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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 232.

Freitag, den 5. Oktober 1894.

11. Jahrg.

Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!

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Gewerbegerichtliches.

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Gerichts- Beitung.

Strafe bedroht sei, nicht aber das Offenhalten der Läden. Die letzteren müßten nach anderen Bestimmungen lediglich während des Hauptgottesdienstes geschlossen bleiben, in dem zur Anklage stehenden Fall sei der Laden aber nach dem Hauptgottesdienst geöffnet gewesen, mithin könne eine Bestrafung der Angeklagten nicht erfolgen.

6. Oktober, stattfindende Generalversammlung recht zahlreich zu besuchen, da sehr wichtige Punkte auf der Tagesordnung stehen.

Eine Mitgliederversammlung der Filiale Nord" des Deutschen Metallarbeiter Verbandes tagte am 25. September in Reichert's Festsälen. Fräulein Baader referirte über das Thema Klassenmoral". Die interessanten mit treffen­den Beispielen belegten Ausführungen fanden in der Versamm lung allseitig Zustimmung. Die darauffolgende Diskussion bes wegte sich im Sinne des Referats. Sodann erstattete Kollege Hofmann den Bericht über die Brandenburger Metallarbeiter Konferenz, dem Kollege Bösch noch einige Ergänzungen hinzu. fügte. Unter Verbandsangelegenheiten forderte der 1. Bevoll mächtigte die Anwesenden auf, sich recht rege an den Samma theiligen; er gab weiter bekannt, daß am 27. Dezember d. J. lungen für die im Streit befindlichen Güstrower Kollegen zu be eine Urania- Borstellung stattfindet, wozu Billets vom Kassirer entnommen werden können. Kollege Fride verwahrte sich ent­fchieden gegen das Gerücht, er sei in Güstrow gewesen. Nach einem Appell an die Kolleginnen und Kollegen, fleißig wie bisher für den Deutschen Metallarbeiter- Verband zu agitiren, schloß der Vorsitzende die gutbesuchte Versammlung.

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Ein bürgerliches Blatt macht folgende treffende Bemerkung| Vereinsangelegenheiten gaben gleichfalls zu feiner Debatte Anlaß, zu dem Sendschreiben Weigert's: Alle Welt führt die Betäm infolge deffen der Schluß der Versammlung eintrat. Großer Jammer über den Ausfall der letzten Gewerbe- pfung der Sozialdemokratie" im Munde. Wenn man aber steht gerichts- Wahlen Berlins speziell und über die Theilnahmlosig was Eingeweihte längst wiffen mit welcher Gleichgiltigkeit genoffen sprach am 22. September Kollege Wagner über die Im Fachverein der Uhrmacher und verwandter Berufs­feit der Arbeitgeber mit bezug auf das Gewerbegericht und die Leute von Besitz und Bildung" der praktischen Handhabung Ursachen der Verbrechen. Nach einer kurzen Diskussion, an der genossen sprach am 22. September Kollege Wagner über die feine Praxis überhaupt, herrscht in den Kreisen derjenigen Ber - der sozialen Gesetze gegenüberstehen, mit welcher Gleichgiltigkeit Ursachen der Verbrechen. Nach einer kurzen Diskussion, an der liner Unternehmer, welche an den Wahlen ein größeres Interesse sie es auch hinnehmen, daß man sich in Arbeiterkreisen um diese sich die Kollegen Lüderiz und Nät her betheiligten, geht die nahmen. Aus einer bürgerlichen Blättern übermittelten Gefühls Dinge mit mehr Interesse und mit mehr Verständniß äußern sich mißfällig, daß Mitglieder dem Verein angehören, die Bersammlung zum Punkt Verschiedenes über. Einige Kollegen äußerung des Vorstandes des Vereins