Hapernkrieg gegen Sie Wahrheit. Veriin. 9. Juli. (DA.) Zu der amtlichen Mitteilung der „Bayerischen Staatszeitung" bezüglich der Ausweisung der Sowjetkommissare wird von der Berliner Vertretung der russischen Sowjetregierung folgendes erklärt: Die Notiz arbeitet mit e r w e i s b a r falschen Behauptungen. Es ist nicht wahr, daß die beiden Herren ohne Einreiseerlaubnis und vorherige Genehmigung noch München gekommen sind. Wahr ist vielmehr, daß ihnen diese Erlaubnis durch den Stadtrat des Bades Kissingen am ß. Mai 1921(Reg.-Nr. 214) gegeben wurde. In der Genehmigung ist Kreslinski mit seinem Titel Volkskommissar auf- geführt. Es ist weiter unwahr, daß die Einreise nach Gmund am Tegernsee ohne behördliche Erlaubnis erfolgt ist. Wahr ist vielmehr, daß das Bezirksamt von M i e s b a ch am 13. Juni 1921(Tagebuch- Nr. 4339) die Genehmigung zum Aufenthalt in Gmund am Tegern- fee auf die Dauer von 4 Wochen ab 20. Juni erteilt hat. Außerdem waren die diplomatischen Pässe der beiden Herren, aus denen der Charakter als Volkskommissar bzw. Sekretär unzweifelhaft hervorgeht, sowohl in Bad Kissingen wie in Gmund am Tegernsee ordnungsgemäß polizeilich abgestempelt. Was die Angabe anbetrifft, die beiden Herren hätten in Bayern Besuche von radikalen Politikern empfangen und politische Propaganda betrieben, so ist das eine Behauptung, deren Lächerlichkeit wohl den Urhebern der amtlichen Mitteilung selbst nicht entgeht. Die Propaganda in einem Badeort zu betreiben und dazu bei völliger Unkenntnis der deutschen Sprache, ist ein schwieriges Stück. Sollte daraus aber ab- geleitet werden, daß die beiden in Bayern als oogelfrci angesehen werden können, so befinden sich die Urheber der Notiz in einem schweren Irrtum. Bayern wird verfassungsrechtlich nach außen hin durch das Deutsche Reich vertreten und die von diesem mit der russischen Sowjetrepublik abgeschlosienen Ver- träge mit allen daraus folgenden Konsequenzen haben ihre völlige Gültigkeit auch im Freistaate Bayern. » In der Auslastung der„Bayerischen Staatszeitung" war mit klarer Absicht von Nathan Krestinski die Rede. Wie wir zuver- lässig erfahren, heißt Krestinski mit dem Vornamen N i k o l a j Nikolajewitsch und sein Vater war unter dem Zarentum staatlicher Lehrer, woraus sich die russische Rasteneinheit ausreichend ergibt. Diese Feststellung berechtigt auch zu dem Zweifel, ob Krestinski? Begleiter Deutschmann wirklich des Verbrechens schuldig ist, Isaak zu heißen; zwar ist der Name Deutschmann auch unter den Ostjuden verbreitet, aber er findet sich auch unter den arischen Balten. �volksgerichts�-Iuftiz. Müncheu, 9, Juli. (Eigener Drahtbericht des„Vorwärts".) Das Volksgericht München I hat seit vorigem Freitag die Verhand- lung des sogenannten Sprengstoffprozesses vertagt, um dem Richter- kollegium eine volle Woche Zeit zur Fertigstellung des Urteils zu bieten. Das Produkt der Münchener Richterschaft, ein Manuskript von Buchumfang über die kommunistische Bewegung, umfaßt etwa ISO Folioseiten Maschinenschrift und benötigte zu seiner Verlesung heute mittag nicht weniger als vier Stunden! Einen breiten Raum nahm die Darstellung des mitteldeutschen Kommunistenauf- stände? und die Broschüre des Kommunistenführers Paul Levi ein. Das Urteil fügt sich würdig in die Reihe der bayerischen po- litischen Volksgerichtsurteile ein. Obwohl der Prozeß zur Genüge klargelegt hat, daß es sich in dieser Sprengstoffafsäre um reine Kindereien und phantastische Pläne ohne jede ernst- hafte, überhaupt nur zum strafrechtlichen Versuch ausgereifte po- litifche Aktion gehandelt bat, obwohl die völlige Durchsetzung der Münchener KPD . mit Spitzeln und die geradezu naive Ver- trauensseligkeit der„Vers6)mSrer" eine Verwirklichung der romantischen Hirngespinste völlig ausgeschlossen erscheinen ließ, wurden bitterharte Urteile über mißleitete Arbeiter gesprochen. Bei Schlosser Schmicdmann und seiner Frau, welche zur Ermordung von Einwohnerwehrführcrn und Polizeiorganen aufgefordert haben sollten, wurde dem Antrag de- Staatsanwalts im wesentlichen Folge geleistet. Er erhielt 4 Zehre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust, feine Frau 4.'-j Monate Gefängnis. Der größte Teil der übrigen Ange- klagten wurde mit Festungshaft von 1)� bis 3H Jahren bestraft.
