2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 212.
Mittwoch, den 12. September 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Die
deutschen Gewerkschaften 1893. vernachlägt werden darf in dem Emanzipationskampfe, nicht und Innungsmeistern gehören vor das Gewerbegericht und nicht
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
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Zage treten. Mehr und mehr bricht sich in allen Rammer VII. Borsitzender: Assessor Rorn, Sigung vom Kreisen der über ihre Klassenlage aufgeklärten Arbeiter die 6. September. Ueberzeugung Bahn, daß kein Gebiet des öffentlichen Lebens Gewerbliche Streitigkeiten zwischen ungelernten Arbeitern Unter der Ungunft der Zeiten, unter dem Druck der wirth das politische und nicht das wirthschaftliche; auf wirthschaft- vor das betreffende Jnnungs Schiedsgericht. Diesen Grundfah, schaftlichen Verhältnisse, der Bedrängung durch Behörden und lichem Gebiet ist es aber die Gewerkschaft, die den Kampf zu der direkt einer Entscheidung der Kammer lil, welche wir fürzlich Unternehmerverbände, haben am meisten von allen Arbeiter führen hat. Ihre vornehmste Aufgabe ist es, die Lebenshaltung publizirten, widerspricht, stellte die Kammer VII gelegentlich eines organisationen stets die gewerkschaftlichen zu leiden. In einer der Arbeiter zu fördern durch Erringung besserer Arbeits- Prozesses mehrerer Arbeiter gegen den Fuhrherrn( InnungsPeriode des allgemeinen wirthschaftlichen Niedergangs, der die bedingungen. Sie nützt dadurch der politischen Bewegung, in- mitglied) Fricke auf, indem sie das Gericht für zuEinnahmen des Einzelnen beschneidet, gehen erfahrungsgemäß dem sie Kämpfer für Organisation und Agitation schult ständig erklärte. Der Vorsitzende führte begründend aus, leicht die Organisationen an Mitgliederzahl zurück. und das Solidaritätsgefühl, dieses Bindemittel jeder die Thätigkeit der Kläger dieselben prahmten Kies Nur da, wo ein langjähriges Zusammenwirken das Solidaritäts- großen Arbeiterbewegung, fräftigt." Die politische Be- aus Kähnen und häuften und siebten ihn charakterisire sie gefühl der Mitglieder gestählt hat, können solche äußere wegung ihrerseits hat der gewerkschaftlichen int die als Arbeiter und nicht als Gesellen oder Ge= Einflüsse nicht einen mertlichen Einfluß ausüben. Eine solche Hände zu arbeiten, indem sie die Hindernisse aus dem Wege zu hilfen; nach der Gewerbe Ordnung seien aber die den Ans Einwirkung der Tradition hat aber bei den deutschen räumen sucht, die jetzt noch der freien Bewegung der Arbeiter- forderungen des Gesetzes entsprechenden Innungs- Schiedsgerichte Gewerkschaften wegen der kurzen Zeit ihres Bestehens noch nicht organisationen im Wege stehen, und indem sie auf gesetzgeberische nur für gewerbliche Streitigkeiten zwischen Innungsmeistern und zur Geltung kommen fönnen. Nur einzelne, wie die der Buche Maßregeln zum ausgiebigen Arbeiterschutz hinarbeitet. Nicht deren Gesellen zuständig. drucker, blicken auf eine längere Geschichte zurück. politische oder gewerkschaftliche Organisation, sondern politische So ist es erklärlich, daß auch das uns jetzt in dem Bericht und gewerkschaftliche Organisation kann uns zum Ziele führen Meinung geglaubt, den Ausdruck Gesellen" nicht so genau Die Kammer 11 hatte beim Aussprechen der entgegengesetzten der Generalfommission vorliegende Bild der Entwickelung der und wird uns zum Ziele führen, wenn wir alle, ein jeder aufnehmen