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Erschossen hat sich in seiner Heimathstadt Stettin   der Bau­Unternehmer Schröder, der seit einiger Zeit hier etablirt war. Schröder ist ein Opfer der Geldwucherer geworden. Er hinter­läßt seine Frau mit zwei Töchtern in bitterster Nothlage. Zwei Paletotmarder sind in den Handlungsdienern Albert Paulick und Paul Tinney festgenommen worden. Ihnen werden 21 Paletotdiebstähle zur Last gelegt.

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acringen Einnahmen nicht mehr nachkommen, blieb mit der arbeitslos und hatte den Plan gefaßt, mit Dräger zusammen Ladung zu dem Reichsgerichtstermin war Stadthagen Miethe im Rückstande und entschloß sich schließlich, dem Leben nach Wien   zu gehen, um dort in der Siemens'schen Fabrit Arbeit erst sechs Tage vor dem Termin, unmittelbar nach ein Ende zu machen. Auf der Kochmaschine bereitete er Kohlen zu nehmen. Er hatte( nach der Anklageschrift) am 13. Auguft Ginberufung des Reichstags zum 15. d. Mts. zugegangen. Sein feuer, und als die ausströmenden Gafe den Naum füllten, er- auch schon von mehreren Freunden Abschied genommen und ge- Antrag, den Termin zu vertagen, um wenigstens so viel Zeit hängte er sich außerdem noch. Hausbewohner fanden die Leiche sagt, daß er nach Wien   gehe. Doch die Polizei glaubte dies zur Vorbereitung seiner Vertheidigung zu haben, als in Haft­am Dienstag Vormittag auf. Und eine Gesellschaftsordnung, zu nicht, denn sie wußte von dem Angeklagten, daß er am 13. August fachen zugestanden zu werden pflegt, wurde vom Reichsgericht ab deren nothwendigem Bestandtheil solche schauerliche Fälle ge- nur noch so geringe Baarmittel beseffen hat, daß er damit un- gelehnt. In etwa dreistündiger Rede begründete Stadthagen   seine hören, soll mit dem Ausnahmeknüppel oder mit verschärften möglich bis nach Wien   kommen konnte. Beide Angeklagte will Revision, wies darauf hin, daß er durch Ablehnung einer Anzahl Strafgesetzen gegen den Umisturz aufrecht erhalten werden. die Polizei als Anarchisten kennen. Wieso? E stand, immer Beweisanträge in seiner Bertheidigung beschränkt sei, daß er, wie Köstlich! nach der Anklage, fest, daß sie viel in Anarchistentneipen ver- der Vorderrichter selbst ausdrücklich zugiebt, nirgend eine be= Gegen das Schwindel- Schuhzeng wendet sich der Verein fehrten! Sie wurden deshalb(!), polizeilicherseits scharf observirt. leidigende Form angewendet habe. Wenn Der Vorder selbständiger Schuhmacher des Südostens" in einem Flugblatt. Dräger   scheint hiervon nicht viel gewußt zu haben, anders richter ihn dennoch verurtheilt habe, verurtheilt habe, so beruhe diese Die Schuhmacher erklären, daß die billige und schlechte Waare Schäwe, dem diese fortgesetzte Beobachtung natürlich außer Berurtheilung auf der durch nichts zu rechtfertigenden ein besonders auf die Leichtgläubigkeit des Publikums berechnetes ordentlich lästig sein mußte. Am 13. August waren die Schuß- Annahme, daß ein Anwalt, dessen Klienten zweifellos Fabrikat bilde, das aus minderwerthem Material und bei um leute Busse und Finke damit beauftragt, ein Schanklokal in der die gröbften Gesetzesverlegungen haben erdulden müssen, ja deren Die Hälfte herabgedrücktem Lohn hergestellt werde. Sehr oft Blumenstraße, in welchem Anarchisten zu verkehren pflegen, zu Frauen infolge Maßnahmen der Behörden dem Tode entgegen­Beide Polizeibeamte befanden sich in Zivil, fie geführt seien bestehe das Schuhzeug aus dreifach gespaltenem, die Nässe beobachten. den Beweis hierüber habe allerdings der erste schwammartig aufsaugendem, mit Glanzmaterial ansehnlich postirten sich vor dem Lokal und sahen mit Kennerblick, wie in Richter abgelehnt 31var berechtigt sei, Strafanzeige wider die gemachtem und durch Schnellgerbung hergestelltem Sohlenleder. der neunten Abendstunde Schäwe aus demselben herausfam. Beamten zu erftatten, in der Strafanzeige aber nicht erwähnen Zu Kappe und Innensohle werde Kunstpappe verwendet. Dieser Diefer fannte namentlich den Schuhmann Busse und als