der Arbeitgeber bekümmert, dann macht das gerade vom Kampf mit geistigen äußern sich mißfällig, daß Mitglieder dem Verein angehören, die Beifizer des Gewerbegerichts geht das hervor. Das Waffen" einen ziemlich traurigen Eindruck." den Interessen der Organisation zuwiderhandeln. Diese An­Schreiben interessirt in mehrfacher Beziehung. Es stellt Wir quittiren über die Zugeständnisse Weigert's und die gelegenheit soll in der Generalversammlung zur Sprache kommen. fest, daß daß die die Arbeitgeber Berlins , der Stadt der zitirten Aeußerungen des bürgerlichen Blattes mit einem Glück- Zum Schluß forderte der Vorsitzende auf, die am Sonnabend, den Intelligenz, in ihrer großen Mehrheit eine so trasse unauf! für die Sozialdemokratie. tenntniß bezüglich der Gewerbegerichts- Fragen durch ihre Theilnahmlosigkeit befundet haben, daß man sich nicht wundern dürfe, wenn daran die besten Absichten des Gesetzgebers scheiter­Im Fachverein der Klempner referirte am 24. September der Genosse Hofmann in einem beifällig aufgenommenen ten." Als befte Absichten des Gesetzgebers" versteht der Ver­Eine sehr aufregende Szene spielte sich gestern im tariat". In der Diskussion befürwortete Winter den Beitritt fasser des Schriftstückes: 1. Durch die Errichtung von Fach­Vortrag über das Thema: Wie stellt sich der Staat zum Prole= gerichten eine schnelle, bilige und fachgemäße Rechtsprechung Sigungssaale der 8. Strafkammer des Landgerichts I ab. Em in die Organisation. herbeizuführen und 2.- das alte Lied- durch das ständige übelbeleumdeter Angeklagter, der Schlächter Hugo Schulz hatte Schulz wird, da noch weitere Recherchen unternommen werden, Die Angelegenheit Pietschmann und Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen sich wegen Ruppelei zu verantworten, nachdem er erst fürzlich vertagt. Ausgleich der schroffen Gegensätze herbeizuführen und da wegen desselben Vergehens zu acht Monaten Gefängniß ver­durch im Laufe Zeit die Legende zu Der Gerichtshof verhängte über ihn eine Die Knopfarbeiter hatten am 24. September ihre regel Daß die Arbeitgeber kein Verständniß für zerstören, urtheilt worden war. Be Zusatzstrafe von einem Jahr Gefängniß. Unmittelbar nach mäßige Mitgliederversammlung einberufen, in der Kollege dürfnisse und die Nothwendigkeit haben, die Lage der Arbeiter der Berkündigung des Urtheils blinfte plötzlich ein Messer öfig aus der Broschüre" Die zehn Gebote und die besigende zu verbessern. Die besten Absichten" vereitelt sieht er in der Hand des Angeklagten und dieser versuchte sich Klasse" eine Vorlesung hielt. Zur Verhandlung famen sodann durch die Wahl sozialdemokratischer Arbeitgeber. die Pulsadern aufzuschneiden. Der Gerichtsdiener bestrebte einige gewerbliche Angelegenheiten. Zum Schluß wird bekannt Denn er fagt: Als Kandidaten der sozialdemokratischen Ar- sich energisch, ihn an der Ausführung dieses Planes gegeben, daß die Versammlungen jeden Montag nach dem 15. des Monats stattfinden. beiterpartei gewählte Arbeitgeber fonnten nicht immer ihrer zu verhindern, der Angeklagte bedrohte ihn aber mit dem Messer, politischen Gesinnung sich entäußern, sondern brachten sie bei mit welchem er wüthend umhersuchtelte. Erst einem Schußmann, ben Berathungen vielfach zur Geltung." Die sozialdemokrati- der dem Angeklagten mit seinem Säbel über die Hand schlug, schen Arbeitgeber Beisitzer haben es dem Verfasser des Herzens- gelang es, ihn kampfunfähig zu machen. Das Meffer, welches - erguffes( der