Nr.554/ 555+ 37.Jahrg. Ausgabe B Nr. 139
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Vorwärts
Berliner Volksblatt
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands
Redaktion und Expedition: SW. 68, Lindenstr. 3.
Rernioremier: Ami Morisplas, Nr. 15190-15197.
Mittwoch, den 10. November 1920
Vorwärts- Verlag 6.m. b. H., SW. 68, Lindenstr. 3. Fernivrecher: Ami Mortains, Nr. 117 53-54.
Reichsverordnung gegen wilde Streiks.
Berlin , 10. November. Unter dem heutigen Tage ist folgende Verordnung des Reichspräsidenten ergangen:
Verordnung des Reichspräsidenten betreffend die Stillegung von Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elektrizität versorgen. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit für das Reichsgebiet folgendes:
§ 1. In Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser und Elektrizität verforgen, find Aussperrungen und Arbeitsniederlegungen( Streifs) erft zulässig, wenn der zuständige Schlichtungsausschuß einen Schiedsspruch gefällt hat und seid der Verfündung des Schiedsspruchs mindestens drei Tage vergangen sind.
schrift zum Generalftreit gehebt haben?-die Produktion| Für den Fall, daß der Magiftrat nicht geneigt fein sollte, über den weiter fortsetzen und die Unternehmer hinaussetzen.
Auf den gegenwärtigen Streiffell angewendet, würde das heißen, daß die Gemeinde Groß- Berlin als Eigentümerin der Licht- und Straftzentralen zugunsten der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter enteignet würde. Das heißt, sozialistische Betriebe würden wieder dem Privat betrieb überantwortet werden, an die Stelle der Sozialisierung würde die Syndikalisierung treten.
Die überraschende Befehrung der K.P.D. - Zentrale zum Syndikalismus ist freilich nur eine Verlegenheitswendung. Die K.P.D.- Sentrale hat erkannt, daß die Generalstreifparole Blödsinn ist, fie fann fie aber nicht aufheben, ohne eine andere momöglich nocy revolutionärer" flingende auszugeben. Das scheint ihr freilich nicht geholfen zu haben, denn die Generalstreifheze geht ungeachtet ihrer Abmahnung weiter. Wer zu einer nach Absatz 1 unzulässigen Aussperrung Der ganze Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf die oder Arbeitsniederlegung auffordert oder sur Durchführung an Auflösung grenzende Verwirrung, die im Hauptquartier eines folchen Streifs an Maschinen, Anlagen oder Ginrich- der überradikalen Linken herrscht. Niemand weiß noch, wer tungen Handlungen vornimmt, durch die die ordnungsmäßige Koch und wer Kellner ift. Barolen werden ausgegeben, um Fortführung des Werks unmöglich gemacht oder erschwert wieder zurückgezogen zu werden. Raus aus den Kartoffeln, wird, wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bis 15 000 9. rin in die Kartoffeln, raus aus den Betrieben, rin in die Bebestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine nach Absatz 1 unzutriebe das ist die Methode, nach der diese bewährten Schlachtenverlierer ihren betörten Arbeiteranbang zum läfige Ausiverrung vornimmt. Sieg" führen,
Schiedsspruch des städtischen Einigungsamtes, der den Hilfsangestellten eine Zulage von 20 f. pro Stunde gewährt, hinauszugehen, werden die Hilfsangestellten morgen eine Urabstimmung vornehmen, durch die festgestellt werden soll, ob unter diesen Umständen der Streit sofort au pro! lamieren ist.
Gewaltsame Erzwingung des Streiks.
