ein näher gelegenes Krankenhaus zu schaffen. Als die beiden Herren( der Verwundete und sein Freund) an der Charitee antamen, wurde mit dem Verwundeten, der entsetzlich
der
Gerichts- Beifung.
wesen sei und der Kläger dafür 4 Mark extra bekommen habe Der Gerichtshof nahm von der Wernehmung ein Verhör in der Droschte angestellt, wie er heißt, was er ist, wir in der Nr. 218 unseres Blattes( nach der„ Volts- Zeitung") dienste hatte, Abstand und wies den Kläger ab. Peters gegen, das Münchener Brauhaus, über Gewerbegericht. Der Prozeß des Mitfahrers des Beugen Ludwig darüber, ob der Kläger was der Vater u. s. w. Endlich wurde der Kranke in den Saal berichteten, wurde Freitag zu Ende geführt. Der Vorsitzende transportirt; eine Straße von Blut bezeichnete noch nach Stunden Dr. 2 eo meinte vor Eintritt in die Verhandlung:„ Jezt tommt ächlich Verhältnisse vorgelegen haben, die im den Weg, den er genommen. mehr Sanitätswachen einzurichten und sie Nacht und Tag offen Verlauf des Prozesses vortrug. Kläger sei als Mitfahrer in der Wäre es nicht durchaus nöthig, eine schreckliche Sache", worauf er folgendes über den bisherigen fönne und müsse für, durch außerordentliche Um. Kläger das Bewußtsein entstehen lassen mußten, er zu halten und die Schuyleute an solchen gefährlichen Stellen, wo so häufig Unglück vorkommt, mit einer kleinen Tasche mit VerZeit vom 18. April 1893 bis stände außerordentlich gefteigerte Leistungen zum 21. Juli 1894 bandszeug zu versehen. Einen schwer Verwundeten beinahe angeblich im Münchener Brauhaus thätig gewesen und dann Extravergütigungen verlangen. Das Gericht habe 11/2 Stunde ohne Hilfe zu lassen, ist geradezu barbarisch." entlassen worden, weil der Fahrer Ludwig aber nicht zu prüfen, was moralisch Recht ist, sondern Die Dame macht sich ein kurioses Bild von den öffentlichen anspruche 120 M. für Ueberstunden, behauptend, nach der Reich 3, und Landesrecht zu beurtheilen.- zu erihn nicht mehr als Begleiter haben wollte. Der Kläger be- es habe die einfache Rechtslage nach bestehendem Pflichten unserer Sicherheitsbehörde und weist ihr Auf- Arbeitsordnung danere die Arbeitszeit in der Brauerei von wägen war, daߧ 6 der Arbeitsordnung eine bestimmte Arbeitszeit gaben zu, für die fie, wenigstens im hochgeschäßten Preußen Morgens 4 bis Abends 6 Uhr, er habe aber in der Zeit von für Mitfahrer nicht normirt, infolge beffen gebe es denn doch kaum da ist. Der Schuhmann soll Verbands Mitte Mai bis zur Entlassung 10 Wochen lang Ueberstunden Dem, was am Kopfe der Lohnlisten vermerkt ist, daß nämlich zeug bei sich tragen. Wir rathen der Dame, der der für diese den Begriff der Ueberstunden nicht. Respekt vor unserer Polizei ganz und gar verloren gegangen zu wesen der der machen müssen bis nach 11 Uhr Nachts sei er thätig ge event. Ansprüche sofort geltend gemacht werden müssen, habe der Jein scheint, einmal auf den Gifer zu achten, mit dem der verlange Kläger außerdem wegen dreiwöchigen Einbehaltens Gerichtshof keinen besonderen Werth beigemessen, weil die Unters ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten. 72 n. Ordnungswächter darauf fleht, daß kein Droschkengaul zu weit einer Papiere. Bezüglich dieser Forderung sei dem Kläger bereits schrift des Klägers auf der Rückseite ſich befinde. Es müſſe bei vom Trottoir entfernt steht und daß keine arme Blumenverkäuferin mitgetheilt worden, daß das Gewerbegericht zu ihrer Entscheidung ben in der Friedrichstraße die Passage fperrt". Auch achte man auf nicht zuständig fei. Die beklagte Brauerei habe nun dem GeBestimmungen der Arbeitsordnung Arbeitsordnung sein Bewenden die Präzision, mit der der Sicherheitsbeamte in solchen Fällen richt ein Eremplar der Arbeitsordnung zukommen lassen. Der haben, denn der Kläger habe nicht nachgewiesen, daß fein