ständnis für die Notlage der Angestellten gezeigt haben, daß fie ge-| steifert, foll die bisherige Kommission nochmals mit den Unterzwungen sind, das Arbeitgeberangebot rundweg abzulehnen. nehmern in Verhandlung treten, um evtl. vorhandene Differenzen Die Angestellten sind sich der Berantwortung bewußt, daß ein zu beseitigen. Des weiteren übte die Versammlung an dem Vereventueller Streit für die berechtigten Forderungen der Angestellten halten einzelner selbständiger Kollegen, die aber der Organisation dem Wirtschaftsleben unermeßlichen Schaden zufügen würde. Sie noch als Mitglied angehören, scharfe Kritik. Die während des fo: dern die Vertreter der Afa auf, um feinen Weg unbeschritten zu Streifs ohne Einwilligung der Streifleitung in den Umpreßanlassen, noch einmal sofort mit den Arbeitgebern auf Grund unserer stalten stehen gebliebenen Mitglieder follen zur Verantwortung ge Ueber die Verschmelzungsfrage in den leder ver- Forderungen in Berhandlung zu treten. Lehnen sie ab, so fällt zogen werden. arbeitenden Berufen referierte Verbandsvorsitzender ihnen allein die Verantwortung für den entbrennenden Kampf in Simon. Er führte aus, daß der zuerst propagierte Gedanke auf der Textilindustrie zu." Schaffung eines Bekleidungsindustrieverbandes fallen gelassen Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob ein Kampf in worden sei, dafür aber ein Zusammenschluß aller ledererzeugenden der Textilindustrie zu vermeiden ist. und leberverarbeitenden Berufe angestrebt werde. Schon die neuerbings start in Erscheinung getretene Verschmelzung der Leder- und Schuhfabriken zwinge zu einer Konzentration der in diesen Industrien arbeitenden Berufe. Auch für die Sozialisierung würde der Zusammenschluß vorteilhaft sein. Es wurde einstimmig eine Resolution angenommen, die allen Arbeitern der lederherstellenden und leberberarbeitenden Industrie empfiehlt, sich zu einem großen und starken Industrieverband aller Lederarbeiter zu verschmelzen, und beauftragt den Vorstand, mit den übrigen Verbänden sofort in Verbindung zu treten.
Der Vorsitzende der Lederarbeiter, Mahler, sagte, daß auch sein Verband im Prinzip damit einverstanden sei und einen diesbezüglichen Beschluß auf seinem letzten Verbandstag gefaßt habe. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: die Lehrlingsfrage im Schoßgewerbe wird eine Entschließung angenommen, die fich auf den Boden der Beschlüsse des 10. Gewerfschaftstongresses von Nürnberg 1919 stellt und neben anderem in der Hauptsache eine gründliche fachgemäße Ausbildung fordert. Weiter soll bis auf 2 Arbeiter ein Behrling kommen, auf 3 bis 5 Arbeiter ein weiterer Behrling. Neuregelung der Löhne für die Kellerarbeiter. Einstimmig angenommen wurde eine Entschließung, die den Die im Deutschen Transportarbeiter Verband organisierten Kollegen untersagt, daß sie nach Leistung ihrer achtstündigen Ar- Kellerarbeiter, sarbeiterinnen und Kutscher nahmen in einer bebeitszeit noch nebenarbeit ausführen, da dadurch eine große Schäfonders start besuchten Versammlung im Englischen Garten den bigung der Kollegen im Handmert erfolgt.
Des weiteren wurde zur Kenntnis gebracht, daß die Inhaber des Hutbetriebs Müllerstr. 165 ausnahmslos angelernte Frauen zu niedrigen Löhnen beschäftigten. Das sei um so verwerflicher, ais bei den heutigen Preisen für Umpreßhüte der Unternehmer wohl vollwertige Arbeitskräfte beschäftigen und die Tariflöhne bezahlen tönne. Gine gute Arbeit könne in diesem Betriebe nicht geleistet werden, da erfahrungsgemäß der männliche Arbeiter drei Jahre zur fachgemäßen Ausbildung in diesem Beruf braucht, um etwas Ordentliches lasten zu können.