zu brauchen, und hatte durch ihren Vorsitzenden aus. deutschen Gewerkschaften im Jahre 1893 die Spuren der miß- seinem Gebiete, ernstlich Hand ans Werk legen. lichen Zeitumstände trägt. Auf den ersten Anschein, wollte man führen lassen, der Gesetzgeber habe unter„ Gesellen" auch unnur von der Mitgliederzahl der Gesammtheit der Gewerkschaften gelernte Arbeiter verstanden wissen wollen. sich beeinflussen lassen, müßte man sogar einen Rückgang feststellen, Unserer Meinung nach ist es dringend nothwendig, daß das Denn statt 244 734 Mitglieder im Jahre 1892, sind für das Jahr Gewerbegericht die Frage bald in einem Sinne entscheide: 1893 nur 229 810 Mitglieder zu verzeichnen, soweit die vorWelches Gericht ist für Klagen von Arbeitern im beschränkten handenen Einzelangaben überhaupt eine zuverlässige Summirung Sinne ungelernter Arbeiter gegen Innungsmitglieder zuständig gestatten. Dabei ist indeß in Betracht zu ziehen, daß der Einfluß das Gewerbegericht oder das Innungs- Schiedsgericht?" Die der angeblich so sozialreformerischen und arbeiterfreundlichen Kammer VIII. Vorsitzender: Assessor Fürst. Sigung vom in Betracht kommenden Arbeiterkreise haben das größte Interpreußischen Regierung es fertig gebracht hat, die zahlreiche Ge- 3. September. effe, dies zu erfahren, und es baldigst zu erfahren, das größte werkschaft der Vergarbeiter des Saarreviers mit ihren 22 400 Mit- Notizen des Vorwärts" und der Bier Recht. gliedern völlig zu zerstören und die der westfälischen Bergarbeiter Bontott spielten in einem Lohnentschädigungs- Prozeß des Kammer Vl. Vorsitzender: Assessor Leo. Sizung vom um 4126 Mitglieder zu vermindern. Stellt man diese direkt Arbeiters E. gegen die Firma Hayde eine bedeutende Rolle. 7. September. meßbare Einwirkung. der obrigkeitlichen Fürsorge in Rechnung. Der Kläger beanspruchte 30 W. wegen unberechtigter Entlassung. Auch eine Verleitung zu Handlungen, die zieht man die beiden Zahlen also ab von der Mitgliederzahl Der Vertreter der Beklagten rechtfertigte in einem früheren gegen die Geseze oder guten Sitten verstoßen." von 1892, so ergiebt sich daß gegen den Bestand von 218 208 die Termin die Entlassung E.'s damit, daß derselbe eine Notiz in Der Kutscher E., der bei der Gesellschaft Berliner Trinkhallen in Mitglieder 1893 fogar um 11 602 zugenommen haben trotz der den Vorwärts" gebracht habe, welche geeignet gewesen sei, die Arbeit stand, drehte eines Tages mit seinem Kollegen T. eine Ungunst der Zeiten. Firma zu schädigen, und welche laut Berichtigung des Vor- Schuckelmaschine; T. gerieth dabei in Schweiß, E. nicht. Das Im Einzelnen haben solgende Organisationen an Mitgliedern wärts" sich als unwahr herausgestellt habe. Dem Chef sei vor- veranlaßte diesen, sich mit den Worten:" Du bist ja so hübsch zugenommen: Barbiere 355, Bergarbeiter( Sachsen ) 807, geworfen worden, er verbiete seinen Arbeitern das Trinken geschwißt," über L. lustig zu machen. Der antwortete: Wenn Brauer 459, Buchbinder 669, Buchdrucker 520, Fabrikarbeiter boykottfreien Bieres, was nicht der Fall gewesen sei. Beweis: Du nicht so faul gewesen wärst, hättest Du auch geschwitzt." Ein ( 1892 nach Schäßung 2000 Mitglieder) 2619, Former 320, Glacé: Die Berichtigung im Vorwärts". Der Kläger machte nun heitiger Wortwechsel war die Folge. Doch nach dem Spruch: handschuhmacher 114, Glasarbeiter 185, Holzarbeiterverband( die geltend, die erste Notiz beruhe doch auf Wahrheit, und