Gewerkschaftsbewegung
Entschließung, ble Durführung ber Sonntagsruhe in jeber Weise zu betreiben, fand einstimmige Annahme.
Reichskonferenz der Berficherungsangestellten. Von Dr. W. Bo II.
Parteinachrichten.
Ein Bezirksparteitag für Oldenburg- Ostfriesland- Osnabrück fand
Die Volkshochschule Groß- Berlin brecht erhalten wir eine Zuschrift, worin derselbe bie in Nr. 202 des fand am Sonntag in DIdenburg statt. Die zahlreich beschickte veranstaltet an den Winterabenden von 7-8 Uhr einen Vorwärts" unter obiger Ueberschrift wiedergegebene Behauptung: Tagung hatte neben einer allgemeinen Aussprache über die politische Rursus von 10 Vorträgen über: Gewertschafts- Für die Unterlaffung der Einberufung des Reichsfachausschuffes aur Bage fich mit einer Reihe organisatorischer Fragen zu beschäftigen. Iehre. Vortragender: Genosse Hermann Müller vom Entscheidung über den Streikabbruch ist indes nicht der Verbands- Das Wichtigste davon ist, daß beschlossen wurde, Ertrabeiträge für borstand, sondern, wie von Dr. Vollbrecht vorbehalten anerkannt die Wahlen auszuschreiben. Auch über die Frage, ob eine ReichsZentral- Arbeitersekretariat. Beginn: 28. April im Real- werden mußte, lekterer allein verantwortlich", als unrichtig be- fonferenz oder ein Gesamtparteitag zu berufen fei, wurde lebhaft gymnasium, Berlin S., Mittenwalder Str. 34. Vorgesehen zeichnet. Er habe vielmehr anerkannt, daß der Reichsfachausschuß gesprochen. Die Mehrheit der Delegierten entschied fich für find auch noch einige andere Kurse, die für die gewert vor der Streifabstimmung hätte einberufen werden einen Parteitag. Zum Ausdrud tam, daß die Genossen einfchaftlich tätigen Arbeiter von Bedeutung sind. So können und daß in erster Linie er, Dr. Vollbrecht, als Vorstands- mütig forderten, daß fünftig gegen Rechts und besonders gegen die sprechen Prof. Nußbaum über: Betriebslehre I, Dr. Dersch mitglied dafür hätte eintreten müſſen, wenn nicht überhaupt Ge Militärkreise rüdsichtslos durchgegriffen werden müsse. und Prof. Atas kel über: Das Arbeiter- und Angestelltenrecht, famtvorstand und Weimarer Konferenz verhindert hätten, daß die auch in einer entsprechenden Entschließung zum Ausdrud, die einDr. Geiger und Landrichter Ruben über: Rechtsfragen wären. Wahr sei ferner, daß er betont habe, die Verbandsvor- No8le wurden die schwersten Vorwürfe erhoben und auf Grund Rechte und Befugnisse des Reichsfachausschusses festgelegt worden mütig zur Annahme gelangte. Gegen die Tätigkeit des Genoffen des täglichen Lebens. Der Arbeitsplan der Volkshochschule , figenden, die gemäß ihrer nachträglichen Behauptungen wohl die der letzten Mitteilungen aus dem Hauptausschuß dann die bereits der nähere Angaben über diese und andere wichtige Sturseienden, sie bereits der nähere Angaben über diese und andere wichtige Kurse Streifabstimmung, feinesfalls aber den Streitausbruch gewollt veröffentlichte Sundgebung an die Fraktion der Nationalversammenthält, ist an felgenden Stellen zu haben: Gewerkschafts - haben, hätten zu folchen Experimenten unbedingt die Versicherungs- lung gerichtet. Da für den Freistaat Oldenburg die Landtags. haus , Engelufer 15( Zimmer 15), Buchhandlung Freiheit", angestellten und ihren Reichsfachausschuß befragen müssen. Tatsache wahlen am gleichen Tage stattfinden, wie für den Reichstag, beBreitestr. 8-9, Buchhandlung„ Vorwärts", Lindenstr. 2. fet schließlich, daß mit ihm in einer gemeinsamen Sigung von Vor- fchäftigte sich die Konferenz auch mit der Aufstellung der Kandistand und Reichsfachausschuß die Frage der Einberufung des Reichs datenliste für diese Wahlen. fachausschusses zum Streifabbruch nicht diskutiert worden sei. Bei