vermuthlich Herr Weigert, fein Unter- zur Erde fiel, war ein kurzes, scharfes Messer, wie es im Unter­zeichner, ist) durch ihr Dasein angethan. Deshalb suchungsgefängniß zum Kartoffelschälen benutzt wird. Wie es in die strenge, väterliche Strafpredigt gegenüber den indiffe- den Besitz des Angeklagten gekommen ist und wie dieser es vor renten selbständigen Unternehmern, welchen( nach der Kontrolle verborgen hat, hat sich nicht aufklären lassen. Der Herrn Weigert) je der Sinn und jedes Verständniß Angeklagte hat sich ernstliche Verlegungen nicht beigebracht, er für die Interessen der Arbeitgeber abgeht" ist nur dazu gekommen, sich die Sehnen am Handgelenk blos Die Wiederwahl von drei und die Neuwahl von sech 3 zulegen, dagegen hat er in der Aufregung die Pulsadern nicht fozialistischen Arbeitgebern schmerzt die tlassenbewußten" Arbeit getroffen. geber, d. h. die ordnungsparteilichen, an deren Spize Weigert In Betreff der Sonntagsruhe hat dieser Tage das fteht. Komisch wirkt, daß Herr W. gleich nach der ab- Rigdorfer Schöffengericht eine eigenartige Entscheidung gefällt. fälligen Kritik der sozialdemokratischen Arbeitgeber beifizer Die Viktualienhändlerin Johanna Schulze aus Briz war von den Arbeitnehmern( also auch Sozialdemokraten) angeklagt, gegen die Bestimmungen über die Sonntagsruhe da­sagt, mit Unrecht würde ihnen die Verantwortung durch verstoßen zu haben, daß sie Nachmittags ihren Laden offen für unbillige Urtheile( Verurtheilungen von Unternehmern hielt. Ein Gendarm hatte eine Kundin im Laden bemerkt und find gemeint) aufzuladen versucht; die Arbeiter seien daher Anzeige erstattet. Die Angeklagte bestritt, der betreffenden an sich bemüht, das Rechte zu finden und hätten Frau etwas verkauft zu haben und es fonnte ihr das auch nicht durch ihre bisherige Thätigteit als Beisiger nachgewiesen werden. Der Gerichtshof gelangte daher zur Frei- Die Filiale Berlin des Verbandes der Ver dies bewiesen. Die armen sozialdemokratischen Arbeitsprechung der Angeklagten, weil nach den gesetzlichen Bestim golder 2c. hielt am 30. September eine außerordentliche Mite geber! Ob sie sich nun ein Beispiel an ihren Kollegen aus der mungen wohl der Handel während der gebotenen Ruhezeit mit gliederversammlung ab, in der Kollege Höpfner über die von Kategorie der Arbeitnehmer- Beisiger nehmen werden? Die der Filiale Berlin zur Generalversammlung gestellten und von verschiedene Beurtheilung der sozialistischen Arbeitgeber und Ar­der Kommission ausgearbeiteten Anträge referirte. Die Kom beitnehmer im Gewerbegericht ist total falsch. Schon des mission hat die Anträge Regelung der Reiseunterstützung und halb thut der als Richter fungirende Arbeitgeber, der sozialistischen Einführung der Arbeitslosenunterstüßung behufs Einver Anschauungen huldigt, einem beklagten Arbeitgeber nicht zu Un leibung in die Statuten in Paragraphen gekleidet und diese recht wehe, weil er selber Arbeitgeber ist. Und er sollte, nach Punkte in ausführlicher Weise behandelt. Die Paragraphen Weigert, eher zu Ungerechtigkeiten gegenüber Arbeitgebern neigen, wie der mit den entgegengesetzten Interessen behaftete Arbeiter? wurden einzeln berathen und mit einigen kleinen Aenderungen Wenn Feuerversicherungs. Anstalten zahlen sollen. angenommen. Unsinn! Unseren Lesern braucht kaum versichert werden, daß Die" Mittheilungen für die öffentlichen Feuerversicherungs- An- stüßungen durchführen zu können, empfiehlt die Filiale Berlin Um die den Mitgliedern