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Deutscher Metallarbeiterverb. Berwaltungsstelle Berlin .

Den Mitgliedern zur Nach­

Arbeiter

92/11

Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer

richt, baß unser Kollege, der nochmalige öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen zum August Dimmeywecke der ersten Veranlagung zur Körperschaftssteuer u. zur Kapitalertragsteuer

Gogłowstystr. 26

am 18. Juni gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 22. Juni, nach mittags 4 Uhr, von der Beichenhalle des Neuen Johannis Rirchhofes in Plögensee aus statt. RegeBeteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.

"

Statt Karten. Für die innige Teilnahme und zahlreichen Kranzfpenden beim Heimgange unferes teuren Entschlafenen, des Raufmanns

Otto Barth sagen wir allen Berwandten, Freunden und Bekannten un­jeren aufrichtigen Dank.

Insbesondere banten wir ben verschiedenen Rednern für die troftreichen Worte am Sarge, ben Vereinen und Deputationen. Friedrichshagen , 20. Juni 1921. Die trauernb. Hinterbliebenen.

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I. Die nach§ 1 bes Rörperfchaftssteuergefeges ber| Die Einfendung der schriftlichen Erklärung durch die Körperschaftssteuer unterliegenden Steuerpflichtigen, die im Boft ist auläffig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders Bezirke des Landes- Finanzamts Groß- Berlin ben Ort der und deshalb sedmäßig mittels Einschreibebriefs. Münd Leitung oder, wenn ber Ort ber Leitung im Ausland liegt, liche Erklärungen werben von dem unterzeichneten Finanz ihren Gis, einen nach§ 71 der Reichsabgabenordnung be- amt tährend der Geschäftsstunden von 11 bis 1 Uhr au stellten Bertreter oder ben größten Teil ihres inländischen Brotokoll entgegengenommen. Bermögens haben, werben aufgefordert,

die Steuererklärungen für die Beranlagung zur Körperschaftsftener

abzugeben.

Der etwaige Geschäftsbericht( Jahresbericht) und Mit­gliederversammlungsbeschluß find in doppelter Ausferti­gung anzuschließen.

Falls Bücher im Sinne des Handelsgefeßbuchs geführt werden, ist eine Abschrift der unberfürsten Bilans filr die maßgebenden Geschäftsjahre einzureichen( 5 174 ber Reichs. abgabenordnung). 3ft eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt, so ift and biefe Beizufügen.

Rörberfaftsteuerpflitig fix: 1. bie Erwerbsgesellschaften( Artiengesellschaften, Rommanditgesellschaften auf Attien, Kolonialgefel­fchaften, bergbautreibende rechtfähige Vereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschaften, Gefell­fchaften mit beschränkter Haftung, sonstige Ber­fonenbereinigungen mit mirtschaftlichem Geschäfts­Aus der Bilanz ober den Erläuterungen foll flar Der­betriebe, deren Broed die Erzielung wirtschaftlicher borgeben, wie Gegenstände des Gebrauchs und Lager­Borteile für fich ober ihre Mitglieber ift), bestände bewertet und welche Beträge darauf und auf 2. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Ber- weifelhafte und uneinbringliche Forderungen oder sonst ab­ficherungsbereine auf Gegenseitigkeit und die polis gefchrieben worden find. tischen Parteien und Bereine mit eigenem Gewerbe­betriebe,

Liegen feine faufmännischen Abschliffe vor, so find die fonftigen Rechnungen, Abschlüsse, Rechenschafts- oder Ge­fchäftsberichte anzuschließen.

3. fonftige juristische Berfonen des bürgerlichen Stechts, insbesondere eingetragene Bereine, rechtsfähige An­stalten und Stiftungen,

4. juristische Berfonen des öffentlichen Rechts, insbe­fonbere firchliche Körperschaften, Anstalten und Stif­tungen,

Wenn Ausgaben für Anlagen als Unfosten gebucht find, ist der Betrag in der Steuererklärung und in den Erläute rungen anzugeben.

AIS Schuldposter bürfen Berpflichtungen aus Bürg fhaften, Gefälligkeitsafsepten und dergleichen in der Bilans nur aufgeführt werden, wenn bie Rüdgriffsrechte Berüc fichtigt find.