Die Berliner Transportarbeiter im Jahre 1919. Der Mitgliederbestand des Bezirks Berlins vom Deutschen der Blöglichkeit der Entschließung über den Abbruch wäre das auch mart stellte den Genossen Srowig als Reichstagskandidaten Eine Generalversammlung der Landkreise Breslau und NeuTransportarbeiterverband ist nach Angabe des eben erschienenen fachlich unmöglich gewefen. Unzutreffend sei ferner die Behauptung, auf. Jahresberichts von 46 879 Ende 1918 auf 125 205 am Schluß des daß er, Bollbrecht, entlassen" worden sei. Er sei vielmehr wurden von 80 Bf. auf 1 M. erböst. Außerdem ſoll jebes männ Jahres 1919 angewachsen. Das ist eine Zunahme von 78 826 Mit- an feinen te als Borstandsmitglied und Leiter der Reichs- liche Mitglied 3 M., jedes weibliche Mitglied 2 M. aum Wahlfonds
gliedern. Im Laufe des Jahres 1919 wurden 87 459 Neuauf
fachgruppe zurüdgetreten.
Vom Vorstand des Zentralverbandes der
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nahmen gemacht, denen ein Abgang von 15 631 wegen rückständiger gestellten wird uns hierzu mitgeteilt, daß die in der an Beiträge gestrichener Mitglieder gegenübersteht. Das ist gegenüber genommenen Entschließung der Reichskonferenz aufgestellten Be früheren Jahren ein recht günstiges Verhältnis. Im Jahre 1918 bauptungen den Tatsachen entsprechen. Dr. Bollbrecht sei als standen 36 639 Neuaufnahmen 24 323 Streichungen von Restanten Reichsfachgruppenleiter mit den nötigen Vollmachten ausgestattet gegenüber. Die Fluktuation ist also im Berichtsjahre sehr erheblich gewefen und es sei daher völlig widerfinnig, wenn derselbe für seine Fehler den Vorstand verantwortlich machen wolle. Auch sei zurückgegangen, der Mitgliederbestand ist stabiler geworden. seine Entlassung unter Ausbezahlung des Gehalts bis zum Ablauf der in Frage kommenden Frist erfolgt.
Die mißliche Wirtschaftslage gab Anlaß zu einer Reihe von Lohnbewegungen. Es wurden 47 Streifs in 830 Betrieben mit 52 654 Beteiligten geführt. Zu Lohnaufbesserungen ohne Streif fam es in 483 Fällen in 9714 Betrieben mit 214 558 Beteiligten. Erreicht wurde durch die Streits in 825 Betrieben mit 45 645 Beteiligten eine Lohnerhöhung von insgesamt 937579 M. pro Woche und bei einer Firma mit 85 Beteiligten eine Arbeitszeitverkürzung Im Verhandlungswege, ohne Streif, erreichten 196558 Beteiligte bei 9914 Firmen Lohnerhöhungen von insgesamt 3249199 M. pro Woche und 16315 Beteiligte bei 93 Firmen eine Verkürzung der Arbeitszeit.
Die Ausgestaltung des Tarifwesens hat erfreuliche Fortschritte gemacht. In allen nennenswerten Betrieben und Branchen sind Tarife durchgeführt. Dabei ist besonders Gewicht gelegt worden auf das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter ausschüsse bei Einstellungen und Entlassungen.
Arbeitsordnung und Betriebsrätegeseh.
Raffenboten- Elend.