Abrüstung statt Hünönis! London . 9. Zuli.(TA.)„Dail? Mall" meldet aus New Dork: Nach aus Tokio eingegangenen Telegrammen erwögt die japanische Regierung die Möglichkeit, das Bündnis mit England fallen zu lasten und einen Vertrag über die Vejchränkung der Rüstungen zur See mit England und Amerika abzuschließen. Eine Reulermeldung sagt, daß die englische Regierung der ameri kanischen Regierung in der Frage der Beschränkung der Rüstungen keinen amtlichen Vorschlag gemacht habe. Diese Frage sei ver- schiedeutlich zwischen der englischen Regierung und den diplomatischen Vertretern der vereinigten Staaten. Japans und Chinas in London erörtert worden. Diese seien über die englischen Aufsastungen ebenso wie über die Geneigtheit der englischen Regierung, einen Vorschlag der Washingtoner Regierung gernentgegenzunehmen, voll- kommen unterrichtet._ Dublin jubelt. London , 9. Juli. (TU.) Der Lordmayor von Dublin hat vom Rathaus dem Volk den Abschluß des Waffenstillstandes zwischen England und Irland mitgeteilt. Das Volk jubelte und sang vater- ländische Lieder. Bei dem Erscheinen Devaleras war die Be- geisterung am größten. General Mac Ready, der Oberbefehls- Haber von Irland , wurde teils mit Jubel empfangen, teils ausgepfiffen. London , 9. Juli. (Reuter.) Amtlich wird aus Dublin mit- geteilt, daß D e v a l e r a, der sich entschlosten hat, die Einladung Lloyd Georges zu einer in London stattfindenden Konferenz a n- zunehmen, seine Anhänger angewiesen hat, alle Angriffe auf Streitkräfte der Krone und Zivilpersonen sowie militärische Unter- nehmungen jeder Art einzustellen. In der Absicht, an der Schaf- fung einer Atmosphäre mitzuwirken, in der«in« friedliche Aus- einandersetzung möglich ist, hat die Regierung die Einstellung aller polizeilichen Streifzüge und Haussuchungen sowie weiterer Truppensendungen noch Irland angeordnet. Diese An- ordnungen treten am 11. Juli in Kraft. Das Waffenstillstands- Protokoll ist von General Max Ready, andererseits von dem Generalistismus der republikanischen Armee, Michael E o l l i n s, unterzeichnet. Noch tagszuvor hat es im irischen Kleinkrieg Tote und Derwun- dete gegeben.__ Eine Note Tschitscherlns an Polen oerlangt energisch und er- wartet, daß Polen die antisowjetrussiscken Rüstungen auf polnischem Gebiet nicht länger dulde und daß eine gemischteKommissi.oll die Au�uhruug übernehme.
