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Nr. 638 36. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Die Ahndung der

Auf der Tagesordnung der Nationalversammlung ] am Sonnabend stand zunächst

der deutsch - polnische Beamtenvertrag.

Kriegsverbrechen.

Burgefetten gegen Untergebene

im Inland begangen worden sind. Die Katastrophenpolitik, die seinerzeit den Friedensvertrag an dem sogenannten Ehrenpunkt" scheitern lassen wollte, darf sich nicht wiederholen.( Unruhe rechts.) Reichsjustizminister Schiffer:

Die polnische Regierung hat gebeten, ihr die in den abzutreten­den Gebieten tätige deutsche Beamtenschaft in möglichst großem Umfange für die Uebergangszeit zu überlassen. Die Reichsregie- Ich weise die Unterstellung des Abg Cohn, als ob das, was rung war grundsätzlich dazu bereit, wenn die Beamten in feiner wir hier vornehmen, nicht ernst gemeint ist, mit aller Entschieden Weise an ihren woblerworbenen Rechten geschmälert werden. Der heit zurück. Ich sehe in dieser Bemerkung eine schwere Schädigung Vertrag hat vorläufigen Charakter; er bestimmt, daß polnische der deutschen. Rechtspflege. Ter Abg. Cohn hat den Gesezentwurf Bertrauenspersonen bei den deutschen Behörden in den Abtretungs- als verspäteten Versuch hingestellt, Berbrechen und Vergehen, die gebieten zugelassen werden. Die Verwaltung der Abtretungs - schon jahrelang zurüdliegen, gut zu machen. Auch die Behaup gebiete foll allmählich an die polnische Regierung übergehen. Die tung, daß die Behörden in der Rechtsverfolgung solcher Verbrechen Belaffung der Beamten soll sich auf zwei Monate erstreden. Die bisher nachläffig gewesen seien, ist eine schwere Beleidigung der polnische Regierung verzichtet auf ihr Liquidations Enteignungs-) Berwaltung. Alles, was geschehen konnte, um uns bekannte Ver­recht gegenüber den Beamten, die auf dem Posten bleiben. Ihnen gehen und Verbrechen zu verfolgen, ist geschehen. Dieser Gefeß wird der volle Schutz der polnischen Regierung gewährt. In weite entwurf will nur diejenigen Fälle, die uns bisher nicht bekannt ren Artikeln wird die Besoldung usw. geregelt. geworden sind, einer Verfolgung unterziehen, und zwar unter be­stimmten, gesteigerten Sautelen. Dazu gehört in erster Linie die Wahl des Reichsgerichts als erkennendes Gericht. Im übrigen bildet dieser Gesebentwurf die unpassendste Gelegenheit, Experi­mente mit Bolksgerichten vorzunehmen. Abg. Landsberg( Soz.):

Minister des Auswärtigen Müller: Die polnische Regierung wird nach Atlauf dieses Provisoriums kaum in der Lage sein, eigene Beamte in genügender Menge anzu­stellen. Es ist daher in Aussicht genommen,

deutsche Beamte für längere Zeit

im polnischen Gebiet zu belassen. Die polnische Regierung hat erkl.rt, daß sie von dem ihr nach dem Friedensvertrage zustehenden Biquidationsrecht über deutsches Vermögen feinen Gebrauch machen will, soweit es sich nicht um Gebäude oder Handels- und In­dustrieunternehmungen handelt. Durch diesen Verzicht ist das

gesamte deutsche bewegliche Vermögen in Polen vor der Liquidation bewahrt.