Bu der unter obiger Ueberschrift in Nr. 198 bes Vorwärts" veröffentlichten Notiz erhalten wir vom Angestelltenausschuß der Firma P. Brüninghaus Nachf. eine Berichtigung, die inhaltlich eigentlich nichts anderes besagt, als was die Firma dem Transport arbeiterverband auf sein vermittelndes Eingreifen im Interesse der schlecht entlohnten Kassenboten betont. Der Angestelltenausschuß bemerkt:
„ Der erwähnte Angestellte findet feit Jahren nicht mehr. als sicht, die von allen Seiten geübt wird, eignet sich der Maan hierfür Kaffenbote, sondern als Registrator Verwendung. Troß aller Nach absolut gar nicht. Es wurde ihm daher von seiten der Firma schon seit Jahren anheimgestellt, sich nach einer anderen passenden Stellung umzusehen, die er ohne Zweifel während des Krieges bei dem Mangel an männlichem Personal auch erhalten hätte. Der dann zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband und der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeberberbandes des Eisen, Na§ 80, Abs. 8 des Betriebsrätegesetes ist binnen 8 Monaten Gijsenwaren. bp. Handels abgeschlossene Tarifvertrag regelte ab nach dem Infrafttreten dieses Gefeges eine neue Arbeitsordnung 1. Oftober 1919 die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Kaffenboten zu erlaffen, wenn die geltende Arbeitsordnung vor dem 1. Januar 1919 und Burequdiener, welcher aber im§ 2 Absatz 2 folgende Beftim erlaffen worden ist. Danach müßte also in allen diesen Fällen eine mung enthält: neue Arbeitsordnung bis zum 9. Mai 1920 erlassen werden. Nun beabsichtigt aber das Reichsarbeitsministerium, ein Muster für eine Arbeitsordnung zu entwerfen und zur allgemeinen Anwendung zu empfehlen. Dazu sind eingehende Vorarbeiten notwendig, insbesondere müssen die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden. Es besteht deshalb die Absicht, durch eine Aenderung des§ 80 die Frist bis zum 1. September 1920 hinauszuschieben. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll, wenn irgend möglich, noch von der Nationalversamm lung erledigt werden. Es würde dann also erst bis zum 1. Seps tember 1920 eine neue Arbeitsordnung erlassen werden müssen.
Die Einigung im Friseurgewerbe.
Auf Angestellte mit beschränfter Arbeitsfähigkeit finden diese Säße teine Anwendung. Die beschränkte Arbeitsfähigkeit muß im Einvernehmen mit dem Angestelltenausschuß festgestellt werden."
Er erhob nun Anspruch auf den Tariflohn von 390 M. Nach der einstimmigen Ansicht des Angestelltenausschusses tommt dieser Absatz für den betreffenden Angestellten leider in Frage, da derfelbe nicht in der Lage ist, feinen Obliegenheiten nachzukommen. Die Firma lehnte deshalb die Forderung ab.
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fteuern. Die Ortsgruppe Nordhausen , die sich erfreulichereinen Pflichtbeitrag von 5 M. pro Mitglied zu erheben mit der weise sehr gut entwidelt, befchloß zur Bestreitung der Wahlunkosten Maßgabe, daß die Beschränkung nach oben unbegrenzter Natur sei.
Soziales.
Ausbau der Invalidenversicherung.
Wie uns mitgeteilt wird, ist im Reichsarbeitsministerium der Entwurf eines Gesezes über Abänderung des die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung behandelnden IV. Buches der Reichsversicherungsordnung fertiggestellt.
