Nr. IS. 37. 1-Hrg.
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Mittwoch, den 7* Januar 19'40.
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Schweizer Sündenfall. Der im perialistlsch-kapitalistischeTaumel, der iiärker den je Westeuropa ergriffen hat— vielleicht wie so oft die Ueberspannung vor der Kata>'trophe— und deffen urkundlichen Niederschlag die Friedensschlüsse von Versailles und Saint Germain bilden, hat anscheinend auch in der Schweiz s-einen Einzug gehalten. DaS Land der Demokratie und Neutralität, das während des Krieges eine kluge und gerechte Neutralitätspolitik geübt hat, trotzdem oder weil es Connatio- nale dreier kriegführender Völler in seinem Bereiche vereinigte. geht jetzt auf Ländergewinn aus. Vorarlberg , das Ländchen zwischen Bodensee und Arlberg mit seinen 150(XX) Einwohnern, wird von weiten Schweizer Kreisen als eine höchst begehrenswerte Er- Werbung angesehen. Die Schweizer Stickerei- i u d u st r i e in St. Gallen wünscht nicht, daß die Vorarl - berger Sticker. die bisher weilgehend von ihr abhingen, in irgendeinem späteren Zeitpunkt zur Selbständigkeit heran- wachsen und infolge günstigerer Produktionsbedingungen auf dem Weltmarkte, besonders aber in Deutschland , eine über legcne Konkurrenz bilden. Die Schweizer Eisenbahnen sehen in der— gemäß dem Frieden von Saint Germain aus- zubaneuden— Bahnlinie von Mals nach Landcck und ihrer Verlängerung über den Arlberg eine Gefahr für ihr Verkehrs- Monopol zwischen �Italien und Westdeutschland und streben da.er die Kontrolle über die Ärlbcrgbahn an. Der Holz- Hunger der Schweizer Industrie begehrt die Vorarlberger Wälder. Nicht weniger vorteilhaft erscheint den Schweizern die Ausdeutung der Vorarlberger Wasserkräfte. Allen diesen Bestrebungen, die m der Schweizer Presse mit bemerkenswerter Offenheit Ausdruck gefunden haben. kommt die Valuta entgegen, die dem Schweizer Franken eine dreißig fach höhere Kaufkraft beimißt, als der öfter- reichischen Krone und die Auskaufung Vorarlbergs billig macht. Dazu tritt die Anhäufung österreichischer Kronen in der Schweiz , die weniger durch den Handelsverkehr als durch das Treiben der Steuerflüchtlinge zustande gskommen ist und nach einer entsprechenden Anlagegelegenheit suchen läßt. Kein Wunder also, wenn gewisse österreichische.Emigranten" in der Schweiz den Vorarlbergar Anschluß mit besonderem Eifer betreiben. Ja Vorarlberg selb st' hatten die KriegSmüdigkeit und das Willkürregiment der Landesbefehlshaber während des Krieges bald nach dem APchluß des Waffenstillstandes den Gedanken des Schweizer Anschlusses in Fluß gebracht. Zunächst waren eS überwiegend NichtPolitiker und auch ein paar politische Glücksritter, die für den Anschluß agitierten. Tie Landesregierung, die fast ausschließlich aus Christlichsozialen besteht, griff den Gedanken schließlich auf und� veranstaltete im Mai l9l9 eine Vorab st immung darüber, ob mit der Schweiz in Vorbesprechungen wegen eines Anschlusses eingetreten werden sollte, wobei die An- schlutzfrcunde die Parole ausgaben, mit.Nein" tzimmen, hieße auf das Selbstbestimmungsrecht verzichten. Daher und unter dem wirtschaftlichen und politischen Druck, der infolge der Enchntepolitik auf Dcutschösterreich lastete, war es kein Wunder, wenn eine erhebliche Mehrheit sich für die Schweizer Verhandlungen aussprach. Sie sind, wenigstens offiziell, nicht zustande gekommen. weil die Schweizer Regierung damals jeden Anschein un- korrekten Handelns vermeiden und auf Verhandlungen mit Voralberg nur eingehen wollte, wenn die Wiener Re- g i e r u g dessen SclbstbestimmungSrecht anerkannte. Dafür fehlte aber die Boraussetzung, nachdem das Ländchen sich am 23. November 1918 selbst und aus eigenem Willen als Be- standteil der deutschösterreichischen Revublik erklärt hatte. deren Vizekanzler der Voralberqer Christlichsoziale Jodok Fink ist. Auch mußte die Wiener Regierung damit rechnen, daß ein