M.2HZ 23. Lehrgang
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vonaerstag, SZ.�unk 1921
Das Urteil im Hölz-proZeK.
Nach anderthalbwöchiger Dauer ging gestern In Moabit das Drama zu Ende, in dessen Mittelpunkt der hauptsächlich des Hoch- verrats und des Mordes angeklagte Max 5) ö l z stand. Die Plaidoyers des Staatsanwalts und der drei Verteidiger und die Rede des Angeklagten selber, die den Schlußakt bildeten, nahmen zusammen 6% Stunden(von 1 Uhr mittags bis H8 Uhr abends) in Anspruch. Der Anklagevertreter, der eine echte Staatsanwalts- rede hielt, mußte natürlich die politische Seite der Dölzschen Aktion eingehend erörtern, wobei er mit seinen gänzlich unzureichen- den Mitteln auch den Versuch einer Widerlegung des Kommunis» raus unternahm. Als erwiesen sah er nicht nur den Hochverrat an, den Holz nie bestritten hat, sondern auch die Ermordung des Heß, an der teilgenommen zu haben Hölz aufs entschiedenste in Abrede stellt. Gegen Hölz, den er als gemeinen Verbrecher be- trachtet wissen wollte, beantragte er Zuchthaus auf Lebenszeit und die Todesstrafe sowie Ehrverlust. Die drei Verteidiger wandten sich hauptsächlich gegen die Ausführungen des Staatsanwalts bezüglich des Mordes und bekämpften scharf die Charakterisierung des Ange- Nagten als eines mit Zuchthaus und Ehrverlust zu bestrafenden Ber- brechers. Sie bemühten sich, nicht nur die Hölzsche Aktion als be- rschtigt nachzuweisen, sondern auch von dem Menschen Hölz ein günstigeres Bild zu entwerfen. Don dem Angeklagten rmp- fing man bei seinen eigenen Ausführungen einen sympathischeren Eindruck, als er ihn während der Verhandlung durch seine unnötig rüpelhaften Ausfälle erweckt hatte. Man muß ihm glauben, daß er an sich und die von ihm vertretene Sache geglaubt hat. » In der Nachmittagssitzung wurden zunächst die S ch i e ß s a ch- verständigen Büchsenmacher Barella und Dr. Artur Schle- singer vernommen, die aber nicht entscheiden konnten, ob Guts- besiher Heß durch Gewehr- oder Pistolenschüsse getötet wurde. Die plaiöopers. Hierauf wurde die Beweisaufnahme geschlossen und Staatsanwalt Dr. Jäger ergriff das Wort zu seinem Plaidoyer. Der Staatsanwalt führte u. a. aus: Der Angeklagte gibt zu, daß es fein Ziel war, die Diktatur des Proletariats aufzurichten. Er gibt auch zu, der militärische Leiter gewesen zu sein. Zwar hat er es so dargestellt, als ob sein Vorgehen nicht ein Augriff gegen die Bourgeoisie und gegen die Derfassung, sondern nur ein Notwehr- kämpf der Ardeiter gegen die Bourgeoisie war. Durch die Tat- fachen ist dies aber widerlegt worden. Eine Kampfparole war der Hörsingsche Erlaß, dessen Zweck war, die Ordnung und Ruhe wieder herzustellen. Darum erfolgt« die Entsendung der Sipo. Diese war dann die Veranlassung, gegen die Bourgeoisie und den Staat zu kämpfen. Vernünftig denkende Arbeiter nahmen an der Sipo keinen Anstoß. Als die Vsrhältnisie dann kritischer wurden, «schien der Angeklagte auf der Bildflöche und nun nahm die Be- wegung eine andere Bahn, indem er sie militärisch organisiert«. Es «folgten die bekannten blutrünstigen Aufrufe zum General» streik, doch hatten diese programmatischen Erklärungen nicht den ge» wünschten Erfolg und nun griff der Angeklagte zu anderen Mitteln, bei denen die Straftaten des Hölz einsetzten. Der Staatsanwalt schildert dann, wie der Angeklagte die Arbetter durch Drohun» gen zur Arbeitseinstellung auf den Schächten zwang und wie er sie«inreihte in die Rot« Arme«. Hölz. so fährt« fort, hielt dann in der weiteren Entwicklung de« Aufftande» hetzerisch« Reden, in denen er aufforderte, zu plündern und gegen die Sipo vorzugehen. Hölz bestreitet dies, es ist ab« erwiesen, wie in Eis- leben