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zugrunde.

Soziales.

Um die Mutterschaftsparagraphen.

geflagte mißhandelt worden sei. Als nun in diesen Tagen diese Verhandlung hier stattfand und Frt. Behn in den Zeitungen ge­lesen, daß Kriminaloberwachtmeister Lahmann alles ableugnete, ist sie wieder sehr empört gewesen, hat mit den Schreibmaschinen­Damen, darüber gesprochen und mich gefragt, wie sie sich zu ver­halten habe. Ich habe mich dann mit dem Kommissar Dr. Kopp in Verbindung gefeßt und da tamen wir zu der Heberzeugung. daß wir im Interesse der Polizei diese Sache nicht ruhen laffen fönnten. Wir sind zum Chef, bem berregierungsrat Hopp. gegangen und dieser hat die Angaben sofort zu Papier bringe laffen, um als Unterlage für ein Strafverfahren gegen Lahmann

Beit darauf fielen Schüsse und Nielbod tant fanwankend aus dem Walde gelaufen. Er traf den Elettromonieur Gabriel, dem er zusammenbrechend folgendes erzählte: Er habe einen jungen Menschen im Walde getroffen, den er gefragt habe, was er hier Am Freitag nachmittag fand im Jugendheim eine sehr stark wolle. Der Unbekannte habe geantwortet: Nach Hause" und beuchte unttionärinnentonferenz ftatt, in der die gleichzeitig zwei Schüsse auf ihn abgefeuert. Er, Nielbock, habe Genoffin Bohm- Schuch über den geplanten Antrag zur Auf- fofort nach seinem am Rade befestigten Gewehr gegriffen und bebung des§ 218 und zur Abänderung des§ 219 des Strafgefeß dem flüchtig gewordenen Attentäter einen Schrotschuß buches sprach. Der betreffende Paragraph muß im Interesse der nach gejagt. Nielbod sei noch an demselben Abend ins Stran Boltsvermehrung, im Interesse der Bevölkerungspolitik aufgehoben fenhaus geschafft worden. Dort verstarb N., der zwei Brust werden, die tatsächlichen Verhältnisse liegen nämlich heute so, daß schüsse erhalten hatte. die Abtötung des teimenden Lebens trob der Strafandrohung des Der Zeuge Vollziehungsbeamter 2ehmann aus Fallen. $ 218 borgenommen wird; da sie aber bei Lautwerden unter schwe- hagen hat den Angeklagten wiederholt in der Gegend herum= rer Strafe steht, so geschieht die Tat heimlich, das heißt von unsach- lungern sehen. Auch an dem Abend, als Nielbod erschossen wor- und seine Beamten zu dienen. Frf. Wehn, die eine Tochter des gemäßen Händen, unter Außerachtlaffung aller Desinfektionsvor- den fei, habe er den Angeklagten in derselben Gegend getroffen. berlässiges Mädchen, ebenso Frl. Kaute, der das allerbeste Zeugnte verstorbenen Kriminalkommnissars Wehn ist, ist ein absolut zu tehrungen, und so gehen Hunderttausende von Frauen und Müttern Nach kurzer Zeit seien zwei belle und ein dumpfflingender Schuß auszustellen ist. Es handelt sich nicht unt bloße Klatschereien. Die Frau muß die Mutterschaft als das höchste Glück und als heit als den Mann wieder, den er damals in der Nähe als Zeugen vorzuladen, aber auch den R.-A. Frey darüber z gefallen.. Der Zeuge erkennt den Angeklagten mit Bestimmt= Der Staatsanwalt beantragt, die genannten Damer höchste staatsbürgerliche Pflicht betrachten. Die uneheliche Mutter- feines Grundstüdes habe herumstreichen sehen. schaft darf nicht mehr geächtet sein. Wir müssen einmütig ein­treten für das Recht auf Mutterschaft und damit natür- Förster Nielbock an dem verhängnisvollen Tage auf der Jagd ge ohne weiteres mein Zeugnis verweigern. Es handelt sich um ame: Zeuge Amtsvorsteher Freimuth ist mit dem erschossenen lungen auf der Polizei gemacht haben. bernehmen, welche Personen ihm Beweismaterial über Mißhand Dr. Frey: Ich würde lich auch für das Recht an dem eigenen Körper. Einstimmig wurde wesen. Der Mann, der nachher die Schüsse abgegeben hat, hat Personen, die bei einem Angeklagten objektiven Beweise, ein danu folgende Resolution angenommen: etwa 150 Meter entfernt gestanden. Blöblich fielen die Schüsse vom Walde her auf die im freien Felde stehenden Jäger, der blaues Auge und sonstige Verletzungen gesehen haben, die nu: eine verlegte den Nielbock tödlich. Der Zeuge hat keinen Zweife, bon Mißhandlungen herrühren konnten. daß von den Kugeln sie beide getroffen werden sollten. Der Zeuge Beder, den Pfarrer und den Konfirmanden zu laden. Das Gericht beschließt, die Stenotypistinnen Wehn, Kaute. kann nur die Kleidung des von ihm gesehenen Mannes ungefähr den Antrag auf Vernehmung des Dr. Freh aber als unerheblich beschreiben, weiß aber nicht, ob es der Angeklagte gewesen war. für diese Sache abzulehnen, da es sich nicht darum handelt, or Sensation erregt die dann folgende Vernehmung des Kriminal­fommissars Kunze 2. Er äußerte sich dahin: Gestern teilte mir mal auf der Polizei geschlagen worden ist, sondern darum, ob der Frl. Kauts, die Stenotypistin im Polizeipräsidium ist, folgendes Angeklagte geschlagen ist. mit: Frl. Wehn, die als Stenotypistin die ganzen Vernehmungen Schumanns niedergeschrieben hat, habe den Damen mitgeteilt, daß sie sehr oft Beugin gewesen sei,

