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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 257.

Sonnabend, den 3. November 1894.

Arbeiter! Parteigenoffen!

11. Jahrg.

Die Berhandlungen wegen Beendigung des Bierboykotts find abgebrochen worden, weil die Ringbrauereien eine Bedingung stellten, deren Annahme mit der Ehre der Arbeiterschaft unvereinbar ist. Die Vertreter des Brauerrings hatten die Stirn zu fordern, daß der Friedensschluß davon abhängig gemacht werde, daß 33 Arbeiter nie mehr in den Betrieben der Riugbrauer beschäftigt werden.

Arbeiter! Parteigenossen! Ohne jeden Anlaß seitens der betreffenden Arbeiter sind am 16. Mai Hunderte aufs Pflaster geworfen worden. Und nun sollen nach monatelanger Aussperrung, nach monatelangen Entbehrungen dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der Eristenzlosigkeit, also dem langsamen Zugrundegehen überliefert werden, dreiunddreißig Mann, von denen keiner Schuld an dem Boykott trägt. Sie sollen als Opfer des Kapitalistenübermuthes auf der Strecke bleiben. An der barbarischen Doppeldezimirung des 16. Mai hatte der Brauerring nicht genug seine Rache verlangt die Vernichtung von weiteren dreiunddreißig Existenzen. Arbeiter! Genossen! Wir wissen, daß wir in Eurem Sinne gehandelt haben, als wir diesem ungeheuerlichen Ansinnen ein empörtes kurzes Nein entgegensezten und die Verhandlungen abbrachen. Die Arbeiter Berlins konnten und wollten einen ehrlichen Frieden schließen; niemals aber werden wir unsere Hand dazu bieten, niemals werden die klassenbewußten, in den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie organisirten Arbeiter dulden, daß ein

geschlossen wird.

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ehrloser Friede

Nun ist die Entscheidung getroffen. Der Boykott muß mit erneuter und vermehrter Energie fortgeführt werden. Die Parole

Kein Tropfen Ringbier

muß mit unwiderstehlicher Macht zur Durchführung gelangen.

Jeder einzelne Arbeiter muß seine ganze Kraft aufwenden, um den Boykott zur vollen Wirkung zu bringen. Dazu ist nöthig, daß die gesammte Arbeiterschaft mit verdoppelter Kraft Hand ans Werk legt, die zur Organisation, Ueberwachung und Durchführung des Boykotts erforderlichen Maßregeln energisch zu unterstüßen. Es bedarf aller Kraft, aller Energie, denn die Brauerdirektoren haben offen erklärt, die Unterwerfung der Berliner Arbeiterschaft durch neue Massen­maßregelungen erzwingen zu wollen! Arbeiter, Parteigenossen! Der Brauerring hat zwar Millionen zur Verfügung und wird in diesem Klassenkampfe auch fernerhin Hunderttausende opfern; hinter uns aber stehen die Massen, auf unserer Seite ist das Recht, ist die Begeisterung, ist der Opfermuth. Und an Euren Opfermuth appelliren wir abermals. Die unschuldigen Opfer kapitalistischen Uebermuthes dürfen nicht dem Hunger preisgegeben werden. Seit Monaten liegen diese Hunderte existenzlos auf der Straße. Wir wenden uns deshalb an die Arbeiter von ganz Deutschland um thatkräftige und schnelle Unterstützung. Der Kampf ist uns aufgezwungen worden. Die Berliner Arbeiterschaft hat den Handschuh aufgenommen und sie wird den Kampf durchführen bis zum Ende. Arbeiter! Euer Klassen Interesse nicht blos, Eure Klassen Ehre ist im Spiel. Da giebt es keinen anderen Gedanken als Sieg! Vorwärts zum Sieg! Kein Tropfen Ringbier! Hoch der Boykott!

Boykottfreies Bier liefern:

Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, Char­ lottenburg .

Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin . Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann.

Münchener Brauhaus, Attien- Gesellschaft, Berlin . Süddeutsche Brauerei, Karl King u. Ko., Berlin . Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichshagen . Nordstern- Brauerei, Berlin . Rathenower Exportbrauerei Niederlage. Juh. Max Dennhardt, N.W. , Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. Schloßbrauerei, Fürstenwalde . Niederlage bei Franz Heiser, N., Liesenstr . 5. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frank. furt a. D. Niederlage Greifswalderstr. 228. Phönig- Brauerei, E. Radon, Lichterfelde . Brauerei Jagdschlößchen, Eberswalde . Niederlage Edm. Renter, Swinemünderstr. 45. Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, Mühlenstraße 49a.

