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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 207.

Donnerstag, den 6. September 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

Gerichts- Beitung.

B

Bude ist aber nicht nur zum Aufenthalt und Wärmen während der| Geschick zu widerlegen. Rollege Lange und der Referent äußerten Dienftstunden, sondern auch bisweilen als Schlafstätte während sich in gleichem Sinne. Hierauf fand nachstehende Resolution Eine der seltenen Gerichtsentscheidungen, durch welche der Nacht benutzt worden; den Aufsichtsorganen der Eisenbahn - einstimmig Annahme: Die Versammlung erklärt sich mit den Den Herren Haubefizern ein wenig der Kamm geschoren wird, Verwaltung kann diese Art der Benutzung der Bude nicht ent- Ausführungen des Referenten einverstanden, fie erfennt weiter ist dieser Tage gefällt worden. Es handelt sich um den Prozeß gangen sein. Da nun ein ausdrückliches Verbot der Eisenbahn - den Zusammenschluß der Berliner lokalorganisirten Metallarbeiter des Schlächtermeisters Becker gegen den Hauseigenthümer Tinsch Verwaltung, die Bude zum Aufenthalt während der Nacht zu mit dem Deutschen Metallarbeiter- Verband als eine Nothwendig­mann, Stendalerstr. 7. Becker konnte die von Tinschmann ge- erst nachträglich erlassen worden ist, so konnte B., als er am Metallarbeiter- Berbande zahlreiche neue Mitglieder beitreten. Sie benußen, bis zum Eintritt des Unfalls nicht ergangen, vielmehr feit, und verpflichtet sich, dahin zu wirken, daß dem Deutschen mietheten Räume, für die er ca. 2000 m. jährliche Miethe zu 16. Januar 1893, Abends 10 Uhr, auf die Betriebsstätte zurückwünscht, daß letzterer in nächster Zeit Filialen in Charlottenburg flagte deshalb gegen Tinschmann. Dem Rathe seines Vertreters fehrte, um in der Wärterbude den Beginn seiner Dienstzeit und Moabit errichtet. folgend, stützte er die Klage nicht darauf, daß die Feuchtigkeit abzuwarten, wohl annehmen, daß sein Verhalten von der vor­die Räume zum Wohnen ungeeignet mache, sondern darauf, daß gesetzten Dienstbehörde gebilligt, oder wenigstens nicht beanstandet beschäftigten Arbeiter hielt am 27. Auguft eine Mitglieder­Der Fachverein der in der Lederwaaren Juduftrie die Räume ungeeignet seien zum Betrieb einer Detailschlächterei werden würde. Hinzu kommt, daß die frühzeitige Rückkehr des beschäftigten Arbeiter hielt am 27. Auguft eine Mitglieder­mit Wurstfabrikation. Die Gutachter für das Baufach erklärten B. zur Betriebsstätte nicht nur in seinem eigenen Interesse, sondern versammlung ab. Auf der Tagesordnung stand als 1. Punkt: zunächst, daß die Feuchtigkeit zwar groß sei, aber nicht so groß, auch in dem der Eisenbahn- Verwaltung lag. Es wurde nämlich Vortrag des Kollegen Aßmann: Der Mensch, das Produkt zwei Gutachter aus dem Schlächtergewerbe gehört. Aus ihren Gut- verhältnisse und der weiten Entfernung der Wohnung des B. von fuffion fand nicht statt, und wurde zum 3. Punkt der Tages­daß die Räume zum Wohnen ungeeignet wären. Hierauf wurden hierdurch die in anbetracht der außergewöhnlichen Witterungs- feiner Erziehung". Die Ausführungen des Vortragenden wurden von der Versammlung allseitig mit Interesse erfolgt. Eine Dis achten ergab sich, daß wegen der großen Feuchtigkeit die Räume den achten ergab sich, daß wegen der großen Feuchtigkeit die Räume den der Betriebsstätte nicht ausgeschlossene Gefahr eines verspäteten ordnung übergegangen. Der Vorsitzende Görit theilte den viel höheren Anforderungen an Trockenheit, welche der Schlächterei- Dienſtantritts durch den Verunglückten zweifellos vermindert. Mitgliedern mit, daß durch den Zurücktritt eines