Nr. 102.37.Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands
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werninrecher: Amt Wortspias, Nr. 15190-15197.
Mittwoch, den 25. Februar 1920.
Richtlinien für die Wahlen zu den Betriebräten.
Der Bundesausschuß des Allgemeinen Deut| Borschlagslisten aus ihren Reihen zersplittert wird. Eine Verständischen Gewerkschaftsbundes, nächst dem allgemei- gung mit den vorhandenen Strömungen innerhalb unserer Gewerf nen Gewerkschaftsfongreß die höchste Instanz der deutschen schaften im Bezirk des Ortsausschusses über gemeinsame Bor Gewerkschaftsbewegung, hat gestern folgende Richtlinien für flagstiften ist deshalb in jedem Fall anzuftreben. Eine folche die Wahlen zu den Betriebsräten beschlossen: Verständigung ist aber nur möglich auf dem Boden der Nürnberger Kongreßbefchläffc.
1. Das Geset über Betriebsräte gibt den Arbeitern und Angestellten die Möglichkeit, in den Betrieben ein weitgehendes
8. Die Aufstellung der Vorschlagslisten erfolgt durch die für die
Vorwärts- Verlag G.m.b. H., SW. 68, Lindenstr. 3. Ferniprecher: Amt Mortsplas, Nr. 11753-54.
Die Steuergesetze.
Beratung in der Nationalversammlung .
Am Donnerstag tritt die Nationalversammlung zusam men. Finanzfragen werden sie fast ausschließlich bis Ostern beschäftigen. Im Plenum werden die in der Steuerfommission fertig gestellten Entwürfe des Einkommensund des Kapitalertragssteuer- wie des Landes. steuergesetzes verabschiedet werden, so daß sie noch im Monat März Gesezeskraft erlangen können. Während der schaftssteuergeset, das vielleicht noch in dieser Woche dem Steuerausschuß überwiesen wird, reif gemacht werden zur Beschlußfassung, die sich vermutlich sofort an die dritten Lesungen, vielleicht schon an die zweiten Lesungen der drei vorberatenen Steuergesege anreihen wird. Bis diese Arbeit erledigt sein wird, dürfte auch der Reichshaushaltsetat den Reichsrat passiert haben, so daß die großen Etatdebatten, die in besonders hohem Maße eine allgemeine Aussprache über die wirtschaftlichen Lebensbedingungen des Reichs und über die Politik der Regierung auslösen werden, beginnen fönnen. So dürften dem Reichsparlamente in den vier Wochen, die bis Ostern zur Verfügung stehen, nicht viele andere gesetzgeberische Aufgaben zugemutet werden.
Milbestimmungsrecht hinsichtlich der Durchführung gewerkschaftlich fraglichen Betriebe zuständigen Ge toertschaften. Sind in Berhandlungen über diese Geseze wird das Körvergeregelter Arbeitsverhältnisse und wirtschaftlicher Förderung des einem Betriebe mehrere Gewerkschaften vertreten, so haben sie sich Betriebes auszuüben Die Gewerkschaften sind daher in hohem über die Kandidatenaufstellung zu verständigen. Maße daran interessiert, daß bei den ersten Wahlen zu den Be- 9. Die aufzustellenden Kandidaten müssen einer Gewert triebsvertretungen( Betriebsräten, Betriebsovmännern, Betriebs- schaft des A. D. G. B. angehören, oder wenn sie Angestellte sind, ausschüssen, Arbeiter und Angestelltenräten und Gesamtbetriebsräen) möglichst zahlreiche gemertschaftliche Vertreter gewählt werden. Es ist deshalb Pflicht aller Gewerkschaften des A. D. G. B., ihre ganze Kraft auf die erfolgreiche Durchführung dieser Wahlen Bu fonzentrieren.
2. Die Neigung, diese Wahlen zu einer. Wacht probe poli: tischer Berteitämpfe zu machen, ist für die Wirksamkeit der Betriebsräte, die eine rein praktisch- wirtschaftliche sein soll, und für die wirklichen Arbeiterintereffen höchst nachteilig; die Gewerk. schaften ersuchen, alle politischen Einflüsse von diesen Wahlen möglichst fernzuhalten. Notwendige Versammlungen sind nur von gewerffchaftlicher Gette einzuberufen. Bei Beröffentlichungen find lokale Arbeiterblätter, der verschiedensten Richtungen gleich mäßig zu benutzen.
