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Für Oberschlesien und das Saargebiet.

Die Preußische Landesversammlung erledigte am| Kommission aus Deutschen und Polen zu bilden, ist leider noch Freitag zunächst nicht erfüllt, so sehr wir uns auch darum bemühen, und deswegen herrschen immer noch Unruhe und Streit in Oberschlesien . Ich fordere die gesamte friedliebende Bevölkerung auf zum

Kleine Anfragen.

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Kampf gegen das Banditenutm.

Abg. Pischke( D. V.) schildert auf Grund amtlichen Materials, das von polnischer Seite stammt, die von Posen aus für Ober­ schlesien betriebene Propaganda. Es handle sich darum, das für die Deutschen in Posen angewandte System auf Oberschlesien zu übertragen.

angenommen.

Der Antrag wird hierauf gegen die Stimmen der Unabhängigen Das Saargebiet.

Auf Anfrage Haas( Soz.) über Anwerbungen für die fran­ zösische Fremdenlegion bestätigt ein Regierungsvertreter, daß Es folgt der Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Un­solche Werbungen vorkommen. Die Regierung werde alles Er- Redner legs zum Beleg seiner Behauptung über verschiedene Vor- abhängigen, die Regierung möge mit der Reichsregierung unver­forderliche zur Abhilfe tun und in Paris Vorstellungen erheben. tommnisse Photographien auf den Tisch des Hauses. züglich dahin wirken, daß die Gaarbevölkerung vor willfürlicher Auf Anfrage von Frau Arendsee ( U. Soz.) erwidert ein Regie- Der deutsche Abstimmungskommissar bat erst jüngit ausdrücklich Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit bewahrt wird, die dem rungsvertreter, daß sich die Entlassung von Buchbindern betont, daß die deutschen Parteien immer auf dem Boden der Ge- Friedensvertrag widersprechenden Ausweisungen zurückgezogen wer­bei der Staatsbibliothek nicht vermeiden lasse, da die Bibliothek sehmäßigkeit geblieben sind und auch weiterhin bleiben. Dem den und die durch ihn und wiederholte Erklärungen der Saarregie­Finanzschwierigkeiten habe. Entgegen einer Anfrage dicke gab auch der sozialdemokratische Bezirkslag am lebten Sonntag rung garantierten Rechte und Freiheiten unbedingt sichergestellt ( Dnat. Vp.) erklärt die Regierung, daß in keiner Weise versucht Ausdruck, wo wir jedes nationalistische Treiben ablehnten und die werden. worden sei, den Salvarsangegner Dr. Dreuw durch Be- Forderung aufstellten, daß nicht Loslösung Oberschlesiens vom ste chung zu einer anderen Stellungnahme zu veranlassen. Reich die Parole sei, sondern die Auf Anfrage Ludwig( U. Goz.) über den Schriftsteller Minster, der heimlich aus dem besezten Gebiet fortgeschafft und verhaftet worden sei, erklärt die Regierung, daß der Betreffende sich als unseres Heimatlandes. Zur Abstimmung selbst fordern wir Amerikaner bezeichnet und Handlungen berübt habe, auf die sich vollkommene Freiheit jeder Ueberzeugung und hoffen, daß kein eine Anflage wegen Hochberrat stüße. Auf Anfrage Schreck deutscher Oberschlesier, er möge sonst stehen, wie er wolle, seine ( Soz.) sagt die Regierung zu, der Anregung auf Schaffung Pflicht versäume, sondern am Tag der Abstimmung sich ausnahms­von Jugendherbergen zur Förderung des Jugendwanderns los zum deutschen Vaterland bekenne.( Lebhafter Beifall.) Folge leisten zu wollen. Ministerpräsident Braun:

Es folgt die Beratung des gemeinschaftlichen Antrages aller Parteien mit Ausnahme der Unabhängigen über

Oberschlesien .

Die Regierung soll die friedliche Berufstätigkeit der deutschen Staatsbürger in der Provinz Oberschlesien vor polnischen, Ueber­griffen und Gewalttätigkeiten unbedingt schützen und sichern, daß bie Boltsabstimmung unbeeinflußt von jeglichem Terror ruhig vor fich geht und Deutschland und Preußen davor bewahrt bleibe, daß die für das deutsche Wirtschafts- und Staatsleben unentbehr liche Proving Oberschlesien uns ohne Abstimmung von den Polen gewaltsam enirissen wird.

