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So kommt die alte, als Manchesterthum verdammte Weisheit doch wieder zu Ehren, daß das freie Spiel der wirthschaftlichen Kräfte schließlich alles zum beften führt.

leute sind jetzt schon zufrieden, wenn sie als Hofgänger auch ganz| Sohn würdiger Eltern wurde mit der Begründung verurtheilt,| Starte und forderte Rückheim auf, die Arbeit einzustellen und den junge ungeübte Leute erhalten." daß er mit dem Geschäft auch die Pflichten und Lasten desselben Kirchhof zu verlassen, da fremde Personen nach einer Verfügung übernommen habe und deshalb auch für Arbeitslöhne auf des Konfiftoriums der Provinz Brandenburg die Gräber nicht kommen müsse. bepflanzen oder begießen dürfen, dies vielmehr Sache der Kirch­hois- Verwaltung sei, sofern die Angehörigen sich nicht selbst Der Junker erhält die Landarbeiter, die frech zu höherem ihrer Gewerkschaften benutzen, ist ein Urtheil von daß er den ihm gewordenen Auftrag erst ausführen werde, ehe Für Arbeiter, welche die Arbeitsnachweise damit befassen wollen. Rückheim erklärte jedoch dem Inspektor, Interesse, das die Kammer III unter dem Vorsitz des Assessor Kartoffel bietet, in einem Zustand wieder zurück, der das Beste Lohmeyer am 13. November fällte. Der Maler Lange bean er den Kirchhof verlasse, und so geschah es auch. Die Folge für eine gedeihliche wirthschaftliche Entwickelung im Sinne des spruchte eine Lohnentschädigung mit der Begründung, er sei am daß hier von einem Hausfriedensbruch keine Rede sein könne, da war der Ansicht, Agrarierthums erhoffen läßt. Der landwirthschaftliche Arbeiter, der aus den Muster der Maler vom Malermeister Gaspar engagirt, jedoch sofort der Kirchhof für die Allgemeinheit geöffnet war. Dadurch, daß 19. September durch Vermittelung des Zentral- Arbeitsnachweises der Angeklagte seinen Auftrag in einer Zeit ausführte, in welcher gefängnissen der großen Städte mit gebrochenem Rückgrat ent- wieder entlassen worden. Lange behauptete ferner, der Be- die Kirchhofs- Verwaltung eine Grabstelle verkauft oder verpachtet lassen wird, wird die Hand des Herrn küssen, der ihn, den Vertlagte hätte mit ihm einen Wochenlohn von 34,50 m. vereinbart. habe, müsse sie auch das Recht der Ausschmückung des Grab­worfenen, wieder in Gnaden aufnimmt. Und sollte sich doch noch Mangel an landwirthschaftlichen Kläger nicht engagirt zu haben, weil dieser nach dem zu Kirchhofs- Verwaltung hierzu ein Monopol einräume, sei daher Letzterer beftritt dies, indem er erklärte, gerade deshalb den hügels gewähren, eine Verfügung des Konsistoriums, welche der Arbeitskräften bemerkbar machen und sollte doch hier und erwartenden Lohne frug. Mit Nachdruck hob Beklagter hervor, unberechtigt und unzulässig. Jedermann fönne feiner Angehörigen da ein verwegener Bursche auf den Gedanken kommen, daß er dem Kläger auf dessen Frage geantwortet hätte:" Solche Gräber schmücken lassen, von wem er wolle. Aus diesen Gründen daß es im Gefängniß am Ende noch eher auszuhalten sei, als unter dem patriarchalischen Regiment des Gutsherrn, so Leute, die immer gleich nach dem Lohne fragen, stelle ich prin- wurde der Angeklagte fostenlos freigesprochen. zipiell nicht ein."( Eine nette Moral.) Der Gerichtshof legte wird die zunehmende Proletarisirung einerseits und eine durch dem Beklagten den Eid darüber auf, daß kein Lohn zwischen ihm Vom Landgerichte Essen a. 9. ist am 25. Mai der Re­Lattenarrest weise gekrönte Verschärfung unserer Strafgesetze und dem Kläger vereinbart sei. Derselbe leistete den Eid, worauf dakteur der Deutschen Berg- und Hüttenarbeiter- Zeitung", Nur Geduld, lieber Agrarier, was auch in Preußen- Deutsch - ihn das Gericht verurtheilte, 5,75 M. als angemessenen Tage- Seinrich Sünninghaus in Gelsenkirchen wegen e- lohn eines Malergehilfen dem Kläger Zu zahlen. leidigung der Bergbeamten und Landräthe, die im Jahre 1889 land geschehe, es fällt schließlich doch zu Deinem Besten aus. Mit der Mehrforderung wurde Der Kläger abge- nach Beendigung des großen Streits eine Enquete veranstaltet wiesen. Gründe: Nach dem Schwur des Beklagten hatten, zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Die Be­habe das Gericht angenommen, daß ein Arbeitsvertrag zwischen leidigung wurde erblickt in einem von dem Angeklagten nicht den Parteien nicht zu stande gekommen war, denn zu einem selbst verfaßten Artikel der genannten Zeitung vom 3. Februar solchen gehöre die Lohnvereinbarung. Dadurch, daß der Beklagte 1894. Hauptsächlich inkriminirt war eine Stelle, in welcher es fich an den Nachweis wandte, hätte er jedoch den Kläger ver- hieß, daß die tonventionelle Lüge und Heuchelei im empörenden anlaßt, zu ihm zu kommen, deshalb müsse er diesem den einen Maße playgreife und daß gewisse Bergleute von den Zechen als Tag entschädigen. Der Kläger hätte möglicherweise in der ihm Parias behandelt würden. In seiner Revision behauptete verloren gegangenen Zeit eine andere Stellung nachgewiesen er der Angeklagte, durch Ablehnung von Beweisanträgen in seiner halten können. Vertheidigung beschränkt worden zu sein. Das Reichsgericht erachtete die Rüge für begründet und hob am Sonnabend das Urtheil auf.

