Der Gutsarbeiterstreik beendet!
Die Gefahr eines Allgemeinstreiks vorüber!
Schiedsspruch im Bühnenbereich.
In der Klagefache des Bühnenvereins gegen die Deutsche Bühnengenossenschaft wurde am Donnerstag nach zehnstündiger Berhandlung ein Schiedsspruch gefällt, der den gegen die Bühnengenossens schaft erhobenen Borwurf des Tarifbruchs zurückweist. Der Schiedsspruch besagt, daß die Entschließung der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger hinsichtlich der Beschränkung der Anfängerzahl
Der Magistrat hatte sich von vornherein auf den Stand- es wirklich nicht notwendig, sich eines solchen Anwurfs zu erwehren, an deutschen Bühnen auf 10 Proz. feinen Tarifbruch darstellt. Die punkt festgelegt, daß keine Lohnerhöhung zugestanden werden könne, der ihn nicht treffen kann. Die Freiheit" ist zwar unabhängig. Erzwingung der Durchführung dieses Beschlusses durch einseitige wenn die Deckung für die Mehrausgabe nicht in dem Betriebe der Borwärts" aber nicht abhängig, also wirklich unabhängig. Er organisatorische Maßnchmen, ohne vorherige Anrufung des Tarif selbst gefunden würde. Der Gefahr eines allgemeinen Streits gegen hat in diesem Lohnkampf wie in jedem anderen den gewerkschaftlichen und Schlichtungsausschusses, würde erst einen Tarifbruch darstellen. über, die nicht einfach als Rechenerempel gewertet werden kann, in Standpunkt fonsequent verfochten, daß der Magistrat seinen ab- Das Recht der Genossenschaft, die Voraussetzungen für den Erwerb Berbindung mit den Vermittlungsvorschlägen der sozialistischen lehnenden Standpunkt aufgeben und den einzig möglichen legalen ihrer Mitgliedschaft bleibe unberührt, unbeschadet der Bestimmung Frattionen des Stadtparlaments, mußte ein Weg zur Beilegung der Weg, den der Verhandlungen, beschreiten müsse. Und nicht zuletzt ist des Artikels X des Tarifvertrags. Die Prüfung der künstleris Differenzen gefunden werden. Er ist gefunden! es dank des Eingreifens des Borwärts" gelungen, daß schließlich ich en Befähigung von Anwärtern der Bühnenlaufbahn gehöre auch der Magistrat sich zu dieser Auffassung bekannte und damit zu zum Gebiete des Tarifvertrags und könne daher nur paritätisch ges regelt werden. den Beschlüssen kam, die die Beilegung des Streits auf den Rieselfeldern bewirkten und damit den Ausbruch eines allgemeinen Streifs verhüteten.
Der Magistrat beschloß, den Güterarbeitern
7½ Proz. zu den sämtlichen Barlöhnen
zu gewähren, jedoch mit der Maßgabe, daß die daraus entstehende Mehrausgabe durch höhere Einnahmen sowie durch Er sparnisse auf den Gütern wieder eingebracht wird.
Bezüglich des Mitbestimmungsrechts hat der Magistrat fich damit einverstanden erflärt, daß die Pachtverträge wieder fehrend den Betriebsräten zur Einsicht vorgelegt werden. Was die Mitwirkung bei Entlassungen anlangt, hat der Magiftrat zugestimmt, mit dem Vorbehalt, daß bei Differenzen über die Berechtigung einer Kündigung der Lohn für die Zeit vom Entlaffungstage ab nur dann gezahlt wird, wenn die endgültige Entscheidung die Kündigung für unberechtigt erklärt. Vorausgesetzt, daß die Organisationen diesen Beschluß des Magistrats gutheißen, wird fofort der Berliner Stadtverordnetenversammlung eine Borlage zugehen, unter der ausdrücklichen Boraussetzuna, daß auf der vom Magistrat geschaffenen Grundlage fofort die Arbeit auf den Gütern von den Ausständigen wieder aufgenommen wird. Streiftage werben nicht bezahlt. Doch soll das während der ersten Zeit gewährte Deputat nicht angerechnet werden. Maßregelungen dürfen von keiner Seite, weder gegen Streifende noch gegen Arbeitswillige, vorgenommen werden.
