Gewerkschaftsbewegung
Arbeitslosigkeit
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Ueberstundenunwesen
Achtstundentag!
Der Zentralverband der Angestellten schreibt uns:
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Ibergessen, daß sie in Zeiten der Hochkonjunktur, in welcher Unter- I tragte Landaufenthalt für nicht notwendig erachtet, da das Mitglied nehmungen der keramischen Industrie Gewinne in noch nie" a- ja meitergearbeitet habe und demnach nicht frant sein fönnte. gewesener Höhe herauswirtschaften konnten, den größten Ent- Gegen diesen Bescheid erhob das Mitglied Einspruch bei dem behrungen ausgesetzt war. Es liegt bei den kommenden Tarif Versicherungsamt der Stadt Berlin mit der Begründung, daß aus berhandlungen in der Hand der Arbeitgeber, daß die berechtigte der augenblicklichen Fortiehung der Arbeit sich ein Verstoß gegen Verbitterung nicht noch stärker in weiteren Kreisen Platz greift. den§ 24 der Geschäftsanpeisung der Berliner Kassenärzte, welchen Die versammelten Delegierten der Angestellten der kerami- die Kaffe für die Verweigerung des Landaufenthaltes anführte, nicht Nach der Verordnung vom 12. 3. 19. darf die Arbeitszeit der schen Industrie Deutschlands fordern von den Arbeitgeberver- herleiten lasse; auch die Landesversicherung fönne ihre Antragsteller Arbeiter und Angestellten 8 Stunden am Tage nicht überschreiten. bänden unverzüglichen Abschluß von Bezirkstarifver nicht gleich verschicken, dieselben müßten vielmehr ihrer beruflichen Diese Verordnung enthält in§ 4 Ziffer 2 eine Ausnahmebestimmung. trägen. Die Angestellten gründen ihre Forderung auf die Ver- Tätigkeit no cheine Zeit lang nachgehen, ohne deshalb weniger Hiernach ist für Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse die Ar- einbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden vom frank zu sein. Die Fortiebung der Arheit sei lediglich aus einer beitszeit unbegrenzt. Der Begriff öffentliches Intereffe 15. November 1918. Die Arbeitgeberorganisationen einiger B- 3wangslage erfolgt, denn die Aufnahme in einem Krankenhause wird häufig nicht so ausgelegt, wie in der Verordnung vom 12. 3. sirfe haben den Abschlußz bezirklicher Verträge abgelehnt. Die für die Zeit bis zur Entscheidung über den Landaufenthalt seitens vorgefehen. Das Unternehmertum nutzt diese Ausnahmebestimmung Spikenorganisationen der Angestellten werden beauftragt, bei der Kaise wäre für das Mitglied unnüßer Zeitaufwand gewesen. weiblich aus und man muß sich wundern, daß der Demobil- der Reichsarbeitsgemeinschaft die Forderung der Angestellten u Nach Einholung eines erneuten Gutachtens seitens des Versichemachungs- Kommissar, Vittoriaftr. 24, eine Stelle, die mit dazu bei- vertreten und die Arbeitgeberverbände vor die Reichsarbeitsge- rungsamts von Dr. F. entschied das Versicherungsamt im Juni tragen soll, die wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Kriege in meinschaft laden zu lassen, um eine Aenderung des unhaltbaren dieses Jahres, daß der Einspruch za Recht besteht und die Kasse Standpunktes herbeizuführen. geordnete Bahnen zu lenken, also auch der Arbeitslosigkeit zu zur Nachzahlung des Krankengeldes für die Dauer von drei Wochen, fteuern, ihre Genehmigung zur ausgiebigen lleberstundenarbeit gibt. welche das Mitglied auf eigene Kosten verbracht hatte, verpflichtet fei. Wenn man durch die Straßen Berlins gebt, so wird man in den großen Bankhäusern sowie deren Filialen felbst in dieser heißen Jabreszeit die Angestellten dort noch oft nach 8 Uhr bei der Arbeit fizen ſehen; sie haben ihre achtstündige Arbeitszeit weit überschritten.
Im Versicherungsgewerbe ist wieder die Heimarbeit an der Tagesordnung. Hier gibt es Angestellte. die weit über ihre Tagesarbeitsleistung sich Arbeit mit nach Hause nehmen und bis in die Nacht hinein Arbeit leisten und das alles, wo eine so ungeheure Arbeitslosenziffer besteht.