Die Bertreter bes Steuerpflichtigen haben auf Ber­6. nicht rechtsfähige Berfonenbereinigungen unb Swed- langen bie Richtigkeit ihrer Angaben nachzuweisen; fie bermögen mit Ausnahme der offenen Sandelsgefen- fönnen von dem Finansamt und bem Steuerausschuß sur fchaften, ber Rommanditgesellschaften und der fonfti- mündlichen Bernehmung borgelaben und mit Genehmigung gen Erwerbsgefellschaften, bei denen die Gefell - bes Bandesfinansamts sur Abgabe einer eibesftattlichen fchafter als Unternehmer( mitunternehmer) bes Be- Versicherung über die ben ihnen behaupteten Tatsachen an­triebs anzusehen sind. gehalten werden.

Die Abgabe der Erklärung liegt s5: bei juriftifchen Berfonen

ben gefeßlichen Vertretern,

bei Personenbereinigungen und 8wedvermögen, die eigene Rechtsfähigkeit nicht befizen,

ben Vorständen oder Geschäftsführern und, weit foldje nicht vorhanden sind, den Mitgliedern oder Beteiligten(§§ 84, 86 Reichsabgabenordnung).

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung berfäumt, fann mit Ordnungsstrafen gut abgabe angehalten, auch fann bem Steuerpflichtigen ein Sufchlag bis zu sehn b. 6. ber endgültig feftgefesten Steuer auferlegt werden(§ 170 Sbf. 2 und 3 202 f. 2 der Reichsabgabenordnung). foaieben berfut ober wer eine berartige Sanblung feines Wer die Körperschaftssteuer binterzieht oder au binter ber Borteils wegen begünftigt oder bierbei bilft, wird mit einer Geldstrafe bis aum avanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer Beftraft.

Brokuristen und Handlungsbevollmächtigte find sur B gabe der Erklärung nicht berechtigt.

Steht nach der Sabung, Stiftung ober fonftigen Ber Glück u. Erfolg im faffung die gefebliche Vertretung nur mehreren Berfonen Unentb. f. gemeinsam au, so ist aur Abgabe der Steuererklärung die Mit jed. Mensch. Ueb. 100 000 Expl. irfung der für die Gesamtvertretung vorgeschriebenen An­verk. 120 Stn. Illustr. Pr. 6,50 M. zahl von Berfonen erforderlich. u. 1,80 M. Pt. Or.Bücherkat. gr.

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Zur Abgabe der Erklärungen find die Personen­vereinigungen und 3wedvermögen verpflichtet, deren Steuerpflicht am Tage des Infrafttretens des Körper­

Die Steuerpflichtigen werben ferner barauf hingewiefen, daß für die Rabem 31. år 1921 abgelaufener Gefchäftsjahre die Steuererflärungen Binnen zwei Monaten na Buitellung des Steuererklärungsbordruds, wenn jeboch ein Borbrud nicht augestellt wurde, binnen brei Monaten nach Ablauf des Tages, an dem bas Jabresergebnis( ber Jabresabschluß) bon ben auständigen Organen festgestellt urbe, abzugeben fins.

II. Die unter I, 1 bis 4 genannten Porberschaftsftener. pflichtigen Berfonenbereinigungen und Stoedvermögen wer­den aufgefordert, gleichzeitig mit der Körperschaftssteuer­um über die Abgabe der Rabitalertragsteuererklärung( Bentrale Blatt für das Deutsche Reich S. 41) borgeschriebene

fchaftssteuergeleges( 15. April 1920) bestanden hat. ertiärung die auf Grund der Berordnung vom 3. Juni 1921

Die Steuerer! I& rungen müffen fallen:

1. das Einkommen ber Geschäftsjahre( Wirtschafts­jabre), deren Ende in die Beit vom 1. April 1919 bis 31. mars 1920 faut, ober, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliegt, bas Einkommen bes Ralenderjahres 1919( 6 20 bes Sörperfchaftssteuer­gefeges),

2. bas Einkommen der Geschäftsjahre( Wirtschafts­jahre), beren Ende in die Beit vom 1. April 1920 bis 31. mars 1921 fällt, ober, too ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliegt, das Einkommen bes ka­Ienberjabres 1920.

