Allg.Flugblattverbreitung
Gewerkschaftsbewegung
Lohn- und Arbeitsverhältnisse im Fleischergewerbe.
Es gibt kaum einen zweiten Beruf, in dem die Arbeitslosigkeit so vorherrschend ist wie im Fleischergewerbe. Der nicht nur start berminderte, sondern auch verschlechterte Viehstapel wird durch die ins Unermeßliche gehenden Schwarzschlachtungen noch weiter herab. gedrückt. Zur großen Schar der bereitsarbeitslos Gewesenen ge fellte sich die große Zahl der aus dem Kriegsdienst und der Gefangenschaft Entlassenen sowie die Ausgelernten. Die Lehrlingsgüchterei steht im Fleischergewerbe in bolliter Blüte, obwohl die Ausbildung der Lehrlinge noch mehr als mangelhaft ist.
zu den Stadtverordnetenwahlen
morgen abend 6 Uhr von den bekannten Lokalen
etwa 28 ober 30 Millarden Mark zu veranschlagen fein. I trägt und den Schöffen und Geschworenen Lohneinbußen auferlegt, Diese budgetären und außerordentlichen Bedürfnisse können ihre sofern sie die versäumte Arbeitszeit nicht vergütet erhalten. ordnungsmäßige Deckung durch laufende Einnahmen nicht finden. Auch die Gebührensäße für Beugen und Sachverständige sind Das Reich befriedigt iemen Bedarf zunächst immer noch durch die durch die neue Verordnung auf das Zweieinhalbfache der alten Ausgabe von Sagwemieln. Seine schwebende Schuld Säße erhöht worden. Die Entschädigung eines Zeugen oder Sachwächst demgemäß von Monat zu Monat an, wie die nachfolgenden verständigen kann bis auf weiteres bis zum Höchstbetrage von 40 M. Babien es anzeigen: ( statt bisher 15 M.) für jeden Tag, an dem der Zeuge oder Sach verständige abwesend gewesen ist, und bis zum Höchstbetrage von 12 M.( statt bisher 8 M.) für jedes außerhalb genommene Nachtquartier bemessen werden.
81. Dezember 1918 30. Juni 1919 81. Dezember 1919
30. April 1920
55,0 Milliarden Mark 73,2
86,2
•
95,0
Anfang Juni 1920. 104,8
•
Das Reich disfontiert die Schagwechfel bei der Reichs.
ruben fann.
Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine.
bald an Stelle der privatfapitalistischen Wirtschaftsordnung die Gemeinwirtschaft eingeführt wird. Dazu sollten auch die Konsumgenossenschaften beitragen
Obwohl die Berufsverhältnisse schon im Jahre 1919 recht un bant, die zu einem Teil bei der Notenbank bleiben und zum günstig, lanen, wurden doch. wie statistisch festgestellt ist. in 253 anderen in den freien Geldmarkt abfließen. Auf diese Weise Am zweiten Verhandlungstage kommt ein Telegramm des Fällen in 96 Orten und 8416 Betrieben mit 27 153 männlichen und werden die Staatsbedürfniffe befriedigt, und hierin allein liegt das Reichspräsidenten Ebert zur Verle ung, der den Beratungen des 2693 weiblichen, zusammen 29 346 Beschäftigten Lohnbefregungen Arobe Gebeimnis von der Finanzkraft des Reiches. Hieraus Genossenschaftstages reichen Erfolg wünscht. Von Reichsminister ohne Arbeitseinstellung durchgeführt. Angriffestreite wurden nur erwachfen aber für die Zukunft die Gefahren, die zu würdigen Bauer ist ebenfalls ein Telegramm eingegangen. Er wünscht, daß 4 in 7 Betrieben mit 275 männlichen und 44 weiblichen, zusammen Pflicht ist und denen rechtzeitig vorzubeugen