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nge Gärtnerei unter die Gewerbeordnung gestellt werde. Der it diesem Ziel seit 20 Jahren geführte Kampf dürfe jetzt, wo man am Ziel set, nicht aufgegeben werden, um so weniger, als man auf das in der Verfassung verheißene einheitliche Arbeiter­recht noch lange warten tönne. In Bayern sagte ein Redner aus München sei man auf dem besten Wege, die ganze Gärt nerei unter die Gewerbeordnung zu stellen.

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Da die Diskussion feinen Zweifel darüber ließ, daß die von Albrecht borgelegte Erklärung nicht angenommen wird, wurde eine Kommission mit der Ausarbeitung einer neuen Resolution beauftragt. Hierauf wurden einige beim Vorstandsbericht zurückgestellte Anträge erledigt. Angenommen wurde ein Antrag, der besagt, daß die Verbandszeitung nicht nur ein Mitteilungsblatt, sondern ein Organ für gewerkschaftliche Aufklärung sein soll, in dem auch die Opposition soweit sie rein gewerkschaftlicher Natur ist zum Wort kommen soll. Parteipolitisch soll die Zeitung neutral Eleiben.

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Die Frage des Anschlusses an den Landarbeiterverband behandelte Busch als Referent. Er verwies auf die Entoid­Jung der Getrerkschaften zu zentralen Berufs- und Industriever­bänden, auf die Berufsverwandtschaft zwischen Gärtnerei und Land­wirtschaft, auf die stärkere Leistungsfähigkeit eines großen Ver­bandes und empfahl aus diesen Gründen den Anschluß an den Bandarbeiterverband. Es werde der Zeitpunkt fommen, wo der Gärtnerverband als selbständige Organisation nicht mehr bestehen, Bann; darum sollte die Verschmelzung bald vollzogen werden, denn in der größeren Organisation würden die Interessen der Berufs­angehörigen mit mehr Erfolg als im fleineren Verband vertreten werden können.

Der Korreferent Lehmann berkannte nicht, daß schwer­toiegende Gründe für den Anschluß vorgebracht worden seien. Grundsäßlich sei die Verschmelzung anzustreben; aber vorerst hätten die Gärtner wichtige besondere Aufgaben zu erfüllen, die nur durch eine selbständige Berufsorganisation gelöst werden fönnten,

Die Diskussion ließ erkennen, daß über die Anschlußfrage so­wohl im Vorstand wie in Mitgliederkreisen Meinungsverschieden­heiten Ferrschen. Die meisten Diskussionsredner sprachen gegen den Anschluß. Ginzelne meinten, der Landarbeiterverband arbeite in seinem Interesse auf den Anschluß hin, um den gewerkschaft­lichen Apparat des Gärtnerverbandes in seinen Dienst zu stellen. Dieser Ansicht widersprachen namens des Landarbeiterverbandes Kwasnit und Georg Schmidt , der betonte, der Land­arbeiterverband verfüge selbst über einen gut funktionierenden Apparat; er stehe der Anschlußfrage durchaus objektiv gegenüber. Werde der Anschluß beschlossen, denn würden die Gärtner dem Landarbeiterverband natürlich willkommen sein. Wollen sie sich nicht anschließen, dann werde man sich damit abfinden. nicht eine weitgehende Nebereinstimmung in der Anschlußfrage herrsche, dann sei es besser, die Dinge noch laufen zu lassen. Das sei auch der Standpunft des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts­ bundes .

Wenn

gegen

Nach Schluß der mehrstündigen Diskussion wurde mit 30 3 Stimmen beschlossen: Die Frage des Anschlusses an den Land­arbeiterverband wird zurückgestellt. Verbandsvorstand und Bei­rat werden ermächtigt, zu gegebener Zeit die Mitglieder durch Urabstimmung entscheiden zu lassen.

Die Massenentlassungen in der Postverwaltung beschäftigten am Sonntag nachmittag eine außerordentlich zahlreich hefuchte Seftionsversammlung des Post- und Tele­graphenpersonals, das im Deutschen Transportarbeiter verband organisiert ist. Jenz berichtete eingehend über die wegen der Massenentlassungen erfolgten Verhandlungen mit verschiedenen Instanzen, namentlich mit dem Reichspostministerium. Zugrunde Liegen den Verhandlungen die Beschlüsse der Versammlung vom 7. Juni. Die ersten Verhandlungen mit Vertretern des Reichs­postministeriums hatten keinerlei Resultat. Die Vertreter der Post­verwaltung stellten sich gegenüber den Massenentlassungen auf den Standpunkt, daß überflüssige Sträffe nicht behalten werden könnten, andererseits billigten sie aber sonderbarer Weise die Anwerbung Auswärtiger als Postillione für Berlin . Angeblich sollen die Ar­beitskräfte vom Rande der beste Postillionersatz für Berlin sein. Alle von den Vertretern des Verbandes dagegen geltend gemachten

