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Freigesprochen.

Der Oberleutnant Marloh   ist vom Kriegsgericht frei gesprochen worden.

bor  , ein Befehl, der ihm die Geschiehung zur Pflicht mache. Wie jich die Erschießung dann abgespielt hat, spricht für diese Annahme. Der Angeklagte hat bem Hauptmann Gentner gegenüber bierma I betont:" Ich muß handeln, ich habe bindende Befehle" Dem Zeugen Klawunde gegenüber hat der Angeklagte erklärt: Jeh handle auf Befehl." Die Angabe des Angeklagten dem Staats amwalt Zumbroich gegenüber, fast unmittelbar nach der Lat  , daß er auf Befehl gehandelt hat, unterstüßt diese Annahme. Das Ge richt ist daher zu der Ueberzeugung gefommen, daß der Angeklagte in der Tat geglanbt hat, er habe den Befehl, die Leute zu erschießen, befonumen. Hat der Angeklagte das aber geglaubt, dann hatte er nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsmilitärgerichts

Die Grichießung ant 11. März war objektiv unberechtigt, auch I unter dent Gindrud schwerster Bürgerfämpfe. In Rücksicht gezogen unter Berüdfichtigung der ergangenen Befehle. Die Personen, die werden muß auch, daß der Angeflagre ein Mann ist, ber, wenn auch mit Waffen dort erschienen sind, die Zahlmeister Jakobowsky, geistig vollkommen zurechnungsfähig, doch infolge seiner schweren Liebau und Garder, hatten Waffenfcheine von der Kommandantur Kopfberlegung anders zu beurteilen ist als ein normaler Mensch. Berlin  , also von der zuständigen militärischen Ortsbehörde. Der Alle Sachverständigen haben bestätigt, doß der Angeklagte ungweifel. Ein Mann, der ohne dringende Not 30 unschuldige Einwand des Angeklagten, diese Waffenscheine seien nicht gültig haft infolge seiner schweren Kopfverlegung innerlich biel unsteter Menschen hat erschießen lassen, von denen 29 gestorben sind, gewesen, trifft nicht zu. Er hätte sich bei ruhiger Ueberlegung und unruhig und dadurch nicht so widerstandsfähig ist, wie ein ge­ist von einem Gericht seiner Standesgenossen wegen dieser Zat lagen müssen, daß zwar alle Ausweise und Waffenscheine der funder Mensch. V. M. D., die vor dem 7. März ausgestellt waren, ungültig waren, freigesprochen worden. Bei der Beurteilung des Angeklagten ist feine ganse Persönlich Dies ist die Tatsache, über die fein rechtlich denkender bem 7. Mära, gültig waren. Die Grschießung der 30 Mann war barauf Rücksicht zu nehmen, daß er ein alter preußischer Offizier daß aber Waffenfcheine der zuständigen Behörde, ausgestellt nach feit, fein militärischer Werdegang in Betracht zu ziehen. Es ist Mensch hinwegkommt. Suristen fönnen spintisieren und fon- auch deshalb unberechtigt, well nach den Bestimmungen des Stand­im Sinne der alten töniglich preußischen Armee struieren, der unbefangene Laie sicht nur: dort 29 eichen rechts cine Grschießung nur fofort guläffig ist. Es ist das Wesen ist, daß man ihn vielleicht als Gehorsamsfanatiter bezeichnen kann. hier der freigesprochene Mörber. des Standrechtes, daß es bezweckt, die Truppe, die im Kampfe steht, Durch die ergangenen Befehle, die an sich nicht sehr flar sind und Wäre mit Marloh nach seinen eigenen Rechtsbegriffen zu schüßen; deshalb brauchen nach dem Standrecht längere Grmitt in denen immer von Erichießen, Standrechi usw. die Rede ist, war verfahren worden, so läge er längst erschossen unter dem Rajen. fungen nicht vorgenommen zu werden. Der Angeklagte hat dagegen in dent Angeklagten doch wohl ein Boden vorbereitet, der ihn au Für ihn genügte es ia, daß ein Mensch eine goldene Uhr oder baburch verstoßen, daß er die Matrosen zunächst einsperrte und einen tatsächlichen Zertum über die Natur bes bmt überbrachten einen Ring am Finger trug, um den Unglücklichen als über längerer Zeit, nach Tagen, Monaten oder auch mehreren Stunden des ganzen Sachverhalts den Gindrud gewonnen, daß im vorliegen. mehrere Stunden bewachen ließ. Es ist selbstverständlich, daß nach Befehls geneigt machte. Das Gericht hat unter Berüdsichtigung führten Plünderer zu betrachten und an die Wand zu stellen. eine standrechtliche Erschießung nicht stattfinden darf, sondern daß Falle der Mensch Marloh  , der kein Rohling ist, mit dem Sol Was hätte nach dieser Beweislogik mit Marloh selber geschehen dann das Gericht einzugreifen hat. Es ist unrichtig, daß der An Saten Marloh einen schweren Kampf getämpft hat. Der miiffen? getlagte Plünderer erschhoffen hat. Eine Grschießung von Blün Angeflagte hat sicherlich nicht gewußt, was er mit dem erhaltenen Es ist allerdings richtig, die Justiz darf einen Mörder niederern war nur zulässig, wenn Leute auf frischer Tat beim Blündern Befehl anfangen follte und den Befehl in seiner Seele hin und her mals mit seinen eigenen Begriffen messen. Aber um jo mehr gefaßt wurden. Das Vorfinden von Ringen, Uhren oder Stetten ist gewälzt. Bei der Grziehung des Angeklagten und seiner Neigung hat sie Ursache, einen Mann, der namenloses Unglück über ein triterium, das nicht ausreicht. Es können auch nicht die Be- sunt unbedingten