3. Die allgemeinen Vorbereitungen für die Wahlen werden ziveckmäßig durch den Orteausschuß des A. D. G. B.( Gewerkschaftsfartell) getroffen. Derselbe verständigt sich mit den in Betracht Tommenden Einzelgewerkschaften über die in seinem Bezirf 1: oi wendigen Maßnahmen, leitet die Agitation, gibt die Drucksachen heraus und sorgt für die Zusammenstellung der Wahlergebnisse. 4. In Orten, wo fein Ortsausschuß vorhanden ist, bilden die dafelbft Domizilierenden Gewerkschaften für diese Wahlen einen ge
meinsamen Wahlausschuß.
5. Bet besonders gelagerten Berufsverhältnissen( Landwirt schaft, Forstwirtschaft, Bergbau) kann die Wahlvorbereitung den für diese Berufe zuständigen Gewerkschaften nach vorheriger Verständi gung über das erforderliche Zusammenwirten mit dem Ortsausschuß überlassen werden.
einer der Afa angeschlossenen Organisation. Bei der Auswahl darf nicht die politische Nichtung der Gewerkschaftsmitglieder maßgebend fein, fondern es müssen gewerkschaftliche und berufliche Tächtigkeit, geistige Strebsamkeit und moralische Festigkeit entscheiden. Ift für einen Betrieb eine gewerfschaftliche Vorschlagsliste diefen Grundsäßen entsprechend aufgestellt, so darf kein Mitglied einer dem A. D. G. B. angehörenden Gewerkschaft sich als Kandidat auf einer Gegenliste aufstellen lassen. Vorausfegung für diese Verpflichtung ist jedoch, daß die Aufstellung der Kandidaten erfolgte ohne Rücksicht auf ihre politische Anschauung und ohne daß sie zu einer Erklärung darüber genötigt wurden, wie fie fich zur Räteorganisation oder zu einer fonftigen politischen Tagesfrage stellen.
In der Kommiffion freilich wird viele vorbereitende Arbeit für die Verhandlungen der Nationalversammlung geleistet werden. Wahrscheinlich wird bis Ostern in der Verund die des Reichspräsidenten und das über die Volks. begehren fertig gestellt werden, die Untersuchungsausschüsse werden wieder lebendig werden, der Bevölkerungsausschuß, die Ausschüsse zur Beratung volkswirtschaftlicher Probleme, die neben dem Steuerausschuß in der Pause gewirkt baben. werden weiter emfig tätig sein. Vielleicht wird dieser oder jener Gefeßentwurf so weit reifen, daß er noch in der Arbeitsperiode vor Ostern seine Erledigung finden kann.
10. Besondere Organisationen der Betriebsvertreter und be- faffungsfommission das Gesetz über die Wahl des Reichstags fonbere Beitragserhebungen für Aufgaben der Betriebsvertretungen sind nicht zulässig. Dagegen ist es Aufgabe der Gewerkschaften, die Betriebsvertreter threr Organisation, und Aufgabe des Ortsaus schusses, die Betriebsvertreter im allgemeinen, in Sibungen und Berjammlungen über ihre Stechte und Pflichten aufzuflären und mit den nötigen Informationen und Instruftionen zu versehen.
Die vorstehenden Richtlinien stehen in erfreulichem Einlang zu dem Standpunkt, der in der Betriebsrätefrage hier ständig vertreten worden ist. Es ist auch nicht daran zu zweifeln, daß die Sozialdemokratische Partei als Ganzes bereit sein wird, auf den Boden dieser Richtlinien zu treten, Meinungsverschiedenheiten im einzelnen dürften sich leicht einverständlich beseitigen lassen.