Die Zentralftreifleitung hat die Entscheidung über die Annahme dieser Magistratsbeschlüsse in die Hände der Streifleitung der Gutsarbeiter gelegt. Diese beschloß mit großer Mehrheit, den Gutsarbeitern die Annahme der Magistratsbeschlüsse zu empfehlen und damit Beendigung des Streits
die
und die unverzügliche Wiederaufnahme der Arbeit.
In einer Reihe von Versammlungen der Güterarbeiter, die gestern abend stattfanden, werden die Streikenden entscheiden. Es ist bestimmt damit zu rechnen, daß sie dem Beschlusse ihrer Streifleitung zustimmen und die Wiederaufnahme der Arbeit beschließen werden. Das gesamte Abstimmungsergebnis dieser Bersammlungen ist jedoch nicht vor heute mittag zu erwarten.
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Dem Nachrichtenamt des Magistrats muß dringend nahegelegt werden, sich in so heiflen Situationen auf die Uebermittlung von Nachrichten zu beschränken, anstatt Entenpredigten zu halten, die in ihrer Einfältigkeit auch dann feinen Eindrud machten, wenn sie Gläubige fänden, weiter aber was schlimmer ist- Drohungen zu verbreiten, durch die nur Del ins Feuer gegossen wird. Dadurch tann unter Umständen sehr viel, wenn nicht alles verdorben werden. Die wackeren Kommunisten
Zweitens: Die Bestimmungen des von der Genossenschaft der Bühnenangehörigen mit ausländischen Bühnenangestelltenorganisa tionen abgeschlossenen Kartellvertrags, wonach ein Mitglied einer ausländischen Kartellorganisation in Deutschland nur dann gaftweise oder dauernd beschäftigt werden darf, wenn es noch Mitglied der aus ländischen Kartellorganisation ist oder aber Mitglied der deutschen Genossenschaft geworden ist, widerspricht nicht dem Tarifvertrag. die Anwendung von Streit, Sperre und Aussperrung im deutschen Drittens: Während der Dauer des geltenden Tarifvertrags ist Bühnenbetriebe insoweit ausgeschlossen, als der Tarifvertrag Bestim mungen getroffen und für ihre Durchführung Schiedsinstanzen vors gesehen hat.
Biertens: Der dem Schiedsausschuß vorgelegte Brief der Ges nossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger an den Mitleiter des paritätischen Stellennachweises stellt keinen Tarifbruch dar. Einfeitige Anweisung an paritätische Organe würde dem Tarifvertrag widersprechen.
Dieser Schiedsspruch wird zur Klärung der Arbeitsgemeinschaft zwischen beiden Gruppen außerordentlich beitragen. Es wurde der Bühnengenossenschaft das Recht zugestanden, gewerkschaftliche Maßregeln zu treffen, in die sich der Bühnenverein nicht als überheblicher Arbeitgeber einmischen darf Arbeitgeber einmischen darf. Insbesonder, das Recht, Streifs und Aussperrungen gegen die Arbeitgeber vorzubereiten, wenngleich dieses Recht durch den Schiedsspruch dahin eingeengt wurde, daß die tariflichen Abmachungen über Schiedsgerichte zwischen den beiden Gruppen die letzte Instanz sein sollen.
