2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 250.
Freitag, den 26. Oktober 1894.
Arbeiter!
Parteigenoffen!
11. Jahrg.
Die Verhandlungen wegen Beendigung des Bierboykotts find abgebrochen worden, weil die Ningbrauereien eine Bedingung stellten, deren Annahme mit der Ehre der Arbeiterschaft unvereinbar ist. Die Vertreter des Brauerrings hatten die Stirn zu fordern, daß der Friedensschluß davon abhängig gemacht werde, daß 33 Arbeiter nie mehr in den Betrieben der Ringbrauer beschäftigt werden.
Arbeiter! Parteigenossen! Ohne jeden Anlaß seitens der betreffenden Arbeiter sind am 16. Mai Hunderte aufs Pflaster geworfen worden. Und nun sollen nach monatelanger Aussperrung, nach monatelangen Entbehrungen dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der Eristenjlosigkeit, also dem langsamen Zugrundegehen überliefert werden, dreiunddreißig Mann, von denen keiner Schuld an dem Boykott trägt. Sie sollen als Opfer des Kapitalistenübermuthes auf der Strecke bleiben. An der barbarischen Doppeldezimirung des 16. Mai hatte der Brauerring nicht genug seine Rache verlangt die Vernichtung von weiteren dreinnddreißig Existenzen. Arbeiter! Genossen! Wir wissen, daß wir in Eurem Sinne gehandelt haben, als wir diesem ungeheuerlichen Anfinnen ein empörtes furzes Nein entgegenseßten und die Verhandlungen abbrachen. Die Arbeiter Berlins konnten und wollten einen ehrlichen Frieden schließen; niemals aber werden wir unsere Hand dazu bieten, niemals werden. die klassenbewußten, in den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie organisirten Arbeiter dulden, daß ein
geschlossen wird.
ehrloser Friede
Nun ist die Entscheidung getroffen. Der Boykott muß mit erneuter und vermehrter Energie fortgeführt werden. Die Parole
Kein Tropfen Ringbier
muß mit unwiderstehlicher Macht zur Durchführung gelangen.
Jeder einzelne Arbeiter muß seine ganze Kraft aufwenden, um den Boykott zur vollen Wirkung zu bringen. Dazu ist nöthig, daß die gesammte Arbeiterschaft mit verdoppelter Kraft Hand aus Werk legt, die zur Organisation, Ueberwachung und Durchführung des Boykotts erforderlichen Maßregeln energisch zu unterstützen. Es bedarf aller Kraft, aller Energie, denn die Brauerdirektoren haben offen erklärt, die Unterwerfung der Berliner Arbeiterschaft durch neue Maffenmaßregelungen erzwingen zu wollen! Arbeiter, Parteigenossen! Der Brauerring hat zwar Millionen zur Verfügung und wird in diesem Klaffenkampfe auch fernerhin Hunderttausende opfern; hinter uns aber stehen die Massen, auf unserer Seite ist das Recht, ist die Begeisterung, ist der Opfermuth. Und an Euren Opfermuth appelliren wir abermals. Die unschuldigen Opfer kapitalistischen Uebermuthes dürfen nicht dem Hunger preisgegeben werden. Seit Monaten liegen diese Hunderte existenzlos auf der Straße. Wir wenden uns deshalb an die Arbeiter von ganz Deutschland um thatträftige und schnelle Unterstützung. Der Kampf ist uns aufgezwungen worden. Die Berliner Arbeiterschaft hat den Handschuh aufgenommen und sie wird den Kampf durchführen bis zum Ende. Arbeiter! Euer Klassen Intereffe nicht blos, Eure Klassen Ehre ist im Spiel. Da giebt es keinen anderen Gedanken als Sieg! Vorwärts zum Sieg! Kein Tropfen Ringbier! Hoch der Boykott!
Boykottfreies Bier liefern:
lottenburg.
Friedrich Reichenkron, Char
Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin . Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann. Münchener Brauhaus, Attien- Gesellschaft, Berlin . Süddeutsche Branerei, Karl King 1. Ro., Berlin . Brauerei Müggelfchlößchen, Friedrichshagen . Nordstern- Brauerei, Berlin . Rathenower Exportbrauerei- Niederlage. Juh. May Dennhardt, N.W. , Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. Schloßzbranerei, Fürstenwalde . Niederlage bei Franz Heiser, N., Liesenstr . 5. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frank furt a. D. Niederlage Greifswalderstr. 228. Phönig- Brauerei, C. Radon, Lichterfelde . Brauerei Jagdschlößchen, Eberswalde . Niederlage
Edm. Senter, Swinemünderstr. 45. Brauerei Wusterhausen, Vertreter: Max Fleischer , Reichenbergerstr. 155. Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, Mühlenstraße 49a.