ist. Denn mit Kriegs819 Beschäftigten, geführt. Alle Bewegungen endeten erfolgreich; onleiben und Schatzwechiein allein ist teine wirtschaft zu führen. beteiligt waren baran 28 890 Befchäftiate. In 188 Fällen wurden 3war tönnen die Schagwechsel bei der Reichsbant jederzeit eins Tarifverträge abgeschlossen für 23 818 Beschäftigte. Die Arbeitszeit fo lange eben die Notenbank leistungsfähig ist. Aber damit ist gelöit, die Kriegsanleihen bei den Darlehnsfassen belieben werden. verkürzung betrug bis zu 32 Stunden in der Woche, Beweis genug, nicht der Boden gewonnen, auf dem die Wirtschaft auf die Dauer wie wenig sich die Arbeitgeber nach der gefeglichen Arbeitszeit richten. Die höchste Lohnerhöhung betrug 84 M. die Woche. Nicht felten fonnte der Lohn um 100 Broz. erhöht werden und doch sind die Löhne noch weit hinter denen anderer Arbeiter zurüd. Der Durchschnittswochenlohn gelernter Fleischer betrug 1919 nicht über 100 m., febt nicht über 150 m. Kost und Logis wird nur noch felten gewährt, zumal da in Kleinbetrieben Gesellen gar nicht mehr beschäftigt werden. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes der Fleischer beträgt rund 24 000. Gine Gefährdung des Berbandes besteht darin, daß auf den nicht unerheblichen Teil Mitglieder, die in anderen Berufen Beschäftigung gefunden haben, ein Drud zum lebertritt in andere Berbände ausgeübt wird. Das Steigen ber Baluta gibt auch den Fleischergesellen die Soffnung, daß durch Einfuhr von Schlachtvieh, Fleisch und anderen Rohstoffen bald wieder Arbeitsmöglichkeit geboten wird.
Berbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches im Versicherungsgewerbe.
Das Reichsarbeitsministerium bat den am 4. Mai 1920 ge fälten Schiedsspruch für die Angestellten der Provisions- General agenten für allgemein verbindlich erklärt.
Warum das Reichsarbeitsministerium im optischen Gewerbe keinen Tarif zustande bringen fann. Der Verband der Optilergenilion Deutschlands stellte fürzlich an das Arbeitsministerium das Ersuchen, das Zustandekommen eines Reichslohntarifes in die Wege zu letten, um auch in mittleren und fleinen Städten, in denen den Optiker gehilfen noch wahre Hungerlöhne gezahlt werden. den Gehilfen zu einem erträglichen Lohn zu verhelfen. Nach 8 Wochen ging dem Verband der Optifergehilfen folgendes Schreiben zu:
Jbrem Antrage auf Einleitung eines Einigungs- und Echiede berfahrens zur Herbei ührung eines Reichstarifes im Optifergewerbe fann ich nicht entsprechen, da sich ergeben hat, daß die Vorausiegungen des§ 22 Abi. 2 der Verordnung vom 23. De zember 1918 nicht vorliegen, iniofern die Zahl der an der Streitig feit beteiligten Arbeitgeber nicht erheblich ist und die Streitigkeit für die Allgemeinheit feine besondere Bedeutung hat. Dazu kommt, daß meines Erachtens die Regelung der je nach der Größe und Lage der in Betracht kommenden Orte fehr verf ieden liegenden Lohns verhältnisse zweckmäßiger in Ortstarifen erfolgt, die bereits in großer Bahl, namentlich in allen größeren Städten, zum Teil unter Mit wirtung der Schlichtungsausschüsse abgeschlossen sind und heute noch laufen."
Soziales.