Allein auf dem kaufmännischen Arbeitsnachweis der Stadt Berlin sind über 3000 männliche und 1500 weibliche Arbeitslose gemeldet. Hiermit sind bei weitem nicht alle arbeitslofen faufmännischen Angestellten erfaßt; denn eine Reihe arbeitslofer faufmännischer Angestellten meldet sich nicht bei diesem Arbeitsnachweis. Hinzu kommt, daß viele kaufmännische Betriebe bereits mit verfürster Arbeitszeit und verkürztem Lohn arbeiten. Angesichts dieser Tatsachen sollten die Angestelltenräte solcher Betriebe, in denen Heimarbeit an faufmännische Angestellte bergegeben und Ueberarbeit über die geießlichen Vorschriften hinaus geleistet wird, darauf hinwirken, daß stellungslose Angestellte zur Verrichtung dieser Arbeiten eingestellt werden.
Die Behörden, die mit darüber zu entscheiden haben, ob die Arbeiten, die im öffentlichen Interesse notwendig sind, nach der geſeßlich festgelegten achtstündigen Arbeitszeit geleistet werden, sollten mehr ihr Interesse der jetzigen Arbeitslosigkeit zuwenden und nicht bei den Untersuchungen, ob öffentliches Intereffe vorliegt, den Einwand erheben, daß Raummangel eine weitere Einstellung von Arbeitsfräften unmöglich macht.
In vielen Fällen ist es möglich, eine Schichtarbeit einzuführen, es wäre dann eine Anzahl stellungsloser, faufmännischer Angestellten untergebracht und die Erwerbslosenfürsorge entlastet. Den Angestellten, die diese Ueberstundenarbeit in den Banken und anderen Betrieben leisten, rufen wir zu: Macht ein Ende mit Eurer Ueberstundenarbeit, denkt an Eure arbeitslosen, hungernden Kollegen und Kolleginnen."
Die gescheiterten Schlichtungsverhandlungen im
Versicherungsgewerbe.
Zu der durch WTB. verbreiteten Notiz erklären die drei Spigen organisationen, daß die Ablehnung des Schiedsgerichts feinesfalls ihre Ursache in dem verkündeten Beschluß des Schiedsgerichts habe. Sie erfolgte vielmehr lediglich deshalb, weil Herr Dr. Foth als Vorsitzender des Schiedsgerichts, ehe dasselbe sich zurüdzog. fich ausdrücklich als Schöpfer der Drtstiaffeneinteilung der Banken bekannte. Zu den Anträgen der Angestelltenorganisationen, die sich gegen die Einteilung als solche richteten, bemterfte Herr Dr. Foth, die Besonderen Verhältnisse der neutralen Zone, des befezten Gebietes und der Abstimmungsgebiete seien in der Bankortstlasseneinteilung bereits zum Teil berücksichtigt. Herr Dr. Foth sei alio in diesem Fall zweifelsohne als Vater dieser Ortsflafieneinteilung Bartei und könne unmöglich über sein eigenes Erzeugnis zu Gericht fizen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Angestellten in der keramischen Industrie Deutschlands hielt dieser Tage ihren zweiten Reichsdelegiertentag ab. Ueber 400 Delegierte aus allen Teilen des Reiches hatten sich eingefunden. Von den Organisationen war u. a. die Afa vertreten. Der Vorsitzende Schwober erstattete in längeren Ausführungen den Jahresbericht seit der am 22. Juni 1919 erfolgten Gründung der Arbeitsgemeinschaft. Hieran schlossen sich die Berichte der Vorsitzenden der Abteilungen: Mitteldeutschland I und II und der Abteilung Ostdeutschland .
Seit dem Scheitern des Reichstarifs war es nur für Bayern und Groß- Berlin möglich, Bezirkstarife zustande zu bringen, während in Schlesien sowie in Thüringen nur Orts- und Haustarife abgeschlossen werden konnten. Im Verlauf der Tagung wurde eine Entschließung angenommen, in der es heißt: Die versammelten Angestellten der keramischen Industrie betonen, daß vor einer bedeutenden Cenkung der Lebensmittelpreise ein Preisabbau in der keramischen Industrie nicht von der Kürzung der zurzeit bezahlten oder zuständigen Gehälter abhängig gemacht werden- fann. Die gesamte Angestelltenschaft kann es den Unternehmern nicht
Eine Betriebsversammlung der gesamten Arbeitnehmerschaft der Jüdischen Gemeinde beschäftigte sich am 21. Juli eingehend mit den Besoldungsverhältnissen der Angestelltenschaft. Die Versammlung nahm folgende Resolution an:
Gerichtszeitung.
