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Theater.

Bei einem Rettungswert hat am Donnerstag Abend um) Eine unbefangene Würdigung" dieser Thatsachen hätte die Ab­93/4 Uhr der 22 Jahre alte Mechaniker Emil Gutschmidt, der am geordneten der Polizeibehörde von einer Einmischung abhalten Salzufer 19 bei den Eltern wohnte, das Leben verloren. Der Im Schillertheater sind vor vollbeseztem Hause am sollen. Vorgang verlief folgendermaßen: Der Vater bes jungen Mannes Donnerstag zum ersten Male Heinrich Laube's Karlsschüler Damit war jedoch die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden, ist Privatwächter auf dem Grundstück der Asphaltfabrik von in einer durchweg guten Besetzung aufgeführt worden, aus der vor sondern legte Revision ein. Es sei, so hieß es in derselben, ber Johannes Jejerich am Salzufer 18. Er saß gegen 91/2 Uhr mit allem Serafine Detschy mit ihrer Musterleistung als Gräfin Hohen-$ 15 des Vereinsgesetzes von den Angeklagten doch verletzt. feiner Ehefrau und dem Sohne in der Piörtnerbude, als plöglich heim hervorragte. Fast ebenbürtig stand ihr namentlich in dem großen Das Vorhandensein einer Versammlung gehe auch zum Wesent die Rufe des Inspektors. Stephan Gutschmidt, kommen Sie Dialog des vierten Attes Herr Pategg als Herzog zur Seite; hier war lichen daraus heraus, daß ein bestimmter Grund die Angefchul­mal her" zu ihm drangen. Stephan vermißte seine 15 Jahre eine Leistung geboten, der sich eine erste Bühne nicht zu schämen bigten in dieselben Räume geführt habe, wo sonst die alte Tochter Emilie, die Gutschmidt eben noch mit einem Ar- brauchte. Auch Herr Bach fand sich in Spiel und Maste mit Sigungen des Vereins, dessen Mitglieder fie fast ausnahms­beiter hatte sprechen sehen. Als der Wächter das junge Mädchen seinem Schiller gut ab; das Pathos artete bei aller Lebhaftigkeit los feien, stattfanden; der Hinweis in dem Inserat des An­nun in die väterliche Wohnung rufen wollte, rannte es auf dem nie in die öde Schreierei aus, die an der alten Schule so geklagten Heyn, des Vorsitzenden des Vereins, auf den gemüth­Fabrikhofe plötzlich an ihm vorbei auf den Schifffahrtskanal zu. gern als geniale Stärte bewundert wurde. Ziemlich unglücklich lichen Abend lege nahe, daß die Betreffenden doch ein gemein­Der Sohn des Wächters rannte dem jungen Mädchen nach, war Frau Wilke im Schwäbele; wir glauben nicht, daß ihr famer 3wed geleitet habe. weil man befürchtete, es möchte möchte fich aus Furcht vor sonderbares Kauderwälsch dem wirklichen Herzog Karle besonders In der gestrigen Versammlung vor dem Rammergericht ers einer väterlichen Bestrafung ein Leides anthun. Emilie imponirt hätte; gar zu passiv gab sich Frl. Hebbel als Laura. Aus flärte der Oberstaatsanwalt kurz und bündig, daß von einer Stephan sprang nun, als fie sich verfolgt fah, topfüber in das den Nebenrollen sei die des Sergeanten hervorgeboben, welche Bersammlung im Sinne des Gesetzes so lange keine Rede sein Waffer, und der junge Gutschmidt sofort hinterdrein, um sie zu der aufs Militär geaichte Herr Hermes mit einem vortrefflich tönne, als nicht der Beweis erbracht sei, daß eine Gruppe von retten. In diesem Augenblick ruderte ein junger Mann mit einem gerathenen Gemisch von Gemüth und Komik verkörperte. Personen in eine Erörterungöffentlicherдngelegen Kahn an der Stelle vorüber, überfah die Sachlage und hatte das Das Publikum nahm, wie bisher alle ihm von heiten eingetreten fei; es sei deshalb Ver= Glück, das junge Mädchen zu fassen, bevor es versinken konnte. Der Direktion Löwenfeld gebotenen Stücke, auch die werfung der Berufung zu empfehlen. Dem schloß Nachdem er es an das Land gebracht hatte, wurde Emil Gut- zur Vorfeier von Schiller's Geburtstag gegebenen Karls- sich der Senat nach einer sehr langen und eingehenden Be­schmidt vermißt, der von den Ruderern in der Dunkelheit nicht schüler mit vergnügten Sinnen hin. До sich unter rathung an; die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Weil bemerkt worden war. Die Eltern liefen nun in voller Verzweif- den Beamten und kleinen Rentiers, die mit ihren Gemahlinnen die Versammelten nach objektivem Ermessen und in ge lung an das Ufer, und die Mutter rief, indem sie die Arme aus den Stamm des Parquetts bilden, Leute befinden, die beim An- felligem 3irtel sich zusammen gefunden hätten, so wurde Streckte: Emil, Emil, reiche mir doch die Hand". Als aber schauen der Karlsschüler Vergleiche zwischen ehemaliger und in der Begründung weiter ausgeführt, fonnte auch die Auf­weder Antwort erfolgte, noch der Gesuchte an das Land zurück- heutiger Fürsten - und Staats herrlichkeit anstellen das möchten forderung des Beamten zum Berlaffen des Lokales nicht die tehrte, forschte man weiter nach und stieß alsbald auf den wir billig bezweifeln. Wirkung haben, daß die Nichtbefolgung dieser Weisung straf­jungen Mann, der bei der Rettungsarbeit ein nafjes Grab ge­bar sei. runden hatte. Emil Gutschmidt war die Stüße seiner hochbetagten Eltern.