Ungarische Gerichtsflucht. Die Ung. Korr. meldst: Großes Aufsehen erregt die Er- mordung des Möbelfabrikanten Baresz, dessen Leiche am Ufer der Donau gefunden wurde. Der Bruder des Verstorbenen erhielt einen Brief, in dem ihm der Fabrikant mitteilt, daß er sich in einer krogischen Lage befinde und sein bevorstehendes Hinscheiden an- kündigt. Auf der anderen Seite des Papiers, welches die Unter- schriften„Lenin " und„Kun"(!) trägt, war der genaue Ort mit- geteilt, an dem die Leiche zu finden sei. Tatsächlich fand man den Ermordeten an der bezeichneten Stelle. Man vermutet, daß es sich um ein ähnliches Verbrechen handelt, wie die im Vorjahre erfolgte Ermordung des gleichfalls sehr reichen Fabrikanten L a n- d a u und daß geheime militärische Terroristen die Täter sind. Die Mörder Landaus sind natürlich bis heute nicht ermittelt. Zwar geht oie Horthy-Jischerei der Leichen ermordeter Sozia- listen, Kommunisten und Juden immer noch weiter und andere solcher armen Teufel werden ohne Sang und Klang auf lange Jahre ins Zuchthaus geschickt. Aber wenn einmal, wie im Falle des greisen Oberrabbiners Löw in Szegedin, der zuerst des Hochverrats, dann nur der Horthy -Beleidigung angeklagt war— das Ausland aufmerksam geworden ist, dann scheut die Bestie das Tageslicht des Gerichtssaals. Am 29. Juli sollte diese Verhandlung, über deren saubere Vorgeschichte wir berichtet haben, stattfinden; einziger Be- lastungszeuge war ein gewisser Hollofy. Aber jetzt wird gemeldet, daß man noch Zeugen aus dem Ausland laden müsse, was nur auf„diplomatischem" Wege möglich sei und solange dauern werde, daß die Verhandlung wohl bis in den Herbst verschoben werden müsse. Man scheut die Blamage und drückt sich, solange man kann. * Der Prozeß wegen der Ermordung des Grafen Stephan T i f z a steht vor dem Abschluß und hat gegen die Hauptangeklagten, den gewesenen Ministerpräsidenten Stephan Friedrich, den Journa- listen Paul Keri und den Abgeordneten Fenycs, kein wirksames Beweismaterial ergeben, läßt vielmehr die ganze Anklage als eine Lügsnmache erscheinen. Damit soll natürlich gar nichts für den wackeren Friedrich gesagt sein, der unter der Rätewirtschaft Kam- munist und nach ihrem Ende Häuptling der weihen Banden war. Montalegres Hegräbnis. veuthen, 9. Juli. (DA.) Nach offiziellen französischen Ziffern nahmen an der Trauerfeierlichkeit rund 7 000 Personen teil. Davon waren mindestens 3 000, die sich durch polnische Fahnen. Kranz- schleifen und weiße Adler als Polen dokumentierten. Die Sokols haben in Uniform mit dem polnischen Adler an der Mütze an dem Trauerzuge teilgenommen. Außerdem waren 3 Kompagnien pol- nischer Sokols aus benachbarten Ortschaften erschienen. Deutsche Teilnahme an der Trauerseier hatten sich die Franzosen wiederholt und ausdrücklich verbeten. Der von den Franzosen beim Verbinden von Verwundeten niedergestochene und furchtbar verstümmelte Praktikant D r z i w o tz inußte auf Anordnung der I. K. in aller Heimlichkeit frühmorgens um S Uhr beerdigt werden. Es durften nur 30 Personen daran teil- nehmen. Die Straßen bis zum Friedhof waren militärisch gesperrt. « Die„Oppelner Zeitung" ist zum sechsten Male und leider auf 4 Wochen verboten worden; die„Dberschl. Rdsch." in Nikolai stellt „infolge der Verhältnisse" ihr Erscheinen ein.— Die Flüchtlingsfürsorge in Kattowitz hört nach der TU. am 12. Juli auf.— Die letzten deutschen Straßenreiniqunqsarbeiter in Bromberg , Bürger der demokratischen Republik Polen, sind gekündigt worden.
