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gekommen sei und den ihm anvertrauten Reklamewagen infolge- sich nur auf Reparaturen bezog, eine weitere Genehmigung auch wird. Zu Delegirten werden August Gadegaft, Wilh. Jesche und dessen nicht rechtzeitig reine gehabt" hätte; auch soll Kläger   den gegen das Reichsgesetz verstoßen haben würde und daher gar Otto Babel gewählt. Anordnungen des Beklagten insofern nicht nach gekommen sein, nicht ertheilt werden konnte, so mußte der Fabrikant bestraft Eine gut besuchte öffentliche Versammlung der Partei­als er nicht den vorgeschriebenen Abstand zwischen einem andern werden. Er tam mit zwanzig Mark davon. genossen des 5. Berliner   Reichstags- Wahlkreises. die am 5. Sep­Reklamewagen und dem seinen bei der Fahrt durch die Straßen Berlins   innehielt. Als Zeuge wird ein ehemaliger Kollege des Die Behandlung auf der Polizeiwache. Ein merk tember im Lokal des Herrn Bolzmann, Lichtenbergerstr. 16, ftatt­Klägers, welcher noch dem Beklagten   bezw. der beklagten Firma würdiges Abenteuer, welches dem früheren Pfarrer, jezigen fand, hörte zunächst einen Vortrag des Genossen Robert dient, vernommen. Gr führte aus: Des Morgens um 9 Uhr Branmann paffirt ist, beschäftigte vorgestern die 2. Ferienſtraf- fchilbert in eingehender, Fritischer Weise die sozialpolitischen Be­Redakteur der antisemitischen Zeitung, Frei- Deutschland", Adolf Schmidt über:" Die Sozialpolitit unserer Gegner." Redner hätten die Wagen vom Hof fahren sollen, der Kläger   ſei jedoch fammer des Landgerichts I. 218 B. sich am 19. Mai auf dem ftrebungen der bürgerlichen Parteien, und zeigt ihre Bedeutungs­meistens erst kurz vorher gekommen und hätte so nicht Wege nach der Redaktion befand, wurde er von dem Hausknecht losigkeit gegenüber den Bestrebungen, die die Sozialdemokratie Zeit gehabt, feinen Wagen zu reinigen; об der Wagen nun schmutzig benutt worden infolge der des Schankwirths Genz in der Gr. Hamburgerstraße gestellt. Er auf diesem Gebiete verfolgt. Nach furzer Distusfion erstattete Säumigkeit des Klägers, fönne er nicht sagen, er schließe dies wurde nämlich von dem Schankwirth und dessen Ehefrau mit Griepen trog Bericht über die Thätigkeit der Agitations­nur aus derselben. Betreffs der richtigen Abstände" bemerkt aller Bestimmtheit als ein Mann rekognoszirt, der soeben kommission für die Provinz Brandenburg  ". Die Wahl der Dele­her Zeuge, hätte Kläger fie( die anderen vor ihm her fahrenden alsdann aber entfernt hatte, ohne seine Beche zu bezahlen. Derg und Joft. Zum Schluß verlas Drescher die Ab­in dem Restaurationslokale für 20 Pfennig verzehrt, fich girten zur Brandenburger Parteikonferenz fiel auf Gumpel, Reklamewagen) fogar mal verloren und sei allein weiter ge- Als Branmann fich weigerte zu zahlen, wurde er wegen rechnung von der Maifeier, die eine Einnahme von 562,80 Mt. fahren. Der Kläger   giebt dies zu, erklärt es aber mit dem großen Wagenverkehr in der Rosenthalerstraße, wo er verloren Verdachts der Bechprellerei herbeigeholten und eine Ausgabe von 264,70 M. aufweist; demnach beträgt der Vertrauensmann überwiesene Ueberschuß 298,70. ging". Die vor ihm fahrenden Wagen seien seinen Blicken ent- Schutzmann zur Wache befördert und