Die Boykott- Kommission.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

man für eine solche That finden könne. Hätte die Angeklagte nicht behauptet, der Gendarm sei total betrunken gewesen, so würde sie ja gerade behauptet haben, er hätte bei vollem Be wußtsein, also aus Charakterschlechtigkeit sich so sehr vergangen, Einer vorsätzlichen und rechtswidrigen und gerade dies würde eine schwere, ja die schwerste Beleidigung Sachbeschädigung soll sich der Konfiseur S. schuldig ge- gewesen sein. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß um die macht und dadurch einen Grund zu seiner sofortigen Entlassung Feststellung des Grades einer etwaigen Trunkenheit des Gendarmen gegeben haben. So behauptete der Bonbonfabrikant Jähnice, nicht herumzukommen sei und beschloß deshalb die Bertagung. den S. auf Zahlung einer Lohnentschädigung wegen un­berechtigter Weise beklagt hatte. Die vorfäßliche Sachbeschädi Geradezu überraschend dürfte auf das Berliner gung suchte Jähnide in ganz origineller Weise zu begründen. Der Publikum der Verlauf einer Berhandlung wirken, die vor Kläger habe, so sagte er, des Vormittags langsam, des Nachmittags einigen Tagen in Erfurt , also gar nicht so sehr entfernt von sehr schnell gearbeitet. Jufolge dessen hätten die Arbeiterinnen, der Berliner Luft, gegen einen fog. Sicherheitsbeamten welche die von ihm gefochten Tafeln zusammenhängender geführt wurde. Vor der Erfurter Straffammer stand der Polizei­Bonbons zu brechen hatten, Vormittags herumgestanden, des wachtmeister Franz Louis Ebert aus Langewiefen unter Anflage Nachmittags die Arbeit aber nicht schaffen tönnen, troß größter der förperlichen Mißhandlung und Bedrohung mit einem Ver Anstrengung. Ein Theil der Tafeln fei deshalb gang ertaltet, brechen gegenüber einem Arrestanten. Die Beweisaufnahme gab wovon die Folge gewesen wäre, daß sich dieselben schwerer und folgendes Bild über die Ueberschreitung der Amtsbefugniß: schlechter brechen ließen und eine bedeutend größere Menge von Ebert hörte in der Nacht zum 9. März dieses Jahres, wie Abfall verursachten, wie bei regelrechter Arbeit. Der Beklagte mehrere junge Leute, welche aus dem Rathhausrestaurant heime rechnete dem Gerichtshof haartlein vor, wieviel Schaden ihm fehrten, sich überlaut unterhielten. Als er die Ruheftörer binnen weniger Tage durch die angeblich chifanös falsch ein- festnehmen wollte, waren sie verschwunden. Gegen 2 Uhr getheilte Arbeitstraftausgabe des Klägers erwachsen sei. Er be- Nachts gelang es ihm, einen der Ausreißer, den 3ifferte denselben auf 5,60 M. Um einer eventuell langwierigen 17jähr. Schmiedelehrling Heß in dem Moment zu erwischen, als Beweiserhebung vorzubeugen, ermäßigte der Kläger um diese derselbe vor der Hausthür seines Arbeitgebers, des Schmiede­- Summe seinen Klage Anspruch. Beklagter wurde zur Zahlung meisters Müller, stand und Einlaß begehrte. Der Meister kam von 34,40 Mark für acht Arbeitstage verurtheilt. Gründe: diesem Wunsche feineswegs nach, rief vielmehr dem Polizei­Durch den Nachweis, daß Kläger des Vormittags langsam, des beamten zu: Nehmen Sie den Lehrling mit nach der Wache, Nachmittags aber desto schneller gearbeitet habe, würde nicht morgen hole ich ihn!" Ebert arretirte auf dieses Geheiß den eine vorfägliche und rechtswidrige Sachbeschädigung dargethan Heß. Als letzterer sich widersezte, applizirte er dem Wider werden. Das Tempo der Arbeit tönnten eine Menge Umstände spenstigen mehrere Ohrfeigen. Auf dem Wachtlokal angelangt, beschleunigen, abgesehen davon, daß ein bestimmter Maßstab für hieß Ebert einem Nachtwächter einen Ochsenziemer" herbeiholen, Nieder- die Schnelligkeit der Arbeit gar nicht zu beschaffen sei. mit welchem er dann den mittlerweile in einer Belle, also

Louifen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72. Brauerei Königs Wusterhausen , Niederlage Reichen­bergerstraße 33.

Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152. Bürgerliches Brauhaus, Luckenwalde . Niederlage Gust. Spiekermann, Weberstr. 66. Export- Brauerei Grabow a./D. bei Stettin . lage Marthe u, Bellermannstr. 6. Brauhaus Hohen- Schönhausen bei Berlin .