Jahresarbeitsverdienst von 1150 M. und mehr umfaßte, find jett 8 Bohntlassen vorgesehen, und zwar bis 550 M., bon mehr als
Während bisher fünf Lohnklassen bestanden, deren höchste einen
550 bis 850 M., von mehr als 830 bis 1150 M., von mehr als 1150 bis 4000 M., von mehr als 4000 bis 5000 M. und von mehr als bis 2000 M., von mehr als 2000 bis 3000 M., von mehr als 3000 aussichtlich betragen 100, 110, 120, 140, 160, 180, 200, 240 f. 5000 M. Die Wochenbeiträge für diese Lohnflassen werden vor
höhte Leistungen vorgesehen. So würde z. B. ein VerEntsprechend den erhöhten Beiträgen. find wesentlich ersicherter, der 2000 Beiträge in derjenigen Lohntlaffe entrichtet hat, spricht, im Falle der Invalidität eine jährliche Rente von 710,40 m. melche einem Jahresarbeitsverdienst von 1150 bis 2000 m. enterhalten. Die invalide Witwe eines solchen Versicherten erhielte 314,40 M. an jährlicher Rente und jede Baise 157,20 Mt. Nach dem bisher geltenden Geseke hätte nur eine Invalidenrente von 390,00 Mart, eine Witwenrente von 152,40 M., eine Waisenrente von 76,20 M. gewährt werden können.
Die früheren Renten sind dadurch erhöht worden, daß die bis herigen Zulagen dauernd belassen werden. Neue Zulagen von monatlich 4 M. find für die bisher gewährten Waisenrenten ein geführt.
Der Aufbau neuer Rohnklassen führte notwendig zur Prüfung der Frage, ob die Angestellten, die bisher bei einem Ginfommen bis au 2000 m. auch von der Invalidenversicherung erfaßt werden, weiter in ihr verbleiben sollen. Der Entwurf hat diese Frage dadurch gelöst, daß er die Angestellten fünftig nicht mehr zwangeGegen diese Entscheidung stand ihm die Anrufung der im Tarif- weise der Invalidenversicherung unterwirft. Damit soll jedoch der bertrag vorgesehenen Schiedsstelle frei, und verstehen wir nicht, endgültigen Entscheidung der Frage nicht vorgegriffen werden, o b warum derselbe diesen einfachen Weg nicht gewählt hat. überhaupt die Angestelltenversicherung als be= fonderer Versiche ung33weigaufrechtzuerhalten ft. Neu einbezogen sind in die Invalidenversicherung die Hausgewerbetreibenden, von denen bisher nur die der Tabakindustrie und einiger Zweige der Textilindustrie versichert waren. Die Durchführung ihrer Versicherung ist im Hinblick auf die Ver= schiedenheit der Verhältnisse den Landesversicherungsanstalten überlassen. nur gegen freien Unterhalt Beschäftigten werden der PflichtversicheBon sonstigen Neuerungen seien folgende hervorgehoben: Die rung unterworfen. Das Ruhen von Renten neben höheren Renten Witwenrente neben der Rente der Witwe aus eigener Versicherung der Unfallversicherung wird beseitigt. Ferner werden der Bezug der und die Gewährung doppelter Renten an Doppelmaisen, wenn Water und Mutter versichert waren, zugelaffen. Bei Doppelleistungen Das der Versicherten geringe einmalige Leistungen zugeführt haben, sosoll aber der Reichszusauß nur einmal gewährt werden. Witwengeld und Waisenaussteuer, die nur einem kleinen Teil wie die nur ganz geringfügig beanspruchte freiwillige Zusatzversiche rung sollen beseitigt werden. Der Entwurf sieht ferner vor, daß die Instanzen der Juvalidenversicherung an Entscheidungen der ten von über 66% b. S. zugesprochen haben, gebunden sind und Justanzen der Unfallversicherung und Militärversorgung, die Renmildert besonders die Vorschriften über den Verlust der AnwartZentralverband der Maschinisten und Heizer, Geschäftsstelle schaft. Eine grundsätzliche Aenderung in dem Aufbau der InvalidenBroß- Berlin. Sonntag, den 25. April, vormittags 9 Uhr, in den Zentralversicherung und die Frage ihrer Zusammenlegung mit anderen festfälen, Alte Jakobstr. 32, außerordentliche Generalversammlung. den Lokalen ftatt: Elisabethstr. 30, Georgenftr. 24, Belle- Alliance- Blag 6, gestaltung der gesamten Reichsversicherung. Achtung, Friseurgehilfen! Die Sonntagskontrolle findet in folgen. Versicherungszweigen überläßt der Entwurf der fommenden UmMartin- Luther- Str. 78, Savignyplak 1 vormittags 9-1 Uhr. Typograph, G. m. b. H. Sonnabend nachm. 4 Uhr: Versammlung ab. Glede, Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Bor im bekannten Lokal G. Wiedemann, Charlottenburg , Wilmersdorfer wärts- Buchdruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. Berlin, Lindenstr. 3. Straße 156, III.
