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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 268.

Freitag, den 16. November 1894.

Arbeiter! Parteigenossen!

11. Jahrg.

Die Verhandlungen wegen Beendigung des Bierboykotts find abgebrochen worden, weil die Ringbrauereien eine Bedingung stellten, deren Annahme mit der Ehre der Arbeiterschaft unvereinbar ist. Die Vertreter des Brauerrings hatten die Stirn zu fordern, daß der Friedensschluß davon abhängig gemacht werde, daß 33 Arbeiter nie mehr in den Betrieben der Riugbrauer beschäftigt werden.

Arbeiter! Parteigenossen! Ohne jeden Anlaß seitens der betreffenden Arbeiter sind am 16. Mai Hunderte aufs Pflaster geworfen worden. Und nun sollen nach monatelanger Aussperrung, nach monatelangen Entbehrungen dreiunddreißig Arbeiter dauernd dem Elend, für immer der Eristenzlosigkeit, also dem langsamen Zugrundegehen überliefert werden, dreiunddreißig Mann, von denen feiner Schuld an dem Boykott trägt. Sie sollen als Opfer des Kapitalistenübermuthes auf der Strecke bleiben. An der barbarischen Doppeldezimirung des 16. Mai hatte der Brauerring nicht genug- seine Rache verlangt die Vernichtung von weiteren dreiunddreißig Existenzen. Arbeiter! Genossen! Wir wissen, daß wir in Eurem Sinne gehandelt haben, als wir diesem ungeheuerlichen Anfinnen ein empörtes furzes Nein entgegenseßten und die Verhandlungen abbrachen. Die Arbeiter Berlins konnten und wollten einen ehrlichen Frieden schließen; niemals aber werden wir unsere Hand dazu bieten, niemals werden die klaffenbewußten, in den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie organisirten Arbeiter dulden, daß ein

geschlossen wird.

ehrlofer Friede

Nun ist die Entscheidung getroffen. Der Boykott muß mit erneuter und vermehrter Energie fortgeführt werden. Die Parole

Kein Tropfen Ringbier

muß mit unwiderstehlicher Macht zur Durchführung gelangen.

Jeder einzelne Arbeiter muß seine ganze Kraft aufwenden, um den Boykott zur vollen Wirkung zu bringen. Dazu ist nöthig, daß die gesammte Arbeiterschaft mit verdoppelter Kraft Hand aus Werk legt, die zur Organisation, Ueberwachung und Durchführung des Boykotts erforderlichen Maßregeln energisch zu unterstützen. Es bedarf aller Kraft, aller Energie, denn die Braucrdirektoren haben offen erklärt, die Unterwerfung der Berliner Arbeiterschaft durch neue Massen­maßregelungen erzivingen zu wollen!

Arbeiter, Parteigenossen! Der Brauerring hat zwar Millionen zur Verfügung und wird in diesem Klassenkampfe auch fernerhin Hunderttausende opfern; hinter uns aber stehen die Massen, auf unserer Seite ist das Recht, ist die Begeisterung, ist der Opfermuth. Und an Enren Opfermuth appelliren wir abermals. Die unschuldigen Opfer kapitalistischen Uebermuthes dürfen nicht dem Hunger preisgegeben werden. Seit Monaten liegen diese Hunderte existenzlos auf der Straße. Wir wenden uns deshalb an die Arbeiter von ganz Deutschland um thatkräftige und schnelle Unterstützung. Der Kampf ist uns aufgezwungen worden. Die Berliner Arbeiterschaft hat den Handschuh aufgenommen und sie wird den Kampf durchführen bis zum Ende. Arbeiter! Euer Klassen Interesse nicht blos, Eure Klassen Ehre ist im Spiel. Da giebt es feinen anderen Gedanken als Sieg! Vorwärts zum Sieg! Kein Tropfen Ringbier! Hoch der Boykott!

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Boykottfreies Bier liefern:

Brauerei Carlsberg , Friedrich Reichenkron, Char lottenburg.