Gerichts- Beitung.

unter der

Gewerbegericht.

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Der

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Gegen den Aktien Bauverein Unter den Linden" flagte der frühere Schnürmeister des" Thaters Unter den Linden" auf Zahlung eines Monatsgehalts im Betrage von 150 M. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde. Der Kläger schloß am 28. August des vorigen Jahres mit dem Aktien- Bauverein, vertreten durch den Direktor Arendt, Der Maler Mendelski hatte vom 2. bis zum 10. Oftober einen Vertrag für die Dauer eines Jahres, und zwar für die beim Malermeister Kizmann gearbeitet und war dann ohne Zeit vom 1. September 1893 bis zum 1. September 1894. Der unberechtigter sofortiger Entlassung verlangte. weiteres entlassen worden, weshalb er Lohnentschädigung wegen Vom Reichs Versicherungsamt. Der Steinschläger Bertrag enthielt die Bestimmung, daß die Direktion das überreichte dem Gerichtshof als Beweis dafür, daß mit dem August des vergangenen Jahres bei seiner Thätigkeit von einem Der Bellagte Weichert, welcher auf einer Chauffee Steine zerschlug, wurde im Recht hätte, den Schnürmeister Feldner in der Zeit vom 1. Mai bis zum 1. September auf drei Monate meniskarte des Arbeitsnachweises der Maler; er behauptete, die haufen, um ein schüßendes Obdach zu suchen, wurde jedoch zum 1. September auf drei Monate Kläger die Kündigung ausgeschlossen worden sei, eine Engage- fchweren Gewitter überrascht. Er verließ eilig seinen Stein­zu beurlauben", ohne ihm für die Urlaubszeit sein Gehalt zahlen selbe vom Kläger beim Engagement, zum mindesten aber am unterwegs vom Bliß erschlagen, und zwar befand er sich nur zu brauchen. Als Entschädigung für den event. Ausfall der wenige hundert Meter von dem verlassenen Steinhaufen. Den Dreimonatlichen Bezüge" wurde ihm das Recht zugestanden, Tage desselben, ausgehändigt erhalten zu haben. Kläger stellte dem die Behauptung gegenüber, er hätte Antrag seiner Wittwe, ihr eine Rente zu gewähren, lehnte die Stein­während des Urlaubs auf jedem Theater außerhalb Berlins Be Kläger stellte dem die Karte nicht Herrn Kizmann übergeben, schäftigung nehmen zu dürfen. Der Vertrag sett u. a. auch fest, felbe rühre von die bruchs Berufsgenossenschaft ab, ebenso das hierauf an, einem früheren Engagement her; er, gerufene Schiedsgericht. Die Berufsgenossenschaft wie das Schieds­daß im Falle eines Direktionswechsels das" Mitglied" Feldner Kläger, habe sie vielleicht im Betriebe Kizmann's verloren und gericht machten geltend, daß Unfälle der fraglichen Art nur dann verpflichtet sei, seinen vertragsgemäßen Obliegenheiten auch dieser fie gefunden. Daß der Name des Meisters, an den die als Betriebsunfälle angesehen werden könnten, wenn ihre Thätig­neuen Leitung nachzukommen. Feldner erhielt Starte adressirt gewesen, durchstrichen sei und daß der Name Kit- feit die Betroffenen ganz besonders der Blitzschlaggefahr aus­nun am 4. Juni thatsächlich seinen Urlaub ohne Bezüge" mann neben dem durchstrichenen Namen sich befinde, rühre ver- feßte. Außerdem legten Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht Dekretirt und zwar wurde er bis zum 31. Juli beurlaubt". Als er sich am Morgen des 1. August beim Direktor muthlich von einer Fälschung her. Zu Kigmann habe ihn ein noch Werth darauf, daß sich der Erschlagene, wie sie annahmen, Kollege gebracht. Fritsche meldete, an den inzwischen das Theater durch Pacht nicht vom 2. Oftober, sondern vom 17. September datire. In des Betriebes befunden habe. Der Vorsitzende konstatirte, daß die Karte in dem für ihn so unglücklichen Moment nicht mehr im Banne Das Reichs- Versicherungsamt, vertrag übergegangen war, wurde ihm von diesem ein weiterer Urlaub von einem Monat ertheilt". Hierbei ist nicht zu verfolge dessen sah das Gericht