Unnötige Geld- und Zeitvergendung
Die am 21. Juli im Plenarsizungssaal, Rosenstr. 2/4, versammelten Beamten, Angestellten und Arbeiter, die gesamte Arbeitnehmerschaft der Jüdischen Gemeinde zu Berlin erheben in Erwägung der äußerst drückenden wirtschaftlichen Notlage macht sich in letter Zeit vielfach bei den Moabiter Gerichten geltend. Nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung muk aller Angestellten und in Erwägung dessen, daß von irgend= welcher nennenswerter Verbilligung der Lebenshaltung noch zwischen dem Tage der Zustellung der Ladung eines Angeklagten nichts zu spüren ist, an den Gemeindevorstand und an die Repräsentantenversammlung die Forderung, unverzüglich die Besoldungsordnung des Magistrats der Stadt Berlin für sie in Wirksamkeit zu jeben und sofort einen Vorschuß von 1000 m. zu bewilligen. Die Versammelten sind fest entschlossen, falls innerhalb. zehn Tagen ihre Wünsche keine Befriedigung erfahren haben, vor feinem Mittel, auch nicht vor der Arbeitsniederlegung zurückzuschrecken, um sich eine menschenwürdige Eristenz zu erringen."
Außerdem wurde eine Kommission von fünf Mitgliedern gewählt, die die Verhandlungen und die Interessen ihrer Auftrag: geber bis zur legten Konsequenz wahrzunehmen hat. Die in der Versammlung anwesenden Vertreter der Gewerkschaften haben die weitgehendste Unterstützung zugesagt.
an dem Hauptverhandlungstermin und diesem Termin selbit eine gewisse rift, die sogenannte Ladungsfrist. liegen. Da die Termine infolge der bekannten und durch Beamtenmangel noch verschärften Ueberlastung der Gerichte schon mehrere Monate vor dem Verhandlungstage angeseht werden, fo fommt es in Tetter Reit leider sehr häufig vor, dak seitens der Gerichtsichreibereien die Badungen der Angeklagten erit furz vor dem Termin selbst hinausgeschickt werden. Dies hat zur Folge, daß der ganze umfangreiche Apparat umsonst aufgeboten wird. wenn der betreffende ngeffagte pählich erklärt, daß er auf Einhaltung der Ladungsfrist nicht verzichte.
So sollte u. a. ein umfangreicher Strafprozeß vor der FerienEs woren ftraffammer des Landgerichts I verhandelt werden. erschienen 3 mölf Angeflagte etwa 20 3eunen und Sachrerständige, welche ebenso wie die sieben Verteidiger zum Teil Rechtsverbindliche Tarifverträge. Der zwischen dem Deutschen ihren Sommerurlaub unterbrechen mußten und von weit bernetom. Transportarbeiterverband, Bezirk Groß- Berlin, und dem Verband men waren. Angeflaot wegen Diebstahls, Anstiftung dazu, Urfunder Berliner Kohlengroßhändler am 8. Mai 1920 abgefchloffene henfälschung und Behlerei waren der Speditionslehrling Walter weitere Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom Kompisch, dessen Bruder Kurf K., der Kaufmann Gustav Mü I- 12. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Ier, der Kaufmann Georg Springer und acht andere Personen. im Kohlenhandelsgewerbe beschäftigten gewerblichen Arbeiter Bei Beginn der Verhandlung machte Rechtsanwalt Dr. Gollist für das Gebiet Groß- Berlin mit Wirkung vom 3. Mai nid geltend, daß die Ladungsfrist bei seinem Mandanten dieses Jahres gleichfalls, für allgemein verbindlich erklärt. nicht gewahrt sei und dieser nicht auf Einhaltung verzichte. Desgleichen ist der zwischen den Deutschen Musikerverband, Much von Rechtsanwalt Dr. Schwindt wurde auf ein weiteres Ortsverwaltung Berlin, dem Interessenverband des Gastwirtgewerbes Versehen der Gerichtsschreiberei bingewiesen, welches darin liege, daß und verw. Betriebe E. V., dem Verein Berliner Hotelbefizer E. V., das Gericht schon im Mai beschlossen habe, den Angeklooten Komder Gastwirteinnung zu Berlin, der Gastwirteinnung des Kreises pisch durch den Geheimrat Dr. Mönnich auf den Geisteszuitand Teltow und der Stadtbezirke Schöneberg, Neukölln und Wilmers unterfuchen zu lassen. Weder fet der Beschluß ausgeführt noch sei dorf, dem Provinzialverband des Deutschen Gastwirtsverbandes E. V., der Sachverständice geladen worden. dem Verband der Gast- und Schantwirte Deutschlands, dem VerDem Gericht blieb unter diefen Umständen nichts anderes übrig, band der Gast- und Schankwirte für Berlin und die Provinz als die Sache zu vertogen, obwohl ein Teil der geladenen Personen Brandenburg und dem Verein der Saal- und Konzertlofalinhaber aus Kissingen, Norderney. Swinemünde usw. extra von Berlin und Umgegend am 31. März 1920 abgeschlossene Tarifs zu diesem Termin nach Berlin gekommen war. Wir haben es bertran zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Musifer ja dazu! in Gaststätten für das Gebiet Groß- Berlin mit Wirkung vom 1. Juni 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
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Jugendveranstaltungen.