Teuerungszulagen für den Bug- Einzelhandel. Zwischen den Arbeitgeberverbänden für den Bug- Einzelhandel und dem Zentralverband der Angestellten ist folgendes vereinbart worden: Auf die ab 1. November 1919 geltenden Tariflöhne werden Die in den Buchdruckereien, Buchbindereien und Zeitungsbetrieben nachstehende Teuerungszulagen gewährt: beschäftigten Mitglieder des Transportarbeiterverbandes nahmen in Lehrlinge und Angestellte bis zum einschließlich 2. Berufsjahr einer Berjammlung zu ihrer Lohnbewegung Stellung. Bodubrin erhalten im 1. Halbjahr ihrer Tätigkeit 25 M., im 2. Halbjahr teilte mit, daß die Arbeitgeber trotz aller Bemühungen es ab35 M., im 2. Jabr 50 M. Für die Monate Februar, März, April, gelehnt haben, einen Zarif abzuschließen, die Geduld der ArbeiterMai gleichbleibend. Die drei Monate Probezeit bei den Lehrlingen schaft sei nun zu Ende. Um zur Erfüllung der bescheidenen Forde tommt nicht in Anrechnung. Kaufmännische Angestellte( Lageristen, Berfäufer usw.) erhalten rungen zu gelangen, jei der Schlichtungsausschuß angerufen worden. für Monat Februar 60 Proz., für März 66% roz. und für April. In der Diskussion wurde besonders hervorgehoben, daß die gelernten Arbeiter die Transportarbeiter nicht so unterstützen, wie Mat 75 Prog. Teuerungszulage auf die Tariffäße. Die Zahlung bas bisher im umgekehrten Falle geschehen iei. Sollte es zum der Teuerungszulagen für Februar und März hat ohne jeglichen Stampfe fommen, so erwarten die Versammelten die vollste SoliAbzug zu erfolgen. darität aller Hand- und Kopfarbeiter im graphischen Gewerbe. Eine eingebrachte Resolution, die die Anrufung des Schlichtungsausschusses gutheißt, den Arbeitgebern aber den Kampf anfagt, wenn sie den Schiedsspruch ablehnen, wurde einstimmig angenommen. Die Buchbinderei- Wertmeister nahmen in einer qutbesuchten VerBericht über die erneuten Verhandlungen der Arbeitgeber aus den fammlung den Bericht der Tariffommission entgegen und faßten Weiter wurde eine Regelung der Gehälter der Angestellten Weingroßhandlungen und Liförfabriken entgegen. Siebenow er nach kurzer Debatte folgende Entschließung: Die am 29. April entsprechend den gegenwärtigen Zeitverhältnissen vorgenommen. stattete Bericht über die Verhandlungen vor dem Schlichtungsaustagende Buchbinderei Werkmeister Versammlung nimmt die von Die Gehälter wurden den Mindestlöhnen der Kollegen angepakt. schuß. Es wurden folgende Lohnsäge, gültig vom 1. April 1920 ab, dem Verband der Berliner Buchbindereibefizer in Vorschlag gedurch Bergleich festgelegt: brachten Gehaltssäge von 1400 M. für Obermeister, 1300 M. für Wertmeister, 1200 M. für Untermeister zur Kenntnis. Die Ver fammelten erklären sich mit den vorgenannten Summen einverftanden, erwarten jedoch, daß bei weiteren durch die Verteuerung der Lebenshaltung notwendig werdenden Lohnverbesserungen im Berufe den Wertmeistern seitens der Brinzipale Entgegenkommen gezeigt wird.
Nach ausgedehnter Debatte wurden nach Vorschlägen der Statutenberatungsfommission folgende Beitragefäße angenommen: Alaffe 1: 3,50 M., Klasse 2: 2,75 M., Klasse 3: 2 M., Klasse 4: 1. Von den zu zahlenden Unterstübungen wird besonders die Streit unterstübung bedeutend erhöht. Diese beträgt je nach Klasse und Mitgliedschaftsdauer 24 bis 105 m. pro Woche, die ArbeitsTosenunterstübung 6 bis 21 M., die Krankenunterstübung 3 bis 10,50 W. pro Woche. Als Wöchnerinnenunterstübung wurde eine einmalige Unterftigung von 20 M. festgesetzt. Arbeitslosen -, Reise-, Umzugunterstützung und Sterbegeld wurden ebenfalls entsprechend
erhöht.
Gin Antrag auf Betvilligung von 10 000 m. für Wahlpropaganda wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Bei der Wahl wurde Simon- Nürnberg einstimmig als Verbandsvorsitzender wiedergewählt, ebenso einstimmig der 1. Kassierer Reun und der 2. Raffierer König. Für den ausscheidenden Redatteur Bock wurde Trefflich- Nürnberg gewählt. Als 2. Borsitzender wurde Ler- Stuttgart mit 69 Stimmen gegen 57 Stimmen, die auf einen anderen Kandidaten fielen, gewählt. Ausschußvorsitzender Haupt- Magdeburg wurde ebenfalls einftimmig gewählt.