Nach diesen Ausführungen müssen wir den im letzten Abfaz Die Friseurgehilfen haben in ihrer von über 2000 Mitgliedern obiger Notiz gemachten Vorwurf energisch zurüdweisen, denn wir Besuchten Versammlung am Donnerstag abend in der Bößow- haben den Beschluß nach bestem Wissen und Gewissen gefaßt und Brazerei die Annahme des Schiedsspruchs befeine Veranlassung, nicht brauchbares Personal unter allen Umschlossen. Zunächst wurde beschlossen, davon abzusehen, den ständen zu halten." Montag als freien Tag ausschließlich in Anspruch zu nehmen, da Wir haben der Entgegnung weitgehende Aufnahme gewährt, der Schiedsspruch wohl die Freigabe eines vollen Wochentages vor- um zu zeigen, daß die Organisation der Transportarbeiter allen sieht, die Wahl des betreffenden Tages jedoch der Verständigung Anlaß hatte, den Angestelltenausschuß als einen Ausschuß zur zwischen den einzelnen Meistern und Gehilfen überläßt. Die Kon Wahrnehmung der Arbeitgeberinteressen zu kennzeichnen. Daß die trolle über den Umfang der bereits aus freien Stüden eingeführten Firma aus Mitleid 24 Jahre einen völlig unfähigen Menschen beSonntagsruhe soll auch an diesem Sonntage an den bekannten schäftigt hat, wird auch der Angestelltenausschuß dem unbefangenen Stellen wieder vorgenommen werden. Am 1. Mai soll wie sonst Refer nicht glaubhaft machen können. an Sonntagen gearbeitet werden, dafür aber am Sonntag, den 2. Mai die vollständige Arbeitsruhe eintreten. Gewerkschaftskommission und Sicherheitspolizei. Die Ausergab deren verschwindende Minderheit. Der Referent Matuschte werkschaftskommission am Donnerstag sind dahin zu berichtigen, Ein Antrag der Oppofition, einen Korreferenten zu bestellen, führungen des Genossen Meier in der Versammlung der Geteilte den Wortlaut des Schiedsspruches mit, der eine Reihe daß der Spandauer Magistrat seine Zustimmung zur Errichtung strittiger Fragen einer zu bildenden Arbeitsgemeinschaft der der Ortswehr nicht versagt hat, sondern daß er sie bisher Parteien zuweist, weiter aber einen fertigen Tarifvertrag nicht geben fonnte, weil die Regierung den Gewerkschaften gegenunter Anlehnung an den bisher bisher geltenden enthält. Bum über noch nicht erklärt hat, daß Ortswehren errichtet werden dür Vertragsgebiet kommen Cöpenid und Spandau mit hinzu, fen und die Arbeiterschaft deshalb im Augenblick in dieser Hinsicht da die hier bestehenden Arbeitgebervereinigungen dem Interessen nichts unternehmen kann. verband beigetreten sind. Die irrtümliche Auffassung, daß der Montag als Ruhetag gelten soll, habe auch bei den Arbeitgeber bertretern bestanden. Reiner erörtert dann die Aussichten auf Rechtsverbindlichkeit des Schiedsspruchs und empfahl den von den Vertrauensmännern mit 36 gegen 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossenen Antrag, dem Schiedsspruch zuzustimmen. In der eingehenden Aussprache trat nur Gerling diesem Antrage entgegen. Doch nur einige wenige Stimmen wurden dagegen abgegeben. Eine
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