gebotenen Unter ein Sozialdemokrat, der sich zur Anwendung heutigen stalten" theilen folgendes Reichsgerichts Erkenntniß vom eine Erhöhung der wöchentlichen Beiträge von 15 Pf. auf 35 Pf. Rechts bereit stellt, dieses Recht nicht beugt, sondern es 3. Januar 1894 mit, betr. Nichtanwendbarkeit einer Versicherungs- Folgende vom Kollegen Höpfner gestellte Resolution wurde ein­nach bestem Wissen und Gewissen" auslegt. Betreffs der bedingung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im besonderen stimmig angenommen: Die Versammlung erklärt sich mit dem Herrn Weigert mißliebigen Urtheile, die zum Theil durch die Falle. Die Bedingungen" einer Feuerversicherungs- Gesellschaft Statutenentwurf der Kommission bezüglich der Anträge Worte des Erkenntnisses: Die Mehrheit des Gerichts war enthielten u. a. die folgende Bestimmung(§ 11): Die Ent zur Einführung der Arbeitslosen- Unterstügung und Regelung der Ansicht 2c.", als solche fenntlich sein sollen, und nach ihm schädigungssumme ist dem Versicherten binnen Monatsfrist, nach der Reise- Unterstügung einverstanden. Die Versammlung ver­von sozialdemokratischen Mehrheiten gefällt wurden, wird thatsächlich dem ihr gesammter Betrag und die Verpflichtung der Gesell- pflichtet sich dahin zu wirken, daß der nächste Kongreß der Ver­nur durch jenen Vermerk bewiesen, daß der Vorsitzende über schaft zur Zahlung durch Anerkenntniß beider Theile, Vergleich golder Deutschlands sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt, stimmt wurde, weil die Mehrheit des Gerichts das Recht" oder rechtskräftiges Urtheil festgestellt ist, baar zu zahlen." in um dadurch unsere Organisation zu stärken. Zu diesem Zwecke anders wie er auslegte. Uns sind nun eine ganze Reihe von Versicherter hatte nun Anspruch auf Entschädigung; die Gesell werden die Filialen aufgefordert, sich vor dem Kongreß ein­Fällen zu Ohren gekommen, in denen Anhänger der Rich- schaft wollte ihm nur wenig über die Hälfte der von ihm gehend mit diesen Fragen zu beschäftigen, um dem Kongreß ge= tung Weigert zu der den Beklagten verurtheilenden Mehr- geforderten Summe zugestehen, es mußte also Klage er- nügendes Material zu unterbreiten. Die Bersammlung beschließt heit gehörten, welche der Anschauung des juristischen Vorsitzenden folgen. Da der Geschädigte total abgebrannt und nicht Recht gaben. Die Behauptung, Beisitzer hätten Geldverlegenheit war, erließ das Gericht ein auf die von und ein den örtlichen Verhältnissen entsprechender Lohnsatz nur in ferner, da der Neunstundentag, die Abschaffung der Akkordarbeit ihren parteipolitischen Standpunkt zur Geltung gebracht, der Gesellschaft ihm zugestandene Summe lautendes Theilurtheil. durch eine starke, leistungsfähige Organisation zu erreichen find, ist schon mit Rücksicht auf die Materie hinfällig, mit Dieses wurde aber von Seiten der Versicherungs- Gesellschaft möge der Kongreß dazu Stellung nehmen, wie unter den welcher das Gewerbegericht sich zu befassen hat. Gunter Bezugnahme auf die obige Bestimmung beanstandet und noch fernstehenden Kollegen eine beffere Propaganda für unsere ließe sich doch wohl nur von einer Bethätigung des Klassen die Versicherungs- Gesellschaft legte Berufung und später Re- Bestrebungen zu betreiben ist. gefühls, des Klassenstandpunktes, der Klassen vorurtheile vision ein, wurde aber in allen Instanzen mit ihren Ansprüchen Eine Versammlung des Holzarbeiter Verbandes reden, wie sie sich durch die verschiedene gesellschaftliche Stellung abgewiesen. In dem Urtheile des Reichsgerichts hieß es: 63 der Einzelnen ohne Einfluß politischer Anschauungen heraus ist nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht thatsächlich( Branche der Barquettbodenleger) fand am 30. September bei bilden. 