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Wo bleibt die Reichsregierung?

Die Deutsche Tageszeitung" für Rote Armeen.

Wo bleibt die Reichsregierung? Diesen beweglichen Alageruf stößt die Deutsche Tageszeitung" aus, indem sie genau wie vor einigen Tagen die Kreuz- Beitung" eine Art Reichserefution fordert. Wir lesen da:

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Wo aber bleibt die Reichsregierung? Wozu haben wir in der republikanischen Verfassung die ausdrückliche Feststellung in Ar­tikel 13, daß das Reichsrecht Landrecht bricht, und wozu die Be­stimmung in Artikel 15, daß die Reichsregierung in den Angelegen heiten, in denen dem Reich das Recht der Gesetzgebung zusteht, die Aufsicht übt?

Wer diese Sätze außerhalb ihres Zusammenhangs liest, müßte ganz selbstverständlich meinen, daß sich ihr Sinn auf Bayern bezieht. Denn Bayern weigert sich, das Reichs­gesetz über die Entwaffnung anzuerkennen und die Einwoh­nerwehren gemäß diesem Gefeße abzsuchaffen. Sier also wäre die Erinnerung an das Aufsichtsrecht des Reiches voll am Plaze. Aber nein, das reaktionäre Blatt wünscht die Reichsexekution nicht gegen das ungehorsame Bayern , son­dern gegen die preußische Regierung, weil diese getreu dem Entwaffnungsgeseß die Organisation Escherich auflöst und verbietet.

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Abbau der Zwangswirtschaft.

für diese Tätigkeit, die die Förderung der deutschen Musik, des deutschen Theaters, der deutschen Literatur und des deutschen Vers Vor einigen Wochen waren die Ernährungsminister der Länder einswesens zum Ziele hat, Mittel zur Verfügung gestellt hat, so in Berlin bersammelt, um eine rein informatorische Besprechung wird sie sich ihr gutes Recht dazu auch fünftig um so weniger be­über den Abbau der Zwangswirtschaft zu führen. Ueber streiten lassen, als es sich hierbei lediglich um die Abwehr der be­diese Besprechung sind bereits irreführende Veröffentlichungen in fannten, mit reichlichen Mitteln arbeitenden Bestrebungen handelt, die Presse gekommen. Bayern und Baden find sogar dazu ge- die das Ziel verfolgen, den deutschen Charakter des Saargebiets ap fommen, die Zwangswirtschaft für Fleisch und Vich aufzuheben. ändern. Da diese Maßnahmen durch das Reich eingeführt sind, so hat kein Staat das Recht, für sein Gebiet die Reichsvorschriften auf­zuheben. Die Staaten werden also genötigt werden, die Zwangs­wirtschaft wieder einzuführen.

Ueber die Frage der Aufhebung der Zwangswirtschaft für Vieh und Fleisch wurde nun im fünften Reichstagsausichuß einen ganzen Tag diskutiert, obwohl kein dahingehender Entwurf vorlag. Also auch diese Debatte, in der so ziemlich alle Argumente für und gegen 3wangswirtschaft vorgebracht wurden, hatte in der Hauptsache nur einen informatorischen Charakter. Am Schlusse der Debatte wurden folgende Entschließungen angenommen:

Wieder deutsch!