von dort erst wieder ent- dem schwunden und er habe sie nicht wiedergefunden". Der Gerichts- laffen, nachdem er unter lebhaftem Protest gegen den Gedanken, 168 Billets stehen noch aus. Im Gauverein Berliner   Bildhauer hielt Genoffe Fris hof erkannte auf Berurtheilung, er sah in dem Vorüberhaupt in jenem Lokale gewefen zu fein, bem Genz die 20 Pf. getragenen nicht die Begründung der plöblichen Entlassung des bezahlt hatte. Er hatte auf der Wache sein Portemonnaie vor- Hansen einen interessanten Vortrag über das Thema: Die Klägers. zeigen müssen, und da dieses Gold und Papiergeld enthielt, Naturgeschichte des Proletariats". Von einer Diskussion wurde hatten die Polizeibeamten die Sache für erledigt erklärt. Der Abstand genommen, und hierauf über den Antrag der Stellen­Rammer III. Vorsitzender: Assessor Blankenstein. Angeklagte war mit dieser Erledigung aber nicht zufrieden, son- vermittelungs- Kommission, die Werkstatt von Kürschner  , Adalbert­Die Verurtheilung eines Stuckmeisters zur Zahlung von dern schilderte seine Erlebnisse auf der Straße und auf der Polizei ftraße 42, au sperren, verhandelt. Nach einer eingehenden Te Lohnentschädigungen an zwei Stuckateure begründete der Vor- wache in einem in Frei- Deutschland" veröffentlichten Artikel unter batte, in der das Gebahren des Herrn Kürschner nicht in das fitende damit, daß der Beklagte zugegeben hätte, den Klägern der Ueberschrift: Ein unglaublicher Vorfall; auch eine Unsicher befte Licht gestellt wurde, gelangte der Antrag zur Annahme. erklärt zu haben, sie müßten aussehen; eine solche Erheit in den Straßen Berlins  ." Er bestritt auch darin energisch, Der deutsche Metallarbeiter Verband( Verwaltung tlärung tomme aber einer Entlassung gleich. jemals in dem Genz'schen Lokale gewesen zu sein und beklagte Bentrum) hielt am 1. September bei Ehrenberg eine gut besuchte ( Die Kläger   hatten behauptet, direkt entlassen worden zu sein.) fich bitter über die Behandlung, die ihm auf der Wache zutheil Bersammlung ab, in der Kollege Bösch über das Thema: Die meisten Vorsigenden des Gerichts halten jene Erklärung geworden sei. Er behauptete, daß die Schuhleute in ihrem Gifer Gtlave oder Arbeiter" sprach. Nach einer Schilderung der nicht für gleichwerthg mit einer Entlassung. und ihrer Schneidigkeit zu weit gegangen und ihn barsch, un- Stlaverei im Alterthum und der Leibeigenschaft im Mittelalter Rammer II. Borsitzender( in Stellvertretung): Affeffor was ihnen an kriminalistischer Befähigung abgeht, durch grobe in welcher der sogen. freie Arbeiter nichts anderes als ein Sklave höflich und unteroffiziermäßig behandelt hätten, daß fie das, zieht der Referent eine entsprechende Parallele für unsere Zeit, Die Kündigungsfrist der Seimarbeiter in von vornherein als ein Verbrecher behandelt worden sei" 2c. 2c. ist die letzte Form der Herrschaft des Menschen über den Kürze zu ersehen versucht hätten", daß er vergewaltigt" und des Kapitals sei, dem er seine Arbeitskraft verkaufen muß. Dies Gefahr. Der Weber 2. hatte für die Firma Dalheim zu egen dieses Artikels ftellte das Polizeipräsidium den Straf- Menschen, aus der eine Befreiung nur durch die Vereinigung Hause mit eigenem Webstuhl und ohne Hilfe eine Probe und