er beim dürfe, daß die Gesetzesverletzungen wiffentlich, absichtlich und vor erdrückenden Konkurrenz gegenüber haben sich die wirklichen Schuh- Verlassen des Lokals an den Beamten vorüberging, firirte er diese fäßlich begangen seien. Diese Ansicht billigen, heiße, den An­macher im Hinblick auf die gegenwärtig schlechten Erwerbs nach der Anklage mit höhnischem Blick. Dann drehte er sich geflagten schutzlos der absoluten Willkür der Behörden preis­verhältnisse entschlossen, mit einem geringeren Nugen, als bisher, um und ging in das Kleinau'sche Lokal zurück und rief hinein: geben. Die Revision der Staatsanwaltschaft müsse schon des­hürlieb zu nehmen und ebenso billig zu verkaufen. Da sie keine Seht mal, da gehen Spiel!" Als er dann wieder das Lokal halb verworfen werden, weil Magdeburger   Behörden nicht nur Mittel für Reklamezettel, Ladenmiethe 2c. aufwenden, hoffen sie, verließ, schloß sich Dräger ihm an, beide firirten abermals ungefeßlich und rechtswidrig, wie ja auch der erste Richter der Schundkonkurrenz durch ihre gute Arbeit erfolgreich zu be- höhnisch" die Beamten und letztere sahen das Entseßliche, daß annehme, einen von ihm an seinen Klienten Matthies ge­gegnen. Bezüglich der Ausbesserungen weist der Verein darauf die Angeklagten, als sie in der Richtung nach der Markusstraße richteten Brief eröffnet und gelesen hätten auf seinen bin, daß für 1,90 bezw. 2 M. ein Paar Sohlen und Abfäße auf weiter gingen, wiederholt mit den Fingern nach ihnen hinwiesen! Strafantrag wegen unbefugter Brieföffnung, Männerstiefel aus Kernleder nicht herzustellen seien, da die Zu- Dräger verließ dann Schäwe noch einmal, ging ins Lokal zurück, der länger als Jahresfrist gestellt, noch eine Entscheidung nicht thaten und der Lohn für 2-3 Stunden Arbeitszeit dem Meister folgte dann aber sofort wieder seinem Freunde, hinter welchen sei bislang selbst mehr kosten. die Beamten her gingen. Schäwe hatte einen scharfen Schritt angetroffen sondern auch deshalb, weil die An­genommen und fah sich gar nicht um. In der Kaiserstraße tam es eignung des Briefes, wie sie vom Landgericht festgestellt zwischen ihm und dem ihm auf den Fersen folgenden Schuhmann ist, eine Unterschlagung darstelle: er erinnere an die angebliche Buffe zu einem Zusammenstoß. Schäwe, wohl der unausgefeßten Unterschlagung tunert's. Dieser unterschlagene Brief Verfolgung müde, drang auf den Beamten ein und gab ihm bilde das Fundament der Anklage. Der Reichs: einen Fauftschlag ins Gesicht, sodaß der Geschlagene zu taumeln anwalt anerkannte, daß nach verschiedenen Richtungen begann. Busse packte nun den Angeklagten Schäwe mit kräftiger hin die Vertheidigung des Angeklagten beschränkt worden Hand und warf ihn zu Boden. Es entwickelte sich ein Kampf, fei. So hätte z. B. der Antrag, den Landgerichts­bei welchem auf der einen Seite der Schußmann Finke seinem Direktor Isenbart zu befragen welchen Gründen blutenden und bedrängten Amtsgenoffen zu Hilfe eilte, auf der Peus vom Gericht zu der zweifellos ungefeßlichen, vom Reichs­Wegen Blutschande find gestern Vormittag der in der anderen Seite Dräger   auf die Beamten einhieb, indem er aus gericht aufgehobenen Strafe des Ehrverlusts verurtheilt sei, nicht Reinickendorferstraße wohnende 54 jährige Arbeiter Adolf M. rief: Haut die Hunde, es sind Spigel!" Die abgelehnt werden dürfen. Auch gebe z. B. die Feststellung, daß und dessen 22 jährige unverehelichte Tochter Hermine M. zum Schlägerei wogte längere Zeit zwischen den kämpfenden eine Beleidigung für vorliegend erachtet fei, weil Ange. Untersuchungsarrest gebracht worden. uParteien hin und her, und die Beamten trugen flagter Sozialdemokrat und als Sozialdemokrat davon. Verlegungen Endlich Nekognoszirt. Als der Zimmermann Albert Schönice aus verschiedene erschien der Sozialdemokraten vertheidigt habe, zu Bedenken der Englischenstraße zu Charlottenburg   ist der Mann festgestellt uniformirte Schuhmann Rühlemann auf der Bildfläche, bei dessen Anlaß. Jedoch berühren die vorhandenen Gesegesverlegungen