Auf dem Wege zur Verständigung.
Berlin , am 7. Mai 1921 abgefchloffene Tarifvertrag für die laufmännischen und technischen Angestellten in der Pelzwarenbranche für die Einbeitsgemeinde Groß- Berlin mit Wirkung ab 1. März 1921 für allgemein verbindlich erklärt werden.
Gebrudte Tarifverträge sind im Bureau des Zentralverbandes
Dem Eingreifen der Berliner Gewerkschaftskommission, auf deren Beranlassung gestern nachmittag im Sigungssaal der Stadt Dr. Weyl und Clajus( U. Soz.), Frau Ludewig und Dörr( Komm.) Der fichechoslowakische Bankbeamtenstreit geht weiter. Auf verordneten eine Bersammlung der drei sozialistischen Stadtverord- sowie Stadtrat Koblenzer ( S03.), begab sich zum Oberbürgermeister beiden Seiten besteht zurzeit nicht die geringite Nachgiebigkeit. Die netenfraftionen und ihrer Magistratsmitglieder sowie der Partei- Böß und teilte ihm mit, daß der oben mitgeteilte Beschluß für die Wertmeister und Industriebeamten in Nordböhmen legten am 2. Juli vertreter fich mit dem Stand der Dinge eingehend befaßte, ist es sozialistischen Mitglieder des Magistrats nunmehr verbindlich sei. Die Arbeit nieder, nachdem sie drei Monate vergeblich verhandelt gelungen, den drohenden Generalstreit der städtischen Arbeiter zu- Die Vertreter der Gewerkschaften und der Streifenden waren mit hatten. Sie fordern prozentuale Zuschläge für Ueberstunden, Weihgunsten der Gutsarbeiter zu verhüten. Vollmershaus als Vertreter dieser Regelung einverstanden und wollen dafür eintreten, daß die nachtsremuneration, Wohnungs- und Anschaffungsbeihilfen. der Gewerkschaftskommission erflärte, daß das Lohntartell an diese Streifenden die Arbeit sofort wieder aufnehmen, doch dürften keiherangetreten sei und um ihre Vermittlung nachgesucht habe. Be- nerlei Maßregelungen stattfinden.
Eine sofort gewählte Kommission, bestehend aus den Stadtv. der Angestellten, Berlin SW 61, Belle- Alliancestr. 7/10, erhältlich.
bauert wurde, daß der Magistrat es abgelehnt hat, die Angelegenheit Die Gewerkschaften haben nach Kenntnisnahme von den Beeinem vom Reichsarbeitsministerium zu berufenden Schlichtungs- fprechungen im Berliner Rathause von weiteren Schritten Abstand ausschuß zu überweisen. Doch fonnte nunmehr festgestellt werden, genommen, in der Annahme, daß heute der Magistrat dem Antrage daß der Magistrat sich zu Berhandlungen bereit erflärt hat. Nach Dr. Beyl zustimmt. Dazu tam es jedoch noch nicht, da in der bis eingehender Aussprache, an der sich die Redner aller drei Frat- 9 Uhr währenden Sigung des Magistrats teine Entscheidung getionen beteiligten, einigte man sich auf den Vorschlag einer Lohn- troffen wurde. Diese soll vielmehr heute vormittag, 11 Uhr, erhöhung für die Gutsarbeiter von 10 Broz., sowie einer Erweite in einer außerordentlichen Magistratssigung herbeigeführt werden. rung ihres Mitbestimmungsrechts. Die Deputate der Gutsbeamten follen hinsichtlich der Höhe ihres gegenwärtigen Wertes einer gründ= lichen Nachprüfung unterzogen werden. Ein Vertreter der streitenden Gutsarbeiter gab die Erklärung ab, daß diese bereit seien, auf der Grundlage einer Erhöhung des Stundenlohnes um 30 Pf. und einer besseren Regelung des Mitbestimmungsrechts zu verhandeln. Der Vorschlag auf Erhöhung der Löhne um 10 Pro3. deckt sich ziemlich mit der Forderung der Zulage von 30 Pf., womit also in dieser Sigung ein allfeitiges Einverständnis erzielt war. Der Wortführer der Kommunisten machte allerdings den nicht sonderlich ernst aufgenommenen Vorbehalt, wenn nicht mehr zu erreichen sei, sei man auch auf kommunistischer Seite mit dieser Einigungsbafis einverstanden. Mehr als die streifenden Gutsarbeiter selber fönnen letzten Endes auch die Kommunisten nicht gut für sie fordern.