Am Schlusse der Tagung nahm Redakteur Bock. der 45 Jahre an der Spitze der Redaktion stand, mit bewegten Worten Abschied von seiner Lebensarbeit. Damit waren die Arbeiten des Verbandstags erledigt.
Der Wochenlohn beträgt für männliche Arbeiter vom vollendeten 20. Lebensjahr 195 m., nach jähriger Berufstätigkeit 200 M., nach 1jähriger Berufstätigkeit 205 M.; für Arbeiterinnen vom bollendeten 18. Lebensjahr beträgt der Wochenlohn 180 M., nach jähriger Berufstätigkeit 135 D., nach 1 jähriger Berufstätigteit 140 M., Flaschen ipülerinnen erhalten 10 Proz. mehr. Kutscher vom vollendeten 20. Lebensjahr erhalten 10 M. mehr.
Die Lohnregelung für jugendliche männliche Arbeitnehmer bleibt der freien Vereinbarung innerhalb der einzelnen Betriebe überlassen, jedoch sollen die bisherigen Löhne im Verhältnis zu den neuen Lohnfäßen aufgebessert werden.
Aushilfskräfte, soweit sie ausschließlich in Wein- und Spirituosen betrieben beschäftigt sind, erhalten einen Zuschlag von 10 M. wöchentlich.
In den Beingroßhandlungen gelten die vorstehenden Lohnfäze mit der Maßgabe, daß die Steigerung der erhöhten Löhne erst nach einjähriger bezw. zweijähriger Beruistätigkeit erreicht werden, auch werden für Flaschenspülerinnen 10 Broz. nicht gewährt. Diese Lohn säge gelten vom 1. 4. bis 30. 6. 1920.
In der sehr eingehenden Diskussion wurde anseitig bemängelt, dag eine generelle Regelung der Lohnfäße für Jugendliche nicht er. reicht worden ist. Weiter wurde moniert, daß es trotz Bemühens nicht gelungen ist, für das Handelsgewerbe mit den zum Teil verbundenen Fabrikationen einheitliche Lohnfäße festzulegen. Lebhaft bedauert wurde ferner, daß nicht die gleichen Lohnvereinbarungen Gastwirtsgehilfenstreik in Hamburg . wie in den Brauereien erzielt worden sind. Zum Schluß stimmte Hamburg , 8. Mai. ( Gigener Drahtbericht des Borwärts".) bie Versammlung dem Vergleich mit überwältigender Majorität zu. Soft Sonnabend 9 Uhr sind die Hamburger Gastwirtsgehilfen in Ferner wurde beschlossen, den 1. Mai durch Arbeitsruhe festlich ben Ausstand getreten. Lohnforderungen, die vom Gastwirtschafts- zu begehen, umbekümmert darum, daß bereits verschiedene Arbeit berband nicht bewilligt worden sind, haben den Anlaß dazu ge- geber verlangt haben, an diesem Tage zu arbeiten.
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Neu
Für das gewerbliche Personal im chemischen und Mineralgroßhandel sowie in der Verbandsstoffbranche ist eine regelung der Löhne erfolgt. Nach gegenseitiger Verständigung mit den in Betracht kommenden Arbeitgeberverbänden und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Bezirk Groß- Berlin, chemische Branche, betragen die Wochenlöhne: Für männliche Jugendliche 65-136,50., für männliche Erwachsene 185-240 m., für weibliche Jugendliche 52-123,50.,. für weibliche Erwachsene 188 bis 150 M. Diese Regelung hat Gültigkeit bis zum 30. Juni 1920. alles Nähere ist im Verbandsbureau, Engelufer 14/15, Zimmer 33, zu erfahren.
Der Verband der Optikergehilfen Deutschlands
und der Schweiz gegen den 1. Mai. Während die Klassenbewußte Arbeiterschaft den 1. Mai trob aller Anfeindungen und Hindernisse als Feiertag der Arbeit sich zu erhalten gewußt hat, scheint es der Verband der Optikergehilfen Deutschlands und der Schweiz ( Ortsgruppe Berlin ) mit der Mehrheit der Deutschen Nationalversammlung gehalten zu haben, für die es eine Maifeier nicht geben sollte. Zur großen Freude der Arbeitgeber hatte diese Organisation den Beschluß gefaßt, am 1. Mai zu arbeiten. Mit Recht fordert eine Buschrift die in dieser Organisation noch befindlichen Sozialdemokraten auf, sich doch ein
Abschluß der Lohnbewegung der Handelshilfearbeiter mal genau zu orientieren über ihre nächste Umgebung. im Papier - und Pappen- Engroshandel.