Zahlt das Reichsnotopfer.
nahme auf den vorliegenden Jahresbericht einen Ueberblic Sodann gibt Heinrich Kaufmann Hamburg unter Bezugüber die Entwicklung des Zentralverbandes deuts scher Konsumvereine im Berichtsjahre. Durch die gewaltige Entwertung des Geldes war es notwendig, daß für die Aufrecht. erhaltung der Warenlager der Konjumvereine die doppelte und dreifache Summe erforderlich war. Daraus ergab sich die Notwen digkeit, das genossenschaftliche Betriebskapital zu stärken, und es wurde deshalb durchweg die Erhöhung der Geschäftsanteile auf ren. Hierauf behandelte der Redner Bereinbarungen mit dem Auge200 M. beschlossen; den Reserven ist 1 Proz. des Umsaßes zuzufüh meinen Verbande der deutschen Erwerbs, und Wirtschaftsgenoficis fchaften zieds Uebertritt zu dem Zentralverband deutscher Kon fumbereine. Der Allgemeine Verband tritt am Ende dieses Jahres zum Zentralverband deutscher Konsumbereine über und soll nach Maßgabe seiner Stärke innerhalb des Zentralverbandes zur Geltung fommen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Verein. heitlichung der deutschen Konsumgenossenbereine refrutieren sich heute in politischer Beziehung von der äußer ften Linten bis tief in die bürgerlichen Parteien hinein. Die Vorsammenarbeit sei die aussehung einer fruchtbringenden konsumgenossenschaftlichen ZuWahrung strengster Neutralität in allen politischen und religiösen
Es hat den Anschein, als ob in weiten Areifen der Bevölkerung noch nicht mit der Tatiache gerechnet werde, daß das Reichsnot opfer, die große Abgabe von Vermögen nach dem Gesez vom 31. Des zember 1919, demnädit veranlagt und erhoben werden muß. Daß sich ber a blungefähige Steuerpflichtige, wenn er mit der Zahlung fäumig ist, felbft chädigt, ergibt sich darau, daß das Reichsnotopier schon vom 1. Januar 1920 an bis zum Zahlungstage mit fünf v.. jährlich verzinst werden muß, alio von Tag zu Zag wächst, besonders aber auch daraus, daß der schaftsbewegung getan. Die Mitglieder der KonsumSäumige der besonderen Vorteile oder Vergünstigungen verlustig geht, die das Gefeß den Steuerpflichtigen eingeräumt hat. 19 20 bar bezahlen. Wer nämlich bis zum 30. Junt 1920 Bardie bis zum 31. Dezember 1920 und besonders vor dem 1. Juli zablung leistet. braucht für je 100 M. nur 92 M. binzuzugeben, ter vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 bar bezahlt, für je 100 m. immerhin nur 96 M.
tapital.
Fragen.
Wieviel feine Vermögensabgabe ungefähr ausmacht, Der Konsument foll frei sein; man gewinnt ihn nur, wenn man das kann jeder nach dem Tarif, der in§ 24 des Reichsnotopfer den bewußten oniumentenwillen wedt, wenn durch gefeges enthalten ist. felbit auszurechnen, wenn er nur weiß, welches wirtschaftliche Leistugen wirtschaftliche Vorteile geboten werden, Vermögen er am 31. Dezember 1919 gehabt hat. Davon d. b. wenn wirtschaftlicher gearbeitet wird als bei dem Privatbleiben 5000 m., bei Ghegatten regelmäßia 10 000 m. und wenn zwei oder mehr Kinder da find, für das zweite und jedes weitere sind je weitere 5000 m. steuerfrei; der Reit des Vermögens ist zu verftenern. So viele Kinder da sind, so viel mal 50 000 m. dicies Restes sind mit zehn v. H. zu versteuern, der Ueberschuß endlich nach dem Hundertiaß der für den ganzen genannten Rest nach em Tarif anzulegen wäre.
Es habe z. B. ein verbeirateter Steuerpflichtiger mit fünf Kindern ein Vermögen von 300-000 m., fo hätte er zu rechnen: teuerfrei find für Mann, Fian und vier Kinder 6 mal 5000 80 000 M. Rom Rest mit 270 000 9. find fünfmal 50 000, 250 000 w. zu 10 b. S., alio mit 25 000 M. an bersteuern, die überiaiegenden 20 000 M. dagegen zu dem Hundertias, der nach dem Tarif einem Vermögen von 270 000. emifpricht, d. H. zu 14,81 b. 5. alfo mit 2962 M. Die Vermögensabgabe dieies Mannes beliefe sich, ionach auf 25 000 und 2962 27 962 M.; fie muß vom 1. Januar 1920 an mit 5 v. H. jährlich verzinst werden. Durch Bezahlung vor dem 1. Juli fann der Steuerpflichtige 279 mal 8= 1232 2. eriparen.