worden, der sich am Sonntag Nachmittag um 6 Uhr an der Annäherung Dräger   entfloh. Es gelang schließlich, den das angegriffene Urtel nicht. Die Revision der Staatsanwalt Corneliusbrücke in das Wasser stürzte, aber noch gerettet werden Schäwe festzunehmen. Auf dem Transport nach der Wache schaft sei gerechtfertigt, wenngleich nach Feststellung des Land­konnte. Ueber die Ursache dazu hat die Ehefrau nichts angeben warf sich Schäwe blitzschnell auf den Schuhmann Rühlemann gerichts zweifellos die Magdeburger   Behörden mit dem Brief des und entfloh. Als er verfolgt wurde, blieb er plöglich stehen, Bertheidigers an seinen Klienten gesezwidrig vorgegangen seien. Eine harte Strafe ist in der vorletzten Nacht einem gebildeten griff in die hintere Rocktasche und zog einen geladenen sechs Das Reichsgericht beschloß, Termin zur Verkündigung des Urtheils Rowdy widerfahren, der in freventlicher Weise eine anständige läufigen Revolver hervor. Unmittelbar darauf schoß er auf auf den 13. November festzusetzen. Werden die Omnibuskutscher als Menschen behandelt? Dame auf der Straße belästigt hatte. In der Nacht zum Mitt Rühlemann los, so daß diesem nach der Anklage der Pulver­Die Kugel faufte ihm dicht an Nein und abermals Nein! Der bei der Großen Ber woch paffivte die Kaufmannsfamilie Kr., in deren Begleitung sich dampf ins Gesicht kam. Schäme floh weiter, drehte sich liner Omnibusgesellschaft" feit dem 15. November 1892 be auch die Kindergärtnerin Fräulein B. befand, von einer Festlich der Schläfe vorbei. und schoß noch einmal, ohne zu schäftigt gewesene Kutscher Voß ist Ende September dieses Jahres feit kommend die Chauffeestraße. Der 20 jährige Techniker dann nochmals um Er floh dann in die Kurzestraße hinein, verfolgt ohne vorherige Kündigung entlassen worden und hat deshalb Richard Gaulle begegnete dieser Gruppe und hatte die Frechheit treffen. im Borbeigehen das Fräulein B. um die Taille zu fassen von dem Ruſe:" Saltet ihn! Haltet ihn!" Um dieselbe Beit beim Gewerbegericht gegen die Gesellschaft eine Klage auf und troß ihres Sträubens festzuhalten. 213 Herr Kr. fam der Schlächtergeselle Siebert mit seiner Frau am Arm die Zahlung einer vierzehntägigen Lohnentschädigung angestrengt. erhielt Kurzestraße entlang und wollte den Flüchtling am Rock fest: In der Verhandlung, die am Montag stattfand, legte, wie die der bedrängten Dame Dame zu Hilfe eilen wollte, er sofort von dem Angeklagten einen Schlag ins Gesicht. halten. Da zielte Schäwe auch auf ihn und drückte den Re: Bolts- Zeitung" berichtet, der Direktor Friedmann zunächst einen volver abermals los, ohne zu treffen. Schließlich stellte sich der von Voß unterzeichneten Kontraft vor. Nach demselben ist die Hiernach 1vollte der feige, rüde Patron entfliehen, strauchelte aber auf den Straßendamm, kam zu Falle und erliti Schuhmann Zachan dem Fliehenden in den Weg und versuchte Gesellschaft berechtigt, den Kläger täglich ohne Angabe eines dabei einen Bruch des rechten Unterschenfels. Der Berunglückte ihn niederzuschlagen; da knallte ein vierter Schuß und als Schäwe Grundes zu entlassen, der Kutscher aber verpflichtet, eine dabei einen Bruch des rechten Unterschenfels. Der Verunglückte endlich zu Boden geworfen war, gab er nach der Anklage noch Woche vor seinem Austritt zu kündigen. Im fand Aufnahme im Lazarus- Krankenhause, wird sich aber nach feiner Wiederherstellung noch vor dem Strafrichter zu verzwei Schüsse auf Bachan ab. Dieser hat einen Streiffchuß am übrigen wurde noch vom Direktor Friedmann geltend ge= Kopf und au den Rippen erhalten, außerdem ist antworten haben. macht, daß sich der Kläger   wiederholt gegen die polizei­ihm eine Revolverfugel in den Unterarm gedrungen und hat sich lichen Bestimmungen und gegen die Anordnungen seiner dort während des längeren Krankenlagers des Verwundeten ver- Vorgesehten vergangen habe. Der Kläger sei im Dienst fapfelt. Auch die beiden anderen Beamten sind infolge der Ver: bummelig" und unpünktlich gewesen, einmal sei er sogar legungen einige Zeit