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GroßSerlw Hochstapler von unü zu. Nach der neuen deutschen   Reichsverfassung sind Dorrechte der Geburt aufgehoben und Adelsverleihungen abgeschafft. Einem großen Teile der einst Bevorrechteten, soweit sie nicht noch mif ihren agrarischen Klitschen sitzen und nach modernisierter Raubritterart mit landwirtschaftlichem Wucher das Volk auspowern, geht es herz- lich schlecht. Man könnte darüber menschliches Mitleid empfinden, wenn nicht alle Schuld auf Erden sich rächt. Die Betroffenen mögen sich für ihr Los bei dem cholzsöger im Haus Doorn   bedanken. Ehr- liche Handarbeit, die in keiner Fasson schändet, wiesen sie entrüstet zurück. Selbst die gutbezahlte Stellung bei einem.Koofmich" galt als nicht standesgemäß. Nur der Offiziersrock oder in Zivil die machterweiternde Regierungskarriere war erstrebenswert. Nom verkrachten Militarismus auf die Straße gesetzt, sind sie heute froh, im Bureau oder Kontor gutmütige Verwendung zu finden. Manchem glückt es, auch wenn er nicht ein Lot brauchbarer Kenntnisse besitzt. Onkel Stinnes hat einen ganzen Haufen aus dem Waffenhandwerk hinausgeworfener Offiziere mit mindestens 30M M. Monatsgehalt eingestellt. Für sein Geld kann er sich das Frondieren leisten. Der alte bürgerliche Kotau vor dem Adelstitel ist mit dem sozialen Niedergang der Bevorrechteten leider noch lange nicht ab- geschafft. Schon in Friedenszeiten war es für Hochstapler kinder- leicht, mit borniertem Auftreten und fünf- oder siebenzackiger Visitenkartenkrone alle möglichen Geschäftsleute kräftig hineinzulegen. Der Ehrliche mit bürgerlichem Namen mußte durch tausend Spieß- ruten laufen, ehe er etwas geborgt bekam. Dem adligen Hoch- stapler fast unbeschränkten Kredit zu gewähren, rechnete man sich zur Ehre an. Was auf diese Weise verloren ging, zählt nach Mil» lionen. Heute ist es noch nicht viel anders geworden. Die Zeitungen haben gar nicht genug Platz, um zu berichten über alle die Prozeß- Verhandlungen, mit denen irgendein gerissener Schultze oder Müller, der als Graf oder Baron hochstapelte, hinter schwedische Gardinen gebracht wird. Wie die betrübten Lohgerber sitzen Geschäftsleute, Pensionsinhabcrinnen, heiratslustige Jungfrauen und Witwen auf der Zeugenbank, aber tausend andere lasten sich immer wieder über* Ohr hauen. Gewitzigt durch die Revolution hat sogar diese gefähr- liche Sorte Hochstapler den Betrieb eingestellt. Zugkräftiger als der vegetierende deuffche Adel ist der.baltische Baron" oder die .russische Gräfin". Gefästchte Papiere, die große Liegenschaften und Einküfte vorgaukeln, sind in jeder Kaschemme unschwer aufzutreiben, tmd die Dummen, die auf die berühmte augenblickliche Verlegenheit und ähnlichen faulen Zauber hopsen, werden gar nicht alle. Auch der Kitsch-Film zeigt leider nur zu deutlich, ohne Phantasie, wie man e« deichseln muß, um die Lcbenskunst der Hochstapelei mit gepumpten Fürstentiteln zu verstehen und Leichtgläubige ms Garn zu treiben. Beschämend ist es, gleichwohl reichlich verdient der Reinfall. Dem Arbeiter, der schon immer in den.Hochgeborenen" nur die Drohnen gesehen hat, kann ja der Adelstitel nicht imponieren. Wann werden auch die Bürgerlichen   helläugig werden