Nochmalige
Orts- Krantenfasse
ber
Deffentliche Aufforderung alempner w
zur Steuererklärung
zum Zwecke der Einfommensteuerveranlagung für das Rechnungsjahr 1820.
Auf Grund des§89 des Einkommensteuergesetzes und der Verorbnung des Reichsministers der Finanzen vom 1. Februar 1921 werden alle Deutschen und Nichtdeutschen, die
4
1. im Besicle der unterzeichneten Finanzämter Wohnsig bauernden, auch nur vorübergehenden Aufenthalt haben, 2. ohne im Bezirk und überhaupt im Deutschen Reich Wohnsig und Aufenthalt zu haben,
31
Ru der am Dienstag, ben
18/5
Bayerische Elektrizitäts- Anleihe
Bayernwerk Aktiengesellschaft
vom Jahre 1921
26. April, abends 7 Uhr.%% mündelsicheres vom Jahre 1926 ab zum Nennwerte rückzahlbares Anlehen von M. 300 000 000. in Kaffenlofal, Bauftr. 68 II, stattfindenden sichergestellt durch den jetzigen uud zukünftigen Besitz der obigen Gesellschaft und durch die Bürgschaft des mit seinen! Gesamtvermögen für Kapital und Zinsen haftenden Staates Bayern . Durch Vertrag vom 5. April 1921 ist unter überwiegender Beteiligung des bayerischen Staates die
Ordentlichen Ausschußsizung
werden die Bertreter der Arbeitgeber und der Bersicherten hiermit eingeladen.
Tagesordnung:
Abnahme der Jahresrechnung a) im Bezirke Grundbesiz haben oder ein Gewerbe oder für das abgelaufene Gefchäfts eine Erwerbstätigteit qusüben, b) aus öffentlichen, innerhalb des Bezirkes gelegenennungsprüfungskommiffion. jahr 1920 und Bericht der RechStaffen mitt Rieficht auf frühere oder gegenwärtige Um zahlreiches und pinit Dienstliche oder berufliche Tätigkeit Bezüge erhalten, liches Erscheinen wird höflichst soweit ihr@infommen im Kalenderjahr 1920 oder in dem ersucht. während diefes Kalenderjahres entenden Wirtschaftsjahr mehr Der Borstand. als 10 000. betragen hat, aufgefordert, eine Steuererklärung nach Maßgabe und unter Benugung bes amtlichen Bordeuds in der Zeit vom 1. Dis 30. April 1921 bei dem fiir ihn zuständigen Finanzamt abzugeben.
Dem Einkommen des Ehemannes ist das Einfommen seiner Ehefrau, sofern die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, anzurechnen, ebenso das Einkommen seiner zu seiner Haushaltung zählenden minderjährigen Rinber( eigene Abtömmlinge, Stief, Schwieger, Adoptiv- und Pflegefinder sowie deren ЯbTömmlinge), soweit es sich nicht um Arbeitseintommen ber Rinder handelt.
Die Steuererklärung ist für eine Person
a) bie unter elterlicher Gewalt oder Bormundschaft oder Pflegschaft steht und selbständig zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, von dem Träger der elterlichen Gewalt, bem Bormund oder Pfleger,
b) die nady dem 1. April 1920 verftorben ist, soweit ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlaßpfleger die Ber waltung des Nachlasses übernommen hat, von diesen Bersonen, fonst von ben Erben.
c) die durch Abwesenheit oder sonst Berhinderte, durch Bevollmächtigte
abzugeben. Die amtlichen Bordrucke fiir die Steuererklärung werden zugesandt werden. Stir ble hiermit aufgerorberten besteht aber auch dann eine Verpflichtung zur Steuererklärung, wenn sie einen Berdrud nicht erhalten. Aisbann. etwa vom 10. April abmiten sie sich ihn selbst bei dem siir sie zuständigen Finanzamt abholen.
