2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 262. diel
Freitag, den 9. November 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Neber die Lage der Braunkohlen- follten, befominen jest 78 Gulben, das Wittwengeld ist gar auf gefunden. Der Beschuldigte gab den Sachverhalt zu. Der Staats Arbeiter im Falkenan- Elbogener
regelmäßig gezahlten Beiträgen 150-200 Gulden jährlich erhalten gesprochenen Drohung des Angeklagten wurde die Nöthigung
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Revier
treten fie bis
einige
26 Gulden pro Jahr gesunken.
Gerichts- Beifung.
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Müller
dieserhalb auf sehn Tage Gefängniß. Die hiergegen Aufsicht standen widrig zugeeignet." Das Rigdorfer Schöffengericht erkannte eine Gefängnißstrafe verbüßte und deren Kinder unter seiner
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anwalt sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Betrogene der Unter dem Titel„ Wohlfahrts- Einrichtungen" erwähnt der Be- Angeklagte sei, während diejenigen Personen, durch deren Machenricht einiger Konsumvereine und der erhebenden Thatsache, daß schaften er um seinen sauer erworbenen Verdienst gekommen sei, auf einem Werke eine Sparkasse besteht, und daß das Werk seinen frei ausgingen. Das Verfahren des Angeklagten sei aber zweifellos liegt ebenfalls ein Bericht des österreichischen Ackerbauministeriums sparenden Arbeitern ein für allemal eine Einlage von 5 Gulden ein widerrec tliches und kennzeichne sich als nöthigung. Der Staatsvor. Auch hier mußte es erst zu einer Schießerei kommen, deren und am Schlusse jedes Jahres einen Zuschuß von 3 Gulden anwalt beantragte unter Zubilligung von mildernden Umständen Resultat ein Dußend Todte und Verwundete war, ehe man an gnädiglichst gewährt. eine Gefängnißstrafe von einem Monate. Der Vertheidiger, eine Untersuchung auch nur dachte. Hat sich nun der nach Nord- Ueber die Behandlung der Arbeiter von seiten der Beamten Rechtsanwalt Schodcziesner, plädirte für Freisprechung, indem mähren gesandte Beamte der Wiener Berghauptmannschaft erfahren wir so gut wie nichts. Die Arbeiter eines Werkes er ausführte, daß eine Drohung nur gegen den Zeugen Guttschon seine Arbeit nicht allzu schwer gemacht, so ist der beschwerten sich, daß der Werksarzt bei der Bestätigung der mann und dessen Leute ausgesprochen sei. Keine dieser Personen Prager Bergbau- Beamte, welcher die Untersuchung in Falkenau Krankenzettel immer den ersten oder letzten Tag der Krankheit sei aber als berechtigt anzusehen, das Fortnehmen der Fenster vornahm, noch summarischer verfahren. Das zeigt schon ein Blick nicht in Anrechnung bringe, und ein einzelner Arbeiter beklagte und Thüren zu untersagen, da Fischer der eingetragene Eigenauf den äußeren Umfang der Berichte. Während der Osirauer sich über das von einem Steiger praktizirte Trucksystem. Die thümer war. wenigstens noch 40 Seiten umfaßt, hat es der Falkenauer Bericht Arbeiter von zehn Werken fonstatirten, daß nach dem Der Gerichtshof schloß sich dieser Ausführung an und fällte nicht ganz auf 13 Druckseiten gebracht. Aber eins muß man dem Streit all ihre Wortführer und Vertrauensmänner ent- deshalb ein freisprechendes Urtheil. Prager Beamten lassen, er hat mehr Mittel versucht, sich über lassen wurden. Diese hätten dadurch meist auch ihre Bruder die wirkliche Lage der Falkenauer Kohlenarbeiter zu informiren, als laden- Ansprüche verloren. Das beliebte