Unfall. Einem Arbeiter, welcher bei dem Rixdorfer Bahn­hofs- Umbau beschäftigt ist, zerschmetterte eine herabfallende Sdiene den linken Fuß. Nachdem der Bedauernswerthe an Ort und Stelle einen Nothverband erhalten, wurde er von mehreren Kollegen nach seiner Wohnung gebracht.

Erstickt. Die Ehefrau des in der Schönweiderstraße in Rixdorf wohnhaften Arbeiters Teichert mußte vorgestern ihr 11/2 Monate altes Töchterchen kurze Zeit in der Wohnung allein Lassen. Bei ihrer Rückkehr fand die unglückliche Mutter ihr Kind erstickt im Bette liegen; der Gummipfropfen der Saugflasche war dem Kinde in die Luftröhre gerutscht und hatte den Tod des tleinen Wesens herbeigeführt.

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Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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Wie ein deutsches Gericht im Jahre 1894 feine Würde wahrt. In einer Sihung des Schöffengerichts zu Berhaftet find gestern der Redakteur und Verleger der Liegnig erschien ein Beuge in blauer Blouse und erregte das Lichtstrahlen, Rudolf Harnisch , seine Ehefrau, sein Das Fehlen der Juvalidenkarte an sich be. durch das Mißfallen des Vorsitzenden, Amtsgerichtsraths Bruder Fritz Harnisch, ferner der Schriftsteller Teistler rechtige nicht zur sofortigen Entlassung eines Matthes, obgleich das Kleidungsstück durchaus rein und ganz und die Ehefrau desselben, nachdem eingehende Haussuchungen, e in mal engagirten Arbeiters. So entschied die war. Der Zeuge hatte mit um so größerer Zuversicht zur An sowohl in der Privatwohnung der Genannten als in der Kammer I unter dem Vorsitz des Assessors Hellwig in ihrer legung der Arbeitskleidung sich entschlossen, als in einer früheren Druckerei der Lichtstrahlen vorausgegangen waren. Den Ehe- Sigung vom 3. November, indem sie den Schneidermeister Verhandlung vor demselben Gericht diefelbe keinerlei Anlaß zu Frauen der Verhafteten soll, wie von einer Seite verlautet, zur Abraham zur Zahlung einer Lohnentschädigung verurtheilte. Vor Ausstellungen seitens des damaligen Vorsitzenden gegeben hatte. Last gelegt worden sein, daß sie beim Vertriebe der Lichtstrahlen, Gesetzwidrigkeiten hätte sich der Beklagte, führte der Vorsitzende Dies Mal nun animirte so berichtet die Brest. 3tg."-- in denen ein älteres Gedicht für staatsgefährlich befunden worden aus, dadurch bewahren können, daß er bei den zuständigen Be- der Vorsitzende den Amtsanwalt zur Stellung eines Straf. ist, behilflich gewesen seien. Andererseits ist uns berichtet hörden die Ausstellung einer neuen Karte für den Kläger beantrages, doch meinte dieser, daß der Zeuge sich wohl nicht worden, daß der Verhaftung keine politische Motive zu Grunde wirfte. so recht bewußt gewesen sei, welche Kleidung für das Erscheinen Liegen. vor Gericht passend sei, und lehnte einen solchen Strafantrag ab. Kontrattbruch. Gegen eine Klage auf Zahlung von Der Zeuge selbst entschuldigte sich damit, daß er sofort nach der 8 M. rückständigen Lohnes wandte der Schlächtermeister Krohn Berhandlung wieder seine Arbeitsstätte babe aufsuchen wollen. ein, der Kläger , Schlächter Kl., habe seine vertragsmäßigen Der Gerichtshof war indessen der Ansicht, durch die Arbeits­Pflichten zu erfüllen sich geweigert. Derfelbe sei bei ihm tleidung, welche für das Erscheinen vor Gericht unpassend sei, Kundschaftsgeselle gewesen. Als solcher hätte er am 28. Oktober, habe sich der Zeuge dessen Vernehmung sich übrigens als einem Sonntag, zwischen 12 und 2 Uhr Mittags die Kunden überflüssig herausstellte Uhr Mittags die Kunden überflüssig herausstellte einer Ungebühr vor Gericht besuchen und anfragen sollen, was diese zum anderen schuldig gemacht und erkannte auf eine Ordnungsstrafe Tage wünschten. Anstatt den Auftrag auszuführen, sei von 3 M. Kläger um viertel eins bei ihm, Beklagten , im Laden er­schienen, mit seinem besten Anzug angethan, und habe erklärt, er Kann man das elendefte aller Wahlsysteme noch ver. wolle sich verändern". Troz nochmaliger Aufforderung, den ächtlich machen? Ja! Wenigstens nach Ansicht des Staats­Auftrag auszuführen, habe Kläger dabei verharrt, fich fofort zu anwalts zu Liegnik. Vor der Strafkammer zu Liegnig fand verändern", d. h. sofort aufzuhören. Er, Beklagter, habe des am 7. d. M. die Verhandlung gegen den Steinmez Hohberg und halb seiner Forderung nach Lohn nicht nachgegeben. Beklagter Genossen wegen Vergehens gegen§ 131 Str.