Bayernwerk Aktiengesellschaft
gegründet worden. Der Sitz der Gesellschaft ist München ; ihre Dauer ist zeitlich nicht begrenzt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt M. 100 000 000.- und ist zur Hälfte einbezahlt.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. September. Das erste Geschäftsjahr endet mit dem 30. September 1921. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung des rechtsrheinischen Bayerns und benachbarter Gebiete mit Elektrizität, und zwar durch Bezug, Erzeu ung, Verteilung und Abgabe des elektrischen Stromes, sowie die Beteiligung an verwandten Unternehmungen in jeder Form, endlich die Erwerbung und Verwertung von der Elektrizität dienenden Rechten aller Art, einschließlich des Erwerbs. von Eigentum und anderen Rechten an Grundstücken. Das Bayernwerk hat den Zweck, die großen Stromerzeugungsanlagen in Bayern durch Höchstspannungsleitungen unter sich und mit den Hauptverbrauchsgebieten zu verbinden. Zunächst soll es vom, Walchenseewerk und von der Mittleree Isar" erzeugte Energiemengen über das Jof. Hartmann, Borsigender. rechts heinische Bayern an die Großstromverteiler und durch diese an die Industrie, das Gewerbe, die Landwirtschaft, kurz an alle Groß- und Klein verbraucher in Stadt- und Landgemeinden zu Kraft-, Licht-, Heizungs- und sonstigen Zwecken verteilen. Auch für die Pfalz wird das Bayernwerk Außerdem soll es die überschüssigen Leistungen der übrigen bestehenden und weiterhin auszubauenden bayerischen Wasserkräfte, sowie die mit Kohlen vorteilhait erzeugten Dampfkräfte aufnehmen, und schließlich darüber hinaus den Zusammenschluß mit den Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen in Württemberg, Baden, in der Pfalz , in Hessen , Thüringen und Sachsen bewirken.
diese Aufgabe im nachgenannten Wege durch Vermittelung der dazwischen liegenden Länder erfüllen. Orts- Krautentaffe
der
int
Oranienftr. 138.
Zu der am Freitag, den 28. April, abends, Restaurant Dresdener Garten, Dresdener Straße 45, 18/16 Ordentlichen Ausschußßigung
stattfindenden
werden die Herren Bertreter der Arbeitgeber und der Staffenmitglieder im Ausschuß hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung: rechnung, jür das Jahr 1920 und Bericht des Rechnungsausschusses. 2. Bericht des Borstandes. 3. Berschiedenes.
1. Abnahme der Jahres
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird ein sich über das rechtsrheinische Bayern erstreckendes 100 000 Volt- Leitungsnetz errichtet. Seine Leitungen führen, ähnlich den Hauptlinien eines Eisenbahnnetzes, vom Walchenseekraftwerk bei Kochel nach München zum Anschluß der Stadt München und der oberbayerischen Ueberlandwerke, von da über Landshut , in dessen Nähe die Großkraft der„ Mittleren Isar" aufgenommen wird, durch das fruchtbare Niederbayern nach Regensburg und Amberg in die an Erz, Kohle und anderen Bodenschätzen reiche Oberpfalz, nach den Kreisen Mittelfranken und Schwaben mit den industriereichen Städten Nürnberg und Augsburg , sowie nach Ober- und Unterfranken mit den ebenfalls eine reiche Industrie aufweisenden Städten Hof, Bamberg , Würzburg , Schweinfurt und Aschaffenburg . Auf diese Weise wird das Bayernwerk einen weitgehenden Ausgleich zwischen den verschiedenen Energiequellen und damit eine möglichst vollkommene Ausnützung der bestehenden und künftigen Kraftwerke Bayerns herbeiführen. Die im Winter unter Wassermangel leidenden Nieder druckwasserkräfte des Alpengebietes( Isar , Lech , Inn usw.), die im Sommer ihre größte Leistung aufweisen, werden durch die Speicherwasserkräfte und durch die im Winter die größte Wassermenge führenden Flußläufe der nördlichen Mittelgebirge , wie z. B. durch den Main , sowie durch die Kohlenkräfte günstig ergänzt." Wasserkräfte, die bisher nur unvollkommen ausgenützt werden konnten, kommen damit künftig bis zu einem sehr hohen Grade zur Verwendung und in ihren wirtschaftlichen Vorteilen voll zur Geltung.