Nachgeben gegenüber Boralberg auch in anderen Ländern und LandeStcilcn Loslösungsbestrebungen gezeitigt und schließ- lich den Bestand Deutscköslerreichs in Zweifel gestellt hätte. Endlich aber ist der Begriff des Selbstbestimmungsrechts, wie immer er seit Aufstellung der 14 Punkte Wilsons ausgelegt und durchgeführt worden ist. immer nur auf nationale Ein- heften, nicht auf einzelne Verwaltungsbezirke ohne nationale Besonhcrheit bezogen worden. Die demgemäß zurückhaltende Stellung dex Wiener Regierung paßte den Vorarlberger Anschlußagitatoren, die be- reftS yom Frieden von Saint Germain Verwirklichung ihrer Pläne hofften, gar nicht. Aber auf ein objektiv unwahres und unwürdiges telegraphisches Gesuch an Herrn Clemenceau erhielten sie keine Antwort, und der Friede von Saint Germaiu beließ sie bei Oesterreich. Das Lorgehen der ijnschlußwerber erregte damals auch in Vorarlberg Unwillen, zumal nur ein geringer Bruchteil der Bevölkerung, vor allem die Kreise, die den Gewinn des blühenden Kriegsschmuggels aus und nach der Schweiz in Sicherheit bringen wollten, wirklich den An- sckluß wünschte, wä rend die Menge des Volkes, teils auS Gedankenlosigkeit und kritiklos der Agitation folgend, den Scvweizerrummc! mitmachte, teils aber in scharfer Ablehnung dem Schweiz « Anschluß gegenüberstand. DaS gilt ms- \
besondere von den beiden Minderheitsparteien, de» Deutsch - freiheitlichen und den Sozialdemokraten. Die letzteren haben in ihrem Parteiblatt, der.Vorarlberger Wacht", den Schweizer Anschluß und dessen kapitalistische Motive auf das nachdrücklichste bekämpft und ihren Standpunkt auch in Schweizer Zeitungen, so kürzlich im.Volksrecht", unverhohlen zum Ausdruck gebracht. Hatte der Schweizer Anschluß in Vorarlberg an Boden verloren, so entfalteten die Anschlußqgitatoren nun eine um so regere Tätigkeit in der Schweiz . Man verfuhr dabei weitestgehend nach der Formel:»Haltet den Dieb!" Man unterstellte dem Deutschen Reich, das in selbstloser Weise den hungernden Vorcrlbergern Lebensmittel geliefert hatte, Annektionsabsichtcn. Ja. man ging soweit, vom bevor- stehenden Einmarsch deutscher Truppen nach Vorarlberg zu berichten.(!) Dabei war gerade von reichS- deutscher Seite jede Einwirkung auf die Vorarlberger Ver- hältniffe vermieden worden und manche wohlgesinnte An- regung von Vorarlberger Seite hatte eine Ablehnung erfahren müssen. Schon deshalb, weil man die Amtshoheit der öfter- reichischcn Republik unter allen Umständen zu achten wünschte. Schließlich gelang e» den am Anschluß interessierten Schweizer Kreisen und ihren Vorarlberger Helfern, eine er- hebliche Zahl bürgerlicher Schweizer Politiker zu bestimmen. daß sie in einer Eingabe an den Schweizer Bundesrat wegen Wahrung der.bedrohten Schweizer Interessen in Vorarlberg " und des»Vorarlberger Sesbstbestimmun�srechts" vorstellig wurden, und nunmehr wich auch die Schweizer Re- g t e r u n g von ihrem bisherigen peinlich korrekten Wege ab. Im Ständerat erklärte der Bundesrat Calonder. daß unverkennbar eine starke Bewegung für die Aufnahme Vorarlbergs ' u..» diese Ausnahme zweifellos erhebliche wirtschaftliche Vorteile— uämlich für die Schweiz — in sich schließe. Es sei zwar verftüht. jetzt schon über die politische Aufnahme Voralbergs zu entscheiden. da die Stimmung in der besonders interessierten romanischen Schweiz noch nicht geklärt sei. Auch gedenke die Schweiz sich in keiner Weise in die Verhältnisse»zwischen Oesterreich und Voralberg " einzumischen. Für den Fall aber, daß auS irgendeinem Grunde die Loslösung Voralbergs von Oester- reich in Frage kommen sollte, würde der Bundesrat aas Wunsch deS Voralberger Volkes mft ganzer Kraft dessen Be- strebungen zur Verwirklichung seines Selbstbesnmmungs- rechts beim Völkerbund bczw. bei der Pariser Konferenz unterstützen. Wenngleich die Schweiz in einer späteren RegieruugS- erklärung die Rede des Bundesrats Calonder abzuschwächen suchte, hatte diese