find von der Abwendung des Gesamtstreits der städtischen Arbeiter gegen die Stadtgemeinde Berlin nicht angenehm berührt. Sie wollen in den städtischen Körperschaften die ursprünglichen Forderungen der Gutsarbeiter wieder aufnehmen trotzdem diese sie selber fallen ließen, und erst dann, wenn die nicht mehr existierenden Forde rungen von den„ Sozialverrätern" abgelehnt werden sollten,(!) für die stark reduzierten letzten Forderungen der Gutsarbeiter stimmen, um damit zu beweisen, daß sie diesen Kampf ohne Rom. promisse geführt haben". Das ist tapfer! Abgesehen davon, daß die Kommunisten überhaupt keinen Kampf zu führen hatten, sondern die Organisation der Gemeinde- und Staatsarbeiter, ist es durchaus konsequent von den Kommunisten, feine Rompromiffe einzugehen. Denn ohne gegenseitige Zugeständnisse fann nun einmal fein Gewerkschaftskampf zu Ende geführt werden. Wer den Kampf um des Kampfes willen will, muß ihn ohne Kompromiffe führen. Sie betonen, die Kommunisten, daß auch die weitergehen den ersten Forderungen des Gemeindearbeiterverbandes verwirklicht werden könnten, wenn die vermaledeiten Gewerkschaftsinstanzen feine Kompromisse gemacht hätten. Da auf diese verräterische" Weise das schöne Feuerchen nicht zum Ausbruch tam, auf das man sich in der„ Roten Fahne" schon sehr gefreut hatte, will man erst recht nicht kampflos" die Waffen strecken und fündigt außer dem Theaterdonner in der nächsten Stadtverordneten- und Magistratsfizung auch in der Organisation den üblichen Krach an, indem man den Instanzen" droht, fie müßten sich vor allen gewerkschaftlich orga- häusern beschäftigten Reinemachefrauen. nisierten Mitgliedern ihrer Verbände dafür verantworten, daß sie ,, in der für die Arbeiter so außerordentlich günstigen Situation" auf ihre weitergehenden Forderungen verzichteten.
Dem Vorwärts" find, abgesehen von den Borwürfen von rechts, im Schlußverlauf dieses Streifs verschiedene Vorwürfe auch schen Stadtverordneten und Magistratsmitglieder genau wissen, wie Diese ordinäre Mache ist um so widerlicher, weil die kommunisti von links gemacht worden. Die Freiheit" fiel wieder einmal aus die Aftien stehen und ihre eigene Stadtverwaltung dem erstbesten der Rolle, indem sie dem Vorwärts" vorwarf, er heuchle ein fapitalistischen Unternehmerkonsortium gleichstellen. Reicht's nicht zur Mitgefühl für die streifenden Güterarbeiter. Der„ Borwärts" hat Weltrevolution", zum Stanfmachen langt's immer noch.
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TYPOGRAPHIA
Am 6. Juli starb nach: langem, fchwerem Leiden unfer alter, treuer Ganges bruder, der Schriftseger
Julius Schwarz
im Alter von 67 Jahren. Wir werden ihm stets ein treues Gedenken bewahren.
Beerdigung nebenstehend Bahlreiche Beteiligung besonders der Sänger erwartet Der Vorstand. Straßenbahnen: 10, 59, 60, 61, 62, 78, 162,
Bezirksverb. Gr.- Berlin SPD . 9. Abteilung. Am 5. Juli verstarb der Genoffe
Richard Gallus. Ehre seinem Andenken! Die Einäfcherung erfolgt am Sonnabend, d. 9. Juli, nachm. 2 Uhr, im Krematorium Baumschulenweg.
Deutscher Metallarbeiterverb. Berwaltungsstelle Berlin . Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Kollege, der Rohrleger
Christoph Mutzke
Halensee, SchweidnigerStr.3 am 5. Juli gestorben ist. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 9. Juli, nachm. 1/3 Uhr, von der Leichenhalle des Wilmers dorfer Kirchhofes in Wilmersdor, Berliner Str. 101 bis 103, aus statt.
Ferner starb der Rollege Franz Reinicke
am 6. Juli.
93/8
Die Einäscherung findet am Montag, den 11. Juli, nachm. 5 Uhr, im Krematorium Gerichtstraße statt. Ehre ihrem Andenken! Rege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.
Nach längerem, schwerem Leiden verschieb am Mittwoch abend mein innigstgeliebter Mann, unser lieber Bruder, herzensguter Schwager, Ontel und Freund
Julius Schwarz
im vollendeten 67. Lebensjahre.
In tiefftem Schmerze Jenny Schwarz geb. Lehmann.
Berlin , Rosenthaler Str. 26. Wien . Budapest . Stettin . Die Beerdigung findet am Sonntag, den 10, Juli, vorm. 10 Uhr, von der alten Halle des Jüdischen Friedhofes in Weißensee, Lothringenstraße, aus statt.
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