Die Resolution V»rter-Knox. Ivashington. 9. Juli. (WTB.) Die vom Senat und dem Re- prösentantcnhaus gefaßte Entschließung vom 1. Juli betreffend die Herstellung des Friedens mit Deutschland und Oesterreich, die am 2. Juli vom Präsidenten Harding genehmigt worden ist, hat folgen- den Wortlaut: Gemeinsame Entschließung, durch die der Kriegszustand zwischen der kaiserlich deutschen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika und zwischen der kaiserlichen und königlichen österreichisch- ungarischen Regierung und den Bereinigten Staaten von Amerika beendet wird: 1. Daß der Kriegszustand, der zwischen der kaiserlich-deutschen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die am 6. April 1917 bestätigte gemeinsame Entschließung des Kongresses als bestehend erklärt wurde, für beendet erklärt wird. 2. Daß mit dieser Erklärung und als ein Teil von ihr ausdrücklich vorbehalten werden für die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Staats- angehörigen alle und jede Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Er- satzforderungen oder Gewinne, zugleich mit dem Recht ihrer zwang?- weisen Beitreibung, aus die die Union oder ihre Angehörigen den Anspruch erhalten haben auf Grund des am 11. November 1918 unterzeichneten Waffenstillstandes oder auf Grund irgendeiner Aus- dehnunq oder Abänderung desselben; oder die erworben wurden oder sich im Besitz der Vereinigten Staaten von Amerika befinden kraft ihrer Teilnahme am Kriege, oder auf die ihre Staatsange- hörigen seitdem einen rechtmäßigen Anspruch erworben haben; oder die nach dem Verlrage von Versailles zugunsten der Staaten oder deren Angehörigen festgesetzt wurden; oder auf die die Staaten einen Anspruch haben als eine der alliierten und assoziierten Hauptmächte; oder auf die sie einen Anspruch haben kraft irgendeiner Entschließung oder von Entschließungen des Kon- gresses oder auf anderem Wege. 3. und 4. sagen genau dasselbe mit Bezug auf das ehemalige Oesterreich-Ungarn. 5. Alles Eigentum der kaiserlich deriffchen Regierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nachfolger und aller deutschen Staatsanqe- hörigen, das am K. April 1917 oder nachher im Besitze und unter der Kontrolle der Vereinigten Staaten von Amerika war oder Gegen- stand einer Forderung der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder irgendeiner Vertretung bildete (enffprecbend österreichifch-ungarisch), das om 7. Dezember 1917 oder nach dieser Zeit in den Besitz oder unter die Kontrolle der Ver- einigten Staaten kam oder Gegenstand eines Rechtsantpruchs der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder An- gestellten aus irgendeinem Grunde oder durch irgendeine Vertretung wurde, soll durch das Schatzamt der Vereinigten Staaten zurückbehalten werden. Keine Verfügung soll darüber getroffen werden, ausge- nommen soweit vorher oder nachher gesetzliche Vorschrift darüber bestimmt hätte, bis zu dem Zeitpunkt, in dem die kaiserlich deuffche Regierung und die kaiserliche und königliche österreichisch-ungarische Regierung oder ihre Nachfolger zureichende Vorsorge für die Be- friedigung aller Ansprüche gegen die genannten Regierungen oder (hier folgt im Telegramm eine unverständliche, weil verstümmelte Stelle) die Verluste, Schaden oder Nochteile für ihre Person oder ihr Eigentum, direkt oder indirekt— sei es als Eigner von Anteilen an deutschen, österreichisch-ungarischen, amerikanischen oder anderen Körperschaften oder infolge von Feindseligkeiten oder irgendwelcher Kriegsbandlungen oder auf andere Weise erlitten baben, und ebenso allen Personen, die Angehörine der Vereinigten Staaten von Ame- rika sind, das Recht der meistbegünstigten Nationen gewährt Koben, gleichgültig, ob es sich um stoatsburgerlicke Rechte oder um Ange- ..legenheiten in. bezug auf Aufeuthait, Geschäft, Beruf, Handel, Schifs-