ihre aufreizenden Wirkungen bereits geübt. und diese Wirkungen offenbarten sich in den Sitzungen des Vorarlberger Landtags zu Beginn dieses Monats. Zwar eilte der österreichische Vizekanzler Jodok Fink von Wien herbei, um beschwichtigend auf seine Landsleute ein- zuwirken. und' er erzieKe im LandeSrat zunächst auch ein Kompromiß des Inhaltes, daß die Angelegenheit des der- meintlichen Selbstbeftimmungsrechtes auf dem verfassungsmäßigen Wege über die Wiener Regierung weiter verfolgt werden sollte. Aber nach Abreise Jodok Finks ergingen viel weitergehende Beschlüsse des Vorarlberger Landtages . Er beauftragte den Landesrat. bei der österreichischen Landes- regierung die sofortige Anerkennung des SelbstbestimmungS- rechtes und dessen Verwirklichung beim Obersien Rat zu ver- langen und alle erforderlichen Vorkehrungen für den'Gebrauch des SelbstbcstimmungSrechies zu treffen, insbesondere die Stimmlisten sür eine Volksabstimmung ständig auf dem Lausenden zu erhalten. Angenommen wurde ferner, nnd das ist der springende Punkt, ein Antrag des chriftlichsozialen Landesrates Neyer, dahingehend, daß der Landesrat ermächtigt werde. »nötigenfalls" über den Kopf der Wiener Regierung hinweg dem Völkerbund bzw. dem Obersten Rat den Wunsch Vorarlbergs nach Anschlußverhandlungen mit der Schweiz zu unterbreiten. Alle diese Anträge gelangten von der christlich- sozialen Mehrheit fast einstimmig zur Annahme, während Sozialdemokraten und Deutschfreiheitliche geschlossen dagegen protestierten, ersiere schließlich durch Ver- lassen des Sitzungssaales. Die»Voralberger Wacht" legte dann den Standpunkt der Partei am 7. Dezember 19l9 in den markigen Worten fest: .Wir können el nicht mit unserm Gewissen vereinigen, unser Volk wirtschaftlich und nutie al zu schädigen, und sind deshalb Gegner de« ÄnichlusseS, wie.»ir auch underiöhnliche Feind« de» Schweizer und des geür-teil WeftkapftaliSmuS sind. Wir wollen im Rahmen Deutschösterreichs zum großen Reich aller Deutschen ." Man wird abwarten müssen, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Sicher ist die G e f a h r groß, daß ein Teil Dcutichöftcrreichs um vermeintlicher materieller Vorteile willen von diesem Staat und vom deutschen Gedanken ab- splittert. Immerhin bestehen aber noch manche Hem- mungen. Die Kundgebungen des Vorarlberger Landtages haben w Tirol das Verlangen nach wirtschaftlichem An- schlutz an Deutschland und in andere» österreichische» Länder»
ähnliche Wünsche hervorgerufen. Gibt die Entente Vorarl- berg nach, so kann sie folgerichtig auch den andern Ländern ein SeldstbestimmungSrecht nicht mehr versagen und das begründet die Vermutung, daß sie doch lieber auch die Borarlberger zviickiveisen wird. Auch ist in der Schweiz die Opposition gegen den imperialistischen Kurs der Regierung im Wachsen. Neben Angehörigen verschiedener Parteien im Tessin und im Kanton Waadt sind eS vor allem die Sozialdemokraten, die den Irr weg der Regierung mißbilligen. Ihr gewaltiges Anwachsen bei den letzten Wahlen kennzeichnet die Volksstimmung. So würde schließlich in der Schweiz kaum eine große Mehrheit für den Anschluß zu haben sein, und dasselbe wird in Vorarlberg selbst gelten, wenn man dort erst einmal die Motive der Schweizer Anschluß! rcunde und die möglichen Aaschlußbedingungen kennen wird. Urban Licht. Ein französischer Racheakt. Di« Kunde von der Verurteilung der Brüder Roch- ling durch das französische Kriegsgericht zu j« 10 Jahreu Zuchthaus . 