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1619b0
und der
162
rsailler Friedensvertrag
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od 28
Surch Artikel 275 des Versailler Friedensvertrages wird demnächst der deutschen Weinbrennerei die weite rebenutzung des Wortes Cognac für ihre frzeugnisse un möglich gemacht- fin seine Stelle wird die Bezeichnung Weinbmmf treten.
die französische Cognac Juduftrie mag sich der Hoffnung hingeben, daß hierdurch der Weltbewerb der deutschen Weinbrennerei beseitigt werde.Diefe Hoffnung wird enttäuschen
Die früher bestehende Goreingenommenheit des deutschen Verbrauchers für alles Fremdländische hat auch bezüglich des Lognacs einer besseren Einsicht platzgemacht Dadurch werden Millionenwerte der deutschen Volkswirtschaft erhaltenbleiben die an dernfalls nutzlos ins Ausland gehen wünden
Unfre Marke Asbach Uralt in Rüdesheim a Rhein aus edlen Weinen gebrannt und mit äußerster Sorgfalt gepflegt hat sich unabhängig von der internationalen Bezeichnung Lognac feit Jahren ihren fietig größer werdenden Kreis von Freunden und Gönnernerworben Siehat fiets ihre Eigenschaft als vaterländisches Erzeugnis betontu- durch ihren innern Wert das Wort Lognackeinen flugenblick vermissen lassen derinihrer Güte und Preiswürdigkeit liegenden Macht vermag daher der fir tikel 2756es Friedensvertrages keinen Abbruch zu tun
80
bis
Asbach& Co- Weinbrenneri