Jedenfalls wird der Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit in den Finanzfragen liegen. Die Steuervorlagen, die durch die Ausschußbeschlüsse wesentlich umgestaltet sind, sind tief einschneidend dirette Steuern. Das gilt zumächit von dem Einkommensteuer- und dem Kapitaler. Dagegen ist nach allem Borangegangenen nicht zu er gesetz bestimmt, welche Erträgnisse aus den Reichssteuern tragssteuergeset, während das Landessteuer. 6. Bei den Wahlen zu diesen Betriebsvertretungen ist ein warten, daß sich die Unabhängigen mit diesen Richtlinien, bem Reiche verbleiben und welche Anteile den Ländern überselbständiges Vorgehen der Gewerkschaften des A. D. G. B. die für die Gesamtheit der Gewerkschaften bindend sind, ab- wiesen werden sollen, damit sie und die Städte die Kosten notwendig. Wahlabkommen mit anderen Gewertschaftsgruppen find finden werden. Wenigstens in Berlin haben sie sich schon ihres Haushaltes decken können. Da das Landessteuergesetz zu vermeiden. Dagegen ist eine Verständigung mit den Orts- soweit verrannt, daß ein Weg zur Verständigung nicht sicht auch über einen Teil der Erträgnisse des Körperschaftssteuerfartellen der der Arbeitsgemeinschaft fre'er Ange- bar ist. Die Berliner Arbeiter sind damit vor die Frage ge- gesetzes zugunsten der Länder und Gemeinden verfügt, iſt stelltenverbände( fa), ber auch unsere Angestelltenverbände stellt, ob sie die Einheit der deutschen Gewerkschaftsbeme- es notwendig, auch dieses Gesetz zu verabschieden, bevor die angehören, zwedmäßig, um Wahlunstimmigkeiten auszuschließen. gung bochhalten oder ob sie durch einen gewerkschaft Beröffentlichung der anderen drei Gejeze im Reichsgesetz 7. Für die Gewerkschaften des A. D.G. B. ift der größtmöglichste lichen Disziplinbruch das unfelige Sersplitterungs- blatt erfolgt. it jedes der Gefeße, die nun zur Verabschie Wahlerfolg gesichert, wenn die Stimmabgabe nicht durch verschiedene werk fortsegen wollen.
Erzberger vom Dienst entbunden.
Auf eigenen Antrag.
dung drängen, allein von großer Wichtigkeit, so hängen sie doch auch zusammen, weil aus ihrem Zusammenhange die Verteilung der dauernden Lasten des Volkes zugunsten von Reich, Land und Gemeinden hervorgeht. Aus dem Gange der Ausschußberatung kann man schlie
berger von den Dienstgeschäften zurückzog. Er ist ja ohnehin durch den Helfferichprozeß so in Anspruch genommen, daß ihm zu Amitsgeschäften nur noch wenig Zeit blieb. Berlin , 24. Februar. ( WTB.) Nach Bekanntgabe Ein abschließendes Urteil über den Fall Helfferich- Erz- Ben, daß diesen Gesezen im Plenum der Nationalversammder gestohlenen Steueraften des Reichsfinanzministers Erz- berger behalten wir uns vor. Für heute ist nur festzustellen: lung feine besonderen Schwierigkeiten entgegengestellt werberger in der Presse hat dieser unverzüglich beim Finanz- Erzberger mag schuldig oder unschuldig sein, Herrn Helfferich den dürften. Steine liegen erit auf dem Wege, der von dem amt in Charlottenburg eine Untersuchung gegen fich fommt es auf keinen Fall auf die Moral an, sondern darauf, Abschluß der dritten Lesung der Gesetzentwürfe in der Natioveranlaßt und damit seinerseits auf jede materielle Erwi- den Träger einer ihn verhaßten Bolitik unschädlich zu machen. nalversammlung bis zu ihrer Aufnahme in die Gefeßesderung in der Presse verzichtet, die der Untersuchung vor. Diese Absicht der Gegner muß erkannt und durchkreuzt wer- fammlung führt. Im Reichsrate wird der Steuergesetzgreifen konnte. Gleichzeitig hat er den Herrn Neichspräfi- den. Die Mehrheitsparteien haben gleich bei der Beratung gebung mancherlei Schwierigteit bereitet. So ist der Gesetzdenten gebeten. ihn bis zum Abschluß dieser Untersuchung der Steuergesetze Gelegenheit zu zeigen, daß ihre grundsäß- entwurf, der das Einkommensteuergesetz ergänzen sollte, das von der Wahrnehmung feiner Dienstgeliche Stellung durch persönliche Angelegenheiten nicht berührt