Verfahren werde die Die bisher noch unaufgeklärte Vergiftungsgeschichte sein Wiener Kollege. Die Untersuchung im Falfenau- Elbogener Folge haben, daß sich in Zukunft tein Arbeiter mehr dazu herbei eines vierzehnjährigen Mädchens aus Rixdorf wurde durch eine Revier gestaltete sich folgendermaßen. Zunächst wurden die lassen werde, den Wünschen und Beschwerden seiner Kameraden vor der II. Strafkammer des Landgerichts II ftattgehabte Werksleitungen befragt, dann wurde diesen aufgegeben, die Ausdruck zu geben. Verhandlung berührt. Wegen wiederholten Sittlichkeitsjenigen Arbeiter auszuwählen, welche während des Etreits als Die vom österreichischen Ackerbauministerium angestellten Unter- verbrechens mußte sich der Mühlenbauer und Arbeiter Führer oder Sprecher aufgetreten, oder falls diese nicht mehr suchungen werden für die Bergarbeiter keine günstigen Folgen haben. Ernst Samuel Jandke. geb. am 9. September 1844 in am Werke bedienstet sein sollten, jene Arbeiter zur Einvernahme Sie wurden ja nur vorgenommen, damit es aussähe, als wollte man Großenhain vor dem genannten Gerichtshof verantworten. zu entfenden, welche auf ihre Kameraden zur Zeit den größten etwas thun. Außerdem liegen die Unternehmerinteressen, welche hier In der unter Ausschluß der Deffentlichkeit verhandelten AnklageEinfluß haben." Dieses Vorgehen des Untersuchenden, das den in Frage kommen, der Regierung ganz besonders am Herzen. fache fungirten als Beuginnen die Wittwe Müller aus der BergUnternehmern nahe legt, sich selbst in's eigene Fleisch zu In Ostrau ist es die Großfinanz und der Hochadel mit einem straße zu Rixdorf und ferner deren Töchter, die 12jährige Adelschneiden, zeigt, milde ausgedrückt, von einer großen Portion Erzherzog an der Spize, in Falfenau sind es die Grundstüßen heid, sowie die 14jährige Klara Müller. Mit der letzteren hat Naivetät. Nun, es wurden also im Ganzen 94 Arbeiter der liberalen Partei, gegen die vorgegangen werden müßte. Nun, es nun eine eigene Bewandtniß. Beim Aufruf der Zeugen vernommen. Da von ihnen teine so gewichtigen Be- von dem guten Willen der Regierung hat der österreichische Berg- theilte die Wittwe Müller dem Herrn Vorsitzenden mit, daß ihre schwerden vorgebracht wurden", gewann der berghauptmann arbeiter nichts hoffen. Retten kann ihn nur der innere straffere Tochter Klara am 25. Oktober d. J. in der Glasowstraße verschaftliche Abgeordnete den Eindruck, als ob die Arbeiter aus Ausbau seiner Organisation und der Anschluß an die Sozial- giftet aufgefunden und alsbald verstorben sei. Das Mädchen habe Furcht vor Entlassung mit ihren Aussagen zurückhielten. Und demokratie. Strychnin zu diesem Zwecke benutt. Vom Vorsitzenden, Landda verfiel er auf eine rettende Idee; er ließ bekannt gerichts Direttor Renckhoff, wurde die Zengin befragt, wie die machen, daß er an einem Sonntage zwei Stunden Klara Müller zu dem Gift gekommen sei und welcher Beweg beim Revierbergamte in Falkenau, zwei Stunden beim grund für diese traurige That vorläge. Die Wittwe Müller er Revierbergamte in Elbogen für die Arbeiter zu sprechen flärte, hierüber nichts zu wissen, da die Tochter nur einigen sei und Beschwerden, auch von den Entlassenen, entgegennehme. Ihr laßt den Armen schuldig werden." Im Haushalt ihrer Spielgenossinnen vorher mitgetheilt habe, daß sie sich verDas war jedenfalls gut gemeint, aber der Herr übersah, daß es des Tischlers F. zu Rixdorf war das bitterste Elend eingezogen. giften werde. Die Zeugin Müller gab zu, daß sie mit dem Anfür die Unternehmer ein Leichtes war, die in zwei kleinen Er lag auf dem Krantenbett und Frau und 4 Kinder hungerten. geklagten Jandke früher im Konkubinat gelebt und daß Jandke, Nestern gelegenen Revierbergämter überwachen und jede Be- Die Frau hatte, um der Noth zu steuern, sich bei der Konfektions- der seit fünf Wochen in Untersuchungshaft sich befindet, sie habe schwerde so ziemlich verhindern zu lassen. Es meldeten sich denn firma Martin u. Flatow, Spandauerstr. 