Ich gebe zu, mit den Pfandweibern Umgang ge den Deutschen treu blieben. Es ist bekannt, daß der Zündstoff
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In Chemnitz wurde ein Genosse, der gelegentlich einer Tanzmusik in Altendorf für die Göppersdorfer streifenden Arbeiter gesammelt hatte, von der Amtshauptmannschaft in 20 M. Geldstrafe oder 8 Tage Haft genommen.
Gewerkschaftliches.
An die Gold- und Silberarbeiter Berlins . Kollegen! Am Sonntag, den 21. Oktober, Vormittags 91/2 Uhr, findet in den Arminhallen, Kommandantenstr. 20( Gartenfaal), die ordent liche Generalversammlung der Orts- Krankenkassen- Mitglieder zum Zwecke der Delegirtenwahl statt. Die Kollegen und besonders die organisirten Kollegen werden aufgefordert, recht zahlreich zu erscheinen, um den reaktionären Gelüsten, die sich breit machen sollten, entschieden entgegentreten zu können. Herman Faber, Goldarbeiter.
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Depeschen.
So
Polizeiliches, Gerichtliches ze. habt und diese auch zur Aufführung von Nationaltänzen habe schon längst unter den Dahomes vorhanden war. Der Angeklagte Gin Ianger Rechtsstreit über eine tommen lassen. Es sind das aber Dinge, die nach den lagen hat im Gegentheil dahin gewirkt, diesen Zündstoff durch Be- Polizeiverordnung. Zwei Genossen in Burscheid Sittenanschauungen, die in Kamerun herrschen, absolut willigung theilweiser Löhnung zu beseitigen. Schlimmer liegt hatten in einer Volksversammlung 10 Pf. Eintrittsgeld erhoben nichts anstößiges haben. Daß ich gegen die Weiber jemals ja zweifellos die zweite Anschuldigung. Allein hierbei muß doch und deswegen mit einem Strafmandat von je 8 M. bedacht Gewalt angewendet habe, ebenso, daß ich mir dieselben durch in Betracht gezogen werden, daß die fittliche Anschauung in worden. Es wurde hiergegen auf gerichtliche Entscheidung be meinen Diener des Nachts gewaltsam habe holen lassen, bestreite Kamerun eine layere als in Europa ist. Die Pfand- antragt und hat vor einigen Tagen das Landgericht in Düsselich. Ich kann mir den von Dr. Vallentin erzählten Vorgang weiber sind doch keineswegs als Gefangene anzusehen. Sie dorf, nachdem das Schöffengericht in Opladen am 12. Juni die nur erklären, daß mein Diener, der viele Schandthaten in werden nur in Ermangelung anderer Lokalitäten ins Gefängniß Berufung in dieser Sache fostenfällig verworfen, die betreffenden meinem Namen beging, auf eigene Faust gehandelt hat. Daß gesperrt. Daß der Angeklagte gegen die Weiber Gewalt ange- Genossen von Strafe und Kosten freigesprochen, wogegen die ich dem Marine- Offizier des Nachts in der erwandt hat, ist ihm nicht nachgewiesen. Ich kann nicht zugeben, Staatsanwaltschaft Revision angemeldet. Es bleibt somit abwähnten Weise Unterkunft gewährt habe, gebe daß der Angeklagte den deutschen Namen beschimpft hat. Der zuwarten, wie sich das Kammergericht in Berlin zu diesem Urtheil ich zu. Es ist das in Kamerun die übliche Gast= Umstand, daß auf den englischen Schiffen und Faktoreien die stellen wird. freundschaft. Ich bestreite also, meine Amtsbefugnisse Angelegenheit mit Schadenfreude besprochen wurde, ist, angesichts überschritten, mein Amt mißbraucht und durch mein der Rivalität, die wir mit den Engländern auf dem Gebiete der Verhalten den deutschen Namen geschädigt geschädigt zu haben. Kolonialpolitik haben, doch sehr erklärlich. Gott