Louifen- Brauerei, Bellermannstr. 71a/ 72. Brauerei Königs Wusterhausen , Niederlage Reichen­bergerstraße 38. Brauerei Danz, Freienwalde a. D. Vertreter: W. Marten, N., Gartenstr. 152. Bürgerliches Brauhaus, Luckenwalde . Niederlage Gust. Spiekermann, Krautstr. 48, Tel. VII, 1487. Export- Brauerei Grabow a./D. bei Stettin . Nieder­lage Marthen, Bellermannstr. 6. Brauhaus Hohen- Schönhausen bei Berlin .

Die Boykott- Kommission.

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davon 6 wegen Verzug, 4 durch Tod, nur 3 durch Verzicht in- 1 im entgegengesetzten Falle jedoch seine Klage als abgewiefen zu folge Besserung ihrer Lage, 16,, weil sie dem Unterricht nicht zu betrachten habe. Gründe: Wenn fein Lohn vereinbart und folgen vermochten", 9 wegen unwürdigen Verhaltens", auch nicht die Zahlung vom Lohn ausgeschlossen sei, müsse ein 23 durch Uebergang auf andere Anstalten, andere Anstalten, 182 durch angemessener Lohn gezahlt werden. Als angemessene Uebergang zu einem Beruf. Was das unwürdige Ver- Tagesbezahlung für einen Hrtelportier erachte das Gericht aber Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Berlin . halten" und die Unfähigkeit, dem Unterricht zu folgen 1 Mart, nicht 2 Mart. Es sei notorisch, daß Portiers wie Brauerei Pichelsdorf, Direktor Hoffmann. ( soll wohl heißen: mit gutem Erfolge zu folgen) anbetrifft, Kellner ihr Einkommen in erster Linie aus Trinkgeldern be Münchener Brauhaus, Attien- Gesellschaft, Berlin . so ist zu bemerken, daß schon ein vorübergehender Rückschritt ziehen. Süddeutsche Brauerei, Karl Ring u. Ko., Berlin . Entziehung der Freistelle zur Folge hat. Für den ehemaligen Gegen die 10 Oberfeuerwerker, die seiner Zeit zuerst in Brauerei Müggelschlößchen, Friedrichshagen . Gemeindeschüler ist das wahrscheinlich in den meisten Fällen der Oberfeuerwerker- Schule festgenommen und in dem Militär­Nordstern- Brauerei, Berlin . gleich bedeutend mit Entfernung aus der höheren Schule, während Arresthause in der Lindenstraße untergebracht wurden, sollte am Rathenower Exportbrauerei Niederlage. Juh. May weniger unbemittelte Freischüler einstweilen zahlen und nach er- 15. bezw. 16. d. m. verhandelt werden. Der Termin ist, wie ver ein neues Gesuch einreichen, das lautet, hinausgeschoben worden. Dennhardt, N.W., Hannoverschestr. 18a. Tel. III. 8178. folgter Besserung Schloßbrauerei, Fürstenwalde . Niederlage bei dann oft zum zweiten Male berücksichtigt wird. Von 23, die auf andere Anstalten gingen, verließen 20 die unteren und Der Lehrerprozek in Schneidemühl , der f. 3. berechtigtes Franz Heiser, N., Liesenstr. 5. Bürgerliches Brauhaus( in Firma Müller), Frank. mittleren Klaffen, 1 hatte das Militärzeugniß, 1 verließ Aufsehen erregt hat, stand am Dienstag in der Revisionsinstanz Frankeine obere Klasse, 1 hatte das Abiturientenzeugniß vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Wie noch erinnerlich furt a. D. Niederlage Greifswalderstr. 228. und trat ins Volksschullehrer- Seminar. Von 182, die in einen sein dürfte, waren vom Landgericht Schneidemühl am 20. Juni Phönir- Brauerei, C. Radon, Lichterfelde . Beruf übertraten, gingen allein 81 aus unteren und d. J. 34 Lehrer zu je 10 M. und der Redakteur Richard Havers Brauerei Jagdschlößchen , Eberswalde . Niederlage mittleren Klaffen ab, augenscheinlich nicht deshalb, weil sie dem mann zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden, weil sie sich einer Edm. Renter, Swinemünderstr. 45. Unterricht nicht folgen fonnten, sonst hätte man ja auch Beleidigung durch die Presse schuldig gemacht haben sollten. In Brauerei Tivoli, Strausberg . Niederlage Stabernad, diesen die Freistelle entzogen sondern wohl deshalb, weil die der Stadtverordneten- Versammlung hatte der Rechtsanwalt das Gehalt der Eltern den Lebensunterhalt nicht länger erschwingen fonnten. Glaß bei Erörterung der Frage, Mühlenstraße 49a. Oder weshalb sonst? Etwa weil ihnen das Loos eines Handwerks- Lehrer erhöht werden sollte, Worte gebraucht, die von der Lehrer­gefellen oder Arbeiters plöglich verlockender erschien als das schaft als eine Beleidigung aufgefaßt werden mußten. In einem eines Beamten, eines Rechtsanwalts, Arztes 2c.? 59 von diesen 81 durchaus gemäßigten Inserat, das die 84 Lehrer im Schneide gaben den Beruf an, und zwar wurden 29 Handwerker, 26 Kauf- mühler Tageblatt" veröffentlicht hatten, gaben sie darauf ihrer mann, 2 Beamter( natürlich Unterbeamte), 2 gingen zum Militär Meinung über das Verhalten des Stadtverordneten Ausdruck. In und zur Marine. Mit der Ausbildung des Talentes, das selbst die dieser Erklärung wurde der Thatbestand der Beleidigung gefunden. Behörde noch sorgfältiger Prüfung anerkannt und der Pflege für Der Schutz des§ 193 Str.