Mitgliedes der betrieb erfordere, nicht genügen. Das Gericht nahm daraufhin dies Mit Rücksicht hierauf hat das Rekursgericht kein Bedenken ge- Arbeitsnachweis Kommission eine Erfahwahl nöthig sei. Die für erwiesen an. Becker durfte von seinem Miethsvertrage zurück- tragen, anzuerkennen, daß B. zur Zeit des Unfalls örtlich und Arbeitsnachweis- Kommission eine Erfahwahl nöthig sei. Die treten. Neben dem Laden hatte Becker auch Wohnräume ge- zeitlich im Betriebe der Eisenbahnverwaltung sich befunden hat. Bersammlung betraute den Kollegen Wüst mit diesem Amt. miethet. Es fragte sich nun, ob er letztere behalten müsse, da die Auch die Ausstellung der brennenden Laterne in der Bude war Den Anwesenden wurde sodann bekannt gegeben, daß noch ver Räume ja zum Wohnen geeignet sind. Sein Anwalt stützte sich insofern durch das Betriebsintereffe geboten, als B. in der Lage schiedene vakante Stellen auf dem Arbeitsnachweis zu vergeben sind. jedoch auf den Wortlaut des§ 383 1 21 A. 2.-N., welcher das sein mußte, sich jederzeit über den Stand seiner Uhr zu ver- Eine Mitglieder- Versammlung des deutschen Metall Rücktrittsrecht auch dann verleiht, wenn die gemietheten Räume gewissern. Die Gefahr einer Entzündung der Lagerstätte des B. arbeiter- Verbandes( Filiale Nord) fand am 28. Auguft in zwar nicht völlig, aber doch zum größten, das heißt erheblichsten und die Schwere der Brandwunden, die er sich zugezogen hat, Reichardt's Festsälen, Müllerstraße, statt. Herr Dr. Beuler Theile unbrauchbar sind. Auf grund dieser Bestimmung führte waren wesentlich mit bedingt durch die aus der Betriebsarbeit referirte über das Thema:" Der Kampf ums Dasein." Die er aus und das Gericht trat diesen Ausführungen durchaus mit Kohlentheilchen bedeckte Kleidung und die aus Theilen von interessanten Ausführungen des Redners fanden in der Ver Eine Diskussion fand nicht statt. daß, wenn ein Detailschlächter Laden und Wohnung Puzwolle und sonstigen Lappen bestehende Lagerstätte des sammlung lebhaften Beifall. miethet, ohne besonderen Nachweis anzunehmen ist, daß der Verunglückten. Daher war der nach dem Gesez erforderliche Anstelle des erkrankten Schriftführers Luchtenberg wurde Kollege Laden dem Miether die Hauptsache war und die seinem Gewerbe- ursächliche Zusammenhang des Todes des Erblassers der Kläger Hofmann gewählt. Sodann wurde Hofmann als weiteres Mit­betrieb dienenden Räume daher den wesentlichen- so führt mit dem Eisenbahnbetrieb als gegeben zu erachten." glied( Rurgas, Kluge und Reichelt waren bereits früher gewählt) das Gericht wörtlich aus Bestandtheil der Miethssache aus­zur Brandenburger Provinzialkonferenz delegirt. Für die im Streit befindlichen Güstrower Kollegen fand eine Tellersammlung statt. Auf Verlangen theilte der 1. Borsigende Kurgas den Ver genommene Resolution mit. Kollege Hofmann führte der Ber­lauf der Charlottenburger Versammlung und die daselbst an fammlung noch die Gründe an, die den Zusammenschluß der hiesigen Lokalorganisation mit dem deutschen Metallarbeiter- Ver­bande bedingen, hinzufügend, daß er für diese lediglich ideelle Meinung, die er nun in öffentlichen Versammlungen erörtert habe, vom Vorstand des Verbandes aller in der Metallindustrie für verlustig erklärt wurde. beschäftigten Arbeiter in Berlin und Umgegend der Mitgliedschaft

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machen." Ist aber der Laden unbrauchbar, so ist deshalb auch

die Wohnung für den Schlächter werthlos. Becker hat nunmehr die Klage auf Entschädigung wegen seines Geschäftsverlustes und des durch die Feuchtigkeit vernichteten Mobiliars in Höhe von 5000 M. eingeleitet.