Notizbuch aus der Tasche zieht, um die entsprechende Meldung§ 6 derselben bestimme die Arbeitszeiten der beschäftigten Ar- geändert der Arbeitsvertrag durch irgend welche Abrede ab= worden sei. Er habe nur dargethan, daß an die vorgesetzte Behörde zu entwerfen, und man wird zu der beiter und setze wohl für Brauer und Böttcher eine bestimmt zweimal Extravergütigungen gezahlt wurden, und betreffs dieser Einsicht kommen, daß die Polizei dort, wo sie es für nöthig abgegrenzte Arbeitszeit fest, aber nicht für Fahrer und Mit habe Beuge Greif ausgesagt, daß ausdrücklich dieselben hält, stramm auf dem Posten ist. Und wer dann noch fahrer. nicht von ihrer Vortrefflichkeit überzeugt ist, Im Gegentheil heiße es bezüglich derselben, daß nicht für die Dauer garantirt wurden. Bei der zweiten Bors gehe in eine sozialdemokratische Versammlung oder noch besser bie für sie im Sommer um 4, im Winter um 5 Uhr früh stellung um Zulage sei sogar gesagt worden, wer nochmal zu. auf ein sozialdemokratisches Boltsfest und schaue selber nach, ob eine Arbeitszeit beginne und daß die Arbeitsdauer lage verlange, werde rausgeschmissen, darum könne von einer die Polizei nicht die kleinste Wendung in einer Rede, der ein beziehungsweise den Erfordernissen des Geschäfts richte. Beklagte tönnen, als daß Kläger verpflichtet war, für unbestimmte sei und sich nach der Jahreszeit Zulage nicht die Rede sein. Nach der Beweiserhebung aufreizender Charakter innewohnen könnte, pflichtgemäß ins Heft habe im vorigen Termine weiter den Einwand erhoben, Kläger 18 m. die Woche sich event. todt zu arbeiten. hätte nichts anderes angenommen werden einträgt, damit Staatsanwalt und Strafrichter zu thun be: habe durch seine Unterschriften auf den Lohnlisten auf besondere tommen. Angesichts solcher regen und unermüdlichen Thatkraft Vergütigungen verzichtet, denn auf denselben stehe: Ueberstunden - Für den zweiten Anspruch von 72 M. sei, wie schon gesagt, das follte man dem Umstand, daß zufällig einmal ein Verunglückter bezahlungen und sonstige Vergütigungen, überhaupt Ansprüche Gericht nicht zuständig. sich hilflos zu Tode verblutet oder daß auf offener Straße Ver- irgend welcher Art, müssen bei der ersten Lohnzahlung geltend brechen verübt werden und unentdeckt bleiben, teine allzugroße gemacht werden, anderen Falles werden die Forderungen als un- Stadtbahn, welche die 17jährige Tochter des Fabrikanten H. am Im Stadtbahn - Koupee 2. Klaffe. Eine Attacke auf der Bedeutung beilegen. begründet erachtet und später nicht angenommen. Eine folche Lohn- 16. Juli d. J. zu bestehen hatte, beschäftigte gestern die 136. AbAus dem Verband des Leffing Theaters ist Herr Karl lifte, die lehte des Klägers, liege bei den Aften. Der Kläger habe theilung des Schöffengerichts. Die Anklage richtete sich gegen den Wallner entlassen worden, weil er, wie gemeldet wird, sich sie auf der Seite fie fei zweiseitig unterschrieben, auf Bauunternehmer Albert Schadow, welcher der Beleidigung weigerte, die Rolle eines preußischen Majors zu übernehmen, die welcher über den Lohn quittirt werde; die andere Seite enthalte befchuldigt war. Die Zeugin gab folgende Darstellung des Sach feiner Individualität besondere Schwierigkeiten bereitete. den Vermerk betreffs der besonderen Ansprüche. Deshalb bleibe verhalts: An dem genannten Tage sei fie Morgens gegen 7 Uhr lesen und ob die Unterschrift ihn zur Rechtsgiltigkeit verhalf. Boologischer Garten gefahren. Sie hatte faum in einem leeren immer noch die Frage offen, ob der Kläger jenen Vermerk ge- mit der Ringbahn vom Gesundbrunnen nach der Station Der§ 12 der Arbeits- bezw. Geschäftsordnung bestimme dagegen Wagenabtheil 2. Klaffe Plaz genommen, als auch der Angeklagte noch, es sei Sache jedes Arbeitnehmers, fich fofort bei jeder einstieg. Nachdem