Abg. Dr. Porsch( 3.): Meine Fraktion hat einstimmig den dringenden Wunsch, daß jezt jezt keine Besprechung

der oberschlesischen Verhältnisse stattfinde. Wir werden uns daran nicht beteiligen. Ich habe lediglich namens meiner Fraktion zu bitten, dem sehr berechtigten vorliegenden Antrage zuzustimmen.

Wbg. Conrad( Dnat. Vp.): Wir halten im Gegenteil für not­wendig, daß einmal über die unhaltbaren Zustände in Oberschlesien gesprochen wird. Auffallenderweise hat

General Le Rond

noch feine Stellung zu dem Vorwurf genommen, er habe der Fran­ zösischen Regierung berichtet, daß die deutsche Regierung die Un­ruhen in Oberschlejien provoziere. Er hat auch bis heute noch nicht klipp und klar erklärt, daß der bekannte Brief der Breslauer Morgenzeitung" eine grobe Fälschung sei.

Vizepräsident Dr. v. Kries verliest ein Telegramm aus Sagan, das die Aufforderung enthält, dem verbrecherischen Treiben der Frangosen und Polen in Oberschlesien mis allen Mitteln ein Ziel zu setzen.( Beifall rechts.)

Abg. Scholich- Breslau( Soz.):

Das soeben verlesene Telegramm fann ich als Oberschlesier In feinem ganzen Umfang nicht billigen.( Lebhaftes Sört, hört! rechts.) Weisen Sie( nach rechts) doch einmal Verbrechen nach, die von den Franzosen in Oberschlesien berübt wurden! Durch solche provozierenden Telegramme dient man der Sache Oberschlesiens nicht. Ein derartiges unvernünftiges Vorgehen kann uns nicht weiterbringen. Ich habe als Oberschlsier felbst das lebhafteste Interesse, daß Oberschlesien deutsch erhalten bleibt, aber gerade deswegen darf

nicht mit unzwedmäßigen Uebertreibungen

oder unbeweisbaren Behauptungen gearbeitet werden. Von dieser Stelle aus betone ich, daß wir oberschlesischen sozialdemokratischen Agitatoren genau das gleiche Recht haben, wie die Polen , und daß wir uns dieses Recht auch von Korfanty nicht nehmen lassen. ,, Wir sind die Herren des Landes!"

Gleichberechtigung aller Bewohner

Breslau

widrig verfahren. Das Beamtenstatut hat den Beamten das Koa­Abg. Dr. Bell( 3.): Int Saargebiet wird rechts- und vertrags­litionsrecht genommen. Für den Belagerungszustand lag nicht die geringste Veranlassung vor. Alle diese Rechtsbrüche sind nichts als brutale Französierungsbestrebungen. unseren Landsleuten im Saargebiet aber rufen wir zu: Gure Ge­sinnung ist unsere Gesinnung, Eure Leiden sind unsere Leiden, haltet aus in dem Bewußtsein, daß auch für Euch die Stunde der Erlösung kommt! Abg. Recse( Soz.):