dienstunfähig gewesen. Bei der am fol- auf dem Bock schlafend vorgefunden worden. Außer genden Tage bei den beiden Angeklagten vorgenommenen Haus dem habe der Kläger   auch schriftlich bestätigt, daß er an die suchung fand, wie damals berichtet wurde, die Polizei bei Schäme Gesellschaft keine Lohnforderung mehr habe. Der Kläger   er­eine Reihe von Gegenständen, welche nach der Anklage ihr die widerte, daß sich diese Quittung nur auf den rückständigen Lohn Vermuthung nahe gelegt haben, daß er mit Versuchen beschäftigt beziehe. Wenn er nach 18stündiger Dienstzeit von war, um die anarchistische Propaganda der That durch gewaltsame Morgens 51, Uhr bis Nachts 111/2 Uhr sich am andern Tage verwirklichen. Donnerwetter! Es sollen nicht nur sozial­um 2-3 Minuten verspätet habe, sei ihm hierfür jedesmal auch ein Bogen Chiffrirschrift, die darauf hindeuten soll, daß womit er die im Monat ein bis zweimal vorgekommenen fleinen revolutionäre Druckschriften gefunden worden sein, sondern eine Mark von seinem Gehalt abgezogen worden, Schäwe der sogenannten Expropriateurgruppe der Anarchisten Unpünktlichkeiten genügend gefühnt habe. Das Gewerbegericht volver, Chemikalien und Utensilien, wie sie zur Anfertigung von Gesellschaft nach dem Klageantrage zur Zahlung einer Ent angehörte, eine Blendlaterne, mehrere Dietriche, mehrere Re- unter Vorsitz des Assessors Blankenstein verurtheilte die Sprenggeschoffen verwendet werden, eine nicht geladene schädigung von 39,25 Mark. Was zunächst den Kontrakt Granate, und ein Shrapnel( es wird der bekannte anbelange, fo sei derselbe nichtig, da die Kündigungs­Bigarrenabschneider" gemeint sein, als welcher schließlich der frist entgegen entgegen der Bestimmung des§ 122 der Ge­schauerliche Fund enthüllt wurde. D. R.  ). Bei Dräger   ist eine werbe Ordnung für den Arbeitgeber und große Anzahl sozialrevolutionärer Schriften aufgefunden worden. ungleich sei. Bezüglich der Quittung habe das Gewerbegericht ( Weffen Inhalts founten wir nicht erfahren. D. R.  ) dem Kläger geglaubt, daß er diese nur in der Voraussetzung Der Angeklagte Schäwe hat die bei ihm aufgefundenen unterschrieben habe, daß sich die Quittung nur auf den bereits verdächtigen Gegenstände harmlos zu erklären versucht, indem verdienten Lohn beziehe. Im übrigen habe das Gericht feine er darlegte, daß es sich um Hilfsmittel zu elektrischen Spielereien Veranlassung gehabt, die von der Beklagten über die Führung handele und daß er die Granate als Aschbecher benutzt habe. des Klägers vorgebrachten Behauptungen auf ihre Richtigkeit zu 3n der Berhan ng find 24 3eugen und Sachver: prüfen, da, selbst wenn dieselben bewiesen würden, damit noch ständige geladen. Bu lezteren gehören Premierlieutenant fein ge jeglicher Entlassungsgrund vorhanden sei. Erwähnt Seiffert von der Feuerwerkerschule, Kriminalkommissarius sei noch, daß die gesetzwidrigen Kontrattsformulare von der Bösel  , der bekannte Herr, der aus der Ahlefeldt- Tragödie, die Packetfahrt Gesellschaft herrühren, welche bekanntlich vor zirka fich im Gummischlauch- Prozeß abspielte, noch erinnerlich sein wird, Medizinalrath v. Foller, Begirlsphyfifus& öller und wei Jahren ihre sämmtlichen Omnibuffe an die Große Berliner Omnibusgesellschaft" abgegeben hat. Ein eigenartiger Zufall noch vier andere hiesige Aerzte. Nach Berlesung des Antlage: wollte es nun, daß der Direttor Starte von der Packetfahrt­beschlusses beantragt Staatsanwalt Dr. Benedix für die den Gesellschaft in der Berhandlung als Beisiger thätig war. ganzen Tag ausfüllende Verhandlung die Deffentlich feit Wie man Jrre behandelt. Beschuldigungen ungeheuer­auszuschließen. Nach furzer Berathung gab der Gerichts­hof richtig diesem Antrage statt, weil aus der öffentlichen Ver- licher Art wurden dem Krankenwärter Johann Friedr. Woll= handlung Gefahren für die öffentliche Ordnung, brandt zur Last gelegt, welcher gestern unter der Anklage der insonderheit für die Staatssicherheit zu beschweren Körperverlegung vor der neunten Strafkammer des fürchten feien!!!!