Gehorsam ist der Angeklagte schließlich, nach der dreißig Familien gebracht hat, nach den strengsten Grundsägen stimmtungen über den Waffengebrauch herangezogen werden, um Ueberzeugung des Gerichts, zur Ansicht gekommen, es liege hier Zuzugeben ist, daß der Ange der Gerechtigkeit zu beurteilen. Das Seriegsgericht hat basie Grichiehung zu rechtfertigen, flagte sich ein Befehl zum Erschießen Gegenteil getan. Es hat alle Entschuldigungs- und Milderungs­in einer bedrohlichen Lage T gründe für Marloh   gelten laffen, die überhaupt angeführt werden konnten, und noch einige mehr. befunden hat. Aber diese Lage war nicht so bedrohlich, daß er zum Eine Bedingung hätte es vielleicht gegeben, unter der das Waffengebrauch berechtigt war. Der Angeklagle hat ein geladenes Urteil erträglich erschienen wäre: wenn gleichzeitig das Schul- Maschinengewehr vor die Gefangenen gestellt und hat den bewachen. Schulden Mannschaften wiederholt eingeschärft, daß sie bei der leiseften dig über Oberst Reinhard und Hauptmann v. Kessel Bewegung, die auf Meuterei deutete, einen Gurt in die Menge ausgesprochen worden wäre. Aber das Gericht hat seine Ur hineinschießen sollten. Bei dem großen saß, der zwischen den Re­teilsgründe bereits so formuliert, daß aus seiner Begründung gierungstruppen und der V. M. D. damals herrschte, hält es bas fein Zwang zur Einleitung eines Verfahrens gegen die Vor Gericht für absolut sicher, daß schon bei den ersten Anzeichen einer gesetzten Marlohs entsteht. Alles eine Stette fubfeftiver Miß- Meuterei gefchoffen worden wäre. Daß nicht geschoffen wurde, verständnisse. Oberst Reinhard hat seinen Befehl awar nicht so geigt, daß von einer so dringlichen Bedrohung, daß die Grschießung gemeint, aber Marloh konnte auch nichts dafür, wenn er den hätte vorgenommen werden müssen, Befehl in seiner Art auffaßte. Niemand hat's gewollt, nie­Die 29 Toten war. Dazu fommt, daß der Angeklagte gar nicht gegen meubernde mand ist's gewesen! Nur merkwürdig! liegen in ihren Gräbern. Gefangene vorgegangen ist, sondern daß die Grschießung erst längere Dieser Urteilsspruch ist die Krönung des vorangegangenen Beit später, als bereits die Verstärkung eingetroffen war, borge­Justiziandals. Mit den Mitteln der Urfundenvernichtung, der nommen worden ist, also zu einer Zeit, wo von einer Bedrohung Urkundenfälschung, der Verleitung zum Meineid, der Begünsti- burch einen Befehl seiner Vorgesenten gebedt ist. Sierbei kommt es Begünstigar nicht die Rede sein konnte. Su prüfen ist, ob der Angeklagte gung haben militärische Stellen Marloh der Verhandlung ent nur darauf an, was Marloh durch die Leutnants Shröber und Weh aichen wollen. Jekt, wo er gefaßt ist, wird er freigesprochen. meyer übermittelt worden ist. Die Schröterfche Uebermittlung war Die ganze Militärjustiz stinktum Sim me I und so allgemein gehalten, daß der Angeklagte diese nicht als einen Be schreit nach ihrer Abschaffung. Die Ehre des ganzen deutschen fehl in Dienstsachen hat aufgefaßt haben können. Das Gericht ist Wolfes hängt daran, daß es des verbrecherischen Treibens außerdem ber Ueberzeugung, daß bei der Art der Uebermittlung ffeiner Offizierscliquen und Koterien Herr wird. Die Herren durch Schröter der Angeklagte nicht die Ueberzeugung gehabt haben halten ihre Angelegenheit für erlebipt, wenn ber tödlich kom fann, daß es sich um einen Dienstbefehl handle. Cine abfolut promittierte Hauptmann v. Stelsel dem Pfarrer Rump eine fichere Beststellung, wie Duellforderung zustellt und ihm ein paar Löcher durch den Talar schießt. Das Wolf kann in diesent grotesten Satirspiel gelautet hat, hat das Gericht nicht troffen tönnen. Gs ft bamit zu nur einen neuen Beweis dafür erbliden, wie gewissen Offiziers- au rechnen, daß bei der großen Aufregung aller beteiligten Per freisen   jeder vernünftige Ehrbegriff abhanden gekommen ist. fonen irgendwelche Irrtümer obgewaltet haben tönnen. Um ur­Nach Martohs Freispruch fann es nur eine Forderung füle teilen zu fönnelt, mußte fich das Gericht ein Bild der Sachlage machen. Das Gericht ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß die das ganze Volk geben: ntlage gegen eifel   und durch Mehneyer überbrachte Mitteilung fo gelautet hat, wie fie Reinhard und sämtliche Begünstiger und Helfer hier in der Berhandlung befundet worden ist. Das Gericht hat der Flucht Marlohß vor zibilen Gerichten, bschaffung der feinen Zweifel darüber, daß in dieser Mitteilung nicht etwa ein Militärjustiz und endliche und bollständige Säuberung des Privatgespräch Reinhard- steffel- Weber eher su erbliden ist, sondern Seeres von Marloh, Steffel- und Reinhardnaturen, von Offi. daß in jo ernster Beit und einer so ernsten Angelegenheit selbstver­zierscliquen und Adelsverbänden, die eine dauernde Verschwöständlich rung einer Raste gegen Recht, Freiheit und Republik   bilden. Jst denn die Republik   dazu da, un fich dauernd von diefer monarchischen Gesellschaft blamieren zu lassen? Besen her, aus­gefegt!