der Bug sich in Bewegung gesezt hatte, Lohnzahlung zu überzeugen, daß er den berechneten Lohn- fnüpfte der Angeklagte ein Gespräch mit ihr an, indem er sie betrag richtig erhalten hat, und daß Einwendungen spätestens fragte, ob sie wisse, ob auch im Nebenabtheil Fahrgäste feien. innerhalb 24 Stunden Krankheit ausgenommen werden müßten, wenn sie berücksichtigt werden sollen. Kläger mit einem Achselzucken beantwortet. Der Angeklagte habe den erhoben Verwundert habe sie die Frage des ihr gänzlich fremden Mannes behaupte nun, alle diese Bestimmungen seien illusorisch ge- Siz bestiegen und über die Scheidewand in den Nebenraum ge worden dadurch, daß während des Boykotts das Münchener blickt. Dann habe er wieder Plaz genommen, ihr eine Anzahl Brauhaus liefere ringfreies Bier eine derartige Ueberbürdung Geldstücke in den Schooß geworfen und ihr Zumuthungen gestellt, der Kutscher und Mitfahrer eingetreten fei, daß diefelben um die sie auf's Tiefste empören mußten. Als bie Station Jungferns eine Zulage einfamen. Zwei Wochen lang sei denn auch haide erreicht war, sei sie hinausgesprungen und habe eine Zulage von 5 Mark pro Woche gezahlt worden, dann den Stationsvorstand gebeten, die Persönlichkeit des Angeklagten aber nicht mehr. Der Mitfahrer Greif habe in der letzten festzustellen. Der lettere verschlimmerte seine Lage dadurch, daß Sigung ausgesagt, im Mai sei eine Deputation zu Direktor er im Termine nicht einräumen wollte, daß er sich in der Person Arendt gegangen, um für die überlasteten Fahrer und Mitfahrer der Zeugin geirrt habe. Er behauptete, daß er bereits mit der wollen, mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß er die Zulage und ihre Unterhaltung sei stets eine derartige gewefen, daß sein eine Zulage zu erwirken. Arendt habe erklärt, 5 M. zulegen zu Zeugin vier oder fünf Mal dieselbe Strecke zurückgelegt habe nicht auf die Dauer garantiren könne. Kläger habe darauf ein- Betragen an dem in Rede stehenden Tage etwas Auffallendes nicht gewandt, daß er und einige Kollegen nochmals mit Arendt gesprochen baben fonnte. hätten, und daß dieser daraufhin die Sache anders regeln wollte. Entrüstung zurück. Der Staatsanwalt hielt es für ein frauriges Die Zeugin wies diese Behauptungen mit Zeuge Greif habe hierauf zugegeben, daß nach Aufhören des Beichen, daß eine einzelne Dame in einem Abtheil 2. Klasse der Wochenzuschusses ein Mehrverdienst insoweit gewährt worden sei, artigen Belästigungen ausgesetzt sei, er beantragte eine Geldstrafe als für jedes zurückgebrachte fremde Gefäß die Mitfahrer 25 Pf. von 100 m. Der Gerichtshof erkannte auf 50 M. Geldstrafe erhielten. Der hierdurch erzielte Mehrverdienst solle nach des mit dem Bemerken, daß die Strafe weit höher ausgefallen wäre, Beugen Aussage zwischen 6 und 20 M. die Woche schwanken. wenn nicht zu Gunsten des Angeklagten angenommen worden Der Kläger wolle nun von diesem Mehrverdienst nichts gesehen sei, daß er die beleidigte Dame mit einer anderen Person vers und feine fremden Gefäße eingebracht haben. Der Gerichtshof, wechielt habe. halb beschlossen, hierüber Beweis zu erheben. Zu diesem Zweck welcher die Angelegenheit das letzte Mal verhandelte, hätte des fei der Fahrer Ludwig jekt als Beuge geladen.
In London festgenommen. Der vor einigen Wochen, mit Hinterlassung bedeutender Verpflichtungen aus dem Bauschwindel, nach England geflüchtete Guido Löwy, Unter den Linden 15 wohn haft, ist in London verhaftet worden. Die Nichte Löwy's, mit der er jahrelang ein intimes Verhältniß unterhalten hat, ist, wie die Staatsb. 3tg." mittheilt, hier ebenfalls festgehalten worden. Dieser Thatsache ist es zuzuschreiben, daß man die Adresse Löwy's in London erfahren hat, da die an die Nichte gerichteten Briefe reichlichen Aufschluß gegeben haben.