und Mansfeld feine Leute die Parole befolgten. Davon, daß leine Aufrufe nur eine Drohung fein sollten, kann keine Rede sein, denn die Tatsachen sprechen dagegen. Daß sie kein« Phrasen enthielten, zeigen die Sprengungen in Eisleben . Hölz sagt, er sei kein gemeiner Verbrecher und nur politischer Vergehen schuldig. Die Politik des Angeklagten ist aber verbrecherisch zu nennen. Wes Geistes Kind er ist, und daß man nicht im geringsten Milde walten lassen kann, zeigt ein Dorfall in Eisleben . Der Angeklagte übte dabei eine volksZustlz. wie sie noch nie geschehen ist. Rur auf den Verdacht hin, daß ein Polizeiwachtmeister auf Leute geschossen hoben sollte, wurde nicht etwa besten Wohnung, sondern die eines ganz unschuldigen Mannes, des Stadtsekretärs Nehls, angezündet. Ein solches Derfabren verstößt nicht nur gegen alles Ge« fttz, sondern es zeigt auch, daß der Kommunismus ein Unsinn in sich itt. Getroffen werden sollte die Bourgeoiste, in Wirklichkeit ober d« Mittelstand, denn die entstandenen Schäden muß die All- gemeinheit tragen. Damit sind die Hölzschen Theorien widerlegt. Es ist auch kein Zweifel, daß der Angeklagie den Bürgerkrieg nicht mit Milde geführt hat, wenn auch gewiste Fälle Milde zeigen. D i e Behandlung der Gefangenen spricht hier deutlich genug. D« Staatsanwalt kommt dann auf die übrigen Straftaten des Hölz zu sprechen, die den Hochverrat betreffen. Hölz. so fuhr er fort, griff, um die Bourgeoiste gefügig zu machen, zu bald schwereren, bald leichteren Mitteln. Seine einfachsten Mittel waren die b r u- tolen Mißhandlungen der Leute. Dann kommen die Fälle der Todesdrohungen gegenüber ds, Gefangenen. Er will die Drohungen nicht ernstlich gemeint haben. Dann hat er die Ge- sangenen aufs grausamst« verspottet nnd sie in die grausamste Todesangst versetzt. Da» ist ein Zug einer Grausamkeit, vie fast an Perversität grenzt, und«m Zeichen niedriger Gesinnung. Hölz ist auch der moralische Mörder des Pastor» Müll« und de» Matrosen Kuhn. Keine Freiheitsberaubung waren nur das Mittel, die Fundierung feiner Kriegsführung durch Gelderprestungen an den Festgenomme- nen zu«reichen. Der Staatsanwalt erörtert die einzelnen Fälle der versuchten und vollendeten Erprestungen und sucht zu beweisen, daß auch hier das Vorgehen des Hölz teilweise sinnlos war. Hölz ist verantwortlich für die Plünderungen der Roten Arme«, zu denen
es kommen mußte, da sie keine Mittel hatte. Alle Delikte sind ge- meiner Natur. Daß sie eine politische Note enthalten, ist nicht zu bezweifeln. Man darf ober nicht, weil man politische Zwecke nicht anders erreichen kann, zu gemeinen Mittein greifen. Der politische Kanipf muß eben in auderer Weise geführt werden. Die Art seiner Führung zeigt, daß die Idee falsch ist. Wenn die Idee richtig wäre, dann würde sie stärker als Dynamit wirken, dann setzt sie sich durch und es kann nicht gegen sie gekämpft werden. Solange die Mehrheit bei uns anders denkt, hat niemand ein Recht, sie zu einer anderen Meinung zu zwingen. Es liegt also Hochverrat vor. Das Strafmaß kann bei einem Hochperrat, der mit so gemalt- samen Mitteln einer Mehrheit gegenüber begangen wurde und selbst von einem großen Teil der Kommunistischen Partei verurteilt wird, nicht zweifelhaft sein. Es gibt hier nur die eine Strafe: daß Hölz als Gemeinschadling in Deutschland zu lebenslänglichem Zuchthaus und dauerndem Ehrverlust verurteilt wird. Hi«auf wendete sich der Staatsanwalt den Anklagefällen des v e r- suchten Mordes zu. Der Fall des Kaufmanns Hildebrandt zeige, daß Hölz grundlos geschosten hat. Hölz war ein überlegender Mensch, dem jedoch in gewissen Momenten das Temperament durch- geht, so daß er nicht weiß, was er