Die Begründung des Freispruchs.

Verhandlungsleiter Kriegsgerichtsrat 23eIt fithrte aur Be­gründung des bereits bekannten Urteils aus:

Siegesdenkmäler.

Von F. Beschow.

Ehrlich ehrfürchtig fiberreichte der Bürgermeister dem Heim gefehrten Bürger ber Stadt, bem Feldherrn, dessen Rame mit vielen fiegreichen Schlachten zufammen genannt wurde, den vergoldeten Stab, in bem groß und tief die Namen der Schlachten, als deren Sieger er genannt Burbe, eingeschnitten waren. Auf daß fie der Felbherr stets vor Augen habe. Und er hob die Augen unter den weißen Brauen, diese Augen, deren Nezhaut fast nur Uniformen, die in ihr Feld traten, spiegelten und fprach:

Möge bas Bolf, das zu Hause von meinen Siegen hörte, fie ebensowenig vergessen wie ich, der ich sie erfochten, der ich in diesem Stab ihr bauerndes Denkmal habe. Aber man hat die Sieges fahnen längst wieder eingeholt, das Bolt hat lein Denkmal meiner Siege."

Stein Denkmal Deiner Siege, Feldherr?

Siehst Du die junge Frau, die fich heftig burch die Dich an­staunende Menge zwängt, nicht achtend, daß nian ihr die morschen, dünnen Kleider fast vom Leibe reißt, die nur darauf bedacht ist, recht viel Deiner Bilder zu verkaufen?

Ihr Mann, o Feldherr, blieb bei einem Deiner Siege, ba rib ihr der Schred vor der Zeit das Kind aus dem Leib, und sie wurde trant und schwach, untauglich schwererer Arbeit. Run verkauft sie das Bild des Siegers.