Boykottirt sind die folgenden, dem Ring angehörenden Brauereien:

Aftien- Brauerei- Gesellschaft Moabit, Berlin .

Aftien Gesellschaft Schloßbrauerei Schöneberg, Schöneberg . Bergschloß- Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Bockbrauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Kronen- Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Berliner Unions- Brauerei, Berlin .

Böhmisches Brauhaus, Kommandit- Gesellschaft auf Attien, A. Knoblauch, Berlin .

nur

Den Verurtheilten für dauernd

Ein neues Arbeitsverhältniß sei dadurch begründet worden, wahrscheinlich ohne Zeugen, Internirten derart bearbeitete, daß er zum Polier ernannt wurde, behauptete der Maurer bezw. daß der junge Bursche die üblichen Blutunterlaufungen an Arm, Maurerpolier N. und verlangte von seinem ehemaligen Arbeit- Rücken und Kopf davontrug. Als Heß vor Schmerz laut geber eine Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung, aufschrie, rief ihm der Wächter des Gesetzes die Worte obwohl er als. Maurer sich mit dem Kündigungsausschluß zu:" Hund, Dich schlage ich noch todt!" Der Ange­einverstanden erklärt hatte. Die Kammer III unter dem Vorsig flagte gab den Thatbestand im vollen Umfange zu, des Assessors Lohmeyer wies jedoch den Kläger mit der Begrün- will er eine Büchtigung" deshalb vorgenommen haben, dung am 30. Oktober ab, daß die Ernennung zum Polier nicht weil ihm Heß den Namen der beiden anderen Ruheftörer nicht den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses bedeute. Daß der genannt habe. Letzteres wurde durch die Beweisaufnahme wider­Aftien- Brauerei Friedrichshain, Berlin . Kläger mit einer anderen Thätigkeit betraut wurde und einen legt. Es wurde konstatirt, daß Ebert an jenem Abend außer­Attien- Brauerei- Gesellschaft Friedrichshöhe, vorm. Patzen- etwas höheren Lohn wie vorher erhielt, verpflichtete den Arbeit gewöhnlich aufgeregt gewesen und in diesem Zustande die Straf hofer, Berlin . geber nicht, auch zur Erneuerung der sonstigen Bedingungen des that pollführt. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Rücksicht Arbeitsvertrags. auf das offene Geständniß des Angeklagten eine Gesammtstrafe von 3 Monaten und 1 Woche Gefängniß. Der Gerichtshof ver Aus dem Kulturstaat Preußen. Wiederum hat sich jetzt meint jedoch nach Lage der Sache die mildernden Umstände. Es das Amtsgericht II mit einer Sache zu beschäftigen, bei welcher sei bedauerlich, so führte der Erfurter Gerichtshof aus, daß die Prügel, welche ein Gendarm mit dem Ochsenziemer ausgetheilt hier ein mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicher­haben soll, die Hauptrolle spielen. Eine Frau Georgi aus heit betrauter Beamter seine Befugniß in so grober Weife ver­Weißensee fand eines Tages ihren Sohn mit verweinten Augen lett. Es wurde wegen vorsäglicher Mißhandlung, verbunden auf, und auf ihr Befragen erklärte ihr der Knabe, der Gendarm mit der Drohung der Begehung eines Verbrechens auf ein Straf­B. habe ihn in einen Hausflur gedrängt und dort jämmerlich vermaß von 6 Monaten erkannt. hauen. Ein Kamerad des Prügelnden sei während diefer Prozedur unfähig zu erklären, ein öffentliches Amt wieder zu bekleiden, vor dem Hause auf der Straße geblieben und habe fich an der nahm dagegen der Gerichtshof Abstand, da Ebert bisher noch Brügelei nicht beteiligt. Da der Knabe, wie ein Arzt durch Attest unbescholten. bestätigte, wirklich fräftige Brügel bekommen hatte, und Frau Georgi annahm, der Gendarm habe den sich des besten Rufes erfreuen- Ein Bild aus dem Verbrecherleben wurde gestern vor den Knaben mit seinem Bruder verwechselt, der einen Tauben dem Schwurgericht am Landgericht II aufgerollt. Wegen ge Diebstahl begangen haben sollte, hielt sie ihre Vermuthung, daß meinschaftlichen Straßenraubes angeklagt, erschien die mehr als der Gendarm jedenfalls betrunken gewesen sei, erst recht für er- 30jährige Prostituirte Marie Starzinsta mit ihrem Zuhälter, wiesen, und dies bewog sie, gegen den Beamten bei seiner vor dem Arbeiter" Friedrich Wilhelm Nicklowe it, beide domizil­gesetzten Behörde Anzeige zu erstatten. Sie erhielt darauf nicht los, vor den Schranken. Sie sollen den Tischler Zimmermann nur die Antwort, daß die angestellten Ermittelungen keinen An- aus Berlin des Nachts auf offener Straße überfallen und seines halt zum Einschreiten geboten hätten, sondern auch eine An- Wochenlohnes von 43 M. beraubt haben. Der Bestohlene flage wegen Beleidigung. Frau Georgi hatte nämlich in ihrer arbeitete in Rigdorf, hatte am Oster- Sonnabend, den 24. März Anzeige behauptet, der Gendarm sei total besoffen" ge- dieses Jahres seinen Arbeitslohn empfangen und war, nachdem wesen, und diese Behauptung, von der sich in der That nicht er nach Feierabend noch mit seinen Arbeitsgenoffen gekneipt leugnen läßt, daß sie drastisch ist, sei für einen Gendarmen hatte, gegen 10 Uhr Abends feinem Heim in Berlin zu und in hohem Grade beleidigend. Da nun einige Zeugen der Ansicht gepilgert. In der Schönleinstraße der Ecke machte er noch einmal I waren, der Gendarm fönne höchstens als angetrunken bezeichnet der Böckh- und Gräfestraße werden, und da der Gendarm selbst jede Betrunkenheit in Abrede Station", so daß es wenige Minuten nach 12 Uhr war, als stellte und sich auf das Zeugniß seines Wachtmeisters berief, be- er das Maybach- Ufer passirte. Hier redete ihn plöglich ein an­antragte der Staatsanwalt die Vertagung, um den Wachtmeister gejahrtes Frauenzimmer an:, Schnuteken, darf ick mitjehu?" als Zeugen zu laden. Hechtsanwalt Dr. Halpert widersprach diesem Mit einer drastischen, in Berlin aber nicht seltenen Redensart