-G.-B. unter Vor­sucht dies mit einem Hinweis auf den§ 124b der Gewerbe- fiz des Landgerichtsdirektors von Goldbeck statt. Die Vers Einen Auflauf gab es vorgestern vor dem Haufe des Ordnung zu rechtfertigen. Der Kläger hält den Darlegungen theidigung führte. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld aus Berlin . Mehl- und Vorkosihändlers Täschner, Prinzenstr. 65. Nachdem des Beklagten entgegen, daß er nach den getroffenen Ber. Die Angeklagten sollen durch Vertheilung des Flugblattes:" An erst vor furzem ein junges Mädchen, das bei diesem Herrn in einbarungen sich nur des Sonntags zwischen 12 und 2 Uhr die arbeitende Bevölkerung in Stadt und Land", welches be­Dienst getreten, von der Mutter wegen unpassender Behandlung hätte verändern" dürfen. Nach 2 Uhr brauchte Beklagter fanntlich mit dem Satze schließt: Nieder das elendeste aller abgeholt war, hatte die Stiefmutter des neuen Mädchens Nach die Austrittserklärung nicht mehr anzunehmen. Der Vorsitzende, Wahlsysteme" das Dreitlaffen Wahlsystem verächtlich gemacht richt davon bekommen, daß der Gesundheitszustand ihrer Tochter Assessor Leo, belehrte den Kläger dahin, daß er sich seines haben. ein längeres Verweilen im Haufe der neuen Herrschaft nicht Rechts, um 2 Uhr die Stellung aufzugeben, nicht beraubt hätte, Die Beweisaufnahme ergab, daß die Angeklagten ver thunlich erscheinen lasse. Trozdem das Mädchen ihrer erkrankten wenn er zu einer beliebigen Zeit zwischen 12 und 2 Uhr die schiedenen Personen das Flugblatt gegeben und der Angeklagte Hände wegen gar nicht arbeitsfähig ist, litt Herr Täschner doch Arbeit auffündigte, und im übrigen seine Pflichten erfüllte. Daß Himmler am Pfingfisonntage mit einem Packet Flugblätter von nicht, daß es aus seinem Hause fortgenommen werde; vielmehr er sie aber nicht erfüllte, sei ein Kontrattbruch, und nach Hause fortgegangen und ohne dasselbe zurückgekehrt war. entfernte er die Mutter des Dienstmädchens, die mit dieser Ab dem Paragraphen 124 b habe der Beklagte das Recht, ihm Der Staatsanwalt plädirte, daß es nicht darauf ankomme, ficht gekommen war, derart unglimpflich aus seinem Hause, daß von seinem Lohn nun den ortsüblichen Tagelohn für den ob die in dem Flugblatt enthaltenen Thatsachen mehr oder das Publikum, welches durch den Lärm herbeigelockt wurde, dem Tag des Kontraftbruchs im Betrage von 2,70 Mart in minder wahr seien. Der Ton des Flugblattes sei frech und Herrn Täschner manche Lektion über den Umgang mit Menschen Abrechnung zu bringen. Infolge diefer Belehrung verglichen ungehörig() und gebe darauf aus, den Eindruck zu er sich die Parteien auf Zahlung von 5 M. an den Kläger. Wiederum wird ein Selbstmord aus Noth gemeldet! Usus." Der Friseur Schilling behauptete, zur sofortigen Der 65 Jahre alte Privatlehrer Karl Arnold hat sich in einem Entlassung des Friseurs Wegner berechtigt gewesen zu sein, weil Gasthofe im Nordwesten Berlins das Leben genommen. Er wohnte dieser erstens seine Gäste geschunden" habe, und weil es zweitens Friedrichstr. 171 und unterrichtete im Buchhalten sowie in der bei ihm Usus" sei, Gehilfen erst am zweiten oder dritten Tage englischen und französischen Sprache. Seit einiger Zeit hatte er ihrer Thätigkeit auf feft" zu engagiren. Der Kläger nur sehr wenige Schüler und gerieth so in Bedrängniß, daß er hat nur einen Tag beim Beklagten gearbeitet. Dieser wegen rückständiger Wohnungsmiethe auf die Straße gesezt hatte mit dem Kläger weder die Kündigung aus Am Mittwoch nahm er in dem Gasthofe Aufenthalt geschlossen, noch etwas von einem vorläufigen Engagement und wurde am Donnerstag Bormittag furz nach 10 Uhr in seinem auf Probe" zu demselben geäußert. Der Usus" in seinem Zimmer erhängt aufgefunden. Geschäft ging natürlich dem Gericht nichts an, und da auch das fehlerhafte Rafiren tein Entlassungsgrund im Sinne der Gewerbe­Ordnung,§ 123, ist, wurde Beklagter verurtheilt.