schlug Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns nun endlich Thaten Organisationen der Bürstenmacher, Drechsler, Stellmacher und als Zeugen für seine Behauptung den Heizer der beklagten fehen", faßt G. seinen Gegner an, als wollte er sich mit ihm Tischler hatten 1892 zufammen 21 713 Mitglieder) 2047, Kupfer- Firma vor. Zu der Berichtigung habe die Redaktion des Vor- fabbeln", dabei die denkwürdigen Worte ausrufend:„ Du denkst schmiede 45, Lederarbeiter 717, Lithographen 164, Maler 833, wärts" si durch den Hauptbetheiligten, den Chef, bestimmen lassen. wohl, ich graule mich vor Dir." T. verstand aber die Sache Mauer 325, Metallarbeiter 2308, Porzellanarbeiter 879, Sattler Das Gericht beschloß in jenem Termin, den vorgeschlagenen falsch, nahm seinen mit Zwecken beschlagenen Pantinen und 264, Schiffszimmerer 46, Echneider 1046, Schuhmacher 206, Stein Beugen in einem neuen Termin zu hören; dem Vertreter der schlug mit diesem E. vor den Kopf, daß er blutete. Die regelfeter 323, Tabafarbeiter 2671, Textilarbeiter 1497, Vergolder 200 Beklagten gab es anheim, die fraglichen Nummern des Vor- rechteste Holzerei war nun fertig. Wegen der Affäre wurde E. und Zigarrenfortirer 120; zusammen in diesen 26 Organisationen wärts" mitzubringen. Am 3. September erschien als Vertreter entlassen. Das Gewerbegericht Das Gewerbegericht, an welches er sich wandte, eine Mitgliederzunahme von 19 739. der Beklagten ihr welcher die Zeitungsnummern stellte auf die Einwände Werkführer, des Direktors der beklagten Abgenommen an Mitgliederzahl haben 1893 jolgende vorlegte. Die eine enthält die Notis, daß Herr Hayde geäußert Gesellschaft obigen Sachverhalt fest. Ferner wurde festgestellt, voir 10 Organisationen: Bäcker 411, Bauarbeiter 325, Bergarbeiter habe mit bezug auf seine Arbeiter, ringfreies Bier zu trinken sei daß der Direktor einige Tage vor jenem Handgemenge den ( Westfalen ) 4126, Bildhauer 57, Böttcher 400, Dachdecker( 1892 nicht angängig, das beste wäre Schultheiß . Wem dies nicht Kläger verwarnt hatte, sich ja nicht irgend etwas zu Schulden nach Schätzung resp. früherer Angabe 571) 71, Gärtner 254, passe, der möge gehen. Die in der anderen Nummer enthaltene kommen zu lassen; im Nichtachtungsfalle würde er sofort entGoldarbeiter 521, Holzarbeiter( Hilfsarbeiter) 102, Hutmacher 24, Berichtigung besagt, daß der Unternehmer Hayde seinen Arbeitern lassen werden. Mit folgender, in ihrer Eigenart interessanten Konditoren 92, Korbmacher 145, Kürschner( 1892 nach Schätzung fein Bier aufzwingen wollte, das ihnen nicht schmeckt. Das Begründung wurde der Kläger abgewiesen: Jm wesentlichen sei cesp. früherer Angabe 1000) 660, Müller 628, Schiffbauer und Komptoirpersonal ist es nach der Berichtigung gewesen, welches der Kläger Provokant des stattgehabten Streites gewesen, wenn Schifffahrer 394, Schmiede 200, Seiler 33, Stucateure 20, Schultheißbier zu trinken wünschte. Der Heizer, welcher das auch die gewaltthätige Natur des T. natürlich ihr Theil dazu Tapezirer 123, Töpfer( 1892 nach Schäßung resp. Angabe Bier für das Fabrits- und Komptoirpersonal beschaffte, wurde beigetragen habe, daß sich eine wüste Prügelei entwickelte. Die für 1891 4700) 1465 und Zimmerer 698; zusammen in vernommen. Er sagte aus, der Kaufmann Hayde babe nicht zu Spitzereien des Klägers hätten ursprünglich den Streit veranlaßt, 21 Organisationen ein Mitgliederrückgang von ihm gesagt( wie der Kläger angab), daß ringfreies Bier nicht und sein Herangehen