und sich für zu gut halten, vor dem.von" undzu" auf dem Bauche zu ruffchen? Diese Einsicht wäre für sie und für das Ansehen des Landes nur von Dorteil. Der öerlkner Staöthaushatt km Gleichgewicht. Vor«inigen Tagen teilten wir bereits die Ziffer von rund sechs Milliarden des Berliner   Stadthaushaltsplanes mit. Der Magistrat gibt jetzt dazu folgende nähere Darlegung: Der Haushaltsplan der Stadtgemeinde Berlin   für 1S21 ist vom Magistrat in Einnahme und Ausgabe auf 6 102 624 70l> M. festge­setzt worden. Damit ist die Herstellung des Gleichge- wichts für das lausende Rechnungsjahr gelungen. Die Erreichung dieses Zieles ist nur dadurch möglich geworden, daß einmal bei den Ausgaben größere Sparsamkeit durchgeführt wurde, und den Bezirken und Zentralverwaltunaen starte Beschränkun-- gen auferlegt wurden. Auf der anderen Seite war es nötig, die der Gemeinde verbliebenen Einnahmequellen bis an die Grenze des Erträglichen auszunützen. Die Real steuern sollen bei bebauten Grundstücken mit S v. T bei unbebauten mit 8. o. T. des gemeinen Wertes erhoben werden. Es sind dieselben Sätze wie im Vorjahre. Eine Steigerung an. dieser Stelle würde nur möglich sein, bei gleichzeitiger erneuter Erhöhung des Mietzuschlages. Bei der Gewerbesteuer ist ein Prozentsatz von durchschnittlich 630 vorgesehen, wobei Klasse IV mit 230, Klasse III mit 400, Klaste II mit 610 und Klaste I mit 730 Proz. belastet werden. Leider war für die Herstellung des Gleichgewichts auch die Erhöhung der W e r k s t a r i f e nicht zu vermeiden. Der Haushaltsplan sieht vor, daß durch eine Steigerung des Gaspreises auf 1,50 M. »md des Lichtpreises auf 3 M. ein Mehrertrag von 75 Millionen Mark sich ergibt. Der Haushalt wird am Donnerstag der Stadt- verordnetenverfammlung vorgelegt werden. Lakenreöen am Grabe finö gestattet. Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts. Der unhaltbare Zustand, daß es einem Angehörigen oder einem Freunde nicht gestattet fein sollte, auf einem konfestionellen Friedhof dem Toten eine Grabrede zu halten, ist nunmehr durch eine Entscheidung des Kammergerichts beseitigt worden. Wie erinnerNch. war der stellvertretende Gemeindevorsteher in Falkenberg, Max Peters, auf Grund des Reichsvereinszesetzes angeklagt worden, weil er am 3. Februar 1920 auf dem in Eigen- tum der evangelischen Kirchengemeinde stehenden Begräbnisplatze dadurch ein ungewöhnliches Leichenbegängnis veranstaltet habe, daß er als Laie bei der Beerdigung eines Dissidenten eine Grabrede ge- halten habe, ohne hierzu die Genehmigung der Ortspollzeibehörde eingeholt zu haben. Wöhrend das Schöffengericht Peters verurteilte, fvrach ihn die Strafkammer ftei und betonte u. a.. der Angeklagte vertrete mit Recht den Standpunkt, durch den Aufruf des Rates der Volksbeauftragten von: 1�. November 1918 und Artikel 123 der neuen Neichsverfastung sei jede Beschränkung öffentlicher Dersamm- lungen aufgehoben: Laienreden am Grabe seien durch die neuere Zeit in Berlin   und feinen Vororten alltäglich geworden. Der Z 9 des Reichsoereinsgesetzes van 1908 und seine� Strafbestimmung in § 19 stehen der Veranstaltung von Leichenbegängnisten, selbst wenn es sich um ungewöhnliche handle, nicht mehr entgegen. Es b e- dürfe dazu weder