Ergänzungssteuergeset, welches das nicht verschäfte zu entbinden, damit auch nicht der Schein werden kann. Ob Erzberger schuldig oder unschuldig ist, brauchte Einkommen und den außerordentlichen Verbrauch cines Druces auf die Untersuchung des Finanzamts fallen ob er zurückkehrt oder nicht, die bejizenden Atlassen sollen steuerlich erfassen sollte, nach der Annahme im Kabinett im möge. Der Herr Reichspräsident hat dem Ersuchen deswegen Feine Mark Steuer meniger zu bezahlen Reichsrate steden geblieben. Vor allem scheint der Widerdes Reichsfinanzministers nunmehr entsprochen und ange. haben! stand von Preußen den folgerichtigen Ausbau unserer prdnet, die Untersuchung mit tunlichster Beschleunigung Steuergesetzgebung zu hemmen. Das gilt in noch höherem durchzuführen und ihm sofort Bericht über das Ergebnis zu Die Beschlagnahme der Brofcure Dr. Selfferichs Fort mit Maße als bei der Zustimmung zu den Steuergesegentwiir. erstatten. Mit der Stellvertretung des Ministers ist der Erzberger" ist, wie die B. P. R." hören, auf Antrag des Juftia fen bei der Verwendung ihres Ertrages. Man sucht die Unterstaatssekretär Mösle beauftragt. rate von Gordon erfolgt. Die Beschlagnahme ist also von Steuerhoheit des Reiches zu drosseln, indem man Die Gründe, aus denen Herrn Erzberger die Entbin- feiten Grabergers felbst ausgegangen. dung von seinen Dienstgeschäften auf seinen eigenen Antrag hin bewilligt wurde, sind ungemein flar. Herrn Erzberger Die deutsche Entschädigungssumme.
vor allem die finanziellen Interessen der Länder zu sichern fucht, obgleich die Bedürfnisse des Reiches heute weitaus größer und dringlicher find als die der Länder, und obgleich auf Grund des Versailler Friedensvertrages Reich und Län
ist im Helfferichprozeß zunächst zugerufen worden, daß er Die Presseinformation meldet aus London : Die Verbands. der solidarisch für die Erfüllung der materiellen Bedingungen früher als Abgeordneter feinen Einfluß zu feinen brivat tommiffion befchloß, zur Geitiesung der von Deutschland an des Friedensvertrages haftbar find. Preußen will den Län wirtschaftlichen Zweden mißbraucht hätte. digungen konnten erst dann auf die Stellung Erzbergers als der Alliierten in der nächsten Woche nach Paris einzuberufen, Landessteuergesetz gewährt, dadurch gesichert wissen, daß die Diese Beschulfordernden Entschädigungssumme die Sachverständigen dern die hohen Anteile an den Steuererträgnissen, die das Minister zurüdwirken, wenn sie sich in einem abgeschloibamit die Entschädigungsansprüche innerhalb der nächsten brei Jenen Beweisverfahren als wahr erwiesen hatten. Das monate an Deutschland überreicht werden könnten. Außer den entscheidenden Bestimmungen hierüber bloß in der Weise fünftig Berfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, und es geht nicht, Bahlungen in G1b, bie auf eine längere Zeit verteilt find, wollen geändert werden dürfen, wie die Bestimmungen der Reichsseinem Abschluß vorzugreifen. Anders steht es mit den Vorwürfen, die gegen die bie Berbündeten eine Lift e von deutschen Waren aufstellen, die der Vertreter der Reichsregierung hierfür warm eingefekt verfassung. Dieser Forderung Preußens ist, troßdem sich Steuermoral Erzbergers erhoben wurden. Hier muß ausschließlich an die Aniierten geliefert werden müssen. bat, und trotz der Drohung, daß der Reichsrat im Falle der die Untersuchung von Organen geführt werden, die bisher entgegenießen werde, nicht zugestimmt worden. Wir glauben nicht, daß es Preußen auf den Konflikt ankommen laffen. wird, und daß in diesem Konflikte zuletzt Preußen siegen würde,
Herrn Erzberger als Minister unterstellt waren, die
Untergebenen fönnen aber nicht, ohne daß der Verdacht einer Beeinflussung entsteht, die Sandlungsweise ihres Borgefekten prüfen. Darum war es unbedingt notwendig, daß sich Erz
Auflösung des bulgarischen Parlaments. ablehnung dieser Bestimmungen den Steuergesetzen sein Beto