49, als Näherin heirathen wollen. In einem früheren vertagten Termin in auch nur einige Entlassene, und diese hatten nur den einen engagiren laffen. Sie erhielt Auftrag, Knabenanzüge für den der Sache kontra Jandke hat die Müller und zwar längere Wunsch, wieder Arbeit zu bekommen. vereinbarten Preis von 6,60 M. pro Tugend zu liefern. Als Zeit vor der Vergiftung des Mädchens erzählt, daß letzteres den So tam der Untersuchende zum Schlusse,„ daß entweder die Frau einen Theil der fertigen Arbeit ablieferte, wurde die Angeklagten zu Unrecht beschuldige, fie, die Frau, wolle den Anbei den in die Erhebungen einbezogenen Werken thatsächlich selbe bemängelt und zur Abänderung zurückgegeben statt geklagten heirathen und müsse ihn heirathen, damit die Kinder feine größeren Uebelstände bestehen, oder daß die Arbeiter des sehnlichst erwarteten Arbeitslohnes. Dadurch ward die einen Vater hätten; die Klara jedoch könne den Jandke nicht durch die anläßlich des Streits erfolgte Entlassung und Nicht: Noth im Hause größer. Frau F. ließ sich zu einer leiden, weil er strenge sei und aus diesem Grunde habe das unter Den obwaltenden Umständen wohl wiederaufnahme von 300 bis 400 Mann derart eingeschüchtert erklärlichen, Mädchen die Beschuldigung gegen den Mann erhoben, es sei ihr find, daß sie es aus Furcht vor einem gleichen Schicksal garnicht Selbsthilfe verleiten. Die Kinder schrieen nach Brot, als die jezt aber schon leid. Den fie umringenden Personen erzählte wagen, ihren Beschwerden Ausdruck zu geben." Es ist für einen Bfandleiher und verfekte die angefertigten Knaben- Anzüge. Die zimmer, daß man in Rigdorf fie für den Tob ber Tochter ver Frau ohne Geld vom Geschäft heimkehrte und sie ging zum die Wittwe Müller gestern auf dem Korridor vor dem SigungsBerständigen wohl nicht zweifelhaft, welcher von beiden Gründen Inhaber der genannten Firma Fellten daraufhin gegen die F., antwortlich mache, indessen geschehe ihr damit Unrecht. In der wahre ist. Im Falfenau Elbogener Becken wird nur Braun- trotzdem dieselbe später Schadensersatz leistete, den Strafantrag der Sache selbst erachtete die Straftammer den Angeklagten fohle Da gegraben. die Flöße in Flöße im im allgemeinen nicht wegen Unterschlagung und dem Gefeße mußte Genüge geschehen, and fe für überführt, der Zeit vom 1. März denn Frau F. hatte fremde ihr anvertraute Sachen sich rechts- bis 1. August dieses Jahres tief liegen ftellenweiſe während die Meter an die Erdoberfläche, und die Kohlengewinnung erfolgt durch Tagbau Die hiergegen Aufsicht standen sich in vier Einzelfällen des Verbrechens die Aufschließung also verhältnißmäßig wenig Kosten erfordert, so haben sich in diesem Gebiete eine ganze Reihe eingelegte Berujung blieb nicht ohne Erfolg. Vor der 3. Straf gegen§ 176 Abs. 2 R- Str.- G.