1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 226.
Freitag, den 28. September 1894.
Arbeiter! Parteigenossen!
11. Jahrg.
Der brutale Willkürakt des Brauereirings Harrt noch der Sühne. Den Hunderten unschuldig aufs Pflaster geworfenen Arbeitern ist noch keine Genugthuung ge worden. Arbeiter und Parteigenossen! Ohne Eure opferwillige Unterstüßung würden die Gemaßregelten der bittersten Noth verfallen und gezwungen sein, um Gnade zu betteln. Die Hochherzigkeit der Berliner Arbeiterschaft hat diese Schmach verhindert. Der erste Sturmlauf des Prozenthums scheiterte an Eurem Solidaritätsgefühl. Nicht eine Bresche vermochte der Bierring in Eure Reihen zu legen. Einig, geschlossen, tampfesmuthig und opferwillig seid Ihr fest entschlossen, den entbrannten Kampf zum siegreichen Ende zu führen. Arbeiter, Parteigenossen! Euer Wollen garantirt Euer Können! Ihr könnt, wenn Ihr wollt.
Den zweiten Sturmlauf auf Euere Phalanx mußten die dem Bierring Lebensdienste leistenden Saalbefizer unternehmen. Die Agitation sollte unterbunden, das Mundtodtmachungssystem praktizirt werden.
Auf der Mine, die sie gegraben, sind die Saalbesizer aufgeflogen. Ihr Wehgeschrei tönnte Mitleid erwecken.
Arbeiter, Parteigenossen! Selbst der Himmel, auf den der Bierring seine letzte Hoffnung setzte, ist mit uns im Bunde. Die Saison kann dem Ring nicht mehr über die Verlegenheiten hinweghelfen, die mit jedem Tag des weiteren Kampfes sich thurmhoch häufen.
Ausharren bedeutet für uns fiegen. Unsere Position ist uneinnehmbar. Der Stand des Boykotts ist ein vorzüglicher. Wir können zuwarten, ohne entbehren zu müssen. Arbeiter, Genossen! Je konsequenter der Boykott durchgeführt wird, desto nachhaltiger seine Wirkung, desto entscheidender der Sieg. Duldet teine Ausflüchte, keine Ausreden. Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns. Soweit unser Einfluß reicht, muß das Ringbier verpönt werden. Nicht ein Tropfen darf getrunken werden. Arbeiter, Genossen! Die Bierzufuhr ist eine geregelte. Sie wird mit jedem Tag der Fortdauer des Boykotts eine bessere. Alle Ansprüche können befriedigt werden. Darum widersteht jeder Versuchung, Ringbier zu trinken. Die schwerste Arbeit ist gethan. Die Periode der Organisirung des Kampfes war die aufreibendste. Jetzt wird uns der Rampf leicht, weil wir das Terrain zum guten Theil beherrschen. Der Sieg muß nnser werden, wenn wie bisher mit gleicher Schärfe und Ausdauer der Parole gefolgt wird.
Hoch der Boykott sämmtlicher Ringbrauereien! Triuft feinen Tropfen Ringbier!
Boykottfreies Bier liefern:
Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, lottenburg.
Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin . Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann. Münchener Brauhaus, Attien- Gesellschaft, Berlin . Süddeutsche Brauerei, Karl King u. Ko., Berlin . Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichshage 11. Nordstern- Brauerei, Berlin .
Die Boykottkommiffion.