•
Diese Antwort hat in Gehilfenfreifen febr enttäuscht, Allerdings kommen für mittlere und fleine Städte nur einige Für die Geiellichaften beträgt die Steuer schlechtbin Hundert Gehilfen in Frage. Das Zustandekommen von Tarifen in 10 v. 5. des Reinvermögens nach Abzug des eingezahlten Grund folchen Orten scheiterte aber bisher an dem brutalen Boraehen der oder Stammtapitale, für die juristischen Personen anderer Art Arbeitgeber, die jede Lohnbewegung mit sofortiger Entlassun be- und Vermögensmassen 10 v. S. ibres gesamten Vermögens nach antworteten. Wie weit die Niedertracht einzelner Arbeitgeber geht, Abzug der Saulden. Sie werden daher noch leichter als die natürbeweist der Ausipruch eines Arbeitgebers in einem fleinen Ort lichen Verionen in der Lage sein, die Steuer feibit zu berechnen. Südwestiachiens. Als die Gebiifen wegen einer Lohnerhöhung vors zu bezahlen ist an die von den Finanzämtern als Zahlstellen stellig wurden, antwortete diefer Menschenfreund: Essen Sie nur bezeichneten Kassen. recht tüchtin Robirüben, dieselben sind sehr gesund und man fann dann bei 65 M. Wochenlohn noch 15 M. iparen."
Diese dem Arbeitsministerium unterbreiteten Fälle hätten es eigentlich beranialien sollen, das Zustandekommen eines Reichstarifs energisch zu verfolgen.
Wirtschaft
Sugo Bästlein Hamburg referiert jobann über die wirtschaftlichen Maznahmen des Vorstandes. Das Kapitel
,, Aufhebung der Zwangswirtschaft", wird von Bäftlein eingehend erörtert. Der Referent nimmt auf die verschiedenen der Zwangswirtschaft unterliegenden Artifel Bezug und bemerkt, daß eine Kritik an der Zwangswirtschaft nicht der heutigen Regierung gelte, sondern einer Zwangswirtschaft, die bollständig zufammengebrocheniei. Die heutige Ste. gierung habe bei ihrem Antritt die Zwangswirtschaft vorgefunden und sie zunächst auch weiter durchführen müssen. Die Durchführung der Zwangswirtschaft sei jedoch nur möglich, wenn sie nicht nur auf dem Papier steht und den Einwohnern die Lebensmittelfarten überreicht werden, sondern wenn auch die Einwohner die ihnen darauf zustehenden Waren erhalten. Wenn letteres nicht möglich sei, dann seien die Verordnungen über die Zwangswirtschaft ein eben Papier, und es sei dringerb notwendig, sich mit dem Abbau der Zwangswirtschaft zu beschäftigen. Die Getreidewirtschaft für das Jahr 1920/21 fei durch eine neue Verordnung geregelt. Die Kartoffelzwangswirtschaft und die Fleischwirtschaft seien Trauerspiele, wie sie schlimmer nicht fein fönnen. Im übrigen sei es erwiesen, daß die Zwangswirtschaft die Waren viel zu sehr bertenere, wie man dies bei Margarine, Seife u. a. tonjtatieren könne. Zum Schluffe beantragt Redner die vom Vorstand, Ausschuß und Generalrat vorgelegte Resolution möglichst einstimmig anzunehmen, damit die Berbraucher dadurch dokumentieren, daß sie die Aufhebung der Zwangswirtschaft nicht, wie es von meh reren Seiten beliebt wird, im Interesse des Handels, sondern einzig und allein im Interefferer Berbraucher fordern. In der da auffolgenden De batte über den Geschäfts. bericht laufen verschiedene fomu unistische Redner Sturm gegen die Neutralität der Genossenschaften. Auch werde der Betriebsrätefrage viel zu wenig Aurmerfiamteit geschenkt.