sei Dank steht Die ganze Sache ist durch die Tagebuch= Blätter des der deutsche Name noch so erhaben da, daß er durch Geschwätz Dr. Vallentin, die zuerst im Berliner Tageblatt" veröffentlicht auf englischen Faktoreien und Schiffen nicht geschändet werden worden sind, in die Deffentlichkeit gelangt. Es ist das be tann. Es muß auch berücksichtigt werden, daß die Beamten, die zeichnend für die Tendenz, mit der die Anklage gegen mich er- in die Kolonialgebiete entsandt werden, sämmtlich noch sehr junge hoben worden ist. Präs. Herr Angeklagter, das amtliche sind. Diese muß man doch mit einem anderen Maßstab meſſen Einschreiten gegen Sie dürfte mit der Veröffentlichung der als alte bedächtige Leute. Daß das Verhalten des Angeklagten Der Streik der Formenstecher in Hildesheim hat Tagebuchblätter feinen Zusammenhang haben, denn das Ein- tein öffentliches ergerniß erregt hat, beweist doch der Umstand, nach dreiwöchentlicher Dauer mit einem vollständigen Siege schreiten geschah vor der Veröffentlichung der Tagebuchblätter. daß, ohne den Aufstand, alles Uebrige niemals bekannt geworden der Arbeiter geendet. Der Fabrikant bewilligte die WeiterAngefl: Das gebe ich zu. Aber Stimmung in der öffent- wäre. Ich gebe zu, der Angeklagte hat, was den zweiten Theil zahlung der bisherigen Löhne, erkannte die Organisation an und lichen Meinung ist gegen mich zunächst durch das Berliner der Anklage anlangt, gefehlt. Es liegt aber in feiner Weise ein verpflichtete sich, bei Bedarf die durch den Streit zur Abreise geTageblatt" gemacht worden. Ich bestreite also, mich im Sinne Grund vor, ihn deshalb gleich mit der höchsten Strafe zu bezwungenen Kollegen wieder einzustellen. der Anklage schuldig gemacht zu haben. Der Präsident legen. Es wäre das ein ebenso drakomisches Urtheil, das der zeigt dem Angeklagten hierauf eine geflochtene Flußpferdpeitsche, Herr Anfläger dem Angeklagten zum Vorwurf macht. die einem sogenannten Ochsenziemer ähnlich sieht, nur daß mit Legationsrath Rose: Der Angeklagte war wohl in der Lage, diesem Instrument die Schläge noch bedeutend empfindlicher eine andere Strafe anzuwenden. Er brauchte die Weiber blos sein müssen, müssen, als mit einem Ochsenziemer. Der An ins Gefängniß sperren und ihnen die Verpflegung schmälern zu getlagte bemerkt: Die Nilpferd peitsche, die er habe laffen. Letzteres ist für den Neger eine sehr empfindliche Strafe. anwenden lassen, war der ihm vorgelegten wohl Auch vermag ich nicht einzusehen, weshalb die Ausauch ähnlich, sie war aber nicht geflochten, sondern glatt. peitschung nicht im Gefängniß oder in der Kaserne Geh. Legationsrath Dr. v. Dierksen referirte alsdann über die vorgenommen werden konnte. Nach noch kurzer Replik des in der vorliegenden Angelegenheit stattgefundenen Zeugen Vertheidigers bemerkt der Angeklagte: Im Gefängniß konnte er aussagen. Daraus geht hervor, daß das Berhalten des Ange- die Auspeitschung nicht vornehmen lassen, da dasselbe aus lauter Der Küferstreif in Stuttgart hat sein Ende erreicht, flagten auf allen englischen Fattoreien besprochen und von den einzelnen Bellen bestehe. Aber auch die Kaserne eigne sich nicht indem alle Streifenden abgereift sind. Der Streit ging verloren, Engländern einer nicht zu verkennenden Schadenfreude Ausdruck dazu. Diese liegt in der Nähe der Wohnungen der weil viele Küfergesellen nicht mitmachten, obwohl sie