Die neue Tarifbewegung der kaufmännischen Angestellten und Werkmeister in der Textilindustrie, In einer gut besuchten Versammlung berichtete aerling den Färbereien und Waschanstalten ist an einem entscheidenden Arbeitgeberverband. Nach einer lebhaften Diskussion wurde den bom Transportarbeiter- Verband über die Verhandlungen mit dem Bendepunkt angelangt.
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202.
220, 210,- 215,- 135,140,- 145,- Jugendliche von 14-16 Jahren 70,- M. pro Woche 16-18
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Soziales.
Krüppelfürsorge.
Die ersten Verhandlungen verliefen durchaus ergebnislos. Die nachstehenden Sägen zugestimmt: Organisationsvertreter faben sich gezwungen, die Verbandlungen Hausbiener, Lagerarbeiter Stapler , M. abzubrechen und den Arbeitgebern anbeimzugeben, entweder eine Fertigmacher über 20 Jahre. 200,- 205,210,- pro Woche verabschiedete das Gesetz über die Krüppelfürforge, das, auf neuzeitRevision ihrer Vorschläge vorzunehmen oder die Tarifverträge an Stutscher. anderer Stelle mit anderen Mitteln als denen der Verständigung Weibliche über 20 Jahre weiterzuführen. In einer erneuten, von den Arbeitgebern an beraumten Sigung erklärten diese sich bereit, den Angestellten ab 1. April folgende Gehälter zu zahlen: Jugendliche Angestellte 200 bis 525 M., Fatturisten usw. 675 M., Filialleiterinnen 660 M., ab 1. April bis 81. Mai 1920. Für Sonntags- Nachmittagsfüttern Kontoforrentbuchhalter usw. 950 M., I. Buchhalter usw. 1100 M., Hauptkassierer usw. 1200 M.
Die Vertreter der Afa konnten angesichts dieser Gehaltsfäße nicht erklären, daß sie den Angestellten die Annahme dieser Säge empfehlen werden.
In einer in den Residenzfestfälen stattgefundenen stark befuchten Bersammlung wurde eine Resolution einstimmig angenommen, in ber ès heißt:
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100,- N 140,-
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erhalten die diensthabenden Kutscher 5 M. Ertraentschädigung. Als Delegierte für die Generalversammlung Groß- Berlin wurden Rollof, Gleue, Letto w gewählt. Dem Maifeierbeschluß der Gewerkschaftskommiffion wurde zugestimmt, obwohl der Arbeitgeberverband durch Zirkulare an die Unternehmer zur Aufrechterhaltung der Arbeit in den Betrieben für den 1. Mai auf forderte.
Die berfammelten Angestellten der Textilindustrie stellen mit Eine Bertranensmänner sigung aller in den Damen- Stroh- und Entrüstung fest, daß die Unternehmer jowohl in der Beratung des Filzhutbetrieben Beschäftigten nahm u. a. auch zur Urlaubsfrage Manteltarifes als auch in der Gehaltsfrage so wenig foziales Ber- Stellung. Da die Unternehmer sich bisher auf den Grundlohn ver
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Der bevölkerungspolitische Ausschuß der Landesversammlung licher Grundlage aufgebaut, nicht nur für die der Anstaltspflege bedürftigen Krüppel sorgt, sondern auch für solche, die deren nicht bedürfen, berücksichtigt und vor allem die Gefahr der Verkrüppelung beseitigen will. Erstmalig ist hier den Stadt- und Landkreisen die Bflicht, soziale Fürsorge zu treiben, durch das Gefeß auferlegt. Der Gefeßentwurf fand in der veränderten Fassung einstimmig Annahme und wird noch vor der längeren Vertagung zur Verab schiebung fommen.
Darauf trat der Ausschuß in die Beratung der Schutzmaß nahmen für Kellnerinnen ein. Die Beratung hierüber wird fortgefegt werden. Endlich wurde einer Anregung des Abg. Zimmer ( Soz.) folgend, die Schweigepflicht aufgehoben, die die Aerzte bisher auch den Versicherungstörperschaften gegenüber hatten.
Berantw. für den redaktion. Teil: Artur Ridler, Charlottenburg : für Anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag: Borwäris- Verlag G. m. 6. S., Berlin . Druck: Bor. wäris- Buchdruckerei u. Berlaasanstalt Paul Singer u. Co. Berlin Linden ftr. 8.
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