Rein Denimal Deiner Siege, Feldherr?

nicht die Nebe

bie Mitteilung Wehutchers

ein Dienstbefehl vorgelegen

bat. Dieser Dienstbefehl fonnte, darüber ist das Gericht nicht im 3weifel, nur dahin aufgefaßt werden, der Angeklagte folle, gejtügt auf die allgemeinen Dienstbefehle, energisch vorgehen. und nötigen­falls von der Waffe Gebrauch machen,

haben, wenn er gewußt hätte, daß der Befehl ein Verbrechen oder nicht die Pflicht der Prüfung. Er würde sich nur ftrafbar gemacht Bergehen bezvedt. Daß der Angeklagte sich bessent bewußt war, davon kann keine Rebe fein. Der Angelagte bann in fenen März tagen sehr wohl der Ansicht gewesen sein, daß die militärischen heit von Berlin   die durch die V. M. D. immer wieder aufflammen Dienstbehörben ein Interesse daran hatten, im Interesse ber Gider­den Unruhen energisch nieberzuwerfen, und daß die Dienststellen ein Egempel durch den Befehl der Erfchießung ftatuieren wollten. Dafür, daß der Angeklagte gerade dreißig Leute erschießen ließ, darüber tann der Angeklagte eine forrette juristische Erklärung nicht geben. Daß der Angeklagte nicht auf Blut ausging, zeigt, daß er den Vorstellungen des Hauptmanns Gentner zugänglich war. Daß der Angeklagte aus anderen Motiver, die auf Grund eines Befehls gehandelt hat, hat sich nicht strifte nachweisen laffent. Die Möglichkeit anderer Motive ift swar gegeben. Es ist natürlich nicht ganz ausgeschloffen, daß er vielleicht auf Grund des Vorwurfs, er feisch I app, nun hat seigen wollen, daß biefer Vorwurf nichyt berechtigt ist, aber dieser Nachweis hat sich nicht erbringen laffen und so hat das Gericht in diesem

fich entscheiden müffen. Sat der Angeklagte aber geglaubt, einen Zweifelsfalle zugunsten des Angeklagten triften Befehl zur Grichießung zu haben, trifft ihm eine Schulb nicht, und er ist deshalb von der Anklage des Totschlags freigu sprechen.

Anders liegt die unerlaubte Entfernung. Der Ingeklagte ist am 2. Juni fortgegangen, obwohl er wußte, daß ein Saftbefehl gegen ihn vorlag. Seine Behauptung, er fei des Glaubens ge­wefen, bon feinem unmittelbaren Borgesebten Urlaub bekommen zu haben, ist nicht stichhaltig. Er wußte, daß sein höherer Vorgesenter, der Gerichtsherr, ihn mittels Saftbefehls fuchte, und so hätte er als Soldat felbstverständlich hier bleiben müssen, und wenn er drei. Wie hat der Angeklagte den Befehl aufgefaßt? Das Gericht mal Urlaub von seinem direkten Vorgesetzten hatte. Der Ange­muß berücksichtigen, daß der Angetlagte, als Führer eines nur flagte ist also wegen unerlaubter Entfernung ohne weiteres zu Be­fleinen Buges, einer bedrohlichen Uebermacht gegenüberstand, die strafen. Das Gericht hat aber berücksichtigt, daß der Angeklagte nach seiner wohl zu verstehenden Auffassung aus Deuterern, Land- in sehr erheblicher Weise durch Borgesehte, vor allemt aber durch friedensbrechern und Verbrechern bestand. Berlin   stand damals feinen Berwandten Pfarrer Rump, beeinflußt worden ist, fortzu­

Frage kommenden Literaturbereine nochmals abgeändert worden litt unter einer gewissen Direktionslosigkeit. Der Beifall am und wird voraussichlich in feiner endgültigen Faffung awei Schluß war, herausgefordert durch die Störungeberfude, tobend 8 ensurinstangen borsehen. und fahrmarkthaft. Gutt Mored.