Der

Am Donnerstag ist das preußische Abstimmungsgebiet wieder. in deutsche Verwaltung übernommen worden. Bizetangler des Reichs, Dr. Heinze, und der preußische Minister des Innern, Genosse Severing, sind zu diesem Zweck ins Abstim. mungsgebiet gereist. In Allenstein wurden fie vom Regie Dr. rungspräsidenten und den städtischen Behörden begrüßt. Heinze hielt bei dieser Gelegenheit eine längere Ansprache, in der er der Freude und den Dank des Reichs über das treue Festhalten 1. Die 3wangsbewirtschaftung für Fleisch wird der Abstimmungsgebiete an Deutschland aussprach und dann fort­spätestens bis zum 1. Oftober aufgehoben; die Einfuhr fuhr: von Futtergetreide, insbesondere von Mais, soll jo fort" Freude über den herrlichen deutschen Sieg in Ost- und West­freigegeben und das Reichsfinanzministerium ersucht werden, preußen schallt natürlich auch über die im Frieden von Versailles ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um durch eine Vergezogenen Grenzen Deutschlands hinaus zu den Bewohnern der an Das soll nach der Deutschen Tageszeitung" rechts billigung des Mais eine ausreichende Ernährung des Biches Bolen abgetretenen Gebiete, und es ist nicht zu verwundern, daß midrig, berfassungswidrig und Gott weiß was zu ermöglichen und die Verfütterung des Brotgetreides zu ver- dort bei vielen sehnsüchtige und wehmütige Gefühle aus­alles sein. Dabei beweist der Leitartikel der Deutschen Ta- meiden. Das Reicheernährungsministerium soll alle Maßnahmen gelöst werden gegenüber ihren Brüdern in den Abstimmungsge­geszeitung", der den Genossen Severing und Hörsing wegen ergreifen, um bis zum 1. Oftober etwa zwei Millionen bieten, welche über ihr zukünftiges Schicksal selbst haben entscheiden ihrer angeblichen Gesezesunkenntnis die Leniten liest, daß Tonnen Brotgetreide zu sichern, und es ist nur dann dürfen, Gefühle, welche vielleicht durch die jüngsten Ereig fein Verfasser selber feine Ahnung von der Rechtslage die Freigabe der Biehwirtschaft zu empfehlen, wenn diese Siche- nisse im Osten besondere Nahrung erhalten haben. hat. Er stügt nämlich seine Behauptung von der Rechts- rung erreicht ist. widrigkeit des preußischen Vorgehens darauf, daß das 2. Die Reichsregierung zu ersuchen, bei der Freigabe der Reichsentwaffnungsgeset noch nicht in raft Fleisbewirtschaftung im Inlande dafür zu sorgen, daß jei. Ein fundamentaler Irrtum! Das Gesetz als solches ist bei der Reichsfleischstelle dauernd die Gestaltung der in in Kraft, es ist nur noch nicht in Wirksamkeit, weil fuhr von Fleisch überwacht wird und die Einfuhrmengen der Reichskommissar bisher die notwendigen Ausführungs- an die Hauptbedarfsstellen geleitet werden. Wir sprechen ferner die bestimmungen noch nicht erlassen hat. Dieser Rechtsunter- Erwartung aus, daß auch fünftig in den Hauptbedarfsgebieten schied mag dem Laien klein erscheinen, aber für das Vor- Auslandsfleisch, nachdem es aus Neichsmitteln verbilligt ist, aus gehen des preußischen Innenministers ist gerade die Tat- gegeben wird. fache, daß das Entwaffnungsgefeß in Kraft ist, von großer rechtlicher Bedeutung.

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Am meisten blamiert sich der Leitartikler der Deutschen Tageszeitung" aber, wenn er die Rechtswidrigkeit" des preußischen Borgehens mit dem Art. 124. der Reichs verfassung begründet, der besagt:

" Alle Deutschen haben das Recht, zu 3weden, die den Strafgefeben nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Ge­sellschaften zu bilden. Dieses Recht kann nicht durch Vorbeu gungsmaßregeln beschränkt werden."