Eine große Anzahl fremder Arbeiter drangen heute mittag zwischen 12 und 1 Uhr in die Gasanstalt IV, DanzigerStraße, ein und verlangten, daß die Gasanstaltsarbeiter noch einmal über den Streik abstimmten. Dem Drängen dieser Lente folgend wurde auf Verlangen des Betriebsrates diese Abstimmung sofort vorgenommen mit dem Ergebnis, daß der Streil erneut abgelehnt wurde. Nach einiger Beit drangen etwa 1000 Arbeitslose in die Gasanstalt IV ein, setten gewaltsam den Betriebsrat ab und verlangten die Einsegung eines politischen Arbeiterbeirates, der von den Arbeitslosen sofort gestellt wurde. Daraufhin wurde der Streit in der Gasanstalt v proklamiert. Die Staatsbehörden sind hiervon in Renntnis gefest.
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Die wilden Streits der Gasarbeiter.
Das Berfahren, das hier eingeilagen wird, muß für die § 2. Werden durch Aussperrung oder Arbeitsnieber Tenung Betriebe der genannten Art ganz oder teilweise stillDie ungeheure Mehrheit der Arbeiterflaffe bat indeffen Arbeiter zu schlimmsten Folgen führen, wenn sich die orgelent, so ist der Reichsminister des Innern berechtigt, Not- längst erkannt, daß es sich um eine von Anfang an hoffnungs- ganisierte Arbeiterschaft nicht selbst zur Wehr standsarbeiten und Notstandsversorgung zu sichern, sowie los verpfuschte Bewegung handelt und daß den streifenden fest gegen unverantwortliche Terroristen. Geschieht das alle Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die zur Versorgung Arbeitern gar nichts anderes übrig bleibt, als in Reib und nicht, so muß die gesamte Arbeiterschaft mit der Gefährdung. der Bevölkerung oder zur Weiterführung des Betriebes ge- Glied der gewerkschaftlichen Disziplin zurück- ihres Koalitionsrechts rechnen. eignet find. Hierzu gehört auch die Herbeiführung der Be- zukehren. Sie läßt sich nicht einreben, daß die sozialistische friedigung berechtigter Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Gemeindeverwaltung von Groß- Berlin ein hartherziger Ardurch derartige Anordnungen entstehenden Kosten fallen dem beitgeber ist, der auf seinen Geldfäden fikt und feine ArDie Gasarbeiter in Charlottenburg und Tegel Betriebsunternehmer zur Last. beiter hungern läßt. Die sozialistische Gemeindeverwaltung verbarren nach wie vor im Streit. In der Gasanstalt Charwird auch ohne äußeren Swang alles tun, was in ihren lottenburg hielten die Arbeiter am Dienstagvormittag eine Kräften steht, um allen gerechten Forderungen ihrer Arbeiter Betriebsversammlung ab, in der entsprechend der Parole des entgegenzukommen. Durch das beliebte Weitertreiben der Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter über die Aktion" kann die Sache der Arbeiter nur noch mehr gefchä- Wiederaufnahme der Arbeit Beschluß gefaßt werden sollte. digt werden, als dies durch das gewiffenlose Treiben der Die Wortführer der kommunistischen Betriebsorganisation" wilden Streifhete bisher schon geschehen ist. wußten jedoch die Stimmung der Anwesenden zu beein
§ 3. Arbeiter, Angestellte und Beamte, welche in Beachtung der Bestimmung des§ 1 die Arbeit in den genannten Betrieben weiterführen oder gemäß§ 2 angeordnete Notstandsarbeiten oder Arbeiten zur Sicherung der Notstandserforaung leisten, dürfen dieserhalb in keiner Weise wirt. Ichaftlich benachteiligt werden.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem 10. November in Sraft.
Berlin , den 10. November 1920.
Der Reichspräsident.
gez. Ebert,
Der Reichskanzler. gez. Fehrenbach.