- B. schuldig gemacht zu haben. mittlerer und Kleiner Unternehmungen erhalten; die Kon- fammer des Landgerichts II schilderte die angeklagte Frau ihre Noth zentration des Kapitals und der Betriebe ist hier weniger lage zur Zeit der That. Es sei im harten Winter geschehen und vorgeschritten als in anderen Kohlengebieten. Das größte das Jammern ihrer frierenden und hungernden vier Kinder Unternehmen, die Aktiengesellschaft vormals J. D. Stard hätte sie zu jener Verzweiflungsthat getrieben. Die Straffammer bringt es nicht auf eine Förderung über 3 Millionen Meter- trug diesem Umstand Rechnung und setzte die erſterkannte Strafe zentner. Die Gesammtproduktion betrug 1893 im Falfenauer auf nur fünf Tage Gefängniß herab. Der Makel der Unehrlichkeit bleibt aber auf der von der Daß die nach Berlin eingeführte Thüringer Wurst Revier rund 111/2 Millionen Meterzentner, im Elbogener 5 Millionen. Davon geht ungefähr die Hälfte als Fabrikkohle Firma Martin u. Flatow mit den elendesten Hungerlöhnen ab- in den meisten Fällen gefärbt ist, ging aus zwei Verhand= nach Sachsen und Bayern , als Gaskohle nach Bayern , Württem- gespeisten Frau siten. So will es die Justiz unter der heutigen Lungen hervor, welche gestern vor der 129. Abtheilung des Schöffengerichts stattfanden. Zunächst hatte sich der Kolonial. berg und- Italien . In den 57 im Jahre 1893 in Betrieb stehen- fapitalistischen Weltordnung. waarenhändler Gibblum wegen Vergehens gegen das den Unternehmungen waren insgesammt 4902 Arbeiter beschäftigt, Vom Bauschwindel. Der Echlossermeister Hermann Fei Nahrungsmittelgesetz zu verantworten. Er hatte Thüringer davon 193 Frauen und 109 jugendliche Arbeiter. bicke hatte sich gestern vor der 1. Straffammer am Landgericht I Wurst verkauft, welche nach dem Gutachten des Gerichtschemikers Die Schichtdauer ist im Faltenauer Revier durchwegs, im wegen Nöthigung zu verantworten. Der Angeklagte hatte im Dr. Bischoff mit sogenanntem Cannin- Surrogat gefärbt war. Elbogener Revier vorwiegend eine zwölfftündige, mit zehn verflossenen Sommer die Schlosserarbeiten für den Neubau Die Farbe sei zwar unschädlich, es liege aber immerhin eine stündiger Arbeitszeit. Doch kommen auch längere Arbeitszeiten Graudenzerstr. 5/6 geliefert. In der Verhandlung wurden die Täuschung des Publikums vor, denn durch die künstlich erwirkte vor. Der Untersuchende wurde von den Arbeitern darauf auf Berhältnisse dieses Baues folgendermaßen flargelegt: Der Geld lebhaftere Färbung werde der Glaube erweckt, daß es sich um merksam gemacht, daß die Ausförderung der Arbeiter geber war der Kaufmann Louis Levin, der wieder in der Person besonders frische Wurst handle. Auch in der folgenden Verhandlung weit in Die Dreizehnte Stunde hinein dauert. Des Kaufmanns Adolf Guttmann einen Generalbevollmächtigten gab der Angeklagte, der Kaufmann Emmerich, eine In anderen Werfen wieder sehen sich die Arbeiter, um etwas stellte, der alle Geschäfte für ihn abwickelte. Der Zimmermeister Thüringer Wurstfabrik als die Bezugsquelle an. Die Fabrik mehr zu verdienen, gezwungen, die Vor- und Nachmittagspausen Marbach war der erste Bar herr, dieser fonnte aber nicht hatte sich damit entschuldigt, daß ihr Berliner Agent ausdrücklich nicht einzuhalten, fie effen ein Stück Brot während der Arbeit. weiter, worauf der Rohrleger Fischer den Rohbau für den verlangt habe, daß die Wurst gefärbt werde, da sie sonst hier Ginzelne Arbeiter bleiben sogar nach Ablauf der Schicht weiter Preis von 270 000 M. übernahm. Fischer zahlte 500 m. baar unverkäuflich sei, weil ungefärbte Wurst nach wenigen Stunden in der Grube und rackern sich ab, weil sie von dem regelmäßigen und 5500 M. in Wechseln an. Eine Hypothet in Höhe von an den Schnittflächen erblaffe. Dr. Bischoff erklärte, daß dem Schichtlohn nicht leben können. 