-G.-B.( Wahrnehmung berechtigter würdig erklärt hatte, war's also nichts. Warum nicht? Bu faul Interessen) wurde für den Redakteur des Tageblatts, Havemann, waren die Jungens doch auch nicht, souft hätte man sie doch deshalb verneint, weil er durch ein bezahltes Inserat die Rechte nicht erst aus der Gemeindeschule herausgenommen und auf die der Lehrer wohl nicht habe wahren wollen; für die Uebrigen höhere Schule gebracht! Mit dem Militärzeugniß gingen 45 au wurde er aber auch verneint, weil ihnen zur Richtigstellung einem Beruf über. 38 davon gaben ihn an, und zwar wurden andere Mittel und Wege zu Gebote gestanden hätten, als der un­23 Kaufmann, 14 Beamter, 1 ging zum Militär. Aus oberen gewöhnliche Weg des Inserirens. Zudem habe, wie das Urtheil Die Klassen gingen 23 zu einem Beruf über, 20 mit Angabe, wovon sagt, das Inserat feine sachlichen Ausführungen enthalten.. Die Freistellen aufhöheren Schulen. 7 Kaufmann und 18 Beamter wurden. Mit dem Abiturienten- Revision der Angeklagten, die der Justizrath Dr. Herr aus Leipzig Als in der Stadtverordneten- Sigung vom Donnerstag voriger zeugniß gingen nur 33 ab, von denen 2 Kaufmann, 6 Beamter pertrat, batte theilweise Erfolg. Das Urtheil gegen die vierund­Woche Genosse Singer ausführte, daß der Besuch der höheren wurden und 25 eine Hochschule oder Universität bezogen. 25 von dreißig Lehrer wurde aufgehoben und diese selbst frei. Schulen heute im wesentlichen ein Privilegium der Besitzenden 182! Man wende nicht ein, daß ja auch von den Kindern gesprochen, weil ihnen der Schutz des§ 193 zu Unrecht ver­fei, erwiderte man ihm mit dem Hinweis auf die sogenannten der Bemittelten nur ein geringer Theil bis dahin gelangt. fagt worden sei. Dagegen wurde die Revision des Redakteurs Freistellen. Dieser Einwurf war schon deshalb wenig glücklich, Hier handelt es sich um eine ganz auserlesene, doppelt und Havemann verworfen, weil das Urtheil bezüglich dieses An und geklagten feinen Rechtsirrthum aufweise. weil die Zahl der Freistellen nur gering ist und nicht im ent- dreifach gesiebte Gruppe von befähigten, fleißigen aber armen Kindern, während sich unter den Zum Prozeß Gerlach wird aus Erfurt berichtet, daß ferntesten ausreicht, um allen befähigten und fleißigen, aber un- regiamen, beminte ten Kindern den unentgeltlichen Besuch höherer Schulen Kindern der Reichen so manches Rindvieh befindet, das mit die Verhandlung am Mittwoch unter Andrang einer großen zu ermöglichen. In Berlin z. B. wurden auf den 20 städtischen Freuden und auch mit Einwilligung der Eltern auf die höhere Menschenmenge stattgefunden hat. In dem überfüllten Audis höheren Lehranstalten, denen nur 7 königliche gegenüber- Schule sammt dem nachpaukenden Hauslehrer verzichten würde, torium ist die Damenwelt am zahlreichsten vertreten. Den Ge­stehen, für die Jahre 1893/94 bis 1890/91( rückwärts) bez. 225, wenn nicht das Gespenst des Militärdienstes im Hintergrunde richtshof bilden: Landgerichtsdirektor Herrmann( Präsident), 226, 228, 282 observanzmäßige", d. b. Lehrerföhnen und dritten fünde. Interessant ist noch das Studium, das jene 25 ergriffen. Landgerichtsrath Wilson und Gerichtsassessor Kochan( Beisitzende). und vierten Brüdern zustehende Freistellen und bez. 955, 1081, Nur 1 studirte Naturwissenschaften, 1 Jura, 1 Baufach, 3 Mathes Die fönigliche Staatsanwaltschaft vertritt Gerichtsassessor Mehlis. 