für dengegeben wurde. Eine Krankenschwester hat den Angeklagten Europäer , es würde infolge dessen zweifellos selben gestimmt hatten Es ist kaum glaublich, daß Arbeiter, als einen sehr guten und humanen Beamten geschildert. Dr. großes ergerniß entstanden sein. Er wiederhole, welche in so wirthschaftlicher Lage leben, den Muth nicht Ballentin und Ingenieur Drees haben ihrer Verwunderung ohne Prügel sei mit den Dahomern nicht auszukommen. Er be- einmal finden, für die Besserung derselben einzutreten. über das Verhalten des Angeklagten Ausdruck gegeben. Im dauere, daß er sich mit den Pfandweibern eingelassen habe, er lange es keine Gefahr mit sich brachte, machten sie mit, als Uebrigen enthalten die Zeugenaussagen wenig Neues. bestreite aber entschieden, daß er dadurch den deutschen Namen aber die Sache Ernst wurde, traten sie feige zurück und Nach Beendigung des Referats nimmt das Wort der Ver- geschändet habe. Er schlage eventuell die Herren Major Wich übten dadurch Verrath an ihren Kollegen, welche es mit der BeGerade diesen Verräthern an ihrer treter der Anklagebehörde, Legationsrath Rose: Ich verkenne mann, Freiherrn v. Soden und Hauptmann Norgen als Zeugen wegung Ernst nahmen. nicht, in einem Lande, wo die Kultur auf niedriger Stufe steht, vor. Diese werden bekunden, daß mein Verkehr eigenen gerechten Sache fallen nun die geringen Vortheile zu, die Prügelstrafe nicht vollständig entbehrt werden kann. Jeden mit den Dahomeweibern nicht geeignet ist, die durch den Streik dennoch erreicht worden sind. Die meisten falls darf dieselbe doch aber nur im äußersten Falle angewandt den deutschen Namen zu beschimpfen. Ich Gesellen haben nämlich eine kleine Aufbesserung erhalten, auch werden. Der Angeklagte hatte gewiß keinerlei Ursache, bei einem bedaure, daß der Herr Ankläger, wie ja auch die ist zum Theil eine Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten. verhältnißmäßig so geringfügigen Vorkommniß eine solch schwere Antlageschrift beweist, eine so große Animosität gegen Lange werden die Feigen nicht im Besitz dieser Vortheile bleiben, und brutale Strafe anzuwenden. Zum Mindesten war es doch mich an den Tag gelegt hat. Ich gebe mich der Hoffnung hin, denn durch die Abreise der Thatkräftigsten ist die Organisation aber nicht nothwendig, die Auspeitschung in so efelerregender daß der hohe Gerichtshof die Sache, nicht wie ein Theil der wenig leistungsfähig und die Meister werden nur zu bald wieder Weise öffentlich, in Gegenwart der Männer der ausgepeitschten Bresse, beurtheilen wird, und daß der hohe Gerichtshof ganz be- von ihren Zugeständnissen zurücktreten. Weiber vornehmen zu lassen. Nach allen Zeugenaussagen hat fonders in Erwägung ziehen wird, daß ich unter einem Klima Die Gewerbegerichts- Sammelliste Nr. 602 wurde von die Auspeitschung unmittelbar den Aufstand veranlaßt. Die gelebt habe, wo man dauernd dem Tode ins Auge schaut. Unter 2 Individuen bei Schwarzkopff, Staligerstraße, gestohlen. Es Exemplifikation auf Soden ist nicht zutreffend. Die Verhältnisse, solchen Umständen ist man, wie auch in Deutschland in Kriegs- wird gebeten, die Liste bei ihrem Auftauchen anzuhalten und auf unter denen Herr v. Soden in Ostafrika gelebt, waren doch zeiten, leichtsinniger und leichtlebiger. Ich bitte den hohen Ge- dem Gewerkschaftsbureau, Grenadierstr. 