Für jedes nach dem 31. 20 år 1919 abgelaufene Gefchäftsjahr ist eine besondere Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärungen sind in der Beit

Wunderbar hat Ihr Bart­flechtenmittel ,, Parasan" ge­vom 1. Juni bis 31. Juli 1921, wirkt. Es ist von allen Mitteln fowelt jebod am 31. mars 1921 ber Gefchäftsabschluß durch b. beste, was ich feit 4 Jahren an die zuständigen Organe( Mitglieder, Gefellſchafferberfamm gewendet habe, Bestrahlungen u. lung) noch nicht feltgeftent ist, binnen brei Monaten nach alles andere haben nicht so geber Feststellung bei dem unterzeichneten Finanzamt fchrift holfen wie Ihr berühmt.Spezial lich einzureichen ober zu Protokoll bes Amtes im Dienst mittel. M. 15,-. Otto Reichel, gebäude Berlin . 2, Jübenftr. 59, abzugeben. Die Erflä Berlin 43 SO, Eisenbahnfte. 4. rungen find mit der Versicherung abzugeben, daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewiffen ge­macht find.

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Berlin , ben 18. Juni 1921.

abzugeben.

Kapitalertragftenererklärung

Die Steuererflärungen müffen umfaffen folgende in ber Beit vom 31. März bis 31. Dezember 1920 fällig gewor denen Erträge:

1. Diskontbeträge bon Wechfeln und Anweisungen einschließlich der Schatwechfel, foweit es sich um Kapitalanlage Hanbelt,

2. alle Erträge aus ausländischen Rapitalanlagen ( auch aus Wertpapieren).

Gleichzeitig find sum 3wede der Nachbrüfung einer richtig borgenommenen Befteuerung die in der genannten Beit fällig gewordenen Kapitalerträge der in 2. Str. I, 4 bis 6 bes Stapitalertragsteuergefeges bezeichneten Art ( Binfen von Sypotheken, sonstige Forderungssinfen, auch aus Barenforderungen ufte.) anzugeben. Grundfäblich find bier ber einzelne Binsbetrag und der Name bes betreffenden Schuldners gefondert aufzuführen. Bei Steuerpflichtigen , toeidhe Sanbelsbücher nach ben Vorschriften des Handels­gefehbuchs führen, genitat es jebod, wenn die in der ge nannten Beit fällig gewordenen Binfen in einer Summe chne Nennung des Namens der einzelnen Schuldner ange­neben werden und ferner eine Erklärung barüber abgegeben wird, sb die genannten Binfer becsteuert find oder nicht.

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lis, Charlottenburg , Wallstr. 87. Von chronischem Leberleiden und Gelbsucht geheilt. 25. Frau M. Knorr, Berlin- Lichtenberg , Scharnweberstrafze 62. Von Herzschwäche, Leber- Anschwel­lung und Magenkrebs geheilt. 26. Sohn Paul des Weichen­stellers Herrn Wilhelm Haffner, Berlin- Westend, Beamtenhaus. Von schwerem Beinleiden geheilt. Bein sollte abgenommen werden.

Briefliche Original- Anerkennungen von uns geheilter Patienten stehen im Wartezimmer der Anstalt auf Wunsch zur Einsicht. Sprech- u. Behandlungszeit: 9-1, 4-7%, Sonn- u. Feiertags 9-1. Prof. Dr. med. u. Dr. der Mechanotherapie

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1. Tell. J. Larin: Das Wirtschaftsleben in Sowjet­Rußland: Statt eines Vorworts./ I. Die Voraussetzungen. 11. Landwirtschaft. III. Transport und Brennstoffe. IV. Das Proletariat./' V. Die Industrie./ 2. Teil. L. Kritz. mann: Wirtschaftlicher Aufbau in Sowjet- Rußland: I. Der Charakter der Revolution. / II. Die Arbeitsbedingungen der Volkswirtschaftsorganisation in Sowjet- Rußland. III. Die Methoden der Volkswirtschaftsorganisation. IV. Der Aufbau der wirtschaftlichen Organisation in Sowjet- Rußland. V. Die Entwicklungsphasen der Organisation der Volkswirtschaft Sowjet- Rußlands .

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