dann ein Stück" gefertigt, worauf er teine Arbeit mehr erhielt. antrag wegen Beleidigung der Schußleute. Im gestrigen der Unterdrückten möglich sei. Unter Verschiedenem wurde be= dann ein Stück" gefertigt, worauf er keine Arbeit mehr erhielt. Termine hielt der Angeklagte jedes Wort des Artikels fannt gegeben, daß von jetzt ab die Versammlungen nicht mehr Zur betreffenden Zeit arbeitete er nur für Dalheim. Betreffs aufrecht und beftritt mit der größten Entrüstung, über- regelmäßig alle 14 Tage Sonnabends stattfinden können. Ort der Lösung des Arbeitsverhältnisses war nichts vereinbart worden. In der Meinung, unter diesen Umständen wie viele Heimarbeiter haupt in dem Lokale gewesen zu sein. Dagegen blieben, ebenso und Beit der nächsten Versammlung wird im Vorwärts" den ( Schneider u. f. w.) vom Gewerbegericht eine Lohnentschädigung Hausbiener mit der absolutesten Bestimmtheit dabei, daß eine wie früher schon, die Frau Gent  , auch deren Ehemann und der Mitgliedern zur Kenntniß gegeben. wegen ungerechtfertigter Entlassung zugesprochen zu erhalten, Bersonenverwechselung positiv ausgeschlossen sei. Ungünstig für Der Zentral- Verband der deutschen Maurer  ( Bahl­flagte er auf Bahlung einer solchen. Er wurde jedoch unter den Angeklagten war die weitere Befundung des Hausbieners, fielle 1) hatte in feiner Mitgliederversammlung am 2. September folgender Begründung abgewiesen: Es ist eine sehr ver­als ersten Gegenstand auf der Tagesordnung ein Referat des schiedenartig entschiedene Streitfrage, ob Arbeiter, die in ihrer zunächst nicht den Besuch des Restaurants bestritten, sondern Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung in der daß der Angeklagte, als er auf der Straße festgehalten wurde, Kollegen Dähne über das Unfallversicherungs- Geſetz. Bor eigenen Behausung für einen Fabrikanten oder Unternehmer thätig vielmehr geäußert habe: Gie sind wohl verrückt; ich üblichen Weise das Andenken der Genoffin Wabnih. Sodann find, ein Anrecht auf die gefegliche 14tägige Kündigungsfrist befizen. habe alles bezahlt!" Gin Ohrenzeuge dieser Aeußerung erhielt der Referent zu seinem Vortrage das Wort. Redner Bei Verurtheilungen zu zahlung von Lohnentschädigungen an ift auch der zuerst herbeigeholte Schuhmann gewesen. sonderheiten jedes einzelnen Falles ankomme, ob dem Haus ihrem Gide, daß der Angeklagte auf der Wache barsch behandelt bringend einer Abänderung bedürfen. Von dieser Erkenntniß Heimarbeiter fei immer ausgeführt worden, daß es auf die Be Sämmtliche in Frage kommenden Polizeibeamte bestritten unter führte an, daß seit dem zehnjährigen Bestehen des Gesetzes fich eine Reihe von Unzuträglichkeiten bemerkbar gemacht haben, die gewerbtreibenden Kündigungsrecht und Pflicht zustehe oder nicht worden sei. Letterer erklärte aber alle diese Angaben für falsch Bei der diesmaligen Abweisung folgt das Gericht Entscheidungen und berief sich auf seine unbeugsame Wahrheitsliebe und seinen ausgehend, unterbreitet eine Kommission, die von Vertretern des Ober- Verwaltungsgerichts und des Reichs- Versicherungs­amtes bezw. Gründen derselben. Nach diesen kommt es bei der guten Leumund, den er sich auch von Prof. Dr. Förster und der vereinigten Krankenkassen, sowie vom