Das Bayernwerk führt som t als ideale Transportanlage elektrische Arbeit, überwiegend aus Wasserkräften erzeugt, in die Hauptverbrauchs gebiete Bayerns und erspart dadurch in weitem Maße den Bezug teurer Kohle, die dadurch für andere Zwecke frei wird. Die Baukosten des Bayernwerkes belaufen sich einschließlich der 100000 Volt- Transformatoren- und Schaltanlage des Walchenseewerkes, bei einer Trassenlänge von rund 1000 km und bei Errichtung von 12 Hauptransformatorstationen unter den gegenwärtigen Preisverhältnissen auf rund
430 Millionen Mark.
Damit ist es möglich, schon im ersten Ausbau bei einfach aufgelegten Leitungen eine Höchstleistung von 60 000 Kilowatt und eine Jahres arbeit von mindestens 200 Millionen Kilowattstunden zu verteilen. In der Folge kann die Anlage ohne Errichtung neuer Leitungsstrecken und Transformatorstationen, lediglich durch das Auflegen einer zweiten Leitung auf die Leitungsmasten und durch eine Vermehrung der Transformatoren auf die dreliache Höchstleistung und die vier- bis fünffache Jahresarbeit und darüoer ausgebaut werden.
Mit der Trassierung der Bayernwerksleitungen wurde im Juli 1919, mit dem Bau im September 1920 begonnen. Von den erforderlichen 4500 elsernen Gittermasten sind 1000 fertiggestellt, weitere 2000 in Arbeit, der Bau der Transformator stationen ist vorbereitet. Einzelne Strecken des Bayernwerkes sollen bereits im Herbst 1921, das Gesaminetz nach Fertigstel ung des Walchenseewerkes im Herbst 1923 in Betrieb genommen werden. Der innere Wert des Bayernwerkes ist beträchtlich, denn seine Anlagen bestehen zum größten Teil aus eisernen Masten, Leitungsseilen aus Kupfer und Aluminium und aus den wertvollen Transformatoren und Einrichtungen der Umspann- und Schaltwerke. Das Bayernwerk erfordert verhältnismäßig wenig Bedienung und Unterhaltung. Seine Ausgaben, die neben den Stromeinkaufskosten über wiegend aus der Verzinsung. Tilgung und Abschreibung der Anlagekosten bestehen werden, können durch die Zuschläge Deckung finden, die auf den Preis des bezogenen Stromes beim Weiterverkauf zur Bestreitung der Uebertragungskosten einschließlich der Energieverluste gemacht werden Dem Steuerpflichtigen steht es frei, die feinen Angaben in müssen und im Wettbewerb mit Wärmekraftwerken auch in der Zukunft gemacht werden können. der Steuererklärung zugrunde liegenden Einzelberechnungen und Der bayerische Staat wird mit dem Bayernwerk einen Staats vertrag abschließen, der dem Bayernwerk auf die Dauer seines Bestehens unter andere zum Verständnisse seiner Angaben dienenden Erläute anderem das Recht zur Führung seiner Starkstromleitungen mit Zubehör auf, über und unter Staatsgrund, öffentlichen und Staats-, Privatgewässern zungen und zufäße in die Steuererklärung oder in eine beigu Cine Vertretung ist unzulässig. und staatseigenen Anlagen innerhalb des rechtsrne nischen Bayerns sichert. Zur Beschaffung der für den Ausbau erforderlichen Mittel gibt die Bayernwerk- Aktiengesellschaft
Die Einsendung der Steuererklärung durch die Poft ist zu Anfragen und Beschmerben, Täffig, geschieht aber auf Gefahr des Steuererflärungspflichtigen denen die Einsicht der Ger und deshalb zweämäßig mittels Einschreibbriefes. Die Steuer- schäftsbücher erforderlich tit. ertlärung fann auch mündlich bei dem zuständigen Finanzamt finb dem Borfißenden des Vorwährend der Geschäftsstunden von vormittags 10 bis 1 1hr zustandes bis zum 26. b. is. Protokoll abgegeben werben. schriftlich zu unterbreiten. lich eröffnet. Die Versammlung wird pünkt
fügende Anlage aufzunehmen.