an T., das nach Aussage des einen Hierzu kommen die aufgelösten Verbände: der Berg- getrunken werden dürfe und Schultheiß getrunken werden solle. Beugen den Eindruck machte, als wollte er sich mit T. leute des Saarreviers mit 22 400 und der Posamentiere mit Bielmehr hätten die Buchhalter zu ihm geäußert, der Chef fabbeln", hätte den Schlag mit dem Pantinen und die weitere 154 Mitgliedern. Ferner die Differenz in der Zahl der hätte gesagt, man möge das frühere Bier( welches damit Schlägerei zur Folge gehabt. Eine Schlägerei sei aber etwas, lokalorganisirten Arbeiter von 1360, in Summa 34 663. Der gemeint ist, ging nicht aus der Aussage des Zeugen hervor) das sich nicht mit den guten Sitten und auch nicht mit manchen Rückgang in der Mitgliederzahl in den angeführten Gewerk weiter trinken. Auf Befragen giebt der Zeuge zu, dem Kläger Gefeßen in Einklang bringen lasse, sondern gegen sie verstoße. schaften beträgt demnach für das Jahr 1898 14 924. In drei hiervon in etwas sehr unbestimmter Form Mittheilung gemacht Des Klägers Bank und Schlägerei verursachendes Benehmen sei Organisationen tlieb die Mitgliederzahl gleich, doch ist anzu- zu haben.( Der Berichterstatter gewann den Eindruck, als habe somit der Verleitung eines Mitarbeiters zu Handlungen, welche nehmen, daß die angegebenen Zahlen wohl wie bei einigen an der Kläger infolge der unbestimmten Mittheilung gegen die Gefeße oder guten Sitten verstoßen, gleich zu erachten, deren auf Schäßung beruhen. Es sind ferner die Organisationen des Zeugen im guten Glauben" an die Richtigkeit der in die ihrerseits laut§ 123, Nr. 7 der Gewerbe- Ordnung einen der Kaufleute, der Kellner, Handels- Hilfsarbeiter, Heizer und der ersten Notiz des„ Vorwärts" aufgestellten Behauptungen diefe Grund zur sofortigen Entlassung abgeben. Deshalb sei der Kläger Trimmer und Seeleute dabei völlig außer Acht gelassen. Notiz veranlaßt.)- Nach erfolgter Berathung ersuchte der Vor: abgewiesen worden; besonderes Gewicht habe der Gerichtshof
so daß jetzt 53 Zentralorganisationen bestehen.
10 749.
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Nun
Wenn die Zahl der Zentralorganisationen 1893 eine gefiende den Kläger , seine Klage zurückzunehmen, indem er aus- jedoch noch darauf gelegt, daß der Kläger , wie er zugegeben, mit ringere iſt gegen 1892: 51 gegen 57 im Vorjahre, so liegt führte:" Wir haben angenommen, daß Kläger über die beklagte der Drohung verwarnt worden fei, wenn irgend etwas vordas wesentlich an der Verschmelzung älterer Verbände. Nur Firma, speziell über den Beklagten, Thatsachen in die Deffent- täme, würde er sofort entlassen." die Berglente des Saarreviers und die Posamentiere haben sich lichkeit gebracht hat, welche nicht erweislich wahr und geeignet Paradegäste. Wenn ich nich erzählen darf, wie der janze aufgelöst und der Zentralverein der Frauen und Mädchen ist, sind, die Firma oder den Inhaber derselben in der Meinung sich die Verbände der Bürstenmacher, Trechsler, Stellmacher weise Mittheilungen machte, durste Kläger nicht gleich hingehen schuldig bin, wie'n neijeborenet Kind?" meinte der Färber B., da er nur Bildungszwecke verfolgt, ausgeschieden. Dagegen haben seiner Mitbürger herabzusetzen. Wenn ihm der Zeuge gespräche: Sachverhalt zum Ursprung jekommen is un fich denn schließlich weiter entwickelt hat, wie soll ick denn beweisen, det ick uns und Tischler in dem Deutschen Holzarbeiterverband vereinigt. und sie in die