Mit inniger Anteilnahme und tiefer Empörung verfolgt die Der Streit der Beamten und Arbeiter hat gezeigt, daß die Regierung den Kampf der oberschlesischen Bevölkerung gegen die Verhältnisse für die Deutschen dort unhaltbar sind. Die Presse polnische Soldatesfa und die aufgehezte polnische Volksmenge. Die war darüber zu einem großen Teil ganz falsch informiert. Die Regierung ist dauernd bemüht, die Oberschlejier zu schüßen und Ursache des Streits war die Verteidigung der Nechte, die der Frie­diese wichtige Provinz dem Vaterlande zu erhalten. Das wird auch densvertrag" ausdrücklich zusichert. Es war bekannt, daß die in Zukunft geschehen. Direkte Verhandlungen mit den Alliierten Saarregierung ein neues Beamtenrecht ausarbeiten wollte, was sind allerdings Aufgabe der Reichsregierung. Auch sie ist für in der Beamtenschaft schwerste Beunruhigung hervorrief. Es war Oberschlesien energisch eingetreten. Ob durch eine schärfere Tonart 3. B. möglich, daß Beamte entlassen wurden auf bloße De­etwa mehr zu erreichen wäre, möchte ich im Hinblick auf die un- nunziation hin. Auch das Koalitionsrecht der Beamten war be­gleichen Machtverhältnisse beziveifeln. Zaten, wie sie in engt und sollte noch sehr eingeschränkt werden. Den englischen und französischen Gewerkschaften rufe ich zu, daß sie die gewerk­vorgekommen sind, helfen den Oberschlesiern jedenfalls gar nicht. schaftlichen Freiheiten der deutschen Angestellten und Arbeiter nie­( Lebhafte Zustimmung Iints.) Die Vorkommnisse in Oberschlesien mals anrühren lassen sollen. Die Elemente, die in allen Ländern zeigen, daß das Versailler Gewaltdiktat nur der Völkerzerfleischung auf eine Völkerverständigung hinarbeiten, müssen dient. Der Friede wird hier zur blutigen Boffe herabgewürdigt. sage ich besonders suchen, mit Gewalt zu erwerben, was sie durch Abstimmung Alle Nachrichten aus Oberschlesien beweisen, daß die Polen ver­Vertrauen in die Werbefraft ihrer nationalen Idee zu sehen. rechtigkeit und des Ausgleichs einzuwirken. nicht mehr glauben erlangen zu fönnen. Sie scheinen wenig ( Sehr richtig!) Die Interallierte Kommission zeigt, daß sie nicht willens ist, das oberschlesische Volk vor polnischen Brutalitäten zu schützen. Wir rufen die

Entente zur Erfüllung ihrer Pflichten

auf, die deutschgesinnte Bevölkerung vor polnischem Terror und den Schandtaten polnischer Wordbuben zu schüßen.( Lebhafter Beifall.) Wir danken den Oberschlesiern für die Standhaftigkeit, mit der sie die Fahne des Deutschtums gegen den Anfturm des Polentums hoch­halten.( Erneuter Beifall.) Mit dem Herzen sind wir bei ihnen. Wenn sie aushalten in diesem Kampfe, wird die Abstimmung sich zu einem Sieg des Deutschtums gestalten.( Lebhafter Beifall.) Abg. Grund( Dem.): Die Deutschen stehen recht- und schutzlos da gegen polnische Uebergriffe.

Ein Verzweiflungsschrei

ertönt aus Oberschlesien . Meine Freunde werden der Regierung bei allen Maßnahmen zum Schuße der Deutschen in Oberschlesien zur Seite stehen.( Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Ziegler( U. Soz.):

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das

unseren Freunden in den Ententeländern überall versuchen, auf ihre Regierungen im Sinne der Ge­

Ministerpräsident Braun:

Die Bevölkerung des Saargebiets fühlt sich nicht mit Unrecht hart unterdrückt. Das Beamtenstatut entsprach nicht im geringsten den feierlich gegebenen Zusagen, es nahm der Beamtenschaft das Vereins- und Koalitionsrecht, raubte ihr das geregelte Disziplinar­verfahren und setzte sie der Willkür der Vorgesetzten aus. Ge­legentlich des Streits ist mit den brutalsten Maßnahmen, ja sogar mit Ausweisungen vorgegangen worden. Leider ist der Regierung gegenwärtig eine Ginwirkung auf die Geschicke des Saarlandes zugunsten der deutschen Bevölkerung unmöglich. Wenn Beamte durch Maßnahmen der Franzosen Schaden erleiden, wird die Re­gierung sich ihrer mit dem größten Entgegenkommen annehmen. ( Beifall.) Die übrige Saarbevölkerung fann versichert sein, daß die Regierung bemüht sein wird, ihr nach Kräften in ihrer schweren Bedrängnis beizustehen. Das Saargebiet war deutsch und wird allen Bedrängnissen der französischen Groberer zum Trotz deutsch

bleiben.