Louisen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72. Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152.
Bürgerliches Brauhaus, Ludenwalde. Niederlage Gust. Spiekermann, Weberstr. 66. Export- Brauerei Grabow a./D. bei Stettin . Nieder lage Marthen, Bellermannstr. 6.
Das
Die Boykott- Kommission.
fonfequenter verführe, und nicht nur diejenigen besteuerte, die ihr anscheinend gerade in die Hände fallen.
Soziale Uebersicht.
Wer da frägt, wie denn diese so eigenthümlich erzielten Einnahmen verwendet werden, erhält zunächst Belehrung durch einen Blick auf den von der Innung allerdings fostenlos ver- werden; diese erstreckt sich nach dem Entwurf auch auf gewerbsEine Luftbarkeitssteuer soll in Breslau eingeführt walteten Arbeitsnachweis. Im Jahre 1893 gab die Gastwirths- mäßig Innung für den Arbeitsnachweismeister, den Sekretär und den mäßig betriebene Vorträge auf Klavieren und mechanischen oder anderen Musikinstrumenten in Gast- und Schankwirthschaften, Rassenboten in Summa 3300 Mart an Gehalt aus, ferner für Miethe und Inserate 2700 Marf. Durch diesen Arbeitsnachweis sowie auf die Karouffels, Schaufeln, Schießbuden u. s. w. Je wurden 1893 im ganzen 3672 Stellen nachgewiesen, darunter größer das Lokal, desto höher die Steuer. Die vielgerigte Ueberfüllung der Schulklassen wurde nur 800 sogenannte feste Stellen.
Einen Begriff von der Geringfügigkeit dieses Wirkens be- fürzlich vor dem Schöffengericht in Halle bei Gelegenheit einer tommt man, wenn man damit die Thätigkeit der anderen, im Verhandlung gegen einen Lehrer konstatirt. Der Lehrer Ernst Gastwirthsgewerbe bestehenden Arbeitsnachweise vergleicht. So Schmidt aus Gröbers wurde wegen fahrlässiger Mißhandlung wurden im selben Jahre nachgewiesen: vom Verein Berliner eines Schülers zu 6 M. Geldstrafe verurtheilt. Als strafmildernd Gastwirthe 13 309 Stellen, vom Verein der Weißbierwirthe wurde angenommen, daß der Angeklagte 135 Kinder zu unter9430 Stellen, vom Verein der Gastwirthsgehilfen 4360 Stellen, richten habe, wobei strenge Zucht von nöthen sei. vom Kellnerverein 3282 Stellen, vom Deutschen Kellnerbund 3007 Stellen, vom Nachweis für Kellner und Hausdiener 2000 Stellen.
Bedeutung, daß selbst ihre eigenen Witglieder ihn zum großen Der Arbeitsnachweis der Innung genießt eine fo geringe Theil nicht benutzen; ja eine Umfrage bei einer Reihe größerer Gastwirthe ergab, daß nur einer von ihnen den Innungsnachweis in Anspruch nahm. Es sei bier noch auf den Umstand hingewiefen, daß die ausgeschriebenen Steuern in 400 Fällen eyetutorisch eingetrieben werden mußten.
Die Schuhmacher Innung hat im Jahre 1893 von Nichtmitgliedern 1692,90 M. durch Steuern erhoben. Von diesem Betrage konnte ebenfalls ein beträchtlicher Theil erst durch Zwang eingetrieben werden.