Die notwendigen Vereinbarungen mit der polnischen Regierung müssen bis Neujahr getroffen werden. Das Geseb wird darauf in allen drei Lesungen ohne Aus­sprache angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes zur

Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen

Sonntag, 14. Dezember 1919

die Auslieferungsfrage

bei den alliierten Regierungen zur Sprache gebracht hat, jo geschah das deswegen, weil sie sich der Bedeutung dieser Frage für das Staatsleben Deutschlands bewußt ist. Es handelt sich hier um eine Frage der praktischen Politik und eine Rechtsfrage. Angehörige aller Barteien haben seinerzeit erklärt, daß es unerhört ist, deutsche Staatsangehörige ohne die nötige Rechtsgarantie ausländischen Gerichten auszuliefern. Sch bedauere, daß Dr. Cohn für diese Rechtsfrage so wenig Verständnis hat.

Bei der zweiten Lesung des Geseyes werden die Anträge Tohn abgelehnt. Es folgt die dritte Lesung, vor der Abg. Dr. Cohn erklärt, daß seine Frattion für das Gefeß stimmen werde, wenn es auch ihre Ansprüche nicht erfülle. Das Gesetz wird darauf in dritter Lesung einstimmig ange­

nommen.

Kein Betriebsrätegefeh zu Weihnachten. Der Präsident schlägt die nächste Sigung für Montag vor. Umfassteuer.)

Abg. Schulz- Bromberg( Dnat.) widerspricht mit Rücksicht auf die kurze Zeit, die zur Durchsicht des Ausschußberichtes über das umsagsteuergesek zur Verfügung steht.

Arbeitern zu Weihnachten versprochen worden. Wenn am Montag Abg. Löbe( Soz.): Das Betriebsrätegesetz ist seit Monaten den feine Sigung stattfindet, kann dieses Gesetz vor Weihnachten nicht mehr erledigt werden. Es sei denn, daß die Nationalversammlung sich nicht schon am Donnerstag vertagt, sondern ihre Beratungen auf Freitag und Sonnabend ausdehnt. Mit Rücksicht auf die Stimmung in der Arbeiterschaft bitte ich den Abg. Schulz, feinen Widerspruch zurückzuziehen.

das Betriebsrätegese zu erledigen, aber es läßt sich eben nicht Abg. Trimborn( 3.): Auch wir haben den dringenden Wunsch, machen.

Abg. Schiele( Dnat.) erklärt es auch als unmöglich, das Be­triebsrätegejeb noch vor Weihnachten zu erledigen. Abg. Denke( 1. Sos.): Wir schlagen vor, das Umsatzsteuergeset zurückzustellen und das Betriebsrätegesen zu erledigen.

Verbrechen von Deutschen müssen, ganz gleichgültig, ob sie im Inland oder Ausland begangen worden sind, gefühnt werden. Mit wir ab. Wenn andere Länder weniger Rechtsgefühl haben, so soll Verbrechern uns solidarisch zu erklären, weil sie Deutsche sind, lehnen uns das nicht beeinflussen. Mögen sich die anderen nach uns richten! Der Abg. Cohn sprach von Material über Verbrechen, das in seinem Besitz ist. Warum hat er es nicht zu einer Anzeige verwendet? Was hat der Abg. Cohn in den sechs Wochen, die er Beigeordneter im Reichsjustizamt war, gegen diejenigen unter­| nommen, die sich durch ihre soziale Stellung vor gerichtlichen Ver­Abg. Hoch( Soz.): Wenn der gute Wille auf allen Seiten vor­folgungen zu schützen suchen? Zur Einführung der Boltsgerichte handen ist, kann das Betriebsrätegeiet noch vor Weihnachten er­ist eine Aenderung des Gerichtsverfassungsgesetzes nötig. Bei ledigt werden. Der Einwurf, daß für die Fraktionsberatungen des diesem Gesetz kann man wohl taum über diese Frage sprechen. Betriebsrätegesetzes nicht genügend Zeit vorhanden ist, ist nicht Seinerzeit hat der Abg. Cohn einen Gefeßentwurf über die Bolts- stichhaltig. lieber dieses Gesetz wird doch seit einem halben Jahre ftandgerichte ausgearbeitet. Er sollte für besonders schwere Ver- gesprochen.