Brauerei Oswald Berliner, Berlin . Brauerei Julius Böhow, Berlin . Brauerei Borussia , Attien- Gesellschaft, Niederschönweide bei Johannisthal .

Brauerei Gambrinus, Aktien- Gesellschaft, Charlottenburg . Brauerei Carl Gregory, Berlin . Brauerei F. Happoldt, Berlin .

Brauerei Königstadt, Aktien- Gesellschaft, Berlin .

Brauerei Pfefferberg, vorm. Schneider u. Hillig, Berlin . Brauerei A. Werm, Berlin .

Bürgerliche Brauerei, Berlin .

Bürgerliches Brauhaus, Otto Müller , Berlin .

Norddeutsche Brauerei, Attien- Gesellschaft, Berlin .

C. Habel's Brauerei, Berlin .

Gebrüder Josty, Berlin .

Schönhauser Allee .

Echultheiß' Brauerei, Aktien Gesellschaft, Berlin , Abth.

desgl. Abth. II Tivoli.

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Brauerei Schweizergarten, Berlin .

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an

Spandauerberg- Brauerei, vorm. C. Bechmann, Westend bei Antrage und führte aus, daß gerade das, was hier als so schwer wies er das Frauenzimmer ab; doch in demselben Augenblicke

Charlottenburg .

Vereinsbrauerei Rigdorf.

Versuchs- und Lehrbrauerei, Berlin .

Viktoria- Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin . Germania- Brauerei, David u. Martin, Berlin . Brauerei Stralau.

beleidigend aufgefaßt werde, eher zu Gunsten der Angefagten stürzte ein Mann aus einer Bedürfnißanstalt heraus und ver spreche. Stehe fest, daß der Gendarm den Knaben Georgi, fegte ihm einen echten Verbrecherhieb mit der Faust an die er als daß dem man nichts vorwerfen könne, einen Rehle, so daß Zimmermann zu Boden stürzte. Nun fnieten der Bruder besitze, der eines Zaubendiebstahls bezichtigt war, Mann und das Weib auf seiner Brust, visitirten ihm fämnt­wirklich in so energischer Weise geprügelt habe, wie es liche Taschen, bis sie das Portemonnaie fanden, mit behauptet werde, dann sei die Behauptung, der Gendarm welchem sie das Weite suchten. 3. erstattete zunächst keine An­sei total betrunken gewesen, doch wahrlich nicht eine Beleidigung zeige, er ging aber allabendlich nach dem Maybach- Ufer, um des Gendarmen, sondern gerade die einzige Entschuldigung, die die Attentäter zu suchen. Eines Abends arretirten mehrere