Jft ein Einfommen auf Grund besonderer Butch- oder Gefchäftsabschlüsse oder auf Grund von Bilanzen ermittelt, 10 find Abschriften diefer Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder Bilanzen Der Steuererilärung beizufügen.
M. 300 000 000.- mit 4% vom Hundert verzinsliche.
Berlin , den 20. April 1921. Der Borstand. 2. Räsener, Borsigender. Die den Herren Bertretern vom Jahre 1926 ab zum Nennwert rückzahlbare Schuldverschreibungen aus, die durch den jetzigen und zukünftigen Besitz der Aktiengesellschaft und durch die Bürgschaft des mit seinem Gesamtvermögen für Kapital und Zinsen haftenden Staates Bayern sichergestellt, also mündelsicher sind. augehenbe Einladungskarte Soweit es sich um em Einkommen handelt, das nur durch blent als Ausweis und ist am Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und gelangen in folgenden Stücken zur Ausgabe: Schäzung ermittelt werden kann, steht es dem Steuerpflichtigen Gaaleingang abzugeben. frei, die Schüßung solcher Einkommenstelle selbst vorzunehmen
und unter Mitteilung der Tatsachen, auf die fich die Schägung Jnnungs- Krantentaffe gründet, deren Ergebnis in die Steuererklärung einzutragen d. Dach-, Schiefer- u. Ziegeloder nur die Tatsachen anzugeben, die er zur Ermittelung des Cintammens beizubringen vermag.( Wer die Steuererklärung decker- Innung zu Berlin . Bei einem anderen Finanzamt abgibt, soll dieses und den Grund bazit mitteilen.) Wer die Frift zur Steuererklärung versäumt, wird zur Abgabe mit Geldstrafen bis zu 500 D. angehalten; auch kann ihm ein Zuschlag bis zit 10 v. H. der endgültig fest gefesten Steuer auferlegt werden.
Wer zum eigenen Borteil oder zum Verteil eines anderen vorfäglich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetz zu entrichtenbe Steuer vertürzt wird, wird wegen Steuerhinter ziehung mit einer Geldstrafe im fünf bis zwanzig achen Befrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Gelbftrare tann auf Gefängnis und unter Umständen auf Berlust der hürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Berurteliten erkannt werden.(§ 58 des Einkommensteuergeseges und§§ 359 ff. der Reichsabgabentreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines wird, wird wegen Steuergefährdung mit einer Geibstrafe bestraft, die im Böchstbetrage halb in hoch ist, wie die fiir die Steierbinterziehung angebrohte Geldstrafe(§ 367 Der Steichsabgabenordnung).
Einladung
zur orbentlich. Ausschußßigung am Mittwoch, ben 20. April 1921, abends 7 libr. im Restaurant Wollschläger, Adalbertstr. 21. Tagesordnung: 1. Abnahme der Jahresrechnung 1920. 2. Die Reumahlen ber Staffenorgane. 3. Verschiebenes.
18/4
Der Borstand. Georg Krebs.
Ortstrantenlaise
ordnung.) Wer sahridifig, als Steuerpflichtiger oder als Ber - der Meganiter, Optiker Steuerpfiichtigen bewirkt, daß die Einkommensteuer vertürzt. verwandt. Gewerbe
Außerdem werden sämtliche Personen,
a) die im Jahre 1920 und später vorläufige Einkommen steuer entrichtet haben,
b) denen im Jahre 1920 und später Gehalts. Lohn- oder Penfionsbeträge für die Einkommensteuer embehalten morden find, aufgefordert, gleichzeitig mit der Steuererklärung über die Entrichtung der vorläufigen Einkommensteuer und die Einbehaltung der Gehalts, Lohn- und Penfionsbeträge nach Maßgabe unb. unter Beugung des der StE. anliegenden( blauen) Bordrucks Auskunft zu geben.
Gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung ist die Kapitalertragssteuererklärung gemäß der öffentlichen Bekanntmachung vom 23. Februar 1921 abzugeben. Berlin , den 15. April 1921.
Die Finanzämfer
2280
des Landesfinanzamtsbezirks Groß- Berlin.
Rohstoff- und Spar- Genossenschaft der Schuhmacher für Neukölln und
Debet
Gingetr. Genossenschaft m. b. H. Bilans per 31. Dezember 1920.
Spar- Ronto Baren- Konto Rautions- Ronto Rassa- Ronto
50.
6 838.46 600 4705.04
12 178.50
Der Mitgliederbestand be frug am 31. Dez. 1919 Eingetreten sind im Jahre 1920
67
3
Ausgeschieden sind im Jahre
1920
10
Der Mitgliederbestand be=
trug am 31. Dez. 1920 60
Darlehns- Ronto. Ritevergittungs- Stonfo Geschäftsanteil- Konto Refervefonds Konto Dispositionsfonds Ro.
21mg.
Credit
30 Berlin.
Zu der am Montag, den 21. April 1921, abenbe 6 Uhr, im Raffenlotal Münzftr. 24 stattfindenben Ausschußigung werden die Herren Bertreter ber Arbeitgeber und Arbeitnehmer 18/8 eingeladen.
Tagesordnung:
1. Abnahme der Jahresrechnung
für 1920.
2. Bericht des Borstandes. 3. Berschiedenes.
Berlin , den 16. April 1921. Der Vorstand.
Max Gutsche, Borsigender.
Einladung!
zut außerordentlichen
M. 500.-, 1000.-. 2000.-, 5000.- 10 000 und 20.000.
Die Verzinsung beginnt am 1. Juli 1921: die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährig jeweils am 1. Januar und 1. Juli. Die Einlösung der Schuldverschreibungen wird zum Nennwerte im Wege der Auslosung, beginnend mit dem Jahre 1926, mit jährlich mindestens Die Auslosungen erfolgen im Monat Juli zum 31. Dezember eines jeden Jah es, erstmals im juli 1926 zur Heimzahlung am 31. Dusstehenden S 11% vom Hundert des ursprünglich ausgegebenen Betrages zuzüglich der ersparten Zinsen aus den eingelösten Schuldverschreibungen vorgenommen. Die Schuldnerin ist befugt, vom 1. Juli 1931 ab verstärkte Auslosungen vorzunehmen oder auch die sämtlichen noch ausstehenden Schuldverschreibungen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Grund der ihr vom Bayerischen Landtag in der Sitzung vom 18. März 1921 erteilten Ermächtigung durch Vertrag vom 9. April 1921 die Bürgschaft für Verzinsung und Heinzahlung der von der Bayernwerk A. G. auszugebenden Schuldverschreibungen übernommen. Das Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe hat gemäߧ 795 B.G.B. die Genehmigung zur Ausgabe dieser Inhaberschuldverschreibungen mit Entschließung vom 13. April 1921 erteilt. Die Schuldverschreibungen sind gemäߧ 1807 Abs. 1 Nr. 3 B.G.B. im gesamten Gebiete des Deutschen Reiches zur Anlage von Mündelgeldern geeignet. Mit Bekanntmachung der Staatsministerien des innern, für Unterricht und Kultus und der Finanzen vom 12. April 1921 wurde die Anlegung der Gelder der Gemeinden und Ortschaften, der gemeindlich oder ortschaftlich verwalteten oder der sonstigen örtlichen Stiftungen, dann der KultusDie Anleihe soll zunächst an der Münchener Börse eingeführt werden. Die im Vorstehenden beschriebenen
stiftungen und Kirchengemeinden in diesen Schuldverschreibungen gestattet.