270 000 m. war bereits auf den Namen Levins eingetragen, Verkaufe solcher Wurst nichts entgegenstehe, wenn sie als geAls jährliche Verdienstquote entfällt nach dem Bericht für wogegen dieser sich verpflichtet hatte, ratenweise durch seinen färbte Wurst" bezeichnet werde, gerade wie Weißbier mit Wassers einen Arbeiter des Faltenauer Revieres 383 Gulden( 612 M.), Generalbevollmächtigten Guttmann Beträge bis zur genannten zusaß nur unter dieser Bezeichnung verkauft werden dürfe. Der für einen Arbeiter des Elbogener Reviers 407 Gulden( 651 M.). Höhe dem Bauherrn auszuzahlen. Fischer's Stellung als Bau- Gerichtshof hielt nur eine Fahrlässigkeit vorliegend und erkannte In Wahrheit stellt sich aber die Summe noch niedriger; die herr dauerte nur wenige Wochen. Ein früherer Gläubiger von in jedem Falle auf eine Geldstrafe von 10 M. Steiger zählen schon unter die Beamten, trotzdem sind hier ihre ihm hatte bei Lewin auf einen Posten von 2000 M. Beschlag geLöhne unter die der Arbeiter gerechnet. Im Falkenauer Revier be- legt. Als Fischer diese Summe wider Erwarten nicht er- Die Verhandlungen in dem vor dem Schwurgericht trägt der annäherungsweise berechnete tägliche Durchschnitts hielt, konnte er den Handwerkern die versprochenen Abschlags: hiesigen Landgerichts I geführten Meineidsprozeß Mary verdienst eines Häuers 1 Gulden 54 Kreuzer eines zahlungen nicht leisten. Er zog es vor, eine Zeit und Genossen zogen sich am Montag wiederum Förderers 1 Gulden 26 Kreuzer, eines männlichen Tag lang zu verschwinden. Der Bau lag wieder still, gelangte zuerst fast zur Mitternacht hin. Erst um 8 Uhr Abends wurden die arbeiters 99 Kreuzer, einer Frau 63 Kreuzer, eines unter Administration und wurde dann unter den Hammer gebracht. Beugen vereidigt und es begannen die Plaidoyers des Staat? jugendlichen Arbeiters 65 Kreuzer; für das Elbogener Revier Als Fischer seinen Verpflichtungen nicht nachkam, hatte der An- anwalts Stachow II und der Rechtsanwälte, Dr. Hartwich lauten die entsprechenden Zahlen: 1,48 fl.; 1,30 fl.; 1,7 fl.; geklagte für etwa 2000 M. Echlofferarbeiten für den Bau ge- zu gunsten des Dienstmädchens Eva Marx und Dr. Schwindt 72 Kreuzer und 76 Kreuzer. Selbstverständlich gelten diese liefert. Wie er im Termine angab, hatte er furz zuvor bei einem für die Angeklagte Frau Ripper. Gist um 114 Uhr verlas Löhne nur für die Tage, an welchen auch wirklich Schichten ver- Bau in Echöneberg 5000 m. verloren. Dieser neue Verlust der Obmann Schriftsteller Dr. Hans v. Hopfen- den fahren werden, also höchstens 28 im Monat. Aber die Arbeiter übersieg seine Kräfte. Seine Lieferanten drängten. Er meinte, Wahrspruch der Geschworenen. Durch denselben wurde die Anverdienen in vielen Fällen weniger, als hier der Durchschnitts- daß er sich entweder das Leben nehmen müsse, wie es der Maler geklagte Mary für schuldig erklärt, in zwei Fällen eine wiffents verdienst angegeben wird. Dies geht schon daraus hervor, meister Seeger gethan, oder er mußte versuchen, wieder in lich falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und einen daß sich eine Beche nach dem Streit herbeiließ, denjenigen den Besiz seiner Waaren zu gelangen. Er wählte das lettere. Meineid geleistet zu haben, doch bejahten die Geschworenen be= Häuern, welche in einer Schicht weniger