Gewerkschaftsbewegung
,, Nieder mit den Gewerkschaften!"
Der Deutiche Transportarbeiterberband hat im Jahre 1920 für feine Mitglieder einen Gesamtmehrlohn von 3 Milliarden 879 millionen 917 000 mart erzielt. Das bedeutet für den einzelnen an den Lounbewegungen beteiligten Kollegen ein Mehrwochenlohn von 87,83 M.
Wie recht haben doch die Kommunisten, wenn sie schreien: ,, Nieder mit den Gewerkschaften!" fagen die Unternehmer.
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Wahlsieg des Vergarbeiterverbandes.
Bei den Wahlen der Knappschaftsältesten für den Allgemeinen Knappichaftsverein Bochum am 26. Juni hatten die Gegner des Bergarbeiterverbandes alles aufgeboten, um ihm eine Niederlage au bereiten. Der Verband hat jedoch mit 96 806 Stimmen und 888 Mandaten( gegen 290 im Jahre 1910) wiederum die Mehrheit der Weltesten erhalten und daher fallen ihm auch die Vorstandsältesten zu. Der Christliche Gemertverein brachte es auf 61 264 Stimmen und 123 Mandate, die Polnische Berufsvereinigung auf 8766 Stimmen mit 23 Mandaten, die Gelsenkircher Unionisten auf 34 194 Stimmen mit 41 Mandaten und die Syndikalisten erhielten mit 2731 Stimmen 3 Mandate.
sim Leistungssteigerung anstatt Sohnabban.
Jm Mansfelder Lohnstreit wurde am 29. Juni ein Schiedsspruch gefällt, nach dem die Schichtlöhne bestehen bleiben, aber unter Berücksichtigung des Leistungsrückganges eine entsprechende Gedingelohnherabfegung als zulässig erklärt wurde. Bei normaler Leistung muß der bisherige Gedingelohn wieder erreicht und bei höherer Leistung überschritten werden.
Ferner soll für die Hütten der durchgehende Sonntagsbetrieb mit 25 Proz. Aufschlag wieder eingeführt werden. Die Frage, wie etwa die reine Arbeitszeit im dringenden Lebensinteresse des Mansfelder Bergbaues verlängert werden kann, wurde der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Prüfung überwiesen.
Die nunmehr vorliegenden Endergebnisse der Urabstimmung über den Sympathiestreit der städtischen Arbeiter lassen eine erheb liche Stimmenmehrheit für den Streit erkennen. Im ganzen find in allen städtischen Betrieben 30 750 Stimmen abgegeben worden. Davon waren 24 875 für und 5875 gegen den Streit. Die für die Arbeitsniederlegung nach den Bestimmungen des Allgemeinen Deut, fchen Gewerkschaftsbundes erforderliche Zweidrittelmehrheit ist damit erheblich überschritten worden. Im einzelnen lauten die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Werke und Betriebe folgendermaßen: Elettrizitätswerte 2150 für, 105 gegen, Gaswerte 4425 für, 990 gegen, Wafferwerte 5600 für, 1495 gegen, Straßenbahn 5554 für, 3323 gegen den Streit.
bezahlung, Bergütung für Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit, Ent lohnung bei Wechselschicht, Urlaubs- und Ferienreglung sowie Einigungs- und Schlichtungswesen betreffen.
