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Ein Mordprozeß aus der Rappzelt.

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abgegeben. R A. Dr Johanny teltt biefen Bembungen scharf anfiaft, ift, wie er fagt, Augenzeuge bavon gewefen, wie Weigelt entgegen und behauptet, daß diese Behauptung zum ersten Male mit Fäusten bearbeitet worden sei. Dieser habe immer aufgestellt werde. Er beantragt eventuell die Bernehmung der in gewimmert: Bitte, bitte, meine Herren." Er fei nicht imm Ein Borgang aus den Märzunruhen des Jahres 1920 be- der Berhandlung vor dem Militärgericht tätig gewesenen Kriegs- ftande gewesen, die Treppe hinaufzugehen, schäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts II durch eine gerichtsräte zum Beweise dafür, daß dort von drei Schüssen, die Anflage wegen Totschlages gegen den Leutnant d. R. Re- der Angeflagte abgegeben haben soll, feine Rede gewesen sei. man habe ihn tragen müssen, gierungsbaumeister Paul Schüh. Der Heizer Paul Weigelt 3wei Leumundszeugen, der Bürgermeister von Steglig Buhrom mobel er immer wieder rief: Bitte! Bitte!" Der Zeuge ist so em­versuchte sich am 24. März Einlaß in die Lichterfelder Kadetten und der Bataillonsfommandeur Bernhardt, geben den Angeklagten pört gewefen, daß seine schon durch die ganzen Zeitverhältnisse er anstalt zu verschaffen. Bei dem dabei entstandenen Handge das Zeugnis, daß er sich in den Unruhen als ein ruhiner, bedachter regten Nerven ganz zerrüttet wurden, sc daß er das Krankenhaus menge mit dem Posten wurde er verwundet. Er wurde in und sehr zuverlässiger Soldat bewährt habe. R.-A. Dr. Johanny hat einige Bedenken gegen das Geschäftszimmer des Angeklagten Schüß gebracht, wo er sich des Getöteten, Zeuge Kliem, hat diesen als Der Hauswirt aufsuchen mußte. die Aussage des Zeugen, der vor dem Militärgericht gar nicht ver­angeblich zwar schweigend, aber sehr unruhig benahm und vor nommen sei und nun plößlich in die Erscheinung trete. Es wird fehr bescheldenen, harmlosen Menschen dem Berhör zu entfliehen suchte. Er soll, da ihm der Ausgang festgestellt, daß dieser Zeuge durch Frau Weigelt ermittelt worden ist. durch Anwesende versperrt war, Leutnant Schüß wiederholt tät fennengelernt. Er fei nie gewalttätig gemesen und habe sich immer Hierauf wurde die Sigung auf Donnerstag vertagt. Donners­lich angegriffen und nach dem Revolver des Angeklagten ge- vaterlands- und königs'reu gezeigt. Sein Wunsch sei immer gewesen, tag vormittag soll ein Lofoltermin behufs Augenscheinnahme in der griffen haben. Dieser habe ihn dann durch zwei Kopfschüsse Golbat zu werden. Er habe infolge eines Unfalles an Krämpfen ehemaligen Radettenanstalt in Groß- Lichterfelde staufinden. getötet, um ihn unschädlich zu machen. Später stellte es fich gelitten, die wohl auch auf seinen Geisteszuf and einwirften, ohne heraus, daß Weigelt irrfinnig war. Den Vorsig im Gericht daß er den Eindruck ein's Geiftestranten machte. Der Zeuge hält fuhet Landgerichtsdirektor Stelzner. die Anflage vertritt Strats es für ausgeschleifen, daß sich Weigelt an einem soldaten. anwaltschaftsrat Dr. Orthmann, die Berteidigung führt R.- 2. feindlichen Unternehmen beteiligt haben könnte.- Mehn Dr. Johanny. Es sind 25 3eugen geladen Als Sachverständige lich äußern sich noch mehrere andere Zeugen, u. a. auch der Kriminal­find Oberleutnant Reinide, Geh. Medizinalrat Dr Pfleger oberwachtmeister Friedrich, Bersihender des Kriegervereins, und Schieffchverständige Barella anwesend. Die Staats­anwaltschaft steht auf dem Standpunkt, daß der Angeklagte

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über das zulässige Maß hinausgegangen

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sei. Bei der Anwesenheit so vieler Personen in dem Zimmer wäre es wohl möglich gewesen, den Mann festzuhalten und an der Flucht zu verhindern, ohne auf ihn zu schießen, zumal nach dem Nosteschen Erlaß die Anwendung der Schuhwaffe nur zuläffiq fein sollte, wenn andere Waffen nicht vorhanden sind. Die sämtlichen militärischen Zeugen, die bei dem Vorfall zugegen waren, schilderten diesen im allgemeinen ebenso wie der Angeklagte. Beuge Brüchert, wärter in der Kadettenanstalt, befundet: Er habe gesehen, daß Weigelt, der im Geficht blutete, zur Vernehmung zum Leutnant Schüz hinauf getragen wurde, während er wiederholt bat, ihn doch leben zu laffen. Er habe dies als große Roheit empfunden, denn er mußte annehmen, daß W. so mißhandelt worden sei, daß er nicht mehr Taufen fonnte.- Zeuge Kriminaloberwachtmeister Borf, der den Tatbestand aufgenommen hat, feßt auseinander, daß Weigelt die tödlichen Schüsse nicht in stehender, sondern in liegender Stellung empfangen haben müsse. Der Zeuge, der mit großer Bestimmtheit sich äußert, gibt seiner vollen Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß auf Weigelt, als er am Boden gelegen, ein Stuhl zerschlagen worden sei, daß er dabei einen Schädel bruch erlitten, und man dann, um ihm den Garaus zu machen, Fangschäffe auf ihn abgegeben