Von dem Eifer, mit dem sich der Staat der im Dienst verunglückten Arbeiter annimmt, giebt nachstehender, von der Volts Btg." veröffentlichte Fall eine Probe:

Versammlungen.

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Die Arbeiter Bildnugsschule( Nord) hatte am Sonntag, den 26. August, eine Versammlung einberufen, in der Schrift steller H. Schulz einen interessanten Vortrag hielt über das Thema: Die Sturm und Drangperiode in der Dichtkunst". Die geschickte Behandlung des literar - und kunstgeschichtlichen Themas von dem Vortragenden fand in der Versammlung einen aufmerksamen Zuhörerkreis.

Schwere Brandwunden, so berichtet das Blatt, erlitt der Magazinarbeiter Bruckmann, als er in der Nacht vom 16. zum Eine öffentliche Metallarbeiter Versammlung fand am 17. Januar vorigen Jahres in einer aus einem alten Eisenbahn- 27. August in Charlottenburg statt. Das Referat über Zweck wagen hergerichteten Bude auf dem Terrain des Eisenbahnfistus und Nugen der Gewerkschaftsorganisation hatte Kollege ösch Der Fachverein der Holz und Brettertrager hatte am nächtigte, um gegen 4 Uhr früh rechtzeitig seinen Dienst antreten übernommen. Redner ging zunächst auf die Entstehung der Ge- 31. August eine Versammlung einberufen, in der Genoffe Wagner zu können. Während des Schlafes stieß B. seine brennende werkschaften ein, wobei er die bahnbrechende englische Bewegung einen recht beifällig aufgenommenen Vortrag hielt. Sodann Laterne um, so daß seine Kleider in Brand geriethen. Er stürzte furz streifte, um nach einer treffenden Schilderung unserer hiesigen stand die Aufstellung eines Kandidaten für die Gewerbegerichts­nach der Thür, konnte sie aber nicht öffnen, da sie infolge der Zustände länger bei den Verhältnissen der Metallindustrie und Wahl zur Erledigung, welches Amt dem Kollegen Müller grimmigen Rälte, die gerade herrschte, fest zugefroren war. Nach dem deutschen Metallarbeiterverbande zu weilen. Er zeigte, wie übertragen wurde. Nach Erörterung einiger Vereinsangelegen dem B. seinen Brandwunden erlegen war, wandten fich feine speziell in der Metallindustrie durch die Anwendung der Waschinen heiten erfolgte der Schluß der Versammlung. Hinterbliebenen an den Eisenbahnfiskus mit einem An- und die vom Großbetrieb bedingte Theilung der Arbeit Tausende Die Zustände in der Fabrik von C. Hoppe, Garten­trag auf Rentenzahlung. Der Fiskus lehnte jedoch jede fleißiger Hande zu Hunger und Elend verurtheilt werden. An straße, standen in der öffentlichen Versammlung von Arbeitern Entschädigung ab, da B. unbefugt in jener Bude ge- interessanten Beispielen zeigte Referent, wie die allmälige Dege- dieser Fabrik, welche vom Vertrauensmanne der Berliner Metall­nächtigt und seinen Dienst noch nicht begonnen hätte. Die neration ganze Arbeiterkategorien ergreife, wie das Einkommen arbeiter, Otto Mäther, für den 3. d. M. nach dem Kolberger Hinterbliebenen legten gegen den ablehnenden Bescheid des zuletzt auch nicht mehr zur Befriedigung gewöhnlichster Bedürf- Salon einberufen worden und die sehr zahlreich besucht war, zur Eisenbahnfistus Berufung beim Schiedsgericht