der Genehmigung noch der An- zeige. Das Verbot von Laienreden, das durch die Friedhofsord- nung für den fraglichen Begräbnisplatz ausgesprochen fei, sei ohne Belang. * Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwalffchaft Revision beim Kammergericht ein und behauptete, daß vorliegend die Vor- fchriften des Reichsoereinsgesetzes zur Anwendung gelangen müßten. Das Kammergericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft jedoch zurück. In der Begründung heißt es u. o.: Nach Artikel 123 der Neichsverfastung haben alle Deutschen   das Recht, sich friedlich und unbewaffnet ohne Anmeldung und ohne besondere Erlaubnis zu versammeln. Diese Versammlungsfreiheit beziehe sich nicht nur auf Versammlungen, die zum Zwecke von Erörterungen stattfinden, son­dern auch auf die im 8 7 des alten Reichsoereinsgesetzes aufgeführten besonderen Arten von Versammlungen, wie z. B. Leichenbegäng- viste.__ Schwindel mit wertlosen Schecks. Ein Schwindlerkonjortioin, an dessen Spitze ein Rittmeister o. D. Hans von Luck   steht, vcchbt in Berlin   und anders-yo große Be» 4 Uta pu Rundilüge über dem Waunjee und dem Havelgebior aus- irÜgemw mit werLofea Schecks Zu dar S-fÄychatt«st*»nöereQe-misft 6w S-yßerv-Rord- M�OstseebadeM ist Zortschung üer Seweisaufnahme. Im Prozeß gegen H ö l z wurde in der heutigen Vormittags- sitzunz die Beweisaufnahme ein tüchtiges Stück gefördert. Vernommen wurden über ein Dutzend Zeugen, die hauptsächlich über die in E i s l e d e n und Heldra   durch Hölz verübten E r- Pressungen, Brandstiftungen und Todesdrohun- gen aussagten. Hölz trug meist eine äußere Gleichgültigkeit zur Schau und verzichtete fast bei allen Zeugen darauf, selber oder durch seine Anwälte noch Fragen an sie zu richten. Die Aussagen waren in der Regel so bestimmt, daß er begriff: Da ist nichts zu machen! Nur bei einem der Zeugen, einem Landjäger, war er mit merklichem Eifer bemüht, festzustellen, daß er an der Entwaffnung dieses Zeugen sich nicht beteiligt hatte. Daß er aber einen Hilfsprediger als Geisel festgenommen und mit Erschießen bedroht hat, daß er auf einen hinter einem Fenster stehenden Geschäftsreisenden geschossen und ihn verwundet hat, daß er eigenhändig Feuer an eine Wohnung gelegt hat alles das ließ er vorbeiziehen, wie wenn es ihm ganz- lichWurscht  " wäre. Doch seine Gleichgültigkeit ist nicht echt. Echt war nur die Schnoddrigkeit, mit der er gegen einen Zeugen, auf besten Kopf er 30 000 Mark ausgesetzt haben sollte, bemerkte:So viel ist mir der Kopf des Mannes gar nicht wertl" « Am heutigen zweiten Tage des Hölz-Prozestes, oerliest Rechtsanwalt Hegewisch den Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung über di« Festnahme von Hölz und die Austobung von 50 000 M. als Prämie für diejenigen, die Angaben über Hölz zu machen im- stände waren. Der Verteidiger folgert hieraus, daß die Polizei durch diese Auslobung Leute angeregt habe, mehr zu sagen, als sie verantworten tonnten, um sich seinen Anspruch auf Belohnung zu sichern. Staatsanwalt Dr. Jäger trat diesen Ausführungen ent- gegen. Er macht den Vorschlag, auf die Vernehmung derjenigen Zeugen, welch« noch über den Einbruch in die Kreissparkasse zu Helmstedt   gehört werden sollen, zu verzichten, da