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Gewerkschaftsbewegung

Die fetten Pfründen.

Tarifabschluß für Arbeiter im Möbelhandel. Nach längeren Verhandlungen ist der Tarif für Hausdiener, Bader  , Kutscher usw., die in Möbelgeschäften beschäftigt sind, zum

Gerichtszeitung.

Die Diebereien der Gräfin Colonna und ihrer Komplizen be­

Abschluß gebracht worden. Der Lohn beträgt ab 20. November schäftigten die 5. Stvafkammer des Landgerichts III. Auf der An­Nicht zuletzt bei der Begründung der Erhöhung der Fahrpreise einjähriger Befchäftigung 118,- M. pro Woche; der 49jährige unbestrafte Modistin Emmy Gategast; der mehrfach 1919: für Kollegen über 20 Jahre 108,- m. pro Woche; nach klagebant jaßen Ella, Gräfin Colonna, geb. Stub, die für die öffentlichen Verkehrsanstalten wurde von den Direktionen Anfangslohn von 118,- M. ist auch sämtlichen Kollegen zu vorbestrafte Schaveißer Willy Dahl; der unbestrafte Landwirt das Argument angeführt, die Löhne und Gehälter seien so enorm zahlen, sobald selbige nachweislich ein Jahr in der Branche be- Joachim v. Bötticher; der unbestrafte Mechaniker Gustav gestiegen, daß mit den bisherigen Fahrpreisen die Kosten nicht mehr, schäftigt waren. Jugendliche bon 14 bis 16 Jahren erhalten Jodeit; der unbestrafte Glasermeister Wilhelm Döring   und zu decken seien. Die unternehmerfreundliche Presse brachte dazu 45.-M. pro Woche; von 16 bis 18 Jahren 60,- M. pro der gleichfalls unbestrafte Architekt Leutnant Erich Stub. wiederholt Notizen, die den Anschein erweckten, als würden den Kutscher erhalten für die Pferdepflege 10.-M. pro Woche extra. Woche; von 18 bis 20 Jahren 80,- M. pro Woche; Die der Anklage zugrundeliegenden Tatsachen sind folgende: Angestellten und Arbeitern der Verkehrsanstalten Löhne gezahlt, Für die Möbel- Kreditgeschäfte treten dieselben Lohnjäße vom die ihnen ermöglichten, ein wahres Schlaraffenleben zu führen, 17. Dezember 1919 in Kraft. während die unglücklichen Aktionäre gezwungen seien, von den ihnen in weiser Fürsorge zugeteilten rationierten Leebnsmitteln ihr fümmerliches Dasein fristen zu müssen.

Erst vor einigen Tagen haben wir gegenüber den unsinnigen Behauptungen ,, daß die Löhne der Verkehrsangestellten Minister­gehälter seien, die färgliche Entlohnung dieser Arbeitergruppen kritisiert. Diese Notiz hat uns eine ganze Reihe Zuschriften ein­getragen, in denen das jammervolle Dasein noch schlechter bezahlter Angestellten und Arbeiter geschildert wird. Aus der Flut der Zu­schriften wollen wir die einer Witwe veröffentlichen, die als 3 ug­reinigungsfrau bei der Hoch- und Untergrund bahn dauernd im Nachtdienst beschäftigt ist. Die be­treffende Arbeiterin schreibt:

Ich bin seit Juli 1916 bei ber Hochbahngesellschaft als Aus­Hilfskraft tätig. Im Juni d. J. bin ich aus dem technischen Betrieb herausgezogen worden und bei dauernder Nacht­arbeit( von 9 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) als 3ug­reinigungsfrau im Dienst angefeßt. Für diese Tätigkeit erhalte ich eine Entschädigung von nur 10 M. pro Nacht. Jede 6. Nacht habe ich dienstfrei, so daß in der Regel 6, ausnahme­weise mitunter auch 5 freie Nächte auf den Monat entfallen, für welche ich aber auch keinen Lohn erhalte. Ich habe somit ein Gehalt bei 31 Tagen im Monat von 250 bis 260 M. Bei 30 Tagen im Monat würde sich mein Lohn um weitere 10 M. reduzieren. Von dieser Summe sind noch zirka 9 M. für Kran­tenasse und Invalidengeld in Abzug zu bringen. Es verbleibt mir somit im allergünstigsten Falle ein Monats­gehalt von 251 M. Jeder Kommentar zu dieser minister­haften Entlohnung wäre wohl überflüssig, zumal ich als Witwe meinem Haushalt selbst vorstehen muß.