8. B. bei den Fragen, ob eine bestimmte Handlung als annimmt, daß die Beklagte hierbei die Absicht unterhält, den Schöning, Stallschreiberstraße, statt. Leider ließ der Besuch unbefugtes Verlassen der Arbeit, oder ob eine andere als grobe§ 11 gegen die Nothlage, in welcher sich die Kläger befinden, wohl infolge der zur Zeit bestehenden mißlichen Arbeits­Beleidigung des Arbeitgebers oder des Arbeiters u. s. w. anzus als Druckmittel zu benußen, um die Kläger zur Aufgabe ihrer verhältnisse sehr zu wünschen übrig. Nach eingehender Ers Beleidigung des Arbeitgebers oder des Arbeiters u. s. w. anzuweiteren Ansprüche zu nöthigen, und daß sie eben deswegen un- örterung und Erledigung der Tagesordnung wurde befchloffen, ſehen sei und als Entlassungsgrund in Frage komme. Es läßt berechtigt die Erfüllung des nach ihrer eigenen Behauptung jeden Sonntag vor dem Ersten im Monat eine Versammlung sehen sei und als Entlassungsgrund in Frage fomme. Ge fich getrost, ohne seine parteipolitische Stellung zur Geltung zu bringen, behaupten: Ging nach der Rich rechtsverbindlich festgestellten Gesammtschadens verzögert, so daß einzuberufen. Die nächste findet demnach am 28. Ottober statt. tung jemand zu weit, dann die die Geltendmachung jener Vertragsklausel in diesem Falle den Die Arbeiter Bildungsschule( Süd- Ost) hielt am 30. Sep­Vertreter der ordnungsparteilichen Arbeit guten Sitten widerstrebt. Ein solches Verfahren ist von den Ge-- tember eine sehr gut besuchte Versammlung in den Dranien­geberkreise, die im Gericht figen. So manches Urtheil, richten nicht in Schuß zu nehmen." hallen, Oranienstr. 51 ab, in der Dr. Bernstein über: Der das der Kritik sehr, sehr bedürftig erschien, war nur dadurch Ein Streit um Kriegsmedaillen. Vor einer Abtheilung Alkoholismus eine Kulturgefahr" referirte. Redner schilderte in möglich. Der ausschlaggebende Vorsitzende fühlte dann als An- des Schöffengerichts am Amtsgericht I ereignete sich heute der großen Zügen die verderbliche Wirkung des Alkohols auf den gehöriger der Oberklasse", wie Strindberg sagen würde, mit den feltene Fall, daß ein Angeklagter gezwungen Menschen, sowie die damit Hand in Hand gehende Degeneration aus demselben gesellschaftlichen Holze geschnitten Arbeitgebern. wurde, die Ehrenzeichen", die feine Brust der Volksmassen, zum Schlusse betonend, daß es auch hier Leider ist ja zu konstatiren, daß nicht alle Vorsitzenden des schmückten", abzulegen. Der betreffende Angeklagte wiederum die aufklärende, fiegende Sozialdemokratie sein wird, Gewerbegerichts befähigt sind, der ihnen zugewiesenen Rolle der war mit noch drei Komplicen wegen Hehlerei angeklagt und welche, durch Schaffung befferer Griftenzbedingungen, Wandel Unparteiischen im idealsten Wortsinne gerecht zu werden. trug die Bänder der Kriegs- Denkmünzen von 1866 und 1870/71 schaffen wird. Eine Diskussion fand nicht statt. Nachdem noch Weigert liest nicht nur den Arbeitgebern Berlins gehörig im Knofloch. Staatsanwalt Strehler beantragte, dem An- der Vorsitzende zum regen Besuch der Schule aufgefordert und wegen ihrer Gleichgiltigkeit den Text, er fritisirt auch scharf ihre geklagten anfzugeben, die Medaillen abzulegen, da der