fahrt oder industrielle Eigentumsrechte handefl. Und bis die kaffe ?» lich deutsche Regierung und die kaiserlich und königlich österreichisch» ungarische Regierung oder ihre Nachfolger, jede für sich, alle von den Vereinigten Staaten von Amerika während des Krieges aus- gesprochenen Geldstrafen, Verfallserklärungen, sonstige Strafen und Beschlagnahmen anerkannt haben werden, sei es in bezug auf das Eigentum der kaiserlich deutschen Regierung oder deutscher Staatsangehöriger, oder das Eigentum der kaiserlich und königlich österreichisch-ungarischen Re- gierung oder österreichisch-ungarifcher Staatsangehöriger, und auf alle Geldansprüche gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verzichtet haben werden. 0. Keine der hier mitgeteilten Bestimmungen darf als eine Aufhebung, Abänderung oder Verbesserung der Bestimmungen der gemeinsamen Resolution vom 3. März 1921 betrachtet werden, lautend: „daß gewisse Kongrehakte, gemeinsame Schritte und Proklamotio- neu beschlossen werden sollen, wie wenn der Krieg beendet wäre und die gegenwärtige außerordentliche Lage aufgehört hätte" oder der Bestimmungen über die Paßkontrolle, enthalten in der Akte vom 2. März 1921, betitelt:„Bestimmungen sür den diplo- matischen und konsularischen Dienst, in dem mit dem 30. Juni 1022 abschließenden Steuerjahre", noch darf eine der hier mitgeteilten Be- stimmungen als Aufhebung des militärischen Verhältnisses einer Person ausgelegt werden, die sich jetzt auf Fahnenflucht vor dem militärischen oder Flottendienste der Vereinigten Staaten befindet, noch als Beendigung der Möglichkeit gerichtlicher Verfolgung und Be- strafung, wie sie durch das Selectioe Service Gesetz vom 18. Mai 1917 vorgesehen ist für solche Personen, die es unterließen, den Be- stimmungen des angeführten Gesetzes oder dazu gehöriger Abände- rungen entsprechend sich zu verhalten. Also es bleibt bei der vollen Auswirkung aller Kriegsmahnahmen auch gegen die eigenen Bürger, wie I. V. D e b s, und bei der Zu- läffigkeit der Verfolgung von Deserteuren, wie Bcrgdoll. » varis. 9. Juli. (WTB.)„New Park Herald" teilt mit, in omt- lichen Kreisen in Paris sei man von dem Friedensvertragsentwurf Hughes' befriedigt: nur die Streichung der auf die Grenzen Deuisch- lands bezüglichen Teile des Vcrsailler Vertrages werde mißliebig aufgenommen. Auch Harding fei dem Hughesfchen Entwurf wohl- gesonnen. Er wolle ihn jedoch dem Senat nicht vorlegen, bevor er sich der Zustimmung der verschiedenen republikanischen Gruppen ver- gewissert habe. Kein Kriegsverbrecher! Brüssel . 9. Juli. Wie„Jndependance Belge" mitteilt, hat der belgische Kriegsminister einem Soldaten der belgischen Besatzungs- armee verboten, eine Deutsche zu heiraten. Trotzdem das Mädchen der Niederkunft entgegensieht, erklärte der Minister, daß er von der Anordnung nicht abgehen könne.
Pazifismus.