Heute 18 Uhr:
Denticher Metallarbeiter Verband. Sonnabend, den 24. Juli abends 6, Uhr: Branchen- Versammlung der Reifelschmiede und selfer Groß- Berlins in Schulz' Prachtjälen, Königsgraben 2, am Wahlsdorf: Jugendheim Walderfeestraße, Schule. Dichterabend. Alexanderplat. Tagesordnung: Babl cines Delegierten zur Reichs- Moabit: Jugendheim Walderfeestr. 20, Schule. Bortrag. Neukölln: fonferenz; Branchenangelegenheiten; Abrechnung vom Vergnügen; Ver- Jugendbeim Nogatitr. 53. Bortrag: Die sozialistischen Barteien. fchiedenes. Niederschönhausen: Jugendheim, 1. Gemeindeschule, Blankenburger Zentralverband der Maschinisten und Heizer. Sonnabend, den Straße 69/70. Diskussionsa end. Nordosten: Jugendheim Bafteurs 24. Juli, abends 6 Uhr, Gewerkschaftshaus, großer Saal, außerordentliche ftrake 44/46, Aula der Oberrealschule. Vortrag: Die Entstehung der Erde. Mitgliederversammlung. 1. Kohlennot und wirtschaftliche Ausnüßung der Often- Petersburger Viertel: Jugendheim Straßmannitr. 20, Dis Reinickendorf: Ost: Jugends Brennstoffe( Erperimentalvortrag des Herrn Oberingeneurs Spignas, Leiter fuffionsabend: Unfere Spiele im Freien. der staatlichen Heizerfurie). 2. Verschiedenes. Auch nicht bei uns organi beim, 3. Gemeindeschule, Lette- Allee. Diskussion: Erfurter Programm. fierte Berufskollegen haben Zutritt. Die Ortsverwaltung. vandau: Sunendheim. Oberlyzeum, Askanierring. Leseabend. Süden: Jugendheim, Gemeindeichule, Wilmsstr. 10. Vortrag: Kunst und Broletariat. Treptow Baumschulenweg: Jugendheim Elsenstr. 3. Lefeabend: Wilhelm Buich.
Soziales.
Gegen das Gutachten des Kassenarztes.
Eine allgemein interessierende Auffassung verirat die Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin fürzlich dem Versicherungsami gegenüber bezüglich des Gutachtens des Kaffenarztes Dr. F. Das Mitglied der Kasse, ein Fräulein Martha.. war längere Zeit arbeitsunfähig frant in Behandlung des Dr. F. Im April 1919 hielt Dr. F. eine Aufenthaltsveränderung für das Mitglied dringend notwendig und beantragte bei der Kasse einen dreiiröichgen Landaufenthalt. Da das Mitglied in einem kleinen Kranfenhaus beschäftigt war und es dortselbst als arbeitsunfähig nicht verbleiben fonnte, gab es auf der Kasse die Erklärung ab, daß es bis zur Entscheidung über den Landaufenthalt weiterarbeiten müsse, da die Raumverhältnisse ein Verbleiben in dem Krankenhaus bei Arbeitsunfähigkeit nicht gestatten. Bei der Nachuntersuchung des Mitgliedes durch den Vertrauensarzt der Kasse wurde der bean
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Verantwo, für den redakt. Teil: Dr. Werner Veiser, Charlottenburg; für Anzeigen: Th. Glocke, Berlin. Verlag: Vorwärts- Verlag G. m. 6. S., Berlin. Drud: Bor wärts- Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berli., Lindenstr. 3. Hierzu 1 Beilage.
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