dieser Bahn weiter zu gehen. Der allzu langen Arbeitszeit in schusses nichts weniger als ausreichend find. Statt mit der Woche kann durch Ausdehnung der Sonntagsruhe nicht ab der Geschichte der Frage, hätte der Ausschuß sich mehr geholfen werden. Wenn man die Lehrlinge jetzt auf den Sonn- mit den augenblicklichen thatsächlichen Verhältnissen be Char - tag behuss der Fortbildung verweist, so haben doch die Sozial- schäftigen sollen. Wenn der Berliner Arbeiterverein sich demokraten im Reichstage sich an dem Feldzug gegen den darüber beschwert, daß er daß er vom Magistrat so furzweg Sonntagsunterricht in den Fortbildungsschulen betheiligt. Zur Zeit abgewiesen ist, so ist er im Recht; denn der Magistrat scheint würde das Eingehen auf das Petitum nur neues Del in's Feuer Gründe für seine ablehnende Entscheidung nicht angeführt zu gießen. haben, außer der Bemerkung, daß die bestehenden Einrichtungen Stadtv. Singer: Daß die Bestimmungen über die Sonn- genügen. Er hat dabei nur die königlichen, nicht aber die Untagsruhe in der Fabrikation und im Lohngewerbe befriedigend masse der privaten Leihanstalten im Auge. Von beiden müssen geregelt jeien, wie Herr Meyer meint, fann ich nicht zugeben. wir den Umfang des Geschäftsbetriebes tennen lernen, dann Herr Meyer könnte wohl wissen, daß die Vorschriften über die erst werden wir in der Lage sein, zu entscheiden, ob eine Rathenower Exportbrauerei Niederlage. Juh. May Sonntagsruhe in der Industrie überhaupt noch nicht erlaffen Aenderung nothwendig ist. Genügt es denn allen billigen AnDennhardt, N.W. , Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. find. Wenn ihm keine Klagen zu Ohren gekommen sind, so steht forderungen, wenn die Privat Leibanstalten 24 pet. Zinsen Schloßbrauerei, Fürstenwalde . Niederlage bei er vielleicht in dieser Beziehung einzig da. Gerade die nehmen, aber auch der Staat 12 pet. nimmt. Es kann doch Franz Heiser, N., Liesenstr. 5. Nothwendigkeit einer weit ausgedehnten Sonntagsruhe davon gar keine Rede sein, daß solche Institute Ueberschüsse Die Frage wird Säße nach dem neuen Gesetz über den Sachwucher unter die im Detail erst zur Erörterung fommen, wenn die Lupe nehmen können? Die Erwägungen, die hier nöthig Ausführungsbestimmungen des Bundesraths endlich einmal er- sind, können zweckmäßig nur in einer gemischten Deputation laffen sein werden. Wenn Herr Meyer annimmt, er würde angestellt werden. Kommt die Stadt zu dem Entschlusse, unsere Unterstützung für die Ausdehnung des Fortbildungs- eigene Anstalten einzurichten, so ist es doch garnicht unumgängSchulunterrichts im Handelsgewerbe nicht finden, so verstehe ich lich nöthig, daß die Stadt dem Fistus seine Grundstücke zu diesen Schluß nicht. Wenn er meint, diesen Unterricht auf den theuren Preisen abnimmt. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag Sonntag zu legen, so werden wir hier nein sagen, wie wir anzunehmen. Es möchte doch kaum von Bedeutung sein, ob die im Reichstage nein gesagt haben( aha!), um nicht dem Leihämter am Sonnabend Nachmittag statt bis 8 Uhr, bis 5 oder Unternehmer die ungestörte Ausbeutung der Lehrlinge in den 7 Uhr offen sind; das Bessere ist, wenn die Stadt selbständig dieWochentagen zu erleichtern.( Widerholte Unruhe). Es sollte doch jenigen prophylaktischen Anstalten errichtet, die sich als nothwendig selbst dieser Versammlung endlich auffallen, daß es immer wieder erweisen. Nehmen wir den Ausschußantrag an, so sehen wir diejenigen, die von der Sache am meisten verstehen, uns leichthin dem Vorwurf aus, eine so wichtige Sache recht nämlich die direkt Betheiligten find, die eine Verbesserung der be- leicht genommen zu haben. |
Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frant. Novelle zur Gewerbe Ordnung geführt. im Industrie- und Lohugewerbe hat zum Erlaß der machen. Sollte nicht einmal ein findiger Staatsanwalt diese
furt a. D.
Phönig- Brauerei, C. Radon, Lichterfelde .
Brauerei Jagdschlößchen, Eberswalde . Niederlage, Edm. Renter, Swinemünderstr. 45.
Brauerei Wusterhausen, Vertreter: Max Fleischer , Reichenbergerstr. 155.
Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, Mühlenstraße 49a.
Louisen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72.
Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152. Bürgerliches Brauhaus, Luckenwalde . Niederlage Gust. Spiekermann, Weberstr. 66.