er als Ver- treter der Anklage anerkenne, Hölz sei bestrebt gewesen, un- nötiges und unkluges Dluwergießen nach Möglichkeit zu ver- meiden. Weiter beantragt der Staatsanwalt die Vereidigung des gestern verhörten Zeugen K ö n n i ck e, der Hölz bekanntlich sehr schwer belastet hat, besten Glaubwürdigkeit von der Verteidigung aber angezweifelt wird. Rechtsanwalt H e g e w i f ch stellte dagegen den Antrag, den Zeugen Könnicke unbeeidigt zu lasten oder aber die diesbezüglichen Strafakten aus Halle und Witten  - b erg heranzuziehen, aus denen hervorgehe, daß dieser Zeuge sich aktiv an einem Teil der Hölz zur Last gelegten Derbrechen b e t e i- ligt habe. Das Gericht beschloß, den Zeugen unbeeidet zu lassen, es beschloß ferner den Antrag der Verteidigung auf Ladung der drei von Hölz bei Eisleben   gefangenen Sipo-Beamten ab- zulehnen, da das Gericht es als wahr unterstelle, daß Hölz unnötiges Blutvergießen habe vermeiden wollen. Hölz bittet trotzdem um Ladung dieser Beamten, da ihm vorgeworfen werde, er habe die Sipo-Leute mißhandelt und mit dem Tode bedroht, mäh- rend er umgekehrt alles getan habe, um die Gefangenen vor Miß- Handlungen und dem Tode zu schützen. Rechtsanwalt Hegewisch beantragt sodann eine Ergänzung des Gerichtsbeschlusses dahin- gehend, auch als wahr zu unterstellen, daß Hölz die drei Sipo-Veamken vor Mßhandlungen geschützt habe. Ferner beantragt er, den betreffenden Sipo-Beamten als Zeugen darüber zu vernehmen, daß er die Behauptung aufgestellt habe, Hölz habe einen Mord begangen. Rechtscmw. H e g e w i s ch: Ich möchte hierbei die Behauptung aufstellen, daß durch amtliche Stellen eingewirkt worden ist, auszusagen, daß Hölz sich des versuchten Mordes schuldig gemacht hat. Ich behaupte, daß diese Beschuldigung wider besseres Wissen gemacht worden ist. Staatsanw. Dr. Jäger: Ich bitte, diesem Antrage stattzugeben, damit die Sache aufgeklärt wird. Es handelt sich um den Wacht- meister Franke, der ganz bestimmte Angaben über den Mord gemacht hat. Mit allseitig«?» Einverständnis behält sich da« Gericht die Ve- fchlußfassung über diesen Antrag vor. Hierauf wird in der Zeugenvernehmung fortgefahren und der Landjäger Schipper vernommen. Cr schildert den Besuch einer Hölzschen Bande in der Nebenstelle der Kreissparkasse in Heldra  , über den bereits gestern der Zeuge Wittkowski berichtete. Als die Leute den Zeugen im Gebäude sahen, fragten sie, wer er sei. Als sie hörten, er sei Landjäger, hieß es:D a n n h a st d u d o ch W a f f e n. h e r damit." Der Zeuge gab darauf den Leuten auch seine Dienst- waffen. Ob Hölz sich unter den Leuten befand, weiß der Zeuge nicht. Der-Hilfsprediger Schröder ist von Hölz am 23. März in CIskeben verhaftet worden, als er dort von Magdeburg  zum Besuch erschien. Zeuge: Auf der Straße rief plötzlich ein Mann hinter mir her:Halt!" Als ich stehen blieb und der Mann an mich herantrat, ftagte er mich:Wie heißt du?" Ich antwortete Schröder".Was bist du?" hieß es weiter,Hilfsprediger", ant- wartete ich. Darauf der Mann: »Du bleibst jetzt hier als Geisel. Für den ersten erschossenen Arbeiter fliegst du über den Haufen. Er beorderte dann zwei bewaffnete Leute, die sich neben mir postier- ten. Auf meine Worte:Ich bin doch