gehen, unzucht, Word, Totschlag, Brandstiftung, Vergegen gegen Abg. von Bayer( Dem.): Es wird praktisch nicht möglich sein, das Sprengstoffgeset usw. in Kraft treten. In dem unter Mit- das Betriebsrätegesetz vor Weihnachten zu erledigen. Es fehlt nicht Abg. Dr. Cohn( U. Soz.) beantragt, besondere Boltsgerichte michung des Abg. Cohn ausgearbeiteten Gefeßentwurf ist von einer an unserem guten Willen, aber die Materie ist außerordentlich einzufeten, die über diese Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen Berufungsinstanz keine Nede( wie bei den außerordentlichen Kriegs- schwierig. entscheiden sollen. Der Gefeßentwurf ist im günstigsten Fall ein gerichten. Red.). Daher ist es nicht mehr, daß die Freunde des Abg. Graf Bojabowsky( Dnat.): Die deutsche Industrie hat jehr später Bersuch, das Recht wieder walten zu laffen gegenüber Herrn Cohn immer für Einführung von Berufungsinstangen waren. fich seit Jahrhunderten entwickelt und auch dem Arbeiter Wohlstand den zahlreichen Verlegungen des Völkers und des allgemeinen Der Rat der Volksbeauftragten , der aus drei Sozialdemokraten gebracht. Es kommt wirklich jest nicht darauf an, ob das Gejes Rechts, die der deutschen Kriegsführung und den daran beteilig- und drei Unabhängigen bestand, hat damals den Gefeßentwurf ein- 14 Tage früher oder später verabschiedet wird. ten Bersonen begangen worden sind.( Oho!-Rufe rechts.) Denken timmig abgelehnt. Damals fagte ein Unabhängiger: Man Sie nur an die Greignisse in Lille , an die völkerrechtswidrige Be- miffe bei solchen Stevolutionstribunalen, wie sie anfangen, aber handlung von Gefangenen im Kriegsgebiet und an die vielen ande- nicht, wie sie aufhören. Das Gesetz gegen die Kriegsverbrechen muß ren Verftöße gegen das Völkerrecht.( Rufe rechts: Wenden Sie sich einem vorhandenen Gericht übergeben werden, nicht aber einem, doch an die Gegner!) Es ist nur ein Zeichen der völligen Ver- das erst zu schaffen wäre.( Zebhafter Beifall bei den Goz.) lotterung des Rechtsgefühls bei allen friegführenden Mächten, wenn jebt noch solche Rufe kommen. Die Herren scheinen der Meinung zu sein, daß das Recht die Mete der Kriegspolitik wäre. ( Sehr wahr! bei den ll. Soz. Unruhe rechts.) Die Regierung follte über den Rahmen dieses Gesezes hinaus viel schärfer auch die Verfehlungen verfolgen, die von militärischen

Minister des Auswärtigen Müller:

Gegenüber dem Verdacht, den der Abg. Cohn geäußert hat, flelle ich fest, daß ein Zusammenhang zwischen der Vorlage und der Ratifizierung des Friedensvertrages nicht besteht. Wenn die deutsche Regierung

In Hammelsprung bestimmt das Haus die nächste Sibung mit 118 gegen 97 Etimmen auf Dienstag Die Unabhängigen stimmten für die Verschiebung auf Dienstag und machten damit bie Erledigung des Betriebsrätegefeges in diesem Jahre unmöglich. die Erledigung des Betriebsrätegefebes in diesem Jahre vielleicht unmöglich. Die Sozialdemokraten werden allerdings ihren ganzen Einfluß aufbieten, daß der Freitag und Sonnabend der nächsten Woche für die Erlebigung des Betriebsrätegefeges ausgenust werden. Dienstag 10 1hr: Zweite Lesung des Umsaksteuergesetzes. Schluß gegen 4 Uhr.

RUDOLPH HERTZOG

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