Kommunales.
Stadtverordneten- Versammlung.
Bekanntlich hat der Ausschuß sich von der Erwägung letten laffen, daß die Ordnung dieser Angelegenheit erst vor furzem erfolgt sei und ein Anlaß zur Erwägung von Abänderungen zur Zeit noch nicht vorliege.
von
stehenden Zustände fordern. In Hamburg hat der große Verein Stadtrath Na mala u bemerkt, daß zu einer Stellungnahme von 50 000 Mitgliedern, worunter zur Hälfte Arbeitgeber, des Magistrats insofern teine Veranlassung vorlag, als diesmal erst vor Kurzem ganz im Sinne des Petitums beschloffen. Die von einer Absicht des Fistus, die Leihämter aufzuheben, nichts Berechtigung der Kommunen, die Arbeitszeit von 5 Stunden für bekannt ist. Aus der Noth der Armen werde keineswegs ein Gewinn die Angestellten zu verkürzen, ist seinerzeit von der Gesetzgebung bei der Verwaltung der Leihämter gezogen, denn der Geschäftsnur ertheilt worden im Vertrauen darauf, daß die Kommunen gewinn derselben sei eigentlich ein imaginärer. Im Uebrigen Deffentliche Sigung vom Donnerstag, 27. Sept., anständig genug sein würden, auf diesem Wege voranzugehen. sucht der Magistratsvertreter die Ausführungen der Petition des Nachmittags 5 Uhr. Stadtv. Sa ch 3 II protestirt gegen diese lettere Aeuße- Arbeitervereins noch im Einzelnen zu entkräften. Von der EinZur Verhandlung stehen Berichte des Petitions . Aus- rung, besonders mit Rücksicht auf die derselben fetzung einer gemischten Deputation verspreche er sich persönlich schusses. nach außen hin zu erwartenden Wirkungen. Niemand im Saale keinen Erfolg. Die Petition von Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen Berlins , mißgönne den Handlungsgehilfen eine möglichst ausgedehnte Stadtv. Meyer II: Das Pfandleihgewerbe zu ordnen ist betr. die Einführung eines Orts statuts für die Sonn- Sonntagsruhe. Herr Singer aber vertritt ganz einseitig die in erster Linie nicht Aufgabe der Kommune, sondern des Staats, tagsruhe im andelsgewerbe wa seiner Zeit Interessen der Handlungsgehilfen, während wir die Interessen und der Staat hat seiner Pflicht auf diesem Gebiete genügt. vom Ausschuß nur des Ueberganges zur Tagesordnung aller Klassen vertreten haben. Was nützt die erweiterte Das Gesetz von 1880 über das Pfandleih- Gewerbe ist f. 3. von für würdig erachtet worden. Im Plenum vom 7. Juni wurve Arbeitsruhe, wenn die Arbeits- und Erwerbsgelegenheit allen Parteien gutgeheißen worden und das Bedürfniß ist damit jedoch von sozialdemokratischer Seite Berichterstattung verlangt, fehlt? Wenn wir auch im Prinzip dafür sind, dem gedeckt. Wohlfeiler als die Privat- Pfandleiher tönnen die und so ging die Petition an den Ausschuß zurück. Letterer hat Unselbständigen, dem Handlungsgehilfen die Sonntagsarbeit Rommunen auch nicht verleihen, wenn sie nicht zuschießen fich zu einer Abweichung von der früheren Stellungnahme nicht möglichst zu vertürzen( Heiterkeit), dann müssen wir, namentlich follen, und das wollen wir doch vermeiden. Gefahrlos veranlaßt gesehen, sondern beschränkt sich darauf, durch Stadtv. in der heutigen traurigen Beit, Anstand nehmen, die selbständigen ist die Sache auch nicht, eine städtische Leihanstalt ist in große Scheiding Bericht erstatten zu lassen. Gewerbetreibenden, die sich kümmerlich durchschlagen, noch weiter Verluste gerathen, weil sie eine Menge Diamanten beliehen hatte. um die Möglichkeit zu bringen, am Sonntag ihr Geschäft zu be- Dieses Gewerbe sollte dem Privatbetriebe überlassen bleiben. treiben. Herr Singer stellt sich stets als den Erbpächter der Unter Ablehnung der Arträge Mentel und