unschuldig", erklärte er: Schuldig oder nicht schuldig, du gehörst zur Bourgeoisie, die wir jetzt vernichten. Voriges Lahr   haben wir geblutet, jetzt müßt ihr bluten." Nach einer Weile fragte er mich:Weißt du wer ich bin?" Als ich antwortete:Nein," sagte er:I ch b i n M a x Hölz. Hast du von ihm schon gehört?"Jawohl," sagte ich, worauf Hölz meinte:Eine nette Bekanntschaft, nicht wahr?" Trotzdem glaubte ich nicht, daß es in Wirklichkeit Max Hölz   war. Plötzlich sagte einer der umstehenden Leute:Dort oben steht jemand am Fenster, der will spionleren." hieraus zog Hölz seinen Revolver und gab kaltblütig drei bis vier Schüsse auf das Fenster ab. Hieraus entfernte ich mich langsam und kam bis zur Straßenecke. Da rief es dreimal:Halt!" und zw ei Schüsse trachten hinter mir her, ohne mich zu treffen. Als ich eben in das Haus meines Schwiegervaters flüchten wollte, packten mich meine Verfolger wieder mit den Worten:Du Aas, jetzt kratzt du uns nicht wieder aus." Ich wurde in ein Haus in der Samariterstraße gebracht, und kam erst nach langen Vsrhand- lungen wieder frei. Staatsanwalt Jäger: Haben Sie gesehen, wie Hölz auf den Kaufmann Hildebrandt schoß? Zeuge: Jawohl. Irgend jemand aus der Menge sagte zu Hölz:Du, da steht einer am Fenster." Hölz zog einen Revolver und feuerte drei Schüsse ab, von denen einer durch die Scheibe, zwei in den Sims gingen. Der höchste Zeuge, der Kaufmann Gustav Hildebrandt aus Verlin  , der sich zur Zeit der Unruhen in Eisleben   aufhielt, schildert, wie er von Hölz verwundet wurde.Auf dem Marttplatz stand ein Haufen Menschen und Hölz hielt eine Ansprache. Ich wollte sehen, was kommen würde, und ging vor- sichtig an das geschlossene Fenster. Da hörte ich Hölz unten die Worte sägen:Geht mal einen Augenblick bei Seite." Im nächsten Augenblick krachten zwei Schüsse, von denen mich einer in den Oberarm traf. Vors.: Waren. Sie der Ansicht, daß Hölz auf S i e zielte? Zeuge: Ja. Ein Beisitzer: Weshalb glauben Sie wohl, hat man auf Sie geschossen? Zeuge: Weil ich mich häufig sehr abfällig über die Kommunisten geäußert habe. Hierauf wurde der Schlächtermeister Otto Goethe aus Eis- leben vernommen, der ähnliche Angaben wie der frühere Zeuge macht. Ingenieur Paul Hildebrandt, der Bruder des von Hölz angeschossenen Kaufmanns, war Zeuge, wie Hölz am Breiten Weg eine Ansprache hielt und dabei sagte:Genossen, es geht aufs Ganze. Frauen und Kinder sind nicht zu schonen. Nehmt, was Ihr kriegen könnt." Der Zeuge erklärt dann weiter, daß Hölz auf seinen, des Zeugen, Kopf 30 000 Mark ausgesetzt habe, weil Hildebrandt bei der Sipo tätig war. Angeklagter Hölz: So viel ist mir der Kopf des Zeugen wahrhaftig nicht wert. Im übrigen habe ich prinzipiell niemals auf die Köpfe meiner Gegner Prämie« ausgesetzt. Oberstadffekrekär August Nehls aus Eisleben   gab dann eine ausführliche Schilderung, wie Hölz mit mehreren Männern in seine Wohnung eingedrungen, dort Feuer angelegt und Möbel und Betten zerstört habe. Im ganzen sei ihm ein Schaden von über 26 000 M. entstanden, der ihm nicht ersetzt worden sei. Die Tochter dieses Zeugen schildert den gleichen Norfall. Hölz habe, nachdem er sich gewaltsam Eingang oerschafft habe, gerufen: Alles raus! Hier wird gebrannt!" Hölz