in Köln ein. Das nifie ausreicht, und wie wenig die sogenannte Arbeiterschutz- Grörterung. Dieselbe nahm einen animirten Berlauf. Vor Eins Schiedsgericht gab der Berufung Folge und verurtheilte den Gesetzgebung dagegen anzufämpfen vermag, wie selbst die tritt in die Tagesordnung erklärte bereits Herr Krampig es Eisenbahnfistus zur Zahlung der Rente. Nunmehr ergriff der durch, sie geschaffenen Einrichtungen vom Unternehmer hinter- für Eigendüntel, sich Vertrauensmann der Berliner Metallarbeiter Fistus Refurs an das Reichs- Versicherungsamt, indem er gangen und zur geradezn bittersten Fronie auf die Sache werden. zu nennen( Gelächter) und sprach ferner seine Verwunderung Folgendes ausführte: Es habe für B. kein mit seiner Be- Pflicht eines jeden Metallarbeiters sei es, sich dem deutschen darüber aus, daß zur Deckung der Unkosten ein Beitrag erhoben schäftigung im Zusammenhang stehender Grund vorgelegen, der Metallarbeiter Verbande anzuschließen, wie ja auch nur die werde. Er sei so etwas nicht gewöhnt und scheine ihm der Er­ihn zum Uebernachten auf dem fiskalischen Terrain hätte ver- Beutralisation die geeignetste und wirksamste Form der gewerk- trag der Tellersammlung nur dazu bestimmt zu sein, die Kasse anlaffen können. B. habe sich nur gescheut, den Weg von seiner schaftlichen Organisation ist. In der Diskussion wurden die des Berliner Metallarbeiter- Verbandes zu füllen,( Große Heiter Wohnung nach dem Bahnhof bei der in der Nacht häufig stärker Mißstände der speziell in Charlottenburg und Moabit befind- feit.) Mäther fertigte den Vorredner unter Beifall werdenden Kälte zurückzulegen. Das Reichs- Versicherungsamt lichen Groß- Metallindustrie näher fritisirt, und wünschte Kollege und Widerspruch in gebührender Weise ab und kam unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Bödifer wies aber den Schulze, sowie der Einberufer Hofmann, daß man endlich dann auf die Tagesordnung zu sprechen. Derselbe führte Refurs des Fistus zurück mit folgender Begründung: Die einmal der Frage des Zusammenschlusses des Berliner Lokal- an, daß ein Theil der Arbeiter der Firma Hoppe Wärterbude, in welcher sich der Unfall ereignete, war von der verbandes mit dem Deutschen Metallarbeiter Verbande näher sich vorgenommen hatte, nichts zur Tellersammlung beizutragen, Eisenbahn- Verwaltung eigens zu dem Zwecke hergestellt worden, treten möge. Hofmann führte die Gründe an, die die Berliner ja noch mehr, diejenigen, die etwas beitragen würden, bei der um den Kohlenträgern während der Pausen in der Arbeit als lofalorganisirten Metallarbeiter gegenüber der Zentralisation Firma zu denunziren.( Pfui!) Nicht der Tellersammlung wegen Wärmftube und auch sonst als Aufenthaltsort zu dienen. Die genannte und dem Zusammenschluß ins Feld führen, um sie mit ziemlichem seien diese Arbeiter zusammengerufen, sondern zu dem Zwecke,

Das Anklage­

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Monopol der Staatsanwaltschaft. Autorität von Beamten und Notabeln ungeschwächt zu erhalten, die Sünden der Herrschenden um der Grhaltung der Ordnung

Von Friedrich Albert Lange .)