ertheilte.

wurde.

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weden, daß die Regierung das Dreillassen Wahlsystem zu bem Zwecke benutze, um den besigenden Klaffen Vortheile uzuwenden und die Arbeiter zu deren Gunsten auszubeuten und zu unterbrücken. Das ergebe sich insbesondere aus den folgenden Sägen des Flugblattes, welche erdichtete Thatsachen enthielten: " Die erdrückende Mehrheit der preußischen Bevölkerung hat nichts zu sagen, wo es sich um ihr Wohl und Wehe, um ihre Sie ist nur gut dazu, eigenen Angelegenheiten handelt. zu Steuern zu zahlen und abseits zu stehen, Steuern zu zahlen und dulden und zu schweigen. Abgeordneten nicht Erwählte des Volles, sondern allein die Ab­So tommt es, daß im Haufe bex Uebel zugerichtet wurde am Freitag früh etwa um 11/2 Uhr gesandten der besitzenden Klasse figen, die nicht für das Gemein wohl eintreten, sondern nur das Interesse ihrer eigenen Klasse von der eigenen Familie der 44 Jahre alte Tischler August Collier verfolgen."" Der Unterricht dient nicht dazu, die Masse aufzu aus der Naunynstr. 64. Er erschien blutüberströmt auf der Sanitäts- Weshalb ein Wertführer unter Umständen flären. Im Gegentheil, die wichtigsten und lehrreichsten Dinge, wache in der Adalbertstraße und gab an, von seiner Frau und sofort entlassen werden kann. Gegen eine Entschädie die Geister erhellen, die die Bürger zur Führung der politi feinen 3 Kindern zum Theil mit Meffern bearbeitet worden zu bigungstlage des Werkmeisters Koplin wandte die beklagte Firma schen Geschäfte geschickt machen, werden fünftlich ferngehalten." fein. Er hatte auch thatsächlich 5 Wunden auf dem Ropie, die Rosenthal u. Groß( ameritanische Schuhwaarenfabrit) ein," So werden die Bevorrechtigten, die mit goldenem Löffel im nach dem Gutachten des Sachverständigen von einem Messer der Kläger hätte entlassen werden können, weil er eine Fälschung Munde geboren werden und in deren Windeln ein Junkerwappen herrühren. Die Familie entschuldigt sich damit, daß der Vater vorgenommen habe. Daneben verwies der Vertreter der Beklagten eingeftickt ist, begünstigt und mit Spenden aus aller Mittel über­feit 12 Jahren nicht arbeite, sich erhalten lasse und jeden Abend darauf, daß sich der Kläger mit einem Arbeiter geschlagen habe, schüttet, während Ihr über den Löffel barbirt werdet von der betrunken nach Hause komme. So sei es auch diesmal gewesen, wovon die Folge gewesen sei, daß der Arbeiterausschuß im Namen Landrathskammer, während Ihr wieder leer ausgehet, darbet und aus dieser Veranlassung sei zunächst ein Streit, dann eine der übrigen Arbeiter die Entlassung R.'s gefordert hätte. Die und geschuhriegelt werdet von oben bis unten." Die Angeklagten Brügelei zwischen dem Vater einerseits und der Mutter, den Achtung der Arbeiter vor dem Wertführer sei erloschen. Die feien daber aus§ 131 des Strafgesetzbuches zu bestrafen. Er bes beiden Söhnen und einer Tochter andererseits entstanden. Die Behauptungen der Beklagten wurden bewiesen. Die Fälschung antragte Strafen bis zu 6 Monaten Gefängniß. Berletzungen seien dem ersteren nicht mittes eines Messers, sondern bestand darin, daß der Kläger auf einem Arbeitszettel Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Hersfeld , führte dagegen mit Hilfe eines Zollstockes beigebracht worden. Die zu einer bestimmten Arbeit benutte Beit ab aus, daß der Ton des Flugblatts keineswegs genüge, um die fichtlich falsch angab. Hierin sah die Kammer II unter Angeklagten zu verurtheilen, daß vielmehr eine Bestrafung dem Borsiz des Assessors v. Schulz am 5. November einen Miß nur dann stattfinden könne, wenn jedes einzelne Thatbestands= brauch des Vertrauens gemäß§ 133c, Nr. 2 der Gewerbe- merkmal des§ 131 Str.-G.