10, abzugeben; den Vorwesentlich andere als die, unter denen der Angeklagte in Kamerun richtshof, vom Standpunkte des Tropenlandes meine Handlungs- zeiger derselben jedoch polizeilich feststellen zu lassen. lebte. Noch schlimmer als die Auspeitschung fällt aber das weise zu beurtheilen. Legationsrath Rose: Er wolle sich nur andere Berhalten des Angeklagten ins Gewicht. Das Verhalten verwahren, daß er irgendwie animos gegen den Angeklagten gegab, wie wir gehört haben, Anlaß zum willkommenen Gesprächs handelt habe. ftoff auf allen englischen Schiffen und Fattoreien. Die Engländer Nach kurzer Berathung des Gerichtshofes verkündet der erzählten sich im deutschen Gouverneurshaus walten die Präsident, Landgerichts- Präsident Freiherr Dr. v. Seydewiß, standalösesten Zustände. Bei der Rivalität der Nationen ist es folgendes Urtheil: Die Disziplinarkammer hat auf grund des gar nicht zu verwundern, wenn die Engländer über die Vor- Grgebnisses der Beweisaufnahme nicht die Ueberzeugung erlangen tommnisse im deutschen Gouvernementshause Schadenfreude können, daß der Angeklagte den Aufstand verschuldet hat. Gs äußerten. Nach den Zeugenaussagen tann es auch feinem ist festgestellt, daß noch eine Reihe anderer Ursachen Zweifel unterliegen; daß auf Befehl des Angeklagten des Nachts als die Auspeitschung eine Erregung unter den Dahomern drei Weiber gewaltsam aus dem Gefängniß geholt wurden, um hervorgerufen hat. Ebensowenig erblickt die Disziplinar Wien , 16. Oftober. Der oberste Sanitätsrath sprach sich dem Angeklagten zur Befriedigung feiner Gelüfte zu dienen. Die tammer in der Auspeitschung eine Ueberschreitung der bezüglich der neuen Serum- Therapie bei Diphtheritis dahin aus, Disziplinarbehörde hatte sich die Frage vorgelegt, ob gegen den Amtsbefugnisse des Angeklagten. Es waren alle anderen baß er die aufmerkſamste Prüfung des Heilferums dringendst Angeflagten nicht auch auf Grund des§ 174 des Straf- Gefeß- Strafmittel erschöpft, daher blieb dem Angeklagten nichts anderes empfehle, doch sei bei der Anwendung des neuen Mittels, dessen buches vorzugehen sei. Die Disziplinarbehörde hat jedoch hier übrig, als zu dem Mittel der Auspeitschung zu greifen. Auch Nebenwirkungen und Indikationen noch nicht hinreichend erforscht für keine Handhabe gefunden. Das Verhalten des Angeklagten in dem dabei angewandten Modus hat der Gerichtshof, Angesichts feien, die größte Vorsicht nothwendig; die Heilversuche feien auf schlägt allen jedenfalls jedenfalls allen sittlichen Anschauungen in's der Verhältnisse in Kamerun , teine Ueberschreitung die Heilstätten zu beschränken, welche eine wissenschaftliche Geficht und fann höchstens höchstens in dem Klima Der Bezug von von der Amtsbefugnisse erblicken tönnen. Anders Würdigung der Behandlung verbürgen. Vorsorge zu Westafrika , das stärker auf die Sinnesreize wirken soll, eine Gr- beurtheilt jedoch der Gerichtshof den Umgang Serum sei noch sehr schwierig, weshalb Elärung finden. Der Angeklagte durfte aber jedenfalls nicht in des Angeklagten mit den Pfandweibern. Diese treffen sei, daß nur solches Serum Anwendung findet, welches einer Weise Dinge begehen, die in höchstem Maße öffentlich waren der Obhut des Gouvernements unter unter der Garantie anerkannter Fachmänner und unter Beob Mergerniß erregten. Es ist ja möglich, daß der Angeklagte auch stellt, der Angeklagte hätte sich deshalb von achtung der gefeßlichen Rautelen