tut. Seine Nerven haben auch im Krieg gelitten, und nach dem ärztlichen Gutachten ist er nicht voll- wertig, deshalb bin ich der Ansicht, daß sich der Fall Hildebrandt nicht als versuchter Mord, sondern nur als versuchte Tötung charakterisiert. Er beweist aber, daß Hölz leicht mit der Waffe bei der Hand ist und dies ist wesentlich. Für die Beurteilung des Fol- l e s H e h ist mit oller Entschiedenheit die Frage und) Mord zu bejahen. wenn mich allerdings dabei allerlei Umstände zu beachten sind. Hölz selbst hat mich auf den einen Umstand aufmerksam gemacht, indem « sagte, Frau Heß habe mir gegenüber eine andere Aussage als an Gerichtsstell« gemacht. Auf diese erste Aussage mir gegenüber würde ich auch die Anklage wegen Morde's nicht stützen. Frau Heß hat jedoch vor dem Kriminalkommissar dasselbe bekundet, was sie jetzt hier aussagte, und darum bin ich der Meinung, daß ihre letzte Aussage auf Wahrheit beruht. Ihre Aussage wird auch durch den Zeugen U e b e unterstützt, der nicht unglaub- würdig sein kann, weil er belastend gegen den'Angeklagten aussagt. Dieser Zeuge rr'rd nicht so gemein sein, Hölz der Todesstrake zu- führen zu wollen. Die Tat von Hölz qualifiziert sich also als Mord. Es liegt ein heimkückiicher Meuchelmord vor, deswegen beantrage ich insgesamt gegen den Angeklaglen wegen versucht« Tällang nnd Mordes in Tateinheit nnd Hochverrat die Todesstrafe und dauernden Verlust der Ehrenrechte. vie verisiüigung. Als erster der drei Verteidiger sprach Rechtsanwalt Hexe- wisch. Cell«. Er schilderte einleitend das Vorleben des Angeklagten und ging in längeren Ausführungen auf die Vorgeschichte des Mtttel« deutschen Aufftandes ein. Hölz habe nicht aus Brutalität oder Zer- störungslust, sondern nur aus revolutionärem Drang gehandelt. Dos Material im Falle Heß sei so dürfttg. daß Hölz weder des Mordes. noch des Totschlages, noch der Anstiftung zu beiden schuldig ge- sprochen w«den könne. Für dos D«brechen des Hochverrates käme Zuchthaus nur bei ehrloser Gesinnung in Betracht, das fei bei Hölz ab« nicht d« Fall. Ein Zuchthausurteil würde den schar- fen Widerspruch der großen Zahl der Arbeiter- schaft hervorrufen. In diesem Zusammenhang wies der Vertei- big« auf die morgige Demonstration der VKPD . und KAPD . zu- gunsten Hölz und aller politischen Gefangenen hin. Iustizrot Dr o h führte aus, nicht Hölz , sondern das deutsche Proletariat sitze hi« auf der Ank'agebank. Hölz sei ein Heerführer einer Roten Armee. Wenn Hölz ein Räuberhauvimann sei, dann gelt: dies auch für Florian Geyer , Götz v. B e r l i ch i n g e n und Eromwell. Wäre Hölz als Sieger eingezogen, dann wurde ihm die ganze Welt recht geben. Sein Idealismus oerdiene die Achtung seiner Feinde und Freunde. Hölz habe immer in den vordersten Reihen mitgekämpft und stände infolgedessen höher als Liebknecht und Luxemburg , als Lenin und T r o tz k i, die immer nur andere hätten kämpfen lassen. In stundenlängen Ausführungen wandte sich Iustizrat Broh gegen die Mordanklage im Falle Heß, um dann mit den Worten zu schließen:„Es wird sich zeigen, ob es den O r g e f ch l e u t e n gelingen wird, bier ein edles W i l d zur Strecke zu bringen. Wenn Sie hier einen Justizmord begehen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn sich die Verhält- niste in Deutschland immer mehr zuspitzen/ Auch der dritte Verteidiger, Iustizrat Viktor Fränkl, wandte sich gegen die Mordanklage und bat zum Schluß da« Gericht, dem Angeklagten Hölz nicht ideale Motive zu versagen, die es dem Kommunistenführer Brandler-uae''"<'men habe. Hölz stehe Brandler an idealistischer Gesinnung zum mindesten gleich, an Mut stände er hunderttausendfach höher. Das Schlußwort öes