-B. vorliege. Er führte dann an der Ordnung. Kläger wurde deshalb abgewiesen. In der Begründung Hand der Entscheidungen des Reichsgerichts aus, das die vom führte der Vorfiyende aus, daß außer dem angeführten Para- Staatsanwalt infriminirten Säße überhaupt teine Thatsachen graphen auch noch der§ 133b die Entlassung rechtfertige. Die enthielten, wie es der§ 181 verlange, fondern nur Urtheile, also Schlägerei mit ihren Folgen stelle nämlich einen Grund zur Auf- diese Säße für die Schuldfrage überhaupt nicht in Betracht lösung des Dienstverhältnisses im Sinne des letteren Paragraphen tommen tönnten. Freilich enthalte das Flugblatt Thatsachen über 133b lautet: Jeder der beiden Theile( Werkführer zc. das Schulwesen, über die Millionen- Entschädigungen der Standes. einerseits, Unternehmer andererseits) fann vor Ablauf der vertrags herren, über den Erlaß der Grundsteuer, über den Erlaß mäßigen Zeit und ohne Innehaltung einer Kündigungsfrist der Bergwerksabgaben an die reichen Bergwerksbesizer, wo der die Aufhebung des Dienstverhältnisses verlangen, wenn ein Staat Regalherr ist, und die Erhaltung dieser Abgabe, w00 wichtiger, nach den Umständen des Falles die Standesherren die Regalherren sind. Indessen alle diese That­Aufhebung rechtfertigender Grund vorliegt." sachen seien wahr und nicht erdichtet, und er fei bereit, den Gegen 21 Parteigenoffen aus Zeit stand am Donners : Beweis für diefelben anzutreten, falls das Gericht auf dem tag vor dem Straffenat des hiesigen tönigl. Kammergerichts Standpunkt stehe, daß die Angeklagten den Beweis der Wahr­Termin an. Es handelte sich hierbei um einen Fall des Ueber- heit und nicht vielmehr der Staatsanwalt den Beweis der Un­schreitens von polizeilicher Amtsbefugniß, der auch bei uns nicht wahrheit zu führen habe. Er führte weiterhin des Näheren aus, gerade zu ben Seltenheiten gehört. Von einem Wirth in Beig, daß teins der übrigen Thatbestandsmerkmale des§ 131 vorliege bei dem der dortige Arbeiter- Bildungsverein und ein proletarischer und beantragte daher Freisprechung der Angeklagten. Nach einstündiger Berathung verkündete der Gerichtshof, daß Gesangverein ihre regelmäßigen Sizungen abhielten, war vor zirka Jahresfrist ein gemüthlicher Abend veranstaltet. Aus der die von dem Staatsanwalt infriminirten Säße des Flugblattes, wie Thatsache die doch wahrhaftig nichts Verwunderliches ent. Der Bertheidiger ausgeführt habe, nicht Thatsachen, sondern Urs Daß unter den Gänen sich Mitglieder der obengenannten theile ſeten und die Angeklagten daher freizusprechen feien, wenn Vereine in größerer Bahl befanden, schloß die Polizeibehörde auf nicht der Staatsanwalt Beweis für die unwahrheit der im Flugblatt enthaltenen Thatsachen antreten Der Versammlung" und ein Beamter löfte die zwanglofe Staatsanwalt erklärte, er wolle diesen Beweis bezüglich der Bes Unterhaltung unter dieser Voraussetzung auf; einundzwanzig hauptung des Flugblatts fiber die Grundsteuern antreten und wurden, weil sie sich nicht gleich entfernten, bat um einen neuen Termin, zu dem er die Beweismittel herbei­Personen aufgeschrieben und daraufhin mit den entsprechenden Strafschaffen werde. Das Gericht beschloß hierauf, dem Staatsanwalt mandaten heimgesucht. Das Schöffengericht zu Zeit be stätigte dieselben am 29. März; auf eingelegte Berufung hob die Akten zuzuftellen und demnächst einen neuen Termin zur jedoch das Landgericht zu Naumburg durch Erkenntniß vom nochmaligen Verhandlung der Sache anzuberaumen. Die dreistündige Verhandlung fand gegen den Protest des 4. Juli cr. das Urtheil auf und sprach die Angeklagten unter folgender Begründung frei: Es sei festgestellt, daß durch Inferat Bertheidigers unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt, mit der im sozialdemokratischen Volksboten" angezeigt sei, daß die Begründung, daß dieselbe eine Gefährdung der öffentlichen Sigung des politischen Arbeitervereins an dem fraglichen Abend Ordnung besorgen lasse. ausfalle. Bestimmende Merkmale einer Versammlung, das Be fprechen von öffentlichen Angeleaenbeiten 2c. feien nicht erwiefen.