Arbeitervertreter­Verein zusammengesetzt ist, den Gewerkschaften eine Petition, anderen Personen bestätigen ließ. Der Staatsanwalt hielt es Feststellung, ob jemand Heimarbeiter oder selbständiger Haus- nach der Beweisaufnahme für ganz zweifellos, daß der An- die Abänderungsvorschluge enthält, um diejenigen Mängel zu industrieller sei, nicht auf dessen wirthschaftliche Abgeklagte das Genz'sche Lokal besucht und ohne Bezahlung der beseitigen, die gerade von den Arbeitern ſo ſchwer empfunden so hängigkeit, sondern auf seine persönliche Abhängigkeit an, Beche verlassen habe. Dies sei gewiß ohne jeden dolus, aus werden. Rebner ersucht deshalb die Bersammlung, fich der die da beſteht in der Verpflichtung sur une purer Bergeßlichkeit geschehen, jedenfalls hätte der Angeklagte sich Petition anzuschließen. Auf Antrag des Kollegen Dietrich haltung einer bestimmten Arbeitszeit 2c. Der zu aber hüten müssen, diese Sache noch an die große Glocke zu Bächter der Germania- Säle wurde auf ein Schreiben ge wird die Diskussion bis zur nächsten Versammlung vertagt. Dem Hause arbeitende Handweber ist persönlich nicht den Vor: bringen und daraus Kapital zu Angriffen gegen Polizeibeamte antwortet, daß der Verein gar nicht daran denkt, bei ihm eher schriften bezüglich der Arbeitszeit unterworfen, mag er auch zu schlagen. Der Staatsanwalt beantragte 300 m. Geld­wirthschaftlich gezwungen fein, an einem Tage offen hat. Kollege Kröbel erinnert die Mitglieder daran, länger zu arbeiten, wie gewöhnlich üblich, oder einen Tag mala fe event. 30 Tage Gefängniß und der Gerichtshof erkannte ein Vergnügen abzuhalten, bis er feinen Saal zu Versammlungen biefem Antrage gemäß. auszusehen. Hiernach ist auch der Kläger   nicht Arbeiter, sondern zur nächsten Versammlung die statistischen Bücher mitzubringen, selbständiger Hausindustrieller. Mit jedem Stück hörte sein Arbeits- In dem Prozeß gegen den früheren Rendanten des damit das Material diesmal pünktlicher zusammengestellt werden verhältniß auf, wenn nichts anderes vereinbart war. Jedenfalls stand Nen- Köllnischen Kreditvereins, Kaufmann Ney, ist Freitag tann. dem Kläger der§ 122 nicht zur Seite.( Dieser Paragraph der Vormittag das Urtheil gesprochen worden. Der Gerichtshof hat Gewerbe- Ordnung setzt für Gesellen und Gehilfen" die die fortgesetzte mißbräuchliche Benuhung des Namens des Vor­Kündigungsverpflichtung und das Kündigungsrecht fest.) standsmitgliedes Markwald als eine fortgesetzte Handlung Aus der Verhandlung selbst ist hervorzuheben, daß dem angesehen und den Angeklagten in drei Fällen der schweren, Kläger   thatsächlich nicht die Innehaltung einer bestimmt ab- in drei Fällen der einfachen Urkundenfälschung, in vier Fällen der gegrenzten Arbeitszeit wie auch Lieferungsfrist( er sollte mög- Unterschlagung, ferner der Untreue und des einfachen Bankrotts lichft bald liefern") vorgeschrieben war, und daß ihn der Be- schuldig befunden. Was das Strafmaß betrifft, so hat der tlagte nicht zur Krankenkasse angemeldet, wohl aber ihm den Gerichtshof dem Angeklagten mildernde Umstände nicht zu Theil eines Wochenbeitrages zur Invaliditätsversicherung bei der gebilligt. Es ist erwogen worden, daß der Angeklagte in höchst Lohnzahlung geleistet