Ein Einbruch in einen Wagen ist während der Fahrt von Berlin nach Köpenick am 19. b. Mts. zwischen 10 und 12 Uhr Abends verübt. Ein Wäschereibesitzer hatte Wäsche zum Waschen abgeholt. Unterwegs scheint das Borderschloß des Kastens mit einer Kneifzange beseitigt worden zu sein. 3wei Säcke mit Wäsche im Werthe von 3000 m. wurden gestohlen. Ein großer Theil trägt das Zeichen S. G.
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In der Düngergrube des Grundstücks Alt Moabit 137 wurde am Freitag Vormittag um 10 Uhr der Melanchthonstraße wohnende Kutscher Frizz Wölkerling todt aufgefunden. Der Kopf war mit Dünger bedeckt. Die Nachforschungen nach der Todesursache sind noch im Gange.
Der in der Narkose gestorbene Knabe ist der 12 jährige Sohu eines Expedienten Böhm aus Nixdorf. Der Knabe batte sich beim Spielen mit einer Scheere im Auge verlegt und sollte von einem Dr. R. in Gemeinschaft mit einem Assistenten operirt werden. Der Tod trat infolge von Herzlähmung ein. Den Aerzten ist keine Schuld beizumessen.
Ein Bergfturz ist für heute Mittag zwischen 12 und 1, Uhr im Alvenslebenbruch zu Ralfberge- Rüdersdorf angefagt
worden.
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Vermischtes.
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So was
Um Irrthümern hinsichtlich der fremden Gefäße" vorEin eigenartiges Ergebnis hat eine Operation gehabt, aubeugen, stellte der Vertreter der Beklagten folgendes feft: Das die vom Ober- Stabsarzt Dr. Rodis an dem Hautboisten Richard Münchener Brauhaus beziehe von zwei auswärtigen Brauereien Brig vom Garde- Grenadier- Regiment Kaiser Alexander aus- Bier, weil seine Produktion nicht so groß sei, um die Nachfrage Die beiden Brüder Struck, Knaben im Alter von 11 und Eine furchtbare Blutthat wird aus Stettin gemeldet: geführt worden ist. Seit etwa 3 Jahren verspürte Brig beim zu bewältigen. Man lege deshalb besonderes Gewicht 12 Jahren, gingen am Dienstag auf das Feld, um Drachen Blasen seines Instruments einen stechenden Schmerz an der auf das Einbekommen der Gefäße dieser rechten Schleimdrüse unter der Zunge. Nachdem im Laufe der um später keine Unannehmlichkeiten zu haben. Die Prämie von wurden, gaben sie dies Vorhaben auf und setzten sich in einer Brauereien, steigen zu lassen. Da sie dabei vom Wind wenig begünstigt Beit mehrere Aerzte die Ursache nicht ergründen konnten, hat 25 Pfennig pro Gefäß solle dazu aufpornen, die fraglichen Sandgrube zum Spielen nieder. Hierbei wurden sie von einigen der Ober- Stabsarzt schließlich einen haselnußgroßen Speichelstein Gefäße zurückzubringen. herausgeschnitten. Dieser hat die folgende Entstehungsgeschichte: Der Kläger führte noch aus, nach dem Aufhören der zusahen und dann an diesen theilzunehmen wünschten. Die jungen, etwa 15 jährigen Burschen betroffen, die ihren Spielen Brix hatte sein Instrument mit Schrot gereinigt und muß beim Extravergütigungen seien mehrere Mitfahrer und er zum Direktor beiden Knaben antworteten ihnen jedoch abweisend: Blasen ein zurückgebliebenes Korn eingeathmet haben. Das Arendt gegangen. Derselbe habe ihnen auf ihre Vorstellungen giebt's nicht!" worauf jene sich zunächst entfernten, bald aber Schrotforn hatte sich nun unter der Zunge festgesetzt und zur geantwortet, wenn nochmal jemand wegen Lohnerhöhung anfragen wieder zurückkehrten und mit Steinen nach den beiden spielenden Entstehung des Steins die Veranlassung gegeben. komme, dann schmeiße er ihn hinaus. Arendt habe hinzu Ruaben warfen. Blöglich 30g einer der jugendlichen Strolche Unglücksfall in der Spandauer Bergbrauerei. Im gefeßt, ihm sei überhaupt von der Partei an einen Revolver hervor und schoß ohne weiteres auf die Brüder Schlafe schwer verunglückt ist am Donnerstag Mittag der frühere gerathen worden( die sozialdemokratische Partei ist Struck los. Der eine von diesen konnte nur noch seinem Bruder Schlächter Karl Mühlitein aus der Andreasstr. 