Wohlfahrtseinrichtungen. Durch die Gründung einer Pensionskasse will künftig der Bochumer Verein seine gefesselt". Beamten an sich fesseln. Die Arbeiter werden auf andere Art
Zur Widerfinnigkeit des Zeufus- Wahlsystems. In Essen haben zwei Personen genau ebensoviel politisches Recht in Kommunalangelegenheiten, als 10 240 Personen. Zur ersten Abtheilung gehören außer den Ehrenbürgern diejenigen Wähler, welche 40 468,10 M. und mehr Staats- und Gemeinde- Steuern zahlen. Zur ersten Abtheilung zählen außer dem Fürften Bismarck und Dr. Hammacher( Berlin ) nur die Herren Geh. Kommerzien rath Krupp und Gewerke August Waldthausen. Zur zweiten Abtheilung gehören die gehören die Wähler, welche Wähler, welche weniger als Das Maß dessen, was die Schuhmacher- Junung auf dem 40 468,10. bis 750 M. Steuern zahlen, insgesammt 347. Gebiete der Wohlfahrtseinrichtungen geleistet hat, ergiebt sich aus Zur dritten Abtheilung gehören Wähler, welche weniger als folgender Aufstellung. Es wurden von der Innung ausgegeben: 750 M. Steuern zahlen, im Ganzen 10 240. Jede Abtheilung An Miethe 1000 M., Gehalt des Gesellen Vorstehers 900 M., hat vier Stadtverordnete zu wählen, außerdem die erste und Einrichtung für Herbergswesen nichts, Altgesellen und ziveite Abtheilung noch je einen Stadtverordneten bis Ende 1896; Gesellenausschuß 100 M., Jnnungsschiedsgericht 659 M., Wander- mit anderen Worten: 351 Wähler der ersten und zweiten Abunterstügung 13 M., Verwaltungskosten, Drucksachen und theilung wählen 10, 10 240 Wähler der dritten Abtheilung vier Porti 492 M. 30 Pf., Gehälter 1150 M., Gratifikationen 150 M., Stadtverordnete. Noch überzeugender tritt die Ungeheuerlichkeit Sächliches 37 m. 30 Pf. Also auch hier die zahlenmäßige Ant- des Wahlgesetzes hervor, wenn man einen Blick in die WählerUnd darum muß die erhebliche Summe von 1692,90 Mart zu In die Reichs- Gewerbeordnung sind bekanntlich eine Anzahl Theil exekutorisch von ganz unbetheiligten Leuten herbeigeholt Bestimmungen hineinpraktizirt worden, welche den ausgesprochenen werden! Zweck haben, die Innungen zu privilegiren und dadurch wieder, wie Noch schöner sieht es mit dem Wirken der Schneider das hohle Schlagwort lautet, das Handwerk zu heben". Während es Innung aus. Trotzdem deren Aktionsgebiet im Statut auf unter den verschrumpften Zunftbrüdern wirklich einige Ideologen Berlin und 7 Kilometer im Umkreis" angegeben ist, übt sie ihre gab, die allen Ernftes von der Wiederaufzimmerung des längst Thätigkeit in der Hebung des Handwerks" nur auf die Stadt unter den Füßen verschwundenen" goldenen Bodens" selber aus. Frägt man aber, wozu denn im Statut ein träumen mochten, wiesen bei der Berathung im Reichs- so weites Wirkungsgebiet angegeben stehe, so erhält tage die Arbeitervertreter darauf hin, daß die wenigen Leute, die man die naive Antwort: Ja, das haben wir so von ehrlich eine Hebung des Handwerts durch gefeßliche Privilegien den Schuhmachern abgeschrieben! erwarteten, gar bald bitter enttäuscht sein würden, daß aber bei denjenigen Handwerkern, die vernünftig genug seien, sich nicht für den Innungsrummel zu begeistern, nichts als Misstimmung und Widerwillen über die zu erduldenden Bedrückungen und Beläjiigungen einkehren würde.
Fiasko des Innungsrummels. wort, daß fast garnichts von der Innung geleistet worden ist. Liſten wirft. Der dritten Abtheilung ist die übergroße Mehr
"
Wir würden unsere Pflichten vernachlässigen, wenn wir nicht noch einige Charakterzüge aus dem segensreichen Wirken dieser Innung wiedergäben.
Als sie das heiß ersehnte Privileg des§ 100 f empfangen hatte, wurde die Sache verblüffend leicht arrangirt. Man schrieb Die Richtigkeit dieser von sozialdemokratischer Seite geäußerten einfach aus dem Berliner Adreßbuch die Namen der 8000 Per Anschauung trat gar bald zu Tage. Die Zwedlosigkeit und fonen ab, die darin als Schneider aufgeführt stehen, und oftroyirte Schädlichkeit der Privilegien ergiebt sich schon aus dem vorher für jedermann aus dem Volte der Nadel einen Steuerbetrag von 50 Pt. gewiß taum für möglich gehaltenen Umstande, daß die Aufsichts- und zwar unbekümmert darum, daß im Statut nur 45 Pfennig behörde vielfach gezwungen war, den Innungen ihre Privilegien als Beitragsleistung festgesezt sind. Die Wirkung dieses genialen nach und nach wieder zu entziehen oder ihnen wenigstens die Vorgehens fann man sich denken; es