von einer Beweiserhebung über die welches die Klägerin schließlich anrief, verwarf aber am 12. No­sich widerstreitenden Behauptungen der Parteien ab und vers vember die schiedsgerichtliche Entscheidung; es sah in des gessen, daß mit diesem Monat auch der Vertrag ablief, den Feldner urtheilte den Beklagten zur Zahlung von 51 M. G3 hielt für Weichert Unglück einen Betriebsunfall. Insbesondere hob der und der Aktien- Bauverein mit einander geschlossen hatten. Ersterer glaubt deshalb auf die Bezahlung des Monats August Anspruch erwiesen, daß der Kläger nicht durch den Nachweis der Maler Vorsitzende hervor, das Gericht sei der Meinung, Weichert hätte erheben zu können, weil die anfängliche Beschränkung des Ur- 3u ihm gekommen sei. Beklagter hätte sich, führte der Vorsitzende sich solange im Banne des Betriebes befunden, als er auf der aubs auf zwei Monate und die erst nach Ablauf dieser Frist aus, die Karte ansehen müssen, wenn er sie wirklich vom Kläger betreffenden Chauffee war. erflärte Berlängerung desselben seine Dispositionen über die freie vor dem Engagementstage ausgestellt worden sei; die Annahme, erhielt. Er hätte dann gefunden, daß sie einen halben Monat Beit wesentlich beeinflußt habe. Er ist der Meinung, daß die Kläger sei nicht vom Bureau geschickt, wäre die Folge ge­ganze Dauer des Urlaubs von vornherein hätte bestimmt werden müssen, damit er sich danach einrichten" fonnte. Der Vertreter des Beklagten erhob den Einwand, nicht an ihn, Unter der Auflage, den Eisenbahnsistus um 20 Pf. ge- Unsere politische Lage. Ueber dieses Thema referirte sondern an den neuen Theaterdirektor hätte der Kläger seine schädigt zu haben, stand der Arbeiter Carl Jansti aus Rig Genosse 3ubeil am 14 November vor einer gutbesuchten Ver­Forderung zu richten. Das Gericht schloß sich dem an und wies dorf dieser Tage vor dem dortigen Schöffengericht. Die Beweis- sammlung im ersten Wahlkreis. Die gegenwärtigen Bestrebungen deshalb den Kläger ab wegen mangelnder Passivlegitimation, wie aufnahme ergab folgenden Thatbestand: Der Angeklagte hatte der Regierung gegen unsere Partei vergleicht Redner mit der in Die juristisch- technische Bezeichnung lautet. Assessor Leo, unter sich im Januar d. J. eine Monatskarte für die Ringbahnstrecke manchem ähnlichen Periode, die im Jahre 1878 über die Sozial dessen Vorsitz die Kammer VI am 16. November die Sache verhandelte, Rixdorf- Schmargendorf gelöst. Am 18. Januar mußte er nach demokratie hereinbrach. Ein Vorspiel des Kampfes gleicher Art begründete das Urtheil damit, daß des Klägers vermeintlicher dem Schlesischen Bahnhof fahren und da J. glaubte, die Karte spielt sich gegenwärtig in Italien ab, wo ein von fanatischem Anspruch aus der Zeit der Direktion Fritsche stamme, zu welcher gelte auch für eine Zehnpfennigstrecke in entgegengesetter Haß gegen Die Arbeiterfache erfüllter Minister thatsächlich sein Vertrag mit dem Attien- Bauverein auf Fritsche Richtung, so unterließ er die Lösung einer Fahrkarte. In seinem Organisation der Arbeiter mit allen Mitteln zu ger wird kein übergegangen gewesen sei. Glauben wurde J. bestärkt, weil er zweimal unbeanstandet die stören sucht. Der Ausgang des Kampfes Kontrolle auf dem Schlesischen Bahnhof passirte und erst bei anderer sein, als wie ihn Bismarck in Deutschland erleben seiner Rückkunft in Rigdorf angehalten wurde. Unter diesen mußte. Redner geht dann zu einer eingehenden Besprechung der Umständen vermochte der Gerichtshof in dem Verhalten des Angegnerischen Parteien und politischen Zustände in Deutschland geflagten einen Betrug nicht zu erblicken und sprach denselben über, um am Schluß zur regen Propaganda für die Sozial demokratie aufzufordern. Von der Diskussion wurde allseitig daher frei. abgesehen und erfolgte deshalb frühzeitig der Schluß der Wer sammlung.