Könnte heute eine Voltsabstimmung in Berlin oder auch flussen. Ein Tegeler Gasarbeiter, der den Verhandlungen nur eine Abstimmung unter der Industriearbeiterschaft Groß beiwohnte, gab die Erklärung ab, daß die Tegeler GasBerling vorgenommen werden, so würde sich zeigen, daß neun arbeiter sich mit den Charlottenburgern solidarisch erBehntel den wilden Streif verdammen und die raschefte Nick- Flärten und ebenfalls weiter streiften. Daraufhin wurde fehr zu geordneten Ruständen wünschen. Den streifenden auch in dem Charlottenburger Gaswerf der Beschluß gefaßt, Arbeitern bleibt vernünftigerweise nichts anderes übrig, als die Arbeit weiter ruben zu lassen. Der Direktion diesem Wunsche Rechnung zu tragen und mit denen Abrech- wurde lediglich mitgeteilt, daß bis auf weiteres Not it and s- Der wilde Streit der Cleftrifer wird bente oder morgen nung au balten, die fie in diefe Sacaaffe hineingebett haben. arbeiten ausgeführt würden. Daraufhin begaben so oder so fein Ende finden, und man fann jetzt schon von Die Verordnung des Reichspräsidenten ist auf Grund fich Deputationen der Charlottenburger Streifenden in die ihm sagen, daß er fein Ruhmesblatt in der Geschichte der Art. 48 der Verfaffung erlaffen. Sie ist danach aufzuheben, Berliner Gaswerfe und versuchten dort, allerdings Berliner und der deutschen Arbeiterbewegung gewesen sein falls der Reichstag dies verlangt. Ein entsprechendes Ver- ohne Erfolg, die Arbeiter zu bewegen, in einen Sympathiewird. Wenn die fommunistische Betriebsrätezentrale jest ver- langen wird jedenfalls von kommunistischer Seite aeftellt mer- ftreit zu treten. findet, der Streit, der anfangs ein reiner Lohnfampf ge- den und im Reichstag zu lebhaften Auseinandersetzungen
wesen sei, machie fich zu einem politischen Macht- führen.
Der Kampf um den Generalstreif.
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fampf aus, fo sei demgegenüber festgestellt, daß es sich für Sicherlich wäre eine reichsgefeßliche Ordnima diefer Die auf dem linfesten Flügel der Nadikalen stehenden Arbeiter. die Drahtzieher der Bewegung von vornherein darum ge- Materie einer Verordnung vorzuziehen gewefen. Das Be- gruppen versuchen, die wilden Streits der Elektrizitäts- und Gashandelt hat, einen Schlag gegen die Gewerkschaften und gegen denkliche der Verordnung besteht nicht so sehr in ihrem n- arbeiter auszunugen, um die Arbeiterschaft Berlins in einen poli die sozialistische Verwaltung Groß- Berlins zu führen. Mit balt selbst, als in der ihr innewohnenden Tendenz zur Er- tischen Generalftreit zu treiben. Nachdem in den lesten Nächten in Borbedacht haben sie diefen Streit gegen die Arbeiterbewegung weiterung. Ms im März 1907 in Baris ein Elektrikerftreif den Straßen Aufrufe angeschlagen wurden, die zur Wahl revolutiound gegen den Sozialismus angezettelt und von vornherein ausbrach, ordnete Clemenceau das Einfeßen von Genietruppen närer Arbeiterräte und zur Preffamierung des Generalftreits auf. waren fie entschloffen, ihn folange zu verfchleppen, bis die an. Jaurès bekämpfte diefe Verfügung mit dem Simpeis forderten fyndikalistische Wünsche, die von den Arbeitern betm Gegenwehr in Form eines staatlichen Eingreifens geradezu darauf, daß fie einem Schub privatfapitaliftifcher Lefen der Aufrufe nicht weniger verlecht wurden- versuchten@ toherbeigezwungen war. Dann hatte man die schönste Gelegen. Intereffen aleichkomme. Logischerweise mükten Betriebe, die truppe diefer radifalen Gruppen, heute vormittag den Generalstreit