Das Buch, das in den nächsten Wochen erscheinen wird, ist eine Arbeit des früheren langjährigen Bezirksleiters des Metallarbeiter verbandes Seinrich Brand, dem jezigen Leiter der Tarifstelle und Regierungsrat im Arbeitsministerium. Seinen Bemühungen bei Behörden, Körperschaften und Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es gelungen, nicht weniger denn 704 Tarifverträge zu fammeln und einzuordnen, so daß man fünftig in der Lage fein wird, an der Hand dieser Publitation jederzeit über die Löhne, Arbeitszeit ufm. in allen Berufen Sachsens zuver lässige Auskunft zu erhalten. Berücksichtigt und eingeordnet sind alle Tarife, die bis zum 30 April 1921 in Sachsen abgeschlossen waren. Die Gewerkschaften, wie überhaupt sämtliche Berufsverbände feien auf das Erscheinen dieses Wertes, das ihnen wertvolle Dienste teisten wird, schon jetzt aufmerksam gemacht.
Tagung des Internationalen Arbeitsbureaus.
Aus der Betriebsräte- Praxis.
§66 BRG. Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats. Die 246. Gonderkammer des Schlichtungsausschusses Groß- Berlin hat in einer Streitsache des Betriebsrats der Firma Otto Elsner unter dem unparteiischen Vorsiz des Amtsrichters Dr. Löwenthal einen Schiedsspruch gefällt, dem wir folgendes entnehmen: der Betriebsrat nicht berechtigt. Dagegen ist die Arbeitgeberin ver Bur Mitwirkung bei Berhandlungen mit der Rohlenstelle ist pflichtet, vor solchen Verhandlungen den Betriebsrat zu Rate zu ziehen, damit dieser, insbesondere bei Nachtarbeit, die gesundheitlichen Interessen der Arbeiterschaft und die Wirtschaft lichkeit des Betriebes durch diese Beratungen fördert und Stellung nehmen fann zu der durch die Einschränkung oder Erweiterung des Betriebes nötig werdenden Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern. Die Aufgaben des Betriebsrats, die Betriebsleitung im Falle des§ 66 3iffer 1 BRG. mit Rat zu unterstüßen, fann nur dann erfüllt werden, wenn durch Befragung des Betriebsrats diesem Gelegenheit geboten wird, seinen Rat anzubringen. Eine folche Anhörung des Betriebsrats dient auch zur Förderung des beiderseitigen Einvernehmens.(§ 66 Biffer 6 BRG.)"
pachtung des Betriebes. In einer Beschwerdesache des Betriebsrates 8 74 BRG. Mitteilung von einem Verkauf oder einer Verpachtung des Betriebes. In einer Beschwerdefache des Betriebsrates der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hat die Spruchkammer 92 des Schlichtungsausschusses Groß- Berlin am 23. März 1921 die Beschwerde zurückgewiesen. In der Begründung wird u. a. angeführt: ,, Der Einwand, daߧ 74 a. a. D., nach dem der Arbeitgeber nach Einschränkung oder Stillegung des Betriebes dem Betriebsrat nicht nur Mitteilung über seine Absichten zu machen, sondern sich auch mit ihm über Art und Umfang der Entlassungen ins Benehmen zu fehen hat, verlegt worden ist, erscheint nicht stichhaltig, weil nach den glaubhaften Angaben des Arbeitgebers zurzeit weder eine Einschränkung des Betriebes noch die Entlassung von Arbeitnehmern beabsichtigt wird."
Bei dieser Gelegenheit ist darauf hinzuweisen, daß durch eine Aenderung in den Befigverhältnissen des Betriebes die Betriebspertretung selbst nicht berührt wird und der Rechtsnachfolger die Berpflichtungen des früheren Inhabers mit übernimmt. In diesem Sinne hat der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin, Aftenzeichen 25/ 366/ K 20 Wag. 29. 11, und der Reichsarbeitsminister, I. A. 3427/6. 10. 20, übereinstimmend entschieden.