Deffentlichkeit bringen, sondern mußte dieselben als er sich vor dem Schöffengericht wegen Beamtenbeleidigung zu Im Jahre 1894 find indeß schon zwei neue Verbände, der der erst prüfen und sich über ihre Richtigkeit informiren. Da aber so verantworten hatte. Vors.: Ja, gewiß dürfen Sie sprechen, aber süddeutschen Mühlenarbeiter und der der Schlächter hinzugetreten, feine Aussicht auf ein Gewinnen des Prozesses vorhanden ist, rathen Sie sollen uns nur nicht mit überflüssigen Redensarten kommen. wir zur Klagezurücknahme." Jetzt wandte der Kläger plötzlich Auf die Einzelheiten der Gewerkschaften an dieser Stelle ein, der Wertführer des Herrn Haydn habe sich erst damit einverstanden Angekl.: Davor bin ick gewiß der Lette, aber wat is, det muß einzugehen, müssen wir uns des Raumes halber versagen. Nur erklärt, daß er, G., noch 14 Tage arbeiten könne, nachdem er ooch sind. Vors.: Nun ja, das ist schon vielversprechend. reden Sie nur los. Angefl.: Jck wäre janz gewiß nich zur einzelne der größeren Verbände haben bisher ihre Leistungen auf später habe ihn derfelbe im Gegensatz dazu zum sofortigen Ver- Parade jejangen, aber den Abend vorher klingelt det un mein denselben auf die Kündigungsfrist aufmerksam gemacht hatte; das ganze Gebiet der gewerkschaftlichen Arbeiterfürsorge aus- lassen der Fabrit aufgefordert. Der Werkführer Docke gab zu, Vetter aus die Jejend von Fehrbellin kömmt an. Det is man gedehnt. Da die Ausgaben der Verbände durch die Ergebnisse von zum Kläger auf dessen Protest gegen die sofortige Entlassung een Kerlchen als drei Käse hoch, aber een Mundwerk hat Streits und Arbeitsstockungen sehr schwankend gemacht werden, gesagt zu haben:„ Na, denn arbeiten Sie noch 14 Tage." Er er, wat noch extra tootjeschlagen wer'n muß, wenn er mal in'n laffen sich Vergleiche zwischen den Leistungen der einzelnen Ver- habe sich jedoch dann, führte D. weiter aus, durch Einsichtnahme Sarg liegt. Frieber jehörte er zu die Sozialdemokraten, aber hat sich eenen Torfftich jekooft un dhut nu, als ob er mit die jährliche Beitragsleistung der Verbände auf den Kopf Falle die Entlassung sofort erfolgen könne, und den Kläger des- nothleidenden Agrarier Hungerpoten saugen müßte. Also nach bände nur schlecht ziehen. Einen besseren Vergleich bietet die in die Gewerbe- Ordnung davon überzeugt, daß im vorliegenden vor einije Jahre is er durch Erbschaft zu Vermöjen jetommen, halb hierauf fortgeschickt. Die Beklagte wurde zur der Mitglieder berechnet. Sie stellt sich 1893 folgendermaßen: Buchdrucker 46,44 n., Sutmacher 43,69, Bild- Bahlung der 30 Mark verurtheilt. Grund: Das die erste Bejrießung sagt er, det er expreh berieber jekommen hauer 31,72, Glacee Handschuhmacher 20,06, Porzellan- auf Erfordern des Klägers diesem gemachte Zugeständniß, noch wäre, um die Parade in Dojenschein zu nehmen. Wenn er ooch arbeiter 16,40, Kupferschmiede 12,58, Lederarbeiter 10,92, Betriebe Vertreter der beklagten Firma war, nicht zurückzunehmen Ick also den andern Morjen mit ihm los nach'n Kreisberg. Det 14 Tage arbeiten zu dürfen, hätte der Werkführer, welcher im feen Soldat jewesen wäre sie sagten ja dunnemals, er hätte eenen zu kurzen Darın so hätte er doch een Interesse daran. Lithographen 9,15, Glasarbeiter 8,70, Buchbinder 8,30, das Recht gehabt. Zimmerer 8,28, Vergolder 8,25, Töpfer 8,21, Tabafarbeiter 7,61, Tagelöhner( Arbeiter, die täglich bezahlt werden) haben indem da schon alles schwarz voll Menschen stand, det an