4% mündelsicheren Schuldverschreibungen der Bayernwerk Aktiengesellschaft werden hiermit zur öffentlichen Zeichnung unter folgenden Bedingungen aufgelegt: Genossenschaften, die Girozentralen und die Sparkassen. Zeichnungs- Stellen sind die sämtlichen deutschen Banken, Bankiers, Bankgeschäfte betreibender
Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungs scheinen brieflich erfolgen. Der Zeichnungspreis beträgt 98% unter Verrechnung der Stückzinsen zuzüglich Schlußnotenstempel. Die Zeichnung findet in der Zeit vom 18. April bis 12. Mai 1921 statt. Ein früherer Zeichnungschluß bleibt vorbehalten. Die Zuteilung erfolgt baldmöglichst nach Zeichnungsschluß. Die bis zur Zuteilung bereits bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt.
Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. April 1921 ab bezahlen. Sie sind verpflichtet, 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 31. Mai 1921, 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 31. Juli 1921, 40% des zugeteilten Betrages spätestens am 30. September 1921 zu bezalilen. Beträge bis zu Mk. 5000.- sind sogleich voll abzunehmen. Die Stücke werden mit möglichster Beschleunigung fertiggestellt. München , im April 1921.
86/13
Bekanntmachung
ber
betreffend
die Wahlen der Vertreter und der Ersatzmänner zum Ausschuß.
Generalversammlung bis 31. Dezember 1925 in getrennter Bahlhandlung zu
1921, abends 6 1hr, in ben
Mittwoch, den 27. April
Brunnenjälen, Brunnenstr. 15.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht.
2. Statutenänderungen.
3. Entlastung des Borstandes. 3 050.4. Wahl von Borstandsmit534.63 gliedern. 7258.81
717.88 12 178.50
5. Wahl von Aufsichtsrats
168/17
612.68 mitgliedern und 4 Erfaglenten. 6. Anträge. 7. Berschiedenes. Das Statutenheft ist als Regitimation mitzubringen. Un pünktliches. Erscheinen wird gebeten.
Das Mitgliederguthaben betrug am 31. Dez 19 6 204.41 Die Einzahlungen be
trugen im Jahre 1920 1560.
Die Auszahlungen bes trugen im Jahre 1920 D.Mitgliederguthaben
503.60
betrug am 31. Dez. 20 7258.81
Die Saftsumme betrug am 31. Dezember 1919 18 400.- 307.
und am 31. Dezember 1920 12 000
-
Jahre 1920 unt 1400.- 9. vermindert,
Reutölin, den 15. Januar 1921. Det Borffand.
9, hat sich also im
Der Aufsichtsrat.
168/18
Bangenossenschaft Bürgerwalde i/ Mark
Ortskrankenkasse für die Wilh. Kolberg , Aug. Tihe. Emil Miller, Reinhol Butmann. Gewerbe der Tischler und Pianofortearheiter zu Berlin .
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Auf Grund des§ 71 der Gagung sind für die Bohlperiode wählen
20 Vertreter und 40 Erfagmänner aus der Mitte der Arbeitgeber und 40 Bertreter und 80 Ersagmänner aus der Mitte der Versicherten.
Die Arbeitgeber wählen am Montag, den 13. Juni 1921, nachmittags von 3-6 hr und die Arbeitnehmer am Sonnlag, ben 12. Juni 1821, Den 9 lbr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, im Raffenlotai, Oranienstraße 138, worn I r. linis. Bayerische Staatsbank
.
Achtung! Alinem. Ortskrankenkasse Spandau.
Am Montag, den 25. April, abends 7 Uhr, findet im Hotel
zum Stern", Goanbau, Potsbanter Straße 35, eine vrdentliche
Ausschuß- Sigung
statt.
Tagesordnung:
18/13
1. Rassenbericht für das Jahr
1920.
2 Bericht der Kassenprüfer. 3. Bericht des Vorstandes. 4. Kleine Anfragen. Anfragen, welche eine Ein
Die Wahl wird durch den Vorstand geleitet. Bezilglich der Wahlberechtigung sowie Bählbarkeit der Bersicherten und der Arbeitgeber verweisen wir auf die Be- fichtnahme in die Bücher oder stimmungen im§ 71 der Sagung.
Atten erforderlich machen, sind dem Vorstand mindestens drei Tage vor der Stgung schriftlich mitzuteilen.