beit, zum Rampf argen die stootliche Vergewaltigung" aufau- auf solche Weise geschützt würden, in den Gemeinbesis auf andere Weife an erzwingen. In das Verwaltungsge rufen, die Geschichte der linksradikalen Bewegung um eine überführt werden. neue Niederlage zu bereichern, neue Verbekung und Zer- Die Verordnung des Reichspräsidenten betrifft totfäch- metallarbeiterverbandes brang eine Anzahl.A.P.D. sebina in die gesamte Arbeiterbewegung hineinzutragen. lich Betriebe, die in Deutschland fast allaemein in Gemein- und Arbeiterunion- Leute ein und verlangte von der OrganisationsDurch die forben erichienene Verordnung des beiit überführt worden find, ganz besonders trifft dies auch leitung, daß fie ben Generalftreit proflamiere. Ais Meichspräsidenten ist der erfte med erreicht. Obwohl für den Fall Groß- Berlin zu. Gegen eine Ausnutzung der das abgelehnt wurde, wurden die Revolutionäre tätlich uns diese Verordnuna dos Streifrecht der Arbeiter in den lebens- diefer Verordnung innewohnenden Tendenz zum Sdnik pri- mußten zum anfe hinausgeworfen werben, mas um fo notwendigen Betrieben aufrechterhält und nur einer Schädi batfapitalist icher Betriebe müffen rechtzeitig Borkehrungen leichter gelang, als fie fich vor einem ihnen entgegengehaltenen Negung der Gesamtheit dura terroristische Bewegungen por detroffen werden. Im übrigen bebollen wir uns vor, auf volver mutia zurüidsogen. Der Borgeng zeigt, in meld) getuiffentefer Weise sich revolutiobengen will. wird es an wilden Schmähungen gegen diefen dieje etwas verwickelte Angelegenbeit zurüdzukommen. när nennende Arbeitergruppen, die vom Arganisationsleben feinen ..Gewaltstreich der Ebert- Republik" nicht fehlen. Was weiter blassen Schimmer haben, immer wieder versuchen, die Arbeiterschaft folgen wird, ist allerdings ungewiß. Am Montag erschien an allen Strakeneden ein arimes Blafat, untera ichnet von Die Verhandlungen mit den Elektrizitätsarbeitern haben bis in politische Konflikte zu verwickeln. Bei der Bedeutungslosigkeit den 11 S., P.D.- und A.A.P.T.- Fraktionen der„ rebo- zur Stunde noch zu feiner Verständigung geführt. Die streitenden biefer Gruppen ist auf einen Erfolg nicht zu rechnen, verousgefezt, lutionären Arbeiterräte". das zum Generalftreif auf Arbeiter verbarrer meiter im Streif und sind heute vormittag zu- daß die Arbeiter die Bernunft bewahren und den Herren die richtige forderte ett erflären die Draane der linken 11.S.B. und fammengetreten, um über die durch die Abstimmung der Gemeinde- Antwort geben. der A.D., daß ihre Unterschriften gefälscht geoefen arbetter veränderte Situation zu beraten. Das Ergebnis dieser feten. Die Leitung der R.D. erflört die Generalstreifbarole Berfammlung fiegt ned nicht vor, für einen Schlag ing Waffer und erklärt, es müße nicht beißen: Seraus aus den Betrieben!" sondern Sinein in die Betriebel" Die Arbeiter müßten unter Leitung der Betriebsräte- also etwa auch jener, die mit gefälschter Unter
Noch keine Verständigung.
Die Angestellten zum Streif.
Die Vertrauensleute der Bureaubilfearbeiter, die Da am Montag die Betriebsversammlung der Angestellten der dem Magiftrat bis heute vormittag 10 Uhr Zeit zu einer Erklärung St. E. W. mit Rücksicht auf die noch schwebenden Berhandlungen der meneben haben, ob er bereit ist, mit ihnen über weitere Gehalts- Arbeiter mit dem Magistrat verschoben wurde, fand am Dienstag erhöhungen au berhandeln, werden am Nachmittag zusammentreten. I bormittag 11 Uhr diese Versammlung statt. Gleich zu Anfang wurde