22, der in der gemeint), sämmtliche Fahrer und Mitfahrer zurufen: Du, ich bin getroffen," und fiel in demselben AugenBrauerei am Spandauer Berg als Arbeiter beschäftigt wurde. u entlassen.( Was natürlich ein Schäfer ist. Die Red.) blick todt nieder. Der Angeredete wollte nun die davongelaufenen Er hatte sich in der Mittagspause auf die Ummauerung eines läger wendet sich gegen die vom Direktor Arendt in der Zuſchrift Burschen verfolgen, rehrte aber auf den drohenden Zuruf:„ Geh Dampfteffels zum Schlafen niedergelegt, hat sich wahrscheinlich wahr, daß er von seinem Fahrer vollständig beföftigt worden sei. Bruder zurück. Der Thäter entfloh querfeldein, und seine ihm an den Vorwärts" aufgestellten Behauptungen. Es sei nicht Deiner Wege, oder Du friegst auch eins!" zu feinem todten auf die andere Körperseite legen wollen und ist aus einer bedeutenden Höhe abgestürzt. Er wurde nach der Charitee gebracht, über 60 Pf. jedesmal kosten dürfen. Das im Interesse des Ge- es ist nach der„ Steuen Stett. 8tg." bisher nicht gelungen, einen Derselbe habe ihm nur Frühstück gegeben, und das habe nicht voraufgegangenen Begleiter setzten ebenfalls ihren Weg fort, und wo außer schweren inneren Verlegungen eine Berftauchung des schäfts vom Spundgeld( der Fahrer erhält 1 M. pro Tonne) derselben festzunehmen. Rückgrats festgestellt wurde. and the toughe bezahlte Bier fönne er doch nicht als Lohn oder Einen Mordversuch hat der 25jährige Gärtner Edwin Berdienst rechnen. Sonst habe er nur 3 Mark von Schinn in Franz.- Buchholz am Donnerstag Abend unternommen. dem Spundgeld der ganzen Woche erhalten. Er meldete sich gegen 10 Uhr bei einem Schuhmannsposten in der sei mit den 17,50 M. Lohn( nach Abzug der Kassenbeiträge 2c. Das Brunnenstraße zu Berlin und theilte mit, daß er vor 2 Stunden verbleiben von den 18 M. 17,50 M.) zufammen sein Wochenin der Dorfstraße zu Französisch- Buchholz auf seine dort wohnende verdienst bei einer Arbeitszeit gewesen, die manchmal bis nach und der Lasa hat infolge der Choleragefahr die Abhaltung der Die Cholera. Der Regierungspräsident Dr. v. Heydebrand Braut, die unverebelichte Marie Schusch, mehrere Schüsse ab- ein Uhr Nachts gedauert babe. Manchmal habe er sich nur Kram- und Viehmärkte in den meisten Orten Oberschlesiens vergefeuert habe, um sie zu tödten. Er wisse indeß nicht, ob er sie ein bischen auf dem Boden im Halbschlaf ausruhen können, um boten. getroffen habe. Der Grund für seine That fei das Verhalten dann wieder los zu arbeiten. Bei Aufstellung der Klage habe er feiner Braut, die das Liebesverhältniß zu ihm gelöst habe. Auf die Arbeitszeit für die schweren Wochen im Durchschnitt bis eine Anfrage an den Amtsvorsteher in Französisch- Buchholz ist elf Uhr dauernd angegeben, weil er zuweilen auch die Antwort eingetroffen, daß das Mädchen durch drei Schüffe früher fortgekommen sei. Des Sonntags sei er von verletzt worden sei. Der eine habe die Brust, ein anderer einen früh 4 Uhr bis 10 Uhr Abends mit dem Zusammen Briefkaffen der Expedition. Oberschenkel getroffen; ob die Wunden lebensgefährlich sind, ist holen von Gefäßen beschäftigt worden. Der Vertreter der Hoffmann. Sie haben per Post 7,30 M. eingesandt, da hier noch nicht bekannt. Das Geschoß, tas die Brust der Schusch Beklagten, Buchhalter Weiser, äußerte sich zur letzten An von gehen 5 Pf. Post- Bestellgebühren ab, bleiben 7,25 m. Dieser getroffen hatte, ist wieder entfernt worden. gabe des Klägers dahin, daß das nur einmal der Fall ge. Betrag ist in gestriger Nummer quittirt. Rothkehlchen, gr. 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