Paris , 9. Juli. (WTB.) Hier ist die Union PopuUire pour la paix universelle, volkstümliche Bereinigung für den Weltfrieden, gegründet worden. Zu den Gründern gehören: der ehemalige Di- rektor im Kolonialministerium Demartial, die Abgeordneten Deguise und Mistral, Longuet, Lucien de Foyer und Rubbord, die Advokaten Ernest Charles und Alfred Dominique, Universitäts - Professor S e a i l l e s und die Schriftsteller Victor Marguerite, Henri Barbusse und Mathias Mohordt. »
Wictfdyaft Der Stand der Mark. Die Zahlungskraft der Mark im Auslande hat, wenn man die Kurse an den Wochenenden miteinander vergleicht, wieder gering- fügig nachgelassen, nachdem am Wochenanfong eine Besse- rung zu verzeichnen gewesen war. An der Berliner Börse zahlte man nach den amtlichen Notierungen in Mark für: am 17. S. 24. 6. 1. 7. 4. 7. 8. 7. 2297,— 2370,— 2465,— 2397,60 2467,50 261,70 269,07 279.20 271,43 280,45 68,56 72,04 74.92 72,72 76,42 569,40 573,40 000,35 783,40 600,35 1176,— 1213,— 1268,70 1223,76 1266,70
100 Holl. Gulden 1 Vfd. Srerling 1 Dollar... 100 iranzöf. Fr. >00 Schweiz . Fr. 100 österr. Kr. abgestempelt 100 tfchech. Kr.
13,68 96.60
13,48 98,40
11,18 100,25
12,48 98,40
11,08 100,33
Die etwa seit einem Monat anhaltende Verschlechterung der deutschen Valuta wirkt bereits auf die Warenpreise zurück. Wie immer, so sind auch jetzt zuerst die Großhandelspreise in die Höhe gegangen. Aber auch der Kleinhandel hat bereits aufgeschlagen. Daß diese Bewegung nicht unerheblich ist, beweist die Tatsache, daß sogar die Reichsindexziffer für die Lebenshaltung des Statistischen Reichs- amtes im Juni um 16 Punkte auf 896 gestiegen ist, so daß der Teuerungsgrad des Monats April— nach diesem Maßstab— wieder erreicht ist. Das Statistische Reichsamt, das bei seiner Rech- nung die Ausgaben für Kleidung überhaupt nicht berücksichtigt, hat sich bei der letzten Aufstellung die Sache noch dadurch besonders leicht gemacht, daß es für Kartoffeln nur den Preis der alten Kar- toffeln einsetzte, die es bekanntlich schon seit Wochen in Berlin nicht mehr gibt. Es ist anzunehmen, daß die Teuerung noch weiter fortschreiten wird. Schon aus diesem Grunde ist die Wendung des Reichskanzlers Wirth in seiner Etatsrede von der„Groschenmark" unzutreffend. Die Kaufkraft der Mark ist im Inland bereits unter einen Groschen ge- funken, im Ausland hingegen gilt sie, am Dollar gemessen, nur noch 6 Pfennige, und es ist bei der schwierigen Lage der Reichsfinanzen nicht anzunehmen, daß sie sich für lange Zeit wesentlich bessern kann. Schon darum iß es erforderlich, daß der Reichshaushalt mit Auf- bietung aller Mittel, insbesondere aber durch scharfe Heran- ziehung des Besitzes, ins Gleichgewicht gebracht wird. Davon sind wir aber nach den letzten Beratungen des Reichstags noch sehr weit entfernt. Neckar-Aktiengesellschaft in Stuttgart . Die Zeichnung oiss die zur Ausgabe gelangenden 360Millionen Mark mündelsichere Teil- fchuldoerschreibungen der Ncckar-Aktiengesellschaft in Stuttgart findet vom 11, Juli bis 16. September d. I. statt. Be- kanntlich ist das Aktienkapital der Gesellschaft von 300 Millionen Mark vom Reich, von den Ländern Württemberg, Baden und Hessen und sonstigen öffentlichen Körperschaften sowie namhaften Industrie- und Handelsfirmen gezeichnet worden Für die Teilschuldverschrei- bungen haftet das ganze Vermögen der Gesellschaft. Sie werden außerdem durch Eintragung einer Sicherungshypothek auf den zu erstellenden Kraftwerken sichergestellt. Zudem haben das Reich sowie die Uferstaaten Württemberg, Baden und Hessen sür die Teil- schuldverschreibuirgen und zwar für Kapital und Zinsen die Garantie übernommen. Der Zeichmingspreis ist 99 Proz. Zeichnungen wer- den außer von den offiziellen Zeichnungsstellen von allen deutschen Bauken, Baukiers und Sparkassen entgegengenommen.