Im Volkswirtschaftsausschus des Reichstags berichtete der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermes: Bis zum 15. August waren rund 162 000 Tonnen Brot­getreide abgeliefert gegen 280 000 Tonnen im Jahre 1919 und 275 000 Tonnen im Jahre 1918( wobei die Mengen aus den abge= tretenen Gebieten bereits abgezogen sind). Wenn diese Bahl auch noch nicht voll befriedigen kann, so gestattet sie doch einen Rüd­schluß auf die zu erwartende Sicherstellung unserer Brot­getreideversorgung. Für die Beschaffung von Futtermitteln soll die Im Anschluß daron schreibt der Leitartikler der Deut. baldige Regelung der freien Maiseinfuhr Erleichterung ichen Tageszeitung" nämlich, daß nach diesem Artikel die In der Debatte erklärte der Minister, daß dem Landwirt Ein­Staatsbürger zweifellos auch das Recht hätten, Vereine schränkungen beim Verbrauch von a fer für seine eigenen Wirt. zum Selbstschuß zu bilden. Ein Gesez, das diese verschaftszwede nicht auferlegt werden dürfen. bietet, gäbe es außer dem( nach seiner falschen Ansicht) noch Die deutsch nationalen Ausschußmitglieder haben einen nicht in Kraft befindlichen Entwaffnungsgesetz nicht. Aufruf an die Landwirte erlassen, alles zu tun, um ihrer Ab­Der gute Mann scheint völlig zu vergessen, daß nach dem lieferungspflicht von Brotgetreide zu genügen, um die Aufhebung Fleisch möglich machen zu

schaffen.

Wir müssen uns immer wieder dessen bewußt bleiben, daß der Friede von Versailles , den wir unterzeichnet- haben, für uns bindende Norm ist. In Ausführung dieses Vertrages hat die deutsche Reichsregierung in dem russisch - polnischen Konflikt ihre Neutralität erklärt. Sie ist entschlossen, diese unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und sich in keiner irgendwie ge­arteten Weise aus ihr herausdrängen zu lassen. Ich richte an Sie alle die dringende Bitte, die Regierung in dieser Haltung zu unter­stützen, welche sie in die Lage versetzt, dem polnisch- russischen Kon­flift in boller Objektivität gegenüberzustehen, und bitte Sie, ge= rabe hier im Osten alles zu vermeiden, was nicht mit der Neutralität vereinbar ist. Das Ziel von uns allen ist das Wohl des gesamten deutschen Vaterlandes. Jede un überlegte Handlung der Deutschen , sei es hier, oder sei es im abgetretenen Gebiet, kann mit Leichtigkeit von unüberseh­baren Folgen für unser schwer geprüftes und hart bedrohtes Bater­land sein. Lassen wir uns durch nichts in unserer neu­tralen Saltung beeinflussen. Halten wir überall auf Ruhe und Ordnung, vermeiden wir jede Aeußerung, die, mag sie noch so harmlos gemeint sein, von übelwollender Seite hezerisch ausgelegt oder ausgebeutet werden könnte."

Die Pariser Ausweisung.

Paris , 19. Auguft.( WTB.) Der Verwaltungsausschuß des Ilgemeinen Gewertschaftsbundes erläßt einen

allgemeinen Strafgeses die unbefugte Bildung beder Zwangswirtschaft von Ministers ist augenblicklich eine Aufruf, in dem er gegen die Ausweisung der beiden englischen

Nach den Ausführungen des

Arbeitervertreter Einspruch erhebt. Er übermittelt dem englischen Proletariat seinen brüderlichen Gruß und versichert es der engsten Zusammenarbeit gegen den Krieg und für die Unab Die französischen Arbeiter werden auf­gefordert, alles zu tun, um den Weltfrieden zu sichern. Der Ver hängigkeit der Völler. waltungsausschuß wendet sich auch gegen die Hilfe, die die französ fische Regierung dem General Wrangel zuteil werden lasse..

Sollte das wirklich die ganze Aktion gegen die Ausweisung Adamions und Goßlings sein? Bisher scheint sie wenig Wirkung zu haben, denn:

St.G.B. stellt die unbefugte Aufstellung bewaffneter For- Berbilligung von Kunstdünger nicht möglich. Die Industrie rüstet mationen unter Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren. Wer jogar zu einer weiteren Preissteigerung, der sich der Minister aller­also eine bewaffnete Organisation bilden will, bedarf dazu dings widerieben will. Durch Reichsmittel eine Berbilligung her besonderer behördlicher Erlaubnis. Solche Erlaubnis hat der auch nicht angängig. Der Minister plant, die Düngemittelindustrie beizuführen, ist bei dem Bestreben, die Zwangswirtschaft abzubauen, Orgesch für Preußen aber weder die Landesregie- mit Stohlen stärker zu beliefern und dadurch ihre Produktion zu auch rung noch die Reichsregierung erteilt. Die Or steigern. Er prüft die Frage, ob die Belieferung der Landwirtschaft gesch verstößt domit gegen das allgemeine Straf mit Kunstdünger nicht in Verbindung gebracht werden fann mit gefeß und genießt daher den Schutz des Artikels 124 der der Ablieferung von Getreide. Den Abbau der Zuderzwangswirt Reichsverfassung nicht. schaft hält der Minister nicht für möglich, spricht sich aber für die Bei einiger Ueberlegung hätte sich übrigens der Leit- Gewährung von Erleichterungen aus, z. B. Ueberlassung der Me­Nach einer Melbung des Matin" ist der französische Geschäfts­artikler der Deutschen Tageszeitung" sagen können, daß ge- Laise an die Landwirte. 25 000 Tonnen überschüssige Stickstoff- träger in Vern Clinchant zum französischen Ober äger in Bern Clinchant zum franzöfifchen Ober­mäß seiner Definition des Artikels 124 der Reichsverfassung düngemittel sollen nach dem Auslande ausgeführt und mit dem tommissar bei General Wrangel ernannt worden. auch die Spartafisten das volle Recht zur Bil erzielten Gewinn eine Preisfestigung herbeigeführt werden. dung bewaffneter Selbstschußorganisatio. Dieser Ausfuhr stimmte der Ausschuß zu. Mit dem erzielten nen haben würden. Das ist die unweigerliche Konje- Heberschuß soll auch eine Senkung der Preise angestrebt werden. quena feiner Verfassungsauslegung. Es ist sehr interessant, Die Regierung fagte die Prüfung der Gestehungskosten und Preise daß hier die Deutsche Tageszeitung" das Recht des Zusam für Kunstdüngemittel sowie der Gewinne der Industrie zu. menschlusses aller Bevölkerungsfreise zu bewaffneten Organi- al fationen verteidigt, da mit also auch die Bildung

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Deutsche Saarnote.

Roter Armeen usw. ausdrücklich für gesetzlich Eine Note Deutschlands an die Saarkommission schließt aus und ein Einschreiten der Regierung dagegen dem Friedensdiktat, daß der Beamtenkörper im ganzen in die für verfassungswidrig erklärt. Denn jedes neue Rechtsordnung übernommen werden sollte, unbeschadet des Wort, das sie hier zum Schuße der Orgesch sagt, gilt auch zum Recytes der Regierungskommission, einzelne Beamte aus be­Schuße der Roten Armee. sonderen Gründen zu entfernen.

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Mag die Deutsche Tageszeitung" selber daraus ersehen, wohin blinder Eifer und bodenlose Rechtsunkenntnis führen.

Orgesch, Schieber& Co.

Aus Pommern wird uns geschrieben: Während der app"-Zeit florierte in Neustettin unter dem Kapitänleutnant Mathy eine sogenannte Nachrichtenabtei Iung mit einer großen Anzahl als Kriminalbeamte für innere Angelegenheiten" tätiger Geheimagenten. De Nachrichtenabtei­lung soll aufgelöst sein, einer der Kriminalbeamten läuft aber noch in Uniform und mit Waffen, manchmal auch in Zivil, im Städtchen umher. Was er treibt, weiß man nicht. Sein ehe manger Chef, von dem man doch annehmen konnte, daß er gleich zeitig mit dem Kapp- Butsch erledigt gewesen sei, ist beim Infan­terie- Führer II in Kolberg auf Privatdienstvertrag für innerooli­tische Angelegenheiten angestellt. Vielleicht erkundigt sich das Reichswehrministerium einmal danach, was das für innerpolitische Angelegenheiten" sind, welche die Anstellung ehemaliger Offiziere

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Deuschlands Entwaffnung.