selbst zündete die Gardinen und die Tischdecke an. Als Zeugin mit einem Eimer Wasser kam, um zu löschen, kam Hölz aus dem Schlafzimmer, hielt ihr den Revolver vor die Brust und rief:Weg hier. Gs- löscht wird nicht, sonst schieße ich!" Später fand die Zeugin beim Saubermachen auch Zündschnüre, mit denen Hölz den Brand angelegt hatte. Inspektor Ost ermann vom Gut Helbra   wurde von zwei Bewaffneten festgenommen und dem Aktionsausschutz vorgeführt, wie es hieß auf Anordnung von Hölz. Diesem wurde der Zeuge auch vorgeführt. Hölz erklarte, er, Zeuge, habe binnen zwei Stun» den für den Bcfcher des Gutes von Spielberg 500 000 M. zu be- schaffen. Er stellte Hölz vor, daß das unmöglich fei, da er gar keine Verfügung über die Gelder habe. Auch der Sekretär erklärte sich dazu außerstande. Hölz verlängerte die Frist bis 10 Uhr und er- klärte: das feien alles faule Ausreden, das Geld müsse bis 1 Uhr beschafft sein, sonst würde das Gulsgebäude gesprengt Als das Geld natürlich um diese Zeit nicht da war, fuhr Hölz in einem Lastauto und einem Personenauto mit einem Trupp Leuten nach Helbra   zum Gutsgebäude. Dort wurde geplündert, und Hölz hielt aufreizende Reden an die Menge, er sprach, als die Weinvorräte, Speck und Wurstwaren sowie Kleidungsstücke des Herrn Spielberg aufgeladen wurden, von demSchlemmerleben" der Veichen. Die Sachen wurden zurSonne  " geschafft, das Guts-- gebäude wurde gesprengt und angezündet. Bors.: Hölz, haben Sie selbst di6 Sprengungen gemacht? A n g e k l.: Nein, aber ich habe sie angeordnet. Zeuge Rittergutspächter S p i e l b e r g erhielt schon am Nach- mittag des 23. März eine Warnung, daß er und seine Familie von Hölz verhaftet werden sollte. Cr hat sich deshalb mit seiner Familie in eines der umliegenden Dörfer begeben und dort gehört, daß Hölz am nächsten Tage mit seinen Leuten das Guts- haus durch Sprengung völlig in Trümmer gelegt habe. Vor der Sprengung wurde die Wohnung geplündert. Anzüge, Wäsche usw. geraubt. Durch die Sprengung ist ein Schaden von über eine Million Mark entstanden. Zeuge Pastor Schmidt aus Helbra   hörte am Abend des 23. März ein lautes Poltern an der Hoftür und sah als er öffnete zirka 12 schwer bewaffnete Männer stehen. Einer von ihnen sagte: Wir leben im Kriegszustände. Sie sind ein reicher Mann, wir brauchen eine Million. Wenn Sie uns nicht das Geld.oerschaffen, werden Sie' erschossen." Ich mußte mich sofort anziehen und wurde nach dem Gasthof ge- bracht, wo Hölz jene Drohungen wiederhotte. Am nächsten Morgen wurde ich nach einem anderen Gasthofe gebracht, wo die Verhand- lungen mit meinen Angehörigen, die stets Zutritt hatten, stattfanden. Diese hatten versucht, das Geld inzwischen im Dorfe bei der Volks- dank und Privatpersonen aufzutteiben. Hölz ermäßigte nun seine Forderung auf 200 000 M. Meine Frau erhielt die Erlaubnis, nach E i s l e b e n zu fahren, um dort das Geld aufzutreiben. Als auch dies nicht gelang, wurde ich im Auto nach Hettstedt   ge- bracht. Unterwegs mußte ich die 46 000 M. abliefern und wurde später entlassen, nachdem man mir noch gedroht hatte, daß das Pfarrhaus in die Luft gesprengt werden solle. Auf weitere Fragen des Angeklagten erklärt Zeuge noch, daß ihm Hölz mit einem gewissen