103812, 1061 andere Freistellen vergeben. Die nach Maßgabe matit, 8 Theologie und 11 Philologie. Theologie und Philologie Die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte Albert Träger und Jänicke( Sondershausen ). der Frequenz verfügbaren Stellen( 10 pGt.) werden meist nicht sind die Fächer, die der Unbemittelte mit Vorliebe wählt, weil( Berlin ), Ehrlich( Erfurt ) Protollführer fungirt Aktuar Tillich. Der alle vergeben, weil froß Berücksichtigung aller gehörig begrün- fie wenig kosten und die Ertheilung von Privatunterricht ers deten und bescheinigten Gesuche" in der Regel ein Mangel an möglichen. Namentlich die Bevorzugung der Philologie 11 unter geklagte Gerlach erscheint in seinem grünen Oberförsterrock weiteren geeigneten Bewerbungen" zu konstatiren ist." Wie dabei 25! ist so zu erklären. Wie viele davon noch in der Misere auf der Anklagebank. Gerlach ist ein großer, breitschultriger die Begriffe gehörig begründet" und" geeignet" definirt werden, des Privatunterrichts, der das eigentliche Studium schwer be mann mit schwarzem Kinnbart. Sein Aeußeres verräth einen ist uns nicht sicher bekannt. In obigen Zahlen sind die ehe- einträchtigt, untergegangen sind, das weiß keiner. Vielleicht darf gewissen Zug von Gutmüthigkeit. Frau Gerlach ist eine kleine maligen Gemeindeſchüler, die wegen Befähigung und Fleiß man bei noch nicht einem Duhend unter den 25 auf einen regel: fchmächtige, sehr abgehärmt aussehende Frau. Die lange Unter­als Freischüler übernommen werden, bereits mitenthalten. rechten Abschluß ihrer Studien rechnen. Und so, wie es diesen suchungshaft scheint sehr unvortheilhaft auf sie gewirkt zu haben. Derartige Schüler waren zu Beginn der Jahre 1898.94 ehemaligen Gemeindeschülern mit ihrer Schullaufbahn ergangen Ihre verzerrten Züge deuten darauf hin, daß sie sehr heitigen bis 1890/91( rückwärts) bez. 130, 133, 140, 177 auf den ist, geht es auch manchem anderen Freischüler, der für seine Temperaments ist. Beide Angeklagte scheinen guten Muthes zu städtischen höheren Lehranstalten. Diese Zahlen sind auf- Studienzeit auf Stipendien rechnet, aber feine bekommt. Der sein. Nach Bildung der Geschworenenbank bemerkt der Präfi fallend niedrig; sie zeigen auch einen starten Rückgang, der sich Besuch der höheren Lehranstalten und der Universitäten ist heute dent, daß Rechtsanwalt Träger als Vertheidiger beider An­Daraus erklärt, daß in den letzten Jahren stets mehr abgegangen im wesentlichen ein Privilegium der besitzenden Klasse, diese geklagten erschienen sei. Die Angeklagten leugnen in der Vers find als neu übernommen wurden. Ob sich auch hier ein Mangel Thatsache wird kein noch so entschiedener Protest wegleugnen nehmung tonfequent, dem Mädchen die entsetzlichen Wunden, die an geeigneten" Bewerbern eingestellt hat, oder ob die Zahl der können. befähigten und würdigen Gemeindeschüler abgenommen hat, ob= wohl die Gesammtzahl ununterbrochen zunimmt, wiffen wir nicht. Möglicherweise ist überhaupt die Zahl der Bewerber zurück­gegangen, weil die Eltern solcher Kinder mehr und mehr ein­sehen, daß es ihnen doch nicht möglich ist, sie das Militárzeugniß eriverben, das Abiturienten- Examen machen oder die Universität A13 angemessenen Lohn für 73 Tage verlangt der besuchen zu lassen. Vielleicht ist auch bei den anderen Freistellen Portier Möbius von den Befizern des Hotels Zu den vier der in den amtlichen Veröffentlichungen erwähnte Mangel an Jahreszeiten" 146 Mart. Der Vertreter der Beklagten behauptet, geeigneten Bewerbern auf diese Weise zu erklären. Thatsächlich es sei nicht nur beim Engagement des Klägers die Zahlung von nügt, wie auch Genosse Singer ausführte, die Freistelle und selbst Lobn ausdrücklich ausgeschlossen, sondern der Kläger noch oben die unentgeltliche Lieferung von Lehrmitteln dem sehr wenig, drein verpflichtet worden, den ihm beigegebenen Bagen zu equipiren. der sein Kind nicht länger als bis zum 14. Jahre aus eigener Kläger bestreitet dies; es sei von Lohn überhaupt nicht die Rede Zasche erhalten kann. Hierfür liegt ein interessantes Beweis gewesen. Seitens des Vertreters der Beklagten wurde ihm der Eid material vor in der Statistik über die von 1876-90 als Frei- über seine Behauptung zugeschoben. Das Gericht fällte am schüler aufgenommenen ebemaligen Gemeindeſchüler, im ganzen 12. November ein bedingtes Endurtheil, dahingehend, daß Be nur 420, die der Magiftrat 1891 veröffentlicht hat. Bon diesen flagte zur Zahlung von 73 m. verurtheilt seien, wenn der Kläger 420 waren bis Oftern 1890 243 bereits wieder ausgeschieden, beschwöre, der Lohn sei nicht ausgeschlossen worden, daß Kläger