Abg. Ommert( Dem.): Als Saarbrücker Bürger darf ich meine Freude über diese Rede ausdrücken. Das Saargebiet ist rein deutsch und Clemenceau hat seinerzeit gelogen, als er von einer franzöfifchen Bevölkerung sprach. Die Völferbundregierung" im Saargebiet ist in Wahrheit

eine Militärdiktatur.

Die Kreise, die das Telegramm abgeschickt haben, sind eng mit der Orgeich" verbunden. Die Stimmung der Arbeiterschaft in Ober­schlejien ist erst nach dem Streif für Deutschland ungünstig geworden, als Oberpräsident Sörsing Maßnahmen zugunsten des Kapitalis­mus anordnete, wie sie jetzt den Polen vorgeworfen werden. 2umpen gibt es überall.( Fronische Zustimmung recht 3.)| Jeder noch so rückständige Ktuli hätte es zurückgewiesen, wenn man Ich erinnere nur an die berüchtigte Folterkammer im ihm so ein Beamtenstatut zugemutet hätte. Generalkommando. Wir stimmen

gegen den Antrag,

namentlich weil er inr ersten Teil nur von polnischen Uebergriffen spricht, und doch haben erst die deutschen Uebergriffe die polnischen

ist eine ungeheuer freche Anmaßung.( Sehr richtig!) Der Wunsch meiner Parteifreunde und der Gewerkschaften, eine paritätische provoziert.

8. Nachtrag

zur Sagung der Allgem. Ortskrankenkasse

Niederbarnim in Berlin

wom

13. September 31. Oktober

1913.

Jm Abjag III( Sag 1) muß es heißen:

ftatt 5000.

15 000 R

.

§2.

Abfaz II Gag 3 muß heißen: Für Mitglieder derjenigen Erfagtassen, für die eine Anordnung nad)§ 518 Abſay I der R. B. D. getroffen war, haben die Arbeitgeber ihren Beitragsteil unmittelbar an die Erfagkasse abzuführen,

$ 19.

Absatz 1 u. 2 werden gestrichen und an deren Stelle gesezt: Die baren Leistungen der Kasse werden nach einem Grundlohn bemessen. Als solcher gilt der nach der verschiedenen Lohnhöhe stufenweise festgesezte durchschnittliche Tagesentgelt der Kaffen­mitglieder bis 30.-. für den Arbeitstog. Zur Festlegung des Grundlohnes werden die Kaffenmitglieder in 12 Stufen eingeteilt:

1. Jn Stufe I gehören die Rassenmitglieder mit einem täglichen Entgelt bis

oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen bis

oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen bis.

oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­tagen bis

2,- M.

12,-#

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50,-

60,-

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oder einem monatlichen Engelt bei 30 Arbeits­tagen bis. einschließlich der ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge. 2. Jn Stufe II gehören Raffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 2,- M. bis oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits tagen von. über 12, M. bis 24,-" oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen von.

4,-907.

ilber 14, M. bis 28,-# oder einem monatlichen Entgelt bet 25 Arbeits­tagen von

über 50,- M. bis 100,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von

6,-#

über 60,-. bis 120,-" 8. Jn Stufe III gehören Rassenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 4,-. bis oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­über 24, W. bis 36,- tagen von oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­über 28,- M. bis 42,- tagen von ober einem monatlichen Entgelt bet 25 Arbeits­über 100,-. bis 150,- oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von

tagen von

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8,"

über 120,-. bis 180,-" 4. Jn Stufe IV gehören Kassenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von. über 6,- M. bis ober einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von über 36,-. bis 48,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­über 42,-M. bis 56,- tagen von. oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­tagen von

"

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über 150,-. bis 200,-. oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von

über 180,-. bis 240,-

5. Jn Stufe V gehören Raffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von

t

über 8,- W. bis 10,-. oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­über 48,-M. bis 60,- tagen von.

oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen von

über 56,-. bis 70,- n oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­tagen von über 200,- 2. bis 250,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von über 240,- 2. bis 300,-"

9

6. Jn Stufe VI gehören Kassenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 10,-. bis 12,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von. über 60,- M. bis 72,-" oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen von über 70,-. bis 84,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­

tagen von.