Singer wird über ersten wirthschaftlichen Wissenschaft hin, ich muß auch dagegen die Petition zur Tagesordnung übergegangen. Protest erheben. In gemeinschaftlicher Sigung der beiden städtischen Körpers Stadtv. Bruns bittet den Ausschußantrag abzulehnen und Der Antrag Bruns wird verworfen, der Ausschußantrag an schaften findet die Auslosung von 19 Mitgliedern und 7 Stelldie Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. genommen. vertretern der Einkommensteuer- Berufungskommission statt. Für Durch die Erhebungen von 1892 sei flargestellt worden, daß die Auch über die Petition des Tapeziers Franzke, Buckower- die Neuwahl wird die Einsehung einer gemischten Deputation Angestellten im Handelsgewerbe einer Reihe von Schädigungen ftraße 13, wegen Einführung gleichartiger Unter beschlossen. durch die bisherige Ordnung der Arbeitszeit unterliegen. Es sei richtsbücher in den Gemeindeschulen Berlins ist Ueber die Petition des Bureaudieners August Schidzick, ihnen natürlich unmöglich, bei einer täglichen Arbeitszeit von der Ausschuß zur Tagesordnung übergegangen. Das Dorotheenstr. 61, wegen Befreiung seines Sohnes 14, 15 und 16 Stunden ihrem Körper die nöthige Ruhe zu gleiche Schicksal hat der Antrag des Berliner Ar- pom tonfessionellen Religionsunterricht in gönnen oder gar an ihre weitere Fortbildung zu denken. Ein beitervereins auf Uebernahme der königlichen der Gemeindeschule erstattet Stadtv. Frenzel Be Anlaß zum Einschreiten läge also für die Kommune gewiß vor. ei hämter in die städtische Verwaltung gehabt. richt. Der Petent ersucht die Versammlung, dahin zu Auch habe ja ter Minister selbst in feiner Er- In der Ausschußberathung hat man die lange Geschichte dieser wirken, daß der Gewissenszwang, der ihm und seiner widerung auf eine Resolution des deutschfreifinnigen Frage- 1874 trug fich die Seehandlung mit dem Gedanken Familie durch das Verhalten der städtischen Schuldeputation Vereins der Handlungsgehilfen ausdrücklich auf die der Aufhebung der drei Leihämter, der Magistrat lehnte aber be- auferlegt worden sei, beseitigt werde. Die Eltern des städtische Initiative auf dem Wege der ortsstatutarischen harrlich die ihm angetragene Uebernahme derselben auf die Kindes feien Dissidenten, fonnten aber die Befreiung desselben Bestimmung hingewiesen und gemeint, die Kommune würde in Stadt ab rekapitulirt und sich damals wie jetzt auf vom fonfessionellen Religionsunterricht nicht erlangen, da die diesem Sinne vorgehen. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß in den Standpunkt gestellt, daß Gemeindeleihhäuser für Deputation den Nachweis eines genügenden Ersages für diesen Frankfurt und selbst in Wesel Verkürzungen der fünfstündigen Berlin fein Bedürfniß feien, vielmehr vielmehr die fönig- Unterricht nicht als erbracht ansehe. Der Ausschuß hat das Sonntagsarbeit durchgeführt sind, ohne daß irgend welche be- lichen Anstalten dem Bedürfniß genügten. Das Bedürfniß Petitum für wohl begründet erachtet, aber doch den Ueberrechtigte Interessen dadurch geschädigt wären. Dagegen führt an sich sei übrigens nicht mehr so groß wie früher, da die soziale gang zur Tagesordnung empfohlen, weil die Depu eine mir von befreundeter Seite zugegangene Lifte eine große Gesetzgebung den Nothstand der ärmeren Bevölkerung doch tation an den bekannten Erlaß des Ministers Grajen Anzahl auch sehr namhafter Geschäfte auf, welche sich an die wesentlich gemildert habe(). Auch den Antrag auf Anstellung 3edlig vom 16. Januar 1892 in Sachen des Religionsunter geltenden Vorschriften nicht fehren und