wurden nicht weniger als Entziehung anzudrohen; die grenzenlose Unfähigkeit der Hand: 3374 3 wangsvollstreckung 3- Anträge bei der Gewerksmeister, von ihren Vorrechten entsprechend richtigen Gebrauch werbedeputation gestellt. zu machen, trieb die Aufsichtsbehörde widerwillig zu diesem be- So sieht die Hebung des Handwerks durch die Innungen in schämenden Schritt. der Praxis aus. Die Thätigkeit, welche die Aufsichtsbehörden auszuüben Es wäre mehr wie ungerecht, diesen galvanisirten Leichnamen haben, bewegt sich zur Zeit vornehmlich einzig in dieser noch ferner ihre nichtsnußigen Privilegien zu belassen. Die Richtung. Erst in ihrer legten Sigung hat die Gewerbe- Grfahrungen, die mit den Privilegien gemacht worden sind, deputation des Berliner Magistrats sich dahin entschließen müssen wohl oder übel dazu führen, daß sie den Innungen übermüssen, bei dem Polizeipräsidium zu beantragen, der Berliner haupt nicht mehr verliehen werden. Gastwirths Innung, der SchuhmacherInnung Erwägungen ähnlicher Art haben denn wohl auch die Geund der Schneider Innung die auf grund des§ 100 fwerbedeputation dahin geleitet, sowohl der Buchdrucker der Gewerbe Ordnung verliehenen Privilegien wieder zu ent. Innung als auch der Töpfer Innung das Gesuch um ziehen. Der berühmte§ 100 f giebt bekanntlich den Innungen Ertheilung der Privilegien aus§ 100e 1-3 der Gewerbe- Ordnung unter Anderem das Recht, die nicht ihr angehörigen rundweg abzulehnen. Arbeitgeber des betr. Gewerbes, die Gehilfen beschäftigen, zu den Die Gewerbe im Ganzen, in denen diese Innungen errichtet Kosten mit heranzuziehen, welche die Wohlfahrtseinrichtungen" sind, werden durch diesen Beschluß nichts verlieren, die Nicht der Jnnung verurfachen. innungsmitglieder aber werden vor nuglofen Bedrückungen und Belästigungen bewahrt bleiben.
Diesen gefeßlich geduldeten Brauch übt die Gastwirths. innung so fleißig, daß zwei Drittel ihrer Einnahmen sich aus den Taschen ihrer Nichtmitglieder herleiten. Ja, das Verhältniß würde hier noch weit auffälliger sein, wenn die Innuug
zahl der Männer von Bildung zugetheilt, fast sämmtliche höheren Verwaltungsbeamten( u. A. der Oberbürgermeister), die richterlichen Beamten, die Geistlichen und die höheren Lehrpersonen.
Die Nachtarbeit für Kegeljungen ist von der Schulinspektion der Amishauptmannschaft Dresden Neustadt verboten worden. Nach der Verordnung dürfen Kinder unter 14 Jahren nach 9 Uhr Abends nicht mehr zum Kegelauffezen verwendet
werden.
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Ein städtischer Arbeitsnachweis soll nun auch München errichtet werden. In der letzten Magistratssitzung wurde verkündet, daß das Ministerium des Innern und die fgl. Regierung von Oberbayern dem Magistrat die Errichtung eines städtischen Arbeitsnachweises nahegelegt haben. Es wurde zur näheren Berathung der Sache eine Kommission gewählt, bestehend aus 4 Magistratsräthen und 4 Gemeindebevollmächtigten, welche sich zugleich mit den das Gewerbegericht betreffenden Fragen be fchäftigen soll.
Gegen die Lehrlingezüchterei. Das Württembergische Justizministerium hat eine bemerkenswerthe Verordnung erlassen. Nach dieser sollen Gericht 3 und Amtsnotare bei Annahme eines zweiten Lehrlings die Genehmigung des Justiz ministeriums hierzu einzuholen haben. Das gleichzeitige Halten von mehr als zwei Lehrlingen seitens eines Notars ist fünftig nicht mehr zulässig. Wenn ein Notar die Genehmigung des Justizminifteriums zu gleichzeitiger Annahme zweier Lehrlinge nachsuchen will, so ist in dem Gesuch das Bedürfniß eingehend nachzuweisen, wobei zutreffendenfalls auch das sonstige Kanzleipersonal des Notars namhaft zu machen ist.
Die Errichtung eines Gewerbegerichts in Tuttlingen ( Wtg.) wurde auf ein Gesuch des Gewerkschaftsausschusses bin im Gemeinderath debattirt, aber mit folgender eigenthümlichen Begründung abgelehnt: Tuttlingen , Auszug aus dem Gemeinderaths- Protokoll vom 15. September 1894. 8. Die Frage der Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichts wird berathen und in Erwägung, daß bisher alle angefallenen Streitfälle so rasch als möglich erledigt worden sind, und außer von Franz Hoffmann der Wunsch nach Errichtung eines solchen Gerichts von niemand sonst geltend gemacht worden ist, wird beschlossen, ein gewerbliches Schiedsgericht vorerst nicht zu errichten. Diesen Auszug beglaubigt Rathsschreiber Bofinger.