Polizeibericht. Am 8. d. M. wurde Morgens ein Mann in seiner Wohnung, in ber Ruppinerstraße, und Vormittags ein Mann in einem Hotel erhängt vorgefunden. In der Köpenickers ftraße gerieth Nachmittags ein Kutscher bei einer Wendung des von ihm geführten Fuhrwerts mit dem Fuße zwischen die Deichsel und den Wagen und erlitt einen Knöchelbruch. Am Humboldt hafen fiel ein Arbeiter von einem in der Fahrt befindlichen Ar­beitswagen, gerieth unter die Räder und wurde an der Schulter schwer verlegt, Im Hause Pariser Play 5 fand ein Dachstuhl brand statt.

Witterungsübersicht vom 9. November 1894.

Stationen.

Barometer

stand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

222| 222NNON( Stala 1-12)

Swinemünde Samburg

757

SEM

756

Saf

Berlin

757

SW

Wiesbaden.

759

NA

München

760

SW

Wien

759

WNW

Haparanda

763

SM

Petersburg

770

N.

752

749

.

759

Cort. Aberdeen Paris

៩៩២

SM

Wetter

Temperatur

144444( nach Celfus

50.40 R.)

moltig

5

halb bedeckt

woltenlos heiter

wolfig Regen

bedeckt

4

bedeckt

9

woltig

18

halb bedeckt

5

wolkig

4

Wetter- Proquofe für Sonnabend, den 10. November 1894. Nachts fübles, am Tage ziemlich warmes, theils heiteres, theils woltiges Wetter mit etwas Regen und mäßigen füdwest lichen Winden.

Berliner Wetterbureau.

bar.

hält

eine

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wolle.

Die Durchlöcherung der Sonntagsruhe. Das Rammer. aericht beendiate aestern einen wichtigen erbtaftyeit. bew kelaev