Die englische Regierung erteilte im Unterhause folgende Aus­funft über Auslieferung und Zerstörung deutschen Kriegsmaterials bis zum 5. Auguft:

Schwere Gefüße abgeliefert 5360, davon zerstört 2577. Feldgefüge und Haubigen abgeliefert 20 057, davon zerstört 15 893. Kleinere Waffen abgeliefert 1570 958, davon zerstört 1 158 846. Flugzeuge und Wasserflugzeuge geliefert bis 31. Juli 1128, davon zerstört 813. Luft iiffe ausgeliefert bis 31. Juli 1, davon zerstört 1. Bekanntlich ist aber auch schon L. 72" an Frankreich aus­geliefert worden.

Akademiker­

Statt nun aber, wie nach Lage der Dinge geboten, die Recht& verhältnisse der Beamten zu regeln, hat die Regierungs­fommission den Abschluß eines allgemeinen Beamtenabtom= Unnötige Aufregung. Nach der B.S.- Korrespondenz behauptet mens mit der deutschen Regierung abgelehnt, und auch die Ver- eine Anzahl von Zeitungen, daß der Landrat von Spangeren handlungen mit den Beamtenorganisationen haben infolge der auf Antrag des Kreistages Sangerhausen von seinem Amt ent Haltung der Regierungsfommission nicht zu einer Einigung ge- fernt worden sei, da ihm als wesentlichste Schuld zur Last gelegt führt. Der von der Regierungskommission aufgestellte Entwurf wurde, daß er an einer Versammlung des sieht vor, daß über die Entlassung und über die Unfähigkeit oder bundes Sangerhausen teilgenommen habe. Der Reichsausschuß ungeeignetheit eines Beamten nicht mehr im Wege eines or den t- der akademischen Berufsstände hat denn auch gegen diese Amts­lichen, gerichtlichen Verfahrens, sondern durch den Ausspruch enthebung in einem Schreiben an den Minister des Innern Pro­des Vorgesetzten entschieden wird. Der Entwurf will ferner den test erhoben. Wie die P. P. N. dazu erfahren, kann überhaupt Beamten das Vereins- und Koalitionsrecht weitgehend ein nicht die Rede davon sein, daß Landrat von Spangeren in dem ichränken, auch bietet er die Handhabe, die Einheitlichkeit des oben erwähnten Zusammenhang von seinem Bosten entfernt worden Beamtenförpers durch Einstellung von Ausländern zu zer- fei. Der Landrat, der inzwischen in den Reichsfinanzdienst ein­stören. Es liegt auf der Hand, daß keinem Beamten zugemutet getreten ist, ist bereits am 1. Mai aus allgemeinen poli­werden kann, sich mit einer derartigen Minderung seiner Rechte fischen Rücksichten beurlaubt worden. Von seiner Teilnahme einverstanden zu erklären. Die Gegenvorschläge der Beamten find an jener Veranstaltung hat das Preußische Ministerium des Innern erst nach der Beurlaubung des Landrats, und zwar durch jenen verworfen worden. Nach Berhängung des verschärften Belagerungszustandes hat Protest des Aakademikerbundes, die erste Kenntnis erhalten. die Regierungskommiffion die Eisenbahnen militarisiert und das Ein anerkannter Justizirrtum. Der Anfang 1919 vom bejezten Geseze eine Requisition von Personen überhaupt nicht tenuen. Sie