Der Antrag wird

einstimmig angenommen. Dienstag, 2 Uhr: Kleine Anfragen, 3. Lesung der Umlegungs­ordnung, des Kirchenaustrittsgefeßes, Ergänzungsetat. Schluß: 7.20 Uhr.

oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeitstagen von und mehr über 675,- M oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeitstagen von und mehr über 810,-. Hiernach wird der Grundlohn bis auf weiteres festgesetzt: für die Stufe auf 2.- Mark 4.­

II

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XII

über 250,-. bis 300,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­

tagen von.

über 300,- m. bis 360,-"

7. Jn Stufe VII gehören Raffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 12,-. bis 15,-, oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von über 72,-. bis 90,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen von über 84,-. bis 105,-

oder einem monatlichen Entgelt bei 7 Arbeits­

tagen von

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"

über 300,-. bis 375,- oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von. über 360,-. bis 450,-"

8. Jn Stufe VIII gehören Raffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von

tagen von.

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über 15, 9. bis 18,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von über 90,-. bis 108,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­über 105,- M. bis 126,- tagen von ober einem monatlichen Entgelt bet 25 Arbeits­über 375,- m. bis 450,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­über 450,-. bis 540,- tagen von 9. Jn Stufe IX gehören Raffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 18,-. bis 21,- oder eineni wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von über 108,-. bis 126,-" oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­tagen von über 126,-. bis 147,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­tagen von über 450,-. bis 525,-" oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von über 540,-. bis 630,- 10. Jn Stufe X gehören Kassenmitglieder mit einem über 21, M. bis 24," täglichen Entgelt von oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­über 126,-M. bis 144,- oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­über 147,-. bis 168,-" tagen von. oder einem monatlichen Entgelt bei 25 Arbeits­über 525,-. bis 600,- ober einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­

tagen von

tagen von.

tagen von.

tagen von

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über 630,- 2. bis 720,-

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11. Jn Stufe XI gehören Rassenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 24, M. bis 27,-" oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeits­tagen von über 144,-. bis 162,-" oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeits­über 168,-. bis 189,- oder einem monatlichen Entgelt bet 25 Arbeits­über 600,-. bis 675,- tagen von oder einem monatlichen Entgelt bei 30 Arbeits­tagen von über 720,-. bis 810,- 12. Jn Stufe XII gehören Kaffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt von über 27,- M. und mehr oder einem wöchentlichen Entgelt bei 6 Arbeitstagen von über 162, M. und mehr oder einem wöchentlichen Entgelt bei 7 Arbeitstagen von über 189,- . und mehr

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21.-" 24.

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30­

Jm§ 19 Abs. 6 legter Sag wird statt 10.-W." 30.- M." gefeßt. § 20 wird gestrichen und an dessen Stelle gesetzt: Als Krankenhilfe wird gewährt:

1. Krankenpflege von Beginn der Krankheit an( vorbehaltlich der Ansprüche nach§ 32 Abs.1( legter Gag, 34 u. 67 8iffer 4); fie umfaßt:

Aerztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei sowie Brillen. Bruchbänder und anderen kleinen Heilmitteln bis zum Höchstbetrage von 100.- M. Die Kaffe darf auch größere Heilmittel bis zum Höchstbetrage von 100.- M. oder einen Zuschuß bis zu dieser Höhe gewähren.

Auch kann die Kaffe Hilfsmittel gegen Berunstaltung und Bertrüppelung, die nach beendigtem Heilverfahren nötig find, um die Arbeitsfähigkeit des Raffenmitgliedes her zustellen oder zu erhalten, bis zur Höhe von 100 Wt. ge­währen.

2. Krantengeld in Höhe des halben Grundlohnes für jeden. Arbeitstag ,, wenn die Krankheit den Versicherten arbeits­unfähig macht. Es wird( vorbehaltlich der Ansprüche nach S$ 27, 32 Abs. 1, legter Gag, 34, 58-59 und 67 Biffer 4) vom 4. Krantheitstage, wenn aber die Arbeitsunfähigkeit erst später eintritt, vom Tage ihres Eintritts ab gewährt. Nach sechsmonatlicher Wartezeit(§ 32 Abf. II) wird vorbehaltlich der Ansprüche nach§§ 26, 32 Abs. 1, legter Gaz, 33, 67 8iffer 3 und 4, Gay 1, 71 dieser Gagung und Biffer VII der Sagung für die hausgewerbliche Kranken­versicherung auch für Sonn- und Feiertage Krankengeld gezahlt.