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Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

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An­

wir in unserm gestrigen Bericht beschrieben, beigebracht zu haben. Die Todte sei wegen ihrer Naschhaftigkeit und Verstocktheit wohl vers schiedentlich von ihnen gezüchtigt worden, doch müßte sie fich namentlich die großen Wunden auf dem Rücken selber(!) bei­gebracht haben. Auch habe ihr Bruder ihr einmal mit einem Stiefeltnecht eine Wunde am Hinterkopf zugefügt. Der Präsident führt an, daß eine Reihe von Dienstmädchen, die früher bei den Gerlach'schen Eheleuten in Stellung waren, befundet haben, sie hätten vom frühesten Morgen bis zum spätesten Abend schwere Arbeit, schlechte und geringe Nahrung und obendrein noch arge Mißhandlungen zu ertragen gehabt, so daß die Dienstmädchen fämmtlich nur kurze Zeit bei ihnen ausgehalten haben. Angeff. Gerlach: Das sind blos Redereien. Arbeiten müssen die Mäd. chen wohl bei uns, gemißhandelt haben wir die Mädchen aber nicht, wenn wir sie auch, wenn sie störrisch waren, hin und wieder vielleicht gezüchtigt haben, was doch unser Recht i ft.- Präf.: Das eine Dienstmädchen, Namens Augustin, sollen Sie derartig in die Weichtheile und in die Nieren geschlagen