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richtung der Staatsanwaltschaft, daß der öffentliche Ankläger Sab fiat justitia , pereat mundus"( die Gerechtigkeit soll ihren auch ein Verbrechen ignoriren könne, wenn ihm dies zur Ver- Lauf haben, möge darüber auch die Welt zu Grunde gehen), meist meidung von Aufregung nüglich schiene. E3 sei wichtiger, die eine unberechtigte Art Vorsehung zu spielen bleibt, wenn man als eine That ans Licht zu bringen, über die vielleicht schon willen bemäntelt. Immerhin jedoch glaube ich, daß das Be Gras gewachsen sei. Später habe ich, da mir mein wechselvolles mäntelungsbestreben wegen jener geschilderten Wirkungen der Die alle, mit Ausnahme von England in ganz Europa 3. 3. Leben manchen Blick in die Verhältnisse der Gesellschaft ge- Ideenassoziation eine natürliche Basis hat, wo es überhaupt eine noch herrschende Schule setzt die Würde und Autorität der Bestattete, den nicht Jeder thun kann, eine ganze Reihe von Fällen natürliche herrschende Gruppe giebt. Die fonservative Partei hörden und der Besitzenden und Angesehenen aus Rücksicht auf erlebt, in welchen Verbrecher, die, wenn sie arm und ohne Ein- wird ihm huldigen; bisweilen nur ganz im allgemeinen, bisweilen den Bestand der Gesellschaft so hoch, daß der Versuch, ein in fluß und Verbindungen wären, im Zuchthause säßen, unan in Gestalt eines Bemäntelungs Komplottes, endlich bisweilen folchen Stellen befindliches Individuum anzutasten, als das gefochten in der Gesellschaft verkehrten, in Ehrenamter gewählt auch als Komplott von Mitschuldigen. Die freisinnige Partei schlimmste Vergehen angesehen wird. Ich habe sehr häufig er- wurden und eine glänzende Rolle spielten. Ich habe in solchen empfindet den geschlossenen Widerstand, wird oft für die Ent­lebt in früheren Jahren mit moralischem Entsetzen, später Fällen immer gefunden, daß auch diejenigen, welche ganz hüllung der Wahrheit gestraft und verfolgt und kommt endlich ohne solches daß man ein von solchen Personen erwiesener- genau um die Sache wußten, sich dem Eindruck der äußeren leicht dazu, die ganze Gesellschaft der Herrschenden, die Bureau­maßen begangenes Verbrechen mit ruhigem Achselzucken ver- Respektabilität solcher Personen nicht entziehen konnten. fratie, oder was es sonst sei, auch von ihrer Seite als solidarisch urtheilt, während man den nicht erwiesenen Vorwurf eines Ver- Der fonservative Theil der Gesellschaft aber( und die aufzufassen und anzugreifen, wenn auch feineswegs ein Komplott brechens mit gährender Galle und kochendem Blut als ein meisten sogenannten Liberalen gehören mit dazu) verhält der Mitschuld vorliegt, sondern nur ein Komplott der Bemänte scheußliches Attentat verurtheilt, selbst dann, wenn die Verdacht sich nicht nur thatsächlich so, sondern grundsäßlich, lung. Auch dies ist natürlich und begreiflich. gründe nicht unerheblich find. Einzelne Erlebnisse dieser wenn man auch die Grundsäße nicht immer offen aus- Jeder freie Staat hat nun aber das größte Interesse daran, Art haben in mir einen unauslöschlichen Eindruck hinter- spricht. Denjenigen Privatmann, der es wagen wollte, einen seine Beamtenschaft nicht zu einer solchen herrschenden Gesell­laffen. Als ich noch in Bonn Privatdozent war, wurde folchen angesehenen Verbrecher zu entlarven, würden die meisten schaftsklasse werden zu lassen, welche ihre Herrschaft mit der gegen einen, feitdem verstorbenen Professor der Verdacht mit wahrer Gehässigkeit anfeinden. In einer Verleumdungs- Herrschaft des Gesetzes verwechselt und das Vaterland in Gefahr eines schweren und gemeinen Verbrechens ruchbar. 