hat, zu dem das Gesetz Arbeitgeber ver- umfangreicher Weise das ihm im höchsten Maße von allen Seiten pflichtet. entgegengebrachte Vertrauen schamlos gemißbraucht hat. Es ist 3um Urtheil ist zu bemerken, daß die Kammer I nach ferner berücksichtigt worden, daß der Angeklagte nicht das ge­Der Berliner   Arbeitervertreter- Verein nahm in seiner einigen sich widersprechenden Urtheilen stets( mit ein oder zwei ringste Motiv angegeben hat, welches ihn zu den schimpflichen am Dienstag abgehaltenen Versammlung den Bericht des Vor­Ausnahmen) dann den Kläger oder die Klägerin als kündigungs- Handlungen verleitet hat, daß er weder auf Börsenspekulationen, standes und des Ausschusses der Invaliden- und Altersversicherung berechtigten Heimarbeiter bezw. Heimarbeiterin ansah, wenn die Unglück in der Familie und dergleichen hinzuweisen versucht, entgegen. Stuhlmann und Wolf äußerten sich über die betreffende Person nur für den Beklagten während der sondern Alles dreist bestritten und den Gerichtshof ganz im Un- einzelnen Beschlüsse und erwähnten, daß die Einrichtung des fraglichen Zeit thätig war, wenn sie ohne Hilfe arbeitete und Flaren gelassen hat. Außerdem fehle jegliche Reue. Der Gerichts- Sanatoriums in Gütergoh viel Arbeit verursacht habe; es ent das Material vom Arbeitgeber erhielt. Obige Enthof war der Meinung, daß solche Leute eine milde Beurtheilung wickelte sich hieraus eine längere Debatte. Von den anwesenden scheidung, zum Prinzip für alle einschlägigen Fälle er- nicht verdienen und er hat deshalb den Angeklagten unter Frei- Arbeitgebervertretern nahmen Einzelne mehrfach das Wort, so haben, würde den Heimarbeitern das Recht, welches ihnen sprechung von zwei Fällen der Unterschlagung, zu vier z. B. der Kaufmann Lewy, Schneidermeister Adler und Gastwirth vor annähernd einem Jahr die Kammer I unter Assessor Fürst   Jahren Zuchthaus   und Ehrverlust auf die Dauer von Theodor Müller, der es für angebracht hielt, den Arbeitnehmer­in sehr ausführlich begründeter Entscheidung 6 Jahren verurtheilt. Der Angeklagte erklärte, sich bei dem Beisitzern zum Gewerbegericht Unparteilichkeit anzurathen; Buyer zusprach, vollkommen genommen werden. Urtheil nicht zu beruhigen. Dähne wies die mindestens überflüssigen Bemerkungen des Wir kommen auf die Sache noch zurück. Zur Sittengeschichte. Unter Ausschluß der Offentlichkeit Redners zurück. Vielfach tlang die Ansicht der Redner dahin Das Aushängen der polizeilich genehmigten verhandelte gestern die Ferien- Strajkammer des Landgerichts II aus, daß es bald an der Zeit fei, die Beiträge für die Vera Arbeits- Ordnung im Fabrik- Betriebe genügt nach der Gewerbe- Ordnung, um ihre Bestimmungen für die gegen einen netten" Ghemann, den Arbeiter Georg Flucke ſicherung angesichts der Fälle des ansammelnden Kapitals Um die Begründung der Vorwürfe ชิน aus Rixdorf. Derfelbe war beschuldigt, zu Berlin   im Jahre 1891, herabzusetzen. im Betriebe beschäftigten Arbeiter verbindlich zu machen, nach- sowie ferner in Riydorf während der Jahre 1892 und 93 die prüfen, welche ein Theilnehmer der Versammlung gegen dem 2 Wochen verflossen sind. Daß die Arbeits- Ordnung dem unverehelichte Felling, sowie feine jezige Ehefrau, vor und das Mitglied Krause