Ein Diskussionsrconer wandte sich energisch gegen die Aufhebung der Zwangswirtschat, da diese zu einer ungeheuerlichen Breissteigerung fübre.
Die Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie die Tagegelder und Reiselosten der Schöffen und Geschworenen. Das Bestreben der Arbeiterschaft war bereits vor dem Striege barauf gerichtet, aus ihren Rihen für die Schöffen- und Schwur gerichte Beifizer zu stellen. Ihre Wünsche fanden oft sehr wenig Berücksichtigung. In der neueren Zeit ist darin wohl eine Besserung eingetreten, da Arbeiter als Schöffen und Geschworene nicht mehr so große Seltenheiten sind als früher. Den Arbeitern aber, die zu einem solchen Amte berufen wurden, ist die Ausübung dieses Ehrenamtes durch die niedrigen Entschädigungssäge erschwert worIn einem Auffaz: Staatsfinanzen und Birtden, sofern sie für die dadurch bedingte Arbeitsversäumnis Lohnfchaftstrifis" in der D. A. 8tg." veröffentliant Dr. Refpondet, einbuße hatten. 8war ist nach§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuche Genossenschaftsberegung über das Lenin dhe tonjrmgenossenschaftein Beamter des Reichsfinanzministeriums. folgende Zahlen: ohne Verschulden versäumte verhältnismäßig nicht erhebliche Reit Das heuti e Bild von der deutschen Schuld zeigt folgendes vom Arbeitgeber zu vergüten; aber der Arbeitgeber hat die Mögzahlenmäßige Ausmaß: lichkeit, diese Bestimmung im Arbeitsvertrag auszuschalten, und Staatsschuld: hiervon ist auch bic! Gebrauch gemacht worden.
Furchtbare Zahlen!
In Milliarden Mart Schwebende
Reich. Länder
Feste Schuld 92,0
Schuld
105,0
18,5 110,5
16,5. 121,5
But fammen 197,0 35,0 232,0
Bis Ottober 1919 wurden den Schöffen und Geschworenen für ihre Amtstätigkeit nur 5 M. für den Tag an Tagegeldern und für Reisekosten gezahlt, eine Vergütung, die schon bei den damal.gen Löhnen viel zu gering war. Durch Verordnung vom 16. Cftober 1919 wurden diese Sätze verdoppelt. Der Sab von 10 m. war aber schon damals noch bedeutend zu niedrig. Abermals ist nun eine Berdoppelung( auf 20 M.) durch eine neue VerordAuch die Budgetziffern zeigen hohe Milliardenaiffern. Der gerung vom 22. Mai 1920( Reichsgojekblatt Nr. 114, S. 1038) ein famte Bedarf an Steuern der drei Körberichaften wird auf getreten, bie aber ebenfalls nicht voll den jezigen Löhnen Stechnung
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Redakteur Kasch Hamburg mies barauf hin, daß jede Mei. nung offene Tür in der Konjumgenossenschaftlichen Rundschau" finde. Im übrigen hätten auch berufene Vertreter der russischen liche Problem der Konsumfommunen in der„ Konjumgenossenschaftlichen Rundschau" geschrieben. Aber auch diese hätten nur das bestätigt, was gestern der russische Delegierte in feiner Be grüßungsrede gesagt habe, daß die russischen Konsumgenossenschaften in 8wangsinst.tutionen durch die Sowjetregierung umgewandelt worden feien. Und das könne nicht das Biel der deutschen Genossenschaftsbewegung sein. Zum Schlusse wurde die von Bästlein- Hamburg vorgelegte Resolution über die Aufhebung der 8wangewirt. schaft gegen wenige Stimmen angenommen.
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Verschiedenes