abgegeben wird. an Nervenüberreizung leidet und ich gebe auch zu, daß der An- ihnen feen halten müssen. In diesem Punkte Brüssel , 16. Oktober. Infolge einer privaten Unterredung geflagte ein durchaus pflichttreuer Beamter war. Dies fann er blickt der Gerichtshof eine Verlegung der zwischen Delegirten der Liberalen und Sozialisten betreffs der am mich aber nicht veranlassen, für den Angeklagten mildernde Um- a mtlichen Pflichten. Der Gerichtshof hat aus nächsten Sonntag stattfindenden Stichwahlen hat der General stände zu befürworten. Der Angeklagte hat das Ansehen des diesem Grunde dahin erkannt, daß der Ange- rath der Arbeiterpartei eine Resolution gefaßt, in welcher die Deutschen Reich es geschädigt, den deutschen Namen beschimpft tlagte in ein anderes Amt, zwar mit demselben Wähler aufgefordert werden, bei der Stichwahl für diejenigen und hat das Vertrauen, das seine vorgesetzte Behörde in ihn Rauge aber unter Schmälerung einem Kandidaten zu stimmen, welche sich schriftlich verpflichten, für fette, auf's Schmählichste getäuscht. Ich gebe zu, daß in Kamerun Fünftel seines bisherigen Diensteintommens das allgemeine Stimmrecht bei Kommunal- und ProvinzialrathsdieSittenanschauungen layere sind, als in Deutschland . Allein der An- zu versehen sei. Der Angeklagte hat außerdem die Kosten Wahlen ohne Einschränkung und gegen Schußzölle einzutreten. getlagte war in Kamerun Vertreter des Raisers. Er hatte über Leben des Verfahrens zu tragen. Bei der Strafzumessung hat London , 16. Oftober. Nach einer Meldung der„ Times" und Tod zu entscheiden. Er hatte die Aufgabe, wie man das der Gerichtshof das Land und die Verhältnisse, unter aus Tientsin vom gestrigen Tage ist in Peking ein faiserlicher auch von einem so hohen Beamten, einem Rath erster Klasse er denen der Angeklagte gehandelt und endlich in Betracht gezogen, Grlaß erschienen, nach welchem die chinesische Regierung die volle warten sollte, das Deutsche Reich in würdiger Weise zu vertreten daß, wie die Akten ergeben, der Angeklagte stets ein tüchtiger Verantwortlichkeit für den Schutz der Ausländer übernimmt. und dafür zu sorgen, daß die sittlichen Verhältnisse möglichst den und pflichteisriger Beamter war. wie sie in Deutschland herrschen, angepaßt werden. Ich gebe zu, daß die Presse die Sache selbst aufgebauscht hat, fest steht aber, daß das Vorgehen des Angeklagten dem Deutschen Reiche Schimpf und Schande bereitet hat. Ich bin daher genöthigt, die höchste Strafe gegen den Angeklagten zu be. Als Delegirte zum Parteitag wurden ferner gewählt: in Lourenço Marquez eine Proklamation, in der unter Hinweis antragen, die das deutsche Reichs Beamten Bessungen b. Darmstadt: A. Sparr; 2. Württem= auf den neuen Angriffsfall erklärt wird, die Regierung könne gefez tennt. Ich ersuche also, gegen den Anbergischer Wahlkreis: Stamm- Kannstatt; Marburg - für das Leben der Einwohner in keinem Stadttheil mit Ausgetlagten auf Dienstentlassung zu erkennen. Kirchhain Frankenberg: J. Brunner Marburg ; nahme des Marktplatzes einstehen. Aus dem Landstrich der Vertheidiger Rechtsanwalt müfeler Berlin : Ich muß Nürnberg : Grillenberger, Löwenstein und Fräulein Kölblinger. Maputa heimkehrende Kaufleute melden, die Maputa hätten sich entschieden bestreiten, daß der Angeklagte den deutschen Namen mit den Rebellen in Gungunhama vereinigt und rückten auf beschimpft hat. Es