als 1 Gulden 40 Kreuzer Am Morgen des 21. Juni, kurz nach 6 Uhr, erschien er auf züglich des Meineides den strafmildernden Umstand des verdienen, den Lohn bis zu diesen Betrag aufzubessern, und daß dem Bau und erklärte dem Wächter, daß er Thüren und Fenster, 157 Str. G. B., wonach verwirkte Die Arbeiter dies als einen Erfolg thres Borgehens betrachteten. Die mit seinen Beschlägen versehen waren, ausheben und fort: Bie, pälfte bis ein Biertel zu ermäßigem e a au! Die Auszahlung erfolgt nominell alle acht Tage, in Wirklichkeit schaffen werde. Die Beschläge werde er zu Hause ablösen und gabe der Wahrheit gegen den Betreffenden selbst eine Strafvergehen aber gewöhnlich 14 Tage, bis der Arbeiter weiß, was die Tischlerarbeiten zurückliefern. Der Wächter telephonirte verfolgung nach sich ziehen konnte. Frau Kipper wurde für er verdient hat; in der Zwischenzeit giebt es höchstens einen an den Generalbevollmächtigten Guttmann, der sich be- nichtschuldig erklärt. In Gemäßheit dieses Wahrspruches verfleinen Vorschuß. Alle oben angeführten Löhne sind Brutto- eilte, mit mehreren Personen zu erscheinen. Alle Auf- urtheilte der Gerichtshof die Angeflagte Mary zu zwei Löhne. Von ihnen werden abgezogen: die Beiträge forderungen an den Angeklagten, von seinem Thun Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ghrverlust. Bei der für die Brnderlade, für Del, Sprengmittel und Gezähe; ja eine abzulaffen, hatten keine Wirkung, Fenster auf Fenster Strafabmessung erwog der Gerichtshof, daß bei den ungeheuer Beche war sogar so freundlich, das Schulgeld, welches die Ar- und Thür auf Thür wurde von ihm aufgehoben und auf den lichen Weiberklatschereien, die in der Chefcheidungssache der Frau beiter für ihre Kinder zahlen sollten, zurückzubehalten. Beim Tag mitgebrachten Wagen geladen. Keiner der anwesenden vier K. mitgespielt haben, das Dienstmädchen Marg eine hervorragende bau werden gelernte Bergarbeiter so gut wie gar nicht be- Männer wagte, ihm thätlichen Widerstand entgegenzusetzen, der Rolle gespielt hat und nicht davor zurückgeschreckt ist, ihre schäftigt, sondern Tagelöhner eingestellt. Der höchste Lohn be erregte Angeklagte drohte, jeden mit dem Hammer nieder- Phantasien mit einem Eide zu bekräftigen. Der Gerichtshof hat trägt hier 1 Gulden( 1,60 M.) und die Arbeiter werden nicht zuschlagen der ihm in den Weg trete. Guttmann erbat sich fie daber für eine besonders leichtfertige Person erachtet. Fran einmal zur Bruderlade angemeldet. Silfe von der Polizei, es erschienen auch zwei Schußleute. Diese Ripper wurde freigesprochen. Da fie jedoch noch verdächtig ist, Von den in den beiden Revieren bestehenden Bruderladen ist ert lärten aber, daß sie nur die Person des Guttmann zu schüßen in einem anderen Falle den Versuch, eine Person zum Meineide über die Hälfte passiv. Infolge dessen sind die Kaffenleistungen bätten, die Handlungsweise des Angeklagten bewege fich zu verleiten, gemacht zu haben, so wurde die über sie verhängte ungeheuer herabgesetzt worden. Alte Arbeiter, die nach ihren auf zivilrechtlichem Gebiete. In der vorerwähnten aus- intersuchungshaft nicht aufgehoben.
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Der Angeklagte Jandte ist bereits vielfach wegen Diebstahls und Bettelns vorbestraft und in anbetracht dessen erkannte die Straffammer wegen jedes Einzelfalles auf 12 Jahre Zuchthaus und fonach auf eine Gesammtstraße von 4 Jahren Zucht. haus und 8 Jahren Ehrverlust.
bis
wenn die An