Angeklagten. Dann hielt der Angeklagte sein Schlußwort. Hölz: Hoch- ansehnlicher, hochehrwürdiger Ausnahmegerichtshof. Vorsitzen» der(scharf unterbrechend): Hölz, wenn Sie uns hier beleidigen wollen, dann entziehe ich Ihnen sofort das Wort. Hölz: Ob Sie mir das Wort z» Anfang, in der Mitte oder am Ende der Verhandlung entziehen, das ist doch Jacke wie Hose. Ich rede so lange, wie Sie mich reden lasten, und was ich will und was ich empfinde. Ich red» nicht, um mich zu verteidigen, denn dann müßte ich mich ja schuldig fühlen. Ick) fühle mich aber nicht schuldig, am allerwenigsten vor einem bürgerlichen Gericht, dos ich nicht an«- kenne. Zur Anklagerede des Staatsanwalts will ich mich gor nicht äußern. Dos war eine Leichenrede für die bürgerliche Klaste, von der er angestellt ist und von der er sich fein Honorar holen mag. Auch zu den Ausführungen meiner Verteidiger will ich nichts sagen. Meine Berteidiger sind mir wohl im geistigen Sinne über- legen, in praktisch revolutionärer Hinsicht stecke ich sie alle drei in
die Tasche. Sie verbandeln also hier gegen eine menschliche Bestie. Ich will Ihnen diese Bestie mal sezieren. Hölz entwirft dann ein bis in die Einzelheiten gehendes Bild seiner Jugend, seiner Um- gebung und seines Lebenslaufs bis zu seinem Eintritt in die poli- tische Bewegung. Im Laufe der letzten zwei Jahre, so führt der Angeklagte dann weiter aus, bin ich zu der Erkenntnis gekommen, daß die Revolution kommt, nicht weil wir sie wollen und wünschen, sondern weif sie bedingt ist durch die historische Entwicklung. Wir können eine Revolution nicht machen, sondern nur fördern. Ich halte mich nur für einen einfachen Soldaten dieser Reoo- lution. Ich bin überzeugt, daß die Revolution kommt, weil sie kommen muß, wenn sich auch die Arbeit« gegen die Revolution er- klären. In langer bunter Erzählung berichtet dann der Angeklagte über seine Irrfahrten im Lande. In langatmigen Ausführungen schildert der Angeklagte die Vorgänge im Bogtlande und kommt dann auf die M ä r z a k t i o n dieses Jahres zu sprechen. Er selbst habe damals in Mitteldeutschland den bewaffneten Kampf organisiert und geführt, und zwar in der Erkenntnis, daß d« Gedanke der Be, freiung des Proletariats nicht ohne Gewalt in die Tat umgesetzr werden könnte. Hölz erNärt dann ferner, daß die Arbeiter noch keinen einzigen Monarchen oder FührerderRechts- Parteien ermordet hätten, während die bürgerliche Gesellschaft Tausende von Morden auf dem Gewissen hätte. Vors. Das ist doch alles nicht Gegenstand der Verhandlung. Hölz: Ja, das wollen Sie nicht hören. Nicht ich bin der Angeklagte, sondern die bürgerliche Gesellschaft. Mit Ihrem Urteil über Max Hölz treffen Sie nicht mich, sondern sich selbst. Durch diesen Prozeß haben Sie mehr für die Revolution getan als ich in meiner ganzen Tätigkeit. Ich vertrete alle meine Taten, sprechen Sie ruhig Ihr Todesurteil und vollstrecken Sie es. Sie können Max Hölz richten, aber nicht den Geist. Sie schlagen ein Holz ab und es stehen tausend Hölzer dafür auf. Unter diesen werden sich aber eiserne befinden, die nicht mit Ohrfeigen Revolution machen, sondern mit anderen Dingen. Dos Proletariat wird ohne Waffen kämpfen, mit Fäusten und Händen wird es seine Gegnerschaft zerfleischen. Die sogen. Novemberrevolution war nur eine Episode. Die kommende deuische Revolution wird alle Revolutionen an Grausamkeit übertreffen, nicht weil da» Proletariat grausam ist, sondern weil die Bourgeoisie gegen das Proletariat grausam vorgeht. Es wird deshalb der Tag kommen, an dem das revolutionäre Proletariat zum Tder wird. Ich betrachte das heutige Urteil als ein Schulexamen. Wenn Sie mich freisprechen, was ich mir