. Mai entlassenen Kollegen vergezeigt habe, wie ein Mantel gemacht werde, und daß sie ihr in sprechung stand sodann der Bierboykott. Der Referent Ga ßpflichtet, wurde der Vereinsversammlung der Hilfsarbeiter zur die Hände gegeben habe, was vortam; mit der Fordemann geißelte in seinem Vortrage das indifferente Verhalten Erledigung übertragen. Die Anwesenden wurden darauf hins rung von zwanzig Mark wies er deshalb die der Bauarbeiter sowie die Handlungsweise der Poliere und Bau- gewiesen, mit den Sammellisten recht vorsichtig umzugehen und Klägerin a b. Die Beklagte wurde solidarisch mit ihrem unternehmer, die ihren Arbeitern den Konsum bestimmter Biere Manne auf diesen hatte man die Klage ausgedehnt. ver vorschreiben. Mögen sich die Arbeiter durch den Anschluß an die urtheilt, 75 Mart an die Klägerin zu zahlen. Organisation diefer Bevormundung entledigen. Die Diskussion Gründe: Frau Lange habe nach dem überreichten Ver- bildete die Bekanntgabe einer Reihe von Einzelheiten und wurde trage Verpflichtungen übernommen, denen sie nicht nachkommen hierauf zum Schluß folgende Resolution angenommen:„ Die Verfonnte. Sie fei niemals felbft Direttrice gewesen, konnte des- fammlung verpflichtet sich, für die thatkräftige Durchführung des halb auch Niemanden zur Direttrice anlernen, ganz abgesehen Bierboykotts einzutreten. Sie spricht den Polieren und Bau von der Art ihres Betriebes. ( Die Sache hat wahr herren das Recht ab, die Arbeiter zu zwingen, boykottirtes Bier scheinlich noch ein Nachspiel in Moabit .) zu trinten. Die Handlungsweise derartiger Leute ist, nach AnKammer I. Vorsitzender: Assessor Hellwig. Sigung vom Vortheil." Das Stiftungsfest findet am 9. September im Kursicht der Versammelten, nur zu oft bestimmt aus petuniärem 29. Auguft. Neues Arbeitsverhältniß. haus Friedenau statt. Gegen die Lohnentschädigungsklage des Schneiders K., eines Böhmen , machte der Die Filiale des Verbandes der Textilarbeiter und Beklagte, Schneidermeister Schwarz, geltend, K. sei um deswillen Arbeiterinnen hielt am 20. August eine Generalversammlung nicht unberechtigter Weise entlassen worden, weil er sein letztes ab. Nach Eröffnung derselben gab der Vorsitzende Ianz den Stück Arbeit sich nur habe geben laffen, um das Reisegeld zur Rechenschaftsbericht über die Thätigkeit des Vorstandes. Danach Rückkehr in die Heimath zu verdienen. Als Zeuge wird sind in der Zeit vom August 1893 bis August 1894 zwölf Ver unter anderen auch der Buchhalter des Beklagten vernommen. fammlungen abgehalten, in denen wissenschaftliche Vorträge auf die am 27. August tagte, erstattete Kollege Franke den Bericht In der öffentlichen Versammlung der Möbelpolirer, Derselbe führte aus, Kläger habe öfter von der Rückfehr in der Tagesordnung standen. Die Mitgliederzahl ist von 420 auf über seine Thätigkeit als Gewerbegerichts- Beijißer. Franke erklärte, die Heimath gesprochen und einmal mit den Worten um ein Stück 440 gestiegen. Für Reiseunterstützung wurden 127 M. aus: daß er aus geschäftlichen Gründen eine Wiederwahl ablehnen Arbeit gebeten das Geschäft war gerade ein flaues-, daß gegeben. Die Herberge benüßten vom November bis Auguft müsse. Auf diese Erklärung hin wurde als Kandidat der Kollege er sich das Reisegeld verdienen wolle. Die Arbeit habe er er 24 Kollegen. Hierauf verlas der Kassirer den Kassenbericht vom schäft fortgeblieben. Dann sei er jedoch wiedergekommen und 1022 M. 37 Pf. und Ausgaben 658 M. 59 Bf. auf, mithin bleibt die Gewerkschaftskommission seine Wiederwahl aus demselben halten und gefertigt, sei dafür bezahlt worden und aus dem Ge- 2. Quartal; derfelbe weist an Einnahmen inkl. alten Bestand Lederhause und als Erfahmann der Kollege Paul Kluge von der Bersammlung bestimmt. Anstelle des Kollegen Franke, der für habe die Frage des darob erstaunten Beklagten, er hätte doch ein Bestand von 863 M. 78 Pf. Die Wahl des Gesammt- Grunde ablehnte, wurde der Kollege Max Richter, Grüner Weg 65, abreisen wollen, beantwortet: das Reisegeld habe er für vorstandes ergab folgendes Resultat: Voigt erster, Janz zweiter als Delegirter gewählt. Nachdem noch einige interne Angelegens Zins, Kleidung u. f. w. ausgegeben, er bitte noch um Vorsitzender; Andreas erster Kassirer, Frau& Drews ein paar Stücke( um Arbeit), damit er abreifen fönne. Raffirerin;' Resch erster und G. Rademacher zweiter Schrift- beiten erledigt waren, erfolgte der Schluß der Versammlung. Man habe ihm willfahret. Eine Aenderung habe er sich so führer. Die Fachkommission bilden die Kollegen Heiden, Hornke, Die Kontobuch- Arbeiter hielten am 29. August bei Chrens thener berechnet, daß Beklagter nach Fertigstellung der beiden, Reimann, Schädlich und Kirschbach. Zu Revisoren wurden berg, Annenstraße 16, eine Versammlung ab. Der Referent R. in Arbeit gegebenen Stücke au diesem gesagt habe, nun möae Liebers, Burghardt und Erl. Kretschmann ernannt. Ueber den Sailer leate in einem Vortrage:" Der Klassenkampf des
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Frage des
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Nein."
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überall für den Boykott zu agitiren. Zu Ehren der verstorbenen Genoffin Wabnih erhob sich die Versammlung von den Plätzen und aus dem Ertrage einer am Schluffe vorgenommenen Zellersammlung wird derselben ein Kranz gewidmet werden. Begeistert stimmten alle in das Hoch ein, was der Vorsitzende Neumann auf die Solidarität der Arbeiterklasse ausbrachte.
Der Verein deutscher Schuhmacher( Filiale III) tagte am 27. Auguft. Nach dem Referat des Kollegen Junter be fchäftigte sich die Versammlung in einer längeren Diskussion mit richtung einer Fachschule. Diesem Antrage wurde zugestimmt dem zur Beschlußfassung vorliegenden Antrag, betreffend die Er und folgende Mitglieder in die Schulfommission gewählt: Binz, Dittmar, Schmidt, Grahn und Blümel. Nach Regelung einiger Vereinsangelegenheiten gab der Vorsitzende bekannt, daß die Versammlungen für den Südwesten nicht mehr bei Tränkler, Solmsstraße 44, sondern bei Vesse, Nostizstr. 59, stattfinden.