ist doch bekannt, daß, obwohl Frhr. v. Soden Die Wahlkreis- Konferenz des 2. württembergischen Wahl. Inhambane vor. mit der Absicht nach Ostafrika ging, um die Prügelstrafe auf- freises, welche am 14. Oktober in Zuffenhausen stattfand, erfreute ( Depeschen- Bureau Herold.): zuheben, sofort die Unmöglichkeit dieser seiner Absicht einfah. sich eines guten Besuches. Unter dem Punkte Landtagswahl Aehnlich ist es dem Angeklagten ergangen. Es wird ja von dem wurden verschiedene Anregungen gegeben und zur regen Agitation Vertreter der Anklagebehörde zugegeben, daß den Negern gegen aufgefordert. Nachdem unter Verschiedenem" einige Angelegenüber in gewiffen Fällen Prügelstrafe angewendet werden muß. heiten geregelt worden waren, ging die Versammlung ausNun sagt der Herr Vertreter der Anklagebehörde: Die Prügel- einander in dem Bewußtsein, wieder etwas für die gute Sache strafe darf nur im dringendsten Falle angewendet werden. Ich beigetragen zu haben. behaupte, ein solch dringender Fall lag vor. Die Arbeit der Weiber war unentbehrlich und die Faulheit der Negerweiber ist Die Vertrauenspersonen von Breslau fordern in der doch geradezu sprichwörtlich. Es waren alle Disziplinarstrafen gegen Boltswacht" die Parteigenossen angesichts des nahenden Winters die Weiber erschöpft. Selbst der Anordnung des höchsten Beamten auf, namentlich drei Dinge zu beachten. Zunächst wird darauf leisteten die Weiber feinen Gehorsam. Was sollte der Angeklagte hingewiesen, bei Festlichkeiten diejenigen Wirthe zu unterstützen, thun, wenn er die Weiber zum Arbeiten zwingen wollte. Mit welche bereit sind, zu Versammlungen ihre Säle herzugeben, anGeldstrafe kann man doch die Dahomeweiber, die feinen Pfennig statt zu jenen zu laufen, die dem Drucke der Behörden nach Geld befizen nicht belegen. Ins Gefängniß sperren ist bekannt gebend, ihre Lokale den Sozialdemokraten offiziell versperren. London , 16. Oftbr. Die von der englischen Regierung den lich für Neger teine Strafe. Die Neger sind frech, wenn man Des Weiteren fordern die Vertrauensleute dazu auf, den Winter europäischen Mächten gemachten Vorschläge, betreffend eine Interfie einsperrt und sie alsdann nicht zu arbeiten brauchen. Es recht auszunüßen zur Agitation unter denen, die uns noch ferne vention in Ostasien , werden von der„ Times" in abfälliger Weise blieb daher dem Angeklagten nichts weiter übrig, als die Prügel- stehen. Schließlich wird noch betont, die Parteitasse nicht zu beurtheilt. Das Ansehen Großbritanniens werde durch das vollstrafe zu verhängen. Ich kann nicht zugeben, daß die Art vergessen. Wir sind eine Kampfespartei, heißt es dort, und zum ständige Scheitern dieser Vorschläge geschädigt und gleichzeitig der Ausführung der Prügelstrafe eine efelerregende war. Wie Kriegführen gehört Geld, viel Geld. Die Mahnung unserer werde der Regierung die Möglichkeit benommen, in dem günstigen follte es der Angeklagte anders machen. In Kamerun stehen Breslauer Genossen ist gewiß am Blaze und namentlich, Moment eine selbständige Intervention einzuleiten. doch dem Gouverneur nicht so viele verschließbare Räume zur was die Lokalfrage anlangt, an manchen anderen Orten auch Verfügung. Der Angeklagte wollte ja gar nicht die Aus- sehr angebracht. peitschung öffentlich vornehmen lassen, deshalb ließ er ja
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Parteinachrichten.