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Gesperrt für Fahrwerk und Reiter ist die Straße Am Festungsgraben", zwischen dem Plaz Am Opernhause" und der Straße Hinter der katholischen Kirche" und die Straße 44 der Abtheilung XIII2 des Bebauungsplanes von der Petersburger­

bis zur Thaerstraße.

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Polizeibericht. Am 5. d. M. Morgens versuchte ein Dienst­mädchen in der Wohnung seiner Herrschaft, in der Brandenburg straße, sich mittels Salzsäure zu vergiften. Es wurde noch lebend nach dem Krankenhause gebracht. Am 6, d. M. Morgens stürzte in der Seifenfabrit Koppenstr. 27 ein Arbeiter in den Fahrstuhlschacht und blieb auf der Stelle todt.- In der Brunnenstraße gerieth Nachmittags ein Mädchen nnter die Räder einer Droschte und erlitt einen Bruch des Oberschenkels. Auf dem Hofe des Grundstücks Grenadierstr. 14 wurde ein Knabe beim Spielen durch eine umfallende Billardplatte am Kopfe schwer verletzt. Abends wurde ein Mann in seiner Wohnung. in der Naunynstraße, erhängt vorgefunden.- Im Laufe des Tages fanden drei Brände statt. Witterungsübersicht vom 7. November 1894.