Triumph von den Sprengungen i» Hettstedt   erzählt, dann in großer Erregung etwas über angebliche Mißhandlungen verwundeter Arbeiter gesagt habe. Schließlich sei Hölz auf seine Eltern, seine Jugend und seine frühere Auffassung zu sprechen gekommen und Z�uge hat dabei den Eindruck gewonnen. daß Hölz das was er tue, innerlich wider st redend tue, der aber, wenn, er Blutvergießen für nötig halte, auch dies tun würde. Hierauf folgt die Mittagspause. von Luck, einem Mann von 44 Jahren, der aus Charlottenburg  stammt, noch ein 37 Jahre alter Julius S ö n n t ch s e n aus Ton- dern, der sich auch Hans Jäger   und Karsten nennt, ein Pferde- Händler Bäck« und ein Kaufmann Adolf M a r k u s s e n, der zu­letzt in der Zehringerstratze zu Berlin-Wilmersdorf   wohnte. Die Schwindler besitzen Scheckbücher der Hamburger Filiale der Deut- schen Bank mit den Schecks 553 826 553 250 und der Mittel­deutschen Kredit-Bank in Berlin   mit den Nummern 101 676 bis 101 700. Mit einem Teil dieser Schecks haben sie auch in K o p e n- Hägen größere Betrügereien unternommen, die ihnen zum Teil auch gelungen sind. Markussen, der wahrscheinlich auch unter den Namen Dr. Stürmer und Eugen Meschede auftritt, steht auch mit einem gewissen Loengreen in Verbindung, mit dem zu- sammen er einen Berliner   Bildhauer um 5000 M. Vorschuß auf den Verkauf eines Kunstwerkes betrogen hat. Da» Kreiskrankenhaus   in Reinickendorf   ist in den Besitz der Stadtgemeind« Berlin   übergegangen. Es können dort nunmehr Berliner   Einwohner aus sämtlichen 20 Bezirken ausgenommen und zu den üblichen Sätzen oerpflegt werden. Ein Wasserflugzeug auf dem Wannsee  . Seit«inigen Tagen ist auf dem Wannsee   in der Nähe des Nordflnahanfts ein Wasserflug- zeug der Deutschen   Lust-Neederei staiioimrt, das van nachmittag also für den Zahlungskräftigen nicht mehr notwendig, um die Vor- züge eines Fluges im Wasserflugzeug kennenzulernen. Revolverattentat eines Gemeindedieners. Gestern abend geriet der Schlächtermeister Hermann I e s ch k e aus Neukölln  , Donau- straße 19, in Buckow   bei Britz   mit dem Gemeindediener Pilot aus Buckow   in Streitigkeiten. Pilot ging nach Hause, holte sich einen Revolver und feuerte von hinten auf Jeschke, der schwer verletzt zusammenbrach und nach dem Buckower Krankenhaus gebracht wurde. Er verstarb nach einigen Stunden. Der Re- volverheld wurde heute verhaftet und dem Amtsgericht Neu- kölln zugeführt. Protest gegen die Verschleppung der Schulreform. Der Bund entschiedener Schulreformer beruft für Mittwoch, 15. Juni, abcnd-Z VI, Uhr in die Aula des Werncr-Siemens-NealgymnafiumS, Hobenftanfenftr. 47/18 am Unter(intndbahnhos Mktoria-Lulsc-Platz eine öffentliche Versammlung ein. Paul O e st r e i ch und Siegsried K a w e r a u sprechen über das Ne! chsschulgesetz und die Reformpläne sür die höheren Schulen. Jedermann ist. eingeladen. Groß-Serliner parteinachrichten. 44. Abt. Mittwoch, abd» 82. Abt. Steglitz  . Mittwi lammlung, sondern Mitgt_____ straf, e 13. Thema: Die Neubisdung der Siering. M.d.L. Soziatdemokrarischer Männerchor Berlin- Mitte. Die n! msßm&xm'. Kerfin, Pankfir. 69. ferne öffentliche Ber­ber Realschule, Flora- Regierung. Referent: Genosse >ste Gesaugsimnde Cchdithtmiec Str. A