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von den Dahomesoldaten einen Kordon bilden. Daß Als Vertrauensperson für den Wahlkreis Neuwied der Angeklagte den Weibern das Hüftentuch abnehmen wurde am 30. September in öffentlicher Parteiversammlung Geließ, geschah nur, um die Schläge Schläge auf einen am nossin Johanna Löwenherz , Schloßstr. 70, in Niewied gewählt. wenigften empfindsamen Körpertheil ermöglichen zu können. Jedenfalls ist aber nicht nachgewiesen, daß der Aufstand die un- Die Parteigenoffen von Roßlau haben beschlossen, sich mittelbare Folge der Auspeitschung war. Dafür spricht doch an den Stadtverordnetenwahlen zu betheiligen; eine Reihe von schon der Umstand, daß diejenigen Soldaten, deren Weiber ge- Versammlungen sind zu diesem Zwecke in Aussicht genommen. prügelt wurden, sich nicht den Aufständischen anschlossen, sondern
( Wolff's Telegraphen- Bureau.) Wien , 16. Oktober. Daß dem Abgeordnetenhause vorge legte Budget für 1895 veranschlagt das Gesammterforderniß mit 636 527 870 Gulden, die Gesammtbedeckung mit 638 985 577, da her den Ueberschuß mit 2 457 707, gegen das Vorjahr also um 134 688 Gulden höher.
London , 16. Oktober. Dem Reuter'schen Bureau" wird aus Lourenço Marquez vom gestrigen Tage neun Uhr Vormittags gemeldet: Die Kaffern greifen die Stadt von neuem an. Die Behörden haben die Regierung von Transvaal um Hilfe gebeten. Nach einer weiteren Meldung erließ die Regierung
Wien , 16. Oftober. Einer Blättermeldung zufolge ist unter der Mannschaft der Stanislauer Garnison der Flecktyphus ausgebrochen.
Wien , 16. Oktober. Jn Glogow( Galizien ) wurden mehrere Frauen, die ein dortiges Dampfbad besuchten, beim Baden im Bassin durch heiße Wasserdämpfe derart betäubt, daß sie ertranken, ehe ihnen Hilfe zutheil ward.
Triest , 16. Oktober. In einem Waggon des gestrigen Frühzuges der Südbahn wurde eine schlafende Frau von einem Manne überfallen und ihres Geldes und ihrer Werthsachen be= raubt. Mitreisendeu gelang es, auf die Hilferufe der erwachten Frau den Räuber dingfest zu machen und der Polizei zu übergeben.
London , 16. Oktober. Die Times" berichten aus San Yago, die Regierung von Chile beabsichtige, eine größere Anleihe aufzunehmen.
London , 16. Oftober. Die Times" berichten, die Bedingungen, welche Japan bei einer etwaigen Friedensschließung mit China ftelle, seien Folgende:„ Eine entsprechende Kriegsentschädigung, Unabhängigkeitserklärung Koreas, Annektirung von Formosa, die Eröffnung mehrerer wichtiger chinesischer Pläge für den europäischen Handel sowie die Vornahme be deutender Reformen auf Korea und Ausschluß aller Ein. mischungen von Seiten Chinas in foreanische Angelegenheiten.
Berantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Roland) in Berlin . Drud und Verlag von Maz Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Hierzu zwei Beilagen.