Stationen.

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Barometer

stand in mm,

reduzirt auf

Swinemünde  

Hamburg  

766

d. Meeressp.

Windrichtung

28

Berlin  

766 767

WSM

Wiesbaden  .

768

NW

München  .

768

Wien  

769

Haparanda

769

MO

Betersburg

757

MO

Cort.

751

SW

Aberdeen  

751

766

-

Windstärke 2421( Stala 1-12)

Wetter

Dunst

Nebel

heiter

Dunst

Temperatur

844545oo( nach

Celsius

150

G. 4° R.)

S

wolkenlos

heiter bedeckt

18

bedeckt

-

-3

Regen

11

5

1

woltig Nebel

10

5

2235I

Paris  Wetter Prognose für Donnerstag, den S. November 1894. Etwas wärmeres Wetter mit mäßigen südwestlichen Winden und zunehmender Bewölkung; nachher leichter Regen.

Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Beitung.

Mittel zu

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Die Deffentlichkeit wurde erft 9 Uhr Abends wieder her gestellt. Die Geschworenen gaben ihren Wahrspruch im Sinne der Anklage ab. Der Staatsanwalt beantragte gegen Schäwe 15 Jahre Zuchthaus  (!), gegen Dräger   5 Jahre Ge­fängniß(!). Der Gerichtshof erkannte gegen Schäwe 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverluft und Zulässigkeit der Stellung unter Polizei- Aufficht, gegen Dräger   auf 5 Jahre Gefängniß Dräger   erklärte Revision einzulegen.