bekannt gegeben, daß es jedem Genossen gestattet ist, zur befferen Unkenntniß der einschlägigen Gefeße. Hören wir, felbe nach Ausweis der Aften im Jahre 1884 mit Drientirung, eine Woche hindurch den Unterricht unentgeltlich zu was er sagt. Auch die mündlichen Verhandlungen vor dem Verluft der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft worden besuchen, nahm Genosse Königs das Wort, um den Lehrplan zu Gewerbegericht haben in tausenden von Fällen ergeben, daß den sei. Der Angeklagte protestirte dagegen und behauptete, daß er erläutern, und zum Beitritt sowie regen Agitation für die Schule meisten Arbeitgebern Berlins selbst die elementarsten Kenntnisse zum Tragen der Ehrenzeichen berechtigt sei, da er inzwischen aufzufordern. Dieser Aufforderung famen mehrere der Anwesen. der neueren, ihr Gewerbe betreffenden Gesetze abgehen, und daß wieder in den Besitz der Ehrenrechte gelangt sei. Der Vorsitzende den nach, indem sie der Schule als Mitglieder beitraten. der geringste Arbeiter mehr Verständniß zur Gerichtsstelle bringt, bedeutete ihn aber, daß nach§ 33 des Strafgesetzbuchs die Ab als mancher angesehene Fabritherr. Hierfür giebt es eine erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte den dauernden Verstreicher( Filiale IV) hörte in ihrer Mitglieder- Versammlung Die Freie Vereinigung der Maler, Lackirer und An­einfache Erklärung. Der Arbeiter informirt fich vorher luft der öffentlichen Aemter, Würden, Titel, Orden und Ehren am 2. Oktober ein Referat des Genossen Hamacher über das auf seinem Gewerkschaftsbureau, 100 ihm jeder zeichen nach sich ziehe und der Angeklagte sich des" unbefugten Thema: Die historische Entwicklung des Königthums." Hierauf Richtung gratis Auskunft und Beistand gewährt wird."" Der Tragens von Ehrenzeichen" schuldig machen würde, wenn er solche beschäftigte sich die Versammlung mit Vereinsangelegenheiten. Arbeitgeber scheut häufig das Risiko einer Ausgabe von 2,50 m. tünftig wieder anlegen sollte. Die Quartalsabrechnung wird von den Revisoren bestätigt, und für ein Exemplar der Reichs- Gewerbe- Ordnung und ist zu stolz, sodann ein Antrag der Filiale Nordhausen berathen, der die um sich Auskunft von einem besser bewanderten Kollegen zu ers Beitragspflicht für franke und arbeitslose Mitglieder aufheben bitten; und wenn er dann, geschädigt an seinem Geldbeutel, vom will. Der Antrag wird angenommen. Für den Poften eines Gewerbegericht geht, besitzt er nicht etwa soviel Selbsterkenntniß, einzugestehen, daß er selbst Hilfskaffirers wird der Kollege Roland gewählt, und zu das Urtheil verschuldet hat, fondern er be G3 wird bestimmt, daß der Ueberschuß vom Sommerfest der Bibliothekaren die Kollegen Guiard und Schedlinski ernannt. hauptet steif und fest, daß ihm Unrecht gefchehen Bibliothek überwiesen wird. fei." So Herr Weigert, der Generallissimus der ordnungs parteilichen Arbeit geber beisiger des Berliner Gewerbegerichts über seine Standesgenossen in Berlin .

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Im sozialdemokratischen Wahlverein für den vierten Berliner Wahlkreis( Görlizer Viertel) hielt am 2. D. tober Genosse Stadthagen einen recht beifällig aufgenommenen Vortrag über das Thema: Lumpengesindel, Polizei und Brause= wetter". Von einer Diskussion wurde Abstand genommen, da Eine öffentliche Tapezirerverfammlung, welche am dem Vortrage doch nur allseitig zugestimmt werden konnte. 3. Oktober tagte, nahm den Bericht über den Stand des Streits