Den Vorfiz der oberen Jufiang soll nach dem Entwurf ein Beamter führen, ber bom Seichsminister des Innern ernannt Reue Erzählungen von Wilhelm Scharrelmann  . Ein leines, werden wird. Die Beigeordneten zu diefer Instang terben bie stilles Licht leuchtet in den Steinbürgernovellen von Wilhelm Fachverbände und Vereine, wie z. B. der Goethebund stellen. Die Scharrelmann: Rund um Santt Annen.( Berlag Quelle 1 untere Instanz wird im wesentlichen übereinstimmen mit der früheren Meyer, Leipzig  .) Eine enge Welt tut sich auf, aber in diesen Stinozenfur. Die ausführenden Drgane follen wieber die Ber- Idyllen föftlichen Humors und leifer Eragit, in biefen bergiebelten waltungsbehörden werden, in der Regel also die Polizeiorgane, die Häufen und winkligen Stuben leben Menschen, die sich troß ihrer unter Umständen auch zu selbständigen Handeln befugt werden. Schnurrigfelt und Beschränktheit hingefunden haben zu einem Jeber Film wird als Bestätigung, daß er der genfur unterworfen Gleichgewicht der Seele, das sie vor Absturz und Unterliegen bes worden ist, eine gulassungstarte erhalten, ohne die tein Film vor- wahrt. Sie arbeiten, lachen, trinfen und weinen manchmal auch geführt werden darf. ein bißchen bei ihrem Flämmchen, das mit mildem bescheidenen Films, in Borführung ben Rinbericht ihr aufregungsloses Dafein befcheint. Bauber der Bedürfnis J. V. bortellungen bestimmt sind, unterliegen einer no- lofigleit. maligen Prüfung.

Siebst Du ben Jungen am Eingang, der mit blaugefrorenen bei einer ber Händen die Schuhe der Bürger puyt? linftet und trosia ift fein Blid, Dein anderer Sieg, o Feldherr, raubte ihm und feinen fünf Geschwistern den Water.

bie

zur

Nole Liechtenstein im Welfteriaal vorgetragen, und zwar in der Aeber­Saphotles Trachinierinnen werben Beute, abends 7%, Uhr, von trag ung bes 1914 bei pern gefallenen Heinrich Schnabel.