natürlich nicht einbilde, aber ge- setzt den Fall, Sie täten es, dann würde es morgen vier Tote geben. drei Richter und einen Angeklagten. Sie müßten sich aufhängen. weil Sie sich vor Ihren eigenen Klastengenosten nicht mehr sehen lassen dürften, und i ch müßte mich hängen, weil ich mich vor dem revolutionären Proletariat schämen müßte. Zehn Jahre Zuchthaus bedeuten für Mick) Zensur 4, lebenslängliches Zuchthaus Zensur 1, also eine gute Zensur. Verurteilen Sie mich aber zum Tode, dann erhalte ich Z e n s u r 1a, die allerbeste, denn dann beweisen Sie den revolutionären Klassen der Welt, daß ein wirklich« Revolutionär sein Klassenbewußtsein mit dem Tode besiegelt hat. Ich habe nie eine sogenannte bürgerliche Ehre besessen. Sie de- deute? sür mich: Manuele im Auge, voller Bauch und hohler Kopf, für mich gibt es nur eine proletarisd>e Ehre. Es wäre für mich eine Acleidiguna, wenn Sie mir die bürgerliche Ehre nicht ab« sprechen würden. Als der Angeklagte in diesem Sinne immer weiter spricht, unterbricht ihn der Vorsitzende mit dem Bemerken, daß da» alles nicht zur Sache gehöre. Hölz kümmert sich jedoch nicht darum. sondern spricht ruhig wetter, ohne auch nur bei den Worten inne- zuhatten. V or s.: Ich entziehe Ihnen das wort. (Der Gerichtshof verläßt den Saal und begibt sich ins Beratung»- zimmer.) Hölz(laut schreiend): Ihr könnt das Wort»«bieten, Ihr tötet nicht den Geist.— Vors.(der noch einmal in den Saal zurückkommt): Der Angeklagte ist einstweilen abzuführen.— Hölz (schreiend): Es lebe die Gegenrevoluttonl Der Angeklagte wird abgeführt. Das Urteil. Nach einstündig« Veratung verkündet der Vorsitzende Cond- gerlchksrat Braun um%9 Uhr das Urteil dahin: Das Gericht ver- urteilt den Angeklagten wegen Hochverrats in Tateinheit mit Tot- schlag und versuchtem Toffd)lag und wegen Verbrechens gegen das Spreugstofsgeseh s„wie der übrigen zahlreichen Verbrechen zu lebenslänglichem Zuchthans nnd dauerndem Ehr- vertust. In der Urteilsbegründung heißt es: Der Angeklagte hat nach der Beweisaufnahme zahlreiche Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt und sich des Hochoerrats schuldig gemacht. Was die Haupt- schuldfrage betrifft, ob er einen Mord begangen hat. so steht fest. daß er an der Tätung des Gutsbesitzers Heß sich beteiligt hat. Das Gericht ist zu dieser Ueberzeugimg gekommen auf Grund der Aus- sagen des Zeugen Uebe, der Frau Heß und des Zeugen Keller, dem er«zählt hat:„wir haben Heß erschossen�, ferner auf Grund der Aussage des Zeugen Baetze, dem er gesagt hat: Ich kommandierte „Um" und da war der Mann erledigt. Das Gericht hat aber dos Moment der Ueberlegung verneint, weil es nicht über- zeugt war, daß der Angeklagte mit ruhiger, kalter Ueberlegung gehandelt hat und den Grundsatz: in dubia pro reo anwenden mußte. Es liegt also nur Totschlag vor. Vorsitzender: Ich schließe die Sitzung. Hölz(laut schreiend): Es kommt der Tag der Freiheit und der Rache. Sie sind die Zuhälter der Justiz. Die Justiz ist eine Hure! Bors.: Der Angeklagte ist abzuführen. Hölz: Ihr könnt das Wort verbieten. Ihr tötet nicht den Geist. Es kommt zu einer erregten Szene zwischen dem Gefan- genenwärt« und dem Verteidiger Justizrat Fränkl. Letzterer be- hauptet, daß der Wärter den A n g e k t a g t e n. um ihn am Weiter. reden zu verhindern, geschlagen habe. Wettere Auseinander- setzungen werden dadurch beendet, daß eine Anzahl van Schutzpolizei - beamten Hölz, der anscheinend noch weiter reden wollte, in die Mitte nahmen und ihn durch die Tür aus der Anklagebank heraus- drängten. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Jäger, Rechtsanwatt Hegewisch und Iustizrot Broh begleiteten Hölz bis zu seiner Zelle.