Bet Krankheiten, die zum Tode führen, wird das Kranken­gelb vom ersten Krankheitstage ab gewährt. Lehrlingen, die ohne Entgelt beschäftigt werden, wird Krantengeld nicht gewährt.

Das Krankengeld beträgt demnach für die Mitglieder der Stufe

"

"

"

XII

Zeitraum beschränkt ist), wird jedoch Krankengeld erst von einem späteren Tage an bezogen, nach diesem. Fällt in den Krankengeldbezug eine Zeit, in der nur Krantenpflege gewährt wird, so wird diese Zeit auf die Dauer des Krankengeldbe­zuges bis zu dreizehn Wochen nicht angerechnet. Ist Kranken­geld über die fechsundzwanzigfte Woche nach Beginn der Krankheit hinaus zu zahlen, so endet mit seinem Bezug auch der Anspruch auf Krankenpflege. § 22

wird gestrichen und an dessen Stelle gesezt: Wird Krankenhauspflege einem Bersicherten gewährt, der bisher von seinem Arbeitsverdienst Angehörige ganz oder vorbehaltlich der überwiegend unterhalten hat, so wird Ansprüche nach§§ 27, 58 bis 59 und 62 Abs. 3 ein Hausgeld für die Angehörigen im Betrage des halben Krankengeldes gezahlt.

daneben

Versicherten, für die kein Hausgeld zu zahlen ist, wird bei Anspruch auf Mehrleistungen(§ 32 Abs. 2 bis 4) neben der Krantenhauspflege ein Krankengeld in Höhe von einem Zehntel des Krankengeldes gewährt.

§ 31.

Jm§ 31 Abs. 1 muß es heißen:

Statt Nach einmonatiger Wartezeit" nach sechsmonatiger Wartezeit".

Das Sterbegeld beträgt demnach für Mitglieder 20fach 40fach der Stufe 40,-. bez..

80,- Mr.

80,-

160,

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17

120,

240,

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11

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11

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329,

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200,

400,

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11

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480,

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300.­

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600,

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360,

720,

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IX

420,

840,

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480,

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" 1

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540,

1080,

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31

XII

600,

1200,-

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§ 32.

§ 45.

Jn Abs. 2 wird statt einer Wartezeit von einem Monat sechs Monate" gefeßt.

Abs. 1 muß lauten:

Die Kaffenbeiträge werden auf sieben vom Sundert des im§ 19 festgesezten Grundlohnes bemeffen. Sie be tragen für den Arbeitstag 14 Pig.

in Stufe

28

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13

7,50 10,50 12,

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statt 5,25 Pfg. 10,5 Pfg.

Jm Absatz 2 muß es heißen:

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17

St. 1512/2559 L. S.

13,50 15,-

Bei einer Krankheit, die Folge eines entschädigungspflichtigen Unfalls ist, wird für die Zeit, für welche Unfallrente oder Settanstaltspflege gewährt wird, Krankengeld nur so weit ge währt, als es den Betrag der Unfallrente übersteigt. Dabei Nr. wird der Unterhalt in der Heilanstalt gleich der Vollrente ge­rechnet. Berlin

, ben 19. Mai 1920.

Neubecker, Borsigender.

Genehmigt

mit Ausnahme bes§ 20 8iffer 1, Abs. 1. Charlottenburg, den 13. August 1920 Oberversicherungsamt Groß- Berlin.

L. S.

II. B. K. 454/20.

L. S.

Die Krankenhilfe endet spätestens mit Ablauf der sechsund­zwanzigsten Woche nach Beginn der Krankheit( sofern diese Beitdauer nicht durch SS 26 und 34 Biffer 2 auf einen fürzeren III. B, K. 688/20,

Schwarz.

§ 20 Biffer 1, Abs. 1 genehmigt: Charlottenburg

, den 31. August 1920. Oberversicherungsamt Groß- Berlin.

Menzel.

148/20