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Nur eine Frage möchten wir im Anschluß an die schlichten Darlegungen an unsere Gesetzgeber richten: Wie denken sie sich die Wirkung, die die beschlossene Erhöhung der Preise von Brot, Kartoffeln, Marmelade und Kunsthonig der Leibspeisen der Armen auf die arbeitende Klasse ausübt, und welche Schluß­folgerungen werden die Arbeiter aus der enormen Erhöhung der direkten und indirekten Steuern ziehen? Soll ihr Interesse am Wiederaufbau unserer Wirtschaft dadurch gehoben werden?

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Lohnerhöhung in der Pelzwarenkonfektion. Die Hausdiener und Pader in der Berliner   Belzwarenfon­fektion waren durch ihre gewerkschaftliche Vertretung, den Trans­portarbeiterverband, im September d. J. mit den Unternehmern der Branche in Verhandlungen über Lohnerhöhungen eingetreten. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, riefen die Arbeiter den Schlichtungsausschuß Groß- Berlin an, der dieser Tage in der Angelegenheit einen Schiedsspruch fällte. In seinem Spruche er­klärt der Schlichtungsausschuß, daß er es unter Berücksichtigung der gesamten einschlägigen Verhältnisse für zweckmäßig hält, daß die beiden Parteien sich dem Tarifvertrag der in der Beklei dungsindustrie beschäftigten männlichen und weiblichen Backer, Hausdiener, Stadtfahrer, Radfahrer, Lagerdiener, Bureau­diener, Kassenboten, Fahrstuhl führer, Portiers, Lauf- und Arbeits­burschen vom 31. Oktober 1919 anschließen.

Da auch der Arbeitgeberverband der Pelzwarenfabrikanten den Schiedsspruch anerkannte, so beträgt nach dem üblichen Lohn­abkommen in der Engros- Bekleidungsindustrie der Mindestlohn für Hausdiener, Packer usw. im Alter von über 20 Jahren 108 M. pro Woche, weibliche 75 Proz. des Grundlohnes der männlichen Beschäftigten, rüdwirtend ab 1. Oktober 1919.

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Bei dem in der Helmstädter Straße wohnenden Herrn v. d. Heyden wurde in der Nacht zum 6. Mai ein Einbruchsdiebstahl verübt, bei dem die Diebe mehrere wertvolle Teppiche, zahlreiche Silbersachen usw. im Gesamtwerte von zirka 40 000 M. erbeuteten. Die Blumen und Federnarbeiterinnen Groß- Berlins  , die dem Diebstahl soll von der Gräfin Colonna und der Gategast bis ins Verbande der Fabrikarbeiter angeschlossen sind, nahmen am einzelne organisiert worden sein. Beide waren über die gute Ge­beitgebern. Rüder gab den Bericht der Kommission. Wie er sehr genau und diese führten den Einbruch aus. Ein Teil der ge= Donnerstag Stellung zu dem Verhandlungsergebnis mit den Ar- legenheit genau unterrichtet, instruierten den Dahl und den Adi" ausführte, beträgt die Lehrzeit 1 Jahr. Als Entlohnung wird stohlenen Sachen ist an Döring, ein anderer Teil an unbekannte gewährt ein Anfangslohn von 60 M. monatlich, steigend alle Viertel- Personen verkauft worden. Die gestohlenen Teppiche sind noch in jahr um 10 M., bis zu 90 M. Nach beendeter Lehrzeit 150 M. der Diebstahlsnacht in die Wohnung der Gräfin Colonna, monatlich. Für Facharbeiterinnen im Alter von 18 bis Wilmersdorf  , Offenbacher Str. 8, gebracht worden, und diese 21 Jahre 250 M., über 21 Jahre 300 M. monatlich. hat sie an zwei Charlottenburger   Händler für 6700 m. ver­fauft.