Es steht Feldner nunmehr frei, gegen die Entscheidung Be­rufung einzulegen oder eine neue Klage, und zwar gegen Fritsche, bein Gewerbegericht anzuftrengen. Heffentlich zieht er Tezteres vor.

wesen.

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Derlammlungen.

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Schiebung. Die Näherin Nemter hatte vom 16. Mai bis zum 12. September bei den Mamlock'schen Eheleuten, Luisen- Ufer Wegen Hausfriedensbruchs, begangen auf dem in Nir­Nr. 22, gearbeitet, welche ihr 29,25 M. an Lohn schuldig blieben. Dorf belegenen Friedhof der Thomas- Gemeinde zu Berlin, hatte Sie erfocht beim Gewerbegericht ein Versäumnißurtheil gegen sich dieser Tage der Gärtner Karl August Julius Rückheim Für die Rosenthaler Vorstadt und Gesundbrunnen Herrn Hiller Mamlod auf Bahlung dieser Summe. Die aus Rixdorf vor dem dortigen Schöffengerichte zu verantworten. fand am 19. d. Mis. im Swinemünder Gesellschaftshause eine einem Gerichtsvollzieher übertragene Zwangsvollstreckung des Der Angeklagte war von einem Herrn Benno Hasse in Berlin Parteiversammlung statt, in welcher ein Vortrag über: Die Urtheils fiel fruchtlos aus; es wurde nämlich dem Beamten ein beauftragt worden, ein auf dem Thomas- Kirchhof belegenes Presse und ihr Beruf" und die Uebernahme des Vertriebes des Vertrag vorgelegt, welcher bestimmt, daß vom 14. August 1894 Grab mit Ephen zu beziehen, welchen Auftrag Rückheim am Vorwärts" für die genannten Stadttheile in eigene Regie zur ab Georg Mamlock( der Sohn des Hiller Mamlock) Inhaber des 12. Mai d. J. ausführte. Kaum hatte er jedoch mit der Arbeit Tagesordnung standen. Ueber beide Punkte gemeinsam referirte Geschäfte und der Geschäftsräume sei. Die so hintergangene begonnen, als ein Kirchhofs- Arbeiter erschien und ihm erklärte, Genosse Riesel. Derselbe knüpfte an den Lassalle'schen Aus­Näherin strengte nun gegen Georg Mamlock eine Klage an. Im das Belegen und Bepflanzen der Grabhügel dürfe nur von Anspruch: Wer die Presse hat, hat die Macht" an, veranschaulichte Termin vom 14. November wandte dessen Vertreter ein, die gestellten des Kirchhofs oder von den Angehörigen des Ver- in eingehender Weise die Richtigkeit dieses Sahes und wies nach, Klägerin habe zwar in den bewußten Räumen gearbeitet, aber ftorbenen selbst ausgeführt werden, weshalb er fick sofort ent- daß sich die ganze bürgerliche Presse einig sei in der Bekämpfung nicht für Georg Mamlock, sondern für die Mutter desselben, Frau fernen müsse. Diese Erklärung erschien dem Angeklagten jedoch der Arbeiterbewegung und in dem Bestreben, die Arbeiter von Mathilde Mamlock. Konstatirt wurde ferner, daß Georg Mamlock so unglaublich, daß er derselben keine Beachtung schenkte, sondern ihren wahren Interessen abzulenten. Leider würde die bürgerliche als Geschäftsreisender fast nie zu Hause" ist. Der würdige ruhig weiter arbeitete. Bald darauf erschien der Kirchhofs Inspektor Presse noch vielfach von Arbeitern gelesen und mit ihrem sauer

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Wort."