Die Serren Ausschußmitglieder
Die wahlberechtigten Arbeitgeber und Versicherten werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge gesondert für die beteiligten Arbetigeber und Versicherten dem unterzeichneten Borstand spätestens bis zum 17. Mai 1921 unter der Adresse: Wahlbureau der Ortstrantentaffe der Gürtler erhalten noch eine besondere zu Berlin , S 42, Oranienstraße 138, einzureichen.
Einladung.
Der Vorstand.
G. Richter, Vorsigender.
Geschlechts
Die Stimmabgabe ist an diese Wahlvorschläge gebunden. Berbundene Wahlvorschläge werden nicht zugelassen. Ueber die Aufstellung. Unterzeichnung, Brüfung und SuTassung der Wahlvorschläge, über den Gang der Wahl, Stimmabgabe, Stimmzettel und Schluß der Bahihandlung trante fanden, wenn gelten die Bestimmungen der SS 7, 9, 11 bis 14 der Wahlalles andere versagte, bung, welche im Kassenfokal erhältlich ist. Stimingette! missen 10 mal 8 Zentimeter groß und von weißer Farbe a Natura- Juftitut( ärztnachweisbar noch Silfe fein. Die aus den eingereichten Wahlvorschlägen sich ergebenliche Leitung), Blicher plag den Anstände müssen bis zum 30. Mai 1921 beseitigt sein.( Saffefch. Tor), 10-1, 4-8, Count. Bis zu diesem Zeitpunkt tönnen Wahlvorschläge auch zurüd- 11-1. Dainenzimmer separat. genommen werden. Die zugelassenen Bahlvorschläge liegen Jeder Krante verlange Dr. med. in der Beit vom 31. Mai bis 11. Juni 1921 im Raffenlatai Ludwigs Aufklärungsschrift für während der Beit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmit- 2.60 9. in verfchloffenem Um tags aur Cinfichtnahme für bie Wähler aus. schlage ohne Ausbruck. Ant. Dafelbst tönnen auch die Mitgliederverzeichnisse einge- gabe des Leidens erforderlich. sehen werden und etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit der fich aus dem Mitgliederverzeichnis ergebenden Wahl- und statt, zu welcher die Bertreter Stimmberechtigung bei Bermeidung des Ausschlusses späte der Arbeitgeber und der Ber- ftens 4 Wochen vor dem Wahltage unter Beifügung von Beficherten hierdurch eingeladen weismitteln geltend gemacht werden. find. Tagesordnung:
Am Donnerstag, den 28. April 1921, abends 5 Uhr, im, Reichenberger Hof" Retchen berger Straße 147, die ordentliche
Ausschuß- Sizung
1. Abnahme der Jahresrechnung fiber das Geschäftsjahr 1920. 2. Bericht des Rechnungsause fchusses 8. Berfchiedenes. Der Borstand. Emil Boeste, Borsigender, Frih Zinke, Schrifffithre.
Enthaarung
Gesichtshaáre
u. alle häßl. Körperhaare ver nichtet sof.schmerzl.u.radikal Depilator" Garant. unschäd
Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Bahlausweise werden auf Antrag der Wahlberechtigten in der Zeit vont 31. Mai bis 11. Juni 1921 von vormittags 8 bis 1 Uhr im Ressenfotal ausgestellt unb sinh zur Wahlhandlung mitzubringen. Desgleichen fönnen sich während biefer Zeit die Arbeitgeber bescheinigen lassen, micviel Stimmen fie führen.
Das Mahlrecht tann nur in Person burch Abgabe des Stimmzettels ausgeübt werden.
Sum Wahltaum haben nur die wahlberechtigten Arbeitgeber und Kaffenmitglieber Zutritt. Im übrigen gelten für bie Wahl bie entsprechenden Bestimmungen der Sagung und der Wahlordnung. Berlin , den 17. April 1921. Der Vorstand
jich! M. 7,50, verstärkt M.12.20. Der Ortsfrankenkasse der Gürtler zu Berlin
am
Alexanderpl.