Sie hat ge

auf Privatdienstvertrag erforderlich macht, und wer die Personal als requiriert erklärt, obwohl die fortbestehenden deutschen Rheinland nach Belgien transportierte und von einem belgischen Mittel zur Besoldung dieser Sorte Privatangestellter hergibt. hat weitere französische Truppenmengen ins Land gezogen und Zivilgericht wegen seiner Tätigkeit am Ende der Okkupation in Die ehemalige Nachrichtenabteilung unter Kapitänleutnant einem franzöfifchen General weitreichende Befugnisse übertragen, Belgien verurteilte deutsche Oberleutnant Wilhelm Hertz aus Köln wurde nach erneuter Prüfung der Sachlage, nachdem die Mathy hat, wie einwandfrei feststeht, einen schwunghaften obwohl das Saargebiet nicht Offupationsgebiet ist. Handel mit ihren Pferden getrieben, und die dabei von duldet, daß diese französischen Truppen mit brutaler Gewalt gegen belgische Staatsanwaltschaft zum dritten Male den den Bauern vereinnahmten Gelder sind zwischen Mathy, einem die Beamten vorgingen und wahre Jagden auf sie veranstalteten. Freilassungsantrag gestellt hatte, auf dem Gnadenwege auf Beutnant a. D. Roeseler, einem bereits verhafteten Feldwebel Den Verhafteten wurde friensgerichtliche Verfolgung angedroht, der Grundlage des Justiziertums aus der belgischen Haft ent= Iassen. Zu einer erneuten Aufnahme der Sache trug besonders Graumann und mehreren Soldaten der Nachrichtenabteilung was dem Friedensvertrage widerspricht. In einer Proklamation der Saarregierung wird behauptet, das anerkannt würdige Verhalten des Oberleutnants Herz während geteilt worden. Wegen diefer Schiebereien ist Graumann verhaftet der Streif jei von den Beamten vom Zaune gebrochen, und die der Haft bei, vor allem der Umstand, daß er, als ihm im Dezember worden, Mathy und Roeseler dagegen nicht. Der lettere, wie auch Beamten feien ezer oder Werkzeuge von Sehera, denen die 1919 aus Anlaß des Todes seines Vaters durch den belgischen eine große Anzahl entlassener Feldgendarmen, halten sich jetzt als deutsche Regierung mehrere Millionen für diese Agitation zur Ver- Justizminister Vandervelde eine einmonatige Rückkehr nach Deutsch­ ,, Güterschut" in Pommern und Westpreußen auf Orgefch! fügung gestellt babe. land gegen Ehrenwort gestattet worden war, diese ehrenwörtliche Herr von Herberg Bottin verfügt z. B. über einen Daß diese Proklamation den Tatsachen widerspricht, geht aus Verpflichtung durch pünktliches Wiedereinfinden aufs genaueste er. gut bewaffneten Güterschuß", bestehend aus einem Offizier und den obigen Angaben über die Ursachen der Streits hervor. Hiervon füllte. Herz ist bereits nach Deutschland zurückgekehrt. 25 Mann. In ähnlicher Art find fast sämtliche Güter Pommerns Berdächtigungen, die in der Broklamation gegen sie erhoben wer- digte auf Grund des Friedensvertrages die Konzeiñon der in abgesehen, muß aber die deutsche Regierung die Vorwürfe und Besteht auf seinem Schein! Die französische Regierung fün durch die Orgesch geschützt". Vielleicht wird beim Großreinmachen den, insbesondere eine Verdächtigung, daß sie den Streit gefördert Baden gelegenen Linien der Straßburger Straßenbahngesellschaft auch dieser Unrat beseitigt. oder gar finanziert habe, mit der größten Entschiedenheit zurück- von Bühl nach stebl. fie verweigerte den Weiterbetrieb und ent weisen. ließ 40 badische Beamte. Nach Anordnung des Reichsverkehrs­

Zur Erheiterung in schwerer Zeit. Großbritannien foll Aegyptens Unabhängig leit proflamieren wollen. Said Zaglul Pascha in London freuet sich bereits. Die albanische Regierung. die Balona von den Jtalienern aurüderhielt, will diese gegen innere Schwierigkeiten zu Hilfe rufen.

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In vollkommen irreführender Weise hat die Regierungefom- minifteriums übernahm die Eisenbahngeneraldirettion Starlsruhe mission die Bewegung der Beamten mit der Tätigkeit einer Organi- die Weiterführung des Betriebs und die Beamten. fation zur Erhaltung des Deutschtums im Saargebiet in Zu Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Reichsnot­jammenhang zu bringen versucht. Wenn die deutsche Regierung lopfer ist endgültig bis Ende September d. J. verlängert worden.