Herr Schwarz: Das können Sie, Sie Mitternachts Retter von Frankfurt Aber ich sage Ihnen.."

Allgemeines Durcheinander. Die Anwesenden erheben sich und dringen schreiend auf Schwarz ein.

Aber ich frage Sie, war und ist der russische Handelsvertrag Sie, die die höchste Autorität vernichtet haben, wollen gegen den nicht der reinste Raubzug auf Kosten der Agrarier? Meine Umfturs predigen? Aber ich sage Ihnen"... Herren, wir haben den Mann, der ihn veranlaßt, zu einer Schweizer- Vorsitzender Maligsen: Ich entziehe dem Redner das reise im Winter verholfen; ich glaube, das war Machtprobe ge­nug. Meine Herren! Wir Junter stützen Thron und Altar, seit wir existiren, wir sind die Edelsten und Besten und das Rückgrat der Nation. Wir erklären uns bereit, mitzukämpfen für die höchsten Güter der Menschheit, aber uns muß die Führung über­Tassen bleiben. Und wir werden bestimmen, wer alles zu den Umfturzparteien zu rechnen ist..."( Bravo und Zischen.) Vorsitzender Maligsen:" Bevor ich dem nächsten Redner das Wort ertheile, möchte ich die Herren ersuchen, sich doch etwas zu mäßigen. Nur immer staatsmänn'sch, verehrte Anwesende! Nur immer staatsmänn'sch!"

Herr Regenbogen I: Ich möchte wirklich wissen, wes­halb man uns hierher berufen! Damit wir die vorsintfluthlichen Ansichten ostelbischer Ritter anhören sollen, die mit Kind und Regel aus den Taschen anderer Leute leben?..."

Herr v. Weiß: Ich werde Ihnen morgen meine Zeugen schicken."

Regenbogen I: Gut, ich werde Ihnen meinen neuesten Leitartikel vorlesen, damit Sie etwas lernen."

Ueber die Be

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Vorsitzender Maligsen( schwingt unausgesetzt die Glocke): Aber, meine Herren! Wo bleibt die Staatsmännigkeit!. Meine Herren! Wir müssen zusammenhalten.... Dies Schaf seits der Sozialdemokratie... Alles

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hielt, obwohl sich die Verfasser wohl bewußt waren, daß es nur allzuhäufig das einzige Buch des Kindes fein würde.

Vielverheißend blickte uns deshalb das hübsche Umschlags­bild des zweiten soeben vom gleichen Verlag zum gleichen Preise herausgegebenen Bilderbuches an. Aus üppigem Waldboden er hebt sich da eine mächtige Felswand, in welcher sich ein weiter Gingang öffnet; aber nicht in eine dunkle Höhle schauen wir, nein, da strahlt uns Licht und Farbenpracht entgegen; auf spiegel­blantem See lassen sich Kinder von einem Schwan umber fahren, während am Ufer auf den zu einem prächtigen Palast führenden Stufen eine Wassernige ihr Spiel treibt. Vor der Felswald, deren -" Deffnung soeben erfolgte auf das Bauberwort eines Zwerges mit An dieser Stelle bricht das Protokoll plöglich ab. Von dem würdig weiß- wallendem Bart der nur deshalb nicht am Boden Buchstaben hinter dem f ist nicht genau zu erkennen, ob er ein e schleift, weil sein Träger auf einem rothen Fliegenpilz steht oder 3 sein soll. Wie uns mitgetheilt wird, bat das eine vor der Felswand stehen Brüderchen und Schwesterchen sehr natürliche Ursache. Dem an der Thür stehenden Wirth war Schwesterchen gern bereit, der Einladung des Zwerges zum An­von dem tofenden Anti- Umsturz. Geschrei ganz wirr im Ropfe geftaunen seiner Wunder zu folgen, während das jüngere Brüderchen worden. In seiner Angst machte er einen Satz und drehte mit sich noch etwas ängstlich zurückhält, bis der Buruf des munteren einem Griff das Gas ab. Eichfäßchens und die Stimme des bedächtigen Raben seinen Muth belebt haben werden.