2. Rafener. Vorsitzender.
A. Aünide. Schriftführer.
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Bekanntmachung.
Bei Gelegenheit verschiedener großer Regengüiffe hat es sich gezeigt, daß mehrfach in die Keller der an die öffentlichen Stadtentwässerungsanlagen angeschlossenen Grundstücke Waffer gebrungen ist, und zwar teils durch die Kellerfenster und Keller füren vom Sufe aus, teils aus im Keller liegenden Ausgüssen, Klosetts, aus undichten Muffen, offenen Fettfangfäften, Reini gungsöffnungen, Sauskästen und endlich durch undichte Stellen
des Grundmauerwerks.
Um diesen Uebelständen vorzubeugen, ist folgendes zu be
achten:
1. Die Regeneinlässe auf dem Hofe inüssen möglichst häufig von Sand und Schlamm gereinigt und the Einfallgitter p Stroh. Blättern, Gemitfeilberreffen und Gegenständen, bie durch das abfließende Regenwasser vom Hof nach den Regen einläffen hin gespillt werden und das Gifter verstopfen, auch nötigenfalls während des Regens fretgehalten werden. 2. Die in den Abflußleitungen der unter Straßenhöhe liegen den Einläufe angebrachten Rückstauvorrichtungen find häu figer, mindestens jedoch alljährlich einmal, und zwar vor dem Monat Mai, dem Beginn der großen Regengüsse, auf ihre Gangbarkeit zu untersuchen und in betriebsfähigen Zustand zu sehen.
Bei selbsttätigen Vorrichtungen sind die Klappen- und Rugelventile von Schmuz zu reinigen, die Bänder und Ge lente zu Blen, bei Sähnen bie Gleitflächen des Rückens und bei Schiebern die Schieberscheibe die Gleitflächen und Echrauben zu reinigen und zu fetten Diese müssen daher leicht zugänglich und das Gehäuse, in welchem die selbst tätige Rüditauvorrichtung fich befindet, nötigenfalls mit wasserdicht verschließbaren Reinigungsöffnungen versehen sein. 3. Die im Keller befindlichen Reinigungsöffnungen, Fettfang täften, sowie der an ber straßenseitigen Grundmauer durch die städtische Kanalisationsverwaltung gesezte Haustaſten müssen stets wasserdicht und fest verschlossen gehalten
werben.
Durch den ungenügenden Berschluß der genannten Entwässerungsteile find mehrfach ganz erhebliche Ueber fchwemmungen eingetreten.
4. Tritt Waffer von der Straße her durch das Grundmauer werk oder durch den Hauskaften in den Keller, oder zeigt fich in der von der städtischen Kanalisationsverwaltung aus geführten Anschlußleitung ein ungenügender Abfluß oder eine Verstopfung, so ist sofort der Leiter der örtlichen Dienst stelle per Stadtentwässerung um Abhilfe zu erfuchen. Das beste Mittel, um das Einbringen des Waffers von der Straße zu verhindern, bleibt Dichtung des Grundmauer werts im allgemeinen, besonders aber an ben Stellen, wo Rohrleitungen( wie Gas-, Waffer- und Kanalisationsröhren) durch dasselbe hindurchgehen.
Der oberirdische Zufius von Regenwasser in Gebäudeteile fann in mannigfacher Art, z. B. durch Abdechung der Keller lichtfchächte mit Glasplatten, burch Aufmaueru von Keller Iränzen, gegebenenfalls unter besonders nachzusuchender polizeilicher Genehmigung, durch zmedentsprechende Geftal fung der Geländeneigung im Anschluß an Kellerlichtfchächte. Türöffnungen, Einfahrten und dergl, und durch ähnliche Maßnahmen verhüttet werden.
Die Eigentümer werden unter Hinweis auf die gesetzlichen Borschriften über die Haftpflicht fülr Beschädigung und Gefähr dung von Personen und Sachen aufgefordert, die Herstellung geeigneter Schutzmaßregeln in dieser Beziehung sich angeleger fein zu lassen. Berlin