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guten Gründe fanden fein geneigtes Ohr. Auch in den anderen| Blak greifen, daß es sich bei den Bei der Meichsversicherungsanfalt Bunfien war nichts Pofitives zu erreichen. Unter anderem wurde Beschäftigten" um Beamte des Staates" handelt, um jo mehr, von den Vertretern der Verwaltung gesagt, daß der gewünschten als bei der Regelung der Gehaltsverhältnisse auf die Beamten­Freimachung von Dienststellen für angeblich Ueberflüssige durch besoldungsordnung verwiesen und die Gehaltsregelung nach deren Entlassung( Pensionierung) der über 65 Jahre alten Beamten Säßen durch die Beschäftigten als Mitglieder einer Unterorgani­nicht zugestimmt werden fönnte, weil die Rechte dieser Beamten fation des Deutschen Beamtenbundes fördert bei diesen die irrige in der Reichsverfassung festgelegt seien und hierin eine Aenderung Auffassung, fie feien Beamle und müžien nun auch nach den Säßen nir eintreten fönnte, wenn ein neues Reichsgefeß die zwangsweise der Besoldungsordnung entlohnt werden. Dem ist aber anders, Pensionierung anordnen würde. Im übrigen wollte man erst von denn die dort Beschäftigten sind Angestellte auf Privat- Dienstver den Oberpostdirektionen Berichte einfordern. Auf sehr energische trag und erwerben nach fünfjädriger Beschäftigung lebenslängliche Einwendungen der Verbandsvertreter wurde eine schleunige Inter- Anstellung mit Anspruch auf Ruhegehalt.(§ 8 der Dienstordnung), pellation des Reichspostministers zugesagt. Die Folgen waren ohne aber Beamte des Reiches zu werden. Auch der Umstand, daß dann neue Verhandlungen im Plenum des Reichshaushaltsaus, die Dienstordnung von Beamten spricht und in bezug auf Dijgt schusses unter Teilnehme des Reichspostministers, deren Resulta: plinarverfahren und sonstigen auf das Reichs- Beamtengesetz Bezug folgende Verfügung des Reichspostministers war: nimmt, ändert nichts an der Tatsache, daß sie deswegen noch nicht Beamte im Sinne des Reichs- Beamtengejezes find. Die Angestell­" Der Reichspoftminister. VI. U. Berlin W. 66, den 2. Juli 1920. ten berkennen voll und ganz, daß sie als Angestellte auf Privat­Auf Grund der in Verfolg des gefl. Schreibens vont 14. Juni Dienstvertrag weit freiere Menschen als die Reichsbeamten sind, stattgehabten Besprechung zwischen Vertretern des Reichspost- und es bedürfte nur ihrer eigenen Geschlossenheit und der geeig ministeriums und des Transportarbeiterverbandes wird angeordneten Führung innerhalb einer freien Gewerkschaft, um die teil net werden, daß in den größeren Städten, in denen eine er- weise nachteiligen Bestimmungen ihrer Dienstordnung zu beseiti hebliche Arbeitslosigkeit herrscht, einstweilen von weiteren Nündi- gen.. Es ist Ihnen dieserhalb dringend zu empfehlen, Anschlug an gungen aus Anlaß der Verkehrsabnahme abgesehen wird und eine Organisation zu suchen, die ihnen zweifellos durch Abschlußz Entlassungen außer bei Pflichtpidrigkeiten oder Untauglichkeit eines Tarifvertrages wesentlich größere Vorteile bieten würde. Es bis auf weiteres nur noch im Rahmen kann auch, nach all den gemachten Erfahrungen, bei einer Mit­des§ 5 der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen gliedschaft beim Deutschen Beamtenbund nicht von eine Gewert­schaft" gesprochen werden. Aufgabe einer Gewerkschaft wäre es, bom 25. April 1920 erfolgen dürfen. Auf die seit dem 1. April d. J. eingestellten Hilfskräfte be- gegenüber einem reaktionären Direktorium ganze Arbeit zu leisten, damit die Kollegenschaft nicht der Maßregelung ausgeliefert wird. zieht sich die borstehende Einschränkung nicht. Bei den bereits ausgesprochenen Kündigungen behält es, Den dort beschäftigten Kollegen fann nur zugerufen werden: Weg unbeschadet der gejehlichen Rechte der Arbeitnehmer, fein Be- mit der Forderung nach Beamteneigenschaft und Anlehnung an die Besoldungsordnung; schleunigste Herbeiführung des Anschlusses beim 8entralverband der Angestellten, Fachgruppe 4. Durch diese wird dem reaktionären Direktorium das Handwerk in Kürze gelegt sein.

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des Arbeitnehmers

wenden.