So ist es gekommen, daß Staat und Gesellschaft, Sitte und Ordnung auf ihre Rettung noch einige Tage warten müssen.

Literarisches.

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Bilderbuch für große und kleine Kinder. 42 G. 40. Mit zahlreichen bunten Beilagen . Stuttgart 1894. J. H. W. Diey' Berlag. Preis 75 Pf.

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Leider entspricht der Inhalt nicht recht diesem anziehenden Bild; nur sehr weniges ist es, das sich ganz vom belehrenden v. Weiß: Ich verzichte! Ich verzichte!" Ton frei hält. Ausgezeichnet sind auch diesmal wieder die Regenbogen I: Na, denn nich!... naturgeschichtlichen Darstellungen; in den meisten Erzählungen aber macht sich meines Erachtens die Tendenz zu breit, man fämpfung des Umsturzes selbst ist weiter nichts zu sagen. Alles fühlt auf den ersten Blick, sie sind nicht um ihrer selbst willen, Wissenswerthe ist zusammengestellt in meinen Irrlehren". Mit diesen, dem neuen Programm der freifinnigen Volkspartei, meinen sondern um der Tendenz halber da. Das schlimmste Beispiel Budgettenntnissen und meinen Freunden Hermes und Görke dafür ist das sogenannte Märchen"," Der Bagabund und das Glück", das weiter nichts ist als eine noch dazu recht un­fordere ich das ganze Jahrhundert in die Schranken. Dixi!" Herr Schwarz: Ich bitte ums Wort! die holde Fee im Bauberschlaf Als vor Jahresfrist der Diet'sche Verlag sein erstes geschickte Allegorie- Vorsitzender Maligsen: Ich weiß wirklich nicht.... Bilderbuch auf den Markt brachte, fand dasselbe überall eine trägt den poetischen Namen: Das menschliche Glüd", und der Ob die geehrte Versammlung. freudige Begrüßung. Zum ersten Mal lag uns ein trog billigen Held Vagabund muß sich freuen, daß seine Mutter und Schwester Herr Schwarz:" Rogo verbum. Das Wort will ich, oder Preises prächtig ausgestattetes Werkchen vor, dessen Inhalt sorg- begraben sind, denn sie heißen Verzweiflung" und" Armuth"! ich tomme Euch bayerisch!" fam alles vermied, was sich zur Anerziehung der Liebe zum ans Solche Dinge lieft das Kind wohl einmal durch, daß es aber Borsitzender Maligsen( nach einigem Bögern):" Habeas!" gestammten Herrscherhaus, der Bewunderung von Reichthum und wieder und wieder danach greift, wie nach einem wirklichen der Unterscheidung zwischen den zivilisirten Märchen, halte ich für völlig ausgeschlossen . Biel besser wäre Herr Schwarz: Ich hab' mir es ja gleich gedacht, daß die toller Prachi, Geschichte so fommen wird. Dornen tragen feine Trauben, und oberen Zehntausend und dem rohen Arbeitervolt u. f. w., es gewesen, ein Volksmärchen hierher zu sehen und, wenn von Disteln lassen sich leine Feigen lesen.( Unruhe und lebhaftes in den heutigen Jugendschriften breit macht. Freilich schien es durchaus alles originell fein soll, baffelbe durch den geschickten Gemurmel.) Ach was! Wer sind Sie denn? Jit etwa Giner unter dem Schreiber dieser Zeilen schon damals, als ob das Bilder- Stift der Zeichner illustriren zu lassen. Unser Gesammturtheil fassen Ihnen, der seinerzeit nicht in das Feuer des Kulturkampfes ge- buch" etwas zu einseitig belehrend gehalten war; außer den wir dahin zusammen, daß die diesjährige Ausgabe des Bilder blasen?( Glode des Vorsitzenden.) Wer von Jonen glaubt naturgeschichtlichen Stizzen zu wenig tendensfreies, rein zum buches gegen die vorjährige sicherlich feinen Fortschritt bedeutct; an einen persönlichen Gott und an eine Unsterblichkeit der Seele? Gemüth des Kindes sprechendes, seine Phantasie anregendes ent- les ist vielleicht das beste, das wir unseren Kindern in die Hand

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