Allen zurzeit Beschäftigten wird auf das am 1. März 1919 be: zogene Gehalt ein prozentualer Zuschlag gezahlt, und zwar bei Wer durch diese Regelung nicht mindestens 30 M. Zulage erhält, einem Gehalt von 200 m. 75 Proz., über 200 M. 60 Proz gewährt. dem ist die Differenz bis zu 30 M. zuzuzahlen.

Hilfsarbeiterinnen im Alter von 14-16 Jahre 22.50 Mart, von 16-18 Jahre 30 M. pro Woche, über 18 Jahre 180 M. monatlich, über 21 Jahre 225 M. monatlich. Selbständige Färberinnen erhalten 400 M. monatlich.

gestimmt.

dies soll evtl. einem Schlichtungsausschuß vorgelegt werden. Die Ueber die Löhne der Ausschläger ist noch keine Einigung erzielt, Ausschlägerinnen haben dem gebotenen Wochenlohn von 80 M. zu Mart, 1,50 M. und 1,80 m. pro Stunde. Ist die Affordarbeiterin Für Affordarbeiterinnen gilt als Affordbasis 1,30 durch Verschulden der Betriebsleitung gezivungen, auf Arbeit zu warten, fo muß ihr diese Wartezeit entsprechend vergütet werden. In den Betrieben, wo bisher Stundenlöhne gezahlt wurden, müssen Wochenlöhne eingeführt werden. Für die stille Zeit erhält die Affordarbeiterin 200 M. mit der Maßgabe, daß die Arbeitszeit auf 5 Stunden verkürzt wird.

Nach längerer Diskussion stimmten die Versammelten dieser Vereinbarung zu.

Deutscher   Metallarbeiter- Verband. Montag, den 22. Dezember, abends 6 Uhr: Bezirksversammlungen für die gesamte Verwaltungsstelle Berlin   in folgenden Lofalen: Norden: " Pharusjäle", Müllerstr. 148; Schulaula, Demminer Str. 27; Büttner, Schwedter Str. 23; Schulaula, Grünthaler Str. 5. Moabit  : Schulaula, Zwingliftr. 2. Charlottenburg  , Voltshaus, Rosinenitr. 3. Weften, Schöne berg, Friedenau  , Steglitz  , Wilmersdorf  : Lindenbart, Schöneberg  , Haupt­ftraße 13. Südenbezirke: Gewerkschaftshaus, Engelufer 15( Saal 4). Neukölln: Hohenstaufenfäle", Cottbusier Damm 75. Often und Nordosten: Comeniusjäle", Memeler Str. 67. Lichtenberg  : Schulaula, Reform- Gym­nafium, Parkaue. Stralau- Rummelsburg  : D. Blume, Alt- Borhagen 56. Weißensee  : Zum Prälaten", Berliner Allee, Ede Lehderstr. Tegel  , Rei nidendorf- West: Hartmanns Brauerei, Reinidendorf- West, Scharnweber. ftraße 101/104. Oberschöneweide  , Niederschöneweide  , Johannisthal   und Um­aegend:" Zum Landsturmmann", Oberschöneweide  , Wilhtiminenhofstraße. Copenid- Friedrichshaaen: Conrads Feftfäle, Friedrichshagen  , Friedrich ftrake 137( kleiner Saal). Spandau  : Aula der Oberrealschule, Svandau, Moltkestr. 39. Tagesordnung in allen Bersammlungen: Berichterstattung von der letzten Generalversammlung. Ohne Mitgliedsbuch fein Zutritt. Rohrleger und Helfer. Sonntag, den 21. Dezember 1919, bor  mittags 9 Uhr: Branchenversammlung in Seliems Festsälen, Hasenheide 13 ( großer Saal). In dieser Versammlung werden die Nachträge für den Tarifvertrag ausgegeben.-Sonntag, den 21. Dezember, vormittags 91% 11hr, in" Schulz' Prachtsälen". Stönigsgraben 2, am Alexanderplatz  : Branchen. versammlung der Sesselschmiede und Helfer sowie dazu gehörenden Berufe. Mitgliedsbuch legitimiert! Die Kollegen der Eisenbahnbetriebe sind hierzu Besonders eingeladen. Sonntag, den 21. Dezember, vormittags 10 Uhr, im Lofal Süd- Ost", Waldemarstr. 75: Versammlung aller in Hütten und Messingwerken beschäftigten Schmelzer, Gießer, Ofen, Gießereiarbeiter usw.