Die am 9. Juli tagende, stark besuchte Versammlung der Funktionärinnen der Berliner   Parteiorganisation richtet an die Reichstagsfraktion das Ersuchen, sofort einen Antrag zur Aufhebung des§ 218 und zur Abänderung des§ 219 des Strafgesesbuches einbringen zu wollen. Ein Aufschub bis zur allgemeinen Reform des St. G. B.   erscheint den Versammel ten im Intereſſe der Gesamtheit der Frauen, einer gefunden fitt­lichen Entwicklung der Volksgesundheit und der Volfsvermehrung unmöglich. Gleichzeitig ersuchen wir darauf hinzuwirken, daß zurüdliegende Fälle nach Beseitigung des§ 218 straffrei werden.

Gerichtszeitung.

Der Massenmörder Schumann vor Gericht. ( Fortsetzung aus dem Abendblatt  .)

Die Zeugen Moris und Geiseler, die auf den Alarm ruf, daß der Lehrer Paul erschossen sei und das Haus brenne, an Ort und Stelle geeilt waren, haben deutliche Fußspuren, die vom Täter herrühren mußten und offenbar von Militärstiefeln mit Zweden herrührten, gesehen. Der Verdacht lentte sich zu­nächst auf einen Kanonier Aube in Spandau  , der auch öfter in der Nähe des Sees gesehen worden ist. Diesen hat aber Frl. Paul mit Bestimmtheit nicht als den Täter erklärt.

Beuge Lahmann: Der Angeklagte hat bei seiner Ver­vehmung zugegeben, daß er der Täter gewesen sei. Er sei bet einem feiner Spaziergänge um Mitternacht an der Laube des Rehrers Paul borübergelommen. Diesen habe er gefannt und fich an ihm rächen wollen, weil Paul hinzugekommen sei, als der Angeflagte ein Fotzuchtsverbrechen habe begehen wollen. Ledig lia) um ihm einen Schabernad" spielen zu wollen, hobe er mit der bei ihm norgefundenen Drahtzange den das Grundstüd um­gebenden Drahtzaun durchgeschnitten, dann die Baube angestedt, nachdem er die Tür durch einen Pfosten berrammelt hatte. Gr habe dann zugesehen, wie es brannte. Dann will er gehört haben, mie drinnen die drei Personen sich gegenseitig zugeredet hätten, den draußenstehenden Mann totzuschlagen, da habe er

"

einen Schuß durch die Tür

abgegeben. Er habe dann durch das Fenster gesehen und dann Bemerkt, daß der Mann erschossen war. Als die Tochter um Gnade flehte, habe er sich zurüdgezogen. Obgleich der Zeuge den Angeflagten auf die unwahrscheinlichkeit dieser Aussage auf­merksam machte, blieb dieser dabei.

Nach der Mittagspause tam es zu einem 3 mifchenfall Die beiden als Auflagebertreter fungierenden Staatsanwälte wurden zu einer schleunigen Konferenz zu dem Oberstaatsanwalt gerufen, an der auch der Kriminalkommissar Dr. Kopp teilnahm. Rach Eintritt in die Verhandlung gab Staatsanwaltschaftsrat Dr. Steinbreder folgende Erklärung ab: Mir ist eben einc Nachricht zugegangen, nach der

Belastungsmaterial gegen den Kriminaloberwachtmeister Lahmann und andere Beamte der Kriminalpolizei vorliege. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, restlos alles aufzuklären, was für und gegen den Angeklagten spricht, und deshalb ist es notwendig und Tiegt auch im Interesse der Staatsanwaltschaft, alles aufzuklären, maz gegen den Zeugen Lahmann vorgebracht wird. Ich beantrage deshalb schon jezt die Ladung des Fräuleins Wehn, Spenerstraße 33, welche seinerzeit als Stenotypistin bei den Vernehmungen zu­gegen war.