erhoben, wurde eine aus Arbeiter ausgehändigt wird, ist nicht Bedingung für die während der Ehe zur gewerbsmäßigen Ünzucht verleitet bezw. brei Personen bestehende Kommission, welcher Tamm, Stuhlmann Geltung der Arbeits- Ordnung, wenngleich sich der Faber Unzucht derselben durch Gewährung von Gelegenheit Vor- und Meier angehören, gewählt. Der Punkt 2 der Tagesordnung brikant   durch Nicht- Aushändigung derfelben eines sträflichen Ver- schub geleistet zu haben. Außerdem wurde dem Flucke Miß- Besprechung über die Besichtigung der Heilanstalt zu Neu­gehens schuldig macht. Mit dieser Begründung wurden zwei handlung seiner Ehefrau zur Bast gelegt. Aus der Verhandlung Rahnsdorf  " wurde abgesetzt und in eine Grörterung der Frage, Arbeiter abgewiesen, die vom Färberei- Besitzer Feldmann ging hervor, daß der Angeklagte ein arbeitsscheuer Mensch ist, eingetreten, ob und unter welchen Umständen man die vom Vor­Lohn- Entschädigungen forderten. Gegen den durch beeidete Zeugen der ausschließlich von dem schändlichen Gewerbe feiner Frau ftande der Invaliden- und Altersversicherungsanstalt Berlin  Aussagen gelieferten Beweis, daß im Betriebe des Beklagten eine lebte. Das Urtheil lautete auf drei Jahre Gefängniß, empfohlene Besichtigung des Sanatoriums Gütergoß, über das Arbeits- Ordnung( an der Eingangsthür) aushängt, nach welcher Ghrverlust auf fünf Jahre und Zulässigkeit von Polizei in mehreren Versammlungen schon für und gegen gesprochen Kündigung ausgeschlossen ist, wandten die Kläger   ein, vom In Aufsicht. wurde, vornehmen wolle. Dem Vorsitzenden Symanowsky halt derselben nicht Kenntniß gehabt und fein war vom Dr. Freund ein Schreiben zugegangen, welches der Exemplar ausgehändigt erhalten selbe zur Verlesung brachte, wonach den Mitgliedern des Vereins haben, auch nicht darauf verwiesen Derlammlungen. zu dem gedachten Zweck freie Fahrt zugesichert wurde. Nach sein. Diese Einwände hielt das Gericht also diesmal nicht für stichhaltig, während sie häufig der Beachtung werth gefunden Im vierten Wahlkreise beschäftigte sich am 5. September furzer Debatte einigte man sich dahin, die Fahrt am 9. September zu unternehmen. wurden. Vielfach hat man gerade auf die Aushändigung der eine öffentliche Parteiversammlung mit der bevorstehenden Arbeitsordnung entscheidenden Werth gelegt, weil sie für Fabrik- Provinzialkonferenz. Nachdem der Vortrag, wegen des schwachen betriebe, in denen mindestens 20 Personen beschäftigt sind, gesetz- Besuchs der Versammlung von der Tagesordnung abgesetzt war, lich vorgeschrieben ist.

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Gine fehr gut besuchte Versammlung der Arbeiter­Bildungsschule( Südost) tagte am 2. September in ben Oranienhallen", Oranienstr. 51. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wurde, ehrten die Anwesenden das Andenken der Genossin Agnes Wabniz durch Erheben von den Plägen. Genoffe Theodor Mehner hielt hierauf einen interessanten Vortrag über:" Der Sedantag und seine Bedeutung im Lichte der Kultur. Eine Diskussion fand nicht statt. Nachdem der Vor sikende, sowie auch Genosse Meyner die Anwesenden zum regen Besuch der Schule aufgefordert, traten mehrere Genossen sofort als Mitglieder der Schule bei.