straffällig geworden von Erhebungen über den finanziellen Effekt der Errichtung von richts der Dissidentenkinder( beiläufig die einzige That" des find. Der Einwand kann also auch nicht erhoben werden, etwa 6-8 städtischen Leibanstalten lehnte der Ausschuß ab. schon 2 Monate nach diesem Grlaß verflossenen Vaters des Volksdaß im Handelsgewerbe noch Verhältnisse vorhanden seien, Hierzu läuft ein Antrag Mentel ein, den Magistrat zu erschulgeset- Entwurfs!) gebunden sei und dem Betenten überlassen eine besondere Ausnutzung der Arbeitszeit nicht suchen, dahin zu wirken, daß die königlichen Leihämter Abends werden müsse, bei den staatlichen Schulaufsichtsbehörden die Auferkennen laffen. Das bestätigt auch eine Broschüre, bis 7 Uhr geöffnet bleiben und auch Sonntags von 8-10 Uhr hebung der ihn betreffenden Verfügung der Deputation zu bes deren Verfasser sich bitter darüber beklagt, daß heute die Arbeits zugänglich find. antragen. zeit der Gehilfen und Lehrlinge übermäßig ausgenutzt wird, daß Außerdem auf Antrag Singer soll in gemischter Deputation Bon verschiedenen Seiten wird beantragt, die Petition dem ein großer Theil der Chefs nur auf billige Arbeitskräfte sieht, über die Uebernahme der Leihämter in die städtische Verwaltung Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. und dieser Verfasser ist tein sozialdemokratischer Heyer, sondern eventuell über die Errrichtung städtischer Leihämter berathen Der Referent bemerkt u. a., daß die Petition so geschickt eine freisinnige Autorität, Herr Goldschmidt. Demnach hat auch werden. und unter Heranziehung so zahlreicher Argumente ausgearbeitet die Kommune Ursache, auf diesem Gebiete vorzugehen, das Recht Stadtv. Mentel bezeichnet es als einen Uebelstand, daß ist, daß sie wohl taum aus der Feder des Petenten selbst ge= hat sie dazu. Zeigen Sie durch Annahme meines Antrages, daß die königlichen Leihämter stets schon um 3 Uhr geschlossen werden, flossen sein könne. Diese Bemerkung ruft auf den hinteren Sie mehr als nur platonische Liebe für die Handlungsgehilfen und verlangt im Interesse der Arbeiterbevölkerung Offenhaltung Bänken des Saales lebhafte Entgegnungen hervor. Materiell haben! bis 7 Uhr und Eröffnung am Sonntag von 8-10 Uhr. Auch sei allerdings dem Betenten Unrecht geschehen, das sei die einStadtv. Meyer II: Die Frage der Sonntagsruhe für die dem kleinen Handwerker werde eine solche Aenderung sehr zu gute stimmige Meinung aller Redner im Ausschusse gewesen. Fabrikation und das gesammte Lohngewerbe ist erledigt und die kommen. Stadtv. Matterne: Der bestehende Utas zwingt den geltenden Vorschriften erfreuen sich allgemeiner Zustimmung; mir Stadtv. Singer: Der Antrag des Ausschusses scheint mir Bater, gegen seinen Willen den Sohn den tonfessionellen find Klagen darüber nicht zu Ohren gekommen. Dagegen hat die der Wichtigkeit der Sache nicht angemessen. Mißstände haben Religionsunterricht mitnehmen zu lassen. Daß auf solche Weise für das Handelsgewerbe erfolgte Ordnung in weiten Kreisen sehr sich in bezug auf das Leihwefen thatsächlich herausgebildet; es statt eines guten Christen höchstens ein Lügner und Heuchler ergroße Aufregung hervorgerufen und man verlangt allgemein eine ist an der Zeit, sie zu bekämpfen. Um so weniger follte man 3zogen wird, führt der Redner in drastischer Weise näher aus. Revision. Vor derselben halte er es nicht für angezeigt, auf hier zur Tagesordnung übergehen, als die Gründe des Aus- In Halle hat sich derselbe Fall abgespielt, aber durch
die
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