Auf Beschluß des Gerichts sollen noch mehrere Zeugen geladen werden, so auch sämtliche Polizeibeamte, die bei der Vernehmung des Angeklagten zugegen gemejen, ebenso bei der Vorführung und Abführung desselben.

Beuge Lahmann teilt noch folgendes mit: Er habe am 24. August den Angeklagten dem Kreisarzt Dr. Kutscher vorführen lasjen. Dieser habe Schrotschuß" festgestellt und Verband mit effigfaurer Tonerde" angeordnet. Der Verband ist gemacht und am nächsten Tage vom Arzte erneuert worden. Weitere Behand ( ung mar. nicht nötig. Der Gefängnisinspektor werde erklären, daß ihm von einem Wundfieber des Angeklagten nichts bekannt set. Es folgt die Beweisaufnahme über den

Fall Nielbock.

Rach der Anflage soll sich diefer Morbfall folgendermaßen au getragen haben: Am 18. August v. J. soll der Hilfeförster Nielbod int Walbe mit dem Angeklagten zusammengetroffen fein. Burge

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wie der Angeklagte in übertriebener Weise mißhandelt worben sei, so daß sie es als Frau nicht habe ertragen können. Sie sei sogar einmal aufgestanden und habe sich schüßend vor den Angeklagten gestellt. Die Damen hätten dann Frl. Wehn gesagt, dem Lah­mann anheimzugeben, derartige Mißhandlungen. doch entschieden zu unterlassen und wenn sie nicht aufhörten, den Chef der Kriminalpolizei, Oberregierungsrat oppe Nachricht zu geben. Frl. Wehn war hierzu zu zach, sie hat aber ihrer Empörung in einem an ihre Berwandten gerichteten Brief Ausdrud gegeben. Danach hat sie gesehen, daß Schumann einmal ein blaues Auge und ein zerschundenes Gesicht gehabt hat, so daß er nicht hat photographiert werden können, sondern zwei Tage gewartet werden mußte. Sie weiß auch, daß die Angehörigen der ermordeten Personen, durch die Beamten des Dezernats an gereizt, den Angeklagten ebenfalls mißhandelt haben, ohne daß dagegen eingeschritten wurde. Dann, so fährt der Zeuge fort, erfuhr ich vom Kriminalfommissar Gennat: Er habe von einem Pfarrer erfahren, welcher einen auch bei der Polizei vernommenen 3eugen hat, daß nach der Aussage dieses Konfirmanden der An­

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geklagten Wundfieber vorhanden war und daß er darüber ge­Der Polizeiarzt Dr. Kutscher bestreitet, daß bei dem An­flagt hat.- Kriminalwachtmeister Seeger, der bei den Ber­nehmungen des Angeklagten fast stets zugegen war, bestreitet ent schieden, daß der Angeklagte von ihm oder anderen Beamten miß Schlagring, Gummischlauch mishandelt worden sei und man ihn handelt worden sei. Der Angeklagte bleibt dabei, daß er mu Schlagringe gehören gar nicht zum Ausrüstungsbestand der am Halje gepackt habe. Staatsanw. Assessor Horstmann: Kriminalbeamten.

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plaz. 7 Uhr.

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Sonnabend und Sonntag: Wanderung nach Hangelsberg, Lieben Touristenverein Naturfreunde, Ortsgruppe Berlin  - Ostbahnbororte. berger See, Zinnsdorf, Strausberg  . Abfahrt Sonnabend 6 Uhr Schles. Bht.

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Kleinere Umzüge während der vorigen Boche haben gezeigt, daß der Zuhalt des Reichs. gefeßes über die Be­friebung des Reichs. tagsgebäudes vom 8. Mai 1920 noch nicht in das allgemeine Boltsbewußtsein eingedrungen ist. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, daß Versammlungen unter freiem Himmel und Um age innerhalb des Be­friedeten Banntreifes des Reichstagsgebäudes nicht stattfinden dürfen, es sei denn,

daß für einen Einzelfall die Reichsregierung im Einvernehmen

mit dem Reichstagspräsidenten eine Ausnahme zuläßt.

Der Umfang des befriedeten Banntreises ist aus der neben stehenden Stizze. ersichtlich. Vioparfa Zahn­ pasta  

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