F

Theater. Ulrich Steindorffs Drama: Die Grren, bas am Heinrich Lautensad: Das Gelübde. Bergebens haben lerifale Protestler verfucht, die im Münchener   Schauspielhaus nun voll- Donnerstag feine Uraufführung an der Tribüne erlebt, if im Berlage von Baul Caffirer, Berlin  , erschienen. Jm Deutschen Künstler.Theater wird 30gene Uraufführung von Lauteníacks vierattigem Schauspiel Das am 12. Dezember Cyprienne zum 50. Mal aufgeführt. Gelübde" burd) flegelhafte Demonftrationen zu stören und zwar Das letzte Gericht, dies von der Stleist Stiftung ausgezeichnete ohne ersichtlichen Grund, denn es handelt sich nicht uni ein anti- Drama von Julius Maria Beder( Berlag G. Flicher, Berlin  ), gelangt fleritales Stüd. Das Wert ist von feiner Tendenz als der der am 17. Dezember aut gessischen Landestheater in Darmstadt   zur Urauf Menschlichkeit getragen Diefe, gezwungen von geschriebenem starren führung. Gefeß und den unbeugiamen Formen und Formeln irdischen Rechts, wird hier gestaltet in ihren Konflitten und Leiden. Seelen, in der Warter von Baragraphen menschlicher Erfindung, werden uns auf- ufit. Arnold Stefé und Bruno Walter   geben am 18. Dezem getoiefen in Saret, Auflehnung und Untergang. Der in ber Singalademie einen einmaligen Sonaten Abend. Ein Menich( Rebeniache, baß er Aristokrat ift) Beethovens hat Mozaris F- dur Sonate, Schuberts C- dur- Santafie, Schiffstatastrophe im Golf boit Aden auf Streuzerfonate. fein junges Beib berloren und Crgeltonzert. Am 11. Dezember, 8 Uhr abends, veranstaltet rig fucht, fait einaiger Ueberlebender, erschüttert von diesem Erlebnis, Seitmann in der Stoffer. Wilhelm- eddainistirche ein Dreifonger, bet Buflucht in einem Stapuzinertloster feiner bayrischen Seimat, Mönch Bach und Resnicer, Adventslieber alter Weister und geistliche Lieder von bem Elifabeth Matthet( Sopran) mitwirft. Programm: Drgelwerfe bon und Priester werdend. Nach neun Jahren tritt die Totgeglaubte tag Reger. plöglich wieder in fein geben, ihn zurüdforbernb als Gatten. Franze Roloff   wirb erst am smelten bens ber Zeitschrift ,, Romanti", Stlaverei und widerwilliges haremsleben liegen hinter iht, aber in Januar, vortragen. Um 13. Dezember spricht an ihrer Stelle ans Liebe will Brüden schlagen über dies Furd) thate, Schändende. Doch Schweitert von den Reinhardt- Bühnen. neuer Vereinigung feat bas Stirchenrecht brohende Hindernisse ent- Kunstausstellung bei Gurlitt. Bon Donnerstag ab neue Arbeiten Gintenis, E. R. Beiz und Baul Cohen. gegen, indem es. bestimmt, daß in solcher Wieberehe nur das Weibbon War Bechstein, Biaftilen von Rudolf Belling  , Sammlungen von René fordern barf, ber Wann nur erfüllen. Scham und Seelenempfind Neue Formprobleme der Baufunst bespricht heute abend, 8 Uhr, lichkeit läßt hier die Möglichkeit neuer Gemeinschaft scheitern, reißt Architekt Erich Mendelsohn   bei Baul Gaffirer, Viktoriaftr. 35. trennenden Vibgrund auf givlichen Mann und Beib. Unerbittlich leber das pinchoblaftliche Problem spricht Harry Teuber am fordert das seirchenrecht Härteres von den Gepeinigten. Um den 15. Dezember 7 Uhr im Meisteriaal. Manne des Mofters Zuflucht zu öffnen, muß auch die Frau ewige. Steuschheit geloben oder im Nonnentleid sich von der Welt fcheiden. Diese moderne Rhodope germanischer Raise giebt ben Schleier vor, und hinter Klostermauern bollenben beide gebrochen ihr Leben. Lauteniad, biefer Begabte Dichter, dessen Leben vor Jahres- Der Alpenfreund. Die fon 1870 Begründete Seitschrift wird im frist tragisch zu Ende ging, hat dies eigenartige und in der Litera Banuar in neuer Gestalt als monatliche Familiengelsdrift mit reichem und hast Du Augen, so siehl und hast Du Dhren, so böre tur neue Problem padend gestaltet. Trog ber Besonderheit des Bilberschmud wieber erscheinen. Verlagsort it München  , Plast. und erschauere ob der Denkmäler Deiner Siege im Bolt, oh Feldherr! alles ist das menschlich Tragische bedeutungsboll und von erit, 87 3abre alt, gestorben. Gemütoode, naturfrohe Baldgeschichten, die er Mazimilian Schmidt, der fehr bekannte Bahrifche Boltschriftsteller, schütternber Wirkung. Ungleich stärfer aber als in der Verwirl- jeit ben sechziger Jahren in großer Baht veröffentlichte, haben ihm den Die neuen Zenfurvorschriften für die Films befinden sich jest lichung auf der Bühne wirken die Dinge des Stüdes im Buch, to namen Bald- Schmidt" eingetragen, der in ganz Bayern   seit langem als im letzten Stadium der Vorbereitung, bevor sie der National- Breiten und Grobheiten des dramatischen Aufbaus sich leichter fiber- gute Münze unläuft. Day er auch den Bolkstheatern feiner Heimat bersammlung zur Beschlußfaffung vorgelegt werden. Der Bor- iehen und verzeihen lassen. Die Darstellung des Wertes( in den einiges gefchenit bat, weiß man von den Schlierseern, die sein Austrags­entwurf zu diesem wichtigen Entwurf ist nach der Anhörung ber in Hauptrollen Dieterle uud Hermine Störner). war ziemlich ftillos und stübert" biel gespielt haben.

Nun wird er den Tag bergessen, o Feldberr. Siehst Du die Frauen sich brängen vor dem Bädetlaben bort? Deine Siege raubten ben Aeckern die Bebauer, fo baß die Frucht ansblieb für das Volt. so daß sich füllten die Friedhöfe mit Hungers sterbenden Mindern,

mit gram- und verzweiflungbergehenden Gattinnen.- Stehst Du die Strüppel dort lungern und ein halbes, gebrochenes Dasein dahin bämmern?

Tränen, o Feldherr, unzählbare, flossen und fließen ob Deiner Siege, Felbherr?

Lege ab Deine glänzende Uniform, lege ab bie nielen Sterne und durchwandere im schlichten Werktagstittel die Stadt;

Die Joeale nennt Gugen erbert den Schillerabend, ben er am 15. Dezember 7, Uhr im Blüthnersaal veranstaltet. Weihnachtsmufit bringt ber A- cappella- Chor am 14. Dezember in der Garnisonkirche unter Mitwirtung von Emmi Leisner  , Giza von Strecz und Domorgantit Prof. Walter Fischer.