15 Jahren Landesverweisung und 10 M i l I i o> nen Frank Geldbuße beschäftigt andauernd die deutsche Oeffentlichkeit. Die Begründung dieses Urteils ist noch nicht de kannt; man kann aber auf den Inhalt der Gründe schließen au» dem eingehenden Berichte, den der Berichterstatter deZ französische» Kriegsgericht» dem Gerichtsherrn über das Ergebnis de» Ver fahrens erstattet hat und daS uns inhaltlich von zuständiger SrelU mitgeteilt wird. Danach ist folgendes festzustellen. As im Laufe des Krieges sich he Not.vendigkei» ergab, die Produktion der deutsche» Industrie an Kriegsmaterial aifts äußerste zu steigern, um gegenüber der den Feinden zu Gebote stehenden Produktion der ganzen Welt di« Möglichkeit deS Wider- stände» aufrechtzuerhalten, hat die Heeresleitung sich entschlossen, die im besetzten Gebiet« vorhandenen industriellen Werke dem Betrieb der deutschen Werke d i e n st b a r zu machen. Zu diesem Zwecke wurde aus Werken, die still logen, das erforderliche Material an Eisen usw. entnommen. ES wurde» aber auch ganze Maschinenanlagen abgebrochen und deutschen Werken gegen Bezahlung«ine» angemessenen Preises zur Verfügung gestellt, um Wen Betrieb zum Nutzen deS Reiches aufrechterhalten oder erweitern zu können. Es war dies eine harte Maßregel, die aber durch die Kriegsnotwendigkeit aufgezwungen wurde und völkerrechtlich zulässig war. An der Ausführung dieser Matzregel haben sich die Brüder Röchling , ebenso wie die übrigen deutschen Industriellen, beteilig!. Deshalb sind die Röchlings jetzt verurteit worden. Hermann Röch- ling hat als Vertreter seines Werke? Verhandlungen mit der beut- fchen Regierung geführt wegen Ankaufs der durch Abbruch eines französischen Wertes zu gewinnenden Maschinen für ein« Erwefte. rung der Werksanlagen in Diedenhofen , die von der Heeresleitung gewünscht wurde, weil die vorhandenen Werk« in Völklingen infolge häufiger Fliegerangriffe nicht den erforderlichen Detrag an Heeres» Material liefern konnten. Robert Röchling wird vorgeworfen, daß er sich an dieser.Maßnahm!: beteiigt habe. Außerdem wird er be- schuldigt, daß er in seiner Eigenschaft als Offizier die ihm erteilten Befehle zur Beschaffung von Material auS belgischen und französi- sehen Fabriten— nicht sür sein eigenes Werk, sondern für andere Zwecke— ausgeführt habe. Tie Gehässigkeit des Vorgehens gegen ihn zeigt sich darin, daß ihm vorgeworfen tmrd, daß er allerhand bei Durchsuchung seiner Wohnung gefundene Gegenstände ge- stahlen habe; die eigenen Ausführungen des Berichte? lasse« er- kennen, daß er sich über den rechtmäßigen Erwerb dieser Gagen- stände hat ausweisen können; es ist auch insoweit Frei- sprechung erfolgt. Nach diesem Sachverhalt kann bei keinem der Gebrüder Räch- sing von eiiter strafbaren Handlung die Rede sein. Soweit Robert Röchling als Offizier gehandelt hat, hat er nur pflichtgemäß die ihm erteilten Befehle ausgeführt; im übrigen sind die französischen Maschinen ordnungsgemäß von der deutschen Regierung gekauft, die zur Verfügung über die Maschinen völkerrechtlich befugt war. deren Verfügungsrecht jedenfalls seitens deutscher StaatSonge- höriger nicht in Zweifel gezogen werden konnte. Wie bringt«S da? französische Gericht fertig, trotzdem auf diesen Sachverhalt die Anklage des Diebstahls und der Sachbeschädi-- gung zu stützen? Die» ist nur dadurch möglich, daß alte rechtlichen Erwägungen in?en Hintergrund gedrückt werden und in breiter Ausmalung geschildert wird, wie die deutsche Industrie, insbesondere Gebrüder Röchling es verstanden hätten, zum Nachteile der stan zöfischen Industrie ihre eigenen Interessen zu fördern. Der Be- richt bestreitet ferner das Recht der deutschen Regierung zur Be scklagnahme der französischen Maschinen und bezeichnet ihr Vor- geben al« eine Verletzung des gemeinen und des Völkerrechts. Für diese Verletzung sei nicht nur die Regierung verantwortlich, vielmehr treffe die Verantwortlichkeit auch die deutschen Industriellen, die um ihres Vorteils willen von den Maßnahmen den Regierung Ge» brauch gemacht hätten, sie seien Mitschuldige und könnten sich nur dann entlasten, wenn sie de» Nachweis erbrächten, daß sie von der Regierung zur Mitwirkung geradezu gezwungen worden wären. Dies« Ausführungen sind falsch Tie Wegnahme der Maschinen durck das Deutsche Reich war eine KvtegSmaßnahme. Wäre es selbst richtig— wa» nicht der Fall ist—, daß hierbei gegen da?