een heeßt, wir tamen nich weiter als bis zur Belleallianceft: aße, Former 7,50, Maurer 7,25, Metallarbeiter 6,93, Gold- und Silberarbeiter 6,93, Brauer 6,86, Seiler 6,88, Schmiede 6,73 nach dem allgemeinen Landrecht keinen Anspruch auf die vierzehn Durchkommen jar nich zu denken war. Ick stand mit meinen Glaser 6,59, Schneider 5,69, Tapezirer 5,44, Sattler 5,23, tägige Kündigungsfrist, sondern können täglich entlassen werden. Bäcker 4,98, Rorbmacher 4,98, Steinfeger 4,86, Fabrit- und So begründete der Vorsitzende der Kammer VIII( Affeffor& ürst brüder. Meinen Better paßte det vojenscheinlich nich, er eenen Hümpel Penn- und Sonnen. gewerbliche Hilfsarbeiter 4,64, Bauarbeiter 4,58, Stuckateure 4,05, den Arbeiters. in der letzten Sigung dieser Kammer die Abweisung eines Hagen hielt feine Neese immer man so jejen det Firmament Maler 3,89, Schuhmacher 8,56, Bergarbeiter( Eachsen) 3,47, jerichtet. Dichte bei ihm stand so'n armer Deibel, der eene Konditoren 3,42, Schiffszimmerer 3,25, Plätterinnen 3,12, Holz- Rammer 111. Vorsitzender: Assessor Guno. Sigung vom zerrissene Kluft auhatte un eenen Stiebel, wo der jroße Behen arbeiter( Hilfsarbeiter) 3,08, Bergarbeiter( Westfalen ) 2,48, 5. September. raustiekte. Wenn mein Vetter mal die Dojen niederschlug, denn Barbiere 2,11. Der Verband der Müller hatte pro Kopf der Rückständigen Lohn verlangen zwei Arbeiter von dem tiekte er immer uf den Zehen, bis der Gigendhiemer det merkte Mitglieder 9,09 M., der der Gärtner 6,83, der der Kürschner 6,05 Statermeister Müller. Die Beweiserhebung ergab, daß die und gutmiethig zu meinen Vetter sagte:" Wat haben Sie denn pro Jahr an Einnahme. Da diese Organisationen aber erheblich Stläger mit einem dritten Arbeiter, einem„ Vertrauten" des Be- immer zu tiefen? Sie sind woll nich von hier, lassen Sie doch an Mitgliederzahl zurückgegangen sind, so trifft diese Berechnung flagten, zusammen in Afford gearbeitet hatten, und daß dieser, meinen Beh, er will ooch wat sehen." Na, alle die dabei standen, nicht das richtige. dem Beklagter die Auszahlung des Arbeitsverdienstes der Kläger die lachten un denn fingen sie an meinen Torsstichbesitzer zu uzen Wenn nun auch der Bericht der Gewerkschaften fein durch überließ, denselben nicht gerecht geworden war. Der Vorsigende un rissen so niederträchtige Wize über ihn, det ich ihn endlich weg erfreuliches Bild bietet, so ist doch ein langsamer Fortschritt nannte das eine Unterschlagung. Der Beklagte wurde unter der aus die Jesellschaft un weiter mit ihm wegzog. Det is ja die in der Entwickelung zu erkennen. Dabei ist zu berücksichtigen, Begründung zur Zahlung von 10 und 11 W. verurtheilt, daß er reine Schwefelbande," meente er zu mir, aber so leise, det det daß der Anstoß, den das Gewerkschaftsleben neuerdings durch für die richtige Auszahlung des Arbeitsverdienstes an seine Ar- teener hören konnte. Wir drängten uns nu so sachten bis vorne eifrige Erörterung der einschlägigen Fragen in sozialdemokrati beiter verantwortlich sei. Ihm müsse es überlassen bleiben, seinen hin und standen zuletzt dichte hinter eenen Schuhmann, der mit schen Parteitreisen erhalten hat, sich noch nicht im Jahre 1893 Vertrauten regreßpflichtig zu machen oder ihn der Staatsanwalt bei die Absperrung betheiligt war. Geltung verschaffen konnte. Erst späterhin wird die Wirkung zu schaft zu denunziren.
Vetter jerade mang
Manchmal machte er mit seine Kollejen so'n Paar fleene Schritt nach hinten, wobei