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Unter Beteiligung der Oberpofidirektion wird geprüft wer­den, in welcher Weise und in welchem Umfange sich durch Ar­heitsstreďung( Ausfall der Beschäftigung und demgemäß auch der Lohnzahlung an einzelnen Wochentagen, Einschiebung von Frei­wochen oder in ähnlicher Weise) die Entlassung von Hilfskräften tunlichst einschränken läßt. Dabei müssen sich die Arbeitnehmer dazu verstehen und bereit sein, daß sie auch anderen Dienststellen an demselben oder einem angrenzend Ort zur Beschäftigung über­wiesen werden. Bei Ablehnung einer zugewiesenen Beschäfti­gung, die dem Arbeitnehmer billigerweise zugemutet werden fann, erfolgt Entlassung.

Nach Abschluß der alsbald einzuleitenden Erhebungen über die Möglichkeit der Arbeitsstredung wird die Reichs- Boftverwal­tung erneut zu der Frage der Entlassung von Posthilfskräften Stellung nehmen.

Es wird anheimgestellt, die Gauleitungen von Vorstehendem zu verständigen."

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Mit der Verordnung zum Beamtenrätegeses beschäftigte sich eine vom Bezirksverein Berlin im Reichsverbande Deutscher Post­und Telegraphenbeamten einberufene Bersammlung. jammlung faßte einstimmig folgende Entschließung:

Die Vere

Die in den Sophienjälen verfammelten Vertreter der im Reichsverbande Deutscher Post- und Telegraphenbeamten im Be­sirte Berlin organisierten nahezu 23 000 Mitglieder erheben den fchärfiten Proteft gegen die Verordnung zum Beamtenrätegefeß und fordern deren sofortige Zurüdziehung.

Die Versammlung befundet, daß im Wege der Verordnung der Beamtenschaft der Klaffen II- IV und Diataren an den ihr ge­stellten Aufgaben mitzuarbeiten unmöglich ist, da die Verordnung jeglicher demokratischer Grundlage und eines Rechtsstandpunktes entbehrt. Es wird hierbei nur auf das dreiklassige Wahlsystem hingewiesen.

Die Versammlung erklärt ferner, daß die Vertreter der Be­amtenschaft der Klassen II- IV und Diäsare im allgemeinen In­tereffe die Parole zur Wahlenthaltung ausgeben werden; um der Beamtenschaft aber nicht jede Vertretung zu nehmen, erklären die jebigen Orts- und Ausschußmitglieder auf ihrem Posten so lange zu verbleiben, bis ein Beamtenrätegesetz vorliegt, in dem den Beamten. räten auch ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden ist." Zur Arbeitslosigkeit im Buchdrudgewerbe nahm eine Ber­fammlung arbeitsloser Buchdrucker in den Sophiensälen" Stel­lung. Nach einem Referat von König gelangte eine Resolution zur Annahme, wonach der Arbeitslosenrat ersucht wird, mit den Be triebsräten aller Groß- und Mitteldrudereien in Verhandlungen zu treten, um Maßnahmen zur Unterbringung der Arbeitslosen zu

Das war das einzige Resultat, demzufolge am 13. Juli die Oberpostdirektion Berlin eine darauf bezügliche Anordnung ergehen ließ, die die Verkehrsämter ermächtigt, die von ihnen für zied mäßig erachteten Maßnahmen zur Stredung sofort versuchsweise einzuführen. Nach fritischer Würdigung aller in Betacht fom­menden Umstände durch den Redner entspann sich eine sehr lange und ungeiröhnlich lebhafte Diskussion, in der verschiedene der Red­ner heftig dagegen protestierten, daß die Stredung der Arbeit ohne Bezahlung der vorgesehenen freien Tage erfolgen solle. Schließ­lich wurde nach vierstündiger Verhandlung namens der Sektions­leitung gegen eine erhebliche Minderheit eine längere Resolution angenommen, die eine scharfe Kriti und Verurteilung der Maß­nahmen der Oberpostdirektion enthält. Insbesondere wird dagegen protestiert, daß troß der Verfügung vom 15. Juni das Reichspot ministrium noch Einstellungen vorgenommen werden und der Berwaltung genehme Personen, Dopeleristenzen und Auswärtige Wenn es sich darum handelt, die Arbeitszeit der jetzt noch in aus sogenannten technischen Gründen gehalten und von Amt 34 Arbeit befindlichen Kollegen zu vertürzen, so wäre das eine Frage, Amt versetzt werden. die nur nach Verständigung der Betriebsräte mit der Organisation zu lösen wäre. Die Versammelten glauben anscheinend, die Or ganiſation dabei ausschalten zu sollen; sie gestatte the lediglich die durch notwendig werdende Versammlungen und Inserate ent­stehenden Unkosten begleichen zu können. So wäre wohl diese für die Arbeitslojen sehr ernste und auf schnellste Abhilfe drängende Frage nicht gevade am besten gelöst.

Endlich fordert die Entschließung von der Reichsregierung ent­schiedene Maßnahmen, die verzweifelte Lage der Arbeitnehmerschaft burch schynellite Aufnahme der Produktion in den stillgelegten Be. trieben zu beheben.

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