PP

Mit großer Raffiniertheit ist der folgende Diebstahl ausgeführt Ingenieur Dr. S. in Wilmersdorf  . Als sich eines Tages die An-­worden. Die Colonna unterhielt ein Liebesverhältnis mit dem geflagten Dahl und v. Bötticher zusammen mit dem unermittelten " Jean" in der Wohnung der Gräfin Colonna befanden, erzählte diefe ihnen, daß eine äußerst günstige Gelegenheit vorhanden sei, bei Dr. S. ein Ding zu drehen. Sie entwickelte ihnen ein jauberes Blänchen, wonach sie bei einem Besuch in der Sschen Wohnung die gehen und während eines Schäferſtündchens ihm unbemerkt die Balkontür offen lassen, dann mit diesem in ihre eigene Wohnung Wohnungsschlüssel abnehmen wolle. Sie legte besonderen Wert darauf, daß ein kostbarer Teppich, mehrere Perfer- Brüden und war auch die Gategast zugegen, die eifrigst den Männern und ins­zwei alte Geigen gestohlen werden sollten. Bei dieser Unterredung besondere dem noch zaubernden v. Bötticher zugeredet haben soll. Der Diebstahl ist dann auch planmäßig ausgeführt worden. Die Sachen sind zur Colonna gebracht und später verkauft worden.

bei Dr. S. noch eine Unterschlagung zur Last. Im Juli hatte ihm Dem Angeklagten v. Bötticher fällt außer dem Diebstah: ein Händler ein Pferd zum Kauf angeboten. Er hatte es im Tiergarten ausprobiert, dann aber dem Besitzer nicht zurüd­gebracht, sondern in Reinickendorf   an einen Unbekannten verkauft. Der Angeklagte Stub ist an folgender Tat beteiligt: Im Sommer d. J. wurde von mehreren Personen; unter denen sich auch der ominöse" Adi" befand, aus einem Vorgarten eines Hauses am Kurfürstendamm   eine Bronzefigur im Werte von 6000 M. ge­stohlen. Adi" brachte sie zur Gräfin Colonna, wo sie Stub in Gmpfang nahm. Im Mai d. J. erschien Stub zusammen mit

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" Jean" bei dem jetzt mitangeklagten Jodeit; sie sagten ihm, fte hätten günstige Gelegenheit 1000- Mart- Scheine zu verwerten und boten für einen 1000- Mart- Schein 1300 M. Als Jodeit darauf ein­ging, foll Stub plößlich gesagt haben, er sei Kriminalbeamter und den Jodeit aufgefordert haben, ihm nach der Polizei zu folgen.

Nach dem Antrage des Géh. Rats Hoffmann beschließt der Gerichtshof, den Dahl und b. Bötticher auf ihren Geistes­zustand untersuchen zu lassen und auf 6 Wochen einer Anstalt zu überweisen. Infolgedessen ergab sich die Notwendigkeit, die Ver handlung gegen alle übrigen Angeklagten zu vertagen. Die An­träge der Verteidiger auf Haftentlassung der Angeklagten Colonna gegen Raution von 5000 M. und der Angeklagten Gategast wurden vom Gericht abgelehnt.

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