3uflage würde der Entlarvungsversuch unter zehn Fällen gewiß glaubt, wenn blos die Sessel in Gefahr sind. Sobald die Amts­fällige Verbindung mit einem Zeugen, mit welchem ich neunmal mit der Verurtheilung des Verleumders" enden, wenn genossenschaft zur Klique wird, haftet ihr jenes Solidaritäts­intim war, brachte in mir einen solchen Grad von Ueber derselbe auch nichts als die reine Wahrheit behauptet hat. gefühl nothwendig an und es wird dem Einzelnen außerordent­zeugung von der Begründung der Anschuldigung hervor, wie Es ist feinem Zweifel unterworfen, daß die Entdeckung von lich schwer in Fällen, wo das Intereffe dieser Kameraderie ich ihn später als Geschworener nie wieder gehabt habe, wo arme Verbrechen in den herrschenden Kreisen verstehe man nun ins Spiel kommt, durchzubringen, und dem strengen Recht Teufel munter ins Buchthaus geschickt wurden. Der Staatsanwalt darunter die Bureaukratie, die Reichen, die Adligen, oder was den Sieg zu verschaffen. Die Erkenntniß dieses Sachverhalts jedoch fand die Zeugenaussagen nicht bestimmt genug und weigerte die Verhältnisse eben mit sich bringen stets einen Eindruck ist den stets einen Eindruck ist den auf ihre Freiheit eifersüchtigen Engländern und fich, Klage zu erheben, was er um so leichter durchsetzen konnte, da hervorbringt, welcher den Herrschenden überhaupt ungünstig, ja besonders den Amerikanern so in Fleisch und Blut fiber­Niemand ein besonderes Interesse bei der Entdeckung des Ver- unter Umständen gefährlich ist. Die Halsbandgeschichte und der gegangen, daß sie aus Prinzip und im Interesse der Erhaltung brechens hatte. Um diese Zeit hörte ich von einem angesehenen, Praslin 'sche Mord sind nicht ohne Einfluß auf die nachfolgende der Freiheit der Presse einen Spielraum in der Kritik öffent rheinischen Juristen in einer sehr respektablen Gesellschaft mange- Revolution gewesen. Das Volf erkennt unwillkürlich, fraft der licher Angelegenheiten und öffentlicher Charaktere eingeräumt fochten den Grundsatz aussprechen, daß ein Staatsanwalt bloßen Geseze der Ideen- Affoziation, jenen Kreisen im allgemeinen haben, der ehemals unerhört gewesen wäre. Dr. Locher z. B. aus Rücksicht auf die Gesellschaft wohl thue, eine Mitschuld zu, die bisweilen vorhanden ist, bisweilen nicht, würde in England vor 200 Jahren seiner Ohren beraubt und die Spur eines Verbrechens in höheren Gesell- und vielleicht niemals in dem Maße, wie sie angenommen wird. mindestens an den Pranger gestellt worden sein, selbst wenn er schaftstreifen nur dann zu verfolgen, wenn Es ist daher vollkommen richtig, daß die einfache Uebung in allen Punkten Recht hätte; heutzutage würde ein Staatsmann er wegen zu großer Publizität nicht mehr der Gerechtigkeit in solchen Fällen oft die Ordnung gefähr- und Parteiführer, wenn jener in der Hauptsache Unrecht hätte, anders könne. Das sei gerade der Vorzug der Ein- den" kann. faum gegen ihn lagen; eine Klage wäre schon ein halbes Ich sehe davon ab, daß nach der Ansicht von uns Sozialisten Schuldbekenntniß und ein Versuch, den Rest der Ehre zu retten. *) Die Frantf. Zeitung" entnimmt das interessante Schrift diese Ordnung selbst in vielen Punkten ein Uebel ist, wie z. B. Man geht davon aus, daß Verleumdungen bedeutender Männer, stück, das die Frage des Anklagemonopols beleuchtet, der von ganz offenbar die Ordnung der Sklaverei, die Leibeigenschaft 2c., an deren Vertheidigung ein großer Theil des Publikums das 5. A. Ellissen herausgegebenen Biographie des berühmten dann bleibt wenigstens das unzweifelhaft stehen, daß eine Er- lebhafteste Interesse nimmt, ebenso ruhig der Probe der Deffent­Eenters und Parteigenossen, von der vor kurzem eine wohlfeile schütterung der Ordnung als moralisches Gewitter ebenso oft lichkeit überlassen werden können, als andere unwahrheiten. Ausgabe bei Julius Bädeker in Leipzig erschienen ift. heilsam gewirkt bat als serrüttend, und daß es auch ohne den

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