Briefkasten der Redaktion.
A. S. 9. Deutscher Erfinder- Schusverband E. B., München , Jahnstr. 20. St. G. 35. Gemeinnügige Heimstätten- Gesellschaft Tempelhof , Hohenzollerntorio 65.
In der Sizung am Mittwoch wurde über die Vorbereitungen für die internationale Arbeitstonferenz in Genf am 25. Ottober Wetterbericht bis Sonnabend mittag. Etwas warmer, im Besten fowie über die Bearbeitung und Brüfung der Antworten, die von größtenteils trocken und vielfach heiter, im Osten zeitweise stärter bemöllt den Regierungen und von den Organisationen der Arbeitgeber und und namentlich im Binnenlande noch strichtweise leichte Regenfälle. der Arbeiter eingegangen sind, verhandelt. Die polnische Regierung
schlug vor, für die Regelung der Ueberführung der Versicherungs- Verantwo. für den rebatt. Tell: Dr. Werner Betfer, Charlottenburg ; für Anzeigen: fonds in den Gebieten. die Deutschland an Bolen abgetreten hat, Th. Glocke, Berlin . Verlag: Vorwärts Berlag G. m. b. 6., Berlin . Drud: Bor einen ähnlichen Ausschuß einzuießen, wie den, der für Eliaß- wärts- Budbruderei u. Berlagsaniralt Paul Singer v. Co., Berlin , Bindenftr. 3. Hierzu 1 Beilage. Lothringen in der gleichen Frage erfolgreich tätig gewesen ist. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt. Zu Mitgliedern diefes Ausichufies wurden der Profeffor der Finanzwirtschaft an der Universität Bern , Moser, der Vorsigende des Versicherungsrates in Stockholm , Lindstedt, und der italienische Senator, ehemalige Minister, Abbiabe, ausersehen, die schon für die Ueberführung der Versicherungsfonds in Elsaß- Lothringen gewählt waren.
Streit der Gastwirtsangestellten in den medlenburgischen Ostseebädern. Sämtliche Angestellte traten am Mittwoch in den Ausstand. Warum und weshalb, darüber enthält die TU.- Meldung teine Silbe, dafür aber die Bemerkung, bei dem starken Besuch der Badeorte werde der Streit doppelt schwer empfunden. Offenbar spielt Entlohnung, während die Besizer sie nach wie vor auf die Trinkdie Trinkgeldfrage die Hauptrolle. Die Angestellten wollen fefte gelbbettelei anmeifen wollen, für deren Beseitigung auch die Badegäste mit eintreten müßten.
Ein für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleich wertvolles Buch wird demnächst im Sächsischen Arbeitsministerium fertiggestellt werden: eine Sammlung fämtlicher Tarifverträge, die in Sachsen abgeschlossen worden sind. Das Buch wird eine Uebersicht aller tariflichen Abmachungen für gewerbliche Berbindlichkeitserklärung. Gemäß Verfügung des ReichsArbeiter, kaufmännische Angestellte und Beamte und für technische arbeitsministeriums vom 24. Juli 1921 ist der zwischen dem Angestellte und Werkmeister Sachsens enthalten, und zwar, soweit| Arbeitgeberverband der Belzwarenbranche, Groß Berlin, sie Arbeitszeit, Löhne und Gehälter, Akkordzuschläge, Ueberstunden- und dem Zentralverband der Angestellten, Ditsgruppe Groß
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Wein und Weinbrand
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Apfelwein 5 M bel 20 Flasch. 480 1919 Gaubickelheim.
Rheinwein
1919 Montagne Franz.
Naturrotwein
1580
Weinbrand- Verschn. 36M Weinbrand......... 45 M
1919 Dornotfranz. Rotwein 12M