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dessen langjähriges Mitalied Weigelt bis zu feinem Ion gewesen ist. Auf Borhalt des Staatsanwalts Dr. Orthmann ver­neint dieser Zeuge, daß Weigelt seine tönigstreue Gesinnung nach der Revolution geändert habe. Die Witwe des Getöteten, Frau weigelt, befundet, daß ihr Mann ein fehr quter, ruhiger Mann gewesen sei, der mit ihr in glücklicher Ehe gelebt habe. Im Jahre 1909 habe er als Lokomotivführer einen Unfall gehabt und sei feitdem launenhaft, verdrießlich gemerden und an mehr und mehr zunehmenden epileptischen Krämpfen erfrankt, durch die er zer streut und wirr wurde. Einige Tage vor seinem Tode hatte er verschiedene schwere Anfälle gehabt. Ihr Mann war sehr pa­triotisch gesinnt und litt an der firen Thee, daß Deutschland den Krieg nur verloren habe, weil er nicht ins Feld habe ziehen können und dafür habe er ihr wiederholt Vorwürfe gemacht An seinem Todestage fei er auf ein Fahrrad gestiegen und habe zu seiner Tochter gesagt:

Jeht geht es in den Schühengraben.

Soziales.

Beamtenbund und Arbeitszeit.

Kürzlich ging die Meldung durch die Presse, das Reichsministe rium habe beschoffen, die Arbeitszeit der Beamten zu ver längern und zu fordern, daß jede verlangte eberarbeit ohne Ent­schädigung geleistet werden soll. Dazu stellt der Deutsche Be­amtenbund fest, daß ihm feine Gelegenheit gegeben wurde, zu diesem Beschluß vorher Stellung zu nehmen. Als Vertreter der organisierten Beamten'chaft erhebt wie in früheren ähnlichen Fällen auch diesmal der Deutsche Beamtenbunnd arun fäßlich den Anspruch, daß er vor Erlaß solcher, das Dienstverhältnis der Beamtenschaft grund'egend ordnender Bestimmungen von den zuständigen Stellen gehört wird. Da das in dieser wichtigen Angelegenheit nicht ge­schehen ist, hat der Deutsche Beamtenbund bei der Reichsregierung ernste Vorstellungen erhoben und um Mitteilung der Gründe gebeten, die zu diesem, den früheren Vereinbarungen widersprechen­den Beschluß reführt haben.

Gleichzeitig hat der Deutsche Beamtenbund gegen die beab fichtigte Erhöhung des Getreibepreises eine ausführ iche Gewalttätia fei ihr Mann nie gewesen, wie alle Bewohner des Eingabe an die Reichsregierung und den Reichsernährungsminister Hauses, in dem fie seit 9 Jahren wohnen, bezeugen fönnen. gerichtet, in der vor einer solchen Maßnahme dringend gewarnt und Rabettenant alt vorüberfem und sich nicht genügend ausnehmer vor endgültigen Entscheidungen beantragt wird. In dieser Ein Zeuge Mud was befundet u. a., daß jeder, der an der die Anhörung von Bertretern her arofen Organ' sationen der A- beit­weisen konnte, in die Wachtstube gebracht wurde. Auch dem Eingabe wird betont, daß eine weitere Beisste gerung von Mehl und Zeugen sei dasselbe passiert, obwohl er einen richtigen Aus Brot von der feftbezahlten Arbeiterschaft nicht getragen werden fann. weis hatte, der anfänglich nicht als zuverlässig erachtet wurde, bis Es gehe nicht an. die Preise für das notwendigste Nahrungsmittel man sich von der Richtigkeit überzeugt und andere Saiten gegen vorwiegend nach den Inderziffern zu regulieren, während anderer­ihn aufgezogen hatte. In der Wachtstube hat der Zeuge unter etwa seits die Kauftraft der Einkommen der großen Masse der 25 Personen auch den Weigelt gefunden, be: Berbraucher fich feineswegs auch nur annähernd dem gefunfenen Gelbwert anpaßt, Unter Anwendung eines solchen Grundsages müßten die Gehälter der Beamten auf das Zwölffache des Friedensbetrages gestiegen sein, während tat'ächlich nur eine durchschnittliche Steigerung um das Bier. bis Fünffache zu verzeichnen ist.

von den Wachtmannschaften mißhandelt

habe. Es felen im ganzen vier Schüsse abgegeben worden, und amar habe ihm der Angeklagte felbst gesagt, er habe drei Schüsse abgefeuert. Der Angeklagte bestreitet dies mit aller Beimmtheit, und auch die militärischen Zeugen befunden übereinstimmend, daß nur drei Schüsse, nicht aber vier, im ganzen gefallen seien. Der worben fel. Der Zeuge hat nach seiner Betundung den Mann Beuge Kriminalwachtmeister Braune befundet, daß der Anges schaften Vorwürfe darüber gemacht, daß sie den Mann verprügelt Plagte auch ihm gegenüber ausgesagt habe, er habe drei Schüffe hätten. Ein Zeuge Baumgart, Angestellter in der Radetten

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