Eine öffentliche Versammlung der graphischen Ge werbe und aller übrigen Berufe, welche zur Kammer Vill des besprach Stadtverordneter Th. Meyner furz die Aufgaben der Gewerbegerichts zugetheilt sind, beschäftigte sich am 4. September Konferenz, indem er auf die Schwierigkeiten hinwies, mit welchen in den" Arminhallen" mit den bevorstehenden Erfahwahlen. Der Fabrikant und Glashütten- Besitzer Neumann aus die Agitation auf dem Lande zu fämpfen hat. Da belieben die Nach ausführlicher Berichterstattung der bisherigen Beisitzer Stralau hatte sich vorgestern wegen Uebertretung der Gewerbe- Polizeibehörden vielfache weiter gehende Beschränkungen des Ver Stößel, Faber und Jahns über ihre Thätigkeit schritt Ordnung vor dem Schöffengericht am Landgericht II zu ver- fammlungsrechtes, als das Gesetz gestattet, und der Erfolg, die Versammlung zur Aufstellung von Kandidaten und nominirte antworten. Derselbe war beschuldigt, am letzten Bußtage jugend- welchen die eingelegten Beschwerden haben, kommt regelmäßig zu hierzu die Buchdrucker P. Stößel und A. Faber, den Buch­liche Arbeiter und Arbeiterinnen in feiner Glasfabrik beschäftigt spät. Ferner ist es schwer, zur Einberufung und Leitung von Ber- druckereihilfsarbeiter H. Jahns, den Stereotypeur H. Schis zu haben. Er war für diesen Tag beim Amtsvorsteher um die sammlungen, Leute aus den betreffenden Orten zu bekommen. Dann man sty, den Schriftgießer E. Berghahn, den Xylo­Genehmigung eingekommen, in seiner Fabrit diverse Reparaturen fann man ein und dasselbe Flugblatt nicht in der ganzen graphen H. Rühl, den Porzellandreher A. Kern, und zu vornehmen zu lassen, und hatte diese Genehmigung auch erhalten. Provinz verbreiten, da zu verschiedene Verhältnisse herrschen; Ersaßmännern den Buchdrucker A. Wa ch 3, den Lichtdrucker Er ließ aber die ganze Fabrik wie an jedem anderen Wochen- besser ist es, für jeden Kreis ein besonderes Flugblatt herzustellen. P. Janzen und den Lithographen L. Schädlich. tage in Betrieb setzen. Ein Gendarm hatte aber vom Daher ist die Hauptsache bei der Landagitation die Gründung In der öffentlichen Versammlung der Schuhmacher Amtsvorsteher den Auftrag erhalten, die Fabrit zu von Organisationen. Redner befürwortet sodann den Antrag, am 4. d. M. erfolgte die Berichterstattung der Delegirten vom revidiren. Dieser fand, daß außer dem Komptoir und die Agitations- Kommission für die Provinz Brandenburg   möge Erfurter Industries und Schuhmacher Kongreß, über welchen der Expedition die ganze Fabrit im Gange war, vierteljährlich einen gedruckten Geschäfts- und Rechenschaftsbericht f. 3. im Vorwärts" ausführlich berichtet worden ist. Die Ver. und auch die jugendlichen Arbeiter beiderlei Ge- herausgeben und den Wahlkreisen zustellen, damit Klagen über sammlung hatte insofern ein kleines Vorspiel, als die Listen= schlechts in Thätigkeit waren. Auf die Anzeige des Gendarmen Unthätigkeit begegnet und etwa geäußerten Wünschen der Genossen sammlung zur Deckung der Unkosten der Kongreßdelegirten erhielt Herr Neumann ein polizeiliches Strasmandat, gegen schnell nachgekommen werden kann. Auch den weiteren Antrag polizeilicherseits bei Androhung der Sistirung verboten wurde. welches er Einspruch erhob. Vor Gericht erhob er den Ein- empfiehlt Redner zur Annahme, jene Berichte zuvor von drei Auf den Einwand des Betroffenen, daß ja Brauereidirektoren wand, in dem guten Glauben gewesen zu sein, daß er, nachdem Revisoren prüfen zu lassen, von denen je einen der zweite, vierte auch sammelten, erwiderte der Polizeibeamte, daß er noch feinen Beide An- Brauerei besiger sammelnd betroffen habe. In einem solchen er einmal von Amtsvorsteher die Genehmigung erhalten, die und sechste Berliner   Wahlkreis zu ernennen habe. Delegirte waren ganze Fabrik gehen lassen fönne und dazu gehörten auch die träge werden angenommen. Ein Antrag, die Lokalfrage auf die Falle würde er ihn gleichfalls sistiren lassen! jugendlichen Arbeiter, da viele Arbeiten nur von diesen aus- Tagesordnung der Konferenz zu setzen, wird durch Uebergang Menzel und Willner. Menzel schloß die ausführlichen geführt werden tönnten. Da aber die ertheilte Genehmigung zur Tagesordnung erledigt, da ohnehin die Lokalfrage erörtert Darlegungen seines Eintretens für die Interessen der Lokal­

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