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Arbeiter

Landgerichts I stand. Der Angeklagte wurde im vorigen Jahre von dem Apothekenbesitzer L. angenommen, um dessen in Siech­thum verfallenen und geiftestranten Bruder zu pflegen. Wie die An­flage behauptet, hat Wollbrandt den Kranken einmal mit einem Filz­pantoffel gegen den Kopf geschlagen, weil derselbe sich verunreinigt hatte und ein zweites Mal foll er seinem Pflegling, um ihn für die Verunreinigung zu strafen, dessen eigenen Urin eingeflöst haben. Der Singeklagte bestritt dies entschieden. Er habe mit den beiden Dienstmädchen, welche als Belastungszeugen gegen ihn Reichstags- Abgeordneter Genoffe Stadthagen   hatte sich auftreten wollten, stets auf fehr schlechtem Fuße gestanden und solle nun ein Opfer ihrer Rachsucht werden. Der Angeklagte Die Anarchisten im Polizeistaat Preußen. Der Zu- am Dienstag vor dem Reichsgericht in zwei Revisionssachen zu brachte dann Umstände zur Sprache, welche den Gerichtshof sammenstoß zweier Anarchisten mit Polizeibeamten beschäftigte vertheidigen. In der etwas energischen Wahrnehmung seiner nöthigten, die Deffentlichkeit im Interesse der guten Sitte aus Gelegenheit der 1890 er Wahl hatte das gestern das Schwurgericht des Landgerichts I   in umfangreicher Rechte bei die Staatsanwalt zuschließen. Aus dem Urtheile ging hervor, daß der Angeklagte Verhandlung. Auf der Anklagebant figen der Schloffer Adolf Landgericht II zwei Beleidigungen durch die Beweisaufnahme für überführt erachtet war. Das einen Hausfriedensbruch gefunden: Schäme, ein 31jähriger, unbestrafter Mann, und der Mecha- schaft überdies noch nifer Albert Dräger, welcher 25 Jahre alt und gleichfalls Stadthagen   wurde unter Freisprechung von der Hausfriedensbruchs- Urtheil lautete auf drei Monate Gefängniß. Ein merkwürdiger Fundgegenstand, der eines Tages unbestraft ift. Beide Angeklagte werden beschuldigt, am antlage wegen zwei angeblicher Beleidigungen zu 300 Mark Das Reichsgericht mußte mußte Stadt- aus dem Bett der Spree   herausgefischt wurde, spielte in 13. Auguft d. J. Polizeibeamte angegriffen und gemeinschaftlich Geldstrafe verurtheilt. mißhandelt haben, Schäwe außerdem, versucht zu hagen's Revision stattgeben, weil das Gesetz vom Gericht einer vor dem Schöffengericht verhandelten Antlage wegen Dieb hin den Schuhmann verletzt worden war. Stahls das hauptsächlichste Beweismittel. Angeklagt waren zwei Rühlemann, Schußmann nach verschiedenen Richtungen haben, den dem Landgericht Berlin   I wurde der Angeklagte Musiker von der Kapelle der Sommer- Oper im Bellealliance­Bachan und den Schlächtergesellen Siebert durch Revolverschüsse Bor zu tödten, um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen. dann von einer Beleidigung und vom Hausfriedensbruch frei- Theater. Ein Mitglied dieser Kapelle verwahrte im Theater in Den Vorsitz des Gerichtshofes führt Landgerichts direktor Funte, gesprochen, wegen einer ferneren mit 100 M. bestraft. Die von einer Kabuse eine große Anzahl von Notenstücken, die eines Tages die Anklage vertritt Staatsanwalt Dr. Benedig, derselbe Stadthagen   hiergegen eingelegte Revision wurde vom Reichs- spurlos verschwunden waren. Der Verdacht, die Noten gestohlen Mann, der durch den Gummischlauchprozeß und kürzlich durch gericht am Dienstag verworfen, wiewohl der Reichsanwalt zu zu haben, wurde gegen den einen der beiden Angeklagten rege und Betonung seines christlichen Standpunktes weiteren Kreisen be geben mußte, daß das Urtheil erster Instanz von Unklarheit nicht dieser wurde verantwortlich vernommen. Am Tage nach der Ver­nehmung dieses Angeklagten, welcher in seinem Hauptberuf Kanzlei­fannt geworden ist; die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte frei sei. Der Die zweite Revisionssache betraf die Verurtheilung Stadt biener it, wurde aus der Spree   ein großes Packet herausgefifcht, Packscher für Schäwe und Priester für Dräger  . Vorfall, um welchen es sich handelt, ist s. 3. von uns eingehend ha gen's wegen als Beleidigung charakterisirter Ausübung seiner bei dessen Deffnung sich ergab, daß es einen Theil der ver­besprochen worden. Die beiden Angeklagten, welche sich f. 3. in Pflicht als Vertheidiger in den Sachen Peus und Fritsche schwundenen Noten enthielt. Fast gleichzeitig traf bei dem Be der Fabrik von Pinsch kennen gelernt haben, haben sich schließlich und Genoffen zu 4 Monaten Gefängniß und wegen Freisprechung ftohlenen ein anderes Packet mit einigen Noten und einem Begleit. auch in ihren politischen Gesinnungen zusammengefunden und nennen im Falle wider Matthies. Angeklagter und Staatsanwalt schreiben des zweiten Angeklagten ein, in welchem derselbe mit­Dieth theilte, daß er diese Noten